Niederschrift - Dellach im Drautal
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Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
6 Ankauf der Augenbrunn- und Stauderquellen; Annahme eines Förderangebotes des<br />
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds<br />
Der Vorsitzende erinnert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.11.2010 die<br />
Dienstbarkeitsverträge mit den Quellbesitzern Pirker Johann und Stauder Meinrad für die<br />
Fassung und Ableitung der Augenbrunn- und Stauderquellen in die<br />
Gemeindeversorgungsanlage <strong>Dellach</strong> beschlossen hat. Wie allen Gemeinderatsmitgliedern<br />
bekannt ist, beinhalten diese Dienstbarkeitsverträge, dass als vorläufige Gegenleistung für<br />
die Einräumung des Wasserbezugs- und Leitungsrechtes die ermittelten Barbeträge für die<br />
angenommene Quellschüttung bis längstens 30.6.2011 zu zahlen sind. Zahlungsweise und<br />
Zahlungstermin gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde <strong>Dellach</strong> zum<br />
Zwecke des Quellankaufes ein Förderdarlehen vom Kärntner Bodenbeschaffungsfonds<br />
gewährleistet wird. Sollte die Gemeinde <strong>Dellach</strong> keine Fördermittel erwirken können, so<br />
sind die festgesetzten Beträge in 10 annähernd gleichen Jahresraten, beginnend ab<br />
30.06.2011, an die Quellbesitzer Stauder Meinrad und Pirker Johann zu zahlen. Der<br />
Barbetrag gilt <strong>im</strong> Falle der Ratenzahlung wertgesichert auf Basis des Verbraucherindex<br />
2005 der Statistik Austria bzw. des amtlichen Nachfolgeindex. Der Bürgermeister gibt<br />
bekannt, dass für den Ankauf der beiden Quellen nunmehr das Förderangebot des<br />
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds über ein rückzahlbares Darlehen in Höhe von €<br />
101.500,-- vorliegt. Für dieses Darlehen werden keine Zinsen verrechnet. Stattdessen wird<br />
das Kapital mit dem Verbraucherindex 86 wertgesichert. Der Aufwertungsbetrag ist mit<br />
jeder Tilgungszahlung zu überweisen. Als Basis gilt jene Indexzahl, die für den Monat der<br />
Auszahlung vom Statistischen Zentralamt veröffentlicht wird. Als aktuelle Indexzahl für die<br />
Rückzahlung wird der Wert des Monats herangezogen, der drei Monate vor dem<br />
Zahlungsstichtag liegt. Die Darlehenstilgungen erfolgen in 8 Teilbeträgen jeweils zum<br />
30.06. eines Jahres, beginnend mit 30.6.2012.<br />
Vizebgmst. Bernd Scheer erinnert daran, dass er sowie die Gemeinderatsmitglieder der<br />
Gemeinderatsfraktion der SPÖ bereits am 29.11.2011 gegen die Dienstbarkeitsverträge<br />
gest<strong>im</strong>mt haben. Er erkundigt sich, warum man die festgesetzten Beträge für den Ankauf<br />
der beiden Quellen nicht in den 10 gleichen Jahresraten an die Quellbesitzer auszahlt und<br />
gibt zu bedenken, dass durch die Aufnahme eines Darlehens be<strong>im</strong> Kärntner<br />
Bodenbeschaffungsfonds der Gebührenhaushalt so belastet werden könnte, dass eine<br />
Erhöhung des Wasserzinses erforderlich werde. Weiters verweist Vizebgmst. Scheer<br />
nochmals darauf, dass nach seinem Informationsstand die Durchleitungsrechte für die zur<br />
Kraftwerksnutzung erforderliche Druckrohrleitung bisher nicht hinreichend geklärt seien. FV<br />
Hermann Weneberger stellt zur Frage der Finanzierung fest, dass sowohl bei Aufnahme<br />
eines Darlehens be<strong>im</strong> Kärntner Bodenbeschaffungsfonds als auch bei Auszahlung der<br />
festgesetzten Beträge an die Quellbesitzer in den 10 Jahresraten eine Bindung an den<br />
Verbraucherindex gegeben ist und somit derselbe Aufwand anfalle. Im übrigen habe die<br />
Gemeinde sowieso die Verpflichtung, die Kosten <strong>im</strong> Wasserhaushalt laufend zu<br />
überwachen und die Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Bedarf zu gestalten. GV DI<br />
Michael Konrad gibt bekannt, dass bezüglich der Einverständniserklärungen für die<br />
Rohrleitungsverlegung bereits mit allen Grundbesitzern gesprochen wurde. 2 Grundbesitzer<br />
möchten noch weitere detaillierte Informationen erhalten, die restlichen Grundbesitzer<br />
wären mit zivilrechtlichen Verträgen einverstanden.<br />
Nach ausführlicher Diskussion verfügt der Vorsitzende auf Antrag von Vizebürgermeister<br />
Bernd Scheer eine Unterbrechung der Sitzung. Die Mitglieder der SPÖ-<br />
Gemeinderatsfraktion verlassen für kurze Zeit den Sitzungssaal, um sich über den<br />
Verhandlungsgegenstand zu besprechen.<br />
Nach Fortsetzung der Sitzung und <strong>im</strong> Anschluss an die Debatte stellt der Bürgermeister<br />
auftrags des Gemeindevorstandes den Antrag, das Förderangebot lt. Anlage D) über<br />
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