Fuegetechnik_Schweisstechnik_LP
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1.3 Definition des Schweißens und Prozessbegriffe<br />
Nach DIN 8580 gehört bei der Einteilung der Fertigungsverfahren das Schweißen zur Hauptgruppe 4 „Fügen“,<br />
und zwar als Untergruppe:<br />
Fügen durch Stoffverbinden.<br />
Definition des Begriffes Schweißen nach DIN 1910-100:<br />
Fügeprozess, bei dem zwei oder mehr Teile verbunden werden, wobei eine Kontinuität der<br />
Werkstoffe der zu verbindenden Teile hergestellt wird, unter Anwendung von Wärme oder<br />
Kraft oder beiden und mit oder ohne Schweißzusatzwerkstoff.<br />
Bild 1.3-1. Definition.<br />
Das Schweißen kann durch Schweißhilfsstoffe ermöglicht oder erleichtert werden. Die in der Schweißzone wirkende<br />
Arbeit wird von außen durch Energieträger zugeführt.<br />
Die Schweißprozesse lassen sich wie folgt einteilen:<br />
Bild 1.3-2. Einteilung der Schweißprozesse.<br />
Als Energieträger finden feste Körper (Heizelemente), Gase (Gasschweißen), Flüssigkeit (Schmelze beim<br />
aluminothermischen Schweißen), Strahlen (Elektronen- oder Laserstrahl), Bewegung (Reibungswärme) sowie<br />
elektrische Gasentladung (Lichtbogen) Anwendung.<br />
Als Grundwerkstoffe kommen außer Metallen auch andere Materialien wie Kunststoffe in Betracht.<br />
Der Zweck des Schweißens kann Verbinden oder Beschichten sein:<br />
• Verbinden (Verbindungsschweißen)<br />
Verbinden ist ein Vereinigen von zwei oder mehreren Teilen eines artgleichen Werkstoffes oder unterschiedlicher<br />
Werkstoffe zu einer Einheit. Sie gilt als unlösbar, da sie nicht mit einfachen Mitteln wieder gelöst und<br />
zusammengesetzt werden kann (vgl. lösbare mechanische Verbindung: Schraubverbindung, Kupplung; unlösbare<br />
mechanische Verbindung: Nieten, Bördeln).<br />
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