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58 e-AuTO

Zukünftig wird es an Parkplätzen für Mitarbeiter und

Kunden immer mehr Ladestationen geben. Denn nur so kann

der steigende anteil von e-autos in der fläche zuverlässig

mit energie versorgt werden.

IN ELEKTROMOBILITÄT INVESTIEREN

Der Staat braucht die unterstützung von unternehmen

Erst der Klimapakt und dann die Verdoppelung des staatlichen Umweltbonus

im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms – die Bundesregierung

zeigt deutlich, wie wichtig ihr der Ausbau der E-Mobilität in

Deutschland ist. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ sieht vor, dass die

Zahl der Ladepunkte bis 2030 von derzeit circa 20.000 auf eine Million

erhöht wird. Die Zahl der zugelassenen E-Autos soll parallel auf zehn

Millionen steigen. Für den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur braucht

der Staat die Unterstützung durch engagierte Unternehmen. Warum

das so ist, erklärt Stefan von Dobschütz, Geschäftsführer von innogy

eMobility Solutions: „Der Großteil der Ladevorgänge wird nicht am

Straßenrand stattfinden, sondern zuhause oder bei der Arbeit. Gerade

bei Unternehmen werden sehr viele E-Autos auf Mitarbeiter- oder Kundenparkplätzen

geladen.“

txn.

Steuerliche förderung steigert akzeptanz

Mehr als 10 Prozent aller Pkw sind Firmenfahrzeuge – und genau hier

setzt der Klimapakt an, um die E-Auto-Quote nach oben zu bringen.

Dazu trägt sicherlich auch die Verdoppelung des staatlichen Umweltbonus

bei, der nun Innovationsprämie heißt und deutliche Kaufsignale für

E-Autos setzt – immerhin wird bei E-Autos mit einem Netto-Listenpreis

unter 40.000 Euro fast ein Viertel der Kaufsumme erstattet. Zudem werden

auch teurere Fahrzeuge gefördert, allerdings nicht im gleichen Umfang.

Neben den gestiegenen Kaufprämien können Privatkäufer auch noch von

der gesenkten Mehrwertsteuer profitieren. Wenn es um Kaufanreize geht,

dürfte das deutlich mächtigere Werkzeug aber die zum Jahresanfang beschlossene

Senkung der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils

bei der Privatnutzung von Firmenwagen sein. Das klingt sperrig, ist aber

sehr effzient. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung für Dienstwagen

ohne Fahrtenbuch wurde speziell für alternative Antriebe reduziert.

So werden bei Hybrid-Fahrzeugen und teureren E-Autos nur noch 0,5 %

fällig. Liegt der Kaufpreis des E-Autos unter 40.000 Euro, werden sogar nur

noch 0,25 % des Brutto-Listen-wertes versteuert. Und das rechnet sich für

Mitarbeiter mit privat genutzten Dienstwagen: Statt 350 Euro monatlich

für einen 35.000 Euro teuren Benziner sind es dann nur noch 87,50 Euro

für das E-Auto zum gleichen Preis.

Foto: innogy/txn

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