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NBV-Berichtsheft 2020

Das Berichtsheft des Niedersächsischen Basketballverbandes zur jährlichen Mitgliederversammlung, dem NBV-Verbandstag.

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BERICHTSHEFT 2020

NBV-VERBANDSTAG

NIEDERSÄCHSISCHER BASKETBALLVERBAND E.V.


1

MAGAZIN

Mit der letzten Ausgabe haben wir begonnen Interviews

und Geschichten aus dem Basketball in Niedersachsen

in das Berichtsheft aufzunehmen. Wir

waren mit einigen Artikeln und Interviews im monatlich

erscheinenden LSB-Magazin vertreten und

möchten euch diese nicht vorenthalten.

Viel Spaß beim Lesen.


LEHRER MÜSSEN DEN

WERT DIESES SPIELS

ERKENNEN!

BERNHARD WAWERSIK

Rund 40 Jahre hat Bernhard Wawersik Basketball gespielt.

2005 beendete der heute 67-Jährige seine aktive

Karriere. Doch sein Engagement für den Basketball endete

nicht nach der Schlusssirene. Bernhard war Trainer,

Schiedsrichter, Ergebnissammelstelle, Schiedsrichterwart

und ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender des Bezirks

Lüneburg. Im Mai 2021 wird er sein Amt zur Verfügung

stellen. Auf über 50 Jahre zwischen Parkett, Anrufbeantworter

und Präsidiumssitzungen blickt Bernhard im Interview

zurück und sinniert über mögliche Initiativen für die

Zukunft des Basketballs.

Lieber Bernhard, wie bist Du zum Basketball gekommen?

In den 1950ern und 1960ern dürfte der orange Ball

ja noch nicht so präsent im deutschen Sport gewesen

sein.

Als ich fünf Jahre alt war, ist mein Vater nach Osnabrück versetzt

worden. Wie viele andere sammelte ich meine ersten

sportlichen Erfahrungen im Fußball. Allerdings war ich häufig

Torwart, sodass ich schon damals häufig den Ball mit der

Hand gespielt habe (lacht). Ich konnte aber nur recht wenig

mit diesem körperbetonten, für mich fast schon brutalen

Spiel anfangen. Mein älterer Bruder hat mich dann sowohl

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zum Schwimmen als auch zum Basketball gebracht. Er

hat als Leichtathlet unter anderem Stabhochsprung gemacht

und ist dann irgendwann als langer und sprungstarker

Mensch auch mit dem Basketball in Berührung

gekommen. Mitte der 1960er Jahre habe ich dann mit

dem Basketball angefangen und bin recht schnell in die

Jugend des VfL Osnabrück gewechselt. Der VfL war ja

1967 deutscher Pokalsieger und 1969 deutscher Meister

– also schon eine Adresse in Basketball-Deutschland.

Der Sport war daher hier präsenter als andernorts. Die

Spieler haben uns Jugendliche und Kinder dann auch

trainiert – das war super. Ich habe dann während meiner

restlichen Schulzeit und nach meinem Abitur mal mehr,

mal weniger Basketball gespielt. Als ich dann mein Studium

an der damaligen Fachhochschule in Buxtehude begonnen

habe, wollte ich mich dann wieder verstärkt auf

Basketball konzentrieren. An der FH gab es kein Team,

allerdings erzählte mir der Hochschul-Präsident, dass

gerade eine Basketball-Abteilung beim TSV Buxtehude

aufgemacht worden war.

Also warst Du quasi schon Gründungsmitglied des

Basketball-Teams des TSV?

Fast! Die haben schon trainiert, allerdings steckte das

alles noch in den Kinderschuhen. Ich bin dann eingestiegen

und habe während meiner drei Jahre Studium dort

gespielt. Dabei habe ich viele Freundschaften geschlossen,

die bis heute bestehen. Auch, als wir dann kurze

Zeit später in Hamburg das Architekturbüro gegründet

haben, habe ich beim TSV weiter Basketball gespielt.

Natürlich wollte ich schon immer auch die Partien gewinnen,

aber die Freude am Spiel stand da ganz klar im Vordergrund.

Dieser Sport hat mich immer gereizt, weil er

einerseits körperlos war und andererseits eine Eleganz

versprühte. Spielzüge kreieren, Pässe zielgenau an den

Mann bringen – das hat mir sehr viel Spaß gemacht und

war auch in Spielen auf vermeintlich geringerem Niveau

möglich. Auch deshalb habe ich bis 2005 aktiv Basketball

gespielt.

Immer für den TSV Buxtehude?

Ja, immer für den TSV. Natürlich hat es irgendwann immer

weniger mit Leistungssport zu tun gehabt, aber der

Spaß war immer da. Ich würde schon sagen, dass ich

ein einigermaßen guter Aufbauspieler mit einem passablen

Distanzwurf gewesen bin, aber nicht auf hohem Niveau.

Wie sagt man so schön: Es war die Liebe zum

Spiel, weshalb ich so lange gespielt habe. Auf dem

Spielfeld konnte ich mich schon behaupten, aber nach

der Sirene fand ich den Austausch mit den Gegenspielern

eigentlich immer ganz gut und habe so viele Leute

kennengelernt.

Die Liebe zum Spiel hat Dich dann zu neuen Aufgaben

geführt?

Anfang der 1990er Jahre habe ich meinen Trainerschein

gemacht und habe dann auch in Buxtehude zeitweise

Training gegeben. Das ließ sich aber nicht immer mit

meiner Arbeit in Hamburg vereinbaren. Ich war dann

noch zwei Jahre Co-Trainer beim TSV. 1999 schaffte das

Team den Aufstieg, und ich war auch in der dann folgenden

Oberliga-Spielzeit Assistenzcoach, gab den Posten

aber später dann auf.

Ab 1997 und somit auch während Deiner Zeit als Assistenztrainer

hast Du die Ergebnissammelstelle des

Bezirks betrieben. Gerade in den 1990er Jahren dürfte

das ja noch viel Zeit in Anspruch genommen haben?

Damals war es noch so, dass die Spielresultate via Telefon

mitgeteilt werden mussten, um sie anschließend an

die Presse weiterzuleiten. Dafür bekam ich einen Anrufbeantworter.

Das war echt Arbeit, da ich jeden Sonntagabend

den Anrufbeantworter abgehört und Ergebnisse

gesammelt habe. Das war dann manchmal mit weiteren

Telefonaten verbunden, weil beispielsweise ein Endergebnis

am Telefon nicht zu verstehen war. Mit Hilfe der

Ergebnisse musste ich dann auch die Tabellen der circa

20 Ligen auf den aktuellen Stand bringen. Zum Glück

kannte ich mich damals schon etwas mit EDV aus, sodass

es ein wenig schneller ging. Die Arbeit habe ich

bis 2012 betrieben. Inzwischen läuft das ja eigentlich

automatisch. Zusätzlich war ich dann auch noch als

Schiedsrichter aktiv. Vor fünf Jahren war Schluss. Da

wollten am Ende die Knie dann nicht mehr so mitmachen.

3


Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Ergebnissammler –

Du hast ja echt alles gemacht.

Sport hat mir mein Leben doch sehr stark strukturiert. So

habe ich dank des Schwimmens eine starke Konzentrationsfähigkeit

aufgebaut, von der ich sowohl früher in der

Ausbildung als auch heute sehr profitiere. Ich hatte immer

viel Spaß. Sport hat mir viel gegeben. Dem Sport

etwas zurückzugeben, war immer meine Motivation.

Wie kam es dann dazu, dass Du zum Vorstands-vorsitzenden

des Bezirks Lüneburg gewählt wurdest?

2005 wurde ich gefragt, ob ich nicht Sportwart des Bezirks

werden möchte. Das konnte ich mir vorstellen und

bin dann zur Vorstandssitzung gegangen. Allerdings

stellte sich dann heraus, dass ein Schiedsrichterwart viel

dringender gesucht wurde. Die Aufgabe habe ich dann

gerne übernommen. Ich habe mich dann darum gekümmert,

dass die Schiedsrichterkommission, die es früher

schon mal gab, wieder aktiviert wird. Diese Kommission

besteht bis heute. Ich war dann bis 2009 Schiedsrichterwart

des Bezirks. Dann war es so, dass der damalige

Vorstandsvorsitzende sein Amt zur Verfügung gestellt

hatte. Ich hatte mich zunächst nicht gemeldet, aber

dann wurde ich direkt gefragt, ob ich nicht der neue

Vorstandsvorsitzende sein könne. Da war man mit meiner

getanen Arbeit wohl zufrieden (schmunzelt). Ich habe

dann zugesagt und bin somit seit 2009 der Vorsitzende.

Im Mai 2019 wurde ich erneut für eine weitere, zweijährige

Amtszeit gewählt. Ich habe aber schon mitgeteilt,

dass diese meine letzte Amtszeit sein wird.

Dann wirst Du zwölf Jahre im Amt gewesen sein. Warum

hast Du den Entschluss gefasst, dass 2021

Schluss ist?

Ich hätte da immer noch Lust darauf – das wäre nicht

das Thema. Aber ich bin jetzt 67 Jahre alt und will mich

nicht am Stuhl festklammern. Nein, es müssen Jüngere

machen. Ich kann mir vorstellen, beratend zur Verfügung

zu stehen. Mal schauen, was da kommt.

Als Bezirksvorsitzender bist Du ja auch Mitglied des

NBV-Präsidiums. Wie hast Du die Initiative „NBV

2020“ erlebt, die im November 2012 ins Leben gerufen

wurde?

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Im Zuge dessen wurde wirklich jeder Stein umgedreht

und geschaut, wie der Verband noch effizienter arbeiten

kann, um sich für die Zukunft bestens aufzustellen. Da

habe ich mich auch engagiert und das begleitet. Ich war

da nicht der Vorreiter, aber ich habe sicherlich auch den

einen oder anderen kleinen Impuls gesetzt. An der Eingliederung

von Bremen in unseren Verband habe ich etwas

mitgewirkt. Ich empfinde die grundsätzlichen Veränderungen

im Verband als sehr gut. Früher gab es die

eine oder andere langweilige Präsidiumssitzung – das

ist heute viel strukturierter. Und das kommt auch gut an.

Und ich habe mich für die Initiative „NBV 2020“ auch engagiert,

weil ich hoffe, dass es die Dichte des Basketballs

in der Region erhöht. Das kann ein Bezirk allein

kaum schaffen.

Kannst Du das genauer erläutern?

Es ist ein riesiger Bezirk mit verhältnismäßig wenigen Vereinen

und wenigen Spielern. Diese Tatsache bereitet mir

für die Zukunft schon etwas Sorge. Da sind Auswärtsreisen

am Wochenende mit 100 Kilometern pro Strecke keine

Seltenheit. Basketball ist zurzeit eine kostspielige

Sportart. Nach meiner Auffassung ist ein Bezirk aufgrund

seiner Struktur kaum in der Lage, für Impulse zu

sorgen, damit mehr Leute Basketball spielen. Stattdessen

ist es eine Maschinerie, um den Spielbetrieb und

die Ausbildung von Trainern und Schiedsrichtern zu organisieren.

Mehr kann ein Bezirk fast nicht leisten.

Was müsste stattdessen passieren, damit mehr Leute

im Verein Basketball spielen?

Der Ansatz müsste aus einer ganz anderen Richtung

kommen, um etwas zu bewegen. Ich glaube persönlich,

dass die Schulen und Lehrer der entscheidende Punkt

für so eine Entwicklung sein könnten. Da haben wir als

Bezirk natürlich überhaupt keinen Einfluss. Vielleicht hat

der NBV da eine Möglichkeit, da er auf Landesebene

tätig ist und womöglich etwas machen kann. Lehrer müssen

den Wert dieses Spiels erkennen. Mit James Naismith

war es ja auch ein Lehrer, der diese Sportart erfunden

hat, um Fairness und sportliche Werte bei Schülern

zu implementieren. Aber natürlich könnten auch andere

Leute die Initiative ergreifen.

Welche Rolle spielen in diesem Prozess die Vereine?

Vereine müssen überzeugt werden, so einen Sport aufzunehmen.

Die müssen natürlich zusehen, wie sie mit ihrem

finanziellen Budget auskommen. Aber die Voraussetzungen

für Basketball sind ja meistens da. Vereine haben

entweder eine eigene Halle oder nutzen die Turnhalle

einer Schule. Und Basketballkörbe hängen da ja meistens

auch. Es fehlt halt meistens der Initiator. Die Lehrer

trauen sich selbst so etwas dann häufig einfach nicht zu.

Natürlich brauchst du ja auch interessierte Kinder. Aber

die lassen sich ja schnell für Sportarten begeistern. Und

dann gibt es auch noch sportliche Vorbilder wie Dirk Nowitzki

oder Dennis Schröder, denen die Kinder nacheifern

können.

Das Potenzial ist also da.

Hier in Hamburg laufen häufiger Kinder mit einem Basketball

als mit einem Fußball durch die Stadt. Dort, wo

ein Spielplatz ist, hängt auch häufig ein Korb. Fährt man

etwa durch das alte Land, gibt es in fast jedem Dorf Basketballkörbe.

Zusätzlich könnte auch 3x3 ein weiterer Ansatz

sein, dass sich noch mehr Leute für Basketball interessieren.

Wenn Du auf die letzten Jahrzehnte deiner Tätigkeit

im Bezirk und Verband schaust, was muss zukünftig

besser werden?

Die angesprochene Vereinsdichte muss flächendeckend

erhöht werden, die Entfernung zwischen Vereinen müsste

beispielsweise halbiert werden. Wir müssen es schaffen,

Begeisterung zu entfachen. Ansonsten kommt es

nämlich andersrum. Ansonsten wird es immer weniger

Vereine geben. Dafür gibt es ja bereits jetzt Beispiele.

Bei uns gibt es immer wieder mal Anmeldungen von Vereinen,

aber die Zahl der Abmeldungen ist etwas größer.

Wir befinden uns da an einem Punkt, der kritisch sein

könnte. Klar, es wird dann immer noch Kernvereine geben.

Bezirke können da sehr schnell ausbluten. Das

geht dann ganz schnell. Es ist nicht so, dass ich dem

Bezirk oder dem NBV einen Vorwurf mache. Bei beiden

ist die Organisation des Spielbetriebs die Hauptaufgabe.

Ich habe nur die Sorge, dass die Anzahl der Vereine

geringer wird. Bei meinem Verein, dem TSV Buxtehude,

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war lange Zeit gar nichts los. Da spielte nur noch eine

Mannschaft. Aber da passiert jetzt auch was, weil ein

neuer Basketball spielender Lehrer dorthin gekommen

ist. Der organisiert da jetzt frisch vor sich hin. Da sind

zwei, drei Jugendmannschaften entstanden, es gibt wieder

zwei Herren-Teams. Es liegt letztlich an den einzelnen

Personen. Und die muss man immer unterstützen.

Welche Momente aus der Zeit Deiner Tätigkeit und

Laufbahn werden Dir in Erinnerung bleiben?

Es gab immer mal wieder bei uns im Bezirk Situationen,

wo es Reibereien gab. Da habe ich immer versucht,

mich der Sache schlichtend anzunehmen. Dinge sollten

so organisiert werden, dass sie funktionieren. Übertriebener

Ehrgeiz und übersteigerte Hysterie führen ja zu

nichts. Ich glaube, dass meine Arbeit da ganz erfolgreich

war. Ich fühle mich sehr wohl momentan. Wir haben

ein harmonisches Miteinander in unserem Vorstand,

was ich sehr gut finde. Das war am Anfang nicht so. Ich

hatte und habe tolle Unterstützer wie etwa Carsten Brokelmann

vom VfL Stade, der dort inzwischen Präsident

ist. Er kennt sich in allen möglichen Themen, was den

Sport angeht, aus und hilft sehr viel. Von Leuten wie ihm

gibt es so einige. Ansonsten erinnere ich mich gerne daran,

dass wir den Verbandstag zum Verbandstag der Vereine

gemacht haben. An der Änderung war ich auch ein

wenig beteiligt. Bewegt hat mich der Tod unseres vorherigen

Präsidenten Andreas Dienst, zu dem ich ein sehr

gutes und freundschaftliches Verhältnis hatte.

werden. Mit der Gebietsreform wird sich strukturell einiges

verändern. Dann ist der NBV bei der Entwicklungshilfe

noch mehr gefragt. Der Basketball selbst ist aber

auch gefragt. Von der Grundstruktur ist Basketball in meinen

Augen der telegenste Sport. Es gibt ein klar definiertes

Ziel, das fast immer für den Zuschauer sichtbar ist.

Es ist dynamisch ohne Ende und es passiert viel. Diese

Sportart ist wunderbar komplex, aber sie darf durch zusätzliche

Regelerweiterung nicht noch komplexer und

komplizierter gemacht werden. Das schreckt Neulinge

und Interessierte im Zweifel ab.

Lieber Bernhard, vielen Dank für das interessante Gespräch

und alles Gute für Deine Zukunft.

Das Interview führte Jan-Hendrik Luft für den NBV.

Wie fällt Dein Fazit aus?

Ich denke, dass ich das ganz in Ordnung gemacht habe.

Von Natur aus bin ich aber nie mit mir komplett zufrieden.

Und dann bin ich auch noch Architekt. Da ist man

auch niemals zu 100 Prozent zufrieden (schmunzelt). Es

gibt immer Dinge, die man noch besser hätte machen

können. Im Nachhinein hätte ich mir von mir gewünscht,

dass ich häufiger in die Vereine gegangen wäre. „Wo

drückt Euch der Schuh? Wo können wir helfen?“. Ich wäre

am liebsten zu allen Dorfvereinen gefahren und hätte

sie gefragt: ‚Wollt Ihr nicht Basketball spielen? Basketball

ist ein geiler Sport‘. Das habe ich leider einfach

nicht geschafft. Das könnte zukünftig besser gemacht

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TALENTE FRÜHZEITIG

ENTDECKEN UND

FÖRDERN

GERD MEINECKE

RESSORLEITUNG LEISTUNGSSPORT

Im September 2019 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde

nach vorheriger Abstimmung mit dem Niedersächsischen

Kultusministerium und dem Landessportbund

Niedersachsen (LSB) 14 „Talentschulen des Sports“

zertifiziert. Gerd Meinecke, Ressortleiter Leistungssport

im Niedersächsischen Basketballverband (NBV), hat an

der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung

und Schule in Niedersachsen“ mitgearbeitet und ist in einer

Testphase bereits als Talentscout aktiv. Im Interview

mit dem LSB Magazin gibt er einen Einblick in die Arbeit

in den Talentschulen des Sports.

Sie haben für den NBV an der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung

mitgearbeitet und auch die Grundschule

Am langen Esch in Quakenbrück und Keding Grundschule

Kettenkamp auf ihrem Weg zur Talentschule begleitet.

Welchen Stellenwert hat der Sport an diesen Schulen?

Einen sehr hohen Stellenwert. Beide Schulen pflegen einen

engen Kontakt zu den regionalen Sportvereinen. Die insgesamt

etwa 370 Schülerinnen und Schüler erhalten damit Angebote,

die weit über den klassischen Sportunterricht hinausgehen.

Wie sehen diese Kooperationen aus?

Die Grundschulen sind seit 2010 im Basketball-Schulprojekt

der Artland Dragons Quakenbrück. Dazu gehören permanen-

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te Basketball-AGs, die Teilnahme am jährlichen Grundschulturnier,

innovative Umsetzungen der begleitenden

Aktivitäten wie z.B. Cheerleading und die Teilnahme von

Lehrkräften an Fortbildungsangeboten der Artland Dragons

durch hauptamtliche Trainer. Darüber hinaus gibt

es Besuche von Profispielern in der Schule und Besuche

von Klassen bzw. AGs bei den Heimspielen der Artland

Dragons. Weitere Kooperationspartner der Schulen

finden sich auch in den Sportarten Fußball und Tennis.

Sie waren selbst bis 2012 als Lehrer am Artland Gymnasium

Quakenbrück tätig. Welche Chancen sehen

Sie bei einer engen Zusammenarbeit zwischen Schule

und Verein?

Durch die Zertifizierung als „Talentschule des Sports“

wird die Kooperation aus meiner Sicht noch enger und

effektiver im Hinblick auf eine Talentsichtung. Der Stellenwert

des Faches Sport wird verbessert, das Verständnis

für die Belastungen von gesichteten Talenten wird gro-

̈ßer. Diese Rückmeldungen habe ich auch bei meinen

Besuchen bei Fach- und Gesamtkonferenzen an der

Grundschule Am langen Esch und der Keding Grundschule

erhalten.

Die offizielle Zertifizierung der Talentscouts steht

noch aus. Sie sind bereits in einer Testphase in den

Schulen aktiv. Auf welche sportlichen Begabungen

achten Sie bei der Talentsuche besonders?

In der Grundschule geht es in erster Linie um die Sichtung

von motorisch begabten Schülerinnen und Schu-

̈lern. Dazu kommen, wie in der Kooperationsvereinbarung

beschrieben, Begeisterungsfähigkeit, Interesse an

Sport und Bewegung, Leistungsbereitschaft, körperbauliche

Voraussetzungen, Potential für Lern- und Leistungsfortschritte

und Leistungsfähigkeit. Im Einvernehmen mit

der jeweiligen Fachlehrerin oder dem jeweiligen Fachlehrer

können unter Umständen auch sportübergreifende

Bewegungschecks durchgeführt werden. Welche Sportart

für die Schülerinnen und Schüler in Frage kommt, ist

dann noch nicht wichtig. Die Kooperationsvereinbarung

sieht ausdrücklich eine Durchlässigkeit bei den Sportarten

vor.

Wie gehen Sie vor, wenn sie gemeinsam mit der

Schule eine besonders talentierte Schülerin oder einen

talentierten Schüler entdecken?

Mit den beiden „Talentschulen des Sports“ in Quakenbrück

und Kettenkamp sind für dieses Jahr klare Schritte

der praktischen Umsetzung vereinbart. Bis zum Ende

des Jahres legen die Schulleitungen gemeinsam mit den

Fachlehrerinnen und -lehrern fest, welche Klassen vom

Talentscout besucht werden. Diese Besuche finden

dann im Januar und Februar 2020 statt. Sollte eine Schülerin

oder ein Schüler als Talent gesichtet werden, werden

die Eltern direkt über die Schule informiert. Beim Elternsprechtag

im März steht der Talentscout dann für Gespräche

zur Verfügung.

Was glauben Sie, welche Voraussetzungen wichtig

sind, damit diese Verzahnung zwischen Schule und

Sport landesweit funktioniert?

Für eine landesweite Umsetzung der Kooperationsvereinbarung

ist es zwingend notwendig, dass die Landesfachverbände

Interessenten gewinnen, die ab 2020 an dem

Ausbildungsprogramm des LSB Niedersachsen teilnehmen

und als Talentscouts zur Verfügung stehen.

Welche Chancen sehen sie in der Einführung der Talentschulen,

abgesehen von der frühen Entdeckung

der Talente?

Durch die Talentschulen werden Talente nicht nur früher

entdeckt, sondern auch eine Abgrenzung von Sportarten

vor Ort verhindert. Die Talente werden somit nicht

„abgeworben“. Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für

Olympia und Paralympics“ werden in Zukunft wieder attraktiver

für die Schulen. Außerdem kann das neue System

durch ein mögliches gemeinsames Scouting zu einer

besseren Kooperation der Landesfachverbände führen.

An Standorten, an denen es Talentschulen und

Partnerschulen des Leistungssports gibt, kann eine Begleitung

und Förderung von gesichteten Talenten in Zukunft

von Klasse 2 bis Klasse 10 bzw. 13 durchgängig

gewährleistet werden, ohne dass die schulische Leistung

darunter leiden muss.

Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.

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GEWINNEN STEHT NICHT

IM VORDERGRUND

KARL-HEINZ RÖBEN

NBV-LANDESTRAINER

1983-1992, 1996-2017

Über drei Jahrzehnte hat Karl-Heinz Röben als hauptamtlicher

Landestrainer die Trainerausbildung und die

Betreuung der Talente in den Landesauswahlmannschaften

des Niedersächsischen Basketballverbandes

(NBV) geprägt. Im Interview mit dem LSB-Magazin

blickt er auf seine Arbeit als erster Landestrainer des

NBV zurück.

Wie sind Sie zum Basketball gekommen?

Ich habe in meiner Heimat Rastede, wie es so üblich war,

zunächst Fußball gespielt und mit 15 Jahren in der Leichtathletik

angefangen. Zum Basketball hatte ich wenig Kontakt.

Erst im Zuge meines Lehramtsstudiums in Münster

bin ich dann durch Zufall mit 22 Jahren zum Basketball

gekommen. Im Basketball-Kurs im Studium haben mich

dort die Basketballer angesprochen, ob ich nicht mal bei

ihnen mitspielen will. Da mein Trainer gleichzeitig auch eine

Auswahlmannschaft im Westdeutschen Basketballver-

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band betreut hat und einen Co-Trainer gesucht hat, bin

ich 1977 auch relativ schnell mit dem Leistungssport in

Kontakt gekommen. Als Spieler habe ich für den UBC

Münster dann sogar mal eine Saison in der zweiten Bundesliga

gespielt.

Sie sind dann 1983 nach Osnabrück gezogen und haben

als Landestrainer beim Niedersächsischen Basketballverband

(NBV) angefangen. Wie kam es zu dieser

Rückkehr nach Niedersachsen?

Niedersachsen war das zweite Bundesland, das eine

feste Trainerstelle eingerichtet hat. Für diese Stelle war

ich einer von drei Kandidaten. Die Niedersachsen sind

auf mich aufmerksam geworden, da ich Co-Trainer der

weiblichen U16-Nationalmannschaft war. Mein Vorteil

war außerdem, dass man für die Stelle Lehrer oder Diplomsportlehrer

sein musste. Die Tätigkeit als Landestrainer

war kombiniert mit einer Honorartrainerstelle des

Deutsche Basketball Bundes (DBB) in der Sportschule

Warendorf. Und somit war auch der DBB daran interessiert,

dass ich diese Stelle bekomme.

Welche Aufgaben hatten Sie als Landestrainer?

In erster Linie ging es darum, im Breitensport kleine Vereine

zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass mehr Vereine

Basketballabteilungen gründen und sich so mehr

dem Basketball zuwenden. Das war ein sehr zeitintensiver

Job, da ich immer lange mit dem Auto unterwegs

war. Als zweiter Schwerpunkt kamen dann natürlich die

Kader dazu. Das habe ich neun Jahre lang gemacht.

Nach einer Pause von vier Jahren habe ich dann von

1996 bis 2017 weiter für den NBV gearbeitet. Erst ab

dann ging es primär um die Talentförderung.

Worauf haben Sie bei den jungen Spielerinnen und

Spielern am meisten geachtet?

Spielerische Begabung und athletisches Vermögen sind

meines Erachtens wichtige Voraussetzungen. Körperla-

̈nge ist natürlich auch ein Vorteil. Das Wichtigste ist die

Einstellung zum Training. Wenn jemand begabt ist, bedeutet

das nicht, dass er dann auch automatisch ein guter

Sportler wird.

„Das Wichtigste ist die Einstellung zum Training.“

Ohne diese Einstellung hat man keine Chance richtig

gut zu werden. Auch Dennis Schröder hat jahrelang an

seinem Distanzwurf trainiert und ist erst in der NBA gut

darin geworden.

Wann sollten Jugendliche Ihrer Meinung nach Idealerweise

mit dem Basketball beginnen?

Früher hat man gesagt, dass die Kinder erst verschiedene

Sportarten ausprobieren sollen. Dirk Nowitzki hat zum

Beispiel auch Handball und Tennis gespielt in seiner Jugend

und erst mit 14 Jahren Basketball. Von dieser Regel

ist man aber abgerückt. Bei einer so hochkomplexen

Sportart wie Basketball, vor allem im Hinblick auf die Entscheidungsfindung,

sollte man schon im Alter von sieben

bis acht Jahren anfangen. Man muss natürlich darauf

achten, dass schon früh ein sehr vielseitiges Training

angeboten wird. Das Gewinnen sollte allerdings

nicht im Vordergrund stehen, denn es hindert die Kinder

daran, sich in Ruhe weiterzuentwickeln.

Die Konzepte des Deutschen Basketball Bundes für

unsere Mini-Arbeit sind ausgereift. Jeder Trainer

kann sich daran gut orientieren.

Mein Ziel war es immer, den jungen Spielerinnen und

Spielern schon früh viele Bewegungen beizubringen.

Um diese dann früh zu erlernen, habe ich dazu auf eine

Methode zurückgegriffen, die die Bewegungen mit Merkwörtern

aus dem Alltag verbindet. So wird als einfaches

Beispiel aus dem Wurf und der Handausgangsstellung

bei Anfängern der „Vor-dem-Mund-Wurf“ oder der „Aufdie-Haare-Wurf“,

ohne zunächst die genaue Ellenbogenhaltung

zu thematisieren.

Mit der Entscheidung zum Traineramt haben Sie den

niedersächsischen Basketball viele Jahrzehnte geprägt.

Gibt es Höhepunkte, an die sich besonders

gerne zurückerinnern?

Bei meiner ersten Phase erinnere ich mich noch, dass

ich manchmal für drei bis vier Tage vor Ort in den Vereinen

war. Ab und zu habe ich im Hotel übernachtet, häufig

aber auch in der Familie des 1. Vorsitzenden. In die-

10


ser Zeit ist es vorgekommen, dass ich morgens die

Sportlehrer fortgebildet habe, nachmittags habe ich die

Nachwuchstrainer angeleitet und manchmal abends

noch die erste Mannschaft des Vereins trainiert, damit

der Trainer oder die Trainerin neue Impulse bekam. Danach

hat man sich dann noch gemütlich zusammengesetzt.

In der zweiten Phase war das Interessante, dass

ich alle zwei Jahre einen neuen Kader bekommen habe

und damit auch neue Persönlichkeiten begleiten durfte.

Das war sehr reizvoll und ich hatte viel Verantwortung.

Anfänglich habe ich auf Sommercamps noch einen

Nachmittag nicht trainiert, und wir haben z.B. eine Bootsfahrt

auf der Weser gemacht. Oder wir haben als letzte

Maßnahme vor dem Bundesjugendlager an einem Turnier

im Ausland teilgenommen. Davon habe ich noch viele

schöne Bilder im Kopf. Leistungstechnisch waren wir

jahrelang knapp unter der Spitze. Da erinnert man sich

natürlich gerne daran, wenn man beim Bundesjugendlager

ganz oben stand. So zum Beispiel mit dem Jahrgang

1993 in dem unter anderem Dennis Schröder gespielt

hat. Da waren fünf Jungen dabei, die mit knapp 15

Jahren schon über 1,90m groß waren. Aus diesem Jahrgang

sind fünf von zwölf in die Jugendnationalmannschaft

gekommen. Natürlich freut man sich auch, wenn

Spieler wie Dennis Schröder, Isaiah Hartenstein oder Emma

Stach eine so starke Entwicklung nehmen und als

Erwachsene in Amerika in der Top- Liga spielen können.

Daran haben aber natürlich in all den Jahren auch meine

Kolleginnen und Kollegen im NBV und andere Trainerinnen

und Trainer in den Vereinen sehr großen Anteil.

Wie hat sich der Basketball in Niedersachsen in den

fast 35 Jahren Ihrer Tätigkeit verändert?

Als ich als Landestrainer anfing, gab es in Niedersachsen

schon einige Vereine, die in der Bundesliga spielten.

Ich erinnere mich z.B. an Spiele als Zuschauer in Wolfenbüttel,

Osnabrück und Göttingen. Heute haben wir Erstligamannschaften

in Braunschweig, Göttingen, Oldenburg

und Vechta bei den Männern, bei den Frauen in

Osnabrück, Hannover und Göttingen und damit Standorte

dazu bekommen. Und auch in den zweiten Ligen tauchen

einige niedersächsische Namen auf. Aber wichtig

ist natürlich, dass vor Ort ausreichend Sponsoren sind,

die das Projekt unterstützen. Als Landestrainer hat mich

vorwiegend interessiert, ob unsere Talente in der ersten

Liga auch ankommen und ob sie spielen. Im weiblichen

Bereich haben es einige dorthin geschafft. Bei den Jungen

sind es wenige, die den Sprung schaffen. Allerdings

muss ich meinen langjährigen Landestrainerkollege Liviu

Calin nennen. Er und der Standort Braunschweig haben

es jahrelang geschafft, einzelne Jugendliche bis in

die 1. Liga zu bringen. Liviu hat die 17-jährigen Talente

neben dem Einzeltraining schon in seinem Pro B-Team

mittrainieren und mitspielen lassen. Grundsätzlich ist a-

ber das Thema „Spielzeit für Talente“ ein dauerndes Thema

und nicht einfach. Das gilt ja aber auch für andere

Sportspiele. Auf der anderen Seite ist diese Liga ein großer

Werbefaktor für unsere Sportart. Und daraus ergibt

sich die Chance, Orte im Randbereich von Basketballzentren

für unsere Sportart zu gewinnen und damit insgesamt

mehr Mitglieder zu bekommen. Basketball ist

zwar inzwischen eine populäre Sportart, im Vergleich zu

1983 ist die Anzahl der Mitglieder in Niedersachen aber

nur leicht gestiegen. Das lag aber nicht an dem Projekt,

was ich jahrelang geleitet habe, Mitglieder in den basketballfernen

Orten zu gewinnen, sondern liegt weiterhin

vorwiegend darin, ob Basketball in den Familien gekannt

wird und ob die Freunde mit zum Training gehen.

Wenn der Vater Fußball liebt, ist die Chance äußerst gering,

dass der Junge zu uns kommt. Stolz bin ich darauf,

dass unsere Trainerausbildung von Anfang an gut geklappt

hat. Die Zusammenarbeit mit den Lehrwarten war

gut. Da gibt es wenig Unterschiede von früher und heute.

Es gab im NBV schon immer genügend Trainer und

Lehrer, die als Referenten mitgeholfen und das Niveau in

der Ausbildung hochgehalten haben. In meiner zweiten

Phase haben wir damit angefangen, Trainertalente, die

wir auf den Ausbildungslehrgängen gescoutet haben,

einige Zeit weiter zu fördern und uns dann mit allen weiter

regelmäßig zu einer internen Clinic zu treffen und

nicht umsonst kommen mit Stefan Mienack (Bundestrainer

Jugend weiblich) aus Göttingen und Matthias Weber

(Bundestrainer 3x3 für Männer und Frauen) aus Stade

zwei DBB-Trainer aus unseren eigenen Reihen.

War eine ähnliche Entwicklung in ganz Deutschland

zu sehen?

Als ich angefangen habe, Basketball zu spielen, war

11


Deutschland bei den Olympischen Spielen 1972 weit

weg von dem Niveau in der Weltspitze. Der Deutsche

Basketball Bund hat dann versucht, durch Kontakt nach

Amerika neue Impulse für den Basketball in Deutschland

zu bekommen. Damals hat der Jugendbundestrainer

Bernd Röder ein athletisches und taktisches Konzept

aus Amerika mitgebracht, wonach er die DBB-Jugendteams

trainieren und spielen ließ. Für die Entwicklung

des Basketballs in Deutschland hat das einen entscheidenden

Impuls gehabt. Er hat unter anderem mit

Hilfe des Jugendreferats einführen lassen, dass Jugendmannschaften

bis zum Alter von U16 nur noch Manndeckung

spielen durften. Das hatte den Vorteil, dass sowohl

Angreifer als auch Verteidiger sich im Spiel immer

zuerst mit der Situation 1 gegen 1 auseinandersetzen

sollten. Das 1 gegen 1 wurde viel trainiert und das hat,

wie sich ja herausgestellt hat, die Ausbildung der Spieler

verbessert. Spieler wie Henning Harnisch und Henrik

Rödl sind mit diesen Konzepten aufgewachsen und

dann mit der Männermannschaft 1993 im eigenen Land

Europameister geworden. Als ich 1981 im weiblichen Bereich

Co-Trainer wurde, waren wir damals bei den Frauen

zweitklassig. Wir sind ein Jahr später mit der U16 in

Vasto di Mare auf der EM auf Platz 11 gelandet. Erst in

den 90er Jahren änderte sich das Niveau. Besonders in

der A- Nationalmannschaft stellten sich die Erfolge ein.

Die Bronzemedaille bei der Europameisterschaft 1997 in

Ungarn war der größte Erfolg. Die Nationalmannschaft

hat damals besonders von den starken Bundesliga-

Standorten in Düsseldorf und danach in Wuppertal profitiert.

Da wurden die deutschen Nationalspielerinnen alleine

schon aufgrund des Trainings mit talentierten Spielerinnen

aus dem Ausland besser und haben ein höheres

Niveau erreicht. Auch die männlichen Jugendmannschaften

des DBB können nun durchweg mit der europäischen

Spitze mithalten. Im letzten Jahr hat unsere U 18-

Mannschaft sogar das Albert-Schweitzer-Turnier, das

wichtigste Turnier nach der Weltmeisterschaft, gewonnen.

Haben sich die Nachwuchsspielerinnen und -spieler

im Vergleich zu früher geändert?

Der Unterschied von damals und heute, was die Anspru-

̈che in der Schule anbetrifft, ist nicht wirklich der gravierendste.

Vielleicht gab es früher weniger Nachmittagsunterricht,

aber auch für den besagten Mehraufwand in

12


der Schule gibt es Lösungen, die die meisten Eltern mittragen.

Die Einstellung der Mädchen und Jungen, wenn

sie sich für Basketball als ihre Sportart entschieden haben,

ist gleich geblieben. Auch heute gibt es noch die

Kinder, die sich mit Basketball so sehr identifizieren,

dass sie sich „Baller“ nennen und ihren Sport so sehr

lieben, dass sie „um Mitternacht aufstehen und anschließend

bereit sind zu trainieren“. Der wichtigste Unterschied

ist, dass früher das Leben für die Kinder viel weniger

Reize hatte. Meine U10-Erfahrung ist, dass viele

Kinder in dem Alter schon sehr unruhig sind. Und mein

Gefühl ist, dass die Reizüberflutung der Jugend zu viel

abverlangt. Ich habe gelernt, dass eine Konzentration

des Menschen auf eine neue Aufgabe nur dann gelingt,

wenn er sich die Zeit nimmt, sich von dem vorher Erlebten

zu lösen und sich erst dann dem Neuen zuwendet.

Das alles erfordert neue Konzepte und Trainingspläne.

Dabei merke auch ich als älterer Trainer, dass ich mit

den neuen Anforderungen wachsen kann.

quasi ein Leben lang. Mich hat es nach meiner Arbeit

als Landestrainer gereizt auch mal in den unteren Jahrgangsstufen

anzufangen. Früher habe ich bereits eine

Art Vorauswahl bekommen, die ich dann weiterentwickelt

habe, jetzt kann ich die Spielerinnen und Spieler

schon ganz früh selbst entwickeln. Das ist eine neue Aufgabe,

die mir sehr viel Spaß macht und die ich gerne

noch lange machen will.

Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.

Haben Sie es jemals bereut, dass Sie die Trainerlaufbahn

eingeschlagen haben und kein Lehrer geworden

sind?

Am Anfang wollte ich unbedingt Lehrer werden. Obwohl

ich kein so schlechtes Examen hatte, war es fast unmöglich

eine Stelle zu bekommen, da dort gerade die Zeit

anfing, wo nur noch wenig Lehrer eingestellt wurden. Da

war ich schon etwas desillusioniert. Mit 40 Jahren hatte

ich nochmal die Chance in Rotenburg/Scheeßel anzufangen,

da war für mich aber ganz klar die Entscheidung

gefallen, dass ich das nicht mehr machen möchte. Als

Landestrainer hatte man ausschließlich mit zielstrebigen

und ehrgeizigen Jugendlichen zu tun, das war schon

eine andere Aufgabe. Und mein Beruf hatte mir immer

Spaß gemacht und war durchweg interessant. Wer kann

schon sagen, dass er sein Hobby zum Beruf gemacht

hat.

Auch nach ihrer Ablösung als Landestrainer sind sie

dem Basketball treu geblieben. Sie sind beim Oldenburger

TB für die U10 zuständig. Können sie nicht

ohne Basketball?

Wenn man 50 Jahre lang Trainer ist, dann ist man das

13


TALENTENTWICKLUNG

MIT WIENER SCHMÄH

THOMAS KÖNIG

NBV-LANDESTRAINER SEIT 2019

Das LSB Magazin stellt Trainerinnen und Trainer aus

Vereinen und Verbänden in Niedersachsen vor. Thomas

König (35) ist Landestrainer beim Niedersächsischen

Basketballverband (NBV). Der gebürtige Österreicher,

der zuvor mitverantwortlich für die Nachwuchsarbeit

bei Rasta Vechta war, ist Inhaber der österreichischen

A-Lizenz und hat 2019 das Europe Coaching

Certificate der International Basketball Federation (FI-

BA) erhalten.

Wie sind Sie zur Trainertätigkeit gekommen?

Als ich in meinem Heimatverein in Wien mit 17 Jahren die

U12 übernommen habe. Damals natürlich noch als Hobby.

Vor sechs Jahren bekam ich dann die Möglichkeit auch

beruflich als Basketballtrainer zu arbeiten. Seit Juli 2019

bin ich nun als Landestrainer für den Niedersächsischen

Basketballverband tätig.

Welche Mannschaften trainieren Sie?

Derzeit betreue ich die männliche U14 Auswahl des NBV.

In der Talententwicklung arbeite ich auf täglicher Basis mit

unseren Landes- und Bundeskaderathleten in Kleingruppen

und Individualeinheiten.

14


In welcher Leistungsklasse befinden sich die Sportlerinnen

und Sportler?

In der individuellen Betreuung gibt es verschiedene Leistungsklassen

von Bezirk-, Landes-, bis Nationalkaderathleten.

Die Auswahlmannschaften sind dafür verantwortlich,

dass junge Talente dem Deutschen Basketballbund

(DBB) für die Sichtung der Jugendnationalmannschaften

vorgestellt werden.

Wie erleben Sie den Nachwuchs beim Training?

Ich erlebe unseren Nachwuchs als sehr begeisterungsfa-

ḧig. Trotz gestiegener Anforderungen im Umfeld der Jugendlichen,

besteht eine hohe Motivation. Das spiegelt

sich auch in der Trainingsbeteiligung wider.

Was sind Ihre sportlichen Ziele?

In erster Linie ist es wichtig, die Basis im Nachwuchsbereich

zu vergrößern. Der Anspruch ist, in Zusammenarbeit

mit den Bundesligavereinen dafür zu sorgen, dass

es möglichst viele Nachwuchsspieler in die nationale

Spitze schaffen. Ein weiteres Ziel ist, dass niedersächsische

Spieler Teil der Jugendnationalmannschaften sind.

Wie viel Zeit investieren Sie durchschnittlich in ihre

wöchentliche Trainertätigkeit?

Es gibt keine „Standard-Arbeitswoche“. Meine Woche

richtet sich nach aktuellen Terminen und Arbeitsschwerpunkten.

Das ist nicht immer in einem zeitlichen Rahmen

messbar. Die unterschiedlichen Aufgaben machen meine

Tätigkeit sehr abwechslungsreich.

Welchen Prinzipien folgt ihre Trainingskonzeption?

Ich möchte mündige Spieler, die durch unsere ganzheitliche

Talententwicklung zu selbstbestimmten Personen im

Leistungssport und im täglichen Leben reifen. Als wichtig

erachte ich auch, dass die Athleten den Umgang mit

steigenden Druckbedingungen und Erwartungshaltungen

aus dem Umfeld eines Nachwuchsspielers lernen.

Dazu ist es auch wichtig, soziale Kompetenzen zu vermitteln.

Durch die Vielzahl von Top-Talenten in unserem

Verband gelingt es, eine sehr gute Trainingssituation herzustellen.

Entsprechende Kleingruppen unterstützen

hochkonzentriertes Arbeiten an spezifischen Inhalten.

15


Wie viel Zeit investieren Sie für ihre eigene fachspezifische

Weiterbildung?

Ich versuche mich ständig weiterzubilden. Mich interessieren

vor allem internationale Vergleiche und Entwicklungen.

Zuletzt konnte ich an dem dreijährigen Trainer-

Programm der FIBA (International Basketball Federation)

teilnehmen. Das FIBA Europe Coaching Certificate ist

eine qualitativ äußerst hoch angesehene Trainerausbildung

mit Top-Referenten aus dem Spitzensport. Seit Oktober

2019 nehme ich an der dreijährigen Diplom-Trainerausbildung

an der Trainerakademie in Köln teil.

Wie findet ein inhaltlicher Austausch mit Trainerkollegen

innerhalb und außerhalb ihres Verbands statt?

Mehrmals die Woche stehe ich mit meinen Trainerkollegen

aus dem Verband und den Vereinen im Austausch.

Durch diese Absprachen gelingt es uns, unsere Spieler

noch besser zu machen. In den Landesstützpunkten findet

außerdem einmal wöchentlich ein Stützpunkttraining

in Zusammenarbeit mir den Vereinen statt. Im Rahmen

dieses Trainings werden Trainingsprozesse mit den Vereinstrainern

evaluiert.

Generell genießt der Verband ein großes Ansehen und

wird vor allem für seine Arbeit im Bereich des Leistungssports

aber auch im Bereich Jugend & Schule geschätzt.

Das freut mich natürlich besonders.

Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie

aktuell für Ihre Tätigkeit?

Die Hauptaufgabe im Jugendbereich besteht darin, mit

einem ganzheitlichen Ansatz mündige Spieler auszubilden.

Der Gesellschaftswandel beeinflusst unter- schiedliche

Bereiche des Lebens. Es bleibt immer weniger Zeit

für Athleten, um eigene Erfahrungen zu sammeln. Durch

Druck auf allen Ebenen entsteht oft eine Fehlervermeidungsstrategie

bei den Athleten. Dieser Entwicklung gilt

es entgegen zu wirken.

Das Interview wurde von Frank Dullweber für das LSB-

Magazin geführt.

Arbeiten Sie bei der Talentsuche mit Schulen zusammen?

Der NBV hat ein eigenes Förderprogramm für Basketball

in der Schule entwickelt. Dabei arbeiten wir eng mit unseren

Mitgliedsvereinen zusammen. Durch Grundschulligen

in Göttingen, Hannover, Stade oder Vechta wird eine

enorme Begeisterung für den Basketballsport bei

den Kindern geschaffen.

Wie beurteilen Sie Ihre Position im Verband?

In meiner Funktion als Landestrainer sehe ich mich in

einer großen Verantwortung gegenüber der Zukunft des

Verbands. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit

sehe ich als Talententwickler.

Wie beurteilen Sie die öffentliche Wahrnehmung Ihrer

Tätigkeit?

Durch unser Engagement in den Vereinen steigert sich

auch die positive Wahrnehmung der Verbandstätigkeit.

16


INTEGRATION IST EIN

SELBSTVERSTÄNDNIS

DANNY TRAUPE

DIRK POVEY

Über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“

werden in Niedersachsen jährlich bis zu 30 Stützpunktvereine

gefördert, die sich intensiv im Themenfeld Integration

engagieren. Der Landessportbund Niedersachsen

(LSB) betreut zusätzlich auch Landesfachverbände, die

integrative Maßnahmen umsetzen. Einer von ihnen ist

der Niedersächsische Basketballverband (NBV). NBV-Geschäftsführer

Danny Traupe und Dirk Povey, Verantwortungsbürger

im NBV-Ressort „Integration“, geben in einem

Doppelinterview einen Einblick in die laufenden Projekte

und Ziele des Verbands.

Basketball und Integration: Wie passt das zusammen?

Povey: Basketball ist eine hoch integrative Sportart, das

passt sehr gut. Viele Menschen mit Migrationshintergrund,

besonders männliche, haben in ihren Herkunftsländern

schon einmal Berührung mit der Sportart gehabt. In manchen

Ländern ist Basketball hinter Fußball Sportart Nummer

zwei und wird in Schulen oder auf Freiplätzen gespielt, auch

teilweise des durchgängig besseren Wetters wegen. Hier in

Deutschland öffnen sich immer mehr Vereine dieser Zielgruppe

und auf Freiplätzen ist es sowieso egal, wer kommt - jeder

spielt mit.

17


Traupe: Ich habe Basketball nur integrativ kennen gelernt.

Auch wenn ich als Jugendlicher nie bewusst daru-

̈ber nachgedacht habe. Aber so soll es ja sein, ein

Selbstverständnis. Basketball wird spätestens seit dem

Dream-Team bei den Olympischen Spielen 1992 überall

auf der Welt gespielt, eine Weltsprache im Sport. Da gibt

es dann auch zwangsläufig keine Grenzen in den Köpfen.

Wenn ich Menschen mit einem Basketball sehe,

gehe ich auf sie zu und auch anders herum erlebe ich

das. Beides passt für mich daher sehr gut zusammen.

Wie weit ist der Basketballsport allgemein im Bereich

der Integration?

Povey: Wir werden besser, aber sind noch nicht da, wo

wir hin wollen bzw. müssen. Die Selbstverständlichkeit

ist im Leistungsbereich bereits seit Langem gegeben.

Viele Sportlerinnen und Sportler in höheren Ligen kommen

aus allen möglichen Ländern der Welt. In der Nationalmannschaft

haben Spieler mit Migrationshintergrund

eine lange Tradition. Immer wieder wurden Halbamerikaner

aus der NBA mit einem Spielerpass ausgestattet

und auch Demond Green, Robert Garrett und Marvin Willoughby,

die mit Dirk Nowitzki zusammen spielten, haben

einen Migrationshintergrund. Ein aktuelles Beispiel

ist Dennis Schröder, der Sohn einer gambischen Mutter

ist. Im Breitensport haben wir noch einiges zu tun. Hier

gib es punktuelle Erfolge, die meiner Meinung nach etwas

mehr strukturellen Hintergrund benötigen, um einen

permanenten Prozess und damit Nachhaltigkeit zu schaffen.

Traupe: Wie schon erwähnt, glaube ich, dass Integration

im Basketball grundsätzlich tief verwurzelt ist. Dennoch

glaube ich, dass wir ein wenig auf einer Insel der

Glückseligkeit leben und Integration bewusster in den

Mittelpunkt rücken müssen. Gerade unter Berücksichtigung

von aktuellen Tendenzen in der Gesellschaft. Seit

2016 haben wir die Integrationsarbeit bewusst aufgenommen,

ein Ressort gegründet und einige Projekte ins

Leben gerufen. Für mich gehört aber auch dazu, sich

gegen Rassismus zu positionieren. In unserem Online-

Angebot, dem NBV-Youth Summit, haben wir dies im April

mit drei Interviews getan.

Warum engagiert sich der NBV so intensiv für das

Thema Integration?

Povey: Gesellschaftlich soziales Engagement wird immer

wichtiger, das zeigt sich zurzeit in dieser schwierigen

Lage. Aber auch drüber hinaus wird dies, z.B. beim

Thema Klimawandel, eine wichtige Rolle spielen. Solidarität,

gegenseitige Rücksicht und damit Respekt werden

gebraucht, um diese sehr schwierige Hürde zu meistern.

Wir freuen uns auf Herausforderungen und nehmen

sie unter anderem auch mit regelmäßigen Teilnahmen an

Vorträgen, Dialog-Foren, Workshops und Treffen von „Osnabrück

alternativ“ gerne an.

Traupe: Wie Dirk bereits gesagt hat, ist soziales Engagement

wichtig. Als Landesfachverband ist es unsere Aufgabe

gesellschaftliche Themen aufzugreifen und unseren

Mitgliedsvereinen und allen Basketballinteressierten

zugänglich zu machen. Die vielfältigen Maßnahmen des

LSB helfen den Vereinen sich neuen Mitgliederpotentialen

zu öffnen und mit passenden Angeboten Bedarfe abzudecken.

In meiner Zeit bei ALBA Berlin habe ich so

viele Mädchen mit Kopftuch und Leggings Basketball

spielen sehen, wie noch nie zuvor. Es gibt also immer

Wege, die Teilhabe am Sport und Spielbetrieb zu verbessern.

Welche Ideen und Projekte hat der NBV bereits umgesetzt?

Traupe: Unser bisher größtes Projekt überhaupt im NBV

ist die Maßnahme: „UnserSpiel verbindet! – Grundschulliga

für Niedersachsen“. Die Umsetzung fand in ausgewählten

Standorten mit hohem Migrationsanteil statt. Ziel

des Projekts war die Etablierung einer Basketball-AG an

mehreren Grundschulen zur Durchführung einer Grundschulliga.

Durch das Medium Basketball kommen Kinder

verschiedenster Herkunft zusammen, trainieren miteinander

und spielen Turniere. Sie verlieren und gewinnen gemeinsam.

Povey: Ein weiteres Projekt ist seit dem letzten Jahr der

Einsatz des LSB-SportMobils bei unterschiedlichsten Veranstaltungen.

Hier werden alle Menschen, egal welcher

Herkunft, Hautfarbe, Religion und Abstammung und Alter

mit kleinen Geräten und Spielen zur Bewegung ani-

18


miert. Für die Einsätze konnte ein Geflüchteter aus Syrien als wichtiger Helfer

gewonnen werden, der teilweise die Sprache der Zielgruppe spricht.

Hinzu kommen die Förderberatung, die einen stetigen Baustein im Vereinsservice

darstellt, und die Vermittlung von verschiedenen Menschen zu

Sportarten, Vereinen oder Qualifikationen. Ein Geflüchteter hat zum Beispiel

einen Trainerschein absolviert, ein anderer ein BFD- Welcome in einem Osnabrücker

Großverein. Weitere Sportlerinnen und Sportler wurden Fachverband

übergreifend zum Fußball, zur Leichtathletik, zum Laufsport, zum Boxen

oder in den Bereich Gymnastik/Fitness vermittelt. Teilweise ist das auch

mit einer Unterstützung im Alltag verbunden, die zum Beispiel die Wohnungs-

und Jobsuche, eine Kontoeröffnung oder die Begleitung zu Ämtern

und zur Flüchtlingshilfe umfasst. Das ist sehr wichtige Sozialarbeit an der

Basis.

Gab es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Projekte?

Povey: Sehr wenige. Es gibt wenige Vorgaben vom Fachverband und sehr

viel Unterstützung. Es herrscht viel Freiraum, um Ideen zu entwickeln und

auch frei umzusetzen. Auch bei unterschiedlichen Meinungen gibt es stets

einen gemeinsamen Weg. Manchmal gab und gibt es sprachliche Probleme,

aber die lösen wir auch. Wenn man häufiger mit Behörden zu tun hat,

muss man sich auch an deren Arbeitsweisen gewöhnen, das ist manchmal

etwas mühselig. Der Basketball in Niedersachsen hat aber den Bedarf,

möglichst alle Spielerinnen und Spieler aus Grundschulen in die Vereine zu

19


integrieren. Sonst fehlt irgendwann die Masse, die im Seniorenspielbetrieb

das System trägt.

Wie wurden die Angebote angenommen?

Povey: Die Resonanz ist stets gut. Sportlerinnen und

Sportler aus der Zielgruppe, die ich zu einem geeigneten

Sportangebot vermittelt habe und teilweise noch ü-

ber Hilfsorganisationen mit Equipment ausgestattet habe,

sind überglücklich und äußerst dankbar. Auch die

genannte Unterstützung für alltägliche Dinge wird sehr

gerne in Anspruch genommen. Die Anfragen für das

Sportmobil laufen sehr gut, da bin ich auch äußerst zufrieden.

Was die Anfragen zu Förderungen im Bereich

Integration betrifft, gibt es noch Luft nach oben.

Traupe: Das Interesse an einer Grundschulliga ist stetig

zunehmend gewesen. Durch die Corona-Pandemie ist

das Projekt etwas zum Stehen gekommen.

Povey: Mein Ziel ist es, dass in jedem Ressort und im

Präsidium ein Mensch mit Migrationshintergrund mitarbeitet.

Und allgemein sind wir inzwischen vielleicht soweit,

über professionelles Qualitätsmanagement nachzudenken:

Wie kann man wichtige Prozesse und Abläufe

visualisieren? Wie greifen sie ineinander? Wo sind die

Schnittstellen? Wo können wir etwas optimieren, um unsere

Mitglieder und Partner noch besser zufrieden zu

stellen?

Traupe: Wenn es nach mir geht, ist Integration im Grunde

gar nicht notwendig, sondern ein Selbstverständnis.

Ich möchte jedes Kind und jeden Erwachsenen für Basketball

begeistern. Da unterscheide ich nicht nach Pass,

Hautfarbe oder anderen Kriterien. Wir haben im Basketball

in Niedersachsen unglaublich viele tolle Überzeugungstäter

als Trainerinnen und Trainer oder in anderen

Funktionen in den Hallen stehen. Ich weiß aber auch,

dass wir davon mehr benötigen. Aus diesem Grund werden

gesellschaftsrelevante Themen wie die Integration

auch mehr in die Trainerausbildung aufgenommen.

Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.

Sind weitere Projekte in Planung?

Traupe: Momentan planen wir keine neuen Projekte im

Bereich der Integration. Das Sportmobil ist im Grunde

noch recht neu. Viel wichtiger finde ich es, Geschaffenes

zu verstetigen und zu etablieren. Dirk kümmert sich

momentan darum, Mitstreiter für das Ressort Integration

zu finden.

Wie kann man sich dort engagieren?

Povey: Wir suchen Teamer für die Einsätze mit dem

Sportmobil, die bei Aktionen und Veranstaltungen von

Vereinen helfen und Spaß an Spiel, Sport und Bewegung,

Vor- und Mitmachen haben. Außerdem hätte ich

gerne noch einen ehrenamtlichen Kollegen, der den Bereich

Ostfriesland oder Lüneburg abdeckt, dort jeweils

als Multiplikator wirkt und selbständig ein wenig Öffentlichkeitsarbeit

machen möchte. Wer Lust hat, kann sich

gerne beim NBV melden.

Was wünscht ihr euch für die Zukunft?

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IMPRESSUM

Herausgeber:

Redaktion & Layout:

Texte:

Fotos:

Lektorat:

Niedersächsischer Basketballverband e.V.

Göttinger Chaussee 115

30519 Hannover

Danny Traupe (V.i.S.d.P.)

Birgit Arendt, Robert Birkenhagen, Frank Dullweber, Dr. Sven Ehrich, Klaus Eiting,

Thomas König, Jan-Henrik Luft, Dirk Povey, Dennis Rokitta, Wolfgang Thom,

Danny Traupe, Paul Wenzlau, Johannes Wunder

DOSB, LSB Niedersachsen, NBV, Reiner Stendel, Julian Übe

Kristin Rokitta, Julia Busch, Wolfgang Thom, Thomas Löffler

Hannover, Oktober 2020

21


2

BERICHTE

Seit dem letzten Verbandstag ist in allen Arbeitsbereichen

viel passiert und es konnten einige Ergebnisse

und Erfolge dokumentiert werden. Dazu gehört

auch die finale Phase des Strukturprozesses

NBV 2020. Dann die Corona-Pandemie, die uns

immer noch fest im Griff hat. Auf den folgenden

Seiten lest ihr die Berichte des Vorstands und der

Ressortleitungen.


VORSTAND

MAYK TAHERIAN

DR. SVEN EHRICH

WOLFGANG THOM

PETRA LAGERPUSCH

„NBV2020“ - Das Erreichen dieses gesetzten Ziels im Verbandserneuerungsprozess

sollte eigentlich im Vordergrund für dieses Berichtsjahr stehen.

Doch leider wurde dieser Meilenstein etwas an den Rand geschoben,

da bekanntlich ein anderes Thema in den Vordergrund gerückt ist.

Der Verbandstag 2019 hatte mit dem Beschluss der neuen Gliederung den

Weg für die letzten Schritte in unserem Prozess NBV2020 frei gemacht. Im

Hauptamt wurden wir in die Lage versetzt, uns neu aufzustellen: Danny

Traupe leitet seit dem 1. August 2019 als Geschäftsführer die Geschicke

des Verbandes. Unser bewährter Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle

Jens Jansen wird nun durch unseren dualen Studenten Markus Jung unterstützt,

der sich schwerpunktmäßig um die Unterstützung des Ehrenamtes

im Spielbetrieb kümmern wird. Dirk Povey hat weiterhin seinen Schwerpunkt

als Verantwortungsbürger im Ressort Integration. Im August beendete

Leonhard Loos seinen Freiwilligendienst, dessen Nachfolge am 1. September

Adrian Seidel angetreten hat. Auch diese Arbeit konnten wir mit Unterstützung

unser Förderer namentlich des Landes Niedersachsen, dem

Landesportbund Niedersachsen, der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung

und dem Sparkassenverband Niedersachsen fortsetzen und werden

dies auch zukünftig tun können.

Durch die finanzielle Förderung des Landesportbundes Niedersachsen

wurden wir in die Lage versetzt, für den NBV einen eigenen 3x3-Court anschaffen

zu können. Auf dem Gelände des Turn Klubbs Hannover kann die-

23


ser nun schwerpunktmäßig für Lehrgangsmaßnahmen

aber auch von freien Gruppen genutzt werden. Über die

vorgesehene Einrichtung eines neuen Bundesstützpunktes

3x3 in Hannover lest ihr in unserem Bericht hier im

Heft.

Neue Wege in der Trainerausbildung konnten wir mit der

Aufstellung einer Bildungskommission und vor allem mit

der Einstellung von Johannes Wunder als Bildungsreferent

gehen. Die Qualität und auch die Quantität bei der

Ausbildung neuer Trainer wurde auf ein neues Niveau

gehoben. Die von Dennis Rokitta initiierte Ausbildung

zum Rookie-Trainer, mit Maßnahmen in Braunschweig

und Oldenburg, konnten wir mit Bildungsmaßnahmen

auf Borkum im Sommer diesen Jahres krönen. Dieses

Angebot wurde umfangreich durch Mittel der Sportjugend

Niedersachsen gefördert und wird auch in Zukunft

als fester Bestandteil auf unserer Lehrgangspalette stehen.

Es steht im engen Zusammenhang mit der Neuausrichtung

unseres Jugendbereichs. Auf der Jugendkonferenz

und auf dem Verbandstag werden wir diese neue

Zielsetzung mit der Verabschiedung der neuen Jugendordnung

zementieren.

Auch in der abgelaufenen Spielzeit trafen sich Vorstand

und Ressortleiter zur Abstimmung mit den einzelnen Bereichen

zu einer Arbeitstagung. Über den Verlauf der Saison

in den einzelnen Ressorts berichten die Ressortleiter

in ihren Berichten.

Die Mitstreiter im Projekt NBV2020 sollten vom Vorstand

eigentlich im Rahmen eines Empfanges auf dem DBB-

Bundestag 2020 in Braunschweig gewürdigt und verabschiedet

werden. Leider fielen Ort und ursprünglicher

Termin des Bundestages genauso der Corona-Krise

zum Opfer, wie der vorgesehene NBV-Verbandstag und

die NBV-Jugendkonferenz. Diese offizielle Beendigung

des Projektes NBV2020 werden wir zu einem späteren

Zeitpunkt nachholen.

Seit März diesen Jahres dominiert die Corona-Krise das

gesamte öffentliche Leben und damit auch den Basketball.

So sah sich der Vorstand zunächst gezwungen,

den Spielbetrieb 2019/20 vorzeitig zu beenden. Jugendmeisterschaften

und Bestenspiele mussten genau wie

alle Lehrgangsmaßnahmen abgesagt werden. Alle Entscheidungen

wurden immer in enger Abstimmung mit

den übrigen Präsidiumsmitgliedern getroffen. Videokonferenzen

mussten die realen Begegnungen ersetzen.

Auf Initiative unseres Bildungsreferenten Johannes Wunder

konnten wir die Lehrgangslücke mit qualitativ hochwertigen

Online-Seminaren erfolgreich füllen. Unser Online-Summit

sowie unser Youth Summit, zwei digitale Angebote,

waren ein voller Erfolg.

Seit Anfang August mehren sich die Zeichen, dass wir

die Saison 2020/21 zumindest termingerecht, wenn

auch mit Einschränkungen, beginnen können. Zum Zeitpunkt

des Verbandstages wissen wir, ob sich diese Hoffnungen

erfüllt haben. Die Landesregierung hat mit der

Fortschreibung ihrer Erlasse die Möglichkeit zugelassen,

den Spielbetrieb im Basketball aufnehmen zu können.

Der DBB hat mit einem umfangreichen Hygieneplan einen

Rahmen für die Durchführung geschaffen. Der NBV-

Vorstand hat diesen mit Vorgaben für den Spielablauf

ergänzt. Nun liegt es an den Vereinen dieses an die örtlichen

Gegebenheiten anzupassen, einen eigenen Hygieneplan

zu erstellen, um die Gefährdung durch das Spiel

so zu reduzieren, dass der Basketballsport ohne gesundheitliche

Beeinträchtigungen möglich ist.

Damit wir unser eigentliches Ziel für 2020 – Meilenstein

NBV2020 – erreichen können, steht uns ein arbeitsreicher

Verbandstag bevor. Neben der erforderlichen Satzungsneufassung,

die durch unsere neue Struktur bedingt

ist, stehen weitere Änderungsanträge bzw. Anträge

auf Neufassung von Ordnungen auf der Tagesordnung:

Geschäfts-, Spiel- und Rechtsordnung sind anzupassen.

Jugend- und Schiedsrichterordnung liegen in

einer kompletten Neufassung vor. Die Anträge des

Vorstands wurden vorher in den zuständigen Gremien

diskutiert und anschließend auf der Website auch der

Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Der Vorstand bedankt sich bei allen ehrenamtlichen und

hauptamtlichen Mitarbeitern für die intensive und vertrauensvolle

Zusammenarbeit im abgelaufenen Berichtsjahr.

24


PETRA LAGERPUSCH TRITT AUS VORSTAND ZURÜCK

NBV-Vizepräsidentin Petra Lagerpusch tritt auf eigenen

Wunsch aus dem NBV-Vorstand zurück. Bereits am vergangenen

Montag hat sie ihre Entscheidung dem

Vorstand mitgeteilt und ihr Amt niedergelegt. Petra wurde

2015 auf dem Verbandstag in Wildeshausen in den

Vorstand des Niedersächsischen Basketballverbands

gewählt. Als Vizepräsidentin war sie für die Ressorts Jugend,

Integration, Schule, Lehr- und Trainerwesen, heute

Bildung zuständig. Dabei hat sie die Neugestaltung des

Bildungswesens und der NBV-Jugend intensiv

vorangetrieben.

Zusammen mit Meike Weber und Andreas Scheede hat

Petra an der Umstrukturierung und den Qualitätsstandards

der FSJ-Lehrgänge gearbeitet, die dem NBV viel

positives Feedback eingebracht haben. In ihrer Funktion

als Vizepräsidentin hat sie das Bildungsprojekt „NBV

Rookie-Trainer“ begleitet und Dennis Rokitta an vielen

Stellen beratend unterstützt.

Die sich seit 2018 neu konstituierende NBV-Jugend war

für Petra eine Herzensangelegenheit. Petra hat das junge

Team um Leo Geese und Adrian Schmidt bei der

Neugestaltung der NBV-Jugendordnung begleitet und

hat ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Bei den

Jugendkonferenzen 2018 und 2019 hat sie viele junge

Engagierte aus den niedersächsischen Basketballvereinen

für die Jugend begrüßt und tolle Vereinsprojekte ausgezeichnet

und prämiert.

Auch das Ressort Integration, dass seit 2017 deutlich an

Bedeutung im NBV zugenommen hat, trifft dank ihrem

stetigen Engagement auf zunehmenden Zuspruch bei

den Vereinen.

Als Rechtsanwältin brachte Petra regelmäßig ihre Expertise

in die Professionalisierung des NBV, den Entwicklungsprozess

NBV2020 und die Arbeit der Geschäftsstelle

ein. Sie war für alle Mitarbeiter, die Geschäftsführung,

den Vorstand und das Präsidium immer ein professionell

und menschlich sehr geschätzter Ratgeber und Gesprächspartner.

Der Vorstand des NBV bedankt sich im Namen des Präsidiums

und aller Mitarbeitenden für die erfolgreiche Zusammenarbeit

und die Erfolge der vergangenen fünf Jahre.

Liebe Petra, wir freuen uns, dass Du durch Dein Engagement

im Braunschweiger Basketball und Deine familiären

Aktivitäten dem Basketball weiter verbunden bleibst

und wünschen Dir weiter gutes Gelingen und viel Erfolg!

25


FINANZEN

BERICHT DES 1. VIZEPRÄSIDENTEN

DR. SVEN EHRICH

Der Niedersächsische Basketballverband ist finanziell gut

aufgestellt. Die Bestellung unseres hauptamtlichen Geschäftsführers

Danny Traupe, die Arbeit im neuen Finanzausschuss,

die finanziellen Aspekte der neuen Regionalstruktur

und die Einführung der Bilanzierung machten

2019 im Ressort Finanzen und Verwaltung zu einem weiteren

richtungsweisenden Jahr. Mit dem Wechsel der Buchhaltungssoftware,

personellen Veränderungen und nicht

zuletzt dem Umzug in größere Räume war 2019 auch in

der Geschäftsstelle erneut ein Jahr der Veränderungen. Im

bisherigen, unerwarteten Verlauf des Jahres 2020 blieb

die finanzielle Basis des NBV stabil.

Im Jahr 2019 wurden vom DBB 13.298 Teilnehmerausweise

(TA) an niedersächsische und 1.675 TA an Bremer Vereine

ausgegeben. Das sind insgesamt 6 TA mehr als im Vorjahr.

Ein Blick in die Details zeigt unterschiedliche Bilder in

Niedersachsen und Bremen. In Niedersachsen ist die Anzahl

Spielerinnen in den Altersklassen Jugend, U20 und

Seniorinnen gestiegen (+140 TA). Die Anzahl der männlichen

Spieler in den Altersklassen U20 und Senioren ist dagegen

gesunken (-75 TA), was durch männliche Jugendliche

fast wieder kompensiert wird (+68 TA). Die Anzahl der

Minis ist gesunken (-178 TA, -7,6%). In Bremen hat sich

26


der männliche Bereich vergrößert (+75 TA) und der weibliche

etwas verkleinert (-24 TA). Im Jahr 2016 gab es in

Niedersachsen noch 183 im Basketball aktive Vereine.

Diese Zahl ist seitdem stetig gesunken und betrug in

2019 noch 168. In Bremen waren es in 2018 und in 2019

konstant 15 Vereine.

In der Ergebnis-Überschussrechnung (EÜR) zeigt sich

2019 mit einem Überschuss von etwas mehr als 5.000

Euro. Dieses Ergebnis beinhaltet erstmalig die Jahresabschlüsse

der unselbständigen Bezirke Weser-Ems, Oldenburg,

Osnabrück und Ostfriesland. Diese vier Untergliederungen

sind keine eingetragenen Vereine und gemäß

der Finanzordnung des Landessportbundes Niedersachsen

mit dem Jahresabschluss des Landesfachverbandes

zu konsolidieren.

Wie geplant waren die Einnahmen aus der Verbandsabgabe

höher als in 2018. Hinzu kamen ungeplante Mehreinnahmen

u.a. über Fördermittel des LSB für eine neue

3x3 Anlage, die ins Anlagevermögen des NBV aufgenommen

wurde. Dem standen ungeplante Mehrausgaben

insbesondere in den Bereichen Leistungssport und

3x3 gegenüber. Wie geplant wurden die Projekte Integration

(Grundschulliga), Multiprojektmanagement und Rookie-Trainer

in 2019 abgeschlossen. Über die Ergebnisse

der Projekte berichtet Danny Traupe in einem eigenen

Beitrag in diesem Verbandheft.

Unsere erstmalig erstellte Bilanz zeigt einen soliden Ergebnisvortrag

von 2019 nach 2020. Zur Verwendung dieser

Mittel hat der Vorstand in seiner Sitzung im Dezember

2019 die Bildung von Rücklagen für den Bundestag

in Braunschweig, für die weitere Entwicklung von 3x3,

für internationale Leistungssportmaßnahmen und für den

Abschluss des langjährigen Projekts NBV2020 beschlossen.

Den Einschränkungen der Corona-Pandemie folgend

wurden diese Rücklagen in das Jahr 2021 verschoben.

Fördermittel des LSB, der niedersächsischen Lotto-

Sport-Stiftung und des Sparkassenverbandes Niedersachsen,

die zum Jahresende noch als Forderungen in

der Bilanz standen, wurden zum großen Teil im Laufe

der ersten Wochen in 2020 an den NBV überwiesen. Bei

der Erstellung des Jahresabschlusses wurde das Ressort

unterstützt vom Steuerbüro Olaf Schilling. Das Steuerbüro

begleitet den NBV auch bei der Umstellung unserer

Buchhaltung von Lexware und SFIRM auf „DATEV Unternehmen

online“ sowie bei der Bilanzierung.

Der Finanzausschuss des NBV, seit dem Verbandstag

2019 in der Finanzordnung mit einem Mandat ausgestattet,

besteht aus den Finanzverantwortlichen der Regionen

und hat seinen Schwerpunkt auf die finanziellen Aspekte

der neuen Regionalstruktur und die damit verbundenen

Auswirkungen auf die Kassen der Regionen gelegt.

Eine Reihe von Perspektiven und Argumenten pro

und contra dezentraler Kassen in den Regionen kamen

von den Vertretern im Finanzausschuss, in den Terminen

„NBV vor Ort“ mit Danny Traupe und Jan-Martin Hinck

und auch in Gesprächen mit dem LSB und dem Steuerbüro

offen zur Sprache. Im Ergebnis sollen die ehrenamtlichen

Kassenwarte in den Regionen sowohl von der Arbeitslast

als auch vom persönlichen finanziellen Risiko

möglichst frei sein. Der legitime Finanzbedarf in den Regionen

soll gedeckt werden, die damit Planungshoheit

für die sie betreffenden Aufgaben haben. Dabei muss

der durch den LSB gesetzte Rahmen beachtet werden.

Die Lösung dafür ist im Vorschlag der neuen NBV-Satzung

verankert, die auf diesem Verbandstag vorgestellt

wird.

Auch personell bedeutete 2019 einen Umbruch für den

NBV. Mit Thomas König wurde ein sehr kompetenter neuer

Landestrainer gefunden, nachdem in der Zwischenzeit

der Trainingsbetrieb alleine auf den Schultern von

Robert Birkenhagen ruhte. Dank der Flexibilität des LSB

ließen sich kurzfristig Mittel aus der offenen Stelle des

Landestrainers umwidmen, und Robert konnte durch Honorartrainer

unterstützt werden. Naht- und geräuschlos

vollzog sich der Wechsel von Danny Traupe von der Stelle

des Projektreferenten auf die neu geschaffene Stelle

des hauptamtlichen Geschäftsführers. Nunmehr in offizieller

Position, gestaltet Danny in enger Zusammenarbeit

mit dem Vorstand und dem Präsidium die Zukunft des

Verbandes und setzt die Veränderungen im NBV mit Initiative,

Engagement und Herz um. Ein besonderer Dank

für die vielen Jahre der Unterstützung geht an Dennis

Rokitta, der den NBV in 2019 verlassen hat, um sich

ganz auf seinen Hauptberuf zu konzentrieren. Die Buchhaltung

wurde in der Zwischenzeit von Angelika Fischer

27


unterstützt. Neu eingestellt wurden Markus Jung, der

sich als dualer Student im NBV engagiert, und Johannes

Wunder, der als neuer Bildungsreferent die inhaltliche

Arbeit von Dennis mit Danny fortführt und das Ressort

Bildung im NBV auf- und ausbaut. Mit neuen Formaten,

in der Corona-Pandemie auch vermehrt online,

ist der NBV dank Johannes‘ und Dannys Wirken in kürzester

Zeit über die Grenzen Niedersachsens und Bremens

hinaus bekannt und zum Vorreiter unter den Verbänden

geworden. So erreicht der NBV insbesondere

auch Menschen, die bisher nicht Basketball spielen.

Fast nebenher meisterte die Geschäftsstelle in 2019

den Umbau der neuen Räume und ihren eigenen Umzug

aus dem Dachgeschoß in die Bel Etage desselben

Gebäudes. Neue Anschaffungen wie Küche und Sonnenschutz

waren notwendig und konnten kostengünstig

erworben werden. Dank des neuen großen Meetingraumes

können Präsidium, NBV-Jugend, Schiedsrichterkommission,

NBV 2020 Projektteam und andere sich

jetzt direkt in der Geschäftsstelle treffen und müssen

nicht mehr auf Räumlichkeiten des LSB ausweichen.

So wird der Kontakt zwischen der Geschäftsstelle und

den Ehrenamtlichen im NBV gefördert und Informationen

fließen noch schneller und reibungsloser.

Soweit es die Einschränkungen zulassen werden wir

den Spiel- und Bildungsbetrieb schrittweise wieder öffnen.

Zum Zeitpunkt dieses Berichts kann dennoch

schwer vorhergesehen werden wie das Jahr 2021 und

der Rest von 2020 für die Vereine und den NBV verlaufen

wird. Unser Planungsansatz für 2021 ist daher einerseits

grob und andererseits kaufmännisch vorsichtig.

Finanzielle Risiken aufgrund der Corona-Pandemie

sind in eigenen Positionen in der Planung erfasst.

Alles weitere zum Thema Finanzen ist in den Unterlagen

(Tabellen) im Anschluss an diesen Bericht zu finden.

Mein herzlicher Dank geht an Danny Traupe, Jens

Jansen, Angelika Fischer und das Steuerbüro Olaf

Schilling für die tolle Unterstützung bei der Zusammenstellung

der Zahlen und bei der Vorbereitung dieses

Verbandsheftes.

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JAHRESABSCHLUSS 2019

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ERÖFFNUNGSBILANZ 2020

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HAUSHALTSPLÄNE 2020 & 2021

EINNAHMEN IDEELLER BEREICH 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021

Mitgliedsbeiträge 241.000,00 € 239.500,00 €

Zuschüsse

Landessportbund Nds. 206.000,00 € 190.740,00 €

Sonstige 7.960,00 € 21.660,00 €

Bildung | Teilnehmerbeiträge 19.250,00 € 30.000,00 €

Jugend

Camps 0,00 € 5.000,00 €

Jugendfehlumlage 4.300,00 € 5.000,00 €

Leistungssport | Teilnehmerbeiträge 26.800,00 € 88.000,00 €

Regionen 0,00 € 54.700,00 €

Schiedsrichter | Teilnehmerbeiträge 2.250,00 € 2.100,00 €

Sportorganisation

Spielbetrieb (inkl. SR-Kostenausgleich) 23.250,00 € 23.250,00 €

Ordnungsstrafen, Verfahrenskosten 0,00 € 0,00 €

Sonstige Einnahmen ideeller Bereich

Mahnkosten 500,00 € 500,00 €

Einnahmenverlust | Forderungsausfälle Corona 0,00 € -75.000,00 €

AUSGABEN IDEELLER BEREICH 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021

Abschreibungen -6.500,00 € -6.500,00 €

Personalkosten -258.000,00 € -258.000,00 €

Raumkosten -47.500,00 € -48.000,00 €

Verwaltungskosten (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) -16.500,00 € -46.500,00 €

NBV-Gremien -21.000,00 € -21.000,00 €

Projektkosten -11.800,00 € 0,00 €

Bildung

Verwaltung, Ausrüstung -4.050,00 € -7.500,00 €

Aus- und Fortbildung -52.500,00 € -83.500,00 €

Jugend

Gremienarbeit -4.500,00 € -5.000,00 €

überfachliche Jugendarbeit 0,00 € -17.000,00 €

Leistungssport

Verwaltung, Ausrüstung -10.000,00 € -11.500,00 €

Talententwicklung -43.500,00 € -82.000,00 €

Mini-Basketball -1.000,00 € -2.500,00 €

Rechtsausschuss 0,00 € 0,00 €

Regionen 0,00 € -47.250,00 €

Schiedsrichter

Ressortleitung, Verwaltung, Ausrüstung -11.050,00 € -5.500,00 €

Aus- und Fortbildung -9.200,00 € -9.500,00 €

Schulsport -500,00 € -4.500,00 €

Sportentwicklung (3x3) -500,00 € -1.500,00 €

Sportorganisation -7.200,00 € -9.000,00 €

Rückstellung | Überschuss Corona 0,00 € 75.000,00 €

SONSTIGE GESCHÄFTSBETRIEBE 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021

Umsatzerlöse | Sponsoreneinnahmen 9.000,00 € 9.000,00 €

JAHRESERGEBNIS 35.010,00 € 3.200,00 €

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GESCHÄFTSFÜHRUNG

DANNY TRAUPE

Mein erstes Jahr als NBV-Geschäftsführer war von vornherein

mit spannenden Herausforderungen gespickt. Der Abschluss

der über drei Jahre laufenden LSB-Projekte „Multiprojekt-Management“

und „UnserSpiel verbindet! - Grundschulliga

für Niedersachsen“ war eine Formsache. Die Projekte

nachhaltig fortzuführen ist nun die Aufgabe. Während

wir bis zum Oktober noch weitere Vereine und Schulen mit

den von der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung geförderten

Grundschulliga-Sets und Zuschüssen für Übungsleiter

ausstatten konnten, wurden die Pläne für weitere Grundschulliga-Projekte

in 2021 durch Corona verhindert. Die Fortführung

der Themen aus dem Projekt „Multiprojekt-Management“

hingegen sind etabliert und spreche ich in den folgenden

Zeilen an. Ein Schlüssel zum Erfolg ist dabei die Einbindung

von externer Expertise. Sie erleichtert die Lösungsfindung

auf allen Ebenen deutlich!

Finanzen

Die Professionalisierung des NBV weiter fortzuführen gehört

zu meinen Aufgaben. Dabei ist mir zunehmend externe Expertise

wichtig, weshalb ich den Vorstand darum bat, einen

Steuerberater in die Verbandsarbeit mit einzubeziehen. Auf

Empfehlung meines geschätzten Kollegen Ralf Thomas (Geschäftsführer

des Nordwestdeutschen Volleyballverbandes)

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habe ich mich an das Steuerbüro Olaf Schilling in Hannover

gewandt. Herr Schilling ist Experte im Bereich des

Vereinssteuerrechts und betreut schon länger Vereine

und Fachverbände. Neben der Einbindung des Steuerbüros

wurde im Dezember die Position der Buchhaltung

durch Angelika Fischer besetzt. Dieser Schritt sollte neben

der Umstellung auf DATEV „Unternehmen Online“

der Entlastung von Jens Jansen dienen. Im Juni diesen

Jahres mussten wir uns leider wieder von Frau Fischer

trennen. Die Buchhaltung wird nun vollständig durch

das Steuerbüro abgewickelt. Mit diesem Schritt haben

wir die Aufgabe in zuverlässige und sogar kostengünstigere

Hände gelegt. Die Buchhaltung ist nun fast zu hundert

Prozent digital und wird zunehmend automatisiert.

Im Vergleich zu 2019 ein riesiger Schritt nach vorne.

Eine längst überfällige Anpassung gab es im Bereich

der Trainerhonorare. Trainer*innen, die für den NBV im

Einsatz sind, bekommen seit kurzem ein Honorar von 15

Euro pro Übungseinheit (ÜE). Voraussetzung ist eine gültige

C-Lizenz Basketball und ein entsprechendes Führungszeugnis.

Bei Trainer*innen ohne die C-Lizenz wird

ein Honorar von 10 Euro pro ÜE abgerechnet. Dieses

Regelung gilt nach dem Verbandstag dann auch für die

Trainer*innen der Regionskader. Auch dies ist ein Schritt

hin zu mehr Anerkennung für die tollen Leistungen im

Leistungssport.

Fördermittel

Im Bereich der Fördermittel konnten wir den stetigen Teil

der Zuwendungen am NBV-Haushalt erneut leicht steigern.

Durch intensive Gespräche mit der Abteilung Bildung

und dem Vorstand des LSB konnte die Förderung

einer Personalstelle im Bereich der Aus- und Fortbildung

mit jährlich 36.000 Euro für dem NBV gewonnen werden,

um die Aus- und Fortbildungsbedarfe in dem Bereich

nun vollends zu decken.

Trotz Corona haben wir im Bereich der Jugendbildung

die Zuwendungen durch die Sportjugend Niedersachsen

von 3.500 Euro in 2018 über 12.500 Euro in 2019,

auf mehr als 25.000 Euro steigern können. Durch diese

intensiven Förderung wurden Rookie-Trainer-Lehrgänge

auf Borkum für über 50 Teilnehmer*innen möglich gemacht.

Für 2021 ist eine weitere Steigerung zur Durchführung

von Pilotprojekten im Bereich der Schiedsrichterausbildung

vorgesehen.

Als neue Projekte haben wir den Youth-Summit im Portfolio,

gefördert durch den Landesjugendring Niedersachsen

mit 2.500 Euro und das Projekt „NBV My Mentor“,

gefördert durch den Deutschen Olympischen Sportbund

(10.000 Euro) und der niedersächsischen Lotto-Sport-

Stiftung (6.000 Euro).

Durch die Corona bedingten Absagen im Leistungssport

mussten wir aber auch bereits bewilligte Projektmittel

von ca. 9.000 Euro für internationale Turniere an den

LSB, also auch an die Stiftung zurückgeben.

NBV 2020 - Regionalstruktur

Der Verbandsentwicklungsprozess NBV 2020 ist auf die

Zielgerade eingebogen und seit dem Verbandstag 2019

gehört die Vorbereitung und Umsetzung der neuen Regionalstruktur

als bestimmender Teil zu meiner täglichen

Arbeit. Die Grundlage für diesen Arbeitsauftrag wurde

mit der Satzungsänderung auf dem Verbandstag im vergangenen

Jahr gelegt. Von nun an saßen im Präsidium

nicht mehr nur vier Bezirksvorsitzende, sondern auch

die Vorsitzenden der zukünftigen Regionen, aktuell noch

Unterbezirke. Die Repräsentanz und Interessenvertretung

der Mitgliedsvereine hat sich also verdoppelt, was

sich unmittelbar in guten Gesprächen und Beschlüssen

widerspiegelte. Die oft bemängelte Transparenz wurde

aufgelöst und auch der Informationsfluss verbesserte

sich deutlich. Bedürfnisse und Sorgen wurden ausgetauscht.

Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit zur Veränderung

durch Vorgaben im Sportsystem Niedersachsen

erkannt.

In einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Regionalstruktur

haben Burkhardt Witt, Stefan Körner, Carsten

Bierwirth und ich Arbeitstreffen mit den Ressorts Sportorganisation,

Schiedsrichterwesen und Finanzen angesetzt.

Diesen drei Ressorts wurde die höchste Priorität

beigemessen. Die Sitzungen dienten dem Informationsaustausch

und der Festlegung der Organisationsstruktur

der jeweiligen Ressorts innerhalb der neuen Regionalstruktur.

Im Fokus stand dabei die Ausschreibung für

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den Regionsspielbetrieb, die dankenswerterweise Birgit

Arendt und Carsten Bierwirth erarbeitet haben. Das Schiedrsichterwesen

hat sich konsolidiert und auch im Leistungssport

gab es im Sommer diesen Jahres ein erstes

Treffen. Die Jugend wird sich generell neu aufstellen; die

Ressorts Mini-Basketball und 3x3 sind neu und werden

direkt mit einer zentral gesteuerten Struktur ihre Arbeit

aufnehmen. Das Ressort Bildung ist derzeit am weitesten

in der Entwicklung, was aber auch mit Vorgaben aus

dem LSB zu tun hat und durch die Einstellung eines Bildungsreferenten

eine eigene Dynamik vorweisen kann.

Auch im Prozess der Regionalstruktur war es mir ab einem

gewissen Punkt wichtig, externe Expertise ins Boot

zu holen. Zu sehr drehten sich Diskussionen im Kreis. Es

brauchte Klarheit und Rechtssicherheit. Mit Jörg Beismann

konnten wir „den“ Experten im Vereins- und Satzungsrecht

für den Endspurt von NBV 2020 gewinnen.

Zusammen mit Wolfgang Thom und Jan-Martin Hinck

haben Jörg und ich die Satzung des NBV überarbeitet

und einen Entwurf zur Neufassung vorgelegt.

In einer Videokonferenz wurde dem Präsidium der Entwurf,

der in den §§ 14-16 die NBV-Regionen berücksichtigt,

vorgestellt. Neben der Regelung der NBV-Regionen

wurden unter anderem die Satzungszwecke erweitert,

was den NBV den Zugriff auf außerhalb des Sports angesiedelte

Fördertöpfe und Stiftungen ermöglichen soll.

Das Präsidium verabschiedete die Neufassung schließlich

einstimmig als Antrag an den Verbandstag 2020.

Die Neufassung liegt den Mitgliedern seit dem 24. August

2020 mit der Einladung zum Verbandstag auf der

Website des NBV vor und wurde zuletzt per Newsletter

und an alle Mitgliedsvereine, an die in TeamSL hinterlegten

E-Mailadressen, verschickt.

NBV-Jugend

Ein Projekt, das mir sehr am Herzen liegt, ist die NBV-Jugend

als eigenständige Jugendorganisation im Verband.

Hierfür steht nach gut zwei Jahren intensiver Arbeit

und einer Korrekturschleife die Neufassung der Jugendordnung

zur Abstimmung. Es wäre ein Novum in

Basketball-Deutschland und eine Seltenheit in Niedersachsen.

Mit einem positiven Beschluss am Verbandstag

geben wir den Jugendlichen im Basketball eine Stimme!

Das war seit 2015 eines „der“ Ziele auf der Agenda

des NBV. Die Chance ist da. Mein besonderer Dank gilt

Birgit Arendt, die unsere Jugendlichen immer wieder auf

die richtige Spur geführt hat.

Geschäftsstelle

Die Arbeit mit den Kollegen und Mitarbeitern im Büro ist

eingespielt, neue Mitarbeiter wie Markus Jung und Johannes

Wunder wurden eingebunden. Dennis Rokitta

wurde - zumindest hauptamtlich - verabschiedet. Bereits

im Februar rückten Home Office, Überstundenabbau

und Resturlaub in den Fokus. Der Blick auf die finanzielle

Situation und der ständige Austausch mit dem LSB

hinsichtlich möglicher Kürzungen von Fördermitteln, das

alles im Schatten der Umstellungen in der Buchhaltung.

Das alles hat uns gut auf Trab gehalten. Am Ende haben

wir die frühe Phase der Pandemie gemeistert und kreativ

mit digitalen Angebote in Bildung und Leistungssport

genutzt. Im Juni kam es dann zur Trennung von Angelika

Fischer in der Buchhaltung. Einen Personalwechsel gibt

es auch auf der Position 3x3-Koordinator Alain Fazal aus

Göttingen übernimmt die Aufgaben von Paul Wenzlau.

2021

Für das neue Jahr sehe ich einen großen Bedarf in der

Verbesserung der Digitalisierung des Verbandes. Wir

müssen uns auf eine junge Zielgruppe einstellen und für

diese mit unseren Sportangeboten attraktiv sein. Dazu

gehören auch digitale Angebote. Aus diesem Grund werden

wir nach vier Jahren erneut die Website anfassen

und einer Neugestaltung unterwerfen. Meldeportalen für

den Spielbetrieb und die Aus- und Fortbildungsangebote

des NBV sollen Teil des Projekts sein.

Ab April 2021 werden wir einen Dualen Studenten für

den Bereich „Digitale Medien & Öffentlichkeitsarbeit“ zusammen

mit dem IST Institut Düsseldorf beschäftigen.

Dieser Schritt ist wirklich nötig, nehmen die Aufgaben für

diesen Bereich immer mehr zu und binden bei allen Mitarbeitern

zunehmend Kapazitäten. Die Notwendigkeit zu

mehr Kommunikation und Transparenz ist aber gegeben

und ein ewiger Begleiter in dem Prozess der letzten acht

Jahre.

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Zusammenarbeit Ehrenamt und Hauptamt

Woran ich in 2021 unbedingt arbeiten möchte, ist die

Schnittstelle zwischen Geschäftsstelle und den ehrenamtlich

Engagierten im NBV. Es kam zuletzt immer wieder

aus den unterschiedlichsten Gründen zu Unzufriedenheiten

auf beiden Seiten. In der Geschäftsstelle haben

wir viele Prozesse neu etabliert. Wir wollen natürlich

der Dienstleister für das Ehrenamt in den eigenen Strukturen

sein. Diese Prozesse sind aber derzeitig noch

nicht optimal abgestimmt. In einem Workshop, moderiert

durch den LSB, möchte ich hier eine bessere Grundlage

schaffen. Ein ganz normaler Prozess in dieser Phase der

Entwicklung für einen Verband mit zunehmend hauptamtlich

tätigen Mitarbeitern.

kreative Lösungen für die ganze Familie erfordert. Das

ist nicht selbstverständlich.

Danke!!!

Danke

Ich möchte mich gerne bei vielen Menschen für die Zusammenarbeit

der letzten 15 Monate bedanken. Vorne

an stehen der Vorstand und das Präsidium, die mir ein

hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen, was die beste

Grundlage für gute Ergebnisse ist. Damit einhergehend

bedanke ich mich bei den Vereinen und ihren Vertretern.

Die Gespräche mit euch sind immer positiv und

dankbar, aber auch kritisch und ehrlich. Das schätze ich

sehr und ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage für

die weitere Entwicklung des Basketballs in Niedersachsen.

Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen

Mitarbeitern des NBV. Sie alle tragen ihren Teil zum Gelingen

des Verbandes bei und ich weiß, dass dies alle mit

einem hohen Maß an Leidenschaft und Verbundenheit

tun.

Nach diesem bisher wirklich anstrengenden Jahr mit Corona

muss ich mich an dieser Stelle einfach mal bei meiner

Familie bedanken. Sie ermöglicht mir schon unter

normalen Umständen die vielen außerordentlichen Termine

und Sitzungen in den Abendstunden und an den Wochenenden.

Durch Corona hat die Situation noch mal eine

andere Dimension erreicht und der „Corona-Spagat“,

wie wir es nennen, mit seinen Kita-Schließungen, Home-

Schooling und Arbeitszeitverschiebungen hat viel Koordination,

ein zusätzliches Maß an Kraftanstrengung und

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NBV 2020

STEFAN KÖRNER

Auf dem letzten Verbandstag 2019 wurde eine Änderung

der Untergliederungsstruktur beschlossen, und aus den vier

Bezirken sollen acht Regionen werden. In den Regionen soll

vor allem die Bindung zum NBV und der regionale Spielbetrieb

stattfinden. Die anderen Aufgaben sollen von den Ressorts

eingeständig gesteuert werden.

Die Steuerungsgruppe (bestehend aus Danny Traupe, Markus

Jung, Burkhardt Witt, Carsten Bierwirth, Jan-Martin

Hinck und Stefan Körner) machte sich dann im Herbst an

die Arbeit. Bei einem Treffen in Bremen wurde ein Plan entwickelt,

wie zusammen mit den Ressorts die Umstrukturierung

erreicht werden kann. Dabei wurden zunächst 3 Kernressorts

ermittelt: Spielbetrieb, Schiedsrichter und Finanzen.

Mit diesen Ressorts wurden Treffen organisiert und gemeinsam

an der Erreichung der vom Verbandstag vorgegebenen

Ziele gearbeitet.

Im Bereich Finanzen hat sich der Finanzausschuss etabliert

und unter der Leitung von Sven Ehrich tauschen sich die

neuen Regierungsvertreter regelmäßig aus. Aus allen Untergliederungen

sind Mitglieder dabei und es wird sehr transparent

(und professionell) gearbeitet.

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Im Bereich Spielbetrieb wurde über den Übergang der

Bezirksligen zur Landesliga gesprochen und eine Aufund

Abstiegsregelung für die Spielzeiten 2020/21 und

2021/22 festgelegt. Es wurde über die NBV-Ausschreibung

beraten und eine Musterausschreibung für die Untergliederungen

erstellt, die für die Spielzeit 2020/21 bereits

in einigen Untergliederungen die Basis ist. Mit Wolfgang

Thom und Klaus Eiting wurden sehr interessante

Diskussionen geführt, in die sich die Vertreter aus den

verschiedenen Regionen mit vielen Vorschlägen einbringen

konnten.

dem ganzen Land und den Unterstützern vom LSB hat

uns Beteiligten und mir sehr viel Spaß gemacht. Um den

Niedersächsischen Basketball braucht man sich in der

nächsten Zeit keine Sorgen zu machen. Da sind tolle

Menschen engagiert und es macht viel Spaß mit Euch

zu arbeiten und zu spielen!!!

Bleibt gesund!

Die Schiedsrichter haben sich bereits sehr frühzeitig eine

entsprechend neue Struktur gegeben und sich aufgestellt.

Sowohl das Ansetzen der Spiele (sowohl auf Verbandsebene

als auch innerhalb der Untergliederungen)

als auch die Durchführung der Aus- und Fortbildungen

war schon sehr fortgeschritten geplant. Am Ende der Sitzung

im Dezember stand das Gefühl: Holger Lohmüller

und sein Team haben das im Griff.

Und auch für die neuen Regionen wurde gearbeitet: es

wurde ein Zeitplan für die Umstellung der Bezirke in die

Regionen entwickelt und mit den Vertretern diskutiert.

Sehr wertvolle Arbeit kam da von Jan-Martin Hinck. Er

hat eine Leitlinie für die neuen Regionen erstellt, an denen

sich die neue Satzung und die neue Struktur orientieren

wird.

Leider hat uns auch Corona ausgebremst. Aber die

neue Saison steht vor der Tür und vielleicht haben wir ja

Glück und können bald wieder unserem Hobby nachgehen.

Für den Verbandstag im Oktober haben wir es nun

aber geschafft sowohl die Satzung und einige Ordnungen

als Neufassung zur Abstimmung vorzulegen. Die

Dokumente sind auf die neue Gliederungsstruktur und

auch untereinander an den Schnittstellen besser abgestimmt

als vorher. Ein tolles Ergebnis auch danke der Unterstützung

des LSBs. An entscheidender Stelle einen

Vereinsberater mit einzubinden war eine sehr sinnvolle

Entscheidung.

Mit der oben beschriebenen Umsetzung geht die Aktion

NBV 2020 auf die Zielgerade. Die Arbeit an diesem Projekt

mit sehr vielen unterschiedlichen Basketballern aus

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3X3-BASKETBALL

PAUL WENZLAU

Olympia und eine wachsende 3x3 Szene in Niedersachsen

Das Jahr 2020 warf schon früh seinen sportlichen

Schatten voraus. Es sollte das Jahr für den 3x3-Basketball

weltweit werden – und damit auch für die 3x3-Welt

des Niedersächsischen Basketballverbandes. Zum ersten

Mal sollte die noch relativ junge Disziplin 3x3 bei

den Olympischen Spielen vertreten sein. Diese sind a-

ber vorerst, wie wir alle wissen, in das Jahr 2021 verschoben.

Durchführung weiterhin ungewiss.

In der deutschen 3x3-Welt stand für 2020 selbst ein vergleichsweise

großes Event an: die „3x3 German Championships

2020“. Die Turnierserie sollte aus knapp 20

Qualifikationsturnieren bestehen und im großen Finale

in der Mainmetropole Frankfurt gipfeln. Auch hier war

Corona Spielverderber.

Auch der NBV wollte den Sommer nutze und eine 3x3-

Hochburg werden. Neben der bereits bekannten „3x3

Niedersachsen Challenge“ in Göttingen sollten in diesem

Jahr drei weitere Standorte im NBV-Gebiet eine

Qualifikation für das Finale der „3x3 German Championship

2020“ ermöglichen: Braunschweig, Quakenbrück

und Bremen. Die „3x3 Niedersachsen Challenge“

sollte außerdem in Hannover vor dem Hauptbahnhof

ihr ganz eigenes großes Finale feiern. Aber auch

der Termin Anfang August wurde abgesagt.

Hannover 3x3-Tour

3x3 hat das Interesse bei vielen Spieler*innen in Niedersachsen

und Bremen geweckt. Die Frage nach einem

organisiertem Spielangebot stand im Raum. Es

entstand schnell die Idee, ein entsprechendes Angebot

zu erproben und in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsvereinen

eine Turnierserie durchzuführen. Es

entstand die „Hannover 3x3 Tour“, die ein voller Erfolg

war! An fünf Turniertagen nahmen im vorangegangenen

Sommer über 75 Teams aus ganz Deutschland teil.

Die Durchführung der Serie wurde durch den TK Hannover,

in Zusammenarbeit mit dem NBV und den MTB

44


Baskets Hannover realisiert. Nach dem Sommer entschied

der TK Hannover, gemeinsam mit dem NBV auch

in den Wintermonaten ein 3x3-Angebot anzubieten und

tat dies mit den “3x3-Wintergames”. An sechs aufeinanderfolgenden

Terminen bot sich allen Spieler*innen der

Stadt, die Möglichkeit an einem 3x3-Turnier teilzunehmen.

Als Senioren-Event gestartet, entwickelte sich die

Serie aber schnell in ein U18-Event, bei deren Abschluss

im Februar ca. 60 begeisterte U18 Spieler*innen

die Halle der IGS Linden am Lindener Berg füllten.

Kooperation mit dem TK Hannover

2019 hat der Landessportbund Niedersachsen dem

NBV 21.000 Euro aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen

zur Anschaffung von Trainingsmitteln zur Verfügung

gestellt. Investiert wurde vorausschauend in eine

hochwertige 3x3-Korbanlage inklusive dem passenden

Spielbelag. Beides erfüllt die Olympianorm, lag aber

auch lange eingelagert und war nicht sichtbar. Im Mai

2020 wurde der 3x3-Court dann endlich auf dem Gelände

des TK Hannover auf der Hasenheide, in Hannover-

Kirchrode aufgebaut. Ein Kooperation, die hoffnungsvoll

in die Zukunft schaut. Der Landessportbund Niedersachsen

hat auf Antrag des NBV diesen Frühling Hannover

als ersten 3x3-Landesstützpunkt anerkannt und hat damit

sogar die Voraussetzungen für einen Bundesstützpunkt

3x3 geschaffen. Es wäre der erste Bundesstützpunkt,

den der Basketballsport in Deutschland bekommen

würde. Ob es wirklich dazu kommt entscheiden der

DOSB und das Bundesministerium für Inneres und Sport

am Ende diesen Jahres. Wir sind gespannt.

Wolfsburg – Quakenbrück – Braunschweig

Neben Hannover gab es weitere interessierte Basketballstandorte,

welche begleitet oder eigenständig 3x3-Turniere

veranstalteten. Eine Serie in Wolfsburg, ausgerichtet

vom TV Jahn Wolfsburg, war durchweg gut besucht.

Insgesamt nahmen an drei Turnieren knapp 130 Kinder

und Jugendliche teil.

Ein anderes Format gab es in Quakenbrück zu bestaunen.

Gemeinsam mit der Stadtstiftung Quakenbrück

konnte das Ressort 3x3 zusammen mit Gerd Meinecke

(Leitung Ressort Leistungssport) in der Region Osnabrück

ein hochkarätiges U18 3x3-Einladungsturnier veranstalten.

Durch die Teilnahme der größten 3x3-Organisation

der Niederlande (OpenRun) waren unter den Gästen

auch zwei Nationalkader der Niederländer vertreten,

welches den Teilnehmer*innen aus Niedersachsen die

Möglichkeit gab, sich auf höchstem Niveau dieser Altersklasse

messen zu können. Diese noch einzigartige Chance

bot sich neben zwei Auswahlteams des NBV und

zwei regionalen Teams zudem einer Delegation aus Marburg.

Insgesamt nahmen acht Teams an dem Event teil,

welches durch die intensive Vorbereitung reibungslos

ablief und von den Gästen in der Halle äußerst lobende

Resonanz erhielt. Neben der durchweg positiven Berichterstattung

in der lokalen Presse haben wir es geschafft,

eine Zusage für weitere Zuwendungen der Stadtstiftung

Quakenbrück für ein nächstes Turnier im Jahr 2020 zu

erhalten, welches in den Sommermonaten im Herzen

der Stadt Quakenbrück ausgetragen werden sollte. Der

Blick ist nun auf 2021 gerichtet.

Auch Braunschweig hat im 3x3-Trubel mitgemischt. Die

vom USC Braunschweig, in Kooperation mit dem NBV,

ausgerichteten „Braunschweiger 3x3 Winterspiele“ waren

zahlreich besucht und ein gebührender 3x3-Neujahrsempfang

für die niedersächsische 3x3-Szene am ersten

Januar-Wochenende. Über 30 Teams kamen am 4.

Januar in der Sporthalle am Franzschen Feld zusammen,

um den Champion krönen. Neben der Beteiligung

zahlreicher Lokalmatadore nahmen auch Spieler des bekannten

Labels „Der Stamm“ (mehrfache Deutsche Meister)

und weitere Spieler*innen aus der gesamten Bundesrepublik

teil.

Coronavirus-Krise

Die Corona-Pandemie hat die Absage oder die Verschiebung

vieler Turniere und großer Events der 3x3-Szene

bis hin zu den Olympischen Spielen in Tokio verursacht.

Für viele tausende Spieler*innen war das sehr schmerzlich,

haben sie doch viel in die Vorbereitung für diesen

Sommer investiert. Wie es weitergeht ist derzeit fraglich.

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BILDUNG

Dennis Rokitta

Johannes Wunder

Danny Traupe

Das Bildungsjahr 2019 wurde wie im Vorjahr erfolgreich fortgeführt. Die

Rookie-Trainer-Ausbildung ging in die zweite Phase, weshalb auch die Vor-

Ort-Lehrgänge deutlich intensiviert wurden. Zur Folge hatte das Engagement

unter anderem, dass deutlich mehr Jugendliche ausgebildet wurden.

Im Projektjahr 2018 und 2019 wurden jeweils über 60 Jungtrainer*innen erfolgreich

und intensiv betreut. Weitere Aus- und Weiterbildungsangebote

komplettierten den NBV-Kalender. Besonders erwähnenswert ist die durchgeführte

Fortbildung im Oktober 2019 in Oldenburg zum Thema Mini-Basketball.

Ein Novum war der Schulsportassistententag mit zahlreichen Workshops,

unter anderem zum Thema 3x3. Der NBV war durch Leonhard Loos

in der Organisation des Events eingebunden, welches letztendlich im Dezember

2019 eine tolle Resonanz erfuhr. Der für Frühjahr 2020 geplante

FSJ-Prüfungslehrgang konnte durch die Corona-Pandemie nicht wie gewohnt

als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Der Wunsch vieler Mitgliedsvereine im NBV war und ist es, das Bildungsangebot

zu steigern. Durch die nachhaltige Integration der Rookie-Trainer-Lizenz

und einzelner Bildungsbausteine ist hier bereits vor Jahresende vieles

passiert, u.a. Lehrerfortbildungen in Hagen am Teutoburger Wald und in

Lingen. Das positive Feedback war natürlich Anlass dazu, die Bildungslandschaft

kontinuierlich zu entwickeln, was schliesslich zur Erweiterung

des hauptamtlichen Personals geführt hat. Der Landessportbund Niedersachsen

war vom eingereichten Bildungskonzept des NBV überzeugt und

bewilligte die Förderung einer Personalstelle im Bereich der Lehr- und Aus-

46


bildung. Seit Dezember 2019 wird der Bereich Bildung

daher von Johannes Wunder als hauptamtlicher Bildungsreferent

gesteuert. Die ersten Amtshandlungen

lagen in der Koordinierung und Umsetzung des Ausbildungskonzeptes,

die Integration von digitalen Lerneinheiten,

aber auch das Schaffen eines niedrigschwelligen

Bildungsangebotes. Unterstützt wird Johannes Wunder

von der im Januar diesen Jahres ins Leben gerufenen

Bildungskommission.

Die Terminierung der Lehrgänge erfolgte bereits kurz

nach Jahreswechsel. Auch ein Fortbildungsangebot

konnte erstellt und durch die Organisation des NBV-Online-Summits

auch aufgrund des coronabedingten Lockdowns

durch 19 anerkannte Online-Seminare qualitativ

hochwertig ergänzt werden. Das Event erfuhr herausragende

Resonanz mit über 400 Live-Teilnahmen und 170

registrierten Benutzern im Mitgliederbereich. Die dadurch

entstandene Onlineplattform dient künftig als E-Learning-Angebot

für die Trainerausbildung und soll stetig

erweitert werden. Die Qualität der Referent*innen wurde

auch durch viele Kooperationsanfragen, wie zum Beispiel

dem Deutschen Ruderverband bestätigt, der alle

Inhalte als Fortbildungsmöglichkeit bis zur A-Lizenz anerkennt.

Ein weiteres Novum ist die Chance, künftige Rookie-Trainer-Ausbildungen

auf der Nordseeinsel Borkum stattfinden

zu lassen. Durch die Fördermittel im Bereich Jugendbildung

des Landessportbundes Niedersachsen

können die dortigen Lehrgänge sehr günstig angeboten

werden und dienen auch als Möglichkeit, sich untereinander

zu vernetzen. Heute, einige Wochen nach den

Lehrgangspremieren auf Borkum, lässt sich dieser

Schritt als voller Erfolg bezeichnen. Die Teilnehmer*innen

waren durchweg begeistert. Die Atmosphäre und

die Rahmenbedingungen sorgten für viel Motivation und

einer tollen Stimmung unter allen Teilnehmenden. Zusammen

mit den Verantwortlichen des TuS Borkum wurden

die Termine für weitere Lehrgänge bis 2022 festgelegt.

Bereits vor Weihnachten stellte der NBV einen Projektantrag

beim Deutschen Olympischen Sportbund im Rahmen

der Fördermaßnahme „TrainerIn Sportdeutschland“

für ein eigenes Mentoringprojekt zur Weiterentwicklung

von jungen Trainer*innen in Niedersachsen. Als Partner

fungierte einmal mehr der Landessportbund Niedersach-

47


„Seit 2016 schwebte mir ein Angebot

wie jetzt der Trainerlehrgang

auf „Borkum“ vor. Als Anbieter

von Bildungsangeboten

müssen wir kreativer sein und

die Lehrgänge dementsprechend

ausgestalten.

Borkum ist ein erster Schritt und

bietet mit Sonne, Strand und

einem günstigen Teilnehmerbeitrag

attraktive Rahmenbedingungen

für die Teilnehmer.“

Danny Traupe

sen. Anfang des neuen Jahres konnte man sich über die Zusage freuen und startete

in die Umsetzung. Ziel ist es, durch intensive Begleitung von jungen Trainerinnen

und Trainern die Entwicklung zu stärken und nachhaltig positiv zu beeinflussen.

Im Sommer 2020 startete der erste Jahrgang mit engagierten jungen Menschen

im Rahmen eines Auftaktworkshops. Das Klosterhaus Wennigsen bei Hannover

lieferte einen erstklassigen Rahmen für dieses besondere Projekt, bei dem

auch neue und bereits im NBV aktive Mentoren tätig sein werden. Vor allem erfahrene

Trainer und auch Coaches aus der Sportpsychologie und Teamentwicklung

begleiten die Teilnehmer. Das Projekt wird zusätzlich durch die niedersächsische

Lotto-Sport-Stiftung gefördert. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer

des Projekts.

Als Fortsetzung des Online-Summits und Bildungsangebot für Jugendliche wurde

eine weitere Seminarreihe online ins Leben gerufen. Der Youth-Summit konnte mit

namhaften Referent*innen aus dem Sport wichtige Themen behandeln und spannende

Impulse setzen. Es engagierten sich Profi-Sportler wie etwa Bastian Doreth,

Konstantin Konga oder Luis Figge. Auch Sportler abseits des Basketballs, wie bei-

48


spielsweise Bergsteiger Thomas Huber, Joey Kelly oder

Fußball-Bundesliga-Schiedsrichter Patrick Ittrich sorgten

mit ganz eigenen Impulsen für tolle Einblicke in ihre persönliche

Sportwelt. Das Projekt wurde aufgrund des innovativen

Charakters vom Förderprogramm „Generation-

Hoch3“ und dem Sozialministerium unterstützt.

Im Mai 2020 startete die kostenlose Workout-Reihe mit

Athletiktrainer Marcus Lindner. Der gebürtige Ostfriese

kann bereits beachtliche Erfolge aufweisen, darunter Stationen

als Athletiktrainer in der Euroleague oder der deutschen

Nationalmannschaft. Seine Online-Workouts für

den NBV bauen auf den bisherigen Seminarinhalten auf.

So schließt sich der Kreis zwischen Theorie und Praxis

und künftige Trainerausbildungen können von den geschaffenen

Vorlagen und Konzepten profitieren. Seit kurzem

ist Marcus hauptberuflich Athletiktrainer beim FC

Bayern München Basketball, steht dem NBV aber weiterhin

als Referent und Berater in der Aus- und Fortbildung

zur Verfügung.

Durch die Corona-Krise gab es auch eine Dynamik bei

der Digitalisierung der Ausbildung. Hierzu hat der NBV

gemeinsam mit anderen Landesverbänden die Initiative

ergriffen und konzeptionelle Vorschläge sowie sinnvolle

Rahmenbedingungen vorgeschlagen. Diese Ideen wur-

49


den gemeinsam mit der Lehr- und Trainerkommission

des DBB diskutiert, der im Kern auch für die Inhalte der

C-Trainer-Ausbildung zuständig ist. Die Bemühungen

führten letztendlich dazu, dass im Rahmen eines überwiegend

digital stattfindenden C-Trainerlehrgangs, über

45 neue Trainer*innen ausgebildet und alle Lizenzen

vom DBB anerkannt wurden.

Künftig werden die vorhandenen Konzepte und deren

Inhalte so erweitert und ausgebaut, dass ähnlich wie an

renommierten Hochschulen, die Themengebiete mit einheitlichen

Vorlagen und -gaben ausgearbeitet sind. So

soll im Jahr 2021 ein hoher Qualitätsstandard gesichert

werden. In die Ausarbeitung sind neben Bildungsreferent

Johannes Wunder auch die NBV-Landestrainer, das

Lehrteam sowie die Bildungskommission eingebunden.

Im Rahmen dieser generell im Basketball neuen Wege

soll auch die Kooperation mit dem Lehrerbildungsinstitut

sowie dem Lehrstuhl Sportpädagogik und -psychologie

der Universität Hildesheim weiter ausgebaut werden. Für

die neuen Generationen der Trainer*innen ist eine Partnerschaft

ebenfalls auch mit weiteren niedersächsischen

Universitäten so geplant, dass Sportstudenten*innen mit

geringer Hemmschwelle den Weg zur C-Trainerlizenz

einschlagen können.

Ausbildungstermine für Trainer*innen in 2021

TNB = Teilnehmerbeitrag

Datum Ort Inhalt TNB

29.-31.01. Melle C-Trainer Modul 1 100 €

26.-28.02. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €

02.-04.04. Melle C-Trainer Modul 2 150 €

04.-06.06. Rotenburg C-Trainer Modul 2 150 €

02.-04.07. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €

02.-04.07. Clausthal-Zellerfeld C-Leistungssport 200 €

25.-30.07. Borkum Rookie-Trainer Stufe 1 55 €

25.-30.07. Borkum Rookie-Trainer Stufe 2 55 €

02.-07.08. Borkum Rookie-Trainer Stufe 1 55 €

02.-07.08. Borkum Rookie-Trainer Stufe 2 55 €

02.-06.08. Borkum C-Trainer Modul 1 100 €

04.-07.08. Borkum C-Trainer Modul 2 150 €

09.-12.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €

12.-15.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €

27.-29.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €

01.-03.10. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €

05-07.11. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €

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NBV „My Mentor“

Mit zeitgemäßen Qualifizierungsangeboten, einem verbesserten

Personalmanagement und einer gezielten Förderung

junger Menschen lassen sich das Image und

der Zuspruch zur Trainertätigkeit in Niedersachsen verbessern.

Das genaue Vorgehen wollen der Niedersächsische

Basketballverband, der Landesschwimmverband

Niedersachsen, der Niedersächsische Turner-Bund und

der Landessportbund Niedersachsen (LSB) mit seiner

Sportjugend bis 2021 in drei Projekten ermitteln, die im

Rahmen des DOSB-Projektes „TrainerInSportdeutschland“

gefördert werden.

Die drei Projekte „My Mentor“, „Stärkung von Image und

Zuspruch der Trainertätigkeit“ und „Wissen motiviert!

Wissen stärkt! Wissen hebt hervor!“ beziehen sich dabei

auf jeweils eines der 13 Teilziele der „Vision Trainer/in

2026“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (siehe

Infokasten) Insgesamt werden 20 Projekte der DOSB-

Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen

mit einem Fördervolumen von mehr als 200.000 Euro im

Zeitraum 2020/21 finanziell unterstützt.

„My Mentor“ ist ein Projekt des Niedersächsischen Basketballverbandes

zur Förderung von jungen Trainern im

Breiten- und Leistungssport. Die Coaches werden über

einen Zeitraum von zwölf Monaten intensiv in ihrer persönlichen

sowie sportlichen Entwicklung von ausgewiesenen

Experten betreut. Ziel ist es, die Trainerqualität

der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch individuelle

und zielgerichtete Mentoringprozesse zu verbessern,

sodass Vereine, Sportlerinnen und Sportler sowie die

Coaches selbst davon profitieren.

Der DOSB möchte gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen

sowie DOSB-nahen Institutionen die Situation

der Trainerinnen und Trainer bis2026 nachhaltig

verbessern. Ende 2019 ist das Projekt gestartet.

In der Steuerungsgruppe arbeitet u.a. die Leitern

des Olympiastützpunktes Niedersachsen, Prof. Dr.

Ilka Seidel, mit. Grundlage ist die auf der DOSB-Konferenz

2016 gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationenerarbeitete

„Vision Trainer*in 2026“. Das Projekt

soll weitreichende Prozesse in der Organisationsentwicklung

im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen

und DOSB-nahen Institutionen auslösen. Zur Unterstützung

und Begleitung dieser Prozesse werden die

Möglichkeiten der Digitalisierung für ein zukunftsfähiges

Projekt- und Wissensmanagement genutzt.

51


FREIWILLIGENDIENST

Seit 2016 bietet der NBV kontinuierlich Stellen für Freiwilligendienste

an. Ein Freiwilliges Soziales Jahr im

Sport ist genauso wie ein Bundesfreiwilligendienst in

der Geschäftsstelle des NBV möglich. Aktuell bietet der

NBV in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen

Sparkassenstiftung ein „Freiwilliges Soziales Jahr im

Leistungssport“ an, kurz FSJ im Leistungssport. Der

Niedersächsische Sparkassenverband fördert diese

Stelle bereits im dritten Jahr zu 100 Prozent.

Zuvor wurde eine Dienststelle für den Bundesfreiwilligendienst

über die Abteilung Integration des Landessportbundes

Niedersachsen über drei Jahre gefördert.

Derzeit stehen wir in den Planungsgesprächen mit der

Abteilung, um eine erneute Förderung über das Themenfeld

Integration zu ermöglichen und kontinuierlich

anzubieten.

Unser zuverlässiger Partner für die Umsetzung der Freiwilligendienste

ist der ASC Göttingen, welcher landesweit

im Auftrag des Landessportbund Niedersachsen

die Freiwilligendienste koordiniert und betreut. Auch

die Trainerausbildung im Freiwilligendienst findet in enger

Abstimmung mit dem ASC Göttingen statt. Gemeinsam

führen wir die Ausbildungslehrgänge jedes Jahr in

Göttingen durch.

Für die tolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen möchten

wir an dieser Stelle einmal mehr „Danke“ sagen!

Mein Freiwilliges Soziales Jahr im NBV-Leistungssport

LEONHARD LOOS

Mein Name ist Leonhard Loos, ich bin 19 Jahre alt und

wohne mit meiner Familie in Hannover. Ich habe im

Jahr 2019 mein Abitur an der Bismarckschule absol-

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viert und kurz darauf mein FSJ beim Niedersächsischen

Basketballverband in Hannover begonnen.

Mein Start in den Freiwilligendienst gestaltete sich etwas

holprig. Ich wusste bereits während meiner Schulzeit,

dass ich mich nach dem Abitur gerne sozial engagieren

möchte und auch, dass mein großes Sportinteresse dabei

eine Rolle spielen sollte. Als ich bei einer Recherche

auf die Stellenanzeige des NBV gestoßen bin, wusste

ich sofort, dass es genau das war, wonach ich gesucht

habe. Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht der Erste,

der sich für die Stelle beworben hatte und zu meinem

Pech war die Stelle sogar schon jemand anderem versprochen.

Ich wollte trotzdem noch nicht meine Hoffnung

aufgeben und bin im Kontakt mit dem NBV geblieben.

Die nächste Hürde, die ich überwinden musste,

war eine kräftezehrende Nasenoperation im Juli 2019.

Ich hatte mir einige Jahre zuvor im Rahmen eines Sportunfalls

meine Nase gebrochen und seitdem mit den gesundheitlichen

Konsequenzen leben müssen. All diese

Dinge überschnitten sich und stellten sich mir in den

Weg.

Zu meinem Glück schien sich das Blatt zu wenden, als

ich nach meiner Operation aus der Narkose aufwachte.

Die Bewerberin, welcher die Stelle versprochen wurde,

entschied sich für ein anderes FSJ. Danny Traupe rief

an, als ich noch im Krankenhausbett lag und verkündete

mir, dass ich mein soziales Jahr beim NBV machen darf.

Überglücklich über diese Nachricht brachte ich den

Krankenhausaufenthalt hinter mich und freute mich auf

mein bevorstehendes Jahr.

Am 15. August 2019 fuhr ich zum ersten Mal in die Einsatzstelle

in der Göttinger Chaussee. Dort lernte ich zuerst

meine Kollegen Jens Jansen und Danny Traupe kennen,

welche mir den Arbeitsplatz zeigten. Was ich zu diesem

Zeitpunkt noch nicht ahnte, war, wie viel ich noch

zu lernen hatte, um meine zukünftigen Aufgaben bearbeiten

zu können. Glücklicherweise startete mein Arbeitsalltag

jedoch mit Aufgaben wie einer Aktualisierung der

Inventur. Diese erwies sich für mich als besonders nützlich,

da ich somit die Räumlichkeiten besser kennenlernen

konnte. Ich konnte lernen, womit der NBV ausgestattet

war und was ein aufgeräumtes Inventar für einen Verband

bedeuten kann.

Kurz darauf lernte ich Robert Birkenhagen kennen. Ich

durfte ihn zu den Frühtrainingseinheiten begleiten und

einen ersten Einblick in seine Arbeit gewinnen. Darüber

hinaus lernte ich die Jahrgänge (’04/ ’05 & ’06) kennen,

welche ich später auch bei Kaderlehrgängen und Turnieren

unterstützen konnte.

Meine erste Seminarfahrt stand ebenfalls kurz darauf vor

der Tür. Ich fuhr nach Göttingen, um die Grundlagen der

Trainerausbildung zu erlernen. Zusammen mit Andreas

Scheede und einigen Kollegen erarbeiteten wir sowohl

theoretische als auch praktische Bestandteile der Arbeit

als Trainer. Im Fokus stand dabei der Bereich des „Mini-

Basketballs“. Die erste Fahrt stellte sich sowohl auf inhaltlicher

als auch sozialer Ebene sehr wertvoll für mich

dar, da ich bereits nach wenigen Tagen viele nette Menschen

kennenlernte, mit denen ich auch zukünftig Kontakt

haben sollte.

Kurz nachdem ich aus Göttingen nach Hannover zurückkehrte,

ging meine Reise weiter. Zusammen mit Paul

Wenzlau besuchte ich das 3x3-Invitational in Quakenbrück

– ein Turnier. Meine Aufgaben vor Ort bezogen

sich dabei hauptsächlich auf die Pflege der Social Media

Accounts des NBV, sowie der Unterstützung beim

Auf- und Abbau in der „Artland Arena“.

Eine sehr aufregende Zeit erwartete mich von Oktober

bis November. Sie war gefüllt von Meisterschaften und

Lehrgängen, welche ich alle besuchen durfte, um mitzuhelfen.

Während dieser Phase des Jahres habe ich unter

anderem Quakenbrück, Chemnitz, Göttingen, Oldenburg

und Braunschweig besuchen können.

Dennis Rokitta war derjenige, der mich zum Ende des

Jahres 2019 in ein Projekt des LSBs einführte. Dabei

ging es darum, Schulsportassistenten die Möglichkeit

einer Fortbildung zu geben. Gemeinsam mit einem Projektteam,

der Abteilung für Bildung im LSB und einigen

Landesfachverbänden des Sports planten wir einen Tag

voller sportlicher Aktivitäten. Es war besonders schön zu

sehen, welche Freude das bei den Kindern und Jugendlichen

ausgelöst hat, welche an diesem Tag teilgenom-

53


men haben. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit

nutzen, um mich bei dem Projektteam für die Möglichkeit

zu bedanken, daran mitzuwirken und auch für das Vertrauen,

welches mir entgegengebracht wurde.

Der Start ins neue Jahr 2020 begann mit einem Vergleichsturnier

mit anderen Landesverbänden in Braunschweig,

worauf ein weiteres in Chemnitz mit den

2007er-Jungen folgte. Es war ein besonders schöner Einstieg

in das Jahr und zurück in die Arbeit, weil mir beide

Fahrten große Freude bereiteten.

Zurück in der Geschäftsstelle kam eine neue, eher ungewöhnliche

Aufgabe zu meiner Arbeit dazu. Ich begann,

zwei Jungen, welche ich vom Frühtraining kannte, nachmittags

bei schulischen Aufgaben zu unterstützen. Fabian

und Denzel stellten immer eine angenehme Abwechslung

im gewohnten Arbeitsalltag dar und es freute mich

sehr, sie in diesem Bereich unterstützen zu dürfen.

Eines meiner letzten gewohnten Wochenenden, vor der

Corona-Krise, war das „Final Four“ des Rollstuhlbasketballs

in Hannover. Zwei Tage lang half ich dabei, das E-

vent fotografisch zu dokumentieren und lernte nebenbei

vieles über den Sport selbst. Dabei habe ich großen Respekt

für die Sportler gewonnen. Kurz darauf erreichte

uns das Virus in Deutschland. Alle Sportveranstaltungen

mussten abgesagt werden und auch das Training fiel

vorerst aus. Aufgrund des Kontaktverbots wurde unsere

Arbeit in der Geschäftsstelle ins „Home Office“ verlegt.

All diese Ereignisse stellten für mich eine große Enttäuschung

dar, weil ich innerhalb dieses Zeitraums meine

Prüfung zur Trainerlizenz abgelegt, sowie die Chance

gehabt hätte, mit Thomas König nach Castelldefels, Spanien

zu reisen. Dort hätte ich die Landesauswahl des

2006er Jahrgangs zum FIBA Turnier begleitet. Das wäre

eine einmalige Chance gewesen, die sich mir allzu bald

nicht wieder eröffnen wird.

auch zur Persönlichkeitsentwicklung wie Gesundheit

und Motivation. Auch ethische Fragen zum Thema Rassismus

oder Nachhaltigkeit waren dabei an der Tagesordnung.

Diese Aktion wurde mit großer Freude von vielen

Teilnehmer*innen genutzt und auch ich konnte dabei

viele neue Dinge dazulernen. Neben den Online-Aktionen

durfte ich auch an einem Besuch im leeren Zoo in

Hannover teilnehmen. Vor Ort machten wir ein Interview

mit der Hockey-Olympiasiegerin Julia Zwehl. Auch dieses

Erlebnis wird mir lange Zeit im Gedächtnis bleiben.

Schließlich kann ich mich nur an positive Erlebnisse meiner

Zeit im FSJ beim NBV erinnern. Ich bin dankbar für

alle Bekanntschaften, die ich geschlossen habe und für

all die Aktionen, an denen ich mitwirken durfte. Ich habe

nicht nur gelernt, Wissen an andere zu vermitteln, sondern

auch selbst viel dazu gelernt. Oftmals musste ich

lernen, über meinen eigenen Schatten zu springen und

über meine Grenzen hinaus zu wachsen. Aber all diese

Erfahrungen kann mir niemand nehmen und ich konnte

daraus einen Mehrwert ziehen, der mich mein Leben

lang begleiten wird. Verantwortung übernehmen und

mich für andere einsetzen. Über meinen eigenen Horizont

schauen und mich anderen annehmen. Offen für

neue Erfahrungen sein und immer in Bewegung zu bleiben.

Und nicht zu vergessen, meine allerersten Arbeitserfahrungen

sammeln. Das FSJ hat mir dabei geholfen,

den nebeligen Weg in die Zukunft aufzuhellen und mir

klar zu machen, wo ich meine Schwerpunkte setzen

möchte. Ich bin dankbar für jeden Tag, den ich in dieser

Zeit erlebt habe und würde es jederzeit noch einmal genau

so erleben wollen, wenn ich könnte.

Glücklicherweise habe ich noch ein paar Monate meines

FSJ vor mir und blicke zuversichtlich in diese Zukunft.

Auch wenn mir durch COVID-19 einige Erlebnisse genommen

wurden, werden sich neue Wege ebnen. Eine

Zeit, auf die ich mich jetzt schon freuen kann.

Die Erde drehte sich aber weiter und ich musste den Verlust

dieser Ereignisse verschmerzen. Der NBV hielt sich

durch „Online-Seminare“ am Laufen und bot regelmäßige

„Youth Summits“ an. Dabei übernahm auch ich einige

Aufgaben und stand Johannes Wunder dadurch zur Seite.

Wir behandelten Themen zum „Mini-Basketball“, aber

54


ADRIAN SEIDEL

Seit dem 1. September ist Adrian Seidel für die nächsten zwölf Monate ein

neues Teammitglied im NBV. Er tritt die Nachfolge von Leonhard Loos als

FSJler im Leistungssport an, gefördert durch den Niedersächsischen Sparkassenverband.

Adrian wird im Leistungssport eingesetzt und dort im administrativen Bereich

Jens Jansen bei den Verwaltungsaufgaben unterstützen und entlasten.

Darüber hinaus wird Adrian im Lehrgangsbetrieb eingesetzt und die

Landestrainer Robert Birkenhagen, Thomas König, Christian Greve und Marcel

Neumann bei Lehrgängen vor allem organisatorisch zur Seite stehen.

Adrian selbst freut sich auf den neuen Lebensabschnitt nach der Schule:

"Mein Name ist Adrian Seidel und ich bin seit dem 1. September 2020 Freiwilligendienstler

im Leistungssport beim NBV. Ich habe meinen Freiwilligendienst

hier begonnen, da ich selbst ein begeisterter Basketballspieler bin

und mir der Teamgedanke hinter dem Sport gefällt. Nach meinem Abitur

wollte ich gerne ein Jahr zur Orientierung nutzen, vielleicht das Hobby zum

Beruf machen. Ich freu mich darauf, in der Geschäftsstelle des NBV meine

neuen Kollegen zu unterstützen. Ich freue ich mich sehr auf die Zeit beim

NBV und bin gespannt auf die neuen Erfahrungen, die ich sammeln werde."

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INKLUSION

DANNY TRAUPE

Bereits seit 2011 gibt es einen Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit des

NBV mit dem Behindertensportverband Niedersachsen, kurz BSN. Dieser Vertrag

lag lange in den Unterlagen und wurde nicht berücksichtigt. 2016 bekam die Kooperation

eher zufällig durch personeller Veränderungen auf beiden Seiten frischen

Wind. Zusammen mit Jaak Beil, damals BSN, heute Abteilung Inklusion beim LSB,

wurden erneut Ideen gesammelt. Mit Einzelaktionen über die letzten drei Jahre gelang

die Umsetzung einzelner Inhalt immer wieder punktuell.

Nun wurde der Vertrag zwischen BSN und NBV durch die Präsidenten Karl Finke

und Mayk Taherian symbolisch erneuert. Die Absichten wurden überarbeitet und

neu definiert. Zusammen mit Jan Könemann vom BSN wird ein konkreter Maßnahmenplan

aufgestellt und abgearbeitet.

a. Inklusion in den NBV-Bildungsangeboten abbilden,

b. Rollstuhlbasketballvereine im NBV als Mitglieder integrieren,

c. barrierefreier Zugang zur NBV-Geschäftsstelle,

d. Schaffung eines Arbeitsplatzes für Nationalspieler Jan Haller in Zusammenarbeit

mit der Aktion Mensch, dem Amt für Soziales, Gesundheit und Familie der

Stadt Hannover, Hannover United und dem Landessportbund Niedersachsen.

e. Durchführung der 1. offene 3x3-Rollstuhlbasketballmeisterschaft Niedersachsen

auf Borkum

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INTEGRATION

DIRK POVEY

Die Zeit seit dem letzten Verbandstag ist im Ressort Integration aufgrund

der veränderten Lage in der gesamten Gesellschaft recht unterschiedlich

verlaufen. Im September des letzen Jahres wurden zwei tolle Aktionen mit

dem Sportmobil besucht. Sowohl bei der Nordhorner Meile, einer traditionellen

Laufveranstaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim, als auch beim

Meppener Kindertag wurde den vielen Besuchern der tolle Sport Basketball

näher gebracht, zusammen Spiel und Sport betrieben und Werbung

für Integration mit und durch Sport gemacht. Gespräche und Präsenz vor

Ort wurden für die Darstellung des NBV-Leistungsumfanges als auch für

die Werbung für integrative Qualifikationen wie "Fit für die Vielfalt" genutzt.

Dabei unterstützte uns ein neuer Kollege aus der Zielgruppe, ein Geflüchteter

aus Syrien, als Fotograf und Teamer bzw. Übungsleiter.

Aufgrund der Erkenntnis, dass noch Bedarf im Bereich öffentlichkeitswirksame

Darstellung bei solchen Veranstaltungen besteht, wurden neue Roll-

Ups und Beach-Flags entworfen, die zukünftig die Spiel- und Sportfläche

bei diesen Aktionen schmücken werden.

Im Herbst 2019 konnte ein neuer Kollege für das Ressort Integration gewonnen

werden. Johann Fetköter ist 24 Jahre alt und kommt ursprünglich

aus Hamburg. 2015 ist er für sein Studium nach Braunschweig gezogen,

wo er jetzt den Master in Nachhaltiger Energietechnik begonnen hat. Mit

acht Jahren hat er angefangen Basketball zu spielen, später kamen diverse

Engagements als Jugendtrainer bei seinem Heimatverein sowie Schieds-

57


richteraktivitäten hinzu. Zur Zeit spielt er in der ersten

Herrenmannschaft des USC Braunschweig. Dort ist er

zusätzlich stark in die Organisation der ersten Braunschweiger

3x3-Turniere eingebunden. Außerdem engagiert

er sich sehr für die Arbeit der Braunschweiger Ortsgruppe

des Bündnis „Seebrücke". Zukünftig wird Johann

beim NBV ehrenamtliche Aufgaben im Ressort Integration

übernehmen und so seine Leidenschaft für den Basketball

und den Einsatz für Geflüchtete verknüpfen.

Das letzte Jahr ging mit den ersten Gesprächen und Planungen

für den Besuch von Veranstaltungen in 2020

und den Besuch von Vorträgen, Dialog-Foren, Workshops

und Treffen zu sozialen Herausforderungen und

der generellen gesellschaftlichen Verantwortung von "Osnabrück

alternativ" zu Ende.

Aufgrund der zu Anfang bereits erwähnten pandemiebedingten

Lage konnten 2020 leider keine Veranstaltungen

und Aktionen durchgeführt werden. Dazu sind viele Gespräche

mit Vereinsvertretern, den eingeplanten Teamern

und dem LSB geführt worden. Ziel aus dem Ressort

Integration war stets, eine mögliche Verschiebung

auf einen späteren Zeitpunkt zu erreichen. Allerdings

konnte dies nur in wenigen Fällen angedacht und letztendlich

auch leider in keinem Fall umgesetzt werden.

Eine Hoffnung bestand noch auf die Durchführung eines

integrativen 3x3-Hobbyturniers in Göttingen Ende September,

was aufgrund der Lage leider ebenfalls ausfallen

musste. Dies soll nun hoffentlich im Frühjahr des kommenden

Jahres nachgeholt werden und alle Beteiligten

freuen sich darauf.

Während der längeren Zeit im Homeoffice wurden einige

qualitätssichernde Prozesse auf den Weg gebracht das

Konzept für das NBV-Sportmobil weiterentwickelt. Ein

Teil der Sommerferien wurden unter anderem dazu genutzt

einige neue Teamer für den gemeinsamen Besuch

von Veranstaltungen zu gewinnen.

Aufgrund der positiven Entwicklung und der seit Ende

2017 stark gewachsenen Bedeutung des Ressorts Integration

im Fachverband gibt es positive Signale vom

Landessportbund, eine Unterstützung während der kommenden

Jahre fortzuführen.

Das Ressort Integration blickt positiv in die Zukunft und

hofft, im kommenden Jahr wieder viele Aktionen und Ver-

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anstaltungen besuchen zu dürfen und damit die gesellschaftliche

Aufgabe Integration mit und durch Sport weiter

erfolgreich voran zu bringen.

SportMobil für den NBV

Der NBV bietet in Kooperation mit dem Landessportbund

Niedersachsen (LSB) den Einsatz des SportMobils

an. Dabei handelt es sich um allgemeine Angebote

an Sport-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, jeweils

als Einzel-, Zweier- oder Teamsport.

Die Sportgeräte sind für die Benutzung im Freien, auf

einer relativ großen Fläche gedacht. Allerdings sind Aktionen

in der Sporthalle, je nach Absprache und Gegebenheiten

vor Ort, ebenfalls möglich. Das SportMobil

beinhaltet viele unterschiedliche Sport-, Spiel- und

Bewegungsgeräte, die durch das NBV-Team aufgebaut

und betreut werden.

"Ich freue mich sehr darauf, diese Aufgaben beim NBV

zu übernehmen. Rund um das Thema Integration und

Teilhabe und darüber hinaus werde ich verschiedene

Veranstaltungen in der Region Braunschweig besuchen,

um dann darüber zu berichten. Für mich bietet sich so

eine tolle Gelegenheit, zwei Themen, die mir sehr am

Herzen liegen, zu verbinden: Den Basketball und die Frage,

wie es möglich gemacht werden kann, dass alle

Menschen gleichsam an unserer Gesellschaft teilhaben

können. Durch seinen hohen integrativen Charakter hat

Sport das Potenzial, die unterschiedlichsten Menschen

zusammenzubringen. Hierzu ist vor allem ein großes Engagement

auf Verbandsebene gefragt, um so die Rahmenbedingungen

für ein gemeinschaftliches Erleben

des Basketballs zu schaffen. Gerne möchte ich ein Teil

davon sein!"

Beispiele sind: Riesen-4-Gewinnt, Mini-Tischtennis, Mini-

Fußball, Hüpftier, Kreisel, Pedalos, Balanceboards, Stacking,

Wurfspiele, Scoop, Shuttle, Laufdosen, Jonglieren,

verschiedene Bälle sowie selbstverständlich Basketball.

Auf Wunsch kann eine Inhaltsübersicht zur Verfügung

gestellt werden.

Durch Vor-, Mitmachen und Auffordern werden Jung und

Alt unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion zur

Bewegung auf dem jeweiligen Gelände animiert.

Erfolgreich eingesetzt wurde das SportMobil bereits

beim Sporttag im Freibad Uetze in Zusammenarbeit mit

dem VfL Uetze und dem Förderverein des Freibades sowie

bei der Nordhorner Meile. Eine Laufveranstaltung

des Leichtathletik Club Nordhorn e.V. in der Kreisstadt

der Grafschaft Bentheim mit etwa 2000 TeilnehmerInnen

und beim Meppener Kindertag mit etwa 1500

Teilnehmer*innen.

Die Termine und Möglichkeiten werden direkt persönlich

abgestimmt und geplant. Falls ihr Aktionen oder Veranstaltungen

plant, bei denen der Einsatz des SportMobils

sinnvoll und gewünscht ist, meldet Euch dazu bitte

gerne bei Dirk Povey.

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JUGEND

BIRGIT ARENDT

ADRIAN SCHMIDT

LEO GEESE

NBV-Jugend möchte Anerkennung als Jugendorganisation vom Landessportbund

Bereits zum letzten Verbandstag sollte sich die NBV-Jugend zur unabhängigen

Jugendorganisation wandeln. Aber der Weg zu einer neuen Jugendordnung war

steiniger als gedacht. In 14-tägigen Skype-Konferenzen arbeiteten die Mitglieder

des Jugendausschusses an den neuen Formulierungen. Doch der Kontakt zum

Vorstand zeigte, dass noch weitere Stellschrauben zu berücksichtigen waren.

Arbeitstreffen in den Räumen der BG Göttingen

Am 17./18. August 2019 traf sich der Jugendausschuss mit Dennis Rokitta (Projektmanager)

und Birgit Arendt (Ressort Jugend), um die neue Jugendordnung

in ihrer finalen Version auszuarbeiten und die erforderlichen Anträge zu Änderungen

in der NBV-Satzung und -Geschäftsordnung für den Vorstand vorzubereiten.

Außerdem sollten die Inhalte für die nächste Jugendkonferenz erarbeitet werden.

Die Ausarbeitungen zur neuen Jugendordnung wurden dann erneut mit Teilen

des Vorstands und Frank Mücke von der Sportjugend Niedersachsen erörtert.

Nach einigen weiteren redaktionellen Änderungen erhielt der Vorstand des NBV

die Vorschläge im Februar 2020 mit der Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung

zum Verbandstag 2020.

60


3. Jugendkonferenz erneut am 31. Oktober 2019

Der Jugendausschuss hatte keine Mühen gescheut, um

die Anzahl der Einladungen gegenüber früheren Veranstaltungen

in die Höhe schnellen zu lassen. So wurden

neben Mails an unzählige Vereinsvertreter*innen, Aufrufe

bei Facebook und Instagram auch viele persönliche Kontakte

in den Vereinen zur Werbung für die Veranstaltung

genutzt. In den Räumen der Akademie des Sports in

Hannover trafen sich ca. 30 junge Engagierte unter 27

Jahren, um an der 3. Jugendkonferenz teilzunehmen.

Zu Beginn hieß Tim Wilhelmi, stellvertretender Vorsitzender

der Sportjugend Niedersachsen, alle Teilnehmer*innen

willkommen und begrüßte die Anstrengungen des

NBV, eine neue Jugendordnung zu erarbeiten und auch

ein J-Team auf Landesebene auf die Beine zu stellen.

Wilhelmi betonte noch einmal den Unterschied zwischen

Jugendarbeit und Nachwuchssport, der im Alltag oft vergessen

wird. Jugendarbeit beinhaltet nicht das Training

und den Spielbetrieb von Jugendmannschaften, sondern

umfasst am Gemeinwohl orientierte Maßnahmen

wie Freizeiten und Projekte zur Förderung der Gemeinschaft

und Persönlichkeitsentwicklung für Interessierte

unter 27 Jahren. Der Sport, egal welche Sportart, ist dabei

der Anlass für Aktivitäten.

Im Anschluss wurde den Delegierten der Inhalt der neuen

Jugendordnung präsentiert. Nach der Mittagspause

und ersten Kennenlerngesprächen wurde das Thema J-

Team angegangen. Das J-Team bietet jungen Engagierten

eine niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit in die

Verbandsarbeit. Dabei sollen sie, unabhängig vom

Vorstand der NBV-Jugend und anderen Gremien, Aktionen

für die Jugend planen und durchführen. Der Tischtennis-Verband

Niedersachsen (TTVN) hat bereits seit

mehreren Jahren ein solches Juniorteam, mit dem auch

schon Events umgesetzt wurden. Martin Bögel ist dort

Mitglied und präsentierte der Jugendkonferenz, was

dort geschehen ist. Als Nächstes wurden alle Teilnehmer-

*innen in vier Gruppen eingeteilt, in denen ein möglichst

konkretes Projekt für das J-Team geplant wurde. Von einer

Tagesfreizeit über Hallenübernachtung, bis hin zu

kompletten Trainings- und Ferienlagern wurden konkrete

Ideen erarbeitet. Anschließend wurde dann auch das

NBV J-Team gegründet. Es fanden sich spontan acht

Personen, die Interesse daran haben.

Als letzter Tagesordnungspunkt wurden Jugendprojekte

der Vereine aus der Jugendfehlumlage durch die Jugendkonferenz

prämiert. Über die Bewerbungen der Vereine

konnten sich die Teilnehmer*innen bereits seit dem

Morgen an Stellwänden im Foyer der Akademie informieren.

Insgesamt neun Projekte von acht Vereinen hatten

sich um eine Prämierung beworben. Davon konnten sieben

Projekte die Jugendkonferenz überzeugen und erhielten

einen Zuschuss von je 428 Euro.

Prämierte Projekte

Jade Giants

Teilnahme am internationalen Turnier in Lemvig

TSG Westerstede

Jugendtrainingscamp in Mazedonien

TuS Bothfeld

Zelte für Trainingscamps zur Saisonvorbereitung

TuS Bad Essen

Jugend-Basketball-Camp “N.B.A.- Never Be Average”

TV Jahn Wolfsburg

Saisonvorbereitung U16 an der Nordseeküste

TV Jahn Wolfsbug

Tag der großen Leute für Jahrgang 2010

TV Oldersum

Ferienpassaktion und Basketball in der Schule

An dieser Stelle möchte sich der NBV-Jugendausschuss

nochmals bei allen Beteiligten für ihre Mitwirkung bedanken.

Nur mit euch wird es möglich, die NBV-Jugend aufzubauen

und zu gestalten!

Wenn die Vereinsvertreter*innen auf dem Verbandstag

des NBV die neue Jugendordnung verabschieden, kann

die 4. Jugendkonferenz bereits nach den neuen Regularien

stattfinden.

J-Team Auftakt stockt

Ressortleitung und Jugendausschuss waren extrem erfreut

über die spontane Meldung der Interessierten für

die Gründung des neuen J-Teams. In lockerer Planung

war das erste Kennenlerntreffen schon angedacht, als

zunächst ein Wechsel in der Verantwortlichkeit und dann

die Corona-Krise das weitere Prozedere massiv aus-

61


bremsten. Auch eine geplante Videokonferenz scheiterte

leider und so können wir auf diesem Gebiet leider noch

keine Erfolge vermelden. Aber wir bleiben natürlich

dran. Wie für viele Themen in der Corona-Zeit gilt auch

hier: aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Youth-Summit 2020

Einen Vorgeschmack auf die zukünftigen Themen der

NBV-Jugend gab der NBV-Bildungsreferent Johannes

Wunder mit dem Ende April 2020 stattfindenden Youth

Summit. Unter Beteiligung von Engagierten aus der

NBV-Jugend wurde deutlich, worum es in der zukünftigen

Jugendarbeit des NBV vor allem geht: Themen zur

Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger

Menschen und Förderung ihrer Fähigkeiten zum sozialen

Verhalten und gesellschaftlichen Engagement. Abseits

vom Basketball gibt es dabei auch sehr viele neue

Erfahrungen zu machen. Bei der Online-Seminarreihe

standen Themen wie Nachhaltigkeit, Rassismus, Persönlichkeit

und Gesundheit auf dem Programm.

Vertreter*innen des NBV positionierten sich in verschiedenen

Gremien

Der DBB-Jugendtag fand auf Einladung des Westdeutschen

Basketballverbandes am 4. Mai 2019 in Bochum

statt. Neben den üblichen Themen wie Tätigkeitsberichte,

Jahresrechnung, Haushaltsplan und Entlastung des

Jugendausschusses wurde dieser auch neu gewählt.

Mit einer Ausnahme stellten sich alle Mitglieder erneut

zur Wahl und wurden auch bestätigt. Für Dr. Antje Hoffmann

(Sachsen) wurde Nadeesh Kattur, Vizepräsident

des WBV, als Beisitzer in den Jugendausschuss gewählt.

Beim Deutschen Basketball Bund gab es auch in Sachen

Jugend wieder einiges mitzubestimmen bzw. neue

Informationen zum Spielbetrieb direkt an der Quelle mitzunehmen.

Für die Themen “Tagung der LV-Jugendleitungen"

(Birgit Arendt), “Engagement-Berater” (Dennis

Rokitta), “Mini-Trainer” (Markus Jung) und “Landeslehrwarte”

(Johannes Wunder) reisten gleich vier Vertreter*innen

des NBV vom 7. – 9. Februar 2020 nach Hagen und

trotzten den Widrigkeiten des Orkantiefs Sabine. Wie

auch schon im Vorjahr zeigte sich erneut, wie weit die

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Entwicklung des NBV im Vergleich zu anderen Landesverbänden

ist, z.B. bei der Gründung eines J-Teams.

Der DBB-Jugendtag 2020 findet am 9. Mai 2020 als Online-Veranstaltung

statt. Corona bietet also auch Chancen

auf neue Formate.

Nachhaltigkeit und überfachliche Jugendprojekte, aber

auch die zukünftige Außendarstellung der selbständigen

NBV-Jugend waren ein Thema.

Die für den 14. März 2020 geplante Arbeitstagung der

Sportjugend Niedersachsen wurde wegen des Corona-

Versammlungsverbotes abgesagt.

NBV-Jugend begleitet Rookie-Trainer-Ausbildung

Wie junges Engagement stattfinden kann, zeigte das

Team um Fiona Stahl, Adrian Schmidt und Leo Geese

auf Borkum. Die NBV-Jugend war mit nach Borkum gereist

und hat dort die Gestaltung des Rahmenprogramms

für die Rookie-Trainer-Lehrgänge übernommen.

Damit entlasteten sie das Referenten-Team immens. Die

Zeit wurde aber auch genutzt, um sich intensiv mit der

Zukunft der NBV-Jugend auseinanderzusetzen. Während

die Lehrgangsteilnehmer*innen ausgebildet wurden,

haben sich die „Jugendlichen“ mit den Inhalten ihrer

Programmatik auseinandergesetzt. Themen wie

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LEISTUNGSSPORT

GERD MEINECKE

ROBERT BIRKENHAGEN

THOMAS KÖNIG

CHRISTIAN GREVE

MARCEL NEUMANN

Leistungssport mit vielen Highlights

Das vergangene Jahr brachte dem Leistungssport im NBV so einige Höhepunkte.

Von den ersten Schritten des 2006er Mädchen- und 2007er Jungenkaders

bis hin zum A-Nationalmannschaftsdebüt von Theresa Simon und

den ersten Punkten in der A-Nationalmannschaft von Philipp Herkenhoff war

für alle Altersbereiche etwas dabei. Aber der Reihe nach.

Weiblicher DBB Nachwuchs

Nachdem 2018 der weibliche DBB Nachwuchs mit der Goldmedaille bei der

U18 EM gekrönt wurde, wartete mit 2019 ein Jahr voller neuer Herausforderungen

– nicht nur galt es, an die erfolgreichen Leistungen anzuknüpfen,

sondern die zusätzliche Belastung und erstmalige Teilnahme an der U19

Weltmeisterschaft zu meistern. Am Ende des Sommers standen für die weiblichen

U-Nationalmannschaften insgesamt gute Ergebnisse auf dem Papier:

Franka Wittenberg (Girls Baskets Braunschweig/Wolfenbüttel) und Frieda

Bühner (GiroLive-Panthers Osnabrück) erreichten mit der U16 in Skopje/Mazedonien

den 9. Platz. Für Nina Rosemeyer (Eintracht Braunschweig) und

Lotta Stach (BG ´89 Rotenburg/Scheeßel) um den niedersächsischen Bundestrainer

Stefan Mienack sprang bei der EM in Sarajevo/Bosnien und Herzegowina

ein toller 6. Platz heraus. Die U20 um Emma Eichmeyer (GiroLive-

Panthers Osnabrück), Merit Brennecke (Eintracht Braunschweig) und Lea

Nguyen Manh (Flippo Baskets Göttingen) konnte einen letzten Platz und

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den damit verbundenen Abstieg in die B-Gruppe leider

nicht verhindern. Nina Rosemeyer (Eintracht Braunschweig)

war nicht nur bei der U18 EM aktiv, sondern

genauso wie Stefan Mienack bei U19 Weltmeisterschaft

im Einsatz. Direkt nach der EM wurden die Taschen gepackt

und es ging weiter nach Bangkok/Thailand. Am

Ende reichte es beim WM-Debüt für Platz 13. Darüber

hinaus konnten niedersächsische Spielerinnen wertvolle

internationale Erfahrungen mit der U15 Nationalmannschaft

sammeln: Während Lina Falk (Girls Baskets Braunschweig/Wolfenbüttel)

und Frieda Bühner (GiroLive-Panthers

Osnabrück) beim Raimunas Siskauskas Cup in

Kaunas/Litauen aktiv waren, ging Maja Rohkohl (TK Hannover/CVJM

Hannover) beim North Sea Development in

Vejen/Dänemark auf Korbjagd. Alle Drei waren außerdem

für den DBB in Bourges/Frankreich bei einem internationalen

Turnier unterwegs. Mit einer U14 DBB Auswahl

sammelte Lilly Rüße (BBC Osnabrück) ihre ersten

Länderspielminuten in Zamora/Spanien.

Männlicher DBB Nachwuchs

Der männliche DBB-Nachwuchs wartete im Sommer

2019 mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen auf:

Die U16 Jungen mit Kilian Brockhoff (RW Cuxhaven/

Young Rasta Dragons) konnten bei der EM in Udine/Italien

selten wirklich überzeugen und erreichten letztlich

den 14. Platz, was gleichbedeutend mit dem Abstieg in

die B-Division war. Luc van Slooten (Rasta Vechta) erreichte

mit der U18 nach vielen Hochs und Tiefs den 11.

Platz bei der EM in Volos/Griechenland. Die erfolgreichste

EM spielte 2019 die U20 mit einem stark aufspielenden

Philipp Herkenhoff (Rasta Vechta) in Tel Aviv/Israel.

Nach einem Sieg über Frankreich im kleinen Finale reichte

es am Ende für einen Platz auf dem Podest und damit

Platz 3. Philipp überzeugte bei dem Turnier auf ganzer

Linie und wurde so absolut verdient mit einem Platz im

All-Tournament Team ausgezeichnet!

Neben den Mädchen waren auch die U15 Jungen in Litauen

beim Raimunas Siskaukas Cup vertreten – mit dabei

Noah Jänen (Rasta Vechta, Young Rasta Dragons)

und Kilian Brockhoff (RW Cuxhaven/Young Rasta

Vechta).

A-Nationalmannschaft

Philipp Herkenhoff konnte sein Können dann gleich nochmal

beim Länderspiel in seinem „Wohnzimmer“ unter Beweis

stellen: Beim Heimsieg der A-Nationalmannschaft

über Frankreich in der EM-Qualifikation im Februar steuerte

er fünf Punkte zum Sieg bei. Des Weiteren waren

bei dem Spiel mit Bennet Hundt (BG Göttingen), Robin

Amaize (EWE Baskets Oldenburg) und Karim Jallow

(Basketball Löwen Braunschweig) drei weitere Spieler

im Einsatz, die zu dem Zeitpunkt bei niedersächsischen

Bundesligisten unter Vertrag standen. Beim anschließenden

Spiel in Großbritannien kam zudem Jan Niklas Wimberg,

der sein Basketball ABC in Oldenburg erlernt hat,

zu seinem A-Nationalmannschaftsdebüt.

Die gebürtige Wolfenbüttlerin und im NBV ausgebildete

Theresa Simon erzielte beim Sieg in der EM-Qualifikation

gegen Nordmazedonien ihre ersten Punkte im 5-5 A-Nationalmannschaftsdress.

NBV 2005er Jungen

Copenhagen Invitational

Im Juni wartete das Copenhagen Invitational auf die

männliche U14 Auswahl. Nach Siegen in der Vorrunde

und im Halbfinale wartete im Finale mit dem Lokalrivalen

Falcon Basket die stärkste skandinavische U14 Mannschaft

auf die NBV Spieler. In einem packenden Finalspiel

vor vollen Rängen und neu gewonnenen Freunden

aus vielen Ländern konnte das Team in den letzten Minuten

noch einmal entscheidende Akzente setzen und das

Spiel für sich entscheiden. Darüber hinaus wurden Martin

Kalu und Fabian Giessmann in das All Tournament

Team gewählt. „Es hat sich schon in Kopenhagen bemerkbar

gemacht, wie wertvoll die Erfahrungen aus Spanien

für unsere Kaderspieler waren. Wir bieten unseren

Spielern auf diese Weise eine optimale Vorbereitung auf

mögliche Länderspiele im DBB-Dress. Sie kennen dann

bereits die internationale Härte, unterschiedliche Spielstile

im Jugendleistungsbasketball und können sich auf

vielfältige unterschiedliche Anforderungen einstellen –

ein definitiver Eckpfeiler unserer ambitionierten Ausbildung.“

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Landesauswahlturnier Alsfeld

Nachdem beim gemeinsamen Sommercamp mit dem

2006er Jungenkader in Rotenburg/Wümme und bei darauffolgenden

Lehrgängen weiter intensiv trainiert wurde,

ging es auf die Zielgerade zum Bundesjugendlager.

Das Landesverbandsturnier in Alsfeld/Hessen war für

insgesamt sechs Teams ein guter Gradmesser kurz vor

der U15-Sichtung in Heidelberg zwei Wochen später. Im

Modus Jeder-gegen-Jeden wurden vier von fünf Spielen

gewonnen, einzig das Samstagabendspiel ging nach

Verlängerung gegen die Auswahl des WBV (Westdeutscher

Basketballverband) verloren. Dieses Spiel vor den

Augen einiger Bundestrainer verdiente sich eindeutig

das Prädikat „exzellenter Jugendleistungsbasketball“

und sollte nicht das letzte Spiel dieser beiden Mannschaften

gegeneinander sein.

Bundesjugendlager Heidelberg

Nach dem Abschlusslehrgang ging es zwar verletzungsbedingt

ohne Noah Michalek (TK Hannover), Mark Fresenborg

(Rasta Vechta/Young Rasta Dragons) und Tim

Littmann (Basketball-Akademie Bremen Süd) zum Bundesjugendlager

nach Heidelberg, allerdings fühlte man

sich gerade aufgrund der Tiefe des Kaders und der Stärke

des 2005er Jahrgangs in Niedersachsen dennoch

sehr gut gewappnet für die bevorstehenden Aufgaben.

Nach dem Absolvieren der Athletiktests begann das Turnier

am darauf folgenden Tag allerdings alles andere als

geplant. Gegen eine bestens eingestellte Mannschaft

aus Bayern kam von Beginn an kein Spielfluss auf und

so wurde oftmals die Brechstange ausgepackt, ohne

spielerisch zu überzeugen. Dennoch war kurz vor

Schluss noch alles drin, doch der letzte Wurf fand nicht

sein Ziel. So standen die NBV Jungen bereits nach dem

ersten Spiel mit dem Rücken zur Wand. Nun hieß es alles

oder nichts gegen die Auswahl Südwest (Baden-

Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz), wollte man

sich noch die Chance auf den Einzug ins Halbfinale wahren.

Deutlich aggressiver, strukturierter und spielstärker

ging die Mannschaft zu Werke und gewann das Spiel so

zwar knapp, jedoch verdient mit 46-42 in 2x15 Minuten

Spielzeit. Damit stand am folgenden Tag ein Finale um

das Weiterkommen gegen Hessen an. Von Beginn an

ließen die NBV Jungen hier keinen Zweifel aufkommen,

wer das Spiel gewinnen würde – aggressive Verteidi-

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gung und eine geschlossene Mannschaftsleistung bedeuteten

letztlich einen deutlichen 55-40 Sieg. Im Halbfinale

später am selben Tag ließ man der Mitteldeutschen

Auswahl (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) zu keinem

Zeitpunkt eine Chance, so dass ein 74-35 Sieg das

Ergebnis war. Damit war es angerichtet – das Finale lautete

NBV-WBV. Das von vielen antizipierte Finale sollte

halten, was es versprach. Vor vollen Rängen und sämtlichen

Bundestrainern lieferten beide Mannschaften erneut

ein herausragendes Spiel ab, das bis zum Schluss

spannend blieb – leider erneut mit dem besseren Ende

für den WBV. „Alle Spieler waren beim Bundesjugendlager

auf den Punkt topfit und haben Höchstleistung gebracht

– sowohl körperlich als auch mental. Das hat diese

Gruppe von Beginn der Förderung an ausgezeichnet.

Es hat unfassbar viel Spaß gemacht, die Spieler über

die zwei Jahre hinweg bei ihrer Entwicklung zu begleiten.

Es wurde stets ein super Gleichgewicht zwischen

sehr intensiven Trainingseinheiten und entspannter Off

Court-Atmosphäre gefunden. Dadurch entstand ein perfektes

Lernsetting, von dem alle Beteiligten über den gesamten

Zeitraum hinweg zehren durften. Darüber hinaus

ist die herausragende Entwicklung ein großartiges Zeichen

für eine überaus gelungene Zusammenarbeit mit

den beteiligten Vereinen – der stetige Austausch hat dieses

Ergebnis erst möglich gemacht. Vielen Dank an dieser

Stelle noch einmal an alle Vereinstrainer und Eltern,

die die Kaderarbeit so immens unterstützt haben!“ Beim

Bundesjugendlager haben folgende Spieler den NBV

vertreten:

Spieler

Fabian Giessmann

Johann Grünloh

Martin Kalu

Yann Mayer

Tebbe Möller

Tim-Felix Bühren

Zayana Kikuemba

Simon Tönjes

Karl Bühner

Verein

TK Hannover

SV Löningen/Young Rasta Dragons

TSV Quakenbrück/Young Rasta

Dragons

TK Hannover

SV Löningen/Young Rasta Dragons

BBC Osnabrück/Young Rasta

Dragons

Oldenburger TB

Oldenburger TB

BBC Osnabrück/Young Rasta

Dragons

Folgende Spieler wurden beim Bundesjugendlager für

das U15 Leistungscamp des DBB gesichtet:

Spieler

Fabian Giessmann

Johann Grünloh

Martin Kalu

Yann Mayer

Tebbe Möller

NBV 2004-2006er Mädchen

Verein

TK Hannover

SV Löningen/Young Rasta Dragons

TSV Quakenbrück/Young Rasta

Dragons

TK Hannover

SV Löningen/Young Rasta Dragons

Mit dem Jahrgang 2004, welcher 2019 bei dem Bundesjugendlager

teilgenommen hat, haben wir das erste Mal

auch an einem Internationalen Turnier teilgenommen.

Zur Vorbereitung auf das Bundesjugendlager ist der

NBV-Kader zum ersten Internationalen Turnier an den

Genfer See gefahren. Hier spielten sie unter anderem

gegen eine Schweizer Nationalauswahl, einer Auswahl

eines italienisches Basketballinternats und weitere

Schweizer Teams. Eine wichtige Erfahrung, die die Spielerinnen

sammeln konnten und dazu eine gute Vorbereitung

auf das Bundesjugendlager.

Der Kader des Jahrgangs 2005 hat das Jahr genutzt

und an vielen nationalen Turnieren teilgenommen. Hierbei

wollte man den Spielerinnen vor allem die Möglichkeit

bieten, sich auf hohem Spielniveau mit anderen Spielerinnen

zu messen. "Wir haben gemerkt, dass die Mädchen

sich stetig weiterentwickelt haben über die Turniere!",

so die Kadertrainer Christan Greve und Marcel Neumann

zur Entwicklung der Spielerinnen.

Hinzu kam der neu geformte Jahrgang 2006, wo wir eine

große Menge an talentierten Spielerinnen gesichtet haben.

Erste Maßnahmen und erste Turniere wurden bereits

gespielt. Neben drei Lehrgängen haben die Mädchen

sowohl ein Auswahlturnier in Berlin als auch das

Turnier "Perspektive für Talente" bestritten. "Wir haben

einen großen Pool an Spielerinnen in diesem Jahrgang,

wodurch eine Nominierung für das Turnier “Perspektive

für Talente” sehr schwer war. Das Leistungsgefälle ist

sehr schwach und alle Mädchen sind auf einem guten

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Niveau." Dies zeigte das Turnier dann auch im Februar, wo der NBV-Kader

einen guten zweiten Platz erspielte und mit fünf nominierten Spielerinnen

ein sehr gutes Ergebnis präsentierten konnte. Ebenfalls konnten die Mädchen

des Jahrgangs 2006 durch diese Maßnahme erste Erfahrungen im Bereich

3x3 sammeln. Der Beginn der Maßnahme war ein 3x3 Turnier mit 12

Teams aus vier Landesverbänden. "Eine super Idee, da wir mit diesem Format

die Spielerinnen dazu bekommen, mehr Verantwortung auf dem Spielfeld

zu übernehmen. Außerdem hat die Stimmung der Veranstaltung für einen

lockeren Auftakt gesorgt", so der Kadertrainer Marcel Neumann zum

3x3-Turnier.

Landesjugendtreffen in Göttingen

Am ersten Juni-Wochenende wurde in Göttingen das Landesjugendtreffen

ausgetragen. Neben den ausgezeichneten Bedingungen vor Ort sind

vor allem auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer positiv

zu erwähnen. In den Hallen des Felix-Klein-Gymnasium wurden dieses

Jahr die Jahrgänge 2006 bei den Mädchen und 2007 bei den Jungen gesichtet.

Besonders motiviert zeigten sich die Talente nicht nur bei den Spielen,

sondern auch bei den Athletiktests. Die gesichteten Spielerinnen und

Spieler trafen sich zum Sommercamp des NBV in Rotenburg an der Wümme

wieder.

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Frühlingscamp in Göttingen und Landesverbandsturnier

in Berlin

Zwei Tage vor dem Landesjugendtreffen stand das Frühlingscamp

in Göttingen an. Konsequent wurde an technischen

und taktischen Elementen gefeilt. Beim Frühlingscamp

empfahlen sich 12 Kaderspieler des Jahrgangs

2006m für das Landesverbandsturnier in Berlin. Von Freitagabend

bis Sonntagmittag wurden fünf intensive Spiele

absolviert. Das hohe Spieltempo während des Turniers

und das dadurch anspruchsvollere technische Level

machten die Teilnahme sehr wertvoll. Am Ende konnten

in fünf knappen Spielen, drei Siege gefeiert werden.

Sommercamp in Rotenburg an der Wümme

Fünf intensive Tage absolvierten 15 Spieler des Landeskaders

2006 im August beim Sommercamp in Rotenburg

an der Wümme. Bis zu drei Trainingseinheiten am

Tag standen auf dem Programm. Die Zeit wurde genutzt,

um sorgfältig an individuellen Techniken zu

arbeiten. Highlight war sicherlich das gemeinsame 3x3

Turnier mit dem älteren Jahrgang (05).

Landesverbandsturnier in Hamburg

In den Herbstferien fand das LLNO Turnier für den Jahrgang

2006 in Hamburg statt. In fünf hart umkämpften

Spielen konnten nicht nur zwei Siege eingefahren werden,

es wurde zudem viel an Erfahrung gesammelt. Für

die Entwicklung unserer Athleten sind diese Spiele - speziell,

wenn sie bis zum Ende knapp sind – enorm

wertvoll.

Nachsichtung Jahrgang 2006 in Rotenburg an der

Wümme und Westerstede

Ende November gab es einen Nachsichtungslehrgang

mit 20 Jungen, ebenfalls in Rotenburg an der Wümme.

Zwei Tage wurde von allen Beteiligten sehr entschlossen

trainiert. Für 15 Jungen stand dann Anfang

Dezember in Westerstede der nächste Lehrgang

an. Die Inhalte des letzten Lehrgangs wurden vertieft

und es konnten noch mehr Details erarbeitet

werden. Abgerundet wurde der Lehrgang mit einem

Spiel gegen die Auswahl des Jahrgangs 2007.

Leistungsliga Nord Ost Turnier in Braunschweig

Der NBV veranstalte im Januar ein Leistungsliga Turnier

in Braunschweig. Durch die hervorragende Unterstützung

von Florian Franz (Basketball Löwen) und seinem

Team wurde das Turnier zum vollen Erfolg. Die Leistungsliga

Nord Ost verhilft Kaderspielern während der Saison

zu Wettkämpfen auf höchstem Niveau. Die Auswahlmannschaften

der Jahrgänge 2007 und 2006 traten dabei

gegen die Auswahlen aus Berlin und Hamburg an.

Für die Spieler des Jahrgangs 2007 war es das erste Turnier

auf Landesebene und eine wichtige Vorbereitung

auf das Turnier „Perspektiven für Talente“ in Chemnitz.

Mit zwei Siegen konnten die Jungen des Jahrgangs

2006 ihre stetige Entwicklung unter Beweis stellen.

Lehrgang und Leistungsliga Nord Ost Spiel

Nach einem anspruchsvollem Trainingstag am Samstag,

wurde am Sonntag in Hamburg gegen die Auswahlmannschaft

des HBV getestet. Dabei konnten die am Vortag

erlernten Inhalte sofort in die Praxis umgesetzt

werden. Nach einem ausgeglichen Spielverlauf setzten

sich die Jungen aus Niedersachsen am Ende

durch.

Perspektiven für Talente in Chemnitz

Die zweite Auflage des neu konzipierten Projekts „Perspektiven

für Talente“ fand im Frühjahr dieses Jahresstatt.

Der männliche Kader des Jahrgangs 2007 (U13)

nahm an dem Vorturnier in Chemnitz teil. Für die Kaderspieler

war das Turnier die erste Chance, sich mit den

besten Spielern ihres Alters aus ganz Deutschland zu

messen. Neben dem Vergleich mit anderen Landesverbänden,

dient diese Veranstaltung auch zur ersten Sichtung

für den DBB. Dabei steht vor allem die Entwicklung

der Spieler während des Turniers im Vordergrund und

liefert wichtige Erkenntnisse für das weitere Training und

damit die Ausbildung der Spieler. Unsere jungen Talente

präsentierten sich auch dieses Jahr von ihrer besten Seite.

Folgende Spieler des NBVs wurden für das Finalcamp

in Heidelberg nominiert.Nominierte Spieler „Perspektiven

für Talente“ 2020

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Spieler

Verein

Tre Paulding

Oldenburger TB

Lennart Römer Basketball Löwen Braunschweig

Peja Strobl Basketball Löwen Braunschweig

Lukas Schwabauer Basketball Löwen Braunschweig

Hannes Brüggemann

Bürgerfelder TB

Auswirkungen Corona

Verwehrt blieb den Athleten dieses Jahr der schon traditionelle

internationale Vergleich mit gleichalten Spielern

aus ganz Europa bei den FIBA Turnieren in Castelldefels

und Kopenhagen. Es ist immer etwas Besonderes,

sich mit den besten Mannschaften aus verschiedenen

Ländern zu messen. Auch andere Maßnahmen wie

bspw. das Frühlingscamp wurden selbstredend abgesagt.

3x3 im Leistungssport

Seit einigen Sommern sind die 3x3 Turniere in Deutschland,

Europa und auf der ganzen Welt kaum noch wegzudenken.

Jedes Jahr stehen Nationalmannschaftswettbewerbe

an, die zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit

gewinnen. Im vergangenen Jahr wurden im

NBV mehrere Anstrengungen unternommen, um den

Leistungssportbereich 3x3 nach vorne zu bringen.

Im Sommer nahmen ein männliches U15 und U18 NBV

Team an der niederländischen Meisterschaft in Amsterdam

teil. Für beide sprang am Ende ein beachtlicher dritter

Platz heraus.

Für die U18 spielten Justin Onyejiaka (Rasta Vechta/

Young Rasta Dragons), Jerry Ndhine (Basketball Akademie

Bremen Süd/Basketball-Akademie Weser-Ems),

Luca Plaschek (Basketball Akademie Bremen Süd/Basketball-Akademie

Weser-Ems) und Martin Kalu (TSV Quakenbrück/Young

Rasta Dragons).

Für die U15 spielten Johann Grünloh (SV Löningen/

Young Rasta Dragons), Denzel Agyeman (TK Hannover),

Tebbe Möller (TK Hannover) und Fabian Giessmann (TK

Hannover).

Bei der 3x3 Challenge in Göttingen qualifizierte sich eine

weibliche U18 NBV Auswahl für die Deutsche 3x3

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Meisterschaft in Hamburg, bei der sie in einem starken

Teilnehmerfeld den 4. Platz belegte. Es spielten Johanne

Wegmann (MTV/BG Wolfenbüttel/Girls Baskets), Thea

Alschner (Osnabrücker SC), Tuba Poyraz (BG ´89 Rotenburg/Scheeßel)

und Sina Geilhaar (MTV/BG Wolfenbüttel/Girls

Baskets).

Die Göttinger Christopher Schultz (BG 74 Göttingen),

Tim Hackel (BG 74 Göttingen), Henri Appold (ASC 46

Göttingen) und Lennart Schultz (BG 74 Göttingen) konnten

sich bei der U18 Deutschen Meisterschaft in Hamburg

sogar die Krone aufsetzen und dürfen sich aktueller

deutscher 3x3-Meister nennen!

Kurzerhand wurde ein internationales 3x3 Turnier in Quakenbrück

unter Federführung von Gerd Meinecke, Ressortleiter

Leistungssport, möglich: das „Quakenbrück

3x3 Invitational“. Mannschaften aus Niedersachsen und

Nationalmannschaftsteams aus den Niederlanden bestritten

an zwei Tagen hochintensive Spiele in der Artland

Arena. Alle Teilnehmer*innen sprachen sich nachdrücklich

dafür aus, dieses Turnier wiederholen zu wollen.

Die U23 Damen nahmen an der Weltmeisterschaft in I-

anzhou/China teil, mit dabei Theresa Simon. In einem

spannenden Turnier sprang schließlich Platz 8 heraus.

Beim männlichen U18 DBB Team war Manuel Bojang

(Eisbären Bremerhaven, jetzt Basketball-Akademie Weser-Ems)

dabei. Die Mannschaft verpasste allerdings

deutlich die Qualifikation für den Europe Cup, bei dem

die U18 Mädchen des DBB die Silbermedaille errungen.

Außerdem vertraten Jennifer Crowder (Flippo Baskets

Göttingen) und Samuel Mpacko (MTB Baskets Hannover)

bei Nationalmannschaftslehrgängen den NBV.

Corona macht sicherlich auch dem 3x3 Leistungssport

einen Strich durch die Rechnung, da diesen Sommer mit

großer Wahrscheinlichkeit nichts stattfinden wird. Allerdings

wird sich das Format erholen und dann sicherlich

voll durchstarten.

„Die Rückmeldung der Spielerinnen und Spieler ist einfach

immer super positiv: Es hat so viel Spaß gemacht!

Aber so anstrengend! Wann sind die nächsten Turniere?

Wir verstehen den Leistungssportauftrag in Zusammenarbeit

mit dem DBB und dem Landessportbund als immens

wichtig und sind als NBV darauf aus, der führende

Verband in der Entwicklung von international konkurrenzfähigen

3x3 Spielerinnen und Spielern zu sein. Das Format

hat eine große Zukunft und wir wollen von Beginn an

unserem Führungsanspruch gerecht werden“, so Robert

Birkenhagen, Landestrainer.

Ein 3x3-Landesstützpunkt in Hannover wurde bereits beantragt

und kann voraussichtlich schon im Berichtsheft

2021 als Erfolg verkündet werden.

Die Nationalmannschaft der Männer unter der Leitung

des ehemaligen NBV-Landestrainers Matthias Weber,

jetzt DBB 3x3 Disziplinchef, qualifizierte sich im vergangenen

Jahr erstmalig für den Europe Cup.

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MINI-BASKETBALL

ANDREAS SCHEEDE

THOMAS KÖNIG

Die Bedeutung von Mini-Basketball in Deutschland wird durch den DBB

schon seit einigen Jahren durch die Minitrainer-Offensive und die bundesweite

Idee der Grundschulligen vorangetrieben. Mit der Grundschulliga

sind wie in Niedersachsen bereits den Weg mitgegangen, dazu haben viele

Trainer*innen aus Niedersachsen die Minitrainer-Offensive absolviert und

sind in ihren Vereinen aktiv. Zuletzt wurde das Regelwerk für den Mini-Basketball

erneuert, was zu sehr unterschiedlichen Reaktionen und unterschiedlichen

Interpretationen bei der Auslegung der Regeln geführt hat.

Auch die Vorgabe höhenverstellbare Körbe für die Trainings und Spiele einzusetzen

sorgt hier und da für Fragezeichen bei den Vereinsverantwortlichen.

Wie ist mit der Situation umzugehen? Was muss der NBV und die Regionen

an Antworten bereit halten.

Die Veränderungen im Ressort Jugend ermöglichten nun den Mini-Basketball

in seiner Bedeutung mit einem eigenen Ressort deutlich aufzuwerten.

Geführt wird das Ressort durch NBV-Landestrainer Thomas König und

dem ehemaligen Ressortleiter für das Lehr- und Trainerwesen Andreas

Scheede. Beide arbeiten in engem Austausch mit Wessel Lücke, der bisher

seit vielen Jahren die Landesmeisterschaften und Bestenspiele für den

Mini-Basketball alleine organisiert hat.

Unterstützt werden die Wessel Lücke, Andreas Scheede und Thomas König

durch die Mini-Basketball-Kommission. Die Kommission soll eine beratende

Funktion haben und sich an Lösungen beteiligen.

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Im Juni luden Andreas Scheede und Thomas König zur

ersten Kommissionssitzung ein. Die Teilnehmer waren

Eike Kropp aus Vechta, Arne Chorengel aus Oldenburg,

Jan Eric Keysers aus Quakenbrück und Maxim Hoffmann

aus Braunschweig. Bei einem Online-Meeting

konnten erste Ideen ausgetauscht werden. Das Fazit

von Thomas König war positiv, „der Start ist gelungen

und nun können wir uns auf die Mission begeben, den

Mini-Basketball in Niedersachsen zum Powerhaus zu

machen. Wie in vielen anderen Bereichen ist Niedersachsen

hier wieder Vorreiter. Wir haben die einmalige Möglichkeit

die Zukunft des Basketballs mitzugestalten und

positiv zu beeinflussen.“ Auch Arne Chorengel freut sich

über die neu gebildete Interessengemeinschaft für den

so bedeutenden Mini-Basketball und hoffT, „dass wir innerhalb

Niedersachsens den Dialog unter allen Beteiligten

im Sinne der Weiterentwicklung des Mini-Basketball

vorantreiben können. “ Andreas Scheede erhofft sich von

dem Ressort Mini-Basketball, dass die jungen Coaches

aus den niedersächsischen Vereinen unsere Angebote

in Ihren Vereinen in Anspruch nehmen werden. Ich würde

mich über einen regelmäßigen Austausch mit Mini-

Trainer*innen im NBV sehr freuen.

In erster Linie stellt die Mini-Basketball-Kommission Ansprechpartner

für alle interessierten Vereine. Dabei sind

die zentralen Themen die „neuen Mini-Basketball-Regeln“

und die höhenverstellbaren Basketballkörbe. Projekte

mit Schulen, der Spielbetrieb, der Spielmodus o-

der Aufbau eines Mini-Trainernetzwerks gehören zum

Aufgabenprofil.

Was bedeutet Mini Basketball für den NBV?

Mini-Basketball soll Kindern ein Basketballspiel ermöglichen,

dass auf ihre körperlichen, mentalen und spielerischen

Fähigkeiten zugeschnitten ist. Mit den Regeländerungen

wird die Langzeitentwicklung der Spieler unterstützt.

Mit hohen Wiederholungszahlen soll das Spiel

spielerzentriert sein und den Fokus auf die Entwicklung

von Skills und das „Teaching“ legen.

Auch Anpassung wie Ballgröße und Spieleranzahl haben

einen enorm positiven Einfluss auf die Entwicklung

der Spieler*innen im Mini-Basketball.

Keine frühzeitige Spezialisierung

Die Spieler*innenentwicklung steht im Vordergrund. Alle

Spieler*innen sind in der Lage, im Bereich Dribbling,

Pass und Wurf, technische Fertigkeiten zu entwickeln.

Mehr Spielzeit

Jede*r Spieler*in bekommt die Möglichkeit auf dem

Spielfeld zu stehen. Es gibt keine größere Motivation als

am Spiel aktiv teilzunehmen. Durch diese Regeländerung

werden auch Spätentwickler oder Quereinsteiger

gefördert.

Ball in der Hand

Jeder Spieler bekommt in fast jeder Aktion die Möglichkeit

sich im Spiel einzubringen. Die höhere Wiederholungszahlen

im Wettkampf trägt entscheidend zur Entwicklung

des Spielers bei.

Bessere Raumaufteilung

Durch die begrenzte Spieleranzahl entsteht mehr Raum

für die Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit und Kreativität

und erlaubt es den Spieler*innen ihre Skills auch

im Wettkampf anzuwenden.

Fokus auf Skills und Aktionen

Mini-Basketball fördert sowohl individuelle Fähigkeiten

im 1vs1, als auch die Interaktionen der Spieler im 2vs2

und 3vs3. Das Spielkonzept steht im Vordergrund, im

Gegensatz zum system- oder setorientierten Basketball.

Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Spielerentwicklung

und legt den Grundstein für das Spielverständnis

im späteren 5vs5.

Das Ziel von Mini-Basketball ist es, eine hohe Begeisterung

für den Sport zu schaffen. Niedrigen Körbe zum

Beispiel, sorgen für entscheidende Erfolgserlebnisse.

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SCHIEDSRICHTER

HOLGER LOHMÜLLER

MANUEL-MARK LÜCKE

HARALD BLOCK

TOMAS ZAKLIKA

Die Saison 2019/20 verlief mit einigen Besonderheiten bis Mitte März wie

viele Spielzeiten zuvor. Dann überschlugen sich dann aufgrund der Corona-Pandemie

die Ereignisse und es wurde die Entscheidung getroffen, den

Spielbetrieb und alle anderen Aktivitäten einzustellen oder abzusagen. Damit

fand die Saison ein abruptes Ende, das auf der einen Seite vermutlich

nicht in Vergessenheit geraten wird, auf der anderen Seite aber auch

Schwierigkeiten mit sich bringt.

In den folgenden Zeilen werde ich in aller Kürze einige wichtige, das

Schiedsrichterwesen im NBV betreffende Punkte der vergangenen zwölf

Monate zusammenfassen. Da viele Maßnahmen auch in der Saison 2019/

20 turnusmäßig durchgeführt wurden und diese ausführlich in meinem Bericht

zum NBV-Verbandstag 2019 Erwähnung gefunden haben, werde ich

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auf diese nicht erneut explizit eingehen. Dazu gehören

die Kaderfortbildungen, Fördermaßnahmen (NBV-Ü40m,

LVT, PfT, JtfO) und diverse Arbeitstagungen.

In Zahlen lässt sich das NBV Schiedsrichterwesen wie

folgt darstellen.

Für die Monate März, April, Mai und Juni waren diverse

Förder- und Sichtungsmaßnahmen (z.B. NBV-ER-Uxx,

LJT, DM-Ü50) geplant, die alle entfallen sind und uns als

NBV-Schiedsrichterkommission nicht wie in den vergangenen

Jahren die Möglichkeit geben konnten, Schiedsrichter

zu fördern und fundierte Personalentscheidungen

für die Saison 2020/21 zu treffen.

Nach dem Beschluss des DBB-Bundestages und zwei

NBV-Arbeitstagungen hinsichtlich der Schiedsrichterausbildung

konnten erste Erfahrungen mit dem neuen Ausbildungskonzept

gesammelt werden. Verabredungsgemäß

sollten auch die Ausbildungslehrgänge 2020 nach

demselben Konzept durchgeführt werden, um im Anschluss

eine weitere Arbeitstagung zum Erfahrungsaustausch

und für Anpassungen durchzuführen. Inwieweit

in 2020 noch Ausbildungslehrgänge durchgeführt werden

können, ist momentan unbekannt, womit auch eine

Konzeptweiterentwicklung ins Stocken gerät.

Die Regionalstrukturreform NBV 2020 stellt auch für das

Schiedsrichterwesen eine Herausforderung dar. In zwei

Arbeitstagungen wurden Ziele erarbeitet und diskutiert

und Entscheidungen getroffen. Die zukünftige Regionalstruktur

steht fest und auch die Schiedsrichterverantwortlichkeiten

hinsichtlich des Spielbetriebs wurden definiert.

In der kommenden Saison müssen sich die Strukturen

und Entscheidungen bewähren und ggf. überdacht

werden. Weitere Detailentscheidungen stehen aus, sollen

aber kurzfristig - soweit es die Situation zulässt - angegangen

werden.

Die Durchführung des Verbandstag 2020 wird vermutlich

aufgrund der Regelungen und Empfehlungen zur

Corona-Pandemie anders als bekannt sein. Ich wünsche

in jedem Fall allen Teilnehmern einen erfolgreichen Veranstaltungsverlauf,

gute Beschlüsse und hoffe, dass wir

uns im Herbst in den Hallen wiedersehen werden.

Region A-Kader B-Kader C-Kader 1. RLN 2. RLN OL Lizenzen

Braunschweig 0 1 0 0 2 8 171

Bremen 2 0 0 2 1 2 140

Göttingen 0 0 0 0 2 7 82

Hannover 0 1 0 1 7 11 221

Lüneburg 0 0 1 1 3 8 172

Oldenburg 0 1 0 0 2 6 101

Osnabrück 0 0 1 0 2 3 218

Ostfriesland 0 1 0 0 3 0 30

Summe 2019/20 2 4 2 4 22 45 1135

Summe 2018/19 2 4 2 5 22 42 1279

75


SPORTORGANISATION

KLAUS EITING

Im nun abgelaufenen Berichtszeitraum 2019/2020 waren

neben den üblichen Aufgaben der Sammlung der

Meldungen für den Spielbetrieb der Jugend und der

Senioren, der Seniorenmeisterschaften und des Pokals,

dem Aufbau der Spielpläne für die Oberligen, für die

Jugend-Landesligen und die Seniorenmeisterschaften,

der Genehmigung von Änderungen der Einsatzberechtigungen

sowie der Beantwortung unzähliger Anfragen

jeglicher Art, die Arbeit an dem Projekt „NBV 2020“.

Hierfür haben wir in verschiedenen Sitzungen in Hannover

und Bremen die Wege in die neue Struktur des

NBV erarbeitet. Ein Dank gilt hier den Kollegen, die

sich mühsam durch Satzungen, Spielordnungen und

Ausschreibungen gewühlt haben und Zwischenergebnisse

immer wieder zur Diskussion vorgelegt haben,

um dann z. B. für den Spielbetrieb der kommenden Saison

2020/2021 eine abgestimmte Ausschreibung, möglichst

auch für die Regionen, präsentieren zu können.

In den Landesligen der Jugend hatten wir in der nun

abgelaufenen Saison eine sehr hohe Anzahl von Mannschaften.

Es gab zwar einige Rückzüge, erstmals konnten

wir aber auch in den laufenden Spielbetrieb Nachrücker

einbauen. Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass alle

Vereine dieser Flexibilität positiv gegenüberstehen,

auch wenn es ganz schön aufwendig ist. Hier möchte

ich lobend den Schiedsrichterbereich hervorheben, der

auch solche Extrawürste einfach mitgeht.

Klar ist, dass mit der Saison 2020/2021 noch ein Versuchszeitraum

beginnt. Die Umstellung in eine neue

Ligen-Struktur mit Oberligen, Senioren-Landesligen,

Regionsligen usw. muss erst einmal die Feuerprobe

bestehen. Wir dürfen bei Unwuchten aber nicht gleich

in Panik geraten. Falls erforderlich muss die Struktur

nachjustiert werden. Hierfür stehen die Vertreter des

NBV und der Regionen in engem (gut, geht gerade

nicht so) Kontakt.

76


Mein besonderer Dank gilt den Spielleitern Detlef Mentel

(Oberliga Herren) und Rüdiger Powitz (Oberliga Damen

und NBV-Pokal). Beide haben ihre Aufgaben gut erledigt

und bei kniffeligen Sachlagen und auch bei Verhinderung

meinen Rat in Anspruch genommen. Hier zeigt

sich, dass die Umstellung auf digitale Übermittlung der

Spielberichte nicht nur die Post entlastet, sondern auch

die Zusammenarbeit zwischen den Spielleitern und mir

erleichtert. Für die kommende Saison wünsche ich mir,

dass beide, wenn sie es wollen, auch weiterhin die Spielleitungen

übernehmen.

Weiterhin danke ich der NBV-Geschäftsstelle für die gute

Zusammenarbeit. Ohne die Zuarbeit aus der NBV-Geschäftsstelle

ist mein Ehrenamt nicht erfolgreich zu führen.

Großen Dank an Wolfgang Thom, der mir als Ressortleiter

Sportorganisation immer den Rücken freihält.

Wir sind nicht immer einer Meinung, haben aber ein gemeinsames

Ziel. Mir macht die Aufgabe des Ressortleiters

Sportorganisation immer noch viel Spaß. Gerade

jetzt, wo sich durch die neue Struktur mit den Senioren-

Landesligen eine Chance bietet, möchte ich dabei sein.

Nun noch etwas zur abgebrochenen Saison 2019/2020.

Der Spielbetrieb musste Anfang März unterbrochen und

Mitte März dann für eingestellt erklärt werden. Weder bei

der Jugend noch bei den Senioren konnten Meisterschaften

ausgespielt werden. Bei den Seniorenligen wurden

die Aufstiegsplätze von der Regionalliga vorgegeben.

Bei den Abstiegen haben wir auf Härten verzichtet und

die Vereine in den Ligen gelassen, die noch theoretische

eine Chance auf den Klassenerhalt gehabt hätten. Gerade

bei der Jugend tut diese Entwicklung doch sehr weh,

weil die Endrundenturniere eine definitive Leistungsbestimmung

darstellen und nun einfach ausgefallen sind.

Schade...!

Für die nun bereits beginnende Saison 2020/2021 haben

wir so getan, als ob es keine Pandemie gibt. So liefen

die Meldungen über das Meldeportal ein und die

Spielpläne konnten aufgestellt werden. Bei den Herren

konnte ich die Oberligen und die Landesligen mit vorgegebener

Sollzahl an Mannschaften aufbauen. Bei den

Damen gestaltete sich dieses nicht ganz einfach. Weder

die Oberligen der Damen noch die Landesligen der Damen

erreichten die Sollzahlen. Bei dem Versuch, eine

Gleichgewichtung der einzelnen Staffeln hinzubekom-

77


men wurde ich teils heftig torpediert. Ich habe dem

Druck dann nachgegeben. Es liegt aber nicht im Interesse

aller Vereine, wenn einzelne Vereine immer mit ihrem

Dickkopf durchkommen.

Die Spielpläne wurden von den Vereinen mit Spielbeginn

und Hallenangaben versehen, auch wenn dieses für einige

Vereine der Landesligen der Damen und Landesligen

der Herren Neuland war. In guter Zusammenarbeit mit

Markus Jung von der NBV-Geschäftsstelle wurden regelmäßig

Informationen an die Vereine der Oberligen und

Landesligen verschickt und auf der NBV-Homepage eingestellt.

So auch die Übergabe von meinem Tisch an

die Spielleiter. Leider haben viele Vereine falsche oder

nicht genutzte Email-Adressen in der Meldung angegeben,

so dass viele Vereine aus den Landesligen der Damen

und Landesligen der Herren Verlegungen z. B. wegen

des zeitlich vorgegebenen Hygieneabstandes von

2,5 Stunden an mich gerichtet haben. Die Landesligen

betreut Markus Jung als Spielleiter. Dieses ist so in Informationen

an die Vereine mitgeteilt worden und wird von

mir bei jeder eingehenden Nachricht auch so weitergegeben.

Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Daher

wurde für den Spielbetrieb seitens des Verbandes in

Zusammenarbeit mit dem LSB ein Hygienekonzept ins

Leben gerufen. Dieses ist immer aktuell auf der Homepage

abrufbar. Anfangs wollte ich den Vereinen auferlegen,

dass sie für jedes Spiel die Gastvereine und die angesetzten

Schiedsrichter über die vor Ort zusätzlich

bzw. vorrangig zum Hygienekonzept für den Basketball

geltenden Hygienevorgaben informiert. Inzwischen hat

der DBB für TeamSL die Einstellung des örtlich für jede

Halle geltenden Hygienekonzepts eingerichtet. Nutzt diese

Möglichkeit und achtet darauf, dass es immer aktuell

dort steht.

Ich wünsche uns allen einen guten Saisonstart und hoffe,

dass die Saison möglichst reibungslos durchgeführt

werden kann.

78


3

ANTRÄGE

Auf den folgenden Seiten findet ihr die Anträge an

den Verbandstag. Beginnend mit der Neufassung

der Satzung folgen die Neufassungen und

Anträge an die Ordnungen in alphabetischer

Reihenfolge. Neben den Anträgen des NBV-

Vorstands liegen Änderungsanträge des TV Jahn

Wolfsburg und des ASC Göttingen von 1846 vor.


NEUFASSUNG DER NBV-SATZUNG

BESCHLUSSVORLAGE SATZUNGSNEUFASSUNG VERBANDSTAG 24.10.2020

Antrag an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Satzung durch die hier vorliegende Neufassung

zu ersetzen.

Hannover, 15. August 2020

§ 1" Name, Sitz und Verhaltenskodex

(1) Der Verband führt den Namen Niedersächsischer Basketballverband e.V. (kurz: NBV).

(2) Das Verbandsgebiet umfasst die Länder Niedersachsen und Bremen. Der NBV fasst die in seinem Verbandsgebiet

die Basketball spielenden Mitgliedsvereine zusammen.

(3) Der NBV hat seinen Sitz in Hannover und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen

(4) Er ist Mitglied des Deutschen Basketball Bundes e.V. (DBB) und des Landessportbundes Niedersachsen e.V.

(LSB). Der NBV regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des DBB und des LSB selbstständig.

(5) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(6) Der NBV bekennt sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und tritt für die

körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen ein.

(7) Der NBV tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.

(8) Der NBV vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität.

(9) Der NBV wendet sich entschieden gegen Intoleranz und jede Form von politischem und religiösem Extremismus.

(10) Der NBV fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen

mit Zuwanderungshintergrund und verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.

§ 2" Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des NBV ist die Förderung des Sports nach § 52 Abs.2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) –insbesondere

im Basketballsport– im Rahmen von Betreuung und Beratung und Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsorganisationen,

die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung und Entwicklung des Basketballsports

in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen.

a) Aufgaben des NBV zur Zweckerreichung sind insbesondere:

b) die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem DBB, dem LSB und kommunalen sowie

staatlichen Institutionen,

80


c) die Regelung und Organisation des Spielbetriebes im Verbandsgebiet,

d) die Förderung des Leistungssports sowie Vorbereitung und Betreuung von Auswahlmannschaften (Kadern),

e) Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Trainern, Betreuern, ehrenamtlichen Mitgliedsvereinsführungskräften

und Schiedsrichtern,

f) Zielgruppenorientierte Durchführung von Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Basketballinteressierten

insbesondere im Kinder- und Jugendbereich,

g) die Förderung des freiwilligen Engagements im Basketballsport,

h) die Förderung der sportlichen und überfachlichen Jugendarbeit durch Maßnahmen der Jugendpflege und

-hilfe,

i) die Förderung des Schulsports,

j) die Förderung des Breiten- und Seniorensports.

(2) Gemeinnützigkeit

a) Der NBV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte

Zwecke“ der Abgabenordnung.

b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

c) Alle Mittel des NBV dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.

d) Die Mitgliedsvereine erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des NBV.

e) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des NBV fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

f) Ausscheidende Mitgliedsvereine haben gegen den NBV keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines

Anteils am Vereinsvermögen.

g) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der

Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a

EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand bzw.

soweit Vorstandsämter betroffen sind, das Präsidium ohne Mitwirkung des betroffenen Vorstandsmitglieds.

Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und -bedingungen.

§ 3" Mitgliedsvereine

(1) Mitgliedsvereine können alle gemeinnützigen Vereine innerhalb des Verbandsgebietes werden, wenn sie ordentliches

Mitglied des jeweiligen Landessportbundes (LSB) sind.

(2) Die Mitgliedschaft ist mittels schriftlichem Aufnahmeantrag beim NBV zu beantragen. Der Vorstand entscheidet

im Benehmen mit der örtlich zuständigen Region über die Aufnahme. Wird eine Aufnahme abgelehnt, entscheidet

das Präsidium endgültig.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.

81


§ 4" Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch

a) Austritt,

b) Ausschluss,

c) Auflösung des Mitgliedsvereins,

d) Ruhen der Mitgliedschaft oder Ausschluss von der Mitgliedschaft im LSB.

(2) Der Austritt kann nur jeweils zum Ende des Spieljahres oder des Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung

muss der Geschäftsstelle in Textform spätestens einen Monat vor dem Austrittstermin zugeleitet sein. In

begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen abweichenden Austrittstermin auf Antrag festsetzen. Gegen

diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht möglich. Auf Antrag des Vorstandes kann das Präsidium Mitgliedsvereine,

die trotz schriftlicher Abmahnung

a) grob oder wiederholt gegen die Satzung oder sonstige Ordnungen verstoßen

b) oder sich grob unsportlich oder verbandsschädigend verhalten haben,

mit Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen ausschließen.

Die Entscheidung über den Ausschluss bzw. die Amtsenthebung ist dem betroffenen Mitgliedsverein binnen

14 Tagen nach dem Präsidiumsbeschluss mit Begründung mitzuteilen.

Gegen die Entscheidung kann nach den Vorschriften der DBB-Rechtsordnung im Wege eines Normenkontrollverfahrens

der NBV-Rechtsausschuss angerufen werden.

(3) Löst sich ein Mitgliedsverein auf, endet seine Mitgliedschaft mit dem Tag der Auflösung.

(4) Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft gehen alle Rechte gegen den NBV verloren. Die aufgrund der Mitgliedschaft

entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem NBV bleiben unberührt.

§ 5" Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine

(1) Die Mitgliedsvereine haben das Recht, die Leistungen des NBV in Anspruch zu nehmen.

(2) Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, die Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des DBB, des jeweiligen LSB

und des NBV sowie die Beschlüsse und sonstigen Regelungen der Organe und der jeweiligen Regionen des

NBV zu befolgen und die festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Gebühren und Ordnungsstrafen termingemäß

zu entrichten.

§ 6" Organe

(1) Organe des NBV sind:

b) der Verbandstag,

c) das Präsidium,

d) der Vorstand

e) der Rechtsausschuss und der Regionsrechtsausschuss.

82


§ 7" Verbandstag

(1) Der Verbandstag ist das oberste Organ des NBV.

(2) Der ordentliche Verbandstag findet jährlich, möglichst zur Mitte des Kalenderjahres, statt.

(3) Wenn das Interesse des Verbandes es erfordert, kann der Vorstand einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.

Auf begründeten Antrag in Textform von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine, muss der

Vorstand nach Antragseingang einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.

§ 8" Zuständigkeit des Verbandstages

(1) Der ordentliche Verbandstag hat folgende Aufgaben:

a) Entgegennahme des Vorstandsberichtes,

b) Genehmigung der Jahresrechnung,

c) Entgegennahme des Revisionsberichtes,

d) Entlastung des Vorstandes,

e) Wahl des Vorstandes,

f) Wahl der Beisitzer im Präsidium

g) Wahl der Revisoren,

h) Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Rechtsausschusses und des Regionsrechtsausschusses,

i) Beschlussfassung über die Satzung und Ordnungen,

j) Beschlussfassung über Anträge der Mitgliedsvereine

k) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Sonderumlagen,

l) Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne,

m) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern,

n) Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, des Präsidiums oder Rechtsausschusses,

o) Zustimmung zur Neugründung und Gebietsänderungen von Gliederungen,

p) Auflösung des Verbandes.

(2) Abs. 1 gilt für den außerordentlichen Verbandstag sinngemäß.

(3) Anträge an den Verbandstag

Dringlichkeitsanträge: Jeder Mitgliedsverein kann bis spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag beim

Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Vorstand hat die Tagesordnung des Verbandstages entsprechend zu ergänzen. Anträge sollen, Anträge

auf Satzungs- oder Beitragsänderungen müssen, den Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor dem Verbandstag

auf dem für die Einladung benannten Wege mitgeteilt werden.

Initiativanträge: Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst auf dem Verbandstag gestellt

werden, beschließt der Verbandstag. Zur Annahme des Antrages ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen

gültigen Stimmen erforderlich.

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Besondere Anträge: Satzungsänderungen, die Auflösung, die Wahl und Abberufung von Organmitgliedern

und die Beschlussfassung über Beiträge, Aufnahmebeiträge und Umlagen, sowie Gegenstände der Beratung,

die nicht unerhebliche Wirkungen für die Mitgliedsvereine haben, können nur beschlossen werden, wenn die

Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung bei Einladung oder spätestens 2 Wochen vor dem Verbandstag

angekündigt und im Wortlaut mitgeteilt worden sind.

§ 9" Einberufung des Verbandstages; Anträge

(1) Verbandstage werden vom Vorstand durch Veröffentlichung des Tages, der Uhrzeit, des Ortes und der Tagesordnung

in den amtlichen Mitteilungen des NBV einberufen.

(2) Die Ladungsfrist beträgt acht Wochen.

§ 10" Ablauf und Verfahren von Verbandstagen

(1) Der ordnungsgemäß einberufene Verbandstag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedsvereine

beschlussfähig.

(2) Die Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit abgegebenen gültigen

Stimmen gefasst.

(3) Die Auflösung des NBV kann nur mit Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen

werden.

(4) Die Beschlüsse des Verbandstages werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem

Protokollführer zu unterschreiben.

(5) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung.

§ 11" Stimmrecht und Wählbarkeit

(1) Das Stimmrecht beim Verbandstag übt der voll geschäftsfähige Vertreter des Mitgliedsvereins aus.

(2) Die Anzahl der Stimmen der einzelnen Mitgliedsvereine richtet sich nach der Anzahl der bis zum 31.12. des

Vorjahres durch den DBB belasteten Teilnehmerausweise der Mitgliedsvereine, einschließlich der Mini-Teilnehmerausweise.

Jeder Mitgliedsverein bis 100 TNA erhält 1 Stimme auf dem Verbandstag; ab 101-300 TNA 2

Stimmen; ab 301 TNA erhält der Mitgliedsverein 3 Stimmen. Es ist einem Mitgliedsvereinsvertreter gestattet bis

zu zwei weitere Mitgliedsvereine zu vertreten. Eine schriftliche Vollmacht der zu vertretenden Mitgliedsvereine

ist vor Beginn der Sitzung vorzulegen. Der Präsident hat eine Stimme.

(3) Die Mitgliedsvereine haben ihren Vertreter und eine Ersatzperson vor dem Verbandstag auf dem in der Geschäftsordnung

benanntem Weg akkreditieren zu lassen. In Ausnahmefällen kann dieses schriftlich per Akkreditierungsbogen

vor Beginn des Verbandstages nachgeholt werden.

§ 12 Präsidium

(1) Das Präsidium ist das zweithöchste Organ des Verbands.

(2) Das Präsidium besteht aus:

c) den vier Vorstandsmitgliedern,

d) den Vorsitzenden der Regionen

84


e) den vier Beisitzern

f) dem Vorsitzenden der NBV-Jugend

g) dem Geschäftsführer (kooptiert und beratend)

Der Präsident übt den Vorsitz aus.

Zwei der Beisitzer sollten Vertreter aus den Bundesligavereinen des Verbandgebiets sein.

(3) Das Präsidium hat die Beschlüsse des Verbandstages zu verwirklichen und trifft die notwendigen strategischen

Entscheidungen. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich aus besonderen Vorschriften innerhalb dieser

Satzung oder aus den Ordnungen. Das Präsidium regelt darüber hinaus sämtliche Angelegenheiten des NBV,

für die die Zuständigkeit nicht anderen Organen zugewiesen ist. Es kann sich im Einzelfall die Beschlussfassung

gegenüber dem Vorstand vorbehalten, soweit diese Fälle bzw. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung

sind. Ferner kann es Angelegenheiten dem Verbandstag zur Entscheidung vorlegen, wenn dies wegen

der besonderen Bedeutung der Sache geboten erscheint. Ferner kann es Aufgaben einmalig oder auf

Dauer an den Vorstand zur Entscheidung delegieren oder diese ihm wieder entziehen.

(4) Die Beisitzer nach Absatz 2 Buchstabe c) werden vom Verbandstag für die Dauer von vier Jahren gewählt. §

12 Absatz 6 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend.

§ 13" Vorstand

(1) Der Vorstand vertritt den NBV nach innen und nach außen im Sinne von § 26 BGB. Er besteht aus dem Präsidenten,

einem Ersten Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Vizepräsidenten. Der Präsident ist der Vorsitzende

des Vorstands. Der Präsident und der Erste Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsberechtigt, die übrigen

beiden Vizepräsidenten jeweils gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis dürfen sie ihre Vertretungsmacht nur im

Rahmen der bestehenden Aufgabenzuweisungen, Beschlüsse der Organe und sonstigen nach dieser Satzung

und den Ordnungen zu beachtenden Vorgaben ausüben.

(2) Der Erste Vizepräsident ist generell zuständig für das Aufgabengebiet Finanzen und Verwaltung. Die übrigen

Aufgabenzuweisungen innerhalb des Vorstandes erfolgen durch eine Geschäftsordnung, die sich der Vorstand

zu Beginn der Amtsperiode gibt. Diese enthält auch die weiteren Verfahrensbestimmungen für den Vorstand

und ist zu veröffentlichen.

(3) Dem Vorstand gehört der Geschäftsführer mit beratender Stimme an. Weitere hauptamtliche Mitarbeiter des

NBV oder der Gliederungen dürfen dem Vorstand nicht gehören. Personalunion mit anderen nach dieser Satzung

vorgesehenen Ämtern und Funktionen ist ausgeschlossen.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Verbandes und trifft die hierfür notwendigen

Entscheidungen. Er ist ferner zuständig für ihm in dieser Satzung oder durch Ordnungen zugewiesene Aufgaben

und Entscheidungen.

(5) Der Vorstand hat die Beschlüsse des Verbandstages und des Präsidiums zu beachten und letzteres über seine

Entscheidungen zu informieren. Dem Verbandstag hat er jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.

(6) Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im

Amt. Bei grober Pflichtverletzung können sie abberufen werden, wenn der Verbandstag dies mit einer Mehrheit

von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Das Präsidium kann bis zum nächsten Verbandstag

vorläufige Maßnahmen (Suspendierung) anordnen, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder dieses beschließen.

Die Suspendierung oder Abberufung ist schriftlich zu begründen; gegen die Entscheidung kann

nach den Vorschriften der DBB-Rechtsordnung im Wege eines Normenkontrollverfahrens der NBV-Rechtsausschuss

angerufen werden.

(7) Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtsperiode aus, so kann das Präsidium bis zum nächsten

Verbandstag einen Nachfolger berufen.

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(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens die Hälfte seiner Mitglieder

anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

§ 14 " Regionen

(1) Der NBV gliedert sich in Regionen. Gebietsänderungen der Regionen bedürfen der Zustimmung des NBV-Präsidiums.

(2) Eine von den Regionsgebieten ganz oder teilweise abweichende Zuordnung eines Mitgliedsvereins oder der

Spielgenehmigung von Mannschaften bedarf der Genehmigung des NBV-Präsidiums.

§ 15" Regionstag

(1) Der NBV-Regionstag ist die beschlussfassende Versammlung der Mitgliedsvereine der NBV-Region.

(2) Die den NBV-Mitgliedsvereinen in Angelegenheiten ihrer Regionen zustehenden Rechte werden auf dem Regionstag

ausgeübt.

(3) Der Regionstag setzt sich zusammen aus:

a) den Vertretern der jeweiligen NBV-Mitgliedsvereine in der Region.

b) den Mitgliedern des Regionsvorstandes.

(4) Mit beratender Stimme kann der NBV-Vorstand und der NBV-Geschäftsführer am Regionstag teilnehmen.

(5) Der Regionstag findet jährlich statt. Die Termine für die Regionstage werden von den Regionsvorständen in Abstimmung

mit dem NBV-Präsidium festgelegt.

(6) Einladung, Antragstellung, Beschlussfassungen und Wahlen richten sich nach den Vorschriften des NBV-Verbandstages.

(7) Den Vorsitz auf dem Regionstag führt der Regionsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied der Region.

§ 16" Regionsvorstand

(1) Der Regionsvorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem Vorsitzenden,

b) dem Kassenwart,

c) dem Sportwart

(2) Der Regionsvorstand wird vom Regionstag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im

Amt.

(3) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt bis zum nächsten Regionstag die kommissarische Besetzung

durch den Regionsvorstand.

(4) Der Regionsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte der Region. Seine Tätigkeit regelt sich nach der NBV-

Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan, der vom Regionsvorstand ausgearbeitet wird.

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§ 17" Finanzwesen, Revision

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Näheres zum Finanzwesen regelt die NBV-Finanzordnung (NBV-FO).

(2) Der Verbandstag wählt auf die Dauer von vier Jahren zwei Revisoren und zwei Vertreter. Sie dürfen nicht gewählter

oder benannter Mandatsträger des NBV sein.

(3) Die Revisoren haben das Finanzwesen des NBV einschließlich der Bücher und Belege regelmäßig einmal im

Geschäftsjahr zu prüfen und dem Präsidium und dem Verbandstag hierzu schriftlich Bericht zu erstatten.

§ 18" Rechtswesen "

(1) Die Verbandsgerichtsbarkeit wird vom NBV-Rechtsausschuss (NBV-RA) und dem NBV- Regionsrechtsausschuss

(NBV-RRA) nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und der NBV-Rechtsordnung

(NBV- RO) ausgeübt. Die Zuständigkeit der Ausschüsse richtet sich ebenfalls nach der DBB-RO und der NBV-

RO.

(2) Sowohl der NBV-Rechtsausschuss als auch der NBV-Regionsrechtsausschuss bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden

und jeweils mindestens 4 Beisitzern, maximal 8 Beisitzern. Die Vorsitzenden und die Beisitzer dürfen

kein anderes Amt innerhalb des NBV haben und nicht zugleich beiden Rechtsausschüssen angehören. Die jeweiligen

Vorsitzenden sollen über einen juristischen Studiumsabschluss verfügen. Die Beisitzer sollen Mitgliedsvereinen

unterschiedlicher Regionen angehören.

(3) Die Vorsitzenden und die Beisitzer des NBV-Rechtsausschusses und des NBV-Regionsrechtsausschusses werden

vom Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(4) Scheidet der Vorsitzende eines der Ausschüsse vor Ablauf seiner Amtszeit aus, wählen die Beisitzer des betroffenen

Ausschusses aus ihrer Mitte den neuen Vorsitzenden. Scheidet ein Beisitzer aus oder wird er durch Wahl

zum Vorsitzenden, beruft der nächste Verbandstag für die verbleibende Amtszeit einen Nachfolger.

§ 19" NBV-Jugend

(1) Die NBV-Jugend ist die Jugendorganisation des NBV. Sie wird von den Mitgliedern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,

die dem NBV aus den Mitgliedsvereinen zugeordnet wurden und den im Jugendbereich gewählten

oder berufenen Mitarbeitern gebildet.

(2) Die NBV-Jugend führt und verwaltet sich nach den Vorschriften dieser Satzung und der Jugendordnung weitgehend

selbstständig und entscheidet über die ihr zugewiesenen Mittel in eigener Zuständigkeit.

(3) Näheres regelt die vom Verbandstag zu beschließende Jugendordnung (NBV-JO).

§ 20" Ressortleiter

(1) Die operativen Aufgaben werden - mit Ausnahme des Ressorts Finanzen und Verwaltung - außerhalb des

Vorstandes von Ressortleitern wahrgenommen.

(2) Soweit dies nicht durch diese Satzung oder andere Ordnungen im Einzelnen vorgegeben ist, bestimmt der

Vorstand, welche Ressorts eingerichtet werden.

(3) Die Ressortleiter werden vom Vorstand ernannt, bearbeiten die Ihnen zugewiesenen Aufgaben selbstständig.

Sie bereiten fachliche Beschlüsse für den Vorstand vor und haben Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen.

(4) Ressortleiter dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des Präsidiums sein. Sie sind aber berechtigt, auf Einladung

an Vorstands- oder Präsidiumssitzungen beratend teilzunehmen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand

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auch haupt- oder nebenberuflich für den NBV oder seine Gliederungen tätige Mitarbeiter zu Ressortleitern ernennen.

§ 21" Kommissionen und Ausschüsse

(1) Zur Unterstützung der eingesetzten Ressortleiter können Kommissionen und Ausschüsse gebildet werden. Soweit

dieses nicht durch diese Satzung oder andere Ordnungen im Einzelnen vorgegeben ist, bestimmt der

Vorstand, welche dieser Gremien eingerichtet werden sowie deren Bezeichnung und personelle Besetzung.

(2) Kommissionen und Ausschüsse werden von den betreffenden Ressortleitern geleitet. Der Vorstand kann von

ihnen zu fassende Beschlüsse unter Genehmigungsvorbehalt stellen oder gefasste Beschlüsse ganz oder teilweise

aufheben.

§ 22" Ordnungen und Richtlinien

(1) Die Führung der laufenden Geschäfte des NBV und in der Satzung nicht festgelegte Verfahren und Angelegenheiten

werden durch eine Geschäftsordnung (NBV-GO) sowie für den Vorstand insbesondere in dessen eigener

Geschäftsordnung (NBV- GO-V) geregelt.

(2) Bestimmungen zur Durchführung des Spielbetriebes und anderer Aufgaben des Verbandes werden in besonderen

Ordnungen festgelegt, die nicht Bestandteil dieser Satzung sind.

(3) Für einzelne Aufgabengebiete und zur näheren Ausgestaltung bzw. Durchführung von in besonderen Ordnungen

enthaltenen Regelungen können Ausschreibungen und Richtlinien erlassen werden. Näheres hierzu regeln

die betreffenden Ordnungen.

§ 23" Amtliche Mitteilungen

(1) Alle nach dieser Satzung, den Ordnungen sowie den Richtlinien des NBV erforderlichen Mitteilungen erfolgen

unter Einhaltung der in der Satzung und den Ordnungen bestimmten Fristen durch Veröffentlichung in den amtlichen

Mitteilungen des NBV.

(2) Amtliche Mitteilungen des NBV werden grundsätzlich über die offizielle Internet-Website

(www.nbv-basketball.de) des NBV bekannt gegeben. Die Mitgliedsvereine sind für deren Kenntnisnahme dieser

Mitteilungen selbst verantwortlich und haften im Zweifel für durch Nichtbeachtung entstehende Schäden.

(3) Amtliche Mitteilungen können nach Maßgabe des Vorstands im Bedarfsfalle auch auf andere Weise (schriftlich

oder per E-Mail) publiziert werden. Dies gilt auch für sämtliche sonstigen Mitteilungen des NBV an seine Mitgliedsvereine.

Hierzu hat jedes Mitglied mit seiner offiziellen Mitgliedsvereinsanschrift dem NBV auch eine gültige

E-Mail-Adresse mitzuteilen.

(4) Näheres regelt die NBV-GO.

§ 24" Ordnungsmaßnahmen, Disziplinarbefugnis

(1) (1) Der NBV übt gegenüber seinen Organen, Regionen und Funktionsträgern sowie den Mitgliedern und deren

Teilnehmern am Verbandsgeschehen und Spielbetrieb das Weisungsrecht und die Disziplinarbefugnis aus,

soweit er hierfür zuständig ist. Grundlage sind die Satzungen und Ordnungen des DBB und des NBV.

(2) (2) Im Rahmen seiner Disziplinarbefugnis kann der NBV gegen Funktionsträger des NBV und seiner Regionen

sowie gegen seine Mitgliedsvereine und deren Funktionsträger und Teilnehmer am Spielbetrieb bei Verstößen

gegen die in Absatz 1 genannten Normen folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen:

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a) Verwarnung;

b) Geld- und Ordnungsstrafe bis zu € 26.000;

c) Spielverlust für Mannschaften der Mitgliedsvereine;

d) Sperre, Suspendierung, Lizenzentzug;

e) Funktionsentzug oder Amtsunwürdigkeit;

f) Ausschluss;

g) Punktabzug oder Abzug von Wertungspunkten.

Einzelheiten regeln die Ordnungen des DBB und des NBV sowie der Strafenkatalog des NBV.

(3) Auf Antrag des Vorstandes kann das Präsidium gegen Mitgliedsvereine und Einzelpersonen, die

a) grob oder wiederholt gegen die Satzung oder Ordnungen des NBV oder seiner Gliederungen verstoßen

oder

b) sich verbandsschädigend oder wiederholt grob unsportlich verhalten haben,

die nach Absatz 2 genannten Maßnahmen verhängen. Bei Gefahr im Verzug kann der Vorstand im Eilverfahren

bis zu einer Entscheidung des Präsidiums vorläufige Entscheidungen treffen. Ist eine Eilentscheidung getroffen,

hat das Präsidium innerhalb eines Monats in der Sache endgültig zu entscheiden. Entscheidungen nach

Satz 1 und 2 sind den betroffenen Mitgliedsvereine bzw. Einzelpersonen binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung

schriftlich zuzustellen.

(4) Der NBV-Strafenkatalog ist als Anlage Bestandteil der NBV-RO und wird vom Verbandstag beschlossen.

(5) Neben einer oder mehreren Ordnungsmaßnahmen können dem Betroffenen die im NBV-Strafenkatalog pauschaliert

vorgegebene Verfahrenskosten sowie sonstige Nebenkosten auferlegt werden und die ausgesprochene

Ordnungsmaßnahme in den Verbandsorganen veröffentlicht werden. Überschreiten die tatsächlich entstandenen

Verfahrenskosten oder tatsächlich entstandene Nebenkosten, die im NBV-Strafenkatalog vorgegebenen

Pauschalen, können die tatsächlich entstandenen Kosten anstelle der Pauschalen auferlegt werden soweit sie

durch Nachweise belegt sind.

(6) Für die Ahndung und Verfolgung von disziplinären Ordnungstatbeständen oder Verstößen gegen das Verbandsrecht

des DBB und des NBV sind die in den Satzungen und Ordnungen des DBB und des NBV genannten

Organe und Funktionsträger zuständig. Findet sich keine ausdrücklich geregelte Zuständigkeit in den voRbenannten

Satzungen und Ordnungen ist im Zweifel das Präsidium zuständig.

(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen sind die in der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) vorgesehenen Rechtsmittel an

die dort genannten Sportgerichtsinstanzen zulässig. Das Verfahren, nach dem Ordnungsmaßnahmen verhängt

und durch die Organe der Verbandsrechtsprechung des DBB und des NBV überprüft werden, ergibt sich aus

der Rechtsordnung des DBB und des NBV.

(8) Werden Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen belegt, haftet der Mitgliedsverein, für den die einzelne

Person tätig geworden ist, als Gesamtschuldner. Der mithaftende Mitgliedsverein ist am Verfahren zu beteiligen.

Ordnungsmaßnahmen sind unabhängig von dagegen erhobenen Rechtsmitteln sofort zu erfüllen, es sei

denn, es sind Fristen gesetzt oder die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ist durch die angerufene

Rechtsinstanz angeordnet. Wird die Ordnungsmaßnahme nach Fälligkeit nicht erfüllt, so können nach Mahnung

weitere Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

(9) Auf Antrag des Betroffenen kann der Präsident rechtskräftige, von einem Organ, einer Gliederung oder einem

Funktionsträger des NBV in Erfüllung von Verbandsaufgaben ausgesprochene Geld- und Ordnungsstrafen im

Gnadenweg erlassen oder ermäßigen. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt tätig gewesene

Instanz zu hören. Betrifft die Gnadenentscheidung einen Mitgliedsverein, dem der Präsident selbst angehört,

hat er zuvor das Präsidium anzuhören. Das Gnadenrecht erstreckt sich jedoch nicht auf Entscheidungen

89


zu Spielwertungen. Die Gnadenentscheidung des Präsidenten schließt das verbandsinterne Rechtsverfahren

wegen der Geld- oder Ordnungsstrafe in jeder Rechtsinstanz ab.

§ 25" Datenschutz

(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des NBV werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über

persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verband verarbeitet.

(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat

jedes Mitglied insbesondere die folgenden Rechte:

a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,

f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und

g) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.

(3) Den Organen des NBV, allen Mitarbeitern oder sonst für den NBV Tätigen ist es untersagt, personenbezogene

Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt

zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden

der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.

§ 26" Auflösung, Vermögensanfall

(1) Bei Auflösung des NBV oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den DBB oder seinen

gemeinnützigen Nachfolgeverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden

hat.

§ 27" Schlussbestimmungen

(1) Die Satzung, Ordnungen und Richtlinien sowie ihre Änderungen treten mit ihrer Annahme unmittelbar nach der

Beschlussfassung in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt wird.

(2) Änderungen dieser Satzung sind durch Beschluss des Verbandstages mit zwei Dritteln der möglichen Stimmen

möglich.

(3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden,

kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen unverzüglich nach ihrer

Eintragung in das Vereinsregister veröffentlicht werden.

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ÄNDERUNGSANT

RÄGE ZUR

SATZUNG

91


92


NEUFASSUNG DER FINANZORDNUNG

Antrag an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Finanzordnung durch die hier vorliegende Neufassung

aus 2020 zu ersetzen.

Hannover, 10. September 2020

§ 1 Rechtsgrundlage, Geltungsbereich

Die Finanzierung des NBV regelt die Finanzverwaltung in Verbindung mit der Satzung und den übrigen Ordnungen.

§ 2 Mittelverwendung

(1) Die Mittel des NBV sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwenden.

(2) Für Zuwendungen und Zuschüsse Dritter gelten fernen deren Bestimmungen.

§ 3 Verantwortlichkeit

(1) Der für Finanzen und Verwaltung zuständige Erste Vizepräsident (1. VP) ist für die Finanzplanung und finanzielle

Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten des NBV verantwortlich.

(2) Ein Finanzausschuss, der aus dem 1. VP, dem Geschäftsführer und den Finanzverantwortlichen der Gliederung

besteht, unterstützt den 1. VP und berät den Vorstand und das Präsidium. Zu den jährlich wiederkehrenden

Aufgaben des Finanzausschusses gehören die Erstellung von Haushaltplänen, Budgetierung und die Vorbereitung

des Verbandstags hinsichtlich Finanzthemen.

§ 4 Delegation, Vollmachten

Aufgaben im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung können an Mitarbeiter der Geschäftsstelle delegiert werden

(z.B. Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Abrechnung, Einkauf etc.). Hierzu erteilen die unter § 8 Abs. 1 genannten

die erforderlichen Vollmachten.

§ 5 Haushaltsbewirtschaftung

(1) Von den einzelnen Ressorts und Regionen werden die jeweils geplanten Ein- und Ausgaben für das kommende

und das darauf folgende Geschäftsjahr bis zum 31.07. des laufenden Jahres an die Geschäftsstelle gemeldet.

Den daraus resultierenden Haushaltsvoranschlag wird vom Finanzausschuss beraten und dem Präsidium

zur Beratung und Zustimmung vorgelegt.

93


(2) Der vom Präsidium beschlossene Haushaltsplan für das laufende und folgende Geschäftsjahr wird dem Verbandstag

vorgelegt.

(3) Im Einklang mit den Richtlinien der Fördermittelgeber ist eine Betriebsmittelrücklage zu bilden, die vom NBV-

Vorstand bewirtschaftet wird. Die Betriebsmittelrücklage soll die Höhe von 10% der Betriebsmittelausgaben

des Vorjahres nicht unterschreiten. Unter Angabe von Zweck und Umsetzungszeitraum können auf Beschluss

des Vorstands zweckgebunden Rücklagen gebildet werden. Rücklagen werden im Jahresabschluss ausgewiesen.

(4) Vermögensgegenstände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu inventarisieren.

(5) Der für jedes Haushaltsjahr aufgestellte Haushaltsplan ist die Grundlage für alle Maßnahmen des NBV. Die Budgetverantwortlichen

sind für die Einhaltung der Ihnen zur Aufgabenwahrnehmung zugewiesen Budgets verantwortlich.

Sich abzeichnende Abweichungen in Höhe von mehr als 10% im Einnahmebereich sind an den 1. VP

zu melden. Das Eingehen von budgetüberschreitenden Verpflichtungen ohne vorherige Genehmigung des

Vorstandes ist unzulässig. Es besteht generell gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des jeweiligen Einzelbudgets.

(6) Darüber hinaus besteht auch gegenseitige Deckungsfähigkeit übergreifend im Gesamthaushalt. Hier entscheidet

über Verschiebungen, Kompensation sowie über ggf. notwendige Beschränkungen in Einzelbudgets der

Vorstand.

§ 6 Jahresrechnung, Abschluss

Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist die Jahresrechnung des Verbandes zu erstellen und mit einer Vermögensübersicht

dem Präsidium zur Beratung und anschließenden Einbringung an den Verbandstag zur Genehmigung vorzulegen.

§ 7 Kostenvoranschlag für Veranstaltungen

Für alle Veranstaltungen des Verbandes, die nicht im Haushaltsplan gesondert ausgewiesen sind, ist ein Kostenvoranschlag

aufzustellen und dem Vorstand zur Zustimmung vorzulegen.

§ 8 Verfügungsberechtigung, Wertgrenzen

(1) Die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB sind zur Abgabe verpflichtender Erklärungen bis zu einer Wertgrenze

von 2.500 Euro allein entscheidungsberechtigt, bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro entscheidet der

Vorstand, darüber hinaus das Präsidium.

(2) Für die Abgabe von verpflichtenden Erklärungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen

sind immer die Unterschrift des Präsidenten und des 1. VP, im dringenden Verhinderungsfall

eines der beiden Genannten die Unterschrift des anderen zusammen mit einem weiteren Vizepräsidenten,

erforderlich.

(3) Über die Einrichtung und den Wegfall hauptamtlicher Stellen (Stellenplan) entscheidet das Präsidium auf Vorschlag

des Vorstandes nach Maßgabe der laut Haushaltsplan verfügbaren Mittel.

§ 9 Revision

Gegenstand der satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfung durch die Revisoren ist die Einhaltung aller Bestimmungen

im finanziellen Bereich. Die Tätigkeit der Revisoren erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung

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(Belege und Buchführung) sowie insbesondere auch auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Einnahmen

und Ausgaben und deren Wirtschaftlichkeit.

§ 10 Verpflichtung der Mitglieder"

(1) Die Vereine haben ihren Verpflichtungen aus Beiträgen, Meldegeldern, Strafen und anderen Zusammenhängen

spätestens innerhalb vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung nachzukommen.

(2) Zahlungsvorgänge sind unter Angabe des Belegdatums sowie der Rechnungsnummer oder der Strafbescheidnummer

regelmäßig bargeldlos zu leisten.

(3) Rückständige Forderungen werden durch die Geschäftsstelle unter Berechnung von Verwaltungskosten angemahnt.

Die Mahnkosten sind dem Strafenkatalog gemäß NBV-RO zu entnehmen.

§ 11 Erstattung von Aufwendungen und Auslagen, Abrechnungen

(1) Allen Mitarbeitern des Verbandes werden die für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehenden notwendigen Auslagen

ersetzt.

(2) Die Auslagen sind mindestens vierteljährlich – für das letzte Quartal bis zum 15.12. – des lfd. Jahres bei der

Geschäftsstelle auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken des Verbandes abzurechnen.

(3) Auf besonderen Antrag können für bestimmte Maßnahmen Vorschusszahlungen geleistet werden. Diese sind

von dem Empfänger zeitnah abzurechnen.

(4) Die Zahlungsempfänger bzw. für die Abrechnung einer Maßnahme Verantwortliche können bei Zuwiderhandlung

gegen Abrechnungsbestimmungen für dem Verband hierdurch entstehende Schäden in Regress genommen

werden.

(5) Sonstige Entschädigungen und Honorare sowie Teilnehmerbeiträge für Lehrgänge werden unter Beachtung

der hierfür einschlägigen Bestimmungen Dritter geregelt, insbesondere der Abrechnungsrichtlinie des Landessportbundes

Niedersachsen.

§ 12 Reisekosten

(1) Als Dienstreisen gelten notwendige Reisen zur Erledigung von Aufgaben im Rahmen der ehren- oder hauptamtlichen

Tätigkeit für den Verband. Der Vorstand regelt, wer berechtigt ist, Dienstreisen auszuführen und wer diese

zu genehmigen hat.

(2) Für ehrenamtlich Tätige gelten die Vorschriften des Landessportbundes Niedersachsen (LSB).

(3) Für Dienstreisen von hauptamtlichen Mitarbeitern gelten die einschlägigen Vorschriften für den öffentlichen

Dienst des Landes Niedersachsen.

§ 13 Verpflichtung zu Offenlegung

(1) Durch § 5 der LSB-Finanzordnung wird der Verband verpflichtet, seine Finanzen und die Vermögensaufstellungen

gegenüber dem LSB offenzulegen.

(2) Die Zuwendungserteilung des LSB wird von der ordnungsgemäßen und vollständigen Offenlegung der Finanzdaten

sowie von einer ordnungsgemäßen Abrechnung und Einhaltung seiner Vorgaben abhängig gemacht.

95


§ 14 Schlussbestimmung, Änderung

(1) Über alle Haushalts-, Finanz, und Wirtschaftsangelegenheiten, die in dieser Finanzordnung im Einzelnen nicht

geregelt sind, entscheidet das Präsidium.

(2) Die Finanzordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden

96


NEUFASSUNG DER JUGENDORDNUNG

Vorwort

Auf dem Verbandstag 2015 wurde die aktuelle Jugendordnung verabschiedet. In ihr ist für das Ressort Jugend ein

Jugendausschuss und eine Jugendkonferenz vorgesehen. Bis 2018 kam es aus verschiedenen Gründen nie zur

Durchführung einer Jugendkonferenz. Es bedurfte einiger Veränderungen, um am 31.10.2018 erstmalig dieses Event

durchzuführen. Auf der Sitzung wurde ein neuer Jugendausschuss gewählt, der sich aus Jugendlichen unter 27 Jahren

aus ganz Niedersachsen zusammensetzt, um die Interessen der Basketball-Jugend im Land zu vertreten. Begonnen

haben sie mit der Überarbeitung der aktuellen Jugendordnung.

Nach intensiver Analyse und fachlichem Austausch mit der Sportjugend Niedersachsen hat der Jugendausschuss

mit der Neugestaltung begonnen. In einer Videokonferenz im Mai 2019 mit der Sportjugend wurde der Grundstein für

den nun vorliegenden neuen Entwurf gelegt, der in regelmäßigen Arbeitstreffen und zwei weiteren Jugendkonferenzen

ausgearbeitet und vorgestellt wurde.

„Nachwuchssport ist nicht gleich Jugendarbeit!“ Den Unterschied kennenzulernen war eine wichtige Erkenntnis, um

schließlich die Inhalte und die Aufgaben einer NBV-Jugend präzise zu definieren. Die bisherigen Aufgaben, die Organisation

des Jugendspielbetriebs und die Umsetzung von Jugendleistungssport, wurden den jeweiligen Ressorts

Sportorganisation und Leistungssport zugewiesen.

Die Eigenständigkeit der NBV-Jugend ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Autonomie einer verbandlichen Jugendorganisation.

Die vorliegende Jugendordnung bildet dafür und für viele tolle Projekte für Kinder und Jugendliche die

Grundlage. Angebote im Bereich der überfachlichen Jugendarbeit wie Freizeit-Camps mit Basketball oder mehr

Breitensportangeboten sind zentrale Themen. Entscheidend ist, dass Kinder und Jugendliche nach der neuen Jugendordnung

selbst über die Themen in der NBV-Jugend entscheiden können. Sie lernen Gremienarbeit und Demokratieverständnis

kennen, müssen Entscheidungen treffen und Konsens finden. Auf den Jugendkonferenzen 2018

und 2019 haben die Teilnehmer bereits so gehandelt und die Mitgliedsvereine des NBV für Projekte in der Jugendund

Nachwuchsarbeit prämiert.

An der vorliegenden NBV-Jugendordnung haben mitgewirkt:

• Birgit Arendt, Cuxhaven

• Lennart Arendt, Braunschweig

• Nils Drees, Löningen

• Leo Geese, Hildesheim

• Richard Henkel, Lüneburg

• Dennis Rokitta, Hoya

• Lion Siemers, Hannover

• Noah Scherpenbach, Göttingen

• Adrian Schmidt, Wolfenbüttel

• Danny Traupe, Hannover

97


Antrag an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die Jugendordnung vom 27.06.2015 durch die hier vorliegende

Neufassung aus 2020 zu ersetzen.

Niedersachsen, Mai 2020

Jugendordnung der Jugendorganisation im Niedersächsischen Basketballverband (NBV-Jugend)

§ 1 Organisation

(1) (Die NBV-Jugend ist die Jugendorganisation des Niedersächsischen Basketballverbandes e.V. (NBV).

(2) (Sie gestaltet ihre Arbeit in eigener Verantwortung.

(3) Die NBV-Jugend setzt sich zusammen aus den jungen Menschen (unter 27 Jahre) der Mitgliedsvereine des

NBV (im Folgenden „Mitglieder“ genannt) und den Mitgliedern des NBV J-Teams.

(4) Die NBV-Jugend erfüllt die Aufgaben als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

(SGB VIII).

§ 2 Zweck und Grundsätze

(1) Die NBV-Jugend koordiniert, unterstützt und fördert die sportliche und allgemeine Jugendarbeit sowie die außerschulische

Jugendbildung ihrer Mitglieder und entwickelt diese Bereiche gemeinsam mit ihnen, den Ressorts

im NBV, dem NBV-Vorstand sowie anderen gesellschaftlichen Kräften weiter.

(2) Dieses erreicht sie insbesondere durch

a) Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder innerhalb des NBV und der Sportjugend des Landessportbundes,

b) Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und Förderung ihrer Fähigkeiten zum sozialen

Verhalten und gesellschaftlichen Engagement.

c) Eintreten für verantwortungsbewussten Umgang miteinander,

d) Qualifizierung von in der sportlichen Jugendarbeit engagierten Jugendlichen und Erwachsenen,

e) Engagement mit Kooperationspartnern in den Bereichen internationale Jugendarbeit, Freizeiten und sozialer

Arbeit im Sport.

(3) Die NBV-Jugend schafft und eröffnet Räume, in denen junge Menschen alters- und interessensgerecht Sport

treiben können.

(4) Die NBV-Jugend setzt sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in Entscheidungs-

und Entwicklungsprozesse einbringen können und diese nachhaltig berücksichtigt werden.

(5) Zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen

die jeweils spezifische Situation von allen Geschlechtern zu beachten.

(6) Die NBV-Jugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist parteipolitisch neutral. Sie

tritt für Menschenrechte und Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein. Sie verurteilt

jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Die NBV-Ju-

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gend tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden

oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. Sie fördert die Bereitschaft zu internationaler

Verständigung.

(7) Die NBV-Jugend tritt für die Bewahrung der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur ein.

§ 3 Organe

Organe der NBV-Jugend sind:

a) die Jugendkonferenz,

b) der NBV-Jugendvorstand.

§ 4 Jugendkonferenz

(1) Zusammensetzung und Stimmrecht

Die Jugendkonferenz als oberstes Organ der NBV-Jugend setzt sich zusammen aus:

a) den Delegierten der Sportvereine,

b) den Mitgliedern des NBV-Jugendvorstandes,

c) den Mitgliedern des J-Teams des NBV.

Die Stimmberechtigten haben je eine Stimme. Die Stimmenbündelung innerhalb eines Sportvereins ist zulässig.

Es ist Sportvereinen gestattet bis zu zwei weitere Sportvereine zu vertreten. Eine schriftliche Vollmacht der

zu vertretenden Vereine ist vor Beginn der Sitzung vorzulegen.

(2) Delegiertenschlüssel

a) Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahren der Sportvereine

des der Jugendkonferenz vorangegangenen Jahres.

b) Die Sportvereine entsenden je angefangene 100 Mitglieder unter 27 Jahren eine/n Delegierte/n, höchstens

jedoch drei Delegierte.

c) Das J-TEAM entsendet zwei Delegierte.

d) Die Mitglieder des NBV-Jugendvorstandes und des J-Team(s) des NBV können nicht gleichzeitig Delegierte

der Sportvereine sein.

e) Grundlage für die Berechnung ist die Bestandserhebung der jeweiligen Landessportbünde. Das Mindestalter

der Delegierten beträgt 14 Jahre. Mindestens die Hälfte der von Mitgliedern gemeldeten Delegierten

sollte unter 27 Jahre alt sein.

(3) Fristen und Formalien

a) Die Jugendkonferenz tritt jeweils spätestens acht Wochen vor dem ordentlichen NBV-Verbandstag zusammen.

Über Termin und Ort beschließt der NBV-Jugendvorstand.

b) Die Jugendkonferenz erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit

ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum. Die Mitglieder

sollten ihre Identität durch Verwendung des Klarnamens kenntlich machen.

c) Die Jugendkonferenz ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender

Beschluss gefasst wird.

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d) Die Jugendkonferenz wird vom NBV-Jugendvorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe

des Termins und der Tagesordnung einberufen.

e) Anträge können die Sportvereine, der NBV-Jugendvorstand und das J-Team des NBV stellen. Diese müssen

beim NBV-Jugendvorstand spätestens zwei Wochen vor der Jugendkonferenz schriftlich mit Begründung

und Unterschrift eingereicht sein.

f) Anträge auf Änderung der Jugendordnung, sowie Vorschläge dazu, müssen spätestens zwei Wochen vor

der Jugendkonferenz bekannt gegeben werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung

sind ausgeschlossen.

g) Auf Antrag eines Drittels der Sportvereine oder aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses

des NBV-Jugendvorstands ist vom NBV-Jugendvorstand eine außerordentliche Jugendkonferenz mit

einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

h) Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendkonferenz ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen

Stimmberechtigten beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen

gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Für Anträge auf Änderung der Jugendordnung

ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.

(4) Aufgaben

Die ordentliche Jugendkonferenz hat insbesondere die Aufgaben und Rechte,

a) über grundsätzliche Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen,

b) die Berichte des NBV-Jugendvorstands entgegenzunehmen und über sie zu beraten,

c) die Kriterien und die Vergabe der Mittel aus der Jugendfehlumlage zu beschließen,

d) die Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen zu nehmen,

e) den Entwurf des Haushaltsplanes für das bevorstehende Jahr zu beschließen,

f) die Entlastung des NBV-Jugendvorstands zu beschließen,

g) die Mitglieder des NBV-Jugendvorstands zu wählen,

h) über Änderungen der Jugendordnung und über Anträge zu beraten und zu beschließen,

i) Beschlüsse der übergeordneten Organe des NBV soweit Angelegenheiten der NBV-Jugend betroffen sind

vorzubereiten,

j) Anträge an den NBV-Vorstand, das NBV-Präsidium und den NBV-Verbandstag zu stellen.

(5) Protokoll

Über die Jugendkonferenz ist ein Protokoll zu führen. Es ist von der/dem Sprecher/in und dem/r Protokollführer/

in zu unterzeichnen und innerhalb eines Monats nach der Jugendkonferenz den Vereinen und anderen Organen

des NBV per Mail zuzusenden.

(6) Wahlen

a) Die Jugendkonferenz kann zu Beginn der Versammlung eine Versammlungsleitung wählen. Falls diese

nicht vorgenommen wird, obliegt der/dem Sprecher/in des NBV-Jugendvorstands die Durchführung der

Jugendkonferenz.

b) Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim vorzunehmen, wenn die Jugendkonferenz nichts anderes

beschließt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird offen abgestimmt, es sei denn, auf Antrag wird schriftliche

Wahl beschlossen.

100


c) Wahlvorschläge können von den Delegierten der Sportvereine, den Mitgliedern des NBV-Jugendvorstands

und dem J-TEAM des NBV der Jugendkonferenz unterbreitet werden.

d) Nicht anwesende Bewerberinnen und Bewerber können gewählt werden, wenn der Versammlungsleitung

vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft zur Annahme der Wahl

hervorgeht. Dies gilt für alle Wahlgänge.

e) Bei einer schriftlichen Wahl darf auf einem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist,

wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel erhalten hat. Stimmenthaltungen

zählen nicht mit. Erhält bei mehreren Bewerbungen für ein Amt keine mehr als die Hälfte der abgegebenen

gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die

im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

f) Das Wahlergebnis ist durch die Versammlungsleitung festzustellen, bekannt zu geben und seine Gültigkeit

ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.

§ 5 Vorstand

(1) Der NBV-Jugendvorstand besteht aus:

a) der bzw. dem Sprecher/in,

b) zwei stellvertretenden Sprecher/innen,

c) bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern,

d) einem Mitglied des J-Teams,

(2) Die Mitglieder des NBV-Jugendvorstands sind für bestimmte Aufgabenfelder zuständig. Die Aufgabenfelder

werden vom NBV-Jugendvorstand festgelegt und bei Bedarf geändert. Die personelle Zuordnung erfolgt bis

spätestens zwei Monate nach der Jugendkonferenz bzw. zeitnah nach Änderungen während der Legislaturperiode

und ist den Vereinen per Mail bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist umgehend vorzunehmen.

(3) Das Mindestalter der Vorstandsmitglieder beträgt 18 Jahre. Mindestens die Hälfte der Mitglieder sollte unter 27

Jahre alt sein.

(4) Der/die Sprecher/in der NBV-Jugend muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Der NBV-Jugendvorstand (a, b, c, d) wird von der Jugendkonferenz vom Tage der Wahl an für die Dauer von 2

Jahren gewählt.

(6) Die Amtszeit des NBV-Jugendvorstandes endet – auch nach Ablauf der Legislaturperiode – mit der Neuwahl

bei der Jugendkonferenz. Scheidet ein Mitglied des NBV-Jugendvorstandes vorzeitig aus, so beruft der Jugendvorstand

ggf. kommissarisch eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.

(7) Der NBV-Jugendvorstand führt die NBV-Jugend und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung,

der Satzung und der weiteren Ordnungen des NBV sowie nach Maßgabe der von der Jugendkonferenz

gefassten Beschlüsse. Der NBV-Jugendvorstand kann Richtlinien beschließen, die Umsetzung dieser

Ziele und Aufgaben regeln.

(8) Der NBV-Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse vorrangig in Präsenzsitzungen. Beschlussfassungen können

auch auf anderen Wegen erzielt werden. Der NBV-Jugendvorstand hat zudem auch die Möglichkeit, Vorstandssitzungen

online oder als Telefonkonferenzen durchzuführen.

(9) Alle Vorstandssitzungen oder anderweitig gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren. Die Protokolle sollen

binnen 14 Tagen erstellt und dem NBV-Jugendvorstand bekannt gegeben werden bzw. soweit aufgrund ihrer

Bedeutung erforderlich veröffentlicht werden.

101


§ 6 J-TEAM

(1) Das J-TEAM des NBV ist ein Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen unter 27 Jahren. Sie engagieren

sich, ohne gewählt oder berufen zu sein, auf freiwilliger Basis, realisieren Projekte und setzen sportpolitische

Impulse. Das Team arbeitet partizipativ, in flexibler und projektorientierter Form. Es wird durch eine feste

Ansprechperson begleitet. Damit soll ein Einstieg in die verbandliche Arbeit ermöglicht werden.

(2) (Die Vertretung des J-TEAMs im NBV-Jugendvorstand kann der Jugendkonferenz nur durch das J-TEAM vorgeschlagen

werden.

(3) Das J-TEAM kann (zusätzlich zur Vertretung im NBV-Jugendvorstand) zwei Delegierte zur Jugendkonferenz

entsenden.

§ 7 Finanzen

(1) Die Organe der NBV-Jugend entscheiden über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Diese sind nach

den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamer Geschäftsführung zu verwenden.

(2) Die Budgetverantwortlichkeit gegenüber dem NBV-Vorstand obliegt dem NBV-Jugendvorstand.

(3) Der NBV-Jugendvorstand ist verpflichtet einen Haushaltsplan aufzustellen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres

ist eine Jahresrechnung zu erstellen.

(4) Der Entwurf des Haushaltsplanes ist nach seiner Beschlussfassung und die Jahresrechnung nach ihrer Verabschiedung

jeweils durch die Jugendkonferenz vom NBV in den Gesamthaushaltsplan bzw. Gesamtjahresrechnung

einzuarbeiten. Näheres bestimmt die Finanzordnung des NBV.

(5) Die Gelder aus der Jugendfehlumlage (siehe Spielordnung, alter Paragraph), die der NBV-Jugend zusätzlich

zur Verfügung stehen, werden durch die Jugendkonferenz nach eigenen Kriterien verteilt. Diese Kriterien werden

vom NBV-Jugendvorstand vorgeschlagen und von der Jugendkonferenz beschlossen.

§ 8 Geschäftsstelle

Die NBV-Jugend wird von der Geschäftsstelle des NBV unterstützt.

102


NEUFASSUNG DER RECHTSORDNUNG

Antrag an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Rechtsordnung durch die hier vorliegende Neufassung

aus 2020 zu ersetzen.

Hannover, 10. September 2020

Die Vorbemerkung an den Sprachgebrauch des DBB wie folgt angepasst:

“Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Satzung und in den Ordnungen die maskuline

Form gewählt. Selbstverständlich gelten alle Regelungen auch für die Geschlechter weiblich und divers. “

§ 1 Rechtsgrundlagen

Für die Rechtsprechung innerhalb des NBV und seiner Regionen ist maßgebend die Rechtsordnung des DBB

(DBB-RO) in der jeweils gültigen Fassung mit den nachfolgenden Ergänzungen.

§ 2 Zuständigkeiten der Ausschüsse

(1) Die Zuständigkeiten der NBV-Rechtsausschüsse (NBV-RA, NBV-RRA) richten sich nach der DBB-RO.

(2) Der NBV-Rechtsausschuss (NBV-RA) ist der Rechtsausschuss des NBV auf Landesverbandsebene. Ihn treffen

sämtliche Zuständigkeiten, welche die DBB-RO einem Landesverbands-Rechtsausschuss (LV-RA) zuweist.

(3) Der NBV-RRA ist der gemeinsame Rechtsausschuss für alle Gliederungen im NBV. Er ist Rechtsausschuss im

Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 2 a) der DBB-RO und damit ausschließlich zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen

der Vorinstanzen der Regionen.

(4) Revisionsinstanz für Entscheidungen des NBV-RRA ist immer der NBV-RA.

§ 3 Mitglieder und Besetzung der Ausschüsse

(1) Die Vorsitzenden und die Beisitzer des NBV-RA und des NBV-RRA werden nach den Vorgaben der NBV-Satzung

gewählt.

(2) In jedem Verfahren wird in der Besetzung von drei Mitgliedern (Vorsitzender und zwei Beisitzern) verhandelt.

§ 4 Aufgaben der Ausschussvorsitzenden und Beisitzer

(1) Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses ist für die Fertigung und Zugang der schriftlichen Begründung

einer Entscheidung verantwortlich. Er kann die Fertigung des Verhandlungsprotokolls an einen der Beisitzer

delegieren, ist aber für dessen Vollständigkeit verantwortlich.

103


(2) Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses führt eine aktuelle Kontaktdatenliste sämtlicher Beisitzer seines

Ausschusses. Die Beisitzer haben Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich dem Vorsitzenden ihres Ausschusses

mitzuteilen.

(3) Der Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses vereinbart mit allen Beisitzern seines Ausschusses einen gemeinsamen

Verteilungsplan, wie die jeweiligen zwei Beisitzer für ein Verfahren bestimmt werden. Dabei sind

etwaige Mitwirkungsverbote nach § 16 DBB-RO zu beachten.

(4) Im Übrigen richten sich die Aufgaben der jeweiligen Ausschussmitglieder nach der DBB-RO.

§ 5 Widerspruch gegen Beitrags-, Umlage-, und Kostenbescheide als Vorverfahren

(1) Gegen Bescheide des NBV über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen (z.B. Verbandsabgabe, -umlage) sowie

über die Erhebung der Jugendfehlumlage, gegen Kostenfestsetzungsbescheide nach NBV-RO sowie gegen

reine Kostenfestsetzungsbescheide anderer Art ist anstelle der Berufung zunächst der Widerspruch als Vorverfahren

im Sinne von § 17 Abs. 5 DBB-Rechtsordnung statthaft. Dieser muss in Textform binnen zwei Wochen

nach Zugang des angefochtenen Bescheides mit Begründung in der Geschäftsstelle eingehen und einen Ersteller

des Widerspruches erkennen lassen.

(2) Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand. Hält er ihn für begründet, so hilft er ihm ab. Soweit er ihm

nicht abhilft, erlässt er einen Widerspruchsbescheid. Nach Zustellung des Widerspruchsbescheides ist das

Rechtsmittel der Berufung gegen den angefochtenen Bescheid in der Form des Widerspruchsbescheides gegeben.

Der Lauf der Rechtsmittelfrist gemäß § 18 DBB-RO beginnt mit Zugang des Widerspruchsbescheides.

(3) Das Widerspruchsverfahren ist bei Unterliegen grundsätzlich kosten- und gebührenpflichtig. Die Widerspruchsgebühr

entspricht der Protestgebühr. Die Kosten berechnen sich nach den §§ 27ff. DBB-RO.

§ 6 Unzulässige Proteste

Proteste gegen den veröffentlichten Spielplan und/oder gegen die angesetzten Schiedsrichter sind nicht zulässig.

§ 7 Verhandlungskostenvorschuss

Der Verhandlungskostenvorschuss für die mündliche Verhandlung beträgt in allen NBV-Instanzen 75,00 €. Der

Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses ist dem Antrag auf mündliche Verhandlung beizufügen.

§ 8 Entscheidungen

(1) Entscheidungen sind kostenpflichtig.

(2) Verpflichtungen aus Entscheidungen sind fristgerecht zu erfüllen. Bei Fristüberschreitung wird die Verpflichtung

nach den Vorschriften der Finanzordnung angemahnt.

(3) Besteht die Verpflichtung in der Zahlung eines Geldbetrages, ist sie erfüllt, wenn der Betrag einem der NBV-

Konten vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

(4) Wird die Verpflichtung auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht erfüllt oder ist der Betrag nicht gedeckt,

wird der Verein mit sämtlichen Seniorenmannschaften für jeden Spielbetrieb gesperrt.

(5) Die Aufhebung der Sperre erfolgt mit der Erfüllung der Verpflichtung.

(6) Die Sperre und die Aufhebung der Sperre sind in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen.

104


§ 9 Bekanntgabe von Entscheidungen

(1) Die Bekanntgabe von Entscheidungen richtet sich nach § 9 DBB-RO.

(2) Werden Entscheidungen schriftlich oder per E-Mail übermittelt, gelten sie dem Empfänger als zugegangen,

wenn sie an die vom Empfänger letztbenannte elektronische oder postalische Kontaktadresse übermittelt wurde.

§ 10 NBV-Strafenkatalog

Der Verbandstag beschließt den NBV-Strafenkatalog, der als Anlage Bestandteil der Rechtsordnung ist.

§ 11 Kollisionsregel

Stehen Regelungen in dieser Rechtsordnung im Widerspruch zu Regelungen der DBB-RO gilt im Zweifel die Regelung

in der DBB-RO.

§ 12 Schlussbestimmungen, Änderungen

Die NBV-RO kann durch Beschluss des Verbandstages geändert werden. Sofern Änderungen in der DBB-Rechtsordnung

die Änderung einzelner Vorschriften der NBV-RO erforderlich machen, kann das Präsidium die NBV-RO

entsprechend anpassen.

105


Anlage zur Rechtsordnung § 10 NBV-Strafenkatalog

Nr. Sachverhalt Strafe

1 Verzicht (Rückzug) einer Mannschaft nach dem 31.05. Senioren 100 €

Jugend 50 €

2 Ausschluss einer Mannschaft Senioren 100 €

Jugend 50 €

3 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Senioren 120 €

U14 - U20 70 €

U12 und jünger 50 €

sowie für alle Spielverlust und Kostenersatz

4 Spielfeld wurde nicht zur Verfügung gestellt 80 €

Spielverlust und Kostenersatz

5 Einsatz von Spielern ohne Teilnahme-, Einsatz- oder Spielberechtigung 25 € und Spielverlust,

Spielverlust gilt nicht bei Minis (U8 – U12)

6 Einsatz eines/einer gesperrten Teilnehmers/Teilnehmerin (Spieler, Trainer,

Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter und

Kampfgericht)

7 fehlender, ungültiger Teilnehmerausweis oder Zeitablauf vorläufiger

Teilnehmerausweis (12 Tage nach Antrag)

8 Antreten in unvollständiger, unvorschriftsmäßiger oder uneinheitlicher

Spielkleidung

9 Fehlerhafte oder unvollständige Ausrüstung der Halle oder des

vorgeschriebenen Spielballs

25 € plus zweifache Sperre

5 € je TA

maximal 25 €

5 € je Spieler

maximal 25 €

a) mit Spielausfall 80 €

Spielverlust und Kostenersatz

b) ohne Spielausfall 25 €

10 Fehlender Betreuer für Jugendmannschaften (U16 und jünger) 30 €

11 Verspätetes Antreten des Kampfgerichts (weniger als 30 Minuten vor dem

Spiel für Anschreibende, weniger als 15 Minuten für das restliche

Kampfgericht)

12 Unvollständigkeit des Kampfgerichts oder der Ausrüstung

a) mit Spielausfall 80 €

Spielverlust und Kostenersatz

b) ohne Spielausfall 25 €

13 Auswechseln eines Kampfrichters durch den Schiedsrichter 25 €

14 Nichtbefolgung der Wartepflicht von 30 Minuten 60 €

Spielverlust und Kostenersatz

15 Verantwortlichkeit für einen Spielabbruch 60 €

Spielverlust und Kostenersatz

16 Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens 5 € je Fehler

maximal 25 €

17 Vornahme von Eintragungen, Streichungen oder Änderungen auf dem

Spielberichtsbogen nach der Unterschrift des 1. Schiedsrichters oder auf

der Rückseite des Spielberichtsbogens ohne Unterschrift des 1.

Schiedsrichters

18 Verspätete oder unterlassene Absendung des Spielberichts an den

Spielleiter

25 €

50 €

10 €

106


Nr. Sachverhalt Strafe

19 Verspätetes oder unterlassenes Melden des Spielergebnisses in TeamSL 10 €

20 Unterlassene, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Spielauswertung in der

Spielbetriebssoftware des DBB (ohne U12 und jünger)

21 Verstöße gegen die Sportdisziplin, §§ 53 – 57 DBB-SO

(ohne § 56 Abs. 2 SO, wo die Zuständigkeit beim NBV-Vorstand liegt)

10 € - 25 €

a) Schiedsrichterbeleidigung 50 € - 500 € und/oder

Sperre 1 - 9 Spiele

b) Unsportlichkeit und/oder Beleidigung von anderen Spielteilnehmern

und/oder Dritte

50 € - 500 € und/oder

Sperre 1 – 9 Spiele

c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte 50 € - 500 € und/oder

Sperre mind. 2 Spiele - max. 36 Monate

d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter und/oder Beauftrage

des NBV bzw. der NBV-Region

50 € - 1.000 € und/oder

Sperre mind. 6 Spiele - max. 36 Monate

e) Der Versuch einer Tätlichkeit ist strafbar. 50 € - 100 € und/oder Sperre 1 - 2 Spiele

Wird auf eine Sperre gemäß § 56 Abs. 1 DBB-SO verzichtet, beträgt der

Strafrahmen für die Geldstrafe 100 € - 1.000 €.

22 Öffentliche Kritik von Schiedsrichterleistungen 100 €

23 Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer 10 € - 100 €

24 Unzulässige Werbung gem. DBB-Vorschriften für die Benutzung von

Werbung

25 Nichtantreten eines Schiedsrichters, verspätetes Antreten eines

Schiedsrichters oder Nichterfüllen eines Spielauftrages oder

unbegründete oder verspätete Rückgabe eines Spielauftrages (§ 21 c),

d), g) DBB-Schiedsrichterordnung)

a) ohne Spielausfall 60 € je Schiedsrichter bei Seniorenspielen

40 € je Schiedsrichter bei Jugendspielen

b) mit Spielausfall 60 € je Schiedsrichter und Kostenersatz

26 Leitung eines Spieles ohne gültige oder ausreichende Schiedsrichter-

Lizenz

27 Verstöße gegen die FIBA-Spielregeln, gegen Ordnungen, Richtlinien oder

Bestimmungen des DBB, des NBV oder der Region, die vorstehend nicht

geregelt sind

100 €

50 € je Schiedsrichter

ggf. Kostenersatz für die

Spielwiederholung

10 € je Verstoß

28 Kostenpauschale für Strafgeldbescheide 5 € je Bescheid

29 Strafen, die nur durch den NBV ausgesprochen werden können

29.1 Nichterfüllung der Schiedsrichter-Gestellungspflicht laut NBV-SRO

29.2 Gestellung von Jugend-/Schulmannschaften laut NBV-SO

29.3 Grobes Vergehen in Ausübung des Schiedsrichteramtes, Strafen

nach § 21 Abs. 3 DBB-Schiedsrichterordnung

Verwarnung oder Geldstrafe bis 100 €

und/oder Suspendierung auf Zeit bis zu 2

Jahren und/oder Entzug der

Schiedsrichter-Lizenz

29.4 verbandsschädigendes Verhalten Verwarnung oder Geldstrafe bis 2.000 €

und/oder Sperre/Suspendierung/

Amtsunwürdigkeit auf Zeit bis zu 5 Jahren

und/oder Ausschluss aus dem NBV

29.5 Nichteinhaltung von Zahlungsfristen gegenüber dem NBV laut NBV-FO

107


NEUFASSUNG DER SCHIEDSRICHTERORDNUNG

Antrag an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die NBV-Schiedsrichterordnung vom 27.06.2015 durch die

hier vorliegende Neufassung aus 2020 zu ersetzen.

Hannover, Juni 2020

I. Präambel

Wir zollen allen Beteiligten am Spiel die nötige Achtung und Anerkennung, egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Religion

und Geschlecht.

Gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens.

Spieler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Schiedsrichter tragen gleichermaßen Verantwortung für einen fairen und

gewaltfreien Umgang miteinander.

Schiedsrichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sie dürfen keine der am Spiel beteiligten Mannschaften mit Vorsatz

bevorzugen oder benachteiligen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Ordnung die maskuline Form gewählt. Selbstverständlich gelten

alle Regelungen auch für die Geschlechter weiblich und divers.

II. Allgemeines, Organe und Aufgaben

§ 1 Grundlagen

(1) Diese Schiedsrichterordnung regelt das Schiedsrichterwesen im Niedersächsischen Basketballverband e.V.

(NBV). Das Schiedsrichterwesen umfasst die Bildung und den Einsatz der Schiedsrichter, Schiedsrichtercoaches

und Kommissare im NBV und seinen Regionen.

(2) Grundlage für das Schiedsrichterwesen im NBV bildet die Schiedsrichterordnung des Deutschen Basketball

Bundes (DBB) in ihrer jeweiligen Fassung.

(3) Die Schiedsrichterordnung des DBB wird ergänzt durch die Schiedsrichterordnung des NBV im Zusammenhang

mit den offiziellen Spielregeln der FIBA und den Satzungen und Ordnungen des DBB sowie des NBV. Alle

Ordnungen sind als Einheit zu betrachten.

(4) Die Ausschreibungen des NBV und seiner Regionen sind den zuvor genannten Dokumenten nachrangig.

108


§ 2 Organe

(1) Die Organe des Ressorts Schiedsrichterwesen im NBV sind:

a) Der Ressortleiter Schiedsrichter wird vom Vorstand des NBV ernannt. Er leitet, koordiniert und beaufsichtigt

das Schiedsrichterwesen im NBV eigenverantwortlich.

b) Die Schiedsrichterkommission setzt sich aus dem Ressortleiter als Vorsitzendem und seinen Beisitzern zusammen.

Die Beisitzer werden durch den Ressortleiter berufen.

c) Die Schiedsrichterwarte der Regionen im NBV werden durch den Ressortleiter berufen. Nicht jede Region

des NBV muss durch einen eigenen Schiedsrichterwart vertreten werden. Es sollten mindestens sechs

Schiedsrichterwarte berufen werden.

(2) Zur Entlastung können die Organe weitere Mitarbeiter akquirieren und Arbeitsgruppen bilden. Aufgaben können

nach Rücksprache an die Geschäftsstelle des NBV delegiert werden.

§ 3 Aufgaben

(1) Zu den Aufgaben des Ressorts Schiedsrichterwesen im NBV gehören insbesondere:

a) die Berufung der Organe und ggf. die Akquise weiterer Mitarbeiter

b) die Aufgabenverteilung innerhalb der Organe und Arbeitsgruppen

c) die Ausbildung, Fortbildung und Förderung von Schiedsrichtern

d) die Erstellung von Schiedsrichteransetzungen, -umbesetzungen und -absetzungen in allen vom NBV und

seinen Regionen ausgeschriebenen Ligen und für vom DBB und der Regionalliga Nord (RLN) übertragene

Spiele

e) die Gestaltung von Schiedsrichterkadern im NBV und die Benennung von Schiedsrichtern für Bundesligaund

Regionalliga-Schiedsrichterkader

f) die Pflege der Schiedsrichterlizenzen und -qualifikationen in der digitalen Schiedsrichterkartei des DBB

g) die Zusammenarbeit mit den Schiedsrichterkommissionen des DBB, der RLN und den Landesverbänden

h) die Verhängung von Strafen im Rahmen dieser Ordnung,

i) die Haushaltsgestaltung des Schiedsrichterwesens im NBV

(2) Zur Koordination der Strukturen und Aufgaben des Schiedsrichterwesens beruft der Ressortleiter jährlich mindestens

eine Tagung ein, an der die Organe des Schiedsrichterwesens im NBV teilnehmen sollen. Die Organe

können und sollen Vorschläge unterbreiten und nach Möglichkeit gemeinsame Entscheidungen abstimmen.

Die letzte Entscheidung trifft der Ressortleiter.

III. Lizenzen

§ 4 Lizenzausstellung

Eine Schiedsrichterlizenz wird erteilt, wenn die vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgeschlossen

wurden.

109


§ 5 Lizenzverlängerung

(1) Die Mindestvoraussetzungen für die jährliche Verlängerung der Schiedsrichterlizenz sind

a) die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme, die mindestens drei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen

muss, und

b) das Bestehen eines Regelschnelltests mit 25 Fragen. Die Fragen sind unverändert aus dem Fragenkatalog

des DBB auszuwählen. Die maximale Fehleranzahl beträgt sieben.

(2) Bei Vorliegen besonderer Gründe für die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht liegt die Lizenzverlängerung im

Ermessen des Ressortleiters. Der Ressortleiter kann die Entscheidung delegieren.

(3) Die Überwachung und Dokumentation der Lizenzverlängerungen obliegt den Schiedsrichterwarten der Regionen

im NBV in Zusammenarbeit mit den Fortbildungslehrgangsleitern.

§ 6 Lizenzruhe

(1) Hat eine Schiedsrichterlizenz bis zu zwei Jahre ununterbrochen geruht, wird diese nach Erfüllen der Verlängerungsvorgaben

für eine Schiedsrichterlizenz ohne weiteres verlängert.

(2) Hat die Schiedsrichterlizenz mehr als zwei Jahre geruht, wird diese nur verlängert, wenn zusätzlich zum Erfüllen

der Verlängerungsvorgaben für eine Schiedsrichterlizenz ein Beobachtungsspiel erfolgreich absolviert wurde.

(3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Schiedsrichter eine Verlängerung beantragen. Der schriftliche Antrag

ist mit Begründung an den Ressortleiter zu richten. Der Ressortleiter kann die Entscheidung delegieren.

(4) Die Überwachung und Dokumentation der ruhenden Lizenzen obliegt den Schiedsrichterwarten der Regionen

im NBV.

§ 7 Lizenzverfall

(1) Eine Lizenz erlischt, wenn nach Ablauf von vier Jahren des Ruhens die Verlängerungsvorgaben für eine

Schiedsrichterlizenz nicht erfüllt wurden.

(2) sie zurückgegeben wird oder

(3) sie rechtmäßig entzogen wird.

IV. Bildung

§ 8 Ausbildung

(1) Die Schiedsrichterausbildung regelt die Schiedsrichterordnung des DBB. Ergänzend gelten die Ausbildungsund

Prüfungsrichtlinien des DBB.

(2) Die Vorgaben des DBB zur Schiedsrichterausbildung müssen immer als Mindestvorgaben eingehalten werden,

können und sollen aber um ein erweitertes Ausbildungsangebot des NBV ergänzt werden.

(3) Die Ausbildungsqualität soll stetig verbessert werden. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung mit den für

Bildung zuständigen Institutionen im DBB und NBV.

(4) Für die Durchführung der Schiedsrichterausbildung zu den Lizenzstufen LSE und LSD sind die Schiedsrichterwarte

der Regionen im NBV verantwortlich. Die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach Rücksprache

mit dem Ressortleiter delegieren.

110


(5) Jährlich müssen ausreichend viele Ausbildungslehrgänge zu den Lizenzstufen LSE und LSD angeboten werden.

(6) Für die Durchführung der Schiedsrichterausbildung zur Lizenzstufe LSC ist der Ressortleiter verantwortlich.

Der Ressortleiter kann die Durchführung delegieren.

§ 9 Fortbildung

(1) Für die Durchführung der Schiedsrichterfortbildung, der nicht für Bundes- und Regionalliga-Schiedsrichterkader

benannten Schiedsrichter, sind der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte der Regionen im NBV verantwortlich.

(2) Die Schiedsrichter der Oberliga- und Landesliga-Schiedsrichterkader werden auf Landesverbandsebene

durch die Kaderverantwortlichen fortgebildet. Die Kaderverantwortlichen können die Durchführung nach Rücksprache

mit dem Ressortleiter delegieren.

(3) Alle weiteren Schiedsrichter werden auf Regionsebene fortgebildet. Verantwortlich sind die Schiedsrichterwarte

der Regionen im NBV. Die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach Rücksprache mit dem Ressortleiter

delegieren.

(4) Jährlich müssen ausreichend viele Fortbildungslehrgänge angeboten werden.

§ 10 Förderung

(1) Für talentierte und motivierte Schiedsrichter müssen jährlich mehrere theoretische und praktische Fördermaßnahmen

angeboten werden.

(2) Für die Durchführung der Schiedsrichterförderung sind der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte der Regionen

im NBV verantwortlich. Der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach

Rücksprache mit dem Ressortleiter delegieren.

V. Spielbetrieb

§ 11 Schiedsrichterkader

(1) Für jeden Wettbewerb können Schiedsrichterkader gebildet werden.

(2) Für den Spielbetrieb der Oberligen (Herren und Damen) und Landesligen (Herren) ist die Bildung von Schiedsrichterkadern

verpflichtend.

(3) Die Voraussetzungen für eine Schiedsrichterkaderzugehörigkeit definieren und veröffentlichen die zuständigen

Stellen.

(4) Die Schiedsrichterkommission des NBV benennt unter Mitwirkung der zuständigen Kaderverantwortlichen geeignete

Schiedsrichter für die Schiedsrichterkader der

a) 2. Regionalligen,

b) Oberligen und

c) Landesligen.

(5) Die Schiedsrichterkommission des NBV beobachtet, bewertet und kommentiert ggf. die Nominierung von

Schiedsrichtern für die Schiedsrichterkader der

a) Bundesligen und

b) 1. Regionalligen.

111


(6) Für die Benennung von Delegationsschiedsrichtern ist der Ressortleiter verantwortlich. Der Ressortleiter kann

die Benennung delegieren.

§ 12 Schiedsrichtereinsatz

(1) Dem Ressortleiter obliegt die Erstellung der Schiedsrichteransetzungen für alle Spiele von Wettbewerben, die

vom Landesverband ausgeschrieben werden, und ihm vom DBB und der RLN übertragen werden. Der Ressortleiter

kann die Zuständigkeit delegieren.

(2) Die Einteilung der Schiedsrichter für alle übrigen Spiele ist Aufgabe der Schiedsrichterwarte in den Regionen

im NBV. Die Schiedsrichterwarte können die Zuständigkeit nach Rücksprache mit dem Ressortleiter delegieren.

(3) Pflichtspiele im NBV und seinen Regionen müssen von zwei Schiedsrichtern mit gültiger Lizenz geleitet werden.

Lediglich Pflichtspiele im Spielbetrieb 3x3 dürfen von einem Schiedsrichter geleitet werden, wenn dies

laut der zum Wettbewerb zugehörigen Ausschreibung zulässig ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung

des Ressortleiters.

(4) Bei allen Spielen von Wettbewerben, die vom Landesverband ausgeschrieben werden, müssen Schiedsrichter

namentlich angesetzt werden.

(5) Die Mindestqualifikationen der einzusetzenden Schiedsrichter sind der tabellarischen Aufstellung im Anhang

zu entnehmen. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ressortleiters und der Information des

zuständigen Spielleiters.

(6) Bundesliga- und Regionalliga-Kaderschiedsrichter sind verpflichtet, sich für alle Spiele auf Landesverbandebene

zur Verfügung zu stellen.

(7) Über den Einsatz von Gastschiedsrichtern entscheidet der Ressortleiter.

(8) Die Details zu Schiedsrichteransetzungen, -umbesetzungen und -absetzungen regeln die Schiedsrichtervorgaben

zum jeweiligen Wettbewerb.

(9) Die Details zu Weiter- und Rückgaben von Schiedsrichteransetzungen regeln die Schiedsrichtervorgaben zum

jeweiligen Wettbewerb.

VI. Pflichten

§ 13 Vereinspflichten

(1) Jeder Verein ist verpflichtet, einen Ansprechpartner für Schiedsrichterangelegenheiten zu benennen.

(2) Jeder Verein ist verpflichtet, für ihn ausreichend viele Schiedsrichter zur Ausbildung anzumelden und zur Leitung

von Spielen abzustellen.

(3) Jeder Verein ist verpflichtet, für den jährlichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung seiner Schiedsrichter

zu sorgen.

(4) Jeder Verein ist verpflichtet, junge und neu ausgebildete Schiedsrichter zu unterstützen und zu schützen.

(5) Jeder Verein ist verpflichtet, talentierte und motivierte Schiedsrichter zu fördern und dem zuständigen Schiedsrichterwart

der Region im NBV zu benennen.

112


§ 14 Schiedsrichterpflichten

(1) Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, nach den Ausführungen der Schiedsrichterordnungen des DBB und NBV

und den ergänzenden Dokumenten zu handeln.

(2) Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, seine Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichtercoach oder Kommissar

e i n d e u t i g z u d o k u m e n t i e r e n .

Für die Einsatzdokumentation sind das Schiedsrichtereinsatz-Nachweisheft oder die digitale Schiedsrichterkartei

des DBB zugelassen.

§ 15 Gestellungspflicht

(1) Die Vereine müssen Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz für Senioren- und Jugendmannschaften

unterhalb den Bundesligen stellen.

(2) Die Mindestanzahlen und Mindestqualifikationen der zu stellenden Schiedsrichter für eine am Spielbetrieb teilnehmende

Mannschaft sind der tabellarischen Aufstellung im Anhang zu entnehmen.

(3) Vereine, die erstmalig am Spielbetrieb teilnehmen oder die mindestens fünf Jahre lang mit keiner Mannschaft

am Spielbetrieb teilgenommen haben, müssen erst im zweiten Jahr der erstmaligen oder erneuten Teilnahme

am Spielbetrieb die Gestellungspflicht erfüllen.

(4) Schiedsrichter, die schuldhaft keine fünf Pflichtspiele in der zurückliegenden Saison geleitet haben, werden bei

der Gestellungspflichtkontrolle nicht berücksichtigt.

(5) Die Unterlagen zur Gestellungspflichtkontrolle sind jährlich bis zum 15. Juni nach Aufforderung von allen am

Spielbetrieb teilnehmenden Vereinen einzureichen. Die Unterlagen umfassen das Formblatt „Meldung zur

Schiedsrichtergestellungspflicht“ und die Einsatzdokumentationen.

(6) Die Vereine, von denen das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nicht fristgerecht eingegangen

sind, werden einmalig unter der Setzung einer Frist von 14 Tagen gemahnt.

(7) Alle nach Ablauf der Mahnfrist eingehenden Unterlagen bleiben für die Gestellungspflichtkontrolle unberücksichtigt.

(8) Der Ressortleiter ist für die Gestellungspflichtkontrolle zuständig. Er kann die Kontrolle an die Schiedsrichterwarte

der Regionen im NBV oder die Geschäftsstelle des NBV delegieren.

(9) Für die Fristwahrung ist der Eingang entscheidend.

VII. Strafen

§ 16 Grundsatz

(1) Schiedsrichter oder Vereine können bestraft werden, wenn sie gegen Bestimmungen der Schiedsrichterordnung

des NBV und Inhalte der vorrangigen und ergänzenden Dokumente verstoßen und dies zu vertreten haben.

(2) Die Strafen richten sich nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung des NBV. So-fern die Bestimmungen

nicht innerhalb der Schiedsrichterordnung des NBV abschließend geregelt sind, wirken die Bestimmungen

der Ordnungen, Ausschreibungen, Vorgaben und Strafenkataloge des DBB, der RLN, des NBV und der

Regionen des NBV ergänzend.

113


§ 17 Zuständigkeit

(1) Verstöße mit Auswirkung auf den Spielbetrieb werden durch die Spielleitungen bestraft.

(2) Alle weiteren Verstöße werden durch die zuständige Stelle des Schiedsrichterwesens bestraft. Die Ausstellung

und Verfolgung von Ordnungsstrafen kann an die Geschäftsstelle des NBV delegiert werden.

(3) Bei Geldstrafen oder sonstigen Forderungen gegen ihre Schiedsrichter haften deren Vereine gesamtschuldnerisch

nach dem Vereinshaftungsprinzip.

§ 18 Gestellungspflichtstrafen

(1) Bei Nichterfüllung der Gestellungspflicht wird eine Ordnungsstrafe erhoben.

(2) Für jeden nicht gestellten Schiedsrichter werden folgende Ordnungsstrafen erhoben:

a) erstes Jahr: 75,00 EUR,

b) zweites aufeinander folgendes Jahr: 150,00 EUR,

c) jedes weitere aufeinander folgende Jahr: 250,00 EUR.

(3) Gibt ein Verein das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nach Mahnung innerhalb der gesetzten

Frist ab, so wird zusätzlich zu einer etwaigen Strafe gemäß Abs. 1 und Abs. 2 für die Verspätung eine Ordnungsstrafe

in Höhe von einmalig 25,00 EUR erhoben.

(4) Gibt ein Verein das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nach Mahnung außerhalb der gesetzten

Frist ab, so gilt die Gestellungspflicht vollumfänglich als nicht erfüllt und es wird zusätzlich zu einer etwaigen

Strafe gemäß Abs. 1 und Abs. 2 für die Verspätung eine Ordnungsstrafe in Höhe von einmalig 75,00 EUR erhoben.

(5) Gibt ein Verein kein Formblatt und / oder keine Einsatzdokumentationen trotz Mahnung ab, so gilt die Gestellungspflicht

vollumfänglich als nicht erfüllt und es wird zusätzlich zu einer etwaigen Strafe gemäß Abs. 1 und

Abs. 2 für die Nicht-Abgabe eine Ordnungsstrafe in Höhe von einmalig 150,00 EUR erhoben.

VIII. Schlussbestimmungen

§ 19 Änderung der Schiedsrichterordnung des NBV

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Schiedsrichterordnungen sind nur durch den Verbandstag des NBV mit

einfacher Stimmenmehrheit möglich.

(2) Soweit Änderungen übergeordneter Vorschriften eine Anpassung der Schiedsrichterordnung des NBV notwendig

machen, ist das Präsidium des NBV auf Vorschlag des Ressortleiters befugt, hierzu Anpassungen dieser

Schiedsrichterordnung zu beschließen. Die Anpassungen treten nach Beschlussfassung vorläufig in Kraft und

bedürfen der Bestätigung durch den nächsten Verbandstag des NBV.

114


IX. Anhang

115


ÄNDERUNGSANT

RÄGE ZUR

SCHIEDSRICHTER

ORDNUNG

116


117


118


119


ANTRÄGE ZUR ÄNDERUNG DER SPIELORDNUNG

Anträge 1 bis 8 an den Verbandstag

Der NBV-Vorstand stellt die folgenden Anträge 1 bis 8 zur Änderung der Spielordnung an den Verbandstag.

Hannover, 10. September 2020

Antrag Nr.1

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in der Überschrift des § 2 NBV-SO die Wörter Ausrichter und Teilnehmer streichen:

alte Fassung

§ 2 Veranstalter, Ausrichter, Teilnehmer § 2 Veranstalter

neue Fassung

Begründung: Die Definition der Begriffe Ausrichter und Teilnehmer erfolgt nicht in diesem Paragraphen, sondern in

der DBB-SO, deshalb trifft die Überschrift nicht den Inhalt des Paragraphen.

Antrag Nr. 2

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung § 6 einen neuen Absatz 6 einfügen:

alte Fassung

neue Fassung

§ 6 Hallen und Kampfgerichte § 6 Hallen, Kampfgerichte, Einspielzeit

(1) bis (5) wie bisher.

(6) Die Gastmannschaft hat Anspruch auf mindestens 15

Minuten Einspielzeit. Die Einspielzeit reduziert sich, wenn

die Gastmannschaft nicht rechtzeitig vor dem

angesetzten Spielbeginn mit dem Einspielen beginnt.

Begründung: Die Regelung sichert dem Gastverein eine Mindest-Einspielzeit zu, wenn er pünktlich in der Halle ist,

aber z. B. durch den Verlauf eines vorhergegangenen Spiels die angesetzte Anfangszeit nur durch Verringerung des

Einspielzeit eingehalten werden könnte.

120


Antrag Nr. 3

Der NBV-Vorstand beantragt: Der NBV-Verbandstag möge die NBV-Spielordnung in § 1 Abs. 2 und in § 7 Absatz 1

wie folgt ändern:

alte Fassung

§ 1 Absatz 2

Für Spiele der Jugend gelten außerdem die DBB- und die

NBV-Jugendordnung, sowie die DBB-Jugendspielordnung.

§ 7 Absatz 1

Die Ausschreibungen für alle Wettbewerbe des NBV werden

vom Vorstand beschlossen. Die für die Jugendwettbewerbe

geltenden Bestimmungen werden vom NBV-

Jugendausschuss festgelegt.

neue Fassung

§ 1 Absatz 2

Für Spiele der Jugend gelten außerdem die DBB-

Jugendordnung, sowie die DBB-Jugendspielordnung.

§ 7 Absatz 1

Die Ausschreibungen für alle Wettbewerbe des NBV werden

vom Vorstand beschlossen.

Die Neufassung der NBV-Jugendordnung macht eine Änderung der NBV-Spielordnung notwendig.

Antrag Nr. 4

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 11 einfügen:

alte Fassung

Der bisherige § 11 Mannschaftsverantwortliche

Der bisherige § 12 Abstiegsregelung

Der bisherige § 13 Aufstiegsregelung

Der bisherige § 14 Übertragung von Teilnahmerechten

neue Fassung

§ 11 Spielbeginn

(1) Pflichtspiele des NBV sollen am Wochenende

ausgetragen werden.

(2) Die Anfangszeit für Spiele der Oberliga, der Landesliga

der Senioren und um den NBV-Pokal soll samstags

zwischen 15:00 und 20:15 Uhr und sonntags zwischen

11:00 und 16:00 Uhr liegen.

(3) Die Anfangszeit für Spiele der Jugendlandesliga soll

samstags zwischen 12:00 und 18:00 Uhr und sonntags

zwischen 11:00 und 16:00 Uhr liegen.

(4) Ausnahmen sind mit Zustimmung der anreisenden

Mannschaften und der Spielleitung möglich.

(5) Die Ausrichter legen nach Aufforderung die Spieltermine

innerhalb der vorgegebenen Zeiten fest und teilen sie

dem Veranstalter mit.

wird § 12 Mannschaftsverantwortliche

wird § 13 Abstiegsregelung

wird § 14 Aufstiegsregelung

wird § 15 Übertragung von Teilnahmerechten

Begründung: Im Interesse des anreisenden Vereins ist die Festlegung der Anfangszeiten erforderlich, um eine zu

frühe Anreise oder eine sehr späte Heimreise ohne Zustimmung des Gastvereins zu unterbinden. Die Vorgaben entsprechen

im Wesentlichen der bisherigen Praxis, wie sie im Rahmenplan von TeamSL angewendet wurde.

121


Antrag Nr. 5

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 16 einfügen:

alte Fassung

Einfügung zwischen §14 (alt) und §15 (alt)

Der bisherige § 15 Einsatzberechtigung

Der bisherige § 16 Änderung der Einsatzberechtigung

Der bisherige § 17 Ausländische Spieler

Der bisherige § 18 Spieldurchführung

Der bisherige § 19 Vorlage Teilnehmerausweise (TA)

Der bisherige § 20 Höhere Gewalt

Der bisherige § 21 Spielverlegung nach Ort und Zeit

Der bisherige § 22 Neuer Austragungstermin

Der bisherige § 23 Fehlende Zustimmung, Stattgabe

Der bisherige § 24 Letzter Spieltag

Der bisherige § 25 Maßnahmen des NBV

Der bisherige § 26 Strafbestimmungen

neue Fassung

§ 16 Spielberechtigung von Jugendspielern

(1) Das Überspringen einer Altersklasse richtet sich nach

den besonderen Bestimmungen des DBB und des NBV.

(2) Jugendliche mit einer Sonderteilnahmeberechtigung sind

nicht in den untersten Jugendspielklassen der Regionen

teilnahmeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn in der

betreffenden Altersklasse der Region nur eine Spielklasse

besteht.

(3) Die Regionen können in der U14 männlich den Einsatz

weiblicher U14 Spielerinnen zulassen.

(4) In den Spielen der Landesliga männlich ist der Einsatz

weiblicher Spielerinnen nicht zulässig.

wird § 17 Einsatzberechtigung

wird § 18 Änderung der Einsatzberechtigung

wird § 19 Ausländische Spieler

wird § 20 Spieldurchführung

wird § 21 Vorlage Teilnehmerausweise (TA)

wird § 22 Höhere Gewalt

wird § 23 Spielverlegung nach Ort und Zeit

wird § 24 Neuer Austragungstermin

wird § 26 Fehlende Zustimmung, Stattgabe

wird § 26 Letzter Spieltag

wird § 27 Maßnahmen des NBV

wird § 28 Strafbestimmungen

Begründung: Die Regelung war bisher in der NBV-Jugendordnung enthalten. Durch eine Neufassung der Jugendordnung

wird diese Vorschrift nun in die NBV-Spielordnung übernommen. Die Absätze 3 und 4 dienen der Klarstellung,

da sich die Teams über diese Ligen für die Deutschen Meisterschaften qualifizieren können, der DBB aber nur

eine strikte Trennung nach männlich und weiblich kennt.

Antrag Nr. 6

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in § 23 NBV-SO (neue Nummerierung) einen neuen Absatz 5 einfügen:

alte Fassung

neue Fassung

(5) Der NBV-Vorstand kann einzelne Spieltage ganz oder

teilweise absagen, falls die planmäßige Austragung von

Spielen aufgrund behördlicher Vorgaben nicht gestattet ist.

Begründung: Der Vorstand erhält die Möglichkeit auf behördliche Vorgaben schnell zu reagieren.

122


Antrag Nr. 7

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 29 einfügen:

alte Fassung

Einfügung zwischen § 26 (alt) und § 27 (alt)

Der bisherige § 27 Änderung der NBV-Spielordnung

neue Fassung

§ 29 Gestellung von Jugendmannschaften / Jugendfehlumlage

(1) Vereine des NBV, die am Seniorenspielbetrieb ab Oberliga bis

Regionalliga teilnehmen, sind verpflichtet, Jugendmannschaften

mindestens wie folgt zu stellen:

b) bei Teilnahme am Seniorenspielbetrieb der Herren mindestens

eine männliche Mannschaft im Mini-Bereich und bei Teilnahme

am Seniorenspielbetrieb der Damen eine weibliche

Mannschaft im Mini-Bereich und

c) für jede ab Oberliga bis Regionalliga teilnehmende Herrenbzw.

Damen-Mannschaft je eine männliche bzw. weibliche

Jugendmannschaft oberhalb des Mini-Bereichs, unterhalb

U19.

(2) Für jede nach Abs. 1 fehlende Jugendmannschaft hat der Verein

an den NBV eine Fehlumlage wie folgt zu zahlen:

a) im ersten Jahr in Höhe von 150 €,

b) im zweiten Jahr in Höhe von 300 €,

c) ab dem dritten und für jedes weitere ununterbrochen darauf

folgende Jahr in Höhe von 500 €.

(3) Die Pflicht zur Zahlung der Fehlumlage wird jeweils am Ende jeder

Spielzeit durch den NBV festgestellt.

(4) Der NBV-Vorstand erlässt die zur Umsetzung dieser Regelung

nötigen Verfahrensvorschriften. Verstöße gegen die

Verfahrensvorschriften durch die Vereine können mit einer

Ordnungsstrafe bis zur Höhe der nach Abs. 2 fälligen Umlage

geahndet werden.

(5) Der NBV ist verpflichtet, die aus dieser Fehlumlage resultierenden

Beträge der NBV-Jugend zur Förderung der Jugendarbeit zur

Verfügung zu stellen. Hierfür sind jährlich die erhobenen

Fehlumlagebeträge einer zweckgebundenen Rücklage

zuzuführen, aus der jährlich in angemessenem Umfang

Zuschüsse auszuzahlen sind. Die Kriterien zur Vergabe beschließt

die Jugendkonferenz.

wird § 30 Änderung der NBV-Spielordnung

Begründung: Die Regelung war bisher in der NBV-Jugendordnung enthalten. Durch die Neufassung der Jugendordnung

wird diese Vorschrift nun in die NBV-Spielordnung übernommen.

Antrag Nr. 8

Der NBV-Vorstand beantragt:

Der NBV-Verbandstag möge in der NBV-Spielordnung den bisherigen § 28 streichen.

Begründung: Der bisherige § 28 enthielt eine Übergangsregung. Ab der Spielzeit 2020/21 ist diese nicht mehr erforderlich.

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#UNSERSPIEL

DER NÄCHSTE VERBANDSTAG FINDET

AM 10. JULI 2021 IN HANNOVER STATT.

© Niedersächsischer Basketballverband 2020

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