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Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?

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5.1 Teilnahme an Ausschreibung<br />

Im <strong>EEG</strong> 2017 wurde erstmals für Bestandsbiogasanlagen<br />

die Möglichkeit geschaffen, eine Anschlussvergütung<br />

von 10 Jahren zu erhalten. Dazu müssen sie an<br />

einer der zweimal jährlich stattfindenden Ausschreibungen<br />

teilnehmen.<br />

Ein wirtschaftlicher Betrieb in der Förderperiode 2 wird<br />

von folgenden Punkten begünstigt:<br />

• Die Gaserzeugung muss nicht oder kaum reduziert<br />

werden (die <strong>Biogas</strong>anlage ist also doppelt überbaut).<br />

• Der finanzielle Aufwand für die Generalüberholung<br />

ist verhältnismäßig gering (insbesondere in großem<br />

Umfang aufgeschobene reguläre Instandhaltungen<br />

und Anpassung an die aktuellen rechtlichen Anforderungen<br />

können meist nicht mehr in der Förderperiode<br />

2 abbezahlt werden).<br />

• 150 Tage gasdichte Verweildauer und ausreichend<br />

Gasspeicher- und Gärproduktlagerkapazität sind in<br />

der angestrebten Betriebsweise gegeben.<br />

• Der Substratmix wurde bereits an den Maisdeckel<br />

angepasst.<br />

• Sehr gute betriebswirtschaftliche Wärmenutzung ist<br />

vorhanden.<br />

• Ein Satelliten-BHKW ist vorhanden.<br />

Vorgehen und Umsetzung des Konzepts<br />

Im Folgenden erläutern wir Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise<br />

bei der Umsetzung des Konzepts. Die<br />

Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />

umgekehrt können einige Maßnahmen bei Ihnen möglicherweise<br />

bereits realisiert worden sein.<br />

Womit Sie nicht früh genug beginnen können:<br />

• In die Direktvermarktung wechseln<br />

• Installierte Leistung erhöhen (geplante Bemessungsleistung<br />

in Ausschreibung erreichen)<br />

• Wärmenutzung optimieren (Menge und Einnahmen)<br />

• Alternative Anbaukulturen und die Nutzung von<br />

Reststoffen testen und ggf. etablieren<br />

• Gasdichte Gärproduktlagerkapazität zur Sicherstellung<br />

der 150-Tage-Vorgabe erhöhen<br />

• Anlage im Marktstammdatenregister eintragen<br />

• Anlage ordnungsgemäß instandhalten und gesetzlich<br />

geforderte Maßnahmen zeitnah umsetzen<br />

Exkurs: Auswirkungen eines Satelliten-BHKW<br />

Im REzAB-Projekt konnte festgestellt werden, dass ein Satelliten-BHKW, falls es eine eigenständige Anlage im<br />

Sinne des <strong>EEG</strong> darstellt, positive Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung hat. Warum?<br />

• Sie haben länger Anspruch auf höhere Vergütung für einen Teil des Stroms. Daher sollten Sie <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Wechsel<br />

der Hauptanlage in die Ausschreibung möglichst viel Strom durch das Satelliten-BHKW erzeugen.<br />

• Der Generalüberholungsbedarf der Gaserzeugung kann daher über einen längeren Zeitraum und mit insgesamt<br />

höheren durchschnittlichen Stromerlösen finanziert werden.<br />

Folgende Punkte müssen beachtet werden:<br />

• Wechselt der Satellit zu einem späteren Zeitpunkt in die Ausschreibung, ist die maximal vergütete Strommenge<br />

ebenfalls auf die Hälfte der installierten Leistung begrenzt. Eine Überbauung ist somit sinnvoll.<br />

• Achtung: Höchstbemessungsleistung muss eingehalten werden.<br />

• Bei der Gaserzeugung müssen die Anforderungen, die sich aus der Ausschreibung und aus <strong>dem</strong> <strong>EEG</strong> des Satelliten<br />

ergeben, eingehalten werden (z.B. Maisdeckel und Güllebonus, 150 Tage gasdichte Verweildauer etc.).<br />

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