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DKV - Chronik des Karate

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22<br />

Länder<br />

<strong>Karate</strong> als Schulsport in Bayern<br />

eine Bestandsaufnahme<br />

Bayern ist z.Zt. das einzige Bun<strong>des</strong>land, in<br />

dem “normaler” <strong>Karate</strong>unterricht offiziell<br />

mit kultusministerieller Genehmigung an<br />

Schulen gegeben werden kann. Unterrichtet<br />

wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf<br />

der Homepage <strong>des</strong> BKB unter<br />

http://www.karate-online.de/bkb/index.htm<br />

(dann auf Schulsport und Fachlehrplan<br />

klicken!) abrufbar ist.<br />

Organisationsformen<br />

Folgende Organisationsformen, innerhalb<br />

derer <strong>Karate</strong> als Sportart außerhalb <strong>des</strong><br />

Basissportunterrichtes an der Schule angeboten<br />

werden kann, sind möglich:<br />

- Zusätzlicher Sportunterricht (3. bzw. 4.<br />

Sportstunde) durch einen Lehrer der Schule<br />

mit Fachübungsleiter- bzw. Trainer-C-Lizenz<br />

für <strong>Karate</strong>, der im Rahmen seines<br />

Pflichtstundenmaßes <strong>Karate</strong> unterrichtet<br />

- Wahlunterrichts- und Neigungsgruppen<br />

sowie Arbeitsgemeinschaften an der Schule ,<br />

wobei der Leiter ein Lehrer der Schule, aber<br />

auch ein lizenzierter Übungsleiter sein kann<br />

(Finanzierung über einen Fonds der<br />

Schulbehörde/ <strong>des</strong> Schulträgers/ <strong>des</strong> Elternbeirats/<br />

Beiträge der Teilnehmer)<br />

- Projekttage als mehrtägiges “Kompaktangebot”<br />

an die Schüler durch einen karatekundigen<br />

Lehrer oder einen außerschulischen<br />

Übungsleiter (Trainer, Schülereltern,<br />

Finanzierung durch Sponsoren oder Beiträge<br />

der Teilnehmer, etc.)<br />

- im “Wahlbereich” innerhalb <strong>des</strong> Sport-<br />

Pflichtunterrichtes durch den karatekundigen<br />

Sportlehrer<br />

- Kooperationsmodelle Schule-Sportverein<br />

ÜL wird vom Dojo gestellt und bezahlt, das<br />

dafür öffentliche Zuschüsse erhält; den<br />

Übungsraum stellt die Schule,<br />

- Talentförderungsmaßnahmen (Leistungsgruppen)<br />

im Rahmen der Schule und/oder in<br />

Zusammenarbeit mit anderen Schulen und<br />

mit Vereinen/ bzw. dem Lan<strong>des</strong>sportbund .<br />

Die Rolle <strong>des</strong> Lehrbeauftragten<br />

Lehrbeauftragte dienen der Bereicherung<br />

<strong>des</strong> Unterrichtsangebotes, das über den<br />

Pflichtunterricht hinausgeht. Der Unterricht<br />

im Pflichtbereich bleibt den hauptamtlichen<br />

Lehrern vorbehalten:<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten:<br />

a) Ehrenamtlicher Lehrbeauftragter ohne<br />

Auslagenersatz<br />

b) Ehrenamtlicher Lehrbeauftragter mit<br />

Auslagenersatz<br />

c) Lehrbeauftragter mit BAT-Vertrag<br />

d) an Grund - und Hauptschule<br />

e) an Real- oder Sonderschulen<br />

f) an Gymnasien oder Berufsschulen<br />

Wichtig ist dabei zu beachten :<br />

- Alle Beschäftigungsformen sind abhängig<br />

von den jeweils zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln der Regierungsbezirke<br />

- Ehrenamtliche Lehrbeauftragte nach a) und<br />

b) werden von den jeweiligen Schulleitern<br />

angestellt<br />

- Alle Lehrbeauftragte mit BAT-Vertrag werden<br />

von den Bezirksregierungen befristet<br />

angestellt. Es gilt das Prinzip der<br />

Bestenauslese bei mehreren Bewerbern.<br />

- Mit einem BAT-Vertrag darf man maximal<br />

für die Dauer von 2 Jahren angestellt werden,<br />

danach nie wieder!! “ ... ein<br />

Dauerarbeitsverhältnis muss unter allen<br />

Umständen vermieden werden...”.<br />

- Lehraufträge dürfen maximal 8 Wochenstunden<br />

umfassen<br />

- Alle nach a) bis c) angestellte Lehrbeauftragte<br />

genießen Dienstunfallschutz und sind<br />

von der Haftung wegen dienstlicher<br />

Tätigkeiten befreit (wie eine hauptberufliche<br />

Lehrkraft)<br />

- Lehrbeauftragte werden nach Vorlage verschiedener<br />

Zeugnisse, z. B. Berufsabschluss,<br />

Führungszeugnis, etc. wie außerberufliche<br />

Lehrkräfte (z.B. Pfarrer) eingestellt<br />

- Alle nach a) bis c) angestellte Lehrbeauftragte<br />

müssen das Infektionsschutzgesetz<br />

beachten<br />

- Alle angestellten Lehrbeauftragten müssen<br />

die Regelung der Steuergesetzgebung<br />

beachten ( z. Zt. Freigrenze von 1848 Euro /<br />

Jahr ' maximaler Umfang <strong>des</strong> Lehrauftrages<br />

264 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr)<br />

- Für Lehramtsanwärter und Referendare ist<br />

das Programm nicht vorgesehen<br />

- Genehmigungen erteilt die Lan<strong>des</strong>stelle für<br />

Schulsport in München<br />

Modell Sport nach 1 - Kooperation Schule<br />

/ Verein<br />

Im Sachgebiet “Schule und Sportverein” der<br />

Bayerischen Lan<strong>des</strong>stelle für den Schulsport<br />

laufen alle wichtigen Fäden und Informationen<br />

<strong>des</strong> Kooperationsmodells Sport nach<br />

1 zusammen. Wie die Zusammenarbeit zwischen<br />

Schule und Verein konkret aussehen<br />

kann, welche Verträge geschlossen werden<br />

können und wie diese auszusehen haben,<br />

kann man im Internet auf der Seite<br />

http://www.laspo.de/ sich ansehen und die<br />

entsprechenden Dateien herunterladen.<br />

Wer darf an Schulen <strong>Karate</strong> unterrichten?<br />

Wird aus Platzgründen hier nicht ausgeführt.<br />

Dies ist nachzulesen im Artikel<br />

“<strong>Karate</strong>unterricht an Ganztagesschulen”<br />

von Ralf Brünig, erschienen in der Fachzeitschrift<br />

“<strong>Karate</strong>” <strong>des</strong> <strong>DKV</strong>, Ausgabe<br />

5/2005, Seite 14. Sound-<strong>Karate</strong> oder “normales”<br />

<strong>Karate</strong>? Die Konzeption “Schulprojekt<br />

Sound - <strong>Karate</strong>” eignet sich in ganz<br />

besonderer Weise für die Umsetzung an<br />

öffentlichen Schulen in allen 16 Bun<strong>des</strong>ländern<br />

der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland.<br />

Sie wurde vom italienischen <strong>Karate</strong>verband<br />

adaptiert und auf Grundlage und im<br />

Einklang mit den gültigen Lehrplänen und<br />

dem nach wie vor bun<strong>des</strong>weit gültigen<br />

Verbot von “Sportarten mit gefährlichen<br />

Schlagtechniken” von Ralf Brünig, <strong>DKV</strong>-<br />

Schulsportreferent, konzipiert. Allerdings<br />

muss festgestellt werden, dass in Bayern als<br />

Bayern<br />

einzigem Bun<strong>des</strong>land “normales” <strong>Karate</strong> an<br />

Schulen nach einem verbindlichen Lehrplan<br />

(s. oben) unterrichtet werden darf, allerdings<br />

mit der Einschränkung auf “absoluten<br />

Verzicht auf Trefferwirkung”. Deshalb bin<br />

ich der Auffassung, dass wir an bayerischen<br />

Schulen zuerst das in den Dojos übliche<br />

<strong>Karate</strong> anbieten sollten, da es auf einer<br />

anderen Ebene über die Konzeption <strong>des</strong><br />

Sound-<strong>Karate</strong>s hinausgeht. Das heißt jedoch<br />

nicht, dass man an bayerischen Schulen<br />

nicht auch Elemente oder sogar die ganze<br />

Konzeption <strong>des</strong> schulischen Sound-<strong>Karate</strong>s<br />

unterrichten darf. Beide Formen sollten<br />

gleichberechtigt nebeneinander stehen.<br />

Nutzen <strong>des</strong> <strong>Karate</strong> an Schulen<br />

Warum stößt <strong>Karate</strong> auf einen solchen<br />

Anklang bei Lehrern, Eltern und Schülern?<br />

Sicher bedeutet es eine hohe Verantwortung,<br />

an der Schule eine Kampfkunst zu<br />

unterrichten, deren Techniken im Ernstfall<br />

der Selbstverteidigung z. B. Verletzungen<br />

verursachen können. Aber neben dem praktischen<br />

Effekt eines Sports, der den ganzen<br />

Körper trainiert, neben einer wirksamen<br />

Selbstverteidigungsmöglichkeit gerade<br />

auch für Mädchen steht der unbestreitbare<br />

pädagogische Wert von <strong>Karate</strong>.<br />

<strong>Karate</strong> bedeutet die Erziehung zur Fairness<br />

durch den Verzicht auf Trefferwirkung - die<br />

Techniken werden kontrolliert ausgeführt, d.<br />

h. zwar mit voller Dynamik, aber vor dem<br />

Ziel abgestoppt. <strong>Karate</strong> bedeutet zu lernen,<br />

mit eigenen und fremden Aggressionen verantwortungsvoll<br />

umzugehen. So betreiben<br />

unsere “<strong>Karate</strong>lehrer” nicht nur Selbstverteidigungstraining<br />

und Nachwuchsarbeit.<br />

An der Schule haben sie auch die<br />

Möglichkeit, Jugendliche durch <strong>Karate</strong> positiv<br />

zu beeinflussen, in einer Zeit, in der ein<br />

Teil unserer Jugend immer massiver der<br />

Ansicht zu sein scheint, dass Probleme und<br />

Konflikte vorrangig mit Gewalt zu lösen<br />

seien. Unsere “<strong>Karate</strong>lehrer”, in gewisser<br />

Weise “Experten für Gewalt”, sind imstande,<br />

den Jugendlichen den Weg der Friedfertigkeit,<br />

der Fairness, <strong>des</strong> Verzichts auf den<br />

ersten Schlag zu lehren.<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen<br />

sogar, dass richtig angewandtes <strong>Karate</strong> als<br />

Anti-Aggressivitäts-Training zur Abbau von<br />

Gewaltbereitschaft beiträgt. Siehe dazu die<br />

Arbeiten von Dr. Jörg-Michael Wolters,<br />

“Kampfkunst als Therapie”, Frankfurt 1992,<br />

oder die Arbeit “Gewaltprävention und -<br />

therapie durch <strong>Karate</strong> an Schulen” von Ralf<br />

Brünig, Schulsportreferent Deutscher <strong>Karate</strong><br />

Verband e.V., Affalterbach, September 2002<br />

Deshalb rufe ich alle Dojo- und Fachübungsleiter<br />

auf, sich an die nächstgelegene<br />

Schule zu wenden und <strong>Karate</strong> als Schulsport<br />

anzubieten, egal ob es sich um Sound-<br />

<strong>Karate</strong> oder andere Stilrichtungen handelt.<br />

Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent<br />

<strong>des</strong> Bayerischen <strong>Karate</strong>bun<strong>des</strong>

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