Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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Festlegung des Gebotswertes:<br />
Sie legen im Rahmen der Vorgaben (insbesondere Gebotshöchstwert) die spezifische Vergütung für Ihren Strom<br />
fest. Diese stellt <strong>–</strong> ähnlich <strong>wie</strong> in der Förderperiode 1 <strong>–</strong> den größten Teil Ihrer Einnahmen dar. Dazu kommt noch<br />
der Flexzuschlag (40 €/kW el<br />
) und Ihre optimierten Wärmeeinnahmen. Weitere Zusatzerlöse können zwar durch<br />
Systemdienstleistungen oder bedarfsorientierte Fahrweise generiert werden, diese sind aber sehr stark von der<br />
Entwicklung am Strommarkt und damit den politischen Weichenstellungen abhängig. In Summe sollten die gesicherten<br />
Einnahmen Ihre Kosten übersteigen <strong>–</strong> am besten so deutlich, dass unterm Strich ein Gewinn übrigbleibt.<br />
Die wichtigsten Bestandteile Ihrer Kostenstruktur sind:<br />
• Die Kapitalkosten (Restschuld, Generalüberholungsbedarf, regulärer Ersatz von Anlagentechnik)<br />
• Die Instandhaltungskosten (Abschätzung über Kennzahlen und bisherige Betriebserfahrung)<br />
• Die Substratkosten (ggf. geänderte Zusammensetzung berücksichtigen)<br />
Möglicherweise können Sie durch geschickte Einbindung einer PV-Anlage zur Deckung des Eigenstrombedarfs der<br />
Anlage (siehe Kapitel 5.4) eine Kostensenkung erreichen.<br />
Vorstellung einer Beispielanlage aus <strong>dem</strong> REzAB-<br />
Projekt<br />
Die <strong>Biogas</strong>anlage wurde 2006 in Betrieb genommen<br />
und in zwei Stufen auf mittlerweile 990 kW el<br />
installierte<br />
Leistung erweitert. Die Bemessungsleistung wird<br />
durch die Privilegierungsvorschriften limitiert und beträgt<br />
ca. 585 kW el<br />
. Die erzeugte Strommenge liegt bei ca.<br />
5,1 Mio. kWh. Damit ist bezogen auf die Gesamtanlage<br />
eine 1,7-fache Überbauung realisiert. Allerdings fallen<br />
Ende 2026 zunächst lediglich 610 kW el<br />
(das ursprüngliche<br />
BHKW und das Flex-BHKW) aus der Förderperiode<br />
1. Das Satelliten-BHKW ist eine eigenständige<br />
Anlage, deren Vergütungszeitraum erst 2031 endet.<br />
Bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit, insbesondere<br />
des Gebotspreises, wird vorausgesetzt, dass das<br />
sich noch in der Förderperiode 1 befindende Satelliten-<br />
BHKW die höchstmögliche Strommenge erzeugt, da<br />
seine spezifische Vergütung (NawaRo- und Güllebonus)<br />
deutlich über der der Anlage in Förderperiode 2<br />
liegt. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der<br />
gesamten <strong>Biogas</strong>anlage.<br />
Abb. 4: Beispielanlage im Ausschreibungsmodell<br />
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