Niederschrift - Dellach im Drautal
Niederschrift - Dellach im Drautal
Niederschrift - Dellach im Drautal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4. Die Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> übern<strong>im</strong>mt für die Beschaffenheit und Befahrbarkeit der<br />
Grundstücke 807 und 810, KG. Draßnitz, <strong>im</strong> Verlauf der Forststraße „Oberes Draßnitztal BA III“<br />
keine wie <strong>im</strong>mer geartete Haftung. Für den Zustand und die Befahrbarkeit der Forststraße haben<br />
ausschließlich die Interessenten der forstlichen Bringungsgemeinschaft Sorge zu tragen.<br />
Für den Fall, dass die Bildung einer Bringungsgemeinschaft und die Errichtung der Straße in das<br />
Obere Draßnitztal infolge einer entsprechenden Antragstellung von Interessenten unter einem<br />
anderen Rechtstitel (beispielsweise nach dem Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz) erfolgt, wird<br />
vom Gemeinderat die Festlegung getroffen, dass auch dann der Beitritt zu einer allfälligen<br />
Bringungsgemeinschaft und die Inanspruchnahme der Grundstücke 807 und 810, KG. Draßnitz,<br />
ausschließlich unter den Bedingungen dieses Gemeinderatsbeschlusses zu erfolgen hat.<br />
Da die Gemeinderatsmitglieder weitgehend der Meinung sind, dass zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt über den Sachverhalt noch nicht entschieden werden kann, stellt der<br />
Bürgermeister den Antrag zur Geschäftsbehandlung, diesen Verhandlungsgegenstand von<br />
der Tagesordnung abzusetzen.<br />
Der Antrag wird einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes 13) macht der Vorsitzende<br />
Bürgermeister Johannes Pirker darauf aufmerksam, dass Personalangelegenheiten<br />
nur in nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen behandelt werden dürfen. Er<br />
schließt daher für die Beratung und Beschlussfassung über den<br />
Verhandlungsgegenstand “Beschluss über Ruhestandsversetzung eines öffentlichrechtlichen<br />
Gemeindebediensteten“ die Öffentlichkeit von der Sitzung aus. Die<br />
<strong>Niederschrift</strong> über diesen in nicht öffentlicher Sitzung behandelten<br />
Tagesordnungspunkt wird gesondert aufbewahrt.<br />
Nach Erledigung des Tagesordnungspunktes 13) bedankt sich der Vorsitzende bei den<br />
Gemeinderatsmitgliedern für die rege Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die<br />
Gemeinderatssitzung.<br />
Der Vorsitzende:<br />
Bgmst Johannes Pirker<br />
Der <strong>Niederschrift</strong>sfertiger:<br />
Vbmgst. Johann Gatterer<br />
Seite 17 von 17<br />
Der <strong>Niederschrift</strong>sfertiger:<br />
Vbgmst. Bernd Scheer<br />
Der Schriftführer:<br />
AL Josef Duregger