Niederschrift - Dellach im Drautal
Niederschrift - Dellach im Drautal
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Teilnahme am Servicewechsel ist es erforderlich, die bestehenden Verträge mit der Telekom zu<br />
kündigen und eine Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und GIZ-K GmbH. abzuschließen,<br />
was einer entsprechenden Beschlussfassung <strong>im</strong> Gemeinderat bedarf.<br />
Der Vorsitzende bringt die Inhalte der Nutzungsvereinbarung zur Kenntnis, stellt anschließend<br />
namens des Gemeindevorstandes folgenden Beschlussanträge an den Gemeinderat:<br />
a) Kündigung der Email-Postfächer bei der Telekom Austria AG lt. Beilage B) zur<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
b) Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für den CNC E-Mail Service mit GIZ-K GmbH lt.<br />
Beilage C) zur <strong>Niederschrift</strong><br />
Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
4 Gemeindefriedhof - Urnengräber; Anpassung der Friedhofsgebühren und der<br />
Friedhofsordnung<br />
Der Vorsitzende informiert, dass <strong>im</strong> südöstlichen Teil des Gemeindefriedhofes eine<br />
Urnenanlage fertiggestellt wird, die schon seit längerer Zeit von vielen Gemeindebürgern<br />
angeregt wurde. Die Planungsarbeiten dafür hat der Gemeindevorstand an Herrn<br />
MMag.Johann Gutschi übertragen, der einen Großteil der Arbeiten mit Unterstützung durch<br />
den Wirtschaftshof der Gemeinde ausführte. Es werden auf der zur Verfügung stehenden<br />
Fläche 3 Arten von Urnengräbern geschaffen. Im Zentrum entsteht eine<br />
Urnengemeinschaftsanlage mit einem aus 3 Basaltsäulen bestehenden Urnendenkmal, um<br />
welches 10 Pultsteine für Urnen gruppiert werden. Entlang der Mauer zur Aufbahrungshalle<br />
befinden sich Urnenbodengräber, für die sogenannte „Urnenstelen“ als Grabdenkmal<br />
vorgesehen sind. Vorerst sollen 3 Urnenstelen von der Gemeinde angekauft und aufgestellt<br />
werden. Der südliche Rand der Fläche ist der Aufstellung von „Urnenwürfeln“ vorbehalten,<br />
welche bis zu max<strong>im</strong>al 4 Urnen übereinander aufnehmen können. Von der Gemeinde soll<br />
auch eine Säule für Urnenwürfel angebracht werden. Der Bürgermeister stellt fest, dass die<br />
Friedhofsgebühren für die Urnenanlage vom Gemeinderat noch festzulegen sind und die<br />
Friedhofsordnung für die Benutzung der Urnenanlage zu erlassen ist.<br />
Anhand von Friedhofsordnungen aus ähnlichen Anlagen hat der Gemeindevorstand eine<br />
Ergänzung zur Friedhofsordnung erarbeitet, berichtet der Bürgermeister und erläutert deren<br />
Inhalt. Ebenso informiert er über den Vorschlag des Gemeindevorstandes die Tarife der<br />
Urnenanlage unter Zugrundelegung der Herstellungs- und Betriebskosten festzulegen.<br />
Nach eingehender Diskussion stellt der Bürgermeister namens des Gemeindevorstandes<br />
den Antrag an den Gemeinderat a) nachstehende Friedhofs-Ordnung für den<br />
Gemeindefriedhof <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> und b) folgende Benützungsgebühren für den<br />
Gemeindefriedhof zu beschließen:<br />
TOP 4 A)<br />
Friedhofs-Ordnung<br />
für den Gemeindefriedhof <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong><br />
Die durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 4. Jänner 1966 erlassene Friedhofsordnung wird<br />
um den Abschnitt „URNENANLAGE“ erweitert:<br />
Für die Urnenanlage gelten, soweit nicht in diesem Beschluss geregelt, grundsätzlich die<br />
Best<strong>im</strong>mungen der Friedhofsordnung vom 4. 1. 1966.<br />
1. Zweckwidmung<br />
Die Urnenanlage ist dazu best<strong>im</strong>mt, die Urnen mit den Aschen Verstorbener aufzunehmen.<br />
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