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Niederschrift - Dellach im Drautal

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1 Bestellung der <strong>Niederschrift</strong>sfertiger<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Vizebgm. Johann Gatterer und Vizebgm. Bernd Scheer<br />

werden als Fertiger für die <strong>Niederschrift</strong> über die heutige Sitzung bestellt.<br />

2 Zusatz zur Vereinbarung vom 29. 3. 2011 über den Betrieb des Pfarrkindergartens<br />

Der Vorsitzende erinnert, dass in der letzten Gemeinderatssitzung die Vereinbarung mit<br />

dem Pfarrkindergarten <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> über die Führung eines eingruppigen<br />

Kindergartens beschlossen wurde. Mit der Fertigstellung des Schulzentrums übersiedelt<br />

der Pfarrkindergarten in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten in 9772 <strong>Dellach</strong> 166. Der §<br />

8 beinhaltet die Dauer dieser Vereinbarung. Sie tritt <strong>im</strong> 01.01.2011 in Kraft und wird auf fünf<br />

Jahre bis 31.12.2015 abgeschlossen. Der Bürgermeister stellt fest, dass <strong>im</strong> Einvernehmen<br />

mit dem Bischöflichen Gurker Ordinariat der Text <strong>im</strong> § 8 folgend ergänzt und beschlossen<br />

werden sollte:<br />

Wird die Dauer von keinem der Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />

gekündigt, verlängert sich die Gültigkeit der Vereinbarung um weitere fünf Jahre.<br />

Das Gemeinderatsmitglied Tiefnig Gerwig erkundigt sich ab welchem Zeitpunkt die<br />

Übersiedlung des Pfarrkindergartens in das Schulzentrum geplant ist. Der Bürgermeister<br />

stellt fest, dass der Kindergarten ab September 2012 in den Räumlichkeiten des neuen<br />

Schulzentrums betrieben werden sollte.<br />

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, stellt der Vorsitzende <strong>im</strong> Namen des<br />

Gemeindevorstandes den Antrag an den Gemeinderat § 8 der Vereinbarung<br />

abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> einerseits und der Pfarre<br />

<strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> wie folgt zu beschließen:<br />

In der Kindergartenvereinbarung vom 29.03.2011 ist der § 8 mit dem neuen § 8 zu<br />

ersetzen.<br />

Der neue § 8 lautet wie folgt:<br />

§ 8<br />

Dauer der Vereinbarung<br />

Die vorliegende Vereinbarung tritt mit 01.01.2011 in Kraft und wird auf fünf Jahre bis<br />

31.12.2015 abgeschlossen. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die rechtsgültige<br />

Unterfertigung durch die Vertragspartner und die kirchenbehördliche Genehmig durch das<br />

Bischöfliche Gurker Ordinariat.<br />

Wird sie von keinem der Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />

gekündigt, verlängert sich die Gültigkeit der Vereinbarung um weitere fünf Jahre.<br />

Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

3 E-Mail-Postfächer der Gemeinde; Kündigung bei der Telekom Austria und Abschluss<br />

einer Nutzungsvereinbarung mit der GIZ-K GmbH<br />

Auf Ersuchen des Vorsitzenden informiert Finanzverwalter Weneberger über den beabsichtigten<br />

Wechsel des Email-Services der Gemeinden von der Telekom Austria AG zur kommunalen<br />

Einrichtung GIZ-K GmbH. Mit diesem Wechsel ergibt sich für die Gemeinden eine vergrößerte<br />

Sicherheit <strong>im</strong> Email-Verkehr bei gleichzeitiger Reduktion der Kosten. Der Kärntner Gemeindebund<br />

habe mit Schreiben vom 30. 3. 2011 empfohlen, sich dieser Neuregelung anzuschließen. Für die<br />

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