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Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?

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Festlegung des Gebotswertes:<br />

Sie legen im Rahmen der Vorgaben (insbesondere Gebotshöchstwert) die spezifische Vergütung für Ihren Strom<br />

fest. Diese stellt <strong>–</strong> ähnlich <strong>wie</strong> in der Förderperiode 1 <strong>–</strong> den größten Teil Ihrer Einnahmen dar. Dazu kommt noch<br />

der Flexzuschlag (40 €/kW el<br />

) und Ihre optimierten Wärmeeinnahmen. Weitere Zusatzerlöse können zwar durch<br />

Systemdienstleistungen oder bedarfsorientierte Fahrweise generiert werden, diese sind aber sehr stark von der<br />

Entwicklung am Strommarkt und damit den politischen Weichenstellungen abhängig. In Summe sollten die gesicherten<br />

Einnahmen Ihre Kosten übersteigen <strong>–</strong> am besten so deutlich, dass unterm Strich ein Gewinn übrigbleibt.<br />

Die wichtigsten Bestandteile Ihrer Kostenstruktur sind:<br />

• Die Kapitalkosten (Restschuld, Generalüberholungsbedarf, regulärer Ersatz von Anlagentechnik)<br />

• Die Instandhaltungskosten (Abschätzung über Kennzahlen und bisherige Betriebserfahrung)<br />

• Die Substratkosten (ggf. geänderte Zusammensetzung berücksichtigen)<br />

Möglicherweise können Sie durch geschickte Einbindung einer PV-Anlage zur Deckung des Eigenstrombedarfs der<br />

Anlage (siehe Kapitel 5.4) eine Kostensenkung erreichen.<br />

Vorstellung einer Beispielanlage aus <strong>dem</strong> REzAB-<br />

Projekt<br />

Die <strong>Biogas</strong>anlage wurde 2006 in Betrieb genommen<br />

und in zwei Stufen auf mittlerweile 990 kW el<br />

installierte<br />

Leistung erweitert. Die Bemessungsleistung wird<br />

durch die Privilegierungsvorschriften limitiert und beträgt<br />

ca. 585 kW el<br />

. Die erzeugte Strommenge liegt bei ca.<br />

5,1 Mio. kWh. Damit ist bezogen auf die Gesamtanlage<br />

eine 1,7-fache Überbauung realisiert. Allerdings fallen<br />

Ende 2026 zunächst lediglich 610 kW el<br />

(das ursprüngliche<br />

BHKW und das Flex-BHKW) aus der Förderperiode<br />

1. Das Satelliten-BHKW ist eine eigenständige<br />

Anlage, deren Vergütungszeitraum erst 2031 endet.<br />

Bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit, insbesondere<br />

des Gebotspreises, wird vorausgesetzt, dass das<br />

sich noch in der Förderperiode 1 befindende Satelliten-<br />

BHKW die höchstmögliche Strommenge erzeugt, da<br />

seine spezifische Vergütung (NawaRo- und Güllebonus)<br />

deutlich über der der Anlage in Förderperiode 2<br />

liegt. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der<br />

gesamten <strong>Biogas</strong>anlage.<br />

Abb. 4: Beispielanlage im Ausschreibungsmodell<br />

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