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Niederschrift - Dellach im Drautal

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Teilnahme am Servicewechsel ist es erforderlich, die bestehenden Verträge mit der Telekom zu<br />

kündigen und eine Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und GIZ-K GmbH. abzuschließen,<br />

was einer entsprechenden Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat bedarf.<br />

Der Vorsitzende bringt die Inhalte der Nutzungsvereinbarung zur Kenntnis, stellt anschließend<br />

namens des Gemeindevorstandes folgenden Beschlussanträge an den Gemeinderat:<br />

a) Kündigung der Email-Postfächer bei der Telekom Austria AG lt. Beilage B) zur<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

b) Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für den CNC E-Mail Service mit GIZ-K GmbH lt.<br />

Beilage C) zur <strong>Niederschrift</strong><br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

4 Gemeindefriedhof - Urnengräber; Anpassung der Friedhofsgebühren und der<br />

Friedhofsordnung<br />

Der Vorsitzende informiert, dass <strong>im</strong> südöstlichen Teil des Gemeindefriedhofes eine<br />

Urnenanlage fertiggestellt wird, die schon seit längerer Zeit von vielen Gemeindebürgern<br />

angeregt wurde. Die Planungsarbeiten dafür hat der Gemeindevorstand an Herrn<br />

MMag.Johann Gutschi übertragen, der einen Großteil der Arbeiten mit Unterstützung durch<br />

den Wirtschaftshof der Gemeinde ausführte. Es werden auf der zur Verfügung stehenden<br />

Fläche 3 Arten von Urnengräbern geschaffen. Im Zentrum entsteht eine<br />

Urnengemeinschaftsanlage mit einem aus 3 Basaltsäulen bestehenden Urnendenkmal, um<br />

welches 10 Pultsteine für Urnen gruppiert werden. Entlang der Mauer zur Aufbahrungshalle<br />

befinden sich Urnenbodengräber, für die sogenannte „Urnenstelen“ als Grabdenkmal<br />

vorgesehen sind. Vorerst sollen 3 Urnenstelen von der Gemeinde angekauft und aufgestellt<br />

werden. Der südliche Rand der Fläche ist der Aufstellung von „Urnenwürfeln“ vorbehalten,<br />

welche bis zu max<strong>im</strong>al 4 Urnen übereinander aufnehmen können. Von der Gemeinde soll<br />

auch eine Säule für Urnenwürfel angebracht werden. Der Bürgermeister stellt fest, dass die<br />

Friedhofsgebühren für die Urnenanlage vom Gemeinderat noch festzulegen sind und die<br />

Friedhofsordnung für die Benutzung der Urnenanlage zu erlassen ist.<br />

Anhand von Friedhofsordnungen aus ähnlichen Anlagen hat der Gemeindevorstand eine<br />

Ergänzung zur Friedhofsordnung erarbeitet, berichtet der Bürgermeister und erläutert deren<br />

Inhalt. Ebenso informiert er über den Vorschlag des Gemeindevorstandes die Tarife der<br />

Urnenanlage unter Zugrundelegung der Herstellungs- und Betriebskosten festzulegen.<br />

Nach eingehender Diskussion stellt der Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes<br />

den Antrag an den Gemeinderat a) nachstehende Friedhofs-Ordnung für den<br />

Gemeindefriedhof <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> und b) folgende Benützungsgebühren für den<br />

Gemeindefriedhof zu beschließen:<br />

TOP 4 A)<br />

Friedhofs-Ordnung<br />

für den Gemeindefriedhof <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />

Die durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 4. Jänner 1966 erlassene Friedhofsordnung wird<br />

um den Abschnitt „URNENANLAGE“ erweitert:<br />

Für die Urnenanlage gelten, soweit nicht in diesem Beschluss geregelt, grundsätzlich die<br />

Best<strong>im</strong>mungen der Friedhofsordnung vom 4. 1. 1966.<br />

1. Zweckwidmung<br />

Die Urnenanlage ist dazu best<strong>im</strong>mt, die Urnen mit den Aschen Verstorbener aufzunehmen.<br />

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