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Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?

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Empfohlener Prüfumfang:<br />

Der Umfang der Untersuchung bezieht sich auf den geforderten<br />

Stand der Technik <strong>nach</strong> § 3, Abs. 6 BImSchG<br />

und sollte folgende Inhalte abdecken:<br />

Die Prüfung unterliegt folgenden einschlägigen Regelwerken<br />

und Erkenntnisquellen:<br />

• Prüfung des anlagen- und sicherheitstechnischen<br />

Konzepts <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> derzeitigen und zukünftig geforderten<br />

Stand der Technik <strong>–</strong> Ordnungsprüfung,<br />

Nah- und Sichtprüfung<br />

• Prüfung der Genehmigungskonformität<br />

• Prüfung der Dokumentationsvollständigkeit und<br />

Nachweispflicht (BetrSichV, AwSV, BGV A3 bzw.<br />

DGUV V3, BImSchG <strong>–</strong> falls erforderlich)<br />

• Ermittlung des Generalüberholungsbedarfs aus den<br />

Prüfergebnissen<br />

Abb. 2: Auflistung einschlägiger Regelwerke<br />

Die TRAS 120 beschäftigt derzeit die <strong>Biogas</strong>branche. An<br />

dieser Stelle erfolgt eine kurze Übersicht, was die Einführung<br />

zukünftig für <strong>Biogas</strong>anlagenbetreiber bedeutet.<br />

Exkurs: Was ist Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik?<br />

Mit Einführung der TRAS 120 <strong>–</strong> „Sicherheitstechnische Anforderungen an <strong>Biogas</strong>anlagen“ vom 20.12.2018 wird<br />

der Stand der Technik und Stand der Sicherheitstechnik von <strong>Biogas</strong>anlagen definiert.<br />

Ihr Ziel ist der Schutz Personen-, Umwelt- und materiellen Schäden, so<strong>wie</strong> die Definition sicherheitstechnischer<br />

Anforderungen für den störungsfreien Anlagenbetrieb. Sie muss vor und bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen<br />

und Änderungen im Anlagenbetrieb hinzugezogen werden.<br />

Für welche landwirtschaftlichen <strong>Biogas</strong>anlagen gilt die TRAS 120?<br />

• <strong>Biogas</strong>anlagen in der Störfall-Verordnung<br />

• <strong>Biogas</strong>anlagen genehmigt <strong>nach</strong> BImSchG<br />

• Empfehlung für <strong>Biogas</strong>anlagen genehmigt <strong>nach</strong> Baurecht<br />

Folgende Punkte müssen beachtet werden:<br />

• Die TRAS 120 dient als Richtlinie <strong>–</strong> Erkenntnisquelle<br />

• Die Umsetzung der Anforderungen sind im Einzelfall abzuklären <strong>–</strong> durch einen qualifizierten Sachverständigen<br />

<strong>nach</strong> §29b BImSchG (Sachverständigenliste: ReSyMeSa)<br />

• Stellungnahmen der Landesvollzugsbehörden (i.d.R. Umweltministerien) berücksichtigen<br />

Weiterführende Literatur:<br />

• „TRAS 120, so<strong>wie</strong> zugehörige Richtlinien TRAS 310 und TRAS 320“, BMU<br />

• „Erlass zur Umsetzung der TRAS 120 in Bayern“, BayStMUV<br />

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