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Niederschrift - Dellach im Drautal

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Der Sportverein ASKÖ Raika <strong>Dellach</strong> ist eine juristische Person bzw. ein nach den Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Vereinsgesetzes registrierter Verein, der ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.<br />

Der Sportverein ASKÖ Raika <strong>Dellach</strong> widmet sich seit vielen Jahrzehnten der Förderung des<br />

Sportes <strong>im</strong> Gemeindebereich <strong>Dellach</strong>. Vor allem die sportliche Betätigung der Jugend wird in den<br />

verschiedensten Bereichen durch ehrenamtliche Funktionäre des Vereines unterstützt und durch<br />

Errichtung, Erhalt und Betreuung von Sportanlagen ermöglicht.<br />

Durch das langjährige Wirken des Sportvereines werden nachhaltig öffentliche Interessen gefördert.<br />

Die Tätigkeit des Vereines steht in enger Beziehung mit den Einwohnern der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Drautal</strong> und das Erscheinungsbild der Gemeinde nach außen wird durch die Bestrebungen des<br />

Sportvereines in positiver Weise beeinflusst und begünstigt.<br />

Nach § 17 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung kann der Gemeinderat natürlichen<br />

Personen, Gesellschaften des Handelsrechtes und juristischen Personen das Recht verleihen, das<br />

Gemeindewappen zu führen. Die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens darf nur<br />

jemandem erteilt werden, durch dessen Tätigkeit auch öffentliche Interessen gefördert werden und<br />

der zur Eigenart der Gemeinde und ihrer Einwohner in enger Beziehung steht.<br />

Da die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 K-AGO <strong>im</strong> Falle des Antrages des ASKÖ Raika <strong>Dellach</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> vorliegen, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:<br />

Dem Antrag vom 29. 3. 2011 des Sportvereines ASKÖ Raika <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong>, vertreten<br />

durch den Obmann Siegfried Walker, wird stattgegeben und dem Sportverein ASKÖ Raika<br />

<strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> das Recht zur Führung des Gemeindewappens der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Drautal</strong> verliehen.<br />

Der Antrag wird mit den St<strong>im</strong>men von 14 Gemeinderatsmitgliedern angenommen.<br />

Bgmst. Johannes Pirker gibt bekannt, dass es geplant ist, dem Sportverein ASKÖ Raika<br />

<strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> nächsten Jahr <strong>im</strong> Rahmen seines 65-jährigen Jubiläums, das Recht zur Führung<br />

des Gemeindewappens der Gemeinde <strong>Dellach</strong> <strong>im</strong> <strong>Drautal</strong> in gebührendem Rahmen zu<br />

verleihen.<br />

11 Neufassung der Verordnung über die integrierte Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplanung "Gewerbegebiet <strong>Dellach</strong>"<br />

Bürgermeister Johannes Pirker verweist darauf, dass der Gemeinderat am 1. 10. 2009 eine<br />

Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen habe, mit<br />

welcher eine Fläche am östlichen Ortsrand <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 22.000 m2 als<br />

Gewerbegebiet festgelegt wurde. Das Widmungsverfahren wurde aufgrund der Größe der<br />

Widmungsfläche in Form einer integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung<br />

durchgeführt. Im Rahmen der erforderlichen Genehmigung der Widmungsänderung durch<br />

die Kärntner Landesregierung, erging ein negatives Gutachten von Mag. Kleindienst, Abt.<br />

20 – Gemeindeplanung, mit dem die Aufnahme folgender Punkte in die<br />

Bebauungsbedingungen verlangt wurde:<br />

Keine Verkaufsflächen (Supermarkt)<br />

Keine Versorgungseinrichtungen<br />

Keine Wohnungen außer Betriebswohngebäude<br />

Die Gemeinde hat daher den Genehmigungsantrag zurückgezogen und den<br />

Verordnungstext in Absprache mit Mag. Kleindienst entsprechend abgeändert und die<br />

geänderte Fassung nach den Best<strong>im</strong>mungen des Ktn. Gemeindeplanungsgesetzes erneut<br />

kundgemacht.<br />

Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert AL Duregger nochmals den Ablauf des<br />

Widmungsverfahrens anhand einer chronologischen Darstellung aller bisherigen<br />

Verfahrensschritte.<br />

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