Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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• Stromliefervertrag unter Beachtung sämtlicher<br />
rechtlichen Vorgaben ermitteln (Hinzuziehen eines<br />
Fachanwaltes sinnvoll)<br />
• Stromrechnung unter Beachtung aller rechtlichen<br />
Vorgaben erarbeiten<br />
Exkurs: Es gilt zu beachten!<br />
• Auch wenn keine <strong>EEG</strong>-Vergütung mehr gezahlt<br />
wird, gelten bestimmte im <strong>EEG</strong> festgelegte Pflichten,<br />
z.B. die Meldung im Marktstammdatenregister<br />
bei relevanten Ereignissen (z.B. Eigentümerwechsel,<br />
Leistungsänderung) oder das Einspeisemanagement.<br />
• Alle erzeugten Strommengen müssen einer Vermarktung<br />
zugeführt werden. Falls noch Strommengen<br />
„übrig“ bleiben, dürfen Sie diese nicht<br />
„wild“ einspeisen, sondern müssen sie anderweitig<br />
vermarkten.<br />
Was Sie unmittelbar vor <strong>dem</strong> Einstieg in den Eigenverbrauch<br />
und die Direktlieferung erledigen müssen:<br />
• Verträge mit den Kunden abschließen<br />
• Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur<br />
erfüllen<br />
• Mitteilungs- und Abrechnungspflichten gegenüber<br />
<strong>dem</strong> (Verteil-)Netzbetreiber <strong>nach</strong>kommen<br />
• Berichtspflichten gegenüber <strong>dem</strong> Übertragungsnetzbetreiber<br />
einhalten<br />
Ein weiterer wichtiger Parameter sind die zu erzielenden<br />
Einnahmen. Aufgrund der erzeugten Strommengen<br />
und der damit verglichen niedrigen Abnahmemengen in<br />
Privathaushalten kommen insbesondere Gewerbe- und<br />
Industriebetriebe als potenzielle Kunden in Frage. Hier<br />
liegen die Strombezugskosten allerdings unter denen<br />
privater Verbraucher.<br />
Der in einer <strong>Biogas</strong>anlage erzeugte und in unmittelbarer<br />
Nähe verbrauchte Strom besitzt zwei Eigenschaften, die<br />
möglicherweise verglichen mit <strong>dem</strong> Marktpreis geringfügig<br />
höhere Einnahmen ermöglichen. Dass der Strom<br />
lokal erzeugt und verbraucht wird, kann über das Regional<strong>nach</strong>weisregister<br />
beim Umweltbundesamt dokumentiert<br />
und zertifiziert werden. Zusätzlich führt das Umweltbundesamt<br />
ein Herkunfts<strong>nach</strong>weisregister, worüber<br />
der Strom als erneuerbar gekennzeichnet werden kann.<br />
Exkurs: Direktlieferung von Rohgas<br />
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Rohbiogas<br />
zu verkaufen, z. B. an von Dritten betriebene<br />
BHKW. Dabei müssen entsprechend die rechtlichen<br />
Vorgaben (z. B. <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> EnWG) eingehalten so<strong>wie</strong><br />
Umlagen und Abgaben abgeführt werden.<br />
Die Kalkulation der anlagenspezifischen Stromgestehungskosten<br />
ist ein zentraler Punkt bei der Erstellung<br />
und Prüfung eines möglichen Direktlieferungskonzeptes.<br />
Im REzAB-Projekt wurden für die untersuchten Bestandsanlagen<br />
die realen Stromgestehungskosten ermittelt.<br />
Der daraus resultierende Mittelwert beträgt 17,72<br />
ct/kWh.<br />
Abb. 9: Stromgestehungskosten der <strong>Biogas</strong>anlagen<br />
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