DKV - Chronik des Karate
DKV - Chronik des Karate
DKV - Chronik des Karate
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22<br />
Länder<br />
<strong>Karate</strong> als Schulsport in Bayern<br />
eine Bestandsaufnahme<br />
Bayern ist z.Zt. das einzige Bun<strong>des</strong>land, in<br />
dem “normaler” <strong>Karate</strong>unterricht offiziell<br />
mit kultusministerieller Genehmigung an<br />
Schulen gegeben werden kann. Unterrichtet<br />
wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf<br />
der Homepage <strong>des</strong> BKB unter<br />
http://www.karate-online.de/bkb/index.htm<br />
(dann auf Schulsport und Fachlehrplan<br />
klicken!) abrufbar ist.<br />
Organisationsformen<br />
Folgende Organisationsformen, innerhalb<br />
derer <strong>Karate</strong> als Sportart außerhalb <strong>des</strong><br />
Basissportunterrichtes an der Schule angeboten<br />
werden kann, sind möglich:<br />
- Zusätzlicher Sportunterricht (3. bzw. 4.<br />
Sportstunde) durch einen Lehrer der Schule<br />
mit Fachübungsleiter- bzw. Trainer-C-Lizenz<br />
für <strong>Karate</strong>, der im Rahmen seines<br />
Pflichtstundenmaßes <strong>Karate</strong> unterrichtet<br />
- Wahlunterrichts- und Neigungsgruppen<br />
sowie Arbeitsgemeinschaften an der Schule ,<br />
wobei der Leiter ein Lehrer der Schule, aber<br />
auch ein lizenzierter Übungsleiter sein kann<br />
(Finanzierung über einen Fonds der<br />
Schulbehörde/ <strong>des</strong> Schulträgers/ <strong>des</strong> Elternbeirats/<br />
Beiträge der Teilnehmer)<br />
- Projekttage als mehrtägiges “Kompaktangebot”<br />
an die Schüler durch einen karatekundigen<br />
Lehrer oder einen außerschulischen<br />
Übungsleiter (Trainer, Schülereltern,<br />
Finanzierung durch Sponsoren oder Beiträge<br />
der Teilnehmer, etc.)<br />
- im “Wahlbereich” innerhalb <strong>des</strong> Sport-<br />
Pflichtunterrichtes durch den karatekundigen<br />
Sportlehrer<br />
- Kooperationsmodelle Schule-Sportverein<br />
ÜL wird vom Dojo gestellt und bezahlt, das<br />
dafür öffentliche Zuschüsse erhält; den<br />
Übungsraum stellt die Schule,<br />
- Talentförderungsmaßnahmen (Leistungsgruppen)<br />
im Rahmen der Schule und/oder in<br />
Zusammenarbeit mit anderen Schulen und<br />
mit Vereinen/ bzw. dem Lan<strong>des</strong>sportbund .<br />
Die Rolle <strong>des</strong> Lehrbeauftragten<br />
Lehrbeauftragte dienen der Bereicherung<br />
<strong>des</strong> Unterrichtsangebotes, das über den<br />
Pflichtunterricht hinausgeht. Der Unterricht<br />
im Pflichtbereich bleibt den hauptamtlichen<br />
Lehrern vorbehalten:<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten:<br />
a) Ehrenamtlicher Lehrbeauftragter ohne<br />
Auslagenersatz<br />
b) Ehrenamtlicher Lehrbeauftragter mit<br />
Auslagenersatz<br />
c) Lehrbeauftragter mit BAT-Vertrag<br />
d) an Grund - und Hauptschule<br />
e) an Real- oder Sonderschulen<br />
f) an Gymnasien oder Berufsschulen<br />
Wichtig ist dabei zu beachten :<br />
- Alle Beschäftigungsformen sind abhängig<br />
von den jeweils zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln der Regierungsbezirke<br />
- Ehrenamtliche Lehrbeauftragte nach a) und<br />
b) werden von den jeweiligen Schulleitern<br />
angestellt<br />
- Alle Lehrbeauftragte mit BAT-Vertrag werden<br />
von den Bezirksregierungen befristet<br />
angestellt. Es gilt das Prinzip der<br />
Bestenauslese bei mehreren Bewerbern.<br />
- Mit einem BAT-Vertrag darf man maximal<br />
für die Dauer von 2 Jahren angestellt werden,<br />
danach nie wieder!! “ ... ein<br />
Dauerarbeitsverhältnis muss unter allen<br />
Umständen vermieden werden...”.<br />
- Lehraufträge dürfen maximal 8 Wochenstunden<br />
umfassen<br />
- Alle nach a) bis c) angestellte Lehrbeauftragte<br />
genießen Dienstunfallschutz und sind<br />
von der Haftung wegen dienstlicher<br />
Tätigkeiten befreit (wie eine hauptberufliche<br />
Lehrkraft)<br />
- Lehrbeauftragte werden nach Vorlage verschiedener<br />
Zeugnisse, z. B. Berufsabschluss,<br />
Führungszeugnis, etc. wie außerberufliche<br />
Lehrkräfte (z.B. Pfarrer) eingestellt<br />
- Alle nach a) bis c) angestellte Lehrbeauftragte<br />
müssen das Infektionsschutzgesetz<br />
beachten<br />
- Alle angestellten Lehrbeauftragten müssen<br />
die Regelung der Steuergesetzgebung<br />
beachten ( z. Zt. Freigrenze von 1848 Euro /<br />
Jahr ' maximaler Umfang <strong>des</strong> Lehrauftrages<br />
264 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr)<br />
- Für Lehramtsanwärter und Referendare ist<br />
das Programm nicht vorgesehen<br />
- Genehmigungen erteilt die Lan<strong>des</strong>stelle für<br />
Schulsport in München<br />
Modell Sport nach 1 - Kooperation Schule<br />
/ Verein<br />
Im Sachgebiet “Schule und Sportverein” der<br />
Bayerischen Lan<strong>des</strong>stelle für den Schulsport<br />
laufen alle wichtigen Fäden und Informationen<br />
<strong>des</strong> Kooperationsmodells Sport nach<br />
1 zusammen. Wie die Zusammenarbeit zwischen<br />
Schule und Verein konkret aussehen<br />
kann, welche Verträge geschlossen werden<br />
können und wie diese auszusehen haben,<br />
kann man im Internet auf der Seite<br />
http://www.laspo.de/ sich ansehen und die<br />
entsprechenden Dateien herunterladen.<br />
Wer darf an Schulen <strong>Karate</strong> unterrichten?<br />
Wird aus Platzgründen hier nicht ausgeführt.<br />
Dies ist nachzulesen im Artikel<br />
“<strong>Karate</strong>unterricht an Ganztagesschulen”<br />
von Ralf Brünig, erschienen in der Fachzeitschrift<br />
“<strong>Karate</strong>” <strong>des</strong> <strong>DKV</strong>, Ausgabe<br />
5/2005, Seite 14. Sound-<strong>Karate</strong> oder “normales”<br />
<strong>Karate</strong>? Die Konzeption “Schulprojekt<br />
Sound - <strong>Karate</strong>” eignet sich in ganz<br />
besonderer Weise für die Umsetzung an<br />
öffentlichen Schulen in allen 16 Bun<strong>des</strong>ländern<br />
der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland.<br />
Sie wurde vom italienischen <strong>Karate</strong>verband<br />
adaptiert und auf Grundlage und im<br />
Einklang mit den gültigen Lehrplänen und<br />
dem nach wie vor bun<strong>des</strong>weit gültigen<br />
Verbot von “Sportarten mit gefährlichen<br />
Schlagtechniken” von Ralf Brünig, <strong>DKV</strong>-<br />
Schulsportreferent, konzipiert. Allerdings<br />
muss festgestellt werden, dass in Bayern als<br />
Bayern<br />
einzigem Bun<strong>des</strong>land “normales” <strong>Karate</strong> an<br />
Schulen nach einem verbindlichen Lehrplan<br />
(s. oben) unterrichtet werden darf, allerdings<br />
mit der Einschränkung auf “absoluten<br />
Verzicht auf Trefferwirkung”. Deshalb bin<br />
ich der Auffassung, dass wir an bayerischen<br />
Schulen zuerst das in den Dojos übliche<br />
<strong>Karate</strong> anbieten sollten, da es auf einer<br />
anderen Ebene über die Konzeption <strong>des</strong><br />
Sound-<strong>Karate</strong>s hinausgeht. Das heißt jedoch<br />
nicht, dass man an bayerischen Schulen<br />
nicht auch Elemente oder sogar die ganze<br />
Konzeption <strong>des</strong> schulischen Sound-<strong>Karate</strong>s<br />
unterrichten darf. Beide Formen sollten<br />
gleichberechtigt nebeneinander stehen.<br />
Nutzen <strong>des</strong> <strong>Karate</strong> an Schulen<br />
Warum stößt <strong>Karate</strong> auf einen solchen<br />
Anklang bei Lehrern, Eltern und Schülern?<br />
Sicher bedeutet es eine hohe Verantwortung,<br />
an der Schule eine Kampfkunst zu<br />
unterrichten, deren Techniken im Ernstfall<br />
der Selbstverteidigung z. B. Verletzungen<br />
verursachen können. Aber neben dem praktischen<br />
Effekt eines Sports, der den ganzen<br />
Körper trainiert, neben einer wirksamen<br />
Selbstverteidigungsmöglichkeit gerade<br />
auch für Mädchen steht der unbestreitbare<br />
pädagogische Wert von <strong>Karate</strong>.<br />
<strong>Karate</strong> bedeutet die Erziehung zur Fairness<br />
durch den Verzicht auf Trefferwirkung - die<br />
Techniken werden kontrolliert ausgeführt, d.<br />
h. zwar mit voller Dynamik, aber vor dem<br />
Ziel abgestoppt. <strong>Karate</strong> bedeutet zu lernen,<br />
mit eigenen und fremden Aggressionen verantwortungsvoll<br />
umzugehen. So betreiben<br />
unsere “<strong>Karate</strong>lehrer” nicht nur Selbstverteidigungstraining<br />
und Nachwuchsarbeit.<br />
An der Schule haben sie auch die<br />
Möglichkeit, Jugendliche durch <strong>Karate</strong> positiv<br />
zu beeinflussen, in einer Zeit, in der ein<br />
Teil unserer Jugend immer massiver der<br />
Ansicht zu sein scheint, dass Probleme und<br />
Konflikte vorrangig mit Gewalt zu lösen<br />
seien. Unsere “<strong>Karate</strong>lehrer”, in gewisser<br />
Weise “Experten für Gewalt”, sind imstande,<br />
den Jugendlichen den Weg der Friedfertigkeit,<br />
der Fairness, <strong>des</strong> Verzichts auf den<br />
ersten Schlag zu lehren.<br />
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen<br />
sogar, dass richtig angewandtes <strong>Karate</strong> als<br />
Anti-Aggressivitäts-Training zur Abbau von<br />
Gewaltbereitschaft beiträgt. Siehe dazu die<br />
Arbeiten von Dr. Jörg-Michael Wolters,<br />
“Kampfkunst als Therapie”, Frankfurt 1992,<br />
oder die Arbeit “Gewaltprävention und -<br />
therapie durch <strong>Karate</strong> an Schulen” von Ralf<br />
Brünig, Schulsportreferent Deutscher <strong>Karate</strong><br />
Verband e.V., Affalterbach, September 2002<br />
Deshalb rufe ich alle Dojo- und Fachübungsleiter<br />
auf, sich an die nächstgelegene<br />
Schule zu wenden und <strong>Karate</strong> als Schulsport<br />
anzubieten, egal ob es sich um Sound-<br />
<strong>Karate</strong> oder andere Stilrichtungen handelt.<br />
Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent<br />
<strong>des</strong> Bayerischen <strong>Karate</strong>bun<strong>des</strong>