Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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wirtschaftsflächen erarbeiten; eventuell bestehende<br />
Pachtverträge auslaufen lassen<br />
• Düngermanagement an geringeren Anfall von Gärprodukt<br />
und dessen veränderte Zusammensetzung<br />
anpassen<br />
• Stilllegung, Neubau und Inbetriebnahme der <strong>Biogas</strong>anlage<br />
sorgfältig planen<br />
• Finanzierungskonzept mit der Bank erarbeiten<br />
Was Sie unmittelbar vor der Neuinbetriebnahme erledigen<br />
müssen:<br />
• Stilllegung der ursprünglichen <strong>Biogas</strong>anlage an<br />
das Markstammdatenregister und an die Genehmigungsbehörde<br />
melden<br />
• Inbetriebnahme an das Markstammdatenregister innerhalb<br />
von einem Monat <strong>nach</strong> der Inbetriebnahme<br />
und an die Genehmigungsbehörde melden<br />
• Neuinbetriebnahme öffentlichkeitswirksam darstellen:<br />
Grund für die Baumaßnahmen erklären, sehr<br />
gute Ökobilanz der Gülle-Kleinanlage darstellen etc.<br />
Weiterführende Literatur:<br />
„Gülle-Kleinanlagen“, FNR<br />
Abb. 6: Standardanlage als Neubau einer Gülle-Kleinanlage<br />
Im REzAB-Projekt ließ sich aufgrund der lokalen Rahmenbedingungen,<br />
<strong>wie</strong> Tierbestand, bei keiner Beispielanlage<br />
der Neubau als Gülle-Kleinanlage darstellen.<br />
Nachfolgend wird daher die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes<br />
anhand einer 500 kW el<br />
Standardanlage berechnet.<br />
Tabelle 10: Kalkulation der Wirtschaftlichkeit der Standardanlage als Neubau einer Gülle-Kleinanlage<br />
Kennwerte<br />
Installierte Leistung<br />
Geplante Stromerzeugung<br />
80 kW el<br />
Ca. 650.000 kWh<br />
Es erfolgt eine deutliche Reduzierung der Stromerzeugung.<br />
Finanzierungsbedarf für Neubau und Generalüberholung <strong>weitergen</strong>utzter Anlagenteile<br />
Die Abschreibung soll auf 20 Jahre erfolgen. Komponenten mit einer geringeren Lebensdauer werden kürzer abgeschrieben.<br />
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