Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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5.1 Teilnahme an Ausschreibung<br />
Im <strong>EEG</strong> 2017 wurde erstmals für Bestandsbiogasanlagen<br />
die Möglichkeit geschaffen, eine Anschlussvergütung<br />
von 10 Jahren zu erhalten. Dazu müssen sie an<br />
einer der zweimal jährlich stattfindenden Ausschreibungen<br />
teilnehmen.<br />
Ein wirtschaftlicher Betrieb in der Förderperiode 2 wird<br />
von folgenden Punkten begünstigt:<br />
• Die Gaserzeugung muss nicht oder kaum reduziert<br />
werden (die <strong>Biogas</strong>anlage ist also doppelt überbaut).<br />
• Der finanzielle Aufwand für die Generalüberholung<br />
ist verhältnismäßig gering (insbesondere in großem<br />
Umfang aufgeschobene reguläre Instandhaltungen<br />
und Anpassung an die aktuellen rechtlichen Anforderungen<br />
können meist nicht mehr in der Förderperiode<br />
2 abbezahlt werden).<br />
• 150 Tage gasdichte Verweildauer und ausreichend<br />
Gasspeicher- und Gärproduktlagerkapazität sind in<br />
der angestrebten Betriebsweise gegeben.<br />
• Der Substratmix wurde bereits an den Maisdeckel<br />
angepasst.<br />
• Sehr gute betriebswirtschaftliche Wärmenutzung ist<br />
vorhanden.<br />
• Ein Satelliten-BHKW ist vorhanden.<br />
Vorgehen und Umsetzung des Konzepts<br />
Im Folgenden erläutern wir Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise<br />
bei der Umsetzung des Konzepts. Die<br />
Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />
umgekehrt können einige Maßnahmen bei Ihnen möglicherweise<br />
bereits realisiert worden sein.<br />
Womit Sie nicht früh genug beginnen können:<br />
• In die Direktvermarktung wechseln<br />
• Installierte Leistung erhöhen (geplante Bemessungsleistung<br />
in Ausschreibung erreichen)<br />
• Wärmenutzung optimieren (Menge und Einnahmen)<br />
• Alternative Anbaukulturen und die Nutzung von<br />
Reststoffen testen und ggf. etablieren<br />
• Gasdichte Gärproduktlagerkapazität zur Sicherstellung<br />
der 150-Tage-Vorgabe erhöhen<br />
• Anlage im Marktstammdatenregister eintragen<br />
• Anlage ordnungsgemäß instandhalten und gesetzlich<br />
geforderte Maßnahmen zeitnah umsetzen<br />
Exkurs: Auswirkungen eines Satelliten-BHKW<br />
Im REzAB-Projekt konnte festgestellt werden, dass ein Satelliten-BHKW, falls es eine eigenständige Anlage im<br />
Sinne des <strong>EEG</strong> darstellt, positive Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung hat. Warum?<br />
• Sie haben länger Anspruch auf höhere Vergütung für einen Teil des Stroms. Daher sollten Sie <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Wechsel<br />
der Hauptanlage in die Ausschreibung möglichst viel Strom durch das Satelliten-BHKW erzeugen.<br />
• Der Generalüberholungsbedarf der Gaserzeugung kann daher über einen längeren Zeitraum und mit insgesamt<br />
höheren durchschnittlichen Stromerlösen finanziert werden.<br />
Folgende Punkte müssen beachtet werden:<br />
• Wechselt der Satellit zu einem späteren Zeitpunkt in die Ausschreibung, ist die maximal vergütete Strommenge<br />
ebenfalls auf die Hälfte der installierten Leistung begrenzt. Eine Überbauung ist somit sinnvoll.<br />
• Achtung: Höchstbemessungsleistung muss eingehalten werden.<br />
• Bei der Gaserzeugung müssen die Anforderungen, die sich aus der Ausschreibung und aus <strong>dem</strong> <strong>EEG</strong> des Satelliten<br />
ergeben, eingehalten werden (z.B. Maisdeckel und Güllebonus, 150 Tage gasdichte Verweildauer etc.).<br />
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