Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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Empfohlener Prüfumfang:<br />
Der Umfang der Untersuchung bezieht sich auf den geforderten<br />
Stand der Technik <strong>nach</strong> § 3, Abs. 6 BImSchG<br />
und sollte folgende Inhalte abdecken:<br />
Die Prüfung unterliegt folgenden einschlägigen Regelwerken<br />
und Erkenntnisquellen:<br />
• Prüfung des anlagen- und sicherheitstechnischen<br />
Konzepts <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> derzeitigen und zukünftig geforderten<br />
Stand der Technik <strong>–</strong> Ordnungsprüfung,<br />
Nah- und Sichtprüfung<br />
• Prüfung der Genehmigungskonformität<br />
• Prüfung der Dokumentationsvollständigkeit und<br />
Nachweispflicht (BetrSichV, AwSV, BGV A3 bzw.<br />
DGUV V3, BImSchG <strong>–</strong> falls erforderlich)<br />
• Ermittlung des Generalüberholungsbedarfs aus den<br />
Prüfergebnissen<br />
Abb. 2: Auflistung einschlägiger Regelwerke<br />
Die TRAS 120 beschäftigt derzeit die <strong>Biogas</strong>branche. An<br />
dieser Stelle erfolgt eine kurze Übersicht, was die Einführung<br />
zukünftig für <strong>Biogas</strong>anlagenbetreiber bedeutet.<br />
Exkurs: Was ist Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik?<br />
Mit Einführung der TRAS 120 <strong>–</strong> „Sicherheitstechnische Anforderungen an <strong>Biogas</strong>anlagen“ vom 20.12.2018 wird<br />
der Stand der Technik und Stand der Sicherheitstechnik von <strong>Biogas</strong>anlagen definiert.<br />
Ihr Ziel ist der Schutz Personen-, Umwelt- und materiellen Schäden, so<strong>wie</strong> die Definition sicherheitstechnischer<br />
Anforderungen für den störungsfreien Anlagenbetrieb. Sie muss vor und bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen<br />
und Änderungen im Anlagenbetrieb hinzugezogen werden.<br />
Für welche landwirtschaftlichen <strong>Biogas</strong>anlagen gilt die TRAS 120?<br />
• <strong>Biogas</strong>anlagen in der Störfall-Verordnung<br />
• <strong>Biogas</strong>anlagen genehmigt <strong>nach</strong> BImSchG<br />
• Empfehlung für <strong>Biogas</strong>anlagen genehmigt <strong>nach</strong> Baurecht<br />
Folgende Punkte müssen beachtet werden:<br />
• Die TRAS 120 dient als Richtlinie <strong>–</strong> Erkenntnisquelle<br />
• Die Umsetzung der Anforderungen sind im Einzelfall abzuklären <strong>–</strong> durch einen qualifizierten Sachverständigen<br />
<strong>nach</strong> §29b BImSchG (Sachverständigenliste: ReSyMeSa)<br />
• Stellungnahmen der Landesvollzugsbehörden (i.d.R. Umweltministerien) berücksichtigen<br />
Weiterführende Literatur:<br />
• „TRAS 120, so<strong>wie</strong> zugehörige Richtlinien TRAS 310 und TRAS 320“, BMU<br />
• „Erlass zur Umsetzung der TRAS 120 in Bayern“, BayStMUV<br />
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