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Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?

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wirtschaftsflächen erarbeiten; eventuell bestehende<br />

Pachtverträge auslaufen lassen<br />

• Düngermanagement an geringeren Anfall von Gärprodukt<br />

und dessen veränderte Zusammensetzung<br />

anpassen<br />

• Stilllegung, Neubau und Inbetriebnahme der <strong>Biogas</strong>anlage<br />

sorgfältig planen<br />

• Finanzierungskonzept mit der Bank erarbeiten<br />

Was Sie unmittelbar vor der Neuinbetriebnahme erledigen<br />

müssen:<br />

• Stilllegung der ursprünglichen <strong>Biogas</strong>anlage an<br />

das Markstammdatenregister und an die Genehmigungsbehörde<br />

melden<br />

• Inbetriebnahme an das Markstammdatenregister innerhalb<br />

von einem Monat <strong>nach</strong> der Inbetriebnahme<br />

und an die Genehmigungsbehörde melden<br />

• Neuinbetriebnahme öffentlichkeitswirksam darstellen:<br />

Grund für die Baumaßnahmen erklären, sehr<br />

gute Ökobilanz der Gülle-Kleinanlage darstellen etc.<br />

Weiterführende Literatur:<br />

„Gülle-Kleinanlagen“, FNR<br />

Abb. 6: Standardanlage als Neubau einer Gülle-Kleinanlage<br />

Im REzAB-Projekt ließ sich aufgrund der lokalen Rahmenbedingungen,<br />

<strong>wie</strong> Tierbestand, bei keiner Beispielanlage<br />

der Neubau als Gülle-Kleinanlage darstellen.<br />

Nachfolgend wird daher die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes<br />

anhand einer 500 kW el<br />

Standardanlage berechnet.<br />

Tabelle 10: Kalkulation der Wirtschaftlichkeit der Standardanlage als Neubau einer Gülle-Kleinanlage<br />

Kennwerte<br />

Installierte Leistung<br />

Geplante Stromerzeugung<br />

80 kW el<br />

Ca. 650.000 kWh<br />

Es erfolgt eine deutliche Reduzierung der Stromerzeugung.<br />

Finanzierungsbedarf für Neubau und Generalüberholung <strong>weitergen</strong>utzter Anlagenteile<br />

Die Abschreibung soll auf 20 Jahre erfolgen. Komponenten mit einer geringeren Lebensdauer werden kürzer abgeschrieben.<br />

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