Leitfaden Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergen?
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Grundregeln einer guten „Betonpflege“:<br />
• Gasraum durch sachkundigen Planer regelmäßig prüfen lassen, wenn<br />
- kein Betonschutz: alle 2 Jahre<br />
- Beschichtung als Betonschutz: <strong>nach</strong> 4 Jahren, anschließend alle 2 Jahre<br />
- Auskleidung als Betonschutz: alle 10 Jahre<br />
• Prüfintervalle bei hoher Schwefelkonzentration im <strong>Biogas</strong> oder Lufteinblasung ggf. verkürzen<br />
• Korrosionsschäden im Gasraum frühzeitig beheben<br />
• Betonschutz regelmäßig prüfen und bei Beschädigung erneuern<br />
• Als Betonschutz geeignet sind Folienauskleidungen oder das Aufbringen einer für den Anwendungsfall bauaufsichtlich<br />
zugelassenen Beschichtung z.B. 2 K-Epoxidharz oder 2 K-Polyuretan durch einen Fachbetrieb.<br />
• Fachgerechtes und zeitnahes Verschließen von Rissbildungen bei Überschreitung der Rissbreite von 0,3 mm,<br />
insbesondere auf Betondecken, im Gasraum oder am Außenbereich<br />
Tipp: betreiberseitige Zwischenprüfungen durchführen<br />
• Haptik der Betonoberfläche bei Wartungsarbeiten mit Fermenteröffnung prüfen<br />
• Datum, Uhrzeit, Lage der Öffnung festhalten und mit Fotos dokumentieren<br />
• Dokumentation <strong>dem</strong> AwSV-Sachverständigen bei regulärer Prüfung vorlegen<br />
• Bei Auffälligkeiten einen sachkundigen Planer hinzuziehen<br />
Typische Betonschäden eines Behälters: Beton und Wandkopf im Gasraum deutlich angegriffen<br />
Betonsanierung und Erneuerung der Beschichtung:<br />
Kosten*: 25,00 - 35,00 €/m² Sanierungsfläche, zzgl. Betonsanierungsbedarf<br />
Hochdruckstrahlen<br />
Reprofilieren und Grundieren<br />
Beschichten<br />
*pauschal gemittelt aus Vergleichsangeboten von Fachbetrieben, abhängig je Behältergröße<br />
Quelle der Fotos: Beerepoot & Voskamp GmbH<br />
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