Niederschrift - Dellach im Drautal
Niederschrift - Dellach im Drautal
Niederschrift - Dellach im Drautal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Innerhalb der Auflagefrist haben die nach dem K-GplG zu befassenden Stellen keine neuen<br />
Gutachten zum Widmungsvorhaben eingebracht bzw. darauf verwiesen, dass die zur<br />
Kundmachung vom 20. 2. 2009 ergangenen Stellungnahmen auch für das geänderte<br />
Widmungsvorhaben verbindlich seien. Von Seiten der Bezirksforstinspektion liegt daher<br />
nach wie vor eine negative Beurteilung des Widmungsantrages vor, informiert der<br />
Bürgermeister.<br />
Nach Schluss der Debatte stellt der Vorsitzende namens des Gemeindevorstandes den<br />
Antrag auf folgenden Gemeinderatsbeschluss:<br />
A) VERORDNUNG ÜBER DIE INTEGRIERTE FLÄCHEN-<br />
WIDMUNGS UND BEBAUUNGSPLANUNG:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> vom 26. 05. 2011, Zahl: 031/3/iFBPl/2011,<br />
mit welcher die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „Gewerbegebiet <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Drautal</strong>“ erlassen wird.<br />
Aufgrund der Best<strong>im</strong>mungen der §§ 31 a und 31b des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995,<br />
LGBl. Nr. 23/1995 idgF wird verordnet.<br />
(Verordnungstext, welcher in Verbindung mit den Erläuterungen zum Verordnungstext und<br />
den planlichen Darstellungen „Widmungspunkte“ und „Teilbebauungsplan“ einen<br />
unerlässlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, lt. Anlage F)<br />
B) Erwägungen des Gemeinderates zum Beschluss über Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes<br />
Dem Antrag der Widmungswerber Dr. Karl Burgstaller und Hannelore Burgstaller, Gert Wieser,<br />
Johann Pirker und Dr. Herbert Guido Oberlojer auf Umwidmung von Teilflächen aus den<br />
Grundstücken 111/1, 130, 131/2 und 136/1, jeweils KG. Draßnitzdorf, <strong>im</strong> Gesamtausmaß von ca.<br />
22.170 m² von derzeit Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft best<strong>im</strong>mte Fläche in Bauland –<br />
Gewerbegebiet mit dem Vorbehalt „Nicht für UVP-Vorhaben gemäß K-UPG (§ 3 Abs. 7 K-GplG<br />
1995)“ wird stattgegeben, wobei gleichzeitig die Bebauungsbedingungen für die Widmungsfläche<br />
festgelegt werden.<br />
Die den Umwidmungsantrag betreffende Grundstücksfläche befindet sich <strong>im</strong> östlichen Randbereich<br />
der Siedlungsstrukturen des Gemeindehauptortes <strong>Dellach</strong> und bindet unmittelbar östlich an die<br />
bestehende Gewerbezone an. Im Süden wird die Umwidmungsfläche von der B 100 –<br />
<strong>Drautal</strong>bundesstraße eingegrenzt und betrifft <strong>im</strong> Naturraum ebene bis leicht geneigte Waldflächen,<br />
die teilweise geschlägert sind.<br />
Im Rahmen der Vorprüfung wurde zum Widmungsvorhaben durch den raumplanerischen Gutachter<br />
des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. 20 – Gemeindeplanung, festgestellt, dass <strong>im</strong> ggst.<br />
Bereich insgesamt günstige Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Nutzung vorliegen, zumal<br />
eine unmittelbare Anbindung an ein hochrangiges Verkehrsnetz gegeben ist, Nutzungskonflikte<br />
durch anrainende Wohnungsnutzungen nicht zu erwarten sind und bereits eine Erschließungs- und<br />
Versorgungsinfrastruktur besteht. Die Umwidmung entspricht auch den generellen Zielsetzungen<br />
des ÖEK’s der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>.<br />
Darüber hinaus wurde hingewiesen, dass die Abwicklung des Umwidmungsverfahrens aufgrund der<br />
Größe der Umwidmungsfläche gemäß §§ 31a und 31b K-GplG in Form einer integrierten<br />
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung abzuwickeln ist, wobei ein entsprechender<br />
Verordnungsentwurf bereits anlässlich der Vorprüfung vorgelegt wurde.<br />
Seite 13 von 17