NBV-Berichtsheft 2020
Das Berichtsheft des Niedersächsischen Basketballverbandes zur jährlichen Mitgliederversammlung, dem NBV-Verbandstag.
Das Berichtsheft des Niedersächsischen Basketballverbandes zur jährlichen Mitgliederversammlung, dem NBV-Verbandstag.
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BERICHTSHEFT 2020
NBV-VERBANDSTAG
NIEDERSÄCHSISCHER BASKETBALLVERBAND E.V.
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MAGAZIN
Mit der letzten Ausgabe haben wir begonnen Interviews
und Geschichten aus dem Basketball in Niedersachsen
in das Berichtsheft aufzunehmen. Wir
waren mit einigen Artikeln und Interviews im monatlich
erscheinenden LSB-Magazin vertreten und
möchten euch diese nicht vorenthalten.
Viel Spaß beim Lesen.
LEHRER MÜSSEN DEN
WERT DIESES SPIELS
ERKENNEN!
BERNHARD WAWERSIK
Rund 40 Jahre hat Bernhard Wawersik Basketball gespielt.
2005 beendete der heute 67-Jährige seine aktive
Karriere. Doch sein Engagement für den Basketball endete
nicht nach der Schlusssirene. Bernhard war Trainer,
Schiedsrichter, Ergebnissammelstelle, Schiedsrichterwart
und ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender des Bezirks
Lüneburg. Im Mai 2021 wird er sein Amt zur Verfügung
stellen. Auf über 50 Jahre zwischen Parkett, Anrufbeantworter
und Präsidiumssitzungen blickt Bernhard im Interview
zurück und sinniert über mögliche Initiativen für die
Zukunft des Basketballs.
Lieber Bernhard, wie bist Du zum Basketball gekommen?
In den 1950ern und 1960ern dürfte der orange Ball
ja noch nicht so präsent im deutschen Sport gewesen
sein.
Als ich fünf Jahre alt war, ist mein Vater nach Osnabrück versetzt
worden. Wie viele andere sammelte ich meine ersten
sportlichen Erfahrungen im Fußball. Allerdings war ich häufig
Torwart, sodass ich schon damals häufig den Ball mit der
Hand gespielt habe (lacht). Ich konnte aber nur recht wenig
mit diesem körperbetonten, für mich fast schon brutalen
Spiel anfangen. Mein älterer Bruder hat mich dann sowohl
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zum Schwimmen als auch zum Basketball gebracht. Er
hat als Leichtathlet unter anderem Stabhochsprung gemacht
und ist dann irgendwann als langer und sprungstarker
Mensch auch mit dem Basketball in Berührung
gekommen. Mitte der 1960er Jahre habe ich dann mit
dem Basketball angefangen und bin recht schnell in die
Jugend des VfL Osnabrück gewechselt. Der VfL war ja
1967 deutscher Pokalsieger und 1969 deutscher Meister
– also schon eine Adresse in Basketball-Deutschland.
Der Sport war daher hier präsenter als andernorts. Die
Spieler haben uns Jugendliche und Kinder dann auch
trainiert – das war super. Ich habe dann während meiner
restlichen Schulzeit und nach meinem Abitur mal mehr,
mal weniger Basketball gespielt. Als ich dann mein Studium
an der damaligen Fachhochschule in Buxtehude begonnen
habe, wollte ich mich dann wieder verstärkt auf
Basketball konzentrieren. An der FH gab es kein Team,
allerdings erzählte mir der Hochschul-Präsident, dass
gerade eine Basketball-Abteilung beim TSV Buxtehude
aufgemacht worden war.
Also warst Du quasi schon Gründungsmitglied des
Basketball-Teams des TSV?
Fast! Die haben schon trainiert, allerdings steckte das
alles noch in den Kinderschuhen. Ich bin dann eingestiegen
und habe während meiner drei Jahre Studium dort
gespielt. Dabei habe ich viele Freundschaften geschlossen,
die bis heute bestehen. Auch, als wir dann kurze
Zeit später in Hamburg das Architekturbüro gegründet
haben, habe ich beim TSV weiter Basketball gespielt.
Natürlich wollte ich schon immer auch die Partien gewinnen,
aber die Freude am Spiel stand da ganz klar im Vordergrund.
Dieser Sport hat mich immer gereizt, weil er
einerseits körperlos war und andererseits eine Eleganz
versprühte. Spielzüge kreieren, Pässe zielgenau an den
Mann bringen – das hat mir sehr viel Spaß gemacht und
war auch in Spielen auf vermeintlich geringerem Niveau
möglich. Auch deshalb habe ich bis 2005 aktiv Basketball
gespielt.
Immer für den TSV Buxtehude?
Ja, immer für den TSV. Natürlich hat es irgendwann immer
weniger mit Leistungssport zu tun gehabt, aber der
Spaß war immer da. Ich würde schon sagen, dass ich
ein einigermaßen guter Aufbauspieler mit einem passablen
Distanzwurf gewesen bin, aber nicht auf hohem Niveau.
Wie sagt man so schön: Es war die Liebe zum
Spiel, weshalb ich so lange gespielt habe. Auf dem
Spielfeld konnte ich mich schon behaupten, aber nach
der Sirene fand ich den Austausch mit den Gegenspielern
eigentlich immer ganz gut und habe so viele Leute
kennengelernt.
Die Liebe zum Spiel hat Dich dann zu neuen Aufgaben
geführt?
Anfang der 1990er Jahre habe ich meinen Trainerschein
gemacht und habe dann auch in Buxtehude zeitweise
Training gegeben. Das ließ sich aber nicht immer mit
meiner Arbeit in Hamburg vereinbaren. Ich war dann
noch zwei Jahre Co-Trainer beim TSV. 1999 schaffte das
Team den Aufstieg, und ich war auch in der dann folgenden
Oberliga-Spielzeit Assistenzcoach, gab den Posten
aber später dann auf.
Ab 1997 und somit auch während Deiner Zeit als Assistenztrainer
hast Du die Ergebnissammelstelle des
Bezirks betrieben. Gerade in den 1990er Jahren dürfte
das ja noch viel Zeit in Anspruch genommen haben?
Damals war es noch so, dass die Spielresultate via Telefon
mitgeteilt werden mussten, um sie anschließend an
die Presse weiterzuleiten. Dafür bekam ich einen Anrufbeantworter.
Das war echt Arbeit, da ich jeden Sonntagabend
den Anrufbeantworter abgehört und Ergebnisse
gesammelt habe. Das war dann manchmal mit weiteren
Telefonaten verbunden, weil beispielsweise ein Endergebnis
am Telefon nicht zu verstehen war. Mit Hilfe der
Ergebnisse musste ich dann auch die Tabellen der circa
20 Ligen auf den aktuellen Stand bringen. Zum Glück
kannte ich mich damals schon etwas mit EDV aus, sodass
es ein wenig schneller ging. Die Arbeit habe ich
bis 2012 betrieben. Inzwischen läuft das ja eigentlich
automatisch. Zusätzlich war ich dann auch noch als
Schiedsrichter aktiv. Vor fünf Jahren war Schluss. Da
wollten am Ende die Knie dann nicht mehr so mitmachen.
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Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Ergebnissammler –
Du hast ja echt alles gemacht.
Sport hat mir mein Leben doch sehr stark strukturiert. So
habe ich dank des Schwimmens eine starke Konzentrationsfähigkeit
aufgebaut, von der ich sowohl früher in der
Ausbildung als auch heute sehr profitiere. Ich hatte immer
viel Spaß. Sport hat mir viel gegeben. Dem Sport
etwas zurückzugeben, war immer meine Motivation.
Wie kam es dann dazu, dass Du zum Vorstands-vorsitzenden
des Bezirks Lüneburg gewählt wurdest?
2005 wurde ich gefragt, ob ich nicht Sportwart des Bezirks
werden möchte. Das konnte ich mir vorstellen und
bin dann zur Vorstandssitzung gegangen. Allerdings
stellte sich dann heraus, dass ein Schiedsrichterwart viel
dringender gesucht wurde. Die Aufgabe habe ich dann
gerne übernommen. Ich habe mich dann darum gekümmert,
dass die Schiedsrichterkommission, die es früher
schon mal gab, wieder aktiviert wird. Diese Kommission
besteht bis heute. Ich war dann bis 2009 Schiedsrichterwart
des Bezirks. Dann war es so, dass der damalige
Vorstandsvorsitzende sein Amt zur Verfügung gestellt
hatte. Ich hatte mich zunächst nicht gemeldet, aber
dann wurde ich direkt gefragt, ob ich nicht der neue
Vorstandsvorsitzende sein könne. Da war man mit meiner
getanen Arbeit wohl zufrieden (schmunzelt). Ich habe
dann zugesagt und bin somit seit 2009 der Vorsitzende.
Im Mai 2019 wurde ich erneut für eine weitere, zweijährige
Amtszeit gewählt. Ich habe aber schon mitgeteilt,
dass diese meine letzte Amtszeit sein wird.
Dann wirst Du zwölf Jahre im Amt gewesen sein. Warum
hast Du den Entschluss gefasst, dass 2021
Schluss ist?
Ich hätte da immer noch Lust darauf – das wäre nicht
das Thema. Aber ich bin jetzt 67 Jahre alt und will mich
nicht am Stuhl festklammern. Nein, es müssen Jüngere
machen. Ich kann mir vorstellen, beratend zur Verfügung
zu stehen. Mal schauen, was da kommt.
Als Bezirksvorsitzender bist Du ja auch Mitglied des
NBV-Präsidiums. Wie hast Du die Initiative „NBV
2020“ erlebt, die im November 2012 ins Leben gerufen
wurde?
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Im Zuge dessen wurde wirklich jeder Stein umgedreht
und geschaut, wie der Verband noch effizienter arbeiten
kann, um sich für die Zukunft bestens aufzustellen. Da
habe ich mich auch engagiert und das begleitet. Ich war
da nicht der Vorreiter, aber ich habe sicherlich auch den
einen oder anderen kleinen Impuls gesetzt. An der Eingliederung
von Bremen in unseren Verband habe ich etwas
mitgewirkt. Ich empfinde die grundsätzlichen Veränderungen
im Verband als sehr gut. Früher gab es die
eine oder andere langweilige Präsidiumssitzung – das
ist heute viel strukturierter. Und das kommt auch gut an.
Und ich habe mich für die Initiative „NBV 2020“ auch engagiert,
weil ich hoffe, dass es die Dichte des Basketballs
in der Region erhöht. Das kann ein Bezirk allein
kaum schaffen.
Kannst Du das genauer erläutern?
Es ist ein riesiger Bezirk mit verhältnismäßig wenigen Vereinen
und wenigen Spielern. Diese Tatsache bereitet mir
für die Zukunft schon etwas Sorge. Da sind Auswärtsreisen
am Wochenende mit 100 Kilometern pro Strecke keine
Seltenheit. Basketball ist zurzeit eine kostspielige
Sportart. Nach meiner Auffassung ist ein Bezirk aufgrund
seiner Struktur kaum in der Lage, für Impulse zu
sorgen, damit mehr Leute Basketball spielen. Stattdessen
ist es eine Maschinerie, um den Spielbetrieb und
die Ausbildung von Trainern und Schiedsrichtern zu organisieren.
Mehr kann ein Bezirk fast nicht leisten.
Was müsste stattdessen passieren, damit mehr Leute
im Verein Basketball spielen?
Der Ansatz müsste aus einer ganz anderen Richtung
kommen, um etwas zu bewegen. Ich glaube persönlich,
dass die Schulen und Lehrer der entscheidende Punkt
für so eine Entwicklung sein könnten. Da haben wir als
Bezirk natürlich überhaupt keinen Einfluss. Vielleicht hat
der NBV da eine Möglichkeit, da er auf Landesebene
tätig ist und womöglich etwas machen kann. Lehrer müssen
den Wert dieses Spiels erkennen. Mit James Naismith
war es ja auch ein Lehrer, der diese Sportart erfunden
hat, um Fairness und sportliche Werte bei Schülern
zu implementieren. Aber natürlich könnten auch andere
Leute die Initiative ergreifen.
Welche Rolle spielen in diesem Prozess die Vereine?
Vereine müssen überzeugt werden, so einen Sport aufzunehmen.
Die müssen natürlich zusehen, wie sie mit ihrem
finanziellen Budget auskommen. Aber die Voraussetzungen
für Basketball sind ja meistens da. Vereine haben
entweder eine eigene Halle oder nutzen die Turnhalle
einer Schule. Und Basketballkörbe hängen da ja meistens
auch. Es fehlt halt meistens der Initiator. Die Lehrer
trauen sich selbst so etwas dann häufig einfach nicht zu.
Natürlich brauchst du ja auch interessierte Kinder. Aber
die lassen sich ja schnell für Sportarten begeistern. Und
dann gibt es auch noch sportliche Vorbilder wie Dirk Nowitzki
oder Dennis Schröder, denen die Kinder nacheifern
können.
Das Potenzial ist also da.
Hier in Hamburg laufen häufiger Kinder mit einem Basketball
als mit einem Fußball durch die Stadt. Dort, wo
ein Spielplatz ist, hängt auch häufig ein Korb. Fährt man
etwa durch das alte Land, gibt es in fast jedem Dorf Basketballkörbe.
Zusätzlich könnte auch 3x3 ein weiterer Ansatz
sein, dass sich noch mehr Leute für Basketball interessieren.
Wenn Du auf die letzten Jahrzehnte deiner Tätigkeit
im Bezirk und Verband schaust, was muss zukünftig
besser werden?
Die angesprochene Vereinsdichte muss flächendeckend
erhöht werden, die Entfernung zwischen Vereinen müsste
beispielsweise halbiert werden. Wir müssen es schaffen,
Begeisterung zu entfachen. Ansonsten kommt es
nämlich andersrum. Ansonsten wird es immer weniger
Vereine geben. Dafür gibt es ja bereits jetzt Beispiele.
Bei uns gibt es immer wieder mal Anmeldungen von Vereinen,
aber die Zahl der Abmeldungen ist etwas größer.
Wir befinden uns da an einem Punkt, der kritisch sein
könnte. Klar, es wird dann immer noch Kernvereine geben.
Bezirke können da sehr schnell ausbluten. Das
geht dann ganz schnell. Es ist nicht so, dass ich dem
Bezirk oder dem NBV einen Vorwurf mache. Bei beiden
ist die Organisation des Spielbetriebs die Hauptaufgabe.
Ich habe nur die Sorge, dass die Anzahl der Vereine
geringer wird. Bei meinem Verein, dem TSV Buxtehude,
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war lange Zeit gar nichts los. Da spielte nur noch eine
Mannschaft. Aber da passiert jetzt auch was, weil ein
neuer Basketball spielender Lehrer dorthin gekommen
ist. Der organisiert da jetzt frisch vor sich hin. Da sind
zwei, drei Jugendmannschaften entstanden, es gibt wieder
zwei Herren-Teams. Es liegt letztlich an den einzelnen
Personen. Und die muss man immer unterstützen.
Welche Momente aus der Zeit Deiner Tätigkeit und
Laufbahn werden Dir in Erinnerung bleiben?
Es gab immer mal wieder bei uns im Bezirk Situationen,
wo es Reibereien gab. Da habe ich immer versucht,
mich der Sache schlichtend anzunehmen. Dinge sollten
so organisiert werden, dass sie funktionieren. Übertriebener
Ehrgeiz und übersteigerte Hysterie führen ja zu
nichts. Ich glaube, dass meine Arbeit da ganz erfolgreich
war. Ich fühle mich sehr wohl momentan. Wir haben
ein harmonisches Miteinander in unserem Vorstand,
was ich sehr gut finde. Das war am Anfang nicht so. Ich
hatte und habe tolle Unterstützer wie etwa Carsten Brokelmann
vom VfL Stade, der dort inzwischen Präsident
ist. Er kennt sich in allen möglichen Themen, was den
Sport angeht, aus und hilft sehr viel. Von Leuten wie ihm
gibt es so einige. Ansonsten erinnere ich mich gerne daran,
dass wir den Verbandstag zum Verbandstag der Vereine
gemacht haben. An der Änderung war ich auch ein
wenig beteiligt. Bewegt hat mich der Tod unseres vorherigen
Präsidenten Andreas Dienst, zu dem ich ein sehr
gutes und freundschaftliches Verhältnis hatte.
werden. Mit der Gebietsreform wird sich strukturell einiges
verändern. Dann ist der NBV bei der Entwicklungshilfe
noch mehr gefragt. Der Basketball selbst ist aber
auch gefragt. Von der Grundstruktur ist Basketball in meinen
Augen der telegenste Sport. Es gibt ein klar definiertes
Ziel, das fast immer für den Zuschauer sichtbar ist.
Es ist dynamisch ohne Ende und es passiert viel. Diese
Sportart ist wunderbar komplex, aber sie darf durch zusätzliche
Regelerweiterung nicht noch komplexer und
komplizierter gemacht werden. Das schreckt Neulinge
und Interessierte im Zweifel ab.
Lieber Bernhard, vielen Dank für das interessante Gespräch
und alles Gute für Deine Zukunft.
Das Interview führte Jan-Hendrik Luft für den NBV.
Wie fällt Dein Fazit aus?
Ich denke, dass ich das ganz in Ordnung gemacht habe.
Von Natur aus bin ich aber nie mit mir komplett zufrieden.
Und dann bin ich auch noch Architekt. Da ist man
auch niemals zu 100 Prozent zufrieden (schmunzelt). Es
gibt immer Dinge, die man noch besser hätte machen
können. Im Nachhinein hätte ich mir von mir gewünscht,
dass ich häufiger in die Vereine gegangen wäre. „Wo
drückt Euch der Schuh? Wo können wir helfen?“. Ich wäre
am liebsten zu allen Dorfvereinen gefahren und hätte
sie gefragt: ‚Wollt Ihr nicht Basketball spielen? Basketball
ist ein geiler Sport‘. Das habe ich leider einfach
nicht geschafft. Das könnte zukünftig besser gemacht
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TALENTE FRÜHZEITIG
ENTDECKEN UND
FÖRDERN
GERD MEINECKE
RESSORLEITUNG LEISTUNGSSPORT
Im September 2019 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde
nach vorheriger Abstimmung mit dem Niedersächsischen
Kultusministerium und dem Landessportbund
Niedersachsen (LSB) 14 „Talentschulen des Sports“
zertifiziert. Gerd Meinecke, Ressortleiter Leistungssport
im Niedersächsischen Basketballverband (NBV), hat an
der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung
und Schule in Niedersachsen“ mitgearbeitet und ist in einer
Testphase bereits als Talentscout aktiv. Im Interview
mit dem LSB Magazin gibt er einen Einblick in die Arbeit
in den Talentschulen des Sports.
Sie haben für den NBV an der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung
mitgearbeitet und auch die Grundschule
Am langen Esch in Quakenbrück und Keding Grundschule
Kettenkamp auf ihrem Weg zur Talentschule begleitet.
Welchen Stellenwert hat der Sport an diesen Schulen?
Einen sehr hohen Stellenwert. Beide Schulen pflegen einen
engen Kontakt zu den regionalen Sportvereinen. Die insgesamt
etwa 370 Schülerinnen und Schüler erhalten damit Angebote,
die weit über den klassischen Sportunterricht hinausgehen.
Wie sehen diese Kooperationen aus?
Die Grundschulen sind seit 2010 im Basketball-Schulprojekt
der Artland Dragons Quakenbrück. Dazu gehören permanen-
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te Basketball-AGs, die Teilnahme am jährlichen Grundschulturnier,
innovative Umsetzungen der begleitenden
Aktivitäten wie z.B. Cheerleading und die Teilnahme von
Lehrkräften an Fortbildungsangeboten der Artland Dragons
durch hauptamtliche Trainer. Darüber hinaus gibt
es Besuche von Profispielern in der Schule und Besuche
von Klassen bzw. AGs bei den Heimspielen der Artland
Dragons. Weitere Kooperationspartner der Schulen
finden sich auch in den Sportarten Fußball und Tennis.
Sie waren selbst bis 2012 als Lehrer am Artland Gymnasium
Quakenbrück tätig. Welche Chancen sehen
Sie bei einer engen Zusammenarbeit zwischen Schule
und Verein?
Durch die Zertifizierung als „Talentschule des Sports“
wird die Kooperation aus meiner Sicht noch enger und
effektiver im Hinblick auf eine Talentsichtung. Der Stellenwert
des Faches Sport wird verbessert, das Verständnis
für die Belastungen von gesichteten Talenten wird gro-
̈ßer. Diese Rückmeldungen habe ich auch bei meinen
Besuchen bei Fach- und Gesamtkonferenzen an der
Grundschule Am langen Esch und der Keding Grundschule
erhalten.
Die offizielle Zertifizierung der Talentscouts steht
noch aus. Sie sind bereits in einer Testphase in den
Schulen aktiv. Auf welche sportlichen Begabungen
achten Sie bei der Talentsuche besonders?
In der Grundschule geht es in erster Linie um die Sichtung
von motorisch begabten Schülerinnen und Schu-
̈lern. Dazu kommen, wie in der Kooperationsvereinbarung
beschrieben, Begeisterungsfähigkeit, Interesse an
Sport und Bewegung, Leistungsbereitschaft, körperbauliche
Voraussetzungen, Potential für Lern- und Leistungsfortschritte
und Leistungsfähigkeit. Im Einvernehmen mit
der jeweiligen Fachlehrerin oder dem jeweiligen Fachlehrer
können unter Umständen auch sportübergreifende
Bewegungschecks durchgeführt werden. Welche Sportart
für die Schülerinnen und Schüler in Frage kommt, ist
dann noch nicht wichtig. Die Kooperationsvereinbarung
sieht ausdrücklich eine Durchlässigkeit bei den Sportarten
vor.
Wie gehen Sie vor, wenn sie gemeinsam mit der
Schule eine besonders talentierte Schülerin oder einen
talentierten Schüler entdecken?
Mit den beiden „Talentschulen des Sports“ in Quakenbrück
und Kettenkamp sind für dieses Jahr klare Schritte
der praktischen Umsetzung vereinbart. Bis zum Ende
des Jahres legen die Schulleitungen gemeinsam mit den
Fachlehrerinnen und -lehrern fest, welche Klassen vom
Talentscout besucht werden. Diese Besuche finden
dann im Januar und Februar 2020 statt. Sollte eine Schülerin
oder ein Schüler als Talent gesichtet werden, werden
die Eltern direkt über die Schule informiert. Beim Elternsprechtag
im März steht der Talentscout dann für Gespräche
zur Verfügung.
Was glauben Sie, welche Voraussetzungen wichtig
sind, damit diese Verzahnung zwischen Schule und
Sport landesweit funktioniert?
Für eine landesweite Umsetzung der Kooperationsvereinbarung
ist es zwingend notwendig, dass die Landesfachverbände
Interessenten gewinnen, die ab 2020 an dem
Ausbildungsprogramm des LSB Niedersachsen teilnehmen
und als Talentscouts zur Verfügung stehen.
Welche Chancen sehen sie in der Einführung der Talentschulen,
abgesehen von der frühen Entdeckung
der Talente?
Durch die Talentschulen werden Talente nicht nur früher
entdeckt, sondern auch eine Abgrenzung von Sportarten
vor Ort verhindert. Die Talente werden somit nicht
„abgeworben“. Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für
Olympia und Paralympics“ werden in Zukunft wieder attraktiver
für die Schulen. Außerdem kann das neue System
durch ein mögliches gemeinsames Scouting zu einer
besseren Kooperation der Landesfachverbände führen.
An Standorten, an denen es Talentschulen und
Partnerschulen des Leistungssports gibt, kann eine Begleitung
und Förderung von gesichteten Talenten in Zukunft
von Klasse 2 bis Klasse 10 bzw. 13 durchgängig
gewährleistet werden, ohne dass die schulische Leistung
darunter leiden muss.
Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.
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GEWINNEN STEHT NICHT
IM VORDERGRUND
KARL-HEINZ RÖBEN
NBV-LANDESTRAINER
1983-1992, 1996-2017
Über drei Jahrzehnte hat Karl-Heinz Röben als hauptamtlicher
Landestrainer die Trainerausbildung und die
Betreuung der Talente in den Landesauswahlmannschaften
des Niedersächsischen Basketballverbandes
(NBV) geprägt. Im Interview mit dem LSB-Magazin
blickt er auf seine Arbeit als erster Landestrainer des
NBV zurück.
Wie sind Sie zum Basketball gekommen?
Ich habe in meiner Heimat Rastede, wie es so üblich war,
zunächst Fußball gespielt und mit 15 Jahren in der Leichtathletik
angefangen. Zum Basketball hatte ich wenig Kontakt.
Erst im Zuge meines Lehramtsstudiums in Münster
bin ich dann durch Zufall mit 22 Jahren zum Basketball
gekommen. Im Basketball-Kurs im Studium haben mich
dort die Basketballer angesprochen, ob ich nicht mal bei
ihnen mitspielen will. Da mein Trainer gleichzeitig auch eine
Auswahlmannschaft im Westdeutschen Basketballver-
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band betreut hat und einen Co-Trainer gesucht hat, bin
ich 1977 auch relativ schnell mit dem Leistungssport in
Kontakt gekommen. Als Spieler habe ich für den UBC
Münster dann sogar mal eine Saison in der zweiten Bundesliga
gespielt.
Sie sind dann 1983 nach Osnabrück gezogen und haben
als Landestrainer beim Niedersächsischen Basketballverband
(NBV) angefangen. Wie kam es zu dieser
Rückkehr nach Niedersachsen?
Niedersachsen war das zweite Bundesland, das eine
feste Trainerstelle eingerichtet hat. Für diese Stelle war
ich einer von drei Kandidaten. Die Niedersachsen sind
auf mich aufmerksam geworden, da ich Co-Trainer der
weiblichen U16-Nationalmannschaft war. Mein Vorteil
war außerdem, dass man für die Stelle Lehrer oder Diplomsportlehrer
sein musste. Die Tätigkeit als Landestrainer
war kombiniert mit einer Honorartrainerstelle des
Deutsche Basketball Bundes (DBB) in der Sportschule
Warendorf. Und somit war auch der DBB daran interessiert,
dass ich diese Stelle bekomme.
Welche Aufgaben hatten Sie als Landestrainer?
In erster Linie ging es darum, im Breitensport kleine Vereine
zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass mehr Vereine
Basketballabteilungen gründen und sich so mehr
dem Basketball zuwenden. Das war ein sehr zeitintensiver
Job, da ich immer lange mit dem Auto unterwegs
war. Als zweiter Schwerpunkt kamen dann natürlich die
Kader dazu. Das habe ich neun Jahre lang gemacht.
Nach einer Pause von vier Jahren habe ich dann von
1996 bis 2017 weiter für den NBV gearbeitet. Erst ab
dann ging es primär um die Talentförderung.
Worauf haben Sie bei den jungen Spielerinnen und
Spielern am meisten geachtet?
Spielerische Begabung und athletisches Vermögen sind
meines Erachtens wichtige Voraussetzungen. Körperla-
̈nge ist natürlich auch ein Vorteil. Das Wichtigste ist die
Einstellung zum Training. Wenn jemand begabt ist, bedeutet
das nicht, dass er dann auch automatisch ein guter
Sportler wird.
„Das Wichtigste ist die Einstellung zum Training.“
Ohne diese Einstellung hat man keine Chance richtig
gut zu werden. Auch Dennis Schröder hat jahrelang an
seinem Distanzwurf trainiert und ist erst in der NBA gut
darin geworden.
Wann sollten Jugendliche Ihrer Meinung nach Idealerweise
mit dem Basketball beginnen?
Früher hat man gesagt, dass die Kinder erst verschiedene
Sportarten ausprobieren sollen. Dirk Nowitzki hat zum
Beispiel auch Handball und Tennis gespielt in seiner Jugend
und erst mit 14 Jahren Basketball. Von dieser Regel
ist man aber abgerückt. Bei einer so hochkomplexen
Sportart wie Basketball, vor allem im Hinblick auf die Entscheidungsfindung,
sollte man schon im Alter von sieben
bis acht Jahren anfangen. Man muss natürlich darauf
achten, dass schon früh ein sehr vielseitiges Training
angeboten wird. Das Gewinnen sollte allerdings
nicht im Vordergrund stehen, denn es hindert die Kinder
daran, sich in Ruhe weiterzuentwickeln.
Die Konzepte des Deutschen Basketball Bundes für
unsere Mini-Arbeit sind ausgereift. Jeder Trainer
kann sich daran gut orientieren.
Mein Ziel war es immer, den jungen Spielerinnen und
Spielern schon früh viele Bewegungen beizubringen.
Um diese dann früh zu erlernen, habe ich dazu auf eine
Methode zurückgegriffen, die die Bewegungen mit Merkwörtern
aus dem Alltag verbindet. So wird als einfaches
Beispiel aus dem Wurf und der Handausgangsstellung
bei Anfängern der „Vor-dem-Mund-Wurf“ oder der „Aufdie-Haare-Wurf“,
ohne zunächst die genaue Ellenbogenhaltung
zu thematisieren.
Mit der Entscheidung zum Traineramt haben Sie den
niedersächsischen Basketball viele Jahrzehnte geprägt.
Gibt es Höhepunkte, an die sich besonders
gerne zurückerinnern?
Bei meiner ersten Phase erinnere ich mich noch, dass
ich manchmal für drei bis vier Tage vor Ort in den Vereinen
war. Ab und zu habe ich im Hotel übernachtet, häufig
aber auch in der Familie des 1. Vorsitzenden. In die-
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ser Zeit ist es vorgekommen, dass ich morgens die
Sportlehrer fortgebildet habe, nachmittags habe ich die
Nachwuchstrainer angeleitet und manchmal abends
noch die erste Mannschaft des Vereins trainiert, damit
der Trainer oder die Trainerin neue Impulse bekam. Danach
hat man sich dann noch gemütlich zusammengesetzt.
In der zweiten Phase war das Interessante, dass
ich alle zwei Jahre einen neuen Kader bekommen habe
und damit auch neue Persönlichkeiten begleiten durfte.
Das war sehr reizvoll und ich hatte viel Verantwortung.
Anfänglich habe ich auf Sommercamps noch einen
Nachmittag nicht trainiert, und wir haben z.B. eine Bootsfahrt
auf der Weser gemacht. Oder wir haben als letzte
Maßnahme vor dem Bundesjugendlager an einem Turnier
im Ausland teilgenommen. Davon habe ich noch viele
schöne Bilder im Kopf. Leistungstechnisch waren wir
jahrelang knapp unter der Spitze. Da erinnert man sich
natürlich gerne daran, wenn man beim Bundesjugendlager
ganz oben stand. So zum Beispiel mit dem Jahrgang
1993 in dem unter anderem Dennis Schröder gespielt
hat. Da waren fünf Jungen dabei, die mit knapp 15
Jahren schon über 1,90m groß waren. Aus diesem Jahrgang
sind fünf von zwölf in die Jugendnationalmannschaft
gekommen. Natürlich freut man sich auch, wenn
Spieler wie Dennis Schröder, Isaiah Hartenstein oder Emma
Stach eine so starke Entwicklung nehmen und als
Erwachsene in Amerika in der Top- Liga spielen können.
Daran haben aber natürlich in all den Jahren auch meine
Kolleginnen und Kollegen im NBV und andere Trainerinnen
und Trainer in den Vereinen sehr großen Anteil.
Wie hat sich der Basketball in Niedersachsen in den
fast 35 Jahren Ihrer Tätigkeit verändert?
Als ich als Landestrainer anfing, gab es in Niedersachsen
schon einige Vereine, die in der Bundesliga spielten.
Ich erinnere mich z.B. an Spiele als Zuschauer in Wolfenbüttel,
Osnabrück und Göttingen. Heute haben wir Erstligamannschaften
in Braunschweig, Göttingen, Oldenburg
und Vechta bei den Männern, bei den Frauen in
Osnabrück, Hannover und Göttingen und damit Standorte
dazu bekommen. Und auch in den zweiten Ligen tauchen
einige niedersächsische Namen auf. Aber wichtig
ist natürlich, dass vor Ort ausreichend Sponsoren sind,
die das Projekt unterstützen. Als Landestrainer hat mich
vorwiegend interessiert, ob unsere Talente in der ersten
Liga auch ankommen und ob sie spielen. Im weiblichen
Bereich haben es einige dorthin geschafft. Bei den Jungen
sind es wenige, die den Sprung schaffen. Allerdings
muss ich meinen langjährigen Landestrainerkollege Liviu
Calin nennen. Er und der Standort Braunschweig haben
es jahrelang geschafft, einzelne Jugendliche bis in
die 1. Liga zu bringen. Liviu hat die 17-jährigen Talente
neben dem Einzeltraining schon in seinem Pro B-Team
mittrainieren und mitspielen lassen. Grundsätzlich ist a-
ber das Thema „Spielzeit für Talente“ ein dauerndes Thema
und nicht einfach. Das gilt ja aber auch für andere
Sportspiele. Auf der anderen Seite ist diese Liga ein großer
Werbefaktor für unsere Sportart. Und daraus ergibt
sich die Chance, Orte im Randbereich von Basketballzentren
für unsere Sportart zu gewinnen und damit insgesamt
mehr Mitglieder zu bekommen. Basketball ist
zwar inzwischen eine populäre Sportart, im Vergleich zu
1983 ist die Anzahl der Mitglieder in Niedersachen aber
nur leicht gestiegen. Das lag aber nicht an dem Projekt,
was ich jahrelang geleitet habe, Mitglieder in den basketballfernen
Orten zu gewinnen, sondern liegt weiterhin
vorwiegend darin, ob Basketball in den Familien gekannt
wird und ob die Freunde mit zum Training gehen.
Wenn der Vater Fußball liebt, ist die Chance äußerst gering,
dass der Junge zu uns kommt. Stolz bin ich darauf,
dass unsere Trainerausbildung von Anfang an gut geklappt
hat. Die Zusammenarbeit mit den Lehrwarten war
gut. Da gibt es wenig Unterschiede von früher und heute.
Es gab im NBV schon immer genügend Trainer und
Lehrer, die als Referenten mitgeholfen und das Niveau in
der Ausbildung hochgehalten haben. In meiner zweiten
Phase haben wir damit angefangen, Trainertalente, die
wir auf den Ausbildungslehrgängen gescoutet haben,
einige Zeit weiter zu fördern und uns dann mit allen weiter
regelmäßig zu einer internen Clinic zu treffen und
nicht umsonst kommen mit Stefan Mienack (Bundestrainer
Jugend weiblich) aus Göttingen und Matthias Weber
(Bundestrainer 3x3 für Männer und Frauen) aus Stade
zwei DBB-Trainer aus unseren eigenen Reihen.
War eine ähnliche Entwicklung in ganz Deutschland
zu sehen?
Als ich angefangen habe, Basketball zu spielen, war
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Deutschland bei den Olympischen Spielen 1972 weit
weg von dem Niveau in der Weltspitze. Der Deutsche
Basketball Bund hat dann versucht, durch Kontakt nach
Amerika neue Impulse für den Basketball in Deutschland
zu bekommen. Damals hat der Jugendbundestrainer
Bernd Röder ein athletisches und taktisches Konzept
aus Amerika mitgebracht, wonach er die DBB-Jugendteams
trainieren und spielen ließ. Für die Entwicklung
des Basketballs in Deutschland hat das einen entscheidenden
Impuls gehabt. Er hat unter anderem mit
Hilfe des Jugendreferats einführen lassen, dass Jugendmannschaften
bis zum Alter von U16 nur noch Manndeckung
spielen durften. Das hatte den Vorteil, dass sowohl
Angreifer als auch Verteidiger sich im Spiel immer
zuerst mit der Situation 1 gegen 1 auseinandersetzen
sollten. Das 1 gegen 1 wurde viel trainiert und das hat,
wie sich ja herausgestellt hat, die Ausbildung der Spieler
verbessert. Spieler wie Henning Harnisch und Henrik
Rödl sind mit diesen Konzepten aufgewachsen und
dann mit der Männermannschaft 1993 im eigenen Land
Europameister geworden. Als ich 1981 im weiblichen Bereich
Co-Trainer wurde, waren wir damals bei den Frauen
zweitklassig. Wir sind ein Jahr später mit der U16 in
Vasto di Mare auf der EM auf Platz 11 gelandet. Erst in
den 90er Jahren änderte sich das Niveau. Besonders in
der A- Nationalmannschaft stellten sich die Erfolge ein.
Die Bronzemedaille bei der Europameisterschaft 1997 in
Ungarn war der größte Erfolg. Die Nationalmannschaft
hat damals besonders von den starken Bundesliga-
Standorten in Düsseldorf und danach in Wuppertal profitiert.
Da wurden die deutschen Nationalspielerinnen alleine
schon aufgrund des Trainings mit talentierten Spielerinnen
aus dem Ausland besser und haben ein höheres
Niveau erreicht. Auch die männlichen Jugendmannschaften
des DBB können nun durchweg mit der europäischen
Spitze mithalten. Im letzten Jahr hat unsere U 18-
Mannschaft sogar das Albert-Schweitzer-Turnier, das
wichtigste Turnier nach der Weltmeisterschaft, gewonnen.
Haben sich die Nachwuchsspielerinnen und -spieler
im Vergleich zu früher geändert?
Der Unterschied von damals und heute, was die Anspru-
̈che in der Schule anbetrifft, ist nicht wirklich der gravierendste.
Vielleicht gab es früher weniger Nachmittagsunterricht,
aber auch für den besagten Mehraufwand in
12
der Schule gibt es Lösungen, die die meisten Eltern mittragen.
Die Einstellung der Mädchen und Jungen, wenn
sie sich für Basketball als ihre Sportart entschieden haben,
ist gleich geblieben. Auch heute gibt es noch die
Kinder, die sich mit Basketball so sehr identifizieren,
dass sie sich „Baller“ nennen und ihren Sport so sehr
lieben, dass sie „um Mitternacht aufstehen und anschließend
bereit sind zu trainieren“. Der wichtigste Unterschied
ist, dass früher das Leben für die Kinder viel weniger
Reize hatte. Meine U10-Erfahrung ist, dass viele
Kinder in dem Alter schon sehr unruhig sind. Und mein
Gefühl ist, dass die Reizüberflutung der Jugend zu viel
abverlangt. Ich habe gelernt, dass eine Konzentration
des Menschen auf eine neue Aufgabe nur dann gelingt,
wenn er sich die Zeit nimmt, sich von dem vorher Erlebten
zu lösen und sich erst dann dem Neuen zuwendet.
Das alles erfordert neue Konzepte und Trainingspläne.
Dabei merke auch ich als älterer Trainer, dass ich mit
den neuen Anforderungen wachsen kann.
quasi ein Leben lang. Mich hat es nach meiner Arbeit
als Landestrainer gereizt auch mal in den unteren Jahrgangsstufen
anzufangen. Früher habe ich bereits eine
Art Vorauswahl bekommen, die ich dann weiterentwickelt
habe, jetzt kann ich die Spielerinnen und Spieler
schon ganz früh selbst entwickeln. Das ist eine neue Aufgabe,
die mir sehr viel Spaß macht und die ich gerne
noch lange machen will.
Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.
Haben Sie es jemals bereut, dass Sie die Trainerlaufbahn
eingeschlagen haben und kein Lehrer geworden
sind?
Am Anfang wollte ich unbedingt Lehrer werden. Obwohl
ich kein so schlechtes Examen hatte, war es fast unmöglich
eine Stelle zu bekommen, da dort gerade die Zeit
anfing, wo nur noch wenig Lehrer eingestellt wurden. Da
war ich schon etwas desillusioniert. Mit 40 Jahren hatte
ich nochmal die Chance in Rotenburg/Scheeßel anzufangen,
da war für mich aber ganz klar die Entscheidung
gefallen, dass ich das nicht mehr machen möchte. Als
Landestrainer hatte man ausschließlich mit zielstrebigen
und ehrgeizigen Jugendlichen zu tun, das war schon
eine andere Aufgabe. Und mein Beruf hatte mir immer
Spaß gemacht und war durchweg interessant. Wer kann
schon sagen, dass er sein Hobby zum Beruf gemacht
hat.
Auch nach ihrer Ablösung als Landestrainer sind sie
dem Basketball treu geblieben. Sie sind beim Oldenburger
TB für die U10 zuständig. Können sie nicht
ohne Basketball?
Wenn man 50 Jahre lang Trainer ist, dann ist man das
13
TALENTENTWICKLUNG
MIT WIENER SCHMÄH
THOMAS KÖNIG
NBV-LANDESTRAINER SEIT 2019
Das LSB Magazin stellt Trainerinnen und Trainer aus
Vereinen und Verbänden in Niedersachsen vor. Thomas
König (35) ist Landestrainer beim Niedersächsischen
Basketballverband (NBV). Der gebürtige Österreicher,
der zuvor mitverantwortlich für die Nachwuchsarbeit
bei Rasta Vechta war, ist Inhaber der österreichischen
A-Lizenz und hat 2019 das Europe Coaching
Certificate der International Basketball Federation (FI-
BA) erhalten.
Wie sind Sie zur Trainertätigkeit gekommen?
Als ich in meinem Heimatverein in Wien mit 17 Jahren die
U12 übernommen habe. Damals natürlich noch als Hobby.
Vor sechs Jahren bekam ich dann die Möglichkeit auch
beruflich als Basketballtrainer zu arbeiten. Seit Juli 2019
bin ich nun als Landestrainer für den Niedersächsischen
Basketballverband tätig.
Welche Mannschaften trainieren Sie?
Derzeit betreue ich die männliche U14 Auswahl des NBV.
In der Talententwicklung arbeite ich auf täglicher Basis mit
unseren Landes- und Bundeskaderathleten in Kleingruppen
und Individualeinheiten.
14
In welcher Leistungsklasse befinden sich die Sportlerinnen
und Sportler?
In der individuellen Betreuung gibt es verschiedene Leistungsklassen
von Bezirk-, Landes-, bis Nationalkaderathleten.
Die Auswahlmannschaften sind dafür verantwortlich,
dass junge Talente dem Deutschen Basketballbund
(DBB) für die Sichtung der Jugendnationalmannschaften
vorgestellt werden.
Wie erleben Sie den Nachwuchs beim Training?
Ich erlebe unseren Nachwuchs als sehr begeisterungsfa-
ḧig. Trotz gestiegener Anforderungen im Umfeld der Jugendlichen,
besteht eine hohe Motivation. Das spiegelt
sich auch in der Trainingsbeteiligung wider.
Was sind Ihre sportlichen Ziele?
In erster Linie ist es wichtig, die Basis im Nachwuchsbereich
zu vergrößern. Der Anspruch ist, in Zusammenarbeit
mit den Bundesligavereinen dafür zu sorgen, dass
es möglichst viele Nachwuchsspieler in die nationale
Spitze schaffen. Ein weiteres Ziel ist, dass niedersächsische
Spieler Teil der Jugendnationalmannschaften sind.
Wie viel Zeit investieren Sie durchschnittlich in ihre
wöchentliche Trainertätigkeit?
Es gibt keine „Standard-Arbeitswoche“. Meine Woche
richtet sich nach aktuellen Terminen und Arbeitsschwerpunkten.
Das ist nicht immer in einem zeitlichen Rahmen
messbar. Die unterschiedlichen Aufgaben machen meine
Tätigkeit sehr abwechslungsreich.
Welchen Prinzipien folgt ihre Trainingskonzeption?
Ich möchte mündige Spieler, die durch unsere ganzheitliche
Talententwicklung zu selbstbestimmten Personen im
Leistungssport und im täglichen Leben reifen. Als wichtig
erachte ich auch, dass die Athleten den Umgang mit
steigenden Druckbedingungen und Erwartungshaltungen
aus dem Umfeld eines Nachwuchsspielers lernen.
Dazu ist es auch wichtig, soziale Kompetenzen zu vermitteln.
Durch die Vielzahl von Top-Talenten in unserem
Verband gelingt es, eine sehr gute Trainingssituation herzustellen.
Entsprechende Kleingruppen unterstützen
hochkonzentriertes Arbeiten an spezifischen Inhalten.
15
Wie viel Zeit investieren Sie für ihre eigene fachspezifische
Weiterbildung?
Ich versuche mich ständig weiterzubilden. Mich interessieren
vor allem internationale Vergleiche und Entwicklungen.
Zuletzt konnte ich an dem dreijährigen Trainer-
Programm der FIBA (International Basketball Federation)
teilnehmen. Das FIBA Europe Coaching Certificate ist
eine qualitativ äußerst hoch angesehene Trainerausbildung
mit Top-Referenten aus dem Spitzensport. Seit Oktober
2019 nehme ich an der dreijährigen Diplom-Trainerausbildung
an der Trainerakademie in Köln teil.
Wie findet ein inhaltlicher Austausch mit Trainerkollegen
innerhalb und außerhalb ihres Verbands statt?
Mehrmals die Woche stehe ich mit meinen Trainerkollegen
aus dem Verband und den Vereinen im Austausch.
Durch diese Absprachen gelingt es uns, unsere Spieler
noch besser zu machen. In den Landesstützpunkten findet
außerdem einmal wöchentlich ein Stützpunkttraining
in Zusammenarbeit mir den Vereinen statt. Im Rahmen
dieses Trainings werden Trainingsprozesse mit den Vereinstrainern
evaluiert.
Generell genießt der Verband ein großes Ansehen und
wird vor allem für seine Arbeit im Bereich des Leistungssports
aber auch im Bereich Jugend & Schule geschätzt.
Das freut mich natürlich besonders.
Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie
aktuell für Ihre Tätigkeit?
Die Hauptaufgabe im Jugendbereich besteht darin, mit
einem ganzheitlichen Ansatz mündige Spieler auszubilden.
Der Gesellschaftswandel beeinflusst unter- schiedliche
Bereiche des Lebens. Es bleibt immer weniger Zeit
für Athleten, um eigene Erfahrungen zu sammeln. Durch
Druck auf allen Ebenen entsteht oft eine Fehlervermeidungsstrategie
bei den Athleten. Dieser Entwicklung gilt
es entgegen zu wirken.
Das Interview wurde von Frank Dullweber für das LSB-
Magazin geführt.
Arbeiten Sie bei der Talentsuche mit Schulen zusammen?
Der NBV hat ein eigenes Förderprogramm für Basketball
in der Schule entwickelt. Dabei arbeiten wir eng mit unseren
Mitgliedsvereinen zusammen. Durch Grundschulligen
in Göttingen, Hannover, Stade oder Vechta wird eine
enorme Begeisterung für den Basketballsport bei
den Kindern geschaffen.
Wie beurteilen Sie Ihre Position im Verband?
In meiner Funktion als Landestrainer sehe ich mich in
einer großen Verantwortung gegenüber der Zukunft des
Verbands. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit
sehe ich als Talententwickler.
Wie beurteilen Sie die öffentliche Wahrnehmung Ihrer
Tätigkeit?
Durch unser Engagement in den Vereinen steigert sich
auch die positive Wahrnehmung der Verbandstätigkeit.
16
INTEGRATION IST EIN
SELBSTVERSTÄNDNIS
DANNY TRAUPE
DIRK POVEY
Über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“
werden in Niedersachsen jährlich bis zu 30 Stützpunktvereine
gefördert, die sich intensiv im Themenfeld Integration
engagieren. Der Landessportbund Niedersachsen
(LSB) betreut zusätzlich auch Landesfachverbände, die
integrative Maßnahmen umsetzen. Einer von ihnen ist
der Niedersächsische Basketballverband (NBV). NBV-Geschäftsführer
Danny Traupe und Dirk Povey, Verantwortungsbürger
im NBV-Ressort „Integration“, geben in einem
Doppelinterview einen Einblick in die laufenden Projekte
und Ziele des Verbands.
Basketball und Integration: Wie passt das zusammen?
Povey: Basketball ist eine hoch integrative Sportart, das
passt sehr gut. Viele Menschen mit Migrationshintergrund,
besonders männliche, haben in ihren Herkunftsländern
schon einmal Berührung mit der Sportart gehabt. In manchen
Ländern ist Basketball hinter Fußball Sportart Nummer
zwei und wird in Schulen oder auf Freiplätzen gespielt, auch
teilweise des durchgängig besseren Wetters wegen. Hier in
Deutschland öffnen sich immer mehr Vereine dieser Zielgruppe
und auf Freiplätzen ist es sowieso egal, wer kommt - jeder
spielt mit.
17
Traupe: Ich habe Basketball nur integrativ kennen gelernt.
Auch wenn ich als Jugendlicher nie bewusst daru-
̈ber nachgedacht habe. Aber so soll es ja sein, ein
Selbstverständnis. Basketball wird spätestens seit dem
Dream-Team bei den Olympischen Spielen 1992 überall
auf der Welt gespielt, eine Weltsprache im Sport. Da gibt
es dann auch zwangsläufig keine Grenzen in den Köpfen.
Wenn ich Menschen mit einem Basketball sehe,
gehe ich auf sie zu und auch anders herum erlebe ich
das. Beides passt für mich daher sehr gut zusammen.
Wie weit ist der Basketballsport allgemein im Bereich
der Integration?
Povey: Wir werden besser, aber sind noch nicht da, wo
wir hin wollen bzw. müssen. Die Selbstverständlichkeit
ist im Leistungsbereich bereits seit Langem gegeben.
Viele Sportlerinnen und Sportler in höheren Ligen kommen
aus allen möglichen Ländern der Welt. In der Nationalmannschaft
haben Spieler mit Migrationshintergrund
eine lange Tradition. Immer wieder wurden Halbamerikaner
aus der NBA mit einem Spielerpass ausgestattet
und auch Demond Green, Robert Garrett und Marvin Willoughby,
die mit Dirk Nowitzki zusammen spielten, haben
einen Migrationshintergrund. Ein aktuelles Beispiel
ist Dennis Schröder, der Sohn einer gambischen Mutter
ist. Im Breitensport haben wir noch einiges zu tun. Hier
gib es punktuelle Erfolge, die meiner Meinung nach etwas
mehr strukturellen Hintergrund benötigen, um einen
permanenten Prozess und damit Nachhaltigkeit zu schaffen.
Traupe: Wie schon erwähnt, glaube ich, dass Integration
im Basketball grundsätzlich tief verwurzelt ist. Dennoch
glaube ich, dass wir ein wenig auf einer Insel der
Glückseligkeit leben und Integration bewusster in den
Mittelpunkt rücken müssen. Gerade unter Berücksichtigung
von aktuellen Tendenzen in der Gesellschaft. Seit
2016 haben wir die Integrationsarbeit bewusst aufgenommen,
ein Ressort gegründet und einige Projekte ins
Leben gerufen. Für mich gehört aber auch dazu, sich
gegen Rassismus zu positionieren. In unserem Online-
Angebot, dem NBV-Youth Summit, haben wir dies im April
mit drei Interviews getan.
Warum engagiert sich der NBV so intensiv für das
Thema Integration?
Povey: Gesellschaftlich soziales Engagement wird immer
wichtiger, das zeigt sich zurzeit in dieser schwierigen
Lage. Aber auch drüber hinaus wird dies, z.B. beim
Thema Klimawandel, eine wichtige Rolle spielen. Solidarität,
gegenseitige Rücksicht und damit Respekt werden
gebraucht, um diese sehr schwierige Hürde zu meistern.
Wir freuen uns auf Herausforderungen und nehmen
sie unter anderem auch mit regelmäßigen Teilnahmen an
Vorträgen, Dialog-Foren, Workshops und Treffen von „Osnabrück
alternativ“ gerne an.
Traupe: Wie Dirk bereits gesagt hat, ist soziales Engagement
wichtig. Als Landesfachverband ist es unsere Aufgabe
gesellschaftliche Themen aufzugreifen und unseren
Mitgliedsvereinen und allen Basketballinteressierten
zugänglich zu machen. Die vielfältigen Maßnahmen des
LSB helfen den Vereinen sich neuen Mitgliederpotentialen
zu öffnen und mit passenden Angeboten Bedarfe abzudecken.
In meiner Zeit bei ALBA Berlin habe ich so
viele Mädchen mit Kopftuch und Leggings Basketball
spielen sehen, wie noch nie zuvor. Es gibt also immer
Wege, die Teilhabe am Sport und Spielbetrieb zu verbessern.
Welche Ideen und Projekte hat der NBV bereits umgesetzt?
Traupe: Unser bisher größtes Projekt überhaupt im NBV
ist die Maßnahme: „UnserSpiel verbindet! – Grundschulliga
für Niedersachsen“. Die Umsetzung fand in ausgewählten
Standorten mit hohem Migrationsanteil statt. Ziel
des Projekts war die Etablierung einer Basketball-AG an
mehreren Grundschulen zur Durchführung einer Grundschulliga.
Durch das Medium Basketball kommen Kinder
verschiedenster Herkunft zusammen, trainieren miteinander
und spielen Turniere. Sie verlieren und gewinnen gemeinsam.
Povey: Ein weiteres Projekt ist seit dem letzten Jahr der
Einsatz des LSB-SportMobils bei unterschiedlichsten Veranstaltungen.
Hier werden alle Menschen, egal welcher
Herkunft, Hautfarbe, Religion und Abstammung und Alter
mit kleinen Geräten und Spielen zur Bewegung ani-
18
miert. Für die Einsätze konnte ein Geflüchteter aus Syrien als wichtiger Helfer
gewonnen werden, der teilweise die Sprache der Zielgruppe spricht.
Hinzu kommen die Förderberatung, die einen stetigen Baustein im Vereinsservice
darstellt, und die Vermittlung von verschiedenen Menschen zu
Sportarten, Vereinen oder Qualifikationen. Ein Geflüchteter hat zum Beispiel
einen Trainerschein absolviert, ein anderer ein BFD- Welcome in einem Osnabrücker
Großverein. Weitere Sportlerinnen und Sportler wurden Fachverband
übergreifend zum Fußball, zur Leichtathletik, zum Laufsport, zum Boxen
oder in den Bereich Gymnastik/Fitness vermittelt. Teilweise ist das auch
mit einer Unterstützung im Alltag verbunden, die zum Beispiel die Wohnungs-
und Jobsuche, eine Kontoeröffnung oder die Begleitung zu Ämtern
und zur Flüchtlingshilfe umfasst. Das ist sehr wichtige Sozialarbeit an der
Basis.
Gab es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Projekte?
Povey: Sehr wenige. Es gibt wenige Vorgaben vom Fachverband und sehr
viel Unterstützung. Es herrscht viel Freiraum, um Ideen zu entwickeln und
auch frei umzusetzen. Auch bei unterschiedlichen Meinungen gibt es stets
einen gemeinsamen Weg. Manchmal gab und gibt es sprachliche Probleme,
aber die lösen wir auch. Wenn man häufiger mit Behörden zu tun hat,
muss man sich auch an deren Arbeitsweisen gewöhnen, das ist manchmal
etwas mühselig. Der Basketball in Niedersachsen hat aber den Bedarf,
möglichst alle Spielerinnen und Spieler aus Grundschulen in die Vereine zu
19
integrieren. Sonst fehlt irgendwann die Masse, die im Seniorenspielbetrieb
das System trägt.
Wie wurden die Angebote angenommen?
Povey: Die Resonanz ist stets gut. Sportlerinnen und
Sportler aus der Zielgruppe, die ich zu einem geeigneten
Sportangebot vermittelt habe und teilweise noch ü-
ber Hilfsorganisationen mit Equipment ausgestattet habe,
sind überglücklich und äußerst dankbar. Auch die
genannte Unterstützung für alltägliche Dinge wird sehr
gerne in Anspruch genommen. Die Anfragen für das
Sportmobil laufen sehr gut, da bin ich auch äußerst zufrieden.
Was die Anfragen zu Förderungen im Bereich
Integration betrifft, gibt es noch Luft nach oben.
Traupe: Das Interesse an einer Grundschulliga ist stetig
zunehmend gewesen. Durch die Corona-Pandemie ist
das Projekt etwas zum Stehen gekommen.
Povey: Mein Ziel ist es, dass in jedem Ressort und im
Präsidium ein Mensch mit Migrationshintergrund mitarbeitet.
Und allgemein sind wir inzwischen vielleicht soweit,
über professionelles Qualitätsmanagement nachzudenken:
Wie kann man wichtige Prozesse und Abläufe
visualisieren? Wie greifen sie ineinander? Wo sind die
Schnittstellen? Wo können wir etwas optimieren, um unsere
Mitglieder und Partner noch besser zufrieden zu
stellen?
Traupe: Wenn es nach mir geht, ist Integration im Grunde
gar nicht notwendig, sondern ein Selbstverständnis.
Ich möchte jedes Kind und jeden Erwachsenen für Basketball
begeistern. Da unterscheide ich nicht nach Pass,
Hautfarbe oder anderen Kriterien. Wir haben im Basketball
in Niedersachsen unglaublich viele tolle Überzeugungstäter
als Trainerinnen und Trainer oder in anderen
Funktionen in den Hallen stehen. Ich weiß aber auch,
dass wir davon mehr benötigen. Aus diesem Grund werden
gesellschaftsrelevante Themen wie die Integration
auch mehr in die Trainerausbildung aufgenommen.
Das Interview führte Frank Dullweber für den LSB.
Sind weitere Projekte in Planung?
Traupe: Momentan planen wir keine neuen Projekte im
Bereich der Integration. Das Sportmobil ist im Grunde
noch recht neu. Viel wichtiger finde ich es, Geschaffenes
zu verstetigen und zu etablieren. Dirk kümmert sich
momentan darum, Mitstreiter für das Ressort Integration
zu finden.
Wie kann man sich dort engagieren?
Povey: Wir suchen Teamer für die Einsätze mit dem
Sportmobil, die bei Aktionen und Veranstaltungen von
Vereinen helfen und Spaß an Spiel, Sport und Bewegung,
Vor- und Mitmachen haben. Außerdem hätte ich
gerne noch einen ehrenamtlichen Kollegen, der den Bereich
Ostfriesland oder Lüneburg abdeckt, dort jeweils
als Multiplikator wirkt und selbständig ein wenig Öffentlichkeitsarbeit
machen möchte. Wer Lust hat, kann sich
gerne beim NBV melden.
Was wünscht ihr euch für die Zukunft?
20
IMPRESSUM
Herausgeber:
Redaktion & Layout:
Texte:
Fotos:
Lektorat:
Niedersächsischer Basketballverband e.V.
Göttinger Chaussee 115
30519 Hannover
Danny Traupe (V.i.S.d.P.)
Birgit Arendt, Robert Birkenhagen, Frank Dullweber, Dr. Sven Ehrich, Klaus Eiting,
Thomas König, Jan-Henrik Luft, Dirk Povey, Dennis Rokitta, Wolfgang Thom,
Danny Traupe, Paul Wenzlau, Johannes Wunder
DOSB, LSB Niedersachsen, NBV, Reiner Stendel, Julian Übe
Kristin Rokitta, Julia Busch, Wolfgang Thom, Thomas Löffler
Hannover, Oktober 2020
21
2
BERICHTE
Seit dem letzten Verbandstag ist in allen Arbeitsbereichen
viel passiert und es konnten einige Ergebnisse
und Erfolge dokumentiert werden. Dazu gehört
auch die finale Phase des Strukturprozesses
NBV 2020. Dann die Corona-Pandemie, die uns
immer noch fest im Griff hat. Auf den folgenden
Seiten lest ihr die Berichte des Vorstands und der
Ressortleitungen.
VORSTAND
MAYK TAHERIAN
DR. SVEN EHRICH
WOLFGANG THOM
PETRA LAGERPUSCH
„NBV2020“ - Das Erreichen dieses gesetzten Ziels im Verbandserneuerungsprozess
sollte eigentlich im Vordergrund für dieses Berichtsjahr stehen.
Doch leider wurde dieser Meilenstein etwas an den Rand geschoben,
da bekanntlich ein anderes Thema in den Vordergrund gerückt ist.
Der Verbandstag 2019 hatte mit dem Beschluss der neuen Gliederung den
Weg für die letzten Schritte in unserem Prozess NBV2020 frei gemacht. Im
Hauptamt wurden wir in die Lage versetzt, uns neu aufzustellen: Danny
Traupe leitet seit dem 1. August 2019 als Geschäftsführer die Geschicke
des Verbandes. Unser bewährter Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle
Jens Jansen wird nun durch unseren dualen Studenten Markus Jung unterstützt,
der sich schwerpunktmäßig um die Unterstützung des Ehrenamtes
im Spielbetrieb kümmern wird. Dirk Povey hat weiterhin seinen Schwerpunkt
als Verantwortungsbürger im Ressort Integration. Im August beendete
Leonhard Loos seinen Freiwilligendienst, dessen Nachfolge am 1. September
Adrian Seidel angetreten hat. Auch diese Arbeit konnten wir mit Unterstützung
unser Förderer namentlich des Landes Niedersachsen, dem
Landesportbund Niedersachsen, der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung
und dem Sparkassenverband Niedersachsen fortsetzen und werden
dies auch zukünftig tun können.
Durch die finanzielle Förderung des Landesportbundes Niedersachsen
wurden wir in die Lage versetzt, für den NBV einen eigenen 3x3-Court anschaffen
zu können. Auf dem Gelände des Turn Klubbs Hannover kann die-
23
ser nun schwerpunktmäßig für Lehrgangsmaßnahmen
aber auch von freien Gruppen genutzt werden. Über die
vorgesehene Einrichtung eines neuen Bundesstützpunktes
3x3 in Hannover lest ihr in unserem Bericht hier im
Heft.
Neue Wege in der Trainerausbildung konnten wir mit der
Aufstellung einer Bildungskommission und vor allem mit
der Einstellung von Johannes Wunder als Bildungsreferent
gehen. Die Qualität und auch die Quantität bei der
Ausbildung neuer Trainer wurde auf ein neues Niveau
gehoben. Die von Dennis Rokitta initiierte Ausbildung
zum Rookie-Trainer, mit Maßnahmen in Braunschweig
und Oldenburg, konnten wir mit Bildungsmaßnahmen
auf Borkum im Sommer diesen Jahres krönen. Dieses
Angebot wurde umfangreich durch Mittel der Sportjugend
Niedersachsen gefördert und wird auch in Zukunft
als fester Bestandteil auf unserer Lehrgangspalette stehen.
Es steht im engen Zusammenhang mit der Neuausrichtung
unseres Jugendbereichs. Auf der Jugendkonferenz
und auf dem Verbandstag werden wir diese neue
Zielsetzung mit der Verabschiedung der neuen Jugendordnung
zementieren.
Auch in der abgelaufenen Spielzeit trafen sich Vorstand
und Ressortleiter zur Abstimmung mit den einzelnen Bereichen
zu einer Arbeitstagung. Über den Verlauf der Saison
in den einzelnen Ressorts berichten die Ressortleiter
in ihren Berichten.
Die Mitstreiter im Projekt NBV2020 sollten vom Vorstand
eigentlich im Rahmen eines Empfanges auf dem DBB-
Bundestag 2020 in Braunschweig gewürdigt und verabschiedet
werden. Leider fielen Ort und ursprünglicher
Termin des Bundestages genauso der Corona-Krise
zum Opfer, wie der vorgesehene NBV-Verbandstag und
die NBV-Jugendkonferenz. Diese offizielle Beendigung
des Projektes NBV2020 werden wir zu einem späteren
Zeitpunkt nachholen.
Seit März diesen Jahres dominiert die Corona-Krise das
gesamte öffentliche Leben und damit auch den Basketball.
So sah sich der Vorstand zunächst gezwungen,
den Spielbetrieb 2019/20 vorzeitig zu beenden. Jugendmeisterschaften
und Bestenspiele mussten genau wie
alle Lehrgangsmaßnahmen abgesagt werden. Alle Entscheidungen
wurden immer in enger Abstimmung mit
den übrigen Präsidiumsmitgliedern getroffen. Videokonferenzen
mussten die realen Begegnungen ersetzen.
Auf Initiative unseres Bildungsreferenten Johannes Wunder
konnten wir die Lehrgangslücke mit qualitativ hochwertigen
Online-Seminaren erfolgreich füllen. Unser Online-Summit
sowie unser Youth Summit, zwei digitale Angebote,
waren ein voller Erfolg.
Seit Anfang August mehren sich die Zeichen, dass wir
die Saison 2020/21 zumindest termingerecht, wenn
auch mit Einschränkungen, beginnen können. Zum Zeitpunkt
des Verbandstages wissen wir, ob sich diese Hoffnungen
erfüllt haben. Die Landesregierung hat mit der
Fortschreibung ihrer Erlasse die Möglichkeit zugelassen,
den Spielbetrieb im Basketball aufnehmen zu können.
Der DBB hat mit einem umfangreichen Hygieneplan einen
Rahmen für die Durchführung geschaffen. Der NBV-
Vorstand hat diesen mit Vorgaben für den Spielablauf
ergänzt. Nun liegt es an den Vereinen dieses an die örtlichen
Gegebenheiten anzupassen, einen eigenen Hygieneplan
zu erstellen, um die Gefährdung durch das Spiel
so zu reduzieren, dass der Basketballsport ohne gesundheitliche
Beeinträchtigungen möglich ist.
Damit wir unser eigentliches Ziel für 2020 – Meilenstein
NBV2020 – erreichen können, steht uns ein arbeitsreicher
Verbandstag bevor. Neben der erforderlichen Satzungsneufassung,
die durch unsere neue Struktur bedingt
ist, stehen weitere Änderungsanträge bzw. Anträge
auf Neufassung von Ordnungen auf der Tagesordnung:
Geschäfts-, Spiel- und Rechtsordnung sind anzupassen.
Jugend- und Schiedsrichterordnung liegen in
einer kompletten Neufassung vor. Die Anträge des
Vorstands wurden vorher in den zuständigen Gremien
diskutiert und anschließend auf der Website auch der
Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Der Vorstand bedankt sich bei allen ehrenamtlichen und
hauptamtlichen Mitarbeitern für die intensive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit im abgelaufenen Berichtsjahr.
24
PETRA LAGERPUSCH TRITT AUS VORSTAND ZURÜCK
NBV-Vizepräsidentin Petra Lagerpusch tritt auf eigenen
Wunsch aus dem NBV-Vorstand zurück. Bereits am vergangenen
Montag hat sie ihre Entscheidung dem
Vorstand mitgeteilt und ihr Amt niedergelegt. Petra wurde
2015 auf dem Verbandstag in Wildeshausen in den
Vorstand des Niedersächsischen Basketballverbands
gewählt. Als Vizepräsidentin war sie für die Ressorts Jugend,
Integration, Schule, Lehr- und Trainerwesen, heute
Bildung zuständig. Dabei hat sie die Neugestaltung des
Bildungswesens und der NBV-Jugend intensiv
vorangetrieben.
Zusammen mit Meike Weber und Andreas Scheede hat
Petra an der Umstrukturierung und den Qualitätsstandards
der FSJ-Lehrgänge gearbeitet, die dem NBV viel
positives Feedback eingebracht haben. In ihrer Funktion
als Vizepräsidentin hat sie das Bildungsprojekt „NBV
Rookie-Trainer“ begleitet und Dennis Rokitta an vielen
Stellen beratend unterstützt.
Die sich seit 2018 neu konstituierende NBV-Jugend war
für Petra eine Herzensangelegenheit. Petra hat das junge
Team um Leo Geese und Adrian Schmidt bei der
Neugestaltung der NBV-Jugendordnung begleitet und
hat ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Bei den
Jugendkonferenzen 2018 und 2019 hat sie viele junge
Engagierte aus den niedersächsischen Basketballvereinen
für die Jugend begrüßt und tolle Vereinsprojekte ausgezeichnet
und prämiert.
Auch das Ressort Integration, dass seit 2017 deutlich an
Bedeutung im NBV zugenommen hat, trifft dank ihrem
stetigen Engagement auf zunehmenden Zuspruch bei
den Vereinen.
Als Rechtsanwältin brachte Petra regelmäßig ihre Expertise
in die Professionalisierung des NBV, den Entwicklungsprozess
NBV2020 und die Arbeit der Geschäftsstelle
ein. Sie war für alle Mitarbeiter, die Geschäftsführung,
den Vorstand und das Präsidium immer ein professionell
und menschlich sehr geschätzter Ratgeber und Gesprächspartner.
Der Vorstand des NBV bedankt sich im Namen des Präsidiums
und aller Mitarbeitenden für die erfolgreiche Zusammenarbeit
und die Erfolge der vergangenen fünf Jahre.
Liebe Petra, wir freuen uns, dass Du durch Dein Engagement
im Braunschweiger Basketball und Deine familiären
Aktivitäten dem Basketball weiter verbunden bleibst
und wünschen Dir weiter gutes Gelingen und viel Erfolg!
25
FINANZEN
BERICHT DES 1. VIZEPRÄSIDENTEN
DR. SVEN EHRICH
Der Niedersächsische Basketballverband ist finanziell gut
aufgestellt. Die Bestellung unseres hauptamtlichen Geschäftsführers
Danny Traupe, die Arbeit im neuen Finanzausschuss,
die finanziellen Aspekte der neuen Regionalstruktur
und die Einführung der Bilanzierung machten
2019 im Ressort Finanzen und Verwaltung zu einem weiteren
richtungsweisenden Jahr. Mit dem Wechsel der Buchhaltungssoftware,
personellen Veränderungen und nicht
zuletzt dem Umzug in größere Räume war 2019 auch in
der Geschäftsstelle erneut ein Jahr der Veränderungen. Im
bisherigen, unerwarteten Verlauf des Jahres 2020 blieb
die finanzielle Basis des NBV stabil.
Im Jahr 2019 wurden vom DBB 13.298 Teilnehmerausweise
(TA) an niedersächsische und 1.675 TA an Bremer Vereine
ausgegeben. Das sind insgesamt 6 TA mehr als im Vorjahr.
Ein Blick in die Details zeigt unterschiedliche Bilder in
Niedersachsen und Bremen. In Niedersachsen ist die Anzahl
Spielerinnen in den Altersklassen Jugend, U20 und
Seniorinnen gestiegen (+140 TA). Die Anzahl der männlichen
Spieler in den Altersklassen U20 und Senioren ist dagegen
gesunken (-75 TA), was durch männliche Jugendliche
fast wieder kompensiert wird (+68 TA). Die Anzahl der
Minis ist gesunken (-178 TA, -7,6%). In Bremen hat sich
26
der männliche Bereich vergrößert (+75 TA) und der weibliche
etwas verkleinert (-24 TA). Im Jahr 2016 gab es in
Niedersachsen noch 183 im Basketball aktive Vereine.
Diese Zahl ist seitdem stetig gesunken und betrug in
2019 noch 168. In Bremen waren es in 2018 und in 2019
konstant 15 Vereine.
In der Ergebnis-Überschussrechnung (EÜR) zeigt sich
2019 mit einem Überschuss von etwas mehr als 5.000
Euro. Dieses Ergebnis beinhaltet erstmalig die Jahresabschlüsse
der unselbständigen Bezirke Weser-Ems, Oldenburg,
Osnabrück und Ostfriesland. Diese vier Untergliederungen
sind keine eingetragenen Vereine und gemäß
der Finanzordnung des Landessportbundes Niedersachsen
mit dem Jahresabschluss des Landesfachverbandes
zu konsolidieren.
Wie geplant waren die Einnahmen aus der Verbandsabgabe
höher als in 2018. Hinzu kamen ungeplante Mehreinnahmen
u.a. über Fördermittel des LSB für eine neue
3x3 Anlage, die ins Anlagevermögen des NBV aufgenommen
wurde. Dem standen ungeplante Mehrausgaben
insbesondere in den Bereichen Leistungssport und
3x3 gegenüber. Wie geplant wurden die Projekte Integration
(Grundschulliga), Multiprojektmanagement und Rookie-Trainer
in 2019 abgeschlossen. Über die Ergebnisse
der Projekte berichtet Danny Traupe in einem eigenen
Beitrag in diesem Verbandheft.
Unsere erstmalig erstellte Bilanz zeigt einen soliden Ergebnisvortrag
von 2019 nach 2020. Zur Verwendung dieser
Mittel hat der Vorstand in seiner Sitzung im Dezember
2019 die Bildung von Rücklagen für den Bundestag
in Braunschweig, für die weitere Entwicklung von 3x3,
für internationale Leistungssportmaßnahmen und für den
Abschluss des langjährigen Projekts NBV2020 beschlossen.
Den Einschränkungen der Corona-Pandemie folgend
wurden diese Rücklagen in das Jahr 2021 verschoben.
Fördermittel des LSB, der niedersächsischen Lotto-
Sport-Stiftung und des Sparkassenverbandes Niedersachsen,
die zum Jahresende noch als Forderungen in
der Bilanz standen, wurden zum großen Teil im Laufe
der ersten Wochen in 2020 an den NBV überwiesen. Bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurde das Ressort
unterstützt vom Steuerbüro Olaf Schilling. Das Steuerbüro
begleitet den NBV auch bei der Umstellung unserer
Buchhaltung von Lexware und SFIRM auf „DATEV Unternehmen
online“ sowie bei der Bilanzierung.
Der Finanzausschuss des NBV, seit dem Verbandstag
2019 in der Finanzordnung mit einem Mandat ausgestattet,
besteht aus den Finanzverantwortlichen der Regionen
und hat seinen Schwerpunkt auf die finanziellen Aspekte
der neuen Regionalstruktur und die damit verbundenen
Auswirkungen auf die Kassen der Regionen gelegt.
Eine Reihe von Perspektiven und Argumenten pro
und contra dezentraler Kassen in den Regionen kamen
von den Vertretern im Finanzausschuss, in den Terminen
„NBV vor Ort“ mit Danny Traupe und Jan-Martin Hinck
und auch in Gesprächen mit dem LSB und dem Steuerbüro
offen zur Sprache. Im Ergebnis sollen die ehrenamtlichen
Kassenwarte in den Regionen sowohl von der Arbeitslast
als auch vom persönlichen finanziellen Risiko
möglichst frei sein. Der legitime Finanzbedarf in den Regionen
soll gedeckt werden, die damit Planungshoheit
für die sie betreffenden Aufgaben haben. Dabei muss
der durch den LSB gesetzte Rahmen beachtet werden.
Die Lösung dafür ist im Vorschlag der neuen NBV-Satzung
verankert, die auf diesem Verbandstag vorgestellt
wird.
Auch personell bedeutete 2019 einen Umbruch für den
NBV. Mit Thomas König wurde ein sehr kompetenter neuer
Landestrainer gefunden, nachdem in der Zwischenzeit
der Trainingsbetrieb alleine auf den Schultern von
Robert Birkenhagen ruhte. Dank der Flexibilität des LSB
ließen sich kurzfristig Mittel aus der offenen Stelle des
Landestrainers umwidmen, und Robert konnte durch Honorartrainer
unterstützt werden. Naht- und geräuschlos
vollzog sich der Wechsel von Danny Traupe von der Stelle
des Projektreferenten auf die neu geschaffene Stelle
des hauptamtlichen Geschäftsführers. Nunmehr in offizieller
Position, gestaltet Danny in enger Zusammenarbeit
mit dem Vorstand und dem Präsidium die Zukunft des
Verbandes und setzt die Veränderungen im NBV mit Initiative,
Engagement und Herz um. Ein besonderer Dank
für die vielen Jahre der Unterstützung geht an Dennis
Rokitta, der den NBV in 2019 verlassen hat, um sich
ganz auf seinen Hauptberuf zu konzentrieren. Die Buchhaltung
wurde in der Zwischenzeit von Angelika Fischer
27
unterstützt. Neu eingestellt wurden Markus Jung, der
sich als dualer Student im NBV engagiert, und Johannes
Wunder, der als neuer Bildungsreferent die inhaltliche
Arbeit von Dennis mit Danny fortführt und das Ressort
Bildung im NBV auf- und ausbaut. Mit neuen Formaten,
in der Corona-Pandemie auch vermehrt online,
ist der NBV dank Johannes‘ und Dannys Wirken in kürzester
Zeit über die Grenzen Niedersachsens und Bremens
hinaus bekannt und zum Vorreiter unter den Verbänden
geworden. So erreicht der NBV insbesondere
auch Menschen, die bisher nicht Basketball spielen.
Fast nebenher meisterte die Geschäftsstelle in 2019
den Umbau der neuen Räume und ihren eigenen Umzug
aus dem Dachgeschoß in die Bel Etage desselben
Gebäudes. Neue Anschaffungen wie Küche und Sonnenschutz
waren notwendig und konnten kostengünstig
erworben werden. Dank des neuen großen Meetingraumes
können Präsidium, NBV-Jugend, Schiedsrichterkommission,
NBV 2020 Projektteam und andere sich
jetzt direkt in der Geschäftsstelle treffen und müssen
nicht mehr auf Räumlichkeiten des LSB ausweichen.
So wird der Kontakt zwischen der Geschäftsstelle und
den Ehrenamtlichen im NBV gefördert und Informationen
fließen noch schneller und reibungsloser.
Soweit es die Einschränkungen zulassen werden wir
den Spiel- und Bildungsbetrieb schrittweise wieder öffnen.
Zum Zeitpunkt dieses Berichts kann dennoch
schwer vorhergesehen werden wie das Jahr 2021 und
der Rest von 2020 für die Vereine und den NBV verlaufen
wird. Unser Planungsansatz für 2021 ist daher einerseits
grob und andererseits kaufmännisch vorsichtig.
Finanzielle Risiken aufgrund der Corona-Pandemie
sind in eigenen Positionen in der Planung erfasst.
Alles weitere zum Thema Finanzen ist in den Unterlagen
(Tabellen) im Anschluss an diesen Bericht zu finden.
Mein herzlicher Dank geht an Danny Traupe, Jens
Jansen, Angelika Fischer und das Steuerbüro Olaf
Schilling für die tolle Unterstützung bei der Zusammenstellung
der Zahlen und bei der Vorbereitung dieses
Verbandsheftes.
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JAHRESABSCHLUSS 2019
29
30
31
32
33
34
35
ERÖFFNUNGSBILANZ 2020
36
HAUSHALTSPLÄNE 2020 & 2021
EINNAHMEN IDEELLER BEREICH 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021
Mitgliedsbeiträge 241.000,00 € 239.500,00 €
Zuschüsse
Landessportbund Nds. 206.000,00 € 190.740,00 €
Sonstige 7.960,00 € 21.660,00 €
Bildung | Teilnehmerbeiträge 19.250,00 € 30.000,00 €
Jugend
Camps 0,00 € 5.000,00 €
Jugendfehlumlage 4.300,00 € 5.000,00 €
Leistungssport | Teilnehmerbeiträge 26.800,00 € 88.000,00 €
Regionen 0,00 € 54.700,00 €
Schiedsrichter | Teilnehmerbeiträge 2.250,00 € 2.100,00 €
Sportorganisation
Spielbetrieb (inkl. SR-Kostenausgleich) 23.250,00 € 23.250,00 €
Ordnungsstrafen, Verfahrenskosten 0,00 € 0,00 €
Sonstige Einnahmen ideeller Bereich
Mahnkosten 500,00 € 500,00 €
Einnahmenverlust | Forderungsausfälle Corona 0,00 € -75.000,00 €
AUSGABEN IDEELLER BEREICH 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021
Abschreibungen -6.500,00 € -6.500,00 €
Personalkosten -258.000,00 € -258.000,00 €
Raumkosten -47.500,00 € -48.000,00 €
Verwaltungskosten (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) -16.500,00 € -46.500,00 €
NBV-Gremien -21.000,00 € -21.000,00 €
Projektkosten -11.800,00 € 0,00 €
Bildung
Verwaltung, Ausrüstung -4.050,00 € -7.500,00 €
Aus- und Fortbildung -52.500,00 € -83.500,00 €
Jugend
Gremienarbeit -4.500,00 € -5.000,00 €
überfachliche Jugendarbeit 0,00 € -17.000,00 €
Leistungssport
Verwaltung, Ausrüstung -10.000,00 € -11.500,00 €
Talententwicklung -43.500,00 € -82.000,00 €
Mini-Basketball -1.000,00 € -2.500,00 €
Rechtsausschuss 0,00 € 0,00 €
Regionen 0,00 € -47.250,00 €
Schiedsrichter
Ressortleitung, Verwaltung, Ausrüstung -11.050,00 € -5.500,00 €
Aus- und Fortbildung -9.200,00 € -9.500,00 €
Schulsport -500,00 € -4.500,00 €
Sportentwicklung (3x3) -500,00 € -1.500,00 €
Sportorganisation -7.200,00 € -9.000,00 €
Rückstellung | Überschuss Corona 0,00 € 75.000,00 €
SONSTIGE GESCHÄFTSBETRIEBE 2. Entwurf 2020 1. Plan 2021
Umsatzerlöse | Sponsoreneinnahmen 9.000,00 € 9.000,00 €
JAHRESERGEBNIS 35.010,00 € 3.200,00 €
37
GESCHÄFTSFÜHRUNG
DANNY TRAUPE
Mein erstes Jahr als NBV-Geschäftsführer war von vornherein
mit spannenden Herausforderungen gespickt. Der Abschluss
der über drei Jahre laufenden LSB-Projekte „Multiprojekt-Management“
und „UnserSpiel verbindet! - Grundschulliga
für Niedersachsen“ war eine Formsache. Die Projekte
nachhaltig fortzuführen ist nun die Aufgabe. Während
wir bis zum Oktober noch weitere Vereine und Schulen mit
den von der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung geförderten
Grundschulliga-Sets und Zuschüssen für Übungsleiter
ausstatten konnten, wurden die Pläne für weitere Grundschulliga-Projekte
in 2021 durch Corona verhindert. Die Fortführung
der Themen aus dem Projekt „Multiprojekt-Management“
hingegen sind etabliert und spreche ich in den folgenden
Zeilen an. Ein Schlüssel zum Erfolg ist dabei die Einbindung
von externer Expertise. Sie erleichtert die Lösungsfindung
auf allen Ebenen deutlich!
Finanzen
Die Professionalisierung des NBV weiter fortzuführen gehört
zu meinen Aufgaben. Dabei ist mir zunehmend externe Expertise
wichtig, weshalb ich den Vorstand darum bat, einen
Steuerberater in die Verbandsarbeit mit einzubeziehen. Auf
Empfehlung meines geschätzten Kollegen Ralf Thomas (Geschäftsführer
des Nordwestdeutschen Volleyballverbandes)
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habe ich mich an das Steuerbüro Olaf Schilling in Hannover
gewandt. Herr Schilling ist Experte im Bereich des
Vereinssteuerrechts und betreut schon länger Vereine
und Fachverbände. Neben der Einbindung des Steuerbüros
wurde im Dezember die Position der Buchhaltung
durch Angelika Fischer besetzt. Dieser Schritt sollte neben
der Umstellung auf DATEV „Unternehmen Online“
der Entlastung von Jens Jansen dienen. Im Juni diesen
Jahres mussten wir uns leider wieder von Frau Fischer
trennen. Die Buchhaltung wird nun vollständig durch
das Steuerbüro abgewickelt. Mit diesem Schritt haben
wir die Aufgabe in zuverlässige und sogar kostengünstigere
Hände gelegt. Die Buchhaltung ist nun fast zu hundert
Prozent digital und wird zunehmend automatisiert.
Im Vergleich zu 2019 ein riesiger Schritt nach vorne.
Eine längst überfällige Anpassung gab es im Bereich
der Trainerhonorare. Trainer*innen, die für den NBV im
Einsatz sind, bekommen seit kurzem ein Honorar von 15
Euro pro Übungseinheit (ÜE). Voraussetzung ist eine gültige
C-Lizenz Basketball und ein entsprechendes Führungszeugnis.
Bei Trainer*innen ohne die C-Lizenz wird
ein Honorar von 10 Euro pro ÜE abgerechnet. Dieses
Regelung gilt nach dem Verbandstag dann auch für die
Trainer*innen der Regionskader. Auch dies ist ein Schritt
hin zu mehr Anerkennung für die tollen Leistungen im
Leistungssport.
Fördermittel
Im Bereich der Fördermittel konnten wir den stetigen Teil
der Zuwendungen am NBV-Haushalt erneut leicht steigern.
Durch intensive Gespräche mit der Abteilung Bildung
und dem Vorstand des LSB konnte die Förderung
einer Personalstelle im Bereich der Aus- und Fortbildung
mit jährlich 36.000 Euro für dem NBV gewonnen werden,
um die Aus- und Fortbildungsbedarfe in dem Bereich
nun vollends zu decken.
Trotz Corona haben wir im Bereich der Jugendbildung
die Zuwendungen durch die Sportjugend Niedersachsen
von 3.500 Euro in 2018 über 12.500 Euro in 2019,
auf mehr als 25.000 Euro steigern können. Durch diese
intensiven Förderung wurden Rookie-Trainer-Lehrgänge
auf Borkum für über 50 Teilnehmer*innen möglich gemacht.
Für 2021 ist eine weitere Steigerung zur Durchführung
von Pilotprojekten im Bereich der Schiedsrichterausbildung
vorgesehen.
Als neue Projekte haben wir den Youth-Summit im Portfolio,
gefördert durch den Landesjugendring Niedersachsen
mit 2.500 Euro und das Projekt „NBV My Mentor“,
gefördert durch den Deutschen Olympischen Sportbund
(10.000 Euro) und der niedersächsischen Lotto-Sport-
Stiftung (6.000 Euro).
Durch die Corona bedingten Absagen im Leistungssport
mussten wir aber auch bereits bewilligte Projektmittel
von ca. 9.000 Euro für internationale Turniere an den
LSB, also auch an die Stiftung zurückgeben.
NBV 2020 - Regionalstruktur
Der Verbandsentwicklungsprozess NBV 2020 ist auf die
Zielgerade eingebogen und seit dem Verbandstag 2019
gehört die Vorbereitung und Umsetzung der neuen Regionalstruktur
als bestimmender Teil zu meiner täglichen
Arbeit. Die Grundlage für diesen Arbeitsauftrag wurde
mit der Satzungsänderung auf dem Verbandstag im vergangenen
Jahr gelegt. Von nun an saßen im Präsidium
nicht mehr nur vier Bezirksvorsitzende, sondern auch
die Vorsitzenden der zukünftigen Regionen, aktuell noch
Unterbezirke. Die Repräsentanz und Interessenvertretung
der Mitgliedsvereine hat sich also verdoppelt, was
sich unmittelbar in guten Gesprächen und Beschlüssen
widerspiegelte. Die oft bemängelte Transparenz wurde
aufgelöst und auch der Informationsfluss verbesserte
sich deutlich. Bedürfnisse und Sorgen wurden ausgetauscht.
Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit zur Veränderung
durch Vorgaben im Sportsystem Niedersachsen
erkannt.
In einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Regionalstruktur
haben Burkhardt Witt, Stefan Körner, Carsten
Bierwirth und ich Arbeitstreffen mit den Ressorts Sportorganisation,
Schiedsrichterwesen und Finanzen angesetzt.
Diesen drei Ressorts wurde die höchste Priorität
beigemessen. Die Sitzungen dienten dem Informationsaustausch
und der Festlegung der Organisationsstruktur
der jeweiligen Ressorts innerhalb der neuen Regionalstruktur.
Im Fokus stand dabei die Ausschreibung für
39
den Regionsspielbetrieb, die dankenswerterweise Birgit
Arendt und Carsten Bierwirth erarbeitet haben. Das Schiedrsichterwesen
hat sich konsolidiert und auch im Leistungssport
gab es im Sommer diesen Jahres ein erstes
Treffen. Die Jugend wird sich generell neu aufstellen; die
Ressorts Mini-Basketball und 3x3 sind neu und werden
direkt mit einer zentral gesteuerten Struktur ihre Arbeit
aufnehmen. Das Ressort Bildung ist derzeit am weitesten
in der Entwicklung, was aber auch mit Vorgaben aus
dem LSB zu tun hat und durch die Einstellung eines Bildungsreferenten
eine eigene Dynamik vorweisen kann.
Auch im Prozess der Regionalstruktur war es mir ab einem
gewissen Punkt wichtig, externe Expertise ins Boot
zu holen. Zu sehr drehten sich Diskussionen im Kreis. Es
brauchte Klarheit und Rechtssicherheit. Mit Jörg Beismann
konnten wir „den“ Experten im Vereins- und Satzungsrecht
für den Endspurt von NBV 2020 gewinnen.
Zusammen mit Wolfgang Thom und Jan-Martin Hinck
haben Jörg und ich die Satzung des NBV überarbeitet
und einen Entwurf zur Neufassung vorgelegt.
In einer Videokonferenz wurde dem Präsidium der Entwurf,
der in den §§ 14-16 die NBV-Regionen berücksichtigt,
vorgestellt. Neben der Regelung der NBV-Regionen
wurden unter anderem die Satzungszwecke erweitert,
was den NBV den Zugriff auf außerhalb des Sports angesiedelte
Fördertöpfe und Stiftungen ermöglichen soll.
Das Präsidium verabschiedete die Neufassung schließlich
einstimmig als Antrag an den Verbandstag 2020.
Die Neufassung liegt den Mitgliedern seit dem 24. August
2020 mit der Einladung zum Verbandstag auf der
Website des NBV vor und wurde zuletzt per Newsletter
und an alle Mitgliedsvereine, an die in TeamSL hinterlegten
E-Mailadressen, verschickt.
NBV-Jugend
Ein Projekt, das mir sehr am Herzen liegt, ist die NBV-Jugend
als eigenständige Jugendorganisation im Verband.
Hierfür steht nach gut zwei Jahren intensiver Arbeit
und einer Korrekturschleife die Neufassung der Jugendordnung
zur Abstimmung. Es wäre ein Novum in
Basketball-Deutschland und eine Seltenheit in Niedersachsen.
Mit einem positiven Beschluss am Verbandstag
geben wir den Jugendlichen im Basketball eine Stimme!
Das war seit 2015 eines „der“ Ziele auf der Agenda
des NBV. Die Chance ist da. Mein besonderer Dank gilt
Birgit Arendt, die unsere Jugendlichen immer wieder auf
die richtige Spur geführt hat.
Geschäftsstelle
Die Arbeit mit den Kollegen und Mitarbeitern im Büro ist
eingespielt, neue Mitarbeiter wie Markus Jung und Johannes
Wunder wurden eingebunden. Dennis Rokitta
wurde - zumindest hauptamtlich - verabschiedet. Bereits
im Februar rückten Home Office, Überstundenabbau
und Resturlaub in den Fokus. Der Blick auf die finanzielle
Situation und der ständige Austausch mit dem LSB
hinsichtlich möglicher Kürzungen von Fördermitteln, das
alles im Schatten der Umstellungen in der Buchhaltung.
Das alles hat uns gut auf Trab gehalten. Am Ende haben
wir die frühe Phase der Pandemie gemeistert und kreativ
mit digitalen Angebote in Bildung und Leistungssport
genutzt. Im Juni kam es dann zur Trennung von Angelika
Fischer in der Buchhaltung. Einen Personalwechsel gibt
es auch auf der Position 3x3-Koordinator Alain Fazal aus
Göttingen übernimmt die Aufgaben von Paul Wenzlau.
2021
Für das neue Jahr sehe ich einen großen Bedarf in der
Verbesserung der Digitalisierung des Verbandes. Wir
müssen uns auf eine junge Zielgruppe einstellen und für
diese mit unseren Sportangeboten attraktiv sein. Dazu
gehören auch digitale Angebote. Aus diesem Grund werden
wir nach vier Jahren erneut die Website anfassen
und einer Neugestaltung unterwerfen. Meldeportalen für
den Spielbetrieb und die Aus- und Fortbildungsangebote
des NBV sollen Teil des Projekts sein.
Ab April 2021 werden wir einen Dualen Studenten für
den Bereich „Digitale Medien & Öffentlichkeitsarbeit“ zusammen
mit dem IST Institut Düsseldorf beschäftigen.
Dieser Schritt ist wirklich nötig, nehmen die Aufgaben für
diesen Bereich immer mehr zu und binden bei allen Mitarbeitern
zunehmend Kapazitäten. Die Notwendigkeit zu
mehr Kommunikation und Transparenz ist aber gegeben
und ein ewiger Begleiter in dem Prozess der letzten acht
Jahre.
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Zusammenarbeit Ehrenamt und Hauptamt
Woran ich in 2021 unbedingt arbeiten möchte, ist die
Schnittstelle zwischen Geschäftsstelle und den ehrenamtlich
Engagierten im NBV. Es kam zuletzt immer wieder
aus den unterschiedlichsten Gründen zu Unzufriedenheiten
auf beiden Seiten. In der Geschäftsstelle haben
wir viele Prozesse neu etabliert. Wir wollen natürlich
der Dienstleister für das Ehrenamt in den eigenen Strukturen
sein. Diese Prozesse sind aber derzeitig noch
nicht optimal abgestimmt. In einem Workshop, moderiert
durch den LSB, möchte ich hier eine bessere Grundlage
schaffen. Ein ganz normaler Prozess in dieser Phase der
Entwicklung für einen Verband mit zunehmend hauptamtlich
tätigen Mitarbeitern.
kreative Lösungen für die ganze Familie erfordert. Das
ist nicht selbstverständlich.
Danke!!!
Danke
Ich möchte mich gerne bei vielen Menschen für die Zusammenarbeit
der letzten 15 Monate bedanken. Vorne
an stehen der Vorstand und das Präsidium, die mir ein
hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen, was die beste
Grundlage für gute Ergebnisse ist. Damit einhergehend
bedanke ich mich bei den Vereinen und ihren Vertretern.
Die Gespräche mit euch sind immer positiv und
dankbar, aber auch kritisch und ehrlich. Das schätze ich
sehr und ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage für
die weitere Entwicklung des Basketballs in Niedersachsen.
Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Mitarbeitern des NBV. Sie alle tragen ihren Teil zum Gelingen
des Verbandes bei und ich weiß, dass dies alle mit
einem hohen Maß an Leidenschaft und Verbundenheit
tun.
Nach diesem bisher wirklich anstrengenden Jahr mit Corona
muss ich mich an dieser Stelle einfach mal bei meiner
Familie bedanken. Sie ermöglicht mir schon unter
normalen Umständen die vielen außerordentlichen Termine
und Sitzungen in den Abendstunden und an den Wochenenden.
Durch Corona hat die Situation noch mal eine
andere Dimension erreicht und der „Corona-Spagat“,
wie wir es nennen, mit seinen Kita-Schließungen, Home-
Schooling und Arbeitszeitverschiebungen hat viel Koordination,
ein zusätzliches Maß an Kraftanstrengung und
41
NBV 2020
STEFAN KÖRNER
Auf dem letzten Verbandstag 2019 wurde eine Änderung
der Untergliederungsstruktur beschlossen, und aus den vier
Bezirken sollen acht Regionen werden. In den Regionen soll
vor allem die Bindung zum NBV und der regionale Spielbetrieb
stattfinden. Die anderen Aufgaben sollen von den Ressorts
eingeständig gesteuert werden.
Die Steuerungsgruppe (bestehend aus Danny Traupe, Markus
Jung, Burkhardt Witt, Carsten Bierwirth, Jan-Martin
Hinck und Stefan Körner) machte sich dann im Herbst an
die Arbeit. Bei einem Treffen in Bremen wurde ein Plan entwickelt,
wie zusammen mit den Ressorts die Umstrukturierung
erreicht werden kann. Dabei wurden zunächst 3 Kernressorts
ermittelt: Spielbetrieb, Schiedsrichter und Finanzen.
Mit diesen Ressorts wurden Treffen organisiert und gemeinsam
an der Erreichung der vom Verbandstag vorgegebenen
Ziele gearbeitet.
Im Bereich Finanzen hat sich der Finanzausschuss etabliert
und unter der Leitung von Sven Ehrich tauschen sich die
neuen Regierungsvertreter regelmäßig aus. Aus allen Untergliederungen
sind Mitglieder dabei und es wird sehr transparent
(und professionell) gearbeitet.
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Im Bereich Spielbetrieb wurde über den Übergang der
Bezirksligen zur Landesliga gesprochen und eine Aufund
Abstiegsregelung für die Spielzeiten 2020/21 und
2021/22 festgelegt. Es wurde über die NBV-Ausschreibung
beraten und eine Musterausschreibung für die Untergliederungen
erstellt, die für die Spielzeit 2020/21 bereits
in einigen Untergliederungen die Basis ist. Mit Wolfgang
Thom und Klaus Eiting wurden sehr interessante
Diskussionen geführt, in die sich die Vertreter aus den
verschiedenen Regionen mit vielen Vorschlägen einbringen
konnten.
dem ganzen Land und den Unterstützern vom LSB hat
uns Beteiligten und mir sehr viel Spaß gemacht. Um den
Niedersächsischen Basketball braucht man sich in der
nächsten Zeit keine Sorgen zu machen. Da sind tolle
Menschen engagiert und es macht viel Spaß mit Euch
zu arbeiten und zu spielen!!!
Bleibt gesund!
Die Schiedsrichter haben sich bereits sehr frühzeitig eine
entsprechend neue Struktur gegeben und sich aufgestellt.
Sowohl das Ansetzen der Spiele (sowohl auf Verbandsebene
als auch innerhalb der Untergliederungen)
als auch die Durchführung der Aus- und Fortbildungen
war schon sehr fortgeschritten geplant. Am Ende der Sitzung
im Dezember stand das Gefühl: Holger Lohmüller
und sein Team haben das im Griff.
Und auch für die neuen Regionen wurde gearbeitet: es
wurde ein Zeitplan für die Umstellung der Bezirke in die
Regionen entwickelt und mit den Vertretern diskutiert.
Sehr wertvolle Arbeit kam da von Jan-Martin Hinck. Er
hat eine Leitlinie für die neuen Regionen erstellt, an denen
sich die neue Satzung und die neue Struktur orientieren
wird.
Leider hat uns auch Corona ausgebremst. Aber die
neue Saison steht vor der Tür und vielleicht haben wir ja
Glück und können bald wieder unserem Hobby nachgehen.
Für den Verbandstag im Oktober haben wir es nun
aber geschafft sowohl die Satzung und einige Ordnungen
als Neufassung zur Abstimmung vorzulegen. Die
Dokumente sind auf die neue Gliederungsstruktur und
auch untereinander an den Schnittstellen besser abgestimmt
als vorher. Ein tolles Ergebnis auch danke der Unterstützung
des LSBs. An entscheidender Stelle einen
Vereinsberater mit einzubinden war eine sehr sinnvolle
Entscheidung.
Mit der oben beschriebenen Umsetzung geht die Aktion
NBV 2020 auf die Zielgerade. Die Arbeit an diesem Projekt
mit sehr vielen unterschiedlichen Basketballern aus
43
3X3-BASKETBALL
PAUL WENZLAU
Olympia und eine wachsende 3x3 Szene in Niedersachsen
Das Jahr 2020 warf schon früh seinen sportlichen
Schatten voraus. Es sollte das Jahr für den 3x3-Basketball
weltweit werden – und damit auch für die 3x3-Welt
des Niedersächsischen Basketballverbandes. Zum ersten
Mal sollte die noch relativ junge Disziplin 3x3 bei
den Olympischen Spielen vertreten sein. Diese sind a-
ber vorerst, wie wir alle wissen, in das Jahr 2021 verschoben.
Durchführung weiterhin ungewiss.
In der deutschen 3x3-Welt stand für 2020 selbst ein vergleichsweise
großes Event an: die „3x3 German Championships
2020“. Die Turnierserie sollte aus knapp 20
Qualifikationsturnieren bestehen und im großen Finale
in der Mainmetropole Frankfurt gipfeln. Auch hier war
Corona Spielverderber.
Auch der NBV wollte den Sommer nutze und eine 3x3-
Hochburg werden. Neben der bereits bekannten „3x3
Niedersachsen Challenge“ in Göttingen sollten in diesem
Jahr drei weitere Standorte im NBV-Gebiet eine
Qualifikation für das Finale der „3x3 German Championship
2020“ ermöglichen: Braunschweig, Quakenbrück
und Bremen. Die „3x3 Niedersachsen Challenge“
sollte außerdem in Hannover vor dem Hauptbahnhof
ihr ganz eigenes großes Finale feiern. Aber auch
der Termin Anfang August wurde abgesagt.
Hannover 3x3-Tour
3x3 hat das Interesse bei vielen Spieler*innen in Niedersachsen
und Bremen geweckt. Die Frage nach einem
organisiertem Spielangebot stand im Raum. Es
entstand schnell die Idee, ein entsprechendes Angebot
zu erproben und in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsvereinen
eine Turnierserie durchzuführen. Es
entstand die „Hannover 3x3 Tour“, die ein voller Erfolg
war! An fünf Turniertagen nahmen im vorangegangenen
Sommer über 75 Teams aus ganz Deutschland teil.
Die Durchführung der Serie wurde durch den TK Hannover,
in Zusammenarbeit mit dem NBV und den MTB
44
Baskets Hannover realisiert. Nach dem Sommer entschied
der TK Hannover, gemeinsam mit dem NBV auch
in den Wintermonaten ein 3x3-Angebot anzubieten und
tat dies mit den “3x3-Wintergames”. An sechs aufeinanderfolgenden
Terminen bot sich allen Spieler*innen der
Stadt, die Möglichkeit an einem 3x3-Turnier teilzunehmen.
Als Senioren-Event gestartet, entwickelte sich die
Serie aber schnell in ein U18-Event, bei deren Abschluss
im Februar ca. 60 begeisterte U18 Spieler*innen
die Halle der IGS Linden am Lindener Berg füllten.
Kooperation mit dem TK Hannover
2019 hat der Landessportbund Niedersachsen dem
NBV 21.000 Euro aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen
zur Anschaffung von Trainingsmitteln zur Verfügung
gestellt. Investiert wurde vorausschauend in eine
hochwertige 3x3-Korbanlage inklusive dem passenden
Spielbelag. Beides erfüllt die Olympianorm, lag aber
auch lange eingelagert und war nicht sichtbar. Im Mai
2020 wurde der 3x3-Court dann endlich auf dem Gelände
des TK Hannover auf der Hasenheide, in Hannover-
Kirchrode aufgebaut. Ein Kooperation, die hoffnungsvoll
in die Zukunft schaut. Der Landessportbund Niedersachsen
hat auf Antrag des NBV diesen Frühling Hannover
als ersten 3x3-Landesstützpunkt anerkannt und hat damit
sogar die Voraussetzungen für einen Bundesstützpunkt
3x3 geschaffen. Es wäre der erste Bundesstützpunkt,
den der Basketballsport in Deutschland bekommen
würde. Ob es wirklich dazu kommt entscheiden der
DOSB und das Bundesministerium für Inneres und Sport
am Ende diesen Jahres. Wir sind gespannt.
Wolfsburg – Quakenbrück – Braunschweig
Neben Hannover gab es weitere interessierte Basketballstandorte,
welche begleitet oder eigenständig 3x3-Turniere
veranstalteten. Eine Serie in Wolfsburg, ausgerichtet
vom TV Jahn Wolfsburg, war durchweg gut besucht.
Insgesamt nahmen an drei Turnieren knapp 130 Kinder
und Jugendliche teil.
Ein anderes Format gab es in Quakenbrück zu bestaunen.
Gemeinsam mit der Stadtstiftung Quakenbrück
konnte das Ressort 3x3 zusammen mit Gerd Meinecke
(Leitung Ressort Leistungssport) in der Region Osnabrück
ein hochkarätiges U18 3x3-Einladungsturnier veranstalten.
Durch die Teilnahme der größten 3x3-Organisation
der Niederlande (OpenRun) waren unter den Gästen
auch zwei Nationalkader der Niederländer vertreten,
welches den Teilnehmer*innen aus Niedersachsen die
Möglichkeit gab, sich auf höchstem Niveau dieser Altersklasse
messen zu können. Diese noch einzigartige Chance
bot sich neben zwei Auswahlteams des NBV und
zwei regionalen Teams zudem einer Delegation aus Marburg.
Insgesamt nahmen acht Teams an dem Event teil,
welches durch die intensive Vorbereitung reibungslos
ablief und von den Gästen in der Halle äußerst lobende
Resonanz erhielt. Neben der durchweg positiven Berichterstattung
in der lokalen Presse haben wir es geschafft,
eine Zusage für weitere Zuwendungen der Stadtstiftung
Quakenbrück für ein nächstes Turnier im Jahr 2020 zu
erhalten, welches in den Sommermonaten im Herzen
der Stadt Quakenbrück ausgetragen werden sollte. Der
Blick ist nun auf 2021 gerichtet.
Auch Braunschweig hat im 3x3-Trubel mitgemischt. Die
vom USC Braunschweig, in Kooperation mit dem NBV,
ausgerichteten „Braunschweiger 3x3 Winterspiele“ waren
zahlreich besucht und ein gebührender 3x3-Neujahrsempfang
für die niedersächsische 3x3-Szene am ersten
Januar-Wochenende. Über 30 Teams kamen am 4.
Januar in der Sporthalle am Franzschen Feld zusammen,
um den Champion krönen. Neben der Beteiligung
zahlreicher Lokalmatadore nahmen auch Spieler des bekannten
Labels „Der Stamm“ (mehrfache Deutsche Meister)
und weitere Spieler*innen aus der gesamten Bundesrepublik
teil.
Coronavirus-Krise
Die Corona-Pandemie hat die Absage oder die Verschiebung
vieler Turniere und großer Events der 3x3-Szene
bis hin zu den Olympischen Spielen in Tokio verursacht.
Für viele tausende Spieler*innen war das sehr schmerzlich,
haben sie doch viel in die Vorbereitung für diesen
Sommer investiert. Wie es weitergeht ist derzeit fraglich.
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BILDUNG
Dennis Rokitta
Johannes Wunder
Danny Traupe
Das Bildungsjahr 2019 wurde wie im Vorjahr erfolgreich fortgeführt. Die
Rookie-Trainer-Ausbildung ging in die zweite Phase, weshalb auch die Vor-
Ort-Lehrgänge deutlich intensiviert wurden. Zur Folge hatte das Engagement
unter anderem, dass deutlich mehr Jugendliche ausgebildet wurden.
Im Projektjahr 2018 und 2019 wurden jeweils über 60 Jungtrainer*innen erfolgreich
und intensiv betreut. Weitere Aus- und Weiterbildungsangebote
komplettierten den NBV-Kalender. Besonders erwähnenswert ist die durchgeführte
Fortbildung im Oktober 2019 in Oldenburg zum Thema Mini-Basketball.
Ein Novum war der Schulsportassistententag mit zahlreichen Workshops,
unter anderem zum Thema 3x3. Der NBV war durch Leonhard Loos
in der Organisation des Events eingebunden, welches letztendlich im Dezember
2019 eine tolle Resonanz erfuhr. Der für Frühjahr 2020 geplante
FSJ-Prüfungslehrgang konnte durch die Corona-Pandemie nicht wie gewohnt
als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Der Wunsch vieler Mitgliedsvereine im NBV war und ist es, das Bildungsangebot
zu steigern. Durch die nachhaltige Integration der Rookie-Trainer-Lizenz
und einzelner Bildungsbausteine ist hier bereits vor Jahresende vieles
passiert, u.a. Lehrerfortbildungen in Hagen am Teutoburger Wald und in
Lingen. Das positive Feedback war natürlich Anlass dazu, die Bildungslandschaft
kontinuierlich zu entwickeln, was schliesslich zur Erweiterung
des hauptamtlichen Personals geführt hat. Der Landessportbund Niedersachsen
war vom eingereichten Bildungskonzept des NBV überzeugt und
bewilligte die Förderung einer Personalstelle im Bereich der Lehr- und Aus-
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bildung. Seit Dezember 2019 wird der Bereich Bildung
daher von Johannes Wunder als hauptamtlicher Bildungsreferent
gesteuert. Die ersten Amtshandlungen
lagen in der Koordinierung und Umsetzung des Ausbildungskonzeptes,
die Integration von digitalen Lerneinheiten,
aber auch das Schaffen eines niedrigschwelligen
Bildungsangebotes. Unterstützt wird Johannes Wunder
von der im Januar diesen Jahres ins Leben gerufenen
Bildungskommission.
Die Terminierung der Lehrgänge erfolgte bereits kurz
nach Jahreswechsel. Auch ein Fortbildungsangebot
konnte erstellt und durch die Organisation des NBV-Online-Summits
auch aufgrund des coronabedingten Lockdowns
durch 19 anerkannte Online-Seminare qualitativ
hochwertig ergänzt werden. Das Event erfuhr herausragende
Resonanz mit über 400 Live-Teilnahmen und 170
registrierten Benutzern im Mitgliederbereich. Die dadurch
entstandene Onlineplattform dient künftig als E-Learning-Angebot
für die Trainerausbildung und soll stetig
erweitert werden. Die Qualität der Referent*innen wurde
auch durch viele Kooperationsanfragen, wie zum Beispiel
dem Deutschen Ruderverband bestätigt, der alle
Inhalte als Fortbildungsmöglichkeit bis zur A-Lizenz anerkennt.
Ein weiteres Novum ist die Chance, künftige Rookie-Trainer-Ausbildungen
auf der Nordseeinsel Borkum stattfinden
zu lassen. Durch die Fördermittel im Bereich Jugendbildung
des Landessportbundes Niedersachsen
können die dortigen Lehrgänge sehr günstig angeboten
werden und dienen auch als Möglichkeit, sich untereinander
zu vernetzen. Heute, einige Wochen nach den
Lehrgangspremieren auf Borkum, lässt sich dieser
Schritt als voller Erfolg bezeichnen. Die Teilnehmer*innen
waren durchweg begeistert. Die Atmosphäre und
die Rahmenbedingungen sorgten für viel Motivation und
einer tollen Stimmung unter allen Teilnehmenden. Zusammen
mit den Verantwortlichen des TuS Borkum wurden
die Termine für weitere Lehrgänge bis 2022 festgelegt.
Bereits vor Weihnachten stellte der NBV einen Projektantrag
beim Deutschen Olympischen Sportbund im Rahmen
der Fördermaßnahme „TrainerIn Sportdeutschland“
für ein eigenes Mentoringprojekt zur Weiterentwicklung
von jungen Trainer*innen in Niedersachsen. Als Partner
fungierte einmal mehr der Landessportbund Niedersach-
47
„Seit 2016 schwebte mir ein Angebot
wie jetzt der Trainerlehrgang
auf „Borkum“ vor. Als Anbieter
von Bildungsangeboten
müssen wir kreativer sein und
die Lehrgänge dementsprechend
ausgestalten.
Borkum ist ein erster Schritt und
bietet mit Sonne, Strand und
einem günstigen Teilnehmerbeitrag
attraktive Rahmenbedingungen
für die Teilnehmer.“
Danny Traupe
sen. Anfang des neuen Jahres konnte man sich über die Zusage freuen und startete
in die Umsetzung. Ziel ist es, durch intensive Begleitung von jungen Trainerinnen
und Trainern die Entwicklung zu stärken und nachhaltig positiv zu beeinflussen.
Im Sommer 2020 startete der erste Jahrgang mit engagierten jungen Menschen
im Rahmen eines Auftaktworkshops. Das Klosterhaus Wennigsen bei Hannover
lieferte einen erstklassigen Rahmen für dieses besondere Projekt, bei dem
auch neue und bereits im NBV aktive Mentoren tätig sein werden. Vor allem erfahrene
Trainer und auch Coaches aus der Sportpsychologie und Teamentwicklung
begleiten die Teilnehmer. Das Projekt wird zusätzlich durch die niedersächsische
Lotto-Sport-Stiftung gefördert. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer
des Projekts.
Als Fortsetzung des Online-Summits und Bildungsangebot für Jugendliche wurde
eine weitere Seminarreihe online ins Leben gerufen. Der Youth-Summit konnte mit
namhaften Referent*innen aus dem Sport wichtige Themen behandeln und spannende
Impulse setzen. Es engagierten sich Profi-Sportler wie etwa Bastian Doreth,
Konstantin Konga oder Luis Figge. Auch Sportler abseits des Basketballs, wie bei-
48
spielsweise Bergsteiger Thomas Huber, Joey Kelly oder
Fußball-Bundesliga-Schiedsrichter Patrick Ittrich sorgten
mit ganz eigenen Impulsen für tolle Einblicke in ihre persönliche
Sportwelt. Das Projekt wurde aufgrund des innovativen
Charakters vom Förderprogramm „Generation-
Hoch3“ und dem Sozialministerium unterstützt.
Im Mai 2020 startete die kostenlose Workout-Reihe mit
Athletiktrainer Marcus Lindner. Der gebürtige Ostfriese
kann bereits beachtliche Erfolge aufweisen, darunter Stationen
als Athletiktrainer in der Euroleague oder der deutschen
Nationalmannschaft. Seine Online-Workouts für
den NBV bauen auf den bisherigen Seminarinhalten auf.
So schließt sich der Kreis zwischen Theorie und Praxis
und künftige Trainerausbildungen können von den geschaffenen
Vorlagen und Konzepten profitieren. Seit kurzem
ist Marcus hauptberuflich Athletiktrainer beim FC
Bayern München Basketball, steht dem NBV aber weiterhin
als Referent und Berater in der Aus- und Fortbildung
zur Verfügung.
Durch die Corona-Krise gab es auch eine Dynamik bei
der Digitalisierung der Ausbildung. Hierzu hat der NBV
gemeinsam mit anderen Landesverbänden die Initiative
ergriffen und konzeptionelle Vorschläge sowie sinnvolle
Rahmenbedingungen vorgeschlagen. Diese Ideen wur-
49
den gemeinsam mit der Lehr- und Trainerkommission
des DBB diskutiert, der im Kern auch für die Inhalte der
C-Trainer-Ausbildung zuständig ist. Die Bemühungen
führten letztendlich dazu, dass im Rahmen eines überwiegend
digital stattfindenden C-Trainerlehrgangs, über
45 neue Trainer*innen ausgebildet und alle Lizenzen
vom DBB anerkannt wurden.
Künftig werden die vorhandenen Konzepte und deren
Inhalte so erweitert und ausgebaut, dass ähnlich wie an
renommierten Hochschulen, die Themengebiete mit einheitlichen
Vorlagen und -gaben ausgearbeitet sind. So
soll im Jahr 2021 ein hoher Qualitätsstandard gesichert
werden. In die Ausarbeitung sind neben Bildungsreferent
Johannes Wunder auch die NBV-Landestrainer, das
Lehrteam sowie die Bildungskommission eingebunden.
Im Rahmen dieser generell im Basketball neuen Wege
soll auch die Kooperation mit dem Lehrerbildungsinstitut
sowie dem Lehrstuhl Sportpädagogik und -psychologie
der Universität Hildesheim weiter ausgebaut werden. Für
die neuen Generationen der Trainer*innen ist eine Partnerschaft
ebenfalls auch mit weiteren niedersächsischen
Universitäten so geplant, dass Sportstudenten*innen mit
geringer Hemmschwelle den Weg zur C-Trainerlizenz
einschlagen können.
Ausbildungstermine für Trainer*innen in 2021
TNB = Teilnehmerbeitrag
Datum Ort Inhalt TNB
29.-31.01. Melle C-Trainer Modul 1 100 €
26.-28.02. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €
02.-04.04. Melle C-Trainer Modul 2 150 €
04.-06.06. Rotenburg C-Trainer Modul 2 150 €
02.-04.07. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €
02.-04.07. Clausthal-Zellerfeld C-Leistungssport 200 €
25.-30.07. Borkum Rookie-Trainer Stufe 1 55 €
25.-30.07. Borkum Rookie-Trainer Stufe 2 55 €
02.-07.08. Borkum Rookie-Trainer Stufe 1 55 €
02.-07.08. Borkum Rookie-Trainer Stufe 2 55 €
02.-06.08. Borkum C-Trainer Modul 1 100 €
04.-07.08. Borkum C-Trainer Modul 2 150 €
09.-12.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €
12.-15.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €
27.-29.08. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €
01.-03.10. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 1 100 €
05-07.11. Clausthal-Zellerfeld C-Trainer Modul 2 150 €
50
NBV „My Mentor“
Mit zeitgemäßen Qualifizierungsangeboten, einem verbesserten
Personalmanagement und einer gezielten Förderung
junger Menschen lassen sich das Image und
der Zuspruch zur Trainertätigkeit in Niedersachsen verbessern.
Das genaue Vorgehen wollen der Niedersächsische
Basketballverband, der Landesschwimmverband
Niedersachsen, der Niedersächsische Turner-Bund und
der Landessportbund Niedersachsen (LSB) mit seiner
Sportjugend bis 2021 in drei Projekten ermitteln, die im
Rahmen des DOSB-Projektes „TrainerInSportdeutschland“
gefördert werden.
Die drei Projekte „My Mentor“, „Stärkung von Image und
Zuspruch der Trainertätigkeit“ und „Wissen motiviert!
Wissen stärkt! Wissen hebt hervor!“ beziehen sich dabei
auf jeweils eines der 13 Teilziele der „Vision Trainer/in
2026“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (siehe
Infokasten) Insgesamt werden 20 Projekte der DOSB-
Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen
mit einem Fördervolumen von mehr als 200.000 Euro im
Zeitraum 2020/21 finanziell unterstützt.
„My Mentor“ ist ein Projekt des Niedersächsischen Basketballverbandes
zur Förderung von jungen Trainern im
Breiten- und Leistungssport. Die Coaches werden über
einen Zeitraum von zwölf Monaten intensiv in ihrer persönlichen
sowie sportlichen Entwicklung von ausgewiesenen
Experten betreut. Ziel ist es, die Trainerqualität
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch individuelle
und zielgerichtete Mentoringprozesse zu verbessern,
sodass Vereine, Sportlerinnen und Sportler sowie die
Coaches selbst davon profitieren.
Der DOSB möchte gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen
sowie DOSB-nahen Institutionen die Situation
der Trainerinnen und Trainer bis2026 nachhaltig
verbessern. Ende 2019 ist das Projekt gestartet.
In der Steuerungsgruppe arbeitet u.a. die Leitern
des Olympiastützpunktes Niedersachsen, Prof. Dr.
Ilka Seidel, mit. Grundlage ist die auf der DOSB-Konferenz
2016 gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationenerarbeitete
„Vision Trainer*in 2026“. Das Projekt
soll weitreichende Prozesse in der Organisationsentwicklung
im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen
und DOSB-nahen Institutionen auslösen. Zur Unterstützung
und Begleitung dieser Prozesse werden die
Möglichkeiten der Digitalisierung für ein zukunftsfähiges
Projekt- und Wissensmanagement genutzt.
51
FREIWILLIGENDIENST
Seit 2016 bietet der NBV kontinuierlich Stellen für Freiwilligendienste
an. Ein Freiwilliges Soziales Jahr im
Sport ist genauso wie ein Bundesfreiwilligendienst in
der Geschäftsstelle des NBV möglich. Aktuell bietet der
NBV in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen
Sparkassenstiftung ein „Freiwilliges Soziales Jahr im
Leistungssport“ an, kurz FSJ im Leistungssport. Der
Niedersächsische Sparkassenverband fördert diese
Stelle bereits im dritten Jahr zu 100 Prozent.
Zuvor wurde eine Dienststelle für den Bundesfreiwilligendienst
über die Abteilung Integration des Landessportbundes
Niedersachsen über drei Jahre gefördert.
Derzeit stehen wir in den Planungsgesprächen mit der
Abteilung, um eine erneute Förderung über das Themenfeld
Integration zu ermöglichen und kontinuierlich
anzubieten.
Unser zuverlässiger Partner für die Umsetzung der Freiwilligendienste
ist der ASC Göttingen, welcher landesweit
im Auftrag des Landessportbund Niedersachsen
die Freiwilligendienste koordiniert und betreut. Auch
die Trainerausbildung im Freiwilligendienst findet in enger
Abstimmung mit dem ASC Göttingen statt. Gemeinsam
führen wir die Ausbildungslehrgänge jedes Jahr in
Göttingen durch.
Für die tolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen möchten
wir an dieser Stelle einmal mehr „Danke“ sagen!
Mein Freiwilliges Soziales Jahr im NBV-Leistungssport
LEONHARD LOOS
Mein Name ist Leonhard Loos, ich bin 19 Jahre alt und
wohne mit meiner Familie in Hannover. Ich habe im
Jahr 2019 mein Abitur an der Bismarckschule absol-
52
viert und kurz darauf mein FSJ beim Niedersächsischen
Basketballverband in Hannover begonnen.
Mein Start in den Freiwilligendienst gestaltete sich etwas
holprig. Ich wusste bereits während meiner Schulzeit,
dass ich mich nach dem Abitur gerne sozial engagieren
möchte und auch, dass mein großes Sportinteresse dabei
eine Rolle spielen sollte. Als ich bei einer Recherche
auf die Stellenanzeige des NBV gestoßen bin, wusste
ich sofort, dass es genau das war, wonach ich gesucht
habe. Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht der Erste,
der sich für die Stelle beworben hatte und zu meinem
Pech war die Stelle sogar schon jemand anderem versprochen.
Ich wollte trotzdem noch nicht meine Hoffnung
aufgeben und bin im Kontakt mit dem NBV geblieben.
Die nächste Hürde, die ich überwinden musste,
war eine kräftezehrende Nasenoperation im Juli 2019.
Ich hatte mir einige Jahre zuvor im Rahmen eines Sportunfalls
meine Nase gebrochen und seitdem mit den gesundheitlichen
Konsequenzen leben müssen. All diese
Dinge überschnitten sich und stellten sich mir in den
Weg.
Zu meinem Glück schien sich das Blatt zu wenden, als
ich nach meiner Operation aus der Narkose aufwachte.
Die Bewerberin, welcher die Stelle versprochen wurde,
entschied sich für ein anderes FSJ. Danny Traupe rief
an, als ich noch im Krankenhausbett lag und verkündete
mir, dass ich mein soziales Jahr beim NBV machen darf.
Überglücklich über diese Nachricht brachte ich den
Krankenhausaufenthalt hinter mich und freute mich auf
mein bevorstehendes Jahr.
Am 15. August 2019 fuhr ich zum ersten Mal in die Einsatzstelle
in der Göttinger Chaussee. Dort lernte ich zuerst
meine Kollegen Jens Jansen und Danny Traupe kennen,
welche mir den Arbeitsplatz zeigten. Was ich zu diesem
Zeitpunkt noch nicht ahnte, war, wie viel ich noch
zu lernen hatte, um meine zukünftigen Aufgaben bearbeiten
zu können. Glücklicherweise startete mein Arbeitsalltag
jedoch mit Aufgaben wie einer Aktualisierung der
Inventur. Diese erwies sich für mich als besonders nützlich,
da ich somit die Räumlichkeiten besser kennenlernen
konnte. Ich konnte lernen, womit der NBV ausgestattet
war und was ein aufgeräumtes Inventar für einen Verband
bedeuten kann.
Kurz darauf lernte ich Robert Birkenhagen kennen. Ich
durfte ihn zu den Frühtrainingseinheiten begleiten und
einen ersten Einblick in seine Arbeit gewinnen. Darüber
hinaus lernte ich die Jahrgänge (’04/ ’05 & ’06) kennen,
welche ich später auch bei Kaderlehrgängen und Turnieren
unterstützen konnte.
Meine erste Seminarfahrt stand ebenfalls kurz darauf vor
der Tür. Ich fuhr nach Göttingen, um die Grundlagen der
Trainerausbildung zu erlernen. Zusammen mit Andreas
Scheede und einigen Kollegen erarbeiteten wir sowohl
theoretische als auch praktische Bestandteile der Arbeit
als Trainer. Im Fokus stand dabei der Bereich des „Mini-
Basketballs“. Die erste Fahrt stellte sich sowohl auf inhaltlicher
als auch sozialer Ebene sehr wertvoll für mich
dar, da ich bereits nach wenigen Tagen viele nette Menschen
kennenlernte, mit denen ich auch zukünftig Kontakt
haben sollte.
Kurz nachdem ich aus Göttingen nach Hannover zurückkehrte,
ging meine Reise weiter. Zusammen mit Paul
Wenzlau besuchte ich das 3x3-Invitational in Quakenbrück
– ein Turnier. Meine Aufgaben vor Ort bezogen
sich dabei hauptsächlich auf die Pflege der Social Media
Accounts des NBV, sowie der Unterstützung beim
Auf- und Abbau in der „Artland Arena“.
Eine sehr aufregende Zeit erwartete mich von Oktober
bis November. Sie war gefüllt von Meisterschaften und
Lehrgängen, welche ich alle besuchen durfte, um mitzuhelfen.
Während dieser Phase des Jahres habe ich unter
anderem Quakenbrück, Chemnitz, Göttingen, Oldenburg
und Braunschweig besuchen können.
Dennis Rokitta war derjenige, der mich zum Ende des
Jahres 2019 in ein Projekt des LSBs einführte. Dabei
ging es darum, Schulsportassistenten die Möglichkeit
einer Fortbildung zu geben. Gemeinsam mit einem Projektteam,
der Abteilung für Bildung im LSB und einigen
Landesfachverbänden des Sports planten wir einen Tag
voller sportlicher Aktivitäten. Es war besonders schön zu
sehen, welche Freude das bei den Kindern und Jugendlichen
ausgelöst hat, welche an diesem Tag teilgenom-
53
men haben. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit
nutzen, um mich bei dem Projektteam für die Möglichkeit
zu bedanken, daran mitzuwirken und auch für das Vertrauen,
welches mir entgegengebracht wurde.
Der Start ins neue Jahr 2020 begann mit einem Vergleichsturnier
mit anderen Landesverbänden in Braunschweig,
worauf ein weiteres in Chemnitz mit den
2007er-Jungen folgte. Es war ein besonders schöner Einstieg
in das Jahr und zurück in die Arbeit, weil mir beide
Fahrten große Freude bereiteten.
Zurück in der Geschäftsstelle kam eine neue, eher ungewöhnliche
Aufgabe zu meiner Arbeit dazu. Ich begann,
zwei Jungen, welche ich vom Frühtraining kannte, nachmittags
bei schulischen Aufgaben zu unterstützen. Fabian
und Denzel stellten immer eine angenehme Abwechslung
im gewohnten Arbeitsalltag dar und es freute mich
sehr, sie in diesem Bereich unterstützen zu dürfen.
Eines meiner letzten gewohnten Wochenenden, vor der
Corona-Krise, war das „Final Four“ des Rollstuhlbasketballs
in Hannover. Zwei Tage lang half ich dabei, das E-
vent fotografisch zu dokumentieren und lernte nebenbei
vieles über den Sport selbst. Dabei habe ich großen Respekt
für die Sportler gewonnen. Kurz darauf erreichte
uns das Virus in Deutschland. Alle Sportveranstaltungen
mussten abgesagt werden und auch das Training fiel
vorerst aus. Aufgrund des Kontaktverbots wurde unsere
Arbeit in der Geschäftsstelle ins „Home Office“ verlegt.
All diese Ereignisse stellten für mich eine große Enttäuschung
dar, weil ich innerhalb dieses Zeitraums meine
Prüfung zur Trainerlizenz abgelegt, sowie die Chance
gehabt hätte, mit Thomas König nach Castelldefels, Spanien
zu reisen. Dort hätte ich die Landesauswahl des
2006er Jahrgangs zum FIBA Turnier begleitet. Das wäre
eine einmalige Chance gewesen, die sich mir allzu bald
nicht wieder eröffnen wird.
auch zur Persönlichkeitsentwicklung wie Gesundheit
und Motivation. Auch ethische Fragen zum Thema Rassismus
oder Nachhaltigkeit waren dabei an der Tagesordnung.
Diese Aktion wurde mit großer Freude von vielen
Teilnehmer*innen genutzt und auch ich konnte dabei
viele neue Dinge dazulernen. Neben den Online-Aktionen
durfte ich auch an einem Besuch im leeren Zoo in
Hannover teilnehmen. Vor Ort machten wir ein Interview
mit der Hockey-Olympiasiegerin Julia Zwehl. Auch dieses
Erlebnis wird mir lange Zeit im Gedächtnis bleiben.
Schließlich kann ich mich nur an positive Erlebnisse meiner
Zeit im FSJ beim NBV erinnern. Ich bin dankbar für
alle Bekanntschaften, die ich geschlossen habe und für
all die Aktionen, an denen ich mitwirken durfte. Ich habe
nicht nur gelernt, Wissen an andere zu vermitteln, sondern
auch selbst viel dazu gelernt. Oftmals musste ich
lernen, über meinen eigenen Schatten zu springen und
über meine Grenzen hinaus zu wachsen. Aber all diese
Erfahrungen kann mir niemand nehmen und ich konnte
daraus einen Mehrwert ziehen, der mich mein Leben
lang begleiten wird. Verantwortung übernehmen und
mich für andere einsetzen. Über meinen eigenen Horizont
schauen und mich anderen annehmen. Offen für
neue Erfahrungen sein und immer in Bewegung zu bleiben.
Und nicht zu vergessen, meine allerersten Arbeitserfahrungen
sammeln. Das FSJ hat mir dabei geholfen,
den nebeligen Weg in die Zukunft aufzuhellen und mir
klar zu machen, wo ich meine Schwerpunkte setzen
möchte. Ich bin dankbar für jeden Tag, den ich in dieser
Zeit erlebt habe und würde es jederzeit noch einmal genau
so erleben wollen, wenn ich könnte.
Glücklicherweise habe ich noch ein paar Monate meines
FSJ vor mir und blicke zuversichtlich in diese Zukunft.
Auch wenn mir durch COVID-19 einige Erlebnisse genommen
wurden, werden sich neue Wege ebnen. Eine
Zeit, auf die ich mich jetzt schon freuen kann.
Die Erde drehte sich aber weiter und ich musste den Verlust
dieser Ereignisse verschmerzen. Der NBV hielt sich
durch „Online-Seminare“ am Laufen und bot regelmäßige
„Youth Summits“ an. Dabei übernahm auch ich einige
Aufgaben und stand Johannes Wunder dadurch zur Seite.
Wir behandelten Themen zum „Mini-Basketball“, aber
54
ADRIAN SEIDEL
Seit dem 1. September ist Adrian Seidel für die nächsten zwölf Monate ein
neues Teammitglied im NBV. Er tritt die Nachfolge von Leonhard Loos als
FSJler im Leistungssport an, gefördert durch den Niedersächsischen Sparkassenverband.
Adrian wird im Leistungssport eingesetzt und dort im administrativen Bereich
Jens Jansen bei den Verwaltungsaufgaben unterstützen und entlasten.
Darüber hinaus wird Adrian im Lehrgangsbetrieb eingesetzt und die
Landestrainer Robert Birkenhagen, Thomas König, Christian Greve und Marcel
Neumann bei Lehrgängen vor allem organisatorisch zur Seite stehen.
Adrian selbst freut sich auf den neuen Lebensabschnitt nach der Schule:
"Mein Name ist Adrian Seidel und ich bin seit dem 1. September 2020 Freiwilligendienstler
im Leistungssport beim NBV. Ich habe meinen Freiwilligendienst
hier begonnen, da ich selbst ein begeisterter Basketballspieler bin
und mir der Teamgedanke hinter dem Sport gefällt. Nach meinem Abitur
wollte ich gerne ein Jahr zur Orientierung nutzen, vielleicht das Hobby zum
Beruf machen. Ich freu mich darauf, in der Geschäftsstelle des NBV meine
neuen Kollegen zu unterstützen. Ich freue ich mich sehr auf die Zeit beim
NBV und bin gespannt auf die neuen Erfahrungen, die ich sammeln werde."
55
INKLUSION
DANNY TRAUPE
Bereits seit 2011 gibt es einen Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit des
NBV mit dem Behindertensportverband Niedersachsen, kurz BSN. Dieser Vertrag
lag lange in den Unterlagen und wurde nicht berücksichtigt. 2016 bekam die Kooperation
eher zufällig durch personeller Veränderungen auf beiden Seiten frischen
Wind. Zusammen mit Jaak Beil, damals BSN, heute Abteilung Inklusion beim LSB,
wurden erneut Ideen gesammelt. Mit Einzelaktionen über die letzten drei Jahre gelang
die Umsetzung einzelner Inhalt immer wieder punktuell.
Nun wurde der Vertrag zwischen BSN und NBV durch die Präsidenten Karl Finke
und Mayk Taherian symbolisch erneuert. Die Absichten wurden überarbeitet und
neu definiert. Zusammen mit Jan Könemann vom BSN wird ein konkreter Maßnahmenplan
aufgestellt und abgearbeitet.
a. Inklusion in den NBV-Bildungsangeboten abbilden,
b. Rollstuhlbasketballvereine im NBV als Mitglieder integrieren,
c. barrierefreier Zugang zur NBV-Geschäftsstelle,
d. Schaffung eines Arbeitsplatzes für Nationalspieler Jan Haller in Zusammenarbeit
mit der Aktion Mensch, dem Amt für Soziales, Gesundheit und Familie der
Stadt Hannover, Hannover United und dem Landessportbund Niedersachsen.
e. Durchführung der 1. offene 3x3-Rollstuhlbasketballmeisterschaft Niedersachsen
auf Borkum
56
INTEGRATION
DIRK POVEY
Die Zeit seit dem letzten Verbandstag ist im Ressort Integration aufgrund
der veränderten Lage in der gesamten Gesellschaft recht unterschiedlich
verlaufen. Im September des letzen Jahres wurden zwei tolle Aktionen mit
dem Sportmobil besucht. Sowohl bei der Nordhorner Meile, einer traditionellen
Laufveranstaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim, als auch beim
Meppener Kindertag wurde den vielen Besuchern der tolle Sport Basketball
näher gebracht, zusammen Spiel und Sport betrieben und Werbung
für Integration mit und durch Sport gemacht. Gespräche und Präsenz vor
Ort wurden für die Darstellung des NBV-Leistungsumfanges als auch für
die Werbung für integrative Qualifikationen wie "Fit für die Vielfalt" genutzt.
Dabei unterstützte uns ein neuer Kollege aus der Zielgruppe, ein Geflüchteter
aus Syrien, als Fotograf und Teamer bzw. Übungsleiter.
Aufgrund der Erkenntnis, dass noch Bedarf im Bereich öffentlichkeitswirksame
Darstellung bei solchen Veranstaltungen besteht, wurden neue Roll-
Ups und Beach-Flags entworfen, die zukünftig die Spiel- und Sportfläche
bei diesen Aktionen schmücken werden.
Im Herbst 2019 konnte ein neuer Kollege für das Ressort Integration gewonnen
werden. Johann Fetköter ist 24 Jahre alt und kommt ursprünglich
aus Hamburg. 2015 ist er für sein Studium nach Braunschweig gezogen,
wo er jetzt den Master in Nachhaltiger Energietechnik begonnen hat. Mit
acht Jahren hat er angefangen Basketball zu spielen, später kamen diverse
Engagements als Jugendtrainer bei seinem Heimatverein sowie Schieds-
57
richteraktivitäten hinzu. Zur Zeit spielt er in der ersten
Herrenmannschaft des USC Braunschweig. Dort ist er
zusätzlich stark in die Organisation der ersten Braunschweiger
3x3-Turniere eingebunden. Außerdem engagiert
er sich sehr für die Arbeit der Braunschweiger Ortsgruppe
des Bündnis „Seebrücke". Zukünftig wird Johann
beim NBV ehrenamtliche Aufgaben im Ressort Integration
übernehmen und so seine Leidenschaft für den Basketball
und den Einsatz für Geflüchtete verknüpfen.
Das letzte Jahr ging mit den ersten Gesprächen und Planungen
für den Besuch von Veranstaltungen in 2020
und den Besuch von Vorträgen, Dialog-Foren, Workshops
und Treffen zu sozialen Herausforderungen und
der generellen gesellschaftlichen Verantwortung von "Osnabrück
alternativ" zu Ende.
Aufgrund der zu Anfang bereits erwähnten pandemiebedingten
Lage konnten 2020 leider keine Veranstaltungen
und Aktionen durchgeführt werden. Dazu sind viele Gespräche
mit Vereinsvertretern, den eingeplanten Teamern
und dem LSB geführt worden. Ziel aus dem Ressort
Integration war stets, eine mögliche Verschiebung
auf einen späteren Zeitpunkt zu erreichen. Allerdings
konnte dies nur in wenigen Fällen angedacht und letztendlich
auch leider in keinem Fall umgesetzt werden.
Eine Hoffnung bestand noch auf die Durchführung eines
integrativen 3x3-Hobbyturniers in Göttingen Ende September,
was aufgrund der Lage leider ebenfalls ausfallen
musste. Dies soll nun hoffentlich im Frühjahr des kommenden
Jahres nachgeholt werden und alle Beteiligten
freuen sich darauf.
Während der längeren Zeit im Homeoffice wurden einige
qualitätssichernde Prozesse auf den Weg gebracht das
Konzept für das NBV-Sportmobil weiterentwickelt. Ein
Teil der Sommerferien wurden unter anderem dazu genutzt
einige neue Teamer für den gemeinsamen Besuch
von Veranstaltungen zu gewinnen.
Aufgrund der positiven Entwicklung und der seit Ende
2017 stark gewachsenen Bedeutung des Ressorts Integration
im Fachverband gibt es positive Signale vom
Landessportbund, eine Unterstützung während der kommenden
Jahre fortzuführen.
Das Ressort Integration blickt positiv in die Zukunft und
hofft, im kommenden Jahr wieder viele Aktionen und Ver-
58
anstaltungen besuchen zu dürfen und damit die gesellschaftliche
Aufgabe Integration mit und durch Sport weiter
erfolgreich voran zu bringen.
SportMobil für den NBV
Der NBV bietet in Kooperation mit dem Landessportbund
Niedersachsen (LSB) den Einsatz des SportMobils
an. Dabei handelt es sich um allgemeine Angebote
an Sport-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, jeweils
als Einzel-, Zweier- oder Teamsport.
Die Sportgeräte sind für die Benutzung im Freien, auf
einer relativ großen Fläche gedacht. Allerdings sind Aktionen
in der Sporthalle, je nach Absprache und Gegebenheiten
vor Ort, ebenfalls möglich. Das SportMobil
beinhaltet viele unterschiedliche Sport-, Spiel- und
Bewegungsgeräte, die durch das NBV-Team aufgebaut
und betreut werden.
"Ich freue mich sehr darauf, diese Aufgaben beim NBV
zu übernehmen. Rund um das Thema Integration und
Teilhabe und darüber hinaus werde ich verschiedene
Veranstaltungen in der Region Braunschweig besuchen,
um dann darüber zu berichten. Für mich bietet sich so
eine tolle Gelegenheit, zwei Themen, die mir sehr am
Herzen liegen, zu verbinden: Den Basketball und die Frage,
wie es möglich gemacht werden kann, dass alle
Menschen gleichsam an unserer Gesellschaft teilhaben
können. Durch seinen hohen integrativen Charakter hat
Sport das Potenzial, die unterschiedlichsten Menschen
zusammenzubringen. Hierzu ist vor allem ein großes Engagement
auf Verbandsebene gefragt, um so die Rahmenbedingungen
für ein gemeinschaftliches Erleben
des Basketballs zu schaffen. Gerne möchte ich ein Teil
davon sein!"
Beispiele sind: Riesen-4-Gewinnt, Mini-Tischtennis, Mini-
Fußball, Hüpftier, Kreisel, Pedalos, Balanceboards, Stacking,
Wurfspiele, Scoop, Shuttle, Laufdosen, Jonglieren,
verschiedene Bälle sowie selbstverständlich Basketball.
Auf Wunsch kann eine Inhaltsübersicht zur Verfügung
gestellt werden.
Durch Vor-, Mitmachen und Auffordern werden Jung und
Alt unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion zur
Bewegung auf dem jeweiligen Gelände animiert.
Erfolgreich eingesetzt wurde das SportMobil bereits
beim Sporttag im Freibad Uetze in Zusammenarbeit mit
dem VfL Uetze und dem Förderverein des Freibades sowie
bei der Nordhorner Meile. Eine Laufveranstaltung
des Leichtathletik Club Nordhorn e.V. in der Kreisstadt
der Grafschaft Bentheim mit etwa 2000 TeilnehmerInnen
und beim Meppener Kindertag mit etwa 1500
Teilnehmer*innen.
Die Termine und Möglichkeiten werden direkt persönlich
abgestimmt und geplant. Falls ihr Aktionen oder Veranstaltungen
plant, bei denen der Einsatz des SportMobils
sinnvoll und gewünscht ist, meldet Euch dazu bitte
gerne bei Dirk Povey.
59
JUGEND
BIRGIT ARENDT
ADRIAN SCHMIDT
LEO GEESE
NBV-Jugend möchte Anerkennung als Jugendorganisation vom Landessportbund
Bereits zum letzten Verbandstag sollte sich die NBV-Jugend zur unabhängigen
Jugendorganisation wandeln. Aber der Weg zu einer neuen Jugendordnung war
steiniger als gedacht. In 14-tägigen Skype-Konferenzen arbeiteten die Mitglieder
des Jugendausschusses an den neuen Formulierungen. Doch der Kontakt zum
Vorstand zeigte, dass noch weitere Stellschrauben zu berücksichtigen waren.
Arbeitstreffen in den Räumen der BG Göttingen
Am 17./18. August 2019 traf sich der Jugendausschuss mit Dennis Rokitta (Projektmanager)
und Birgit Arendt (Ressort Jugend), um die neue Jugendordnung
in ihrer finalen Version auszuarbeiten und die erforderlichen Anträge zu Änderungen
in der NBV-Satzung und -Geschäftsordnung für den Vorstand vorzubereiten.
Außerdem sollten die Inhalte für die nächste Jugendkonferenz erarbeitet werden.
Die Ausarbeitungen zur neuen Jugendordnung wurden dann erneut mit Teilen
des Vorstands und Frank Mücke von der Sportjugend Niedersachsen erörtert.
Nach einigen weiteren redaktionellen Änderungen erhielt der Vorstand des NBV
die Vorschläge im Februar 2020 mit der Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung
zum Verbandstag 2020.
60
3. Jugendkonferenz erneut am 31. Oktober 2019
Der Jugendausschuss hatte keine Mühen gescheut, um
die Anzahl der Einladungen gegenüber früheren Veranstaltungen
in die Höhe schnellen zu lassen. So wurden
neben Mails an unzählige Vereinsvertreter*innen, Aufrufe
bei Facebook und Instagram auch viele persönliche Kontakte
in den Vereinen zur Werbung für die Veranstaltung
genutzt. In den Räumen der Akademie des Sports in
Hannover trafen sich ca. 30 junge Engagierte unter 27
Jahren, um an der 3. Jugendkonferenz teilzunehmen.
Zu Beginn hieß Tim Wilhelmi, stellvertretender Vorsitzender
der Sportjugend Niedersachsen, alle Teilnehmer*innen
willkommen und begrüßte die Anstrengungen des
NBV, eine neue Jugendordnung zu erarbeiten und auch
ein J-Team auf Landesebene auf die Beine zu stellen.
Wilhelmi betonte noch einmal den Unterschied zwischen
Jugendarbeit und Nachwuchssport, der im Alltag oft vergessen
wird. Jugendarbeit beinhaltet nicht das Training
und den Spielbetrieb von Jugendmannschaften, sondern
umfasst am Gemeinwohl orientierte Maßnahmen
wie Freizeiten und Projekte zur Förderung der Gemeinschaft
und Persönlichkeitsentwicklung für Interessierte
unter 27 Jahren. Der Sport, egal welche Sportart, ist dabei
der Anlass für Aktivitäten.
Im Anschluss wurde den Delegierten der Inhalt der neuen
Jugendordnung präsentiert. Nach der Mittagspause
und ersten Kennenlerngesprächen wurde das Thema J-
Team angegangen. Das J-Team bietet jungen Engagierten
eine niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit in die
Verbandsarbeit. Dabei sollen sie, unabhängig vom
Vorstand der NBV-Jugend und anderen Gremien, Aktionen
für die Jugend planen und durchführen. Der Tischtennis-Verband
Niedersachsen (TTVN) hat bereits seit
mehreren Jahren ein solches Juniorteam, mit dem auch
schon Events umgesetzt wurden. Martin Bögel ist dort
Mitglied und präsentierte der Jugendkonferenz, was
dort geschehen ist. Als Nächstes wurden alle Teilnehmer-
*innen in vier Gruppen eingeteilt, in denen ein möglichst
konkretes Projekt für das J-Team geplant wurde. Von einer
Tagesfreizeit über Hallenübernachtung, bis hin zu
kompletten Trainings- und Ferienlagern wurden konkrete
Ideen erarbeitet. Anschließend wurde dann auch das
NBV J-Team gegründet. Es fanden sich spontan acht
Personen, die Interesse daran haben.
Als letzter Tagesordnungspunkt wurden Jugendprojekte
der Vereine aus der Jugendfehlumlage durch die Jugendkonferenz
prämiert. Über die Bewerbungen der Vereine
konnten sich die Teilnehmer*innen bereits seit dem
Morgen an Stellwänden im Foyer der Akademie informieren.
Insgesamt neun Projekte von acht Vereinen hatten
sich um eine Prämierung beworben. Davon konnten sieben
Projekte die Jugendkonferenz überzeugen und erhielten
einen Zuschuss von je 428 Euro.
Prämierte Projekte
Jade Giants
Teilnahme am internationalen Turnier in Lemvig
TSG Westerstede
Jugendtrainingscamp in Mazedonien
TuS Bothfeld
Zelte für Trainingscamps zur Saisonvorbereitung
TuS Bad Essen
Jugend-Basketball-Camp “N.B.A.- Never Be Average”
TV Jahn Wolfsburg
Saisonvorbereitung U16 an der Nordseeküste
TV Jahn Wolfsbug
Tag der großen Leute für Jahrgang 2010
TV Oldersum
Ferienpassaktion und Basketball in der Schule
An dieser Stelle möchte sich der NBV-Jugendausschuss
nochmals bei allen Beteiligten für ihre Mitwirkung bedanken.
Nur mit euch wird es möglich, die NBV-Jugend aufzubauen
und zu gestalten!
Wenn die Vereinsvertreter*innen auf dem Verbandstag
des NBV die neue Jugendordnung verabschieden, kann
die 4. Jugendkonferenz bereits nach den neuen Regularien
stattfinden.
J-Team Auftakt stockt
Ressortleitung und Jugendausschuss waren extrem erfreut
über die spontane Meldung der Interessierten für
die Gründung des neuen J-Teams. In lockerer Planung
war das erste Kennenlerntreffen schon angedacht, als
zunächst ein Wechsel in der Verantwortlichkeit und dann
die Corona-Krise das weitere Prozedere massiv aus-
61
bremsten. Auch eine geplante Videokonferenz scheiterte
leider und so können wir auf diesem Gebiet leider noch
keine Erfolge vermelden. Aber wir bleiben natürlich
dran. Wie für viele Themen in der Corona-Zeit gilt auch
hier: aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Youth-Summit 2020
Einen Vorgeschmack auf die zukünftigen Themen der
NBV-Jugend gab der NBV-Bildungsreferent Johannes
Wunder mit dem Ende April 2020 stattfindenden Youth
Summit. Unter Beteiligung von Engagierten aus der
NBV-Jugend wurde deutlich, worum es in der zukünftigen
Jugendarbeit des NBV vor allem geht: Themen zur
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger
Menschen und Förderung ihrer Fähigkeiten zum sozialen
Verhalten und gesellschaftlichen Engagement. Abseits
vom Basketball gibt es dabei auch sehr viele neue
Erfahrungen zu machen. Bei der Online-Seminarreihe
standen Themen wie Nachhaltigkeit, Rassismus, Persönlichkeit
und Gesundheit auf dem Programm.
Vertreter*innen des NBV positionierten sich in verschiedenen
Gremien
Der DBB-Jugendtag fand auf Einladung des Westdeutschen
Basketballverbandes am 4. Mai 2019 in Bochum
statt. Neben den üblichen Themen wie Tätigkeitsberichte,
Jahresrechnung, Haushaltsplan und Entlastung des
Jugendausschusses wurde dieser auch neu gewählt.
Mit einer Ausnahme stellten sich alle Mitglieder erneut
zur Wahl und wurden auch bestätigt. Für Dr. Antje Hoffmann
(Sachsen) wurde Nadeesh Kattur, Vizepräsident
des WBV, als Beisitzer in den Jugendausschuss gewählt.
Beim Deutschen Basketball Bund gab es auch in Sachen
Jugend wieder einiges mitzubestimmen bzw. neue
Informationen zum Spielbetrieb direkt an der Quelle mitzunehmen.
Für die Themen “Tagung der LV-Jugendleitungen"
(Birgit Arendt), “Engagement-Berater” (Dennis
Rokitta), “Mini-Trainer” (Markus Jung) und “Landeslehrwarte”
(Johannes Wunder) reisten gleich vier Vertreter*innen
des NBV vom 7. – 9. Februar 2020 nach Hagen und
trotzten den Widrigkeiten des Orkantiefs Sabine. Wie
auch schon im Vorjahr zeigte sich erneut, wie weit die
62
Entwicklung des NBV im Vergleich zu anderen Landesverbänden
ist, z.B. bei der Gründung eines J-Teams.
Der DBB-Jugendtag 2020 findet am 9. Mai 2020 als Online-Veranstaltung
statt. Corona bietet also auch Chancen
auf neue Formate.
Nachhaltigkeit und überfachliche Jugendprojekte, aber
auch die zukünftige Außendarstellung der selbständigen
NBV-Jugend waren ein Thema.
Die für den 14. März 2020 geplante Arbeitstagung der
Sportjugend Niedersachsen wurde wegen des Corona-
Versammlungsverbotes abgesagt.
NBV-Jugend begleitet Rookie-Trainer-Ausbildung
Wie junges Engagement stattfinden kann, zeigte das
Team um Fiona Stahl, Adrian Schmidt und Leo Geese
auf Borkum. Die NBV-Jugend war mit nach Borkum gereist
und hat dort die Gestaltung des Rahmenprogramms
für die Rookie-Trainer-Lehrgänge übernommen.
Damit entlasteten sie das Referenten-Team immens. Die
Zeit wurde aber auch genutzt, um sich intensiv mit der
Zukunft der NBV-Jugend auseinanderzusetzen. Während
die Lehrgangsteilnehmer*innen ausgebildet wurden,
haben sich die „Jugendlichen“ mit den Inhalten ihrer
Programmatik auseinandergesetzt. Themen wie
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LEISTUNGSSPORT
GERD MEINECKE
ROBERT BIRKENHAGEN
THOMAS KÖNIG
CHRISTIAN GREVE
MARCEL NEUMANN
Leistungssport mit vielen Highlights
Das vergangene Jahr brachte dem Leistungssport im NBV so einige Höhepunkte.
Von den ersten Schritten des 2006er Mädchen- und 2007er Jungenkaders
bis hin zum A-Nationalmannschaftsdebüt von Theresa Simon und
den ersten Punkten in der A-Nationalmannschaft von Philipp Herkenhoff war
für alle Altersbereiche etwas dabei. Aber der Reihe nach.
Weiblicher DBB Nachwuchs
Nachdem 2018 der weibliche DBB Nachwuchs mit der Goldmedaille bei der
U18 EM gekrönt wurde, wartete mit 2019 ein Jahr voller neuer Herausforderungen
– nicht nur galt es, an die erfolgreichen Leistungen anzuknüpfen,
sondern die zusätzliche Belastung und erstmalige Teilnahme an der U19
Weltmeisterschaft zu meistern. Am Ende des Sommers standen für die weiblichen
U-Nationalmannschaften insgesamt gute Ergebnisse auf dem Papier:
Franka Wittenberg (Girls Baskets Braunschweig/Wolfenbüttel) und Frieda
Bühner (GiroLive-Panthers Osnabrück) erreichten mit der U16 in Skopje/Mazedonien
den 9. Platz. Für Nina Rosemeyer (Eintracht Braunschweig) und
Lotta Stach (BG ´89 Rotenburg/Scheeßel) um den niedersächsischen Bundestrainer
Stefan Mienack sprang bei der EM in Sarajevo/Bosnien und Herzegowina
ein toller 6. Platz heraus. Die U20 um Emma Eichmeyer (GiroLive-
Panthers Osnabrück), Merit Brennecke (Eintracht Braunschweig) und Lea
Nguyen Manh (Flippo Baskets Göttingen) konnte einen letzten Platz und
64
den damit verbundenen Abstieg in die B-Gruppe leider
nicht verhindern. Nina Rosemeyer (Eintracht Braunschweig)
war nicht nur bei der U18 EM aktiv, sondern
genauso wie Stefan Mienack bei U19 Weltmeisterschaft
im Einsatz. Direkt nach der EM wurden die Taschen gepackt
und es ging weiter nach Bangkok/Thailand. Am
Ende reichte es beim WM-Debüt für Platz 13. Darüber
hinaus konnten niedersächsische Spielerinnen wertvolle
internationale Erfahrungen mit der U15 Nationalmannschaft
sammeln: Während Lina Falk (Girls Baskets Braunschweig/Wolfenbüttel)
und Frieda Bühner (GiroLive-Panthers
Osnabrück) beim Raimunas Siskauskas Cup in
Kaunas/Litauen aktiv waren, ging Maja Rohkohl (TK Hannover/CVJM
Hannover) beim North Sea Development in
Vejen/Dänemark auf Korbjagd. Alle Drei waren außerdem
für den DBB in Bourges/Frankreich bei einem internationalen
Turnier unterwegs. Mit einer U14 DBB Auswahl
sammelte Lilly Rüße (BBC Osnabrück) ihre ersten
Länderspielminuten in Zamora/Spanien.
Männlicher DBB Nachwuchs
Der männliche DBB-Nachwuchs wartete im Sommer
2019 mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen auf:
Die U16 Jungen mit Kilian Brockhoff (RW Cuxhaven/
Young Rasta Dragons) konnten bei der EM in Udine/Italien
selten wirklich überzeugen und erreichten letztlich
den 14. Platz, was gleichbedeutend mit dem Abstieg in
die B-Division war. Luc van Slooten (Rasta Vechta) erreichte
mit der U18 nach vielen Hochs und Tiefs den 11.
Platz bei der EM in Volos/Griechenland. Die erfolgreichste
EM spielte 2019 die U20 mit einem stark aufspielenden
Philipp Herkenhoff (Rasta Vechta) in Tel Aviv/Israel.
Nach einem Sieg über Frankreich im kleinen Finale reichte
es am Ende für einen Platz auf dem Podest und damit
Platz 3. Philipp überzeugte bei dem Turnier auf ganzer
Linie und wurde so absolut verdient mit einem Platz im
All-Tournament Team ausgezeichnet!
Neben den Mädchen waren auch die U15 Jungen in Litauen
beim Raimunas Siskaukas Cup vertreten – mit dabei
Noah Jänen (Rasta Vechta, Young Rasta Dragons)
und Kilian Brockhoff (RW Cuxhaven/Young Rasta
Vechta).
A-Nationalmannschaft
Philipp Herkenhoff konnte sein Können dann gleich nochmal
beim Länderspiel in seinem „Wohnzimmer“ unter Beweis
stellen: Beim Heimsieg der A-Nationalmannschaft
über Frankreich in der EM-Qualifikation im Februar steuerte
er fünf Punkte zum Sieg bei. Des Weiteren waren
bei dem Spiel mit Bennet Hundt (BG Göttingen), Robin
Amaize (EWE Baskets Oldenburg) und Karim Jallow
(Basketball Löwen Braunschweig) drei weitere Spieler
im Einsatz, die zu dem Zeitpunkt bei niedersächsischen
Bundesligisten unter Vertrag standen. Beim anschließenden
Spiel in Großbritannien kam zudem Jan Niklas Wimberg,
der sein Basketball ABC in Oldenburg erlernt hat,
zu seinem A-Nationalmannschaftsdebüt.
Die gebürtige Wolfenbüttlerin und im NBV ausgebildete
Theresa Simon erzielte beim Sieg in der EM-Qualifikation
gegen Nordmazedonien ihre ersten Punkte im 5-5 A-Nationalmannschaftsdress.
NBV 2005er Jungen
Copenhagen Invitational
Im Juni wartete das Copenhagen Invitational auf die
männliche U14 Auswahl. Nach Siegen in der Vorrunde
und im Halbfinale wartete im Finale mit dem Lokalrivalen
Falcon Basket die stärkste skandinavische U14 Mannschaft
auf die NBV Spieler. In einem packenden Finalspiel
vor vollen Rängen und neu gewonnenen Freunden
aus vielen Ländern konnte das Team in den letzten Minuten
noch einmal entscheidende Akzente setzen und das
Spiel für sich entscheiden. Darüber hinaus wurden Martin
Kalu und Fabian Giessmann in das All Tournament
Team gewählt. „Es hat sich schon in Kopenhagen bemerkbar
gemacht, wie wertvoll die Erfahrungen aus Spanien
für unsere Kaderspieler waren. Wir bieten unseren
Spielern auf diese Weise eine optimale Vorbereitung auf
mögliche Länderspiele im DBB-Dress. Sie kennen dann
bereits die internationale Härte, unterschiedliche Spielstile
im Jugendleistungsbasketball und können sich auf
vielfältige unterschiedliche Anforderungen einstellen –
ein definitiver Eckpfeiler unserer ambitionierten Ausbildung.“
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Landesauswahlturnier Alsfeld
Nachdem beim gemeinsamen Sommercamp mit dem
2006er Jungenkader in Rotenburg/Wümme und bei darauffolgenden
Lehrgängen weiter intensiv trainiert wurde,
ging es auf die Zielgerade zum Bundesjugendlager.
Das Landesverbandsturnier in Alsfeld/Hessen war für
insgesamt sechs Teams ein guter Gradmesser kurz vor
der U15-Sichtung in Heidelberg zwei Wochen später. Im
Modus Jeder-gegen-Jeden wurden vier von fünf Spielen
gewonnen, einzig das Samstagabendspiel ging nach
Verlängerung gegen die Auswahl des WBV (Westdeutscher
Basketballverband) verloren. Dieses Spiel vor den
Augen einiger Bundestrainer verdiente sich eindeutig
das Prädikat „exzellenter Jugendleistungsbasketball“
und sollte nicht das letzte Spiel dieser beiden Mannschaften
gegeneinander sein.
Bundesjugendlager Heidelberg
Nach dem Abschlusslehrgang ging es zwar verletzungsbedingt
ohne Noah Michalek (TK Hannover), Mark Fresenborg
(Rasta Vechta/Young Rasta Dragons) und Tim
Littmann (Basketball-Akademie Bremen Süd) zum Bundesjugendlager
nach Heidelberg, allerdings fühlte man
sich gerade aufgrund der Tiefe des Kaders und der Stärke
des 2005er Jahrgangs in Niedersachsen dennoch
sehr gut gewappnet für die bevorstehenden Aufgaben.
Nach dem Absolvieren der Athletiktests begann das Turnier
am darauf folgenden Tag allerdings alles andere als
geplant. Gegen eine bestens eingestellte Mannschaft
aus Bayern kam von Beginn an kein Spielfluss auf und
so wurde oftmals die Brechstange ausgepackt, ohne
spielerisch zu überzeugen. Dennoch war kurz vor
Schluss noch alles drin, doch der letzte Wurf fand nicht
sein Ziel. So standen die NBV Jungen bereits nach dem
ersten Spiel mit dem Rücken zur Wand. Nun hieß es alles
oder nichts gegen die Auswahl Südwest (Baden-
Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz), wollte man
sich noch die Chance auf den Einzug ins Halbfinale wahren.
Deutlich aggressiver, strukturierter und spielstärker
ging die Mannschaft zu Werke und gewann das Spiel so
zwar knapp, jedoch verdient mit 46-42 in 2x15 Minuten
Spielzeit. Damit stand am folgenden Tag ein Finale um
das Weiterkommen gegen Hessen an. Von Beginn an
ließen die NBV Jungen hier keinen Zweifel aufkommen,
wer das Spiel gewinnen würde – aggressive Verteidi-
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gung und eine geschlossene Mannschaftsleistung bedeuteten
letztlich einen deutlichen 55-40 Sieg. Im Halbfinale
später am selben Tag ließ man der Mitteldeutschen
Auswahl (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) zu keinem
Zeitpunkt eine Chance, so dass ein 74-35 Sieg das
Ergebnis war. Damit war es angerichtet – das Finale lautete
NBV-WBV. Das von vielen antizipierte Finale sollte
halten, was es versprach. Vor vollen Rängen und sämtlichen
Bundestrainern lieferten beide Mannschaften erneut
ein herausragendes Spiel ab, das bis zum Schluss
spannend blieb – leider erneut mit dem besseren Ende
für den WBV. „Alle Spieler waren beim Bundesjugendlager
auf den Punkt topfit und haben Höchstleistung gebracht
– sowohl körperlich als auch mental. Das hat diese
Gruppe von Beginn der Förderung an ausgezeichnet.
Es hat unfassbar viel Spaß gemacht, die Spieler über
die zwei Jahre hinweg bei ihrer Entwicklung zu begleiten.
Es wurde stets ein super Gleichgewicht zwischen
sehr intensiven Trainingseinheiten und entspannter Off
Court-Atmosphäre gefunden. Dadurch entstand ein perfektes
Lernsetting, von dem alle Beteiligten über den gesamten
Zeitraum hinweg zehren durften. Darüber hinaus
ist die herausragende Entwicklung ein großartiges Zeichen
für eine überaus gelungene Zusammenarbeit mit
den beteiligten Vereinen – der stetige Austausch hat dieses
Ergebnis erst möglich gemacht. Vielen Dank an dieser
Stelle noch einmal an alle Vereinstrainer und Eltern,
die die Kaderarbeit so immens unterstützt haben!“ Beim
Bundesjugendlager haben folgende Spieler den NBV
vertreten:
Spieler
Fabian Giessmann
Johann Grünloh
Martin Kalu
Yann Mayer
Tebbe Möller
Tim-Felix Bühren
Zayana Kikuemba
Simon Tönjes
Karl Bühner
Verein
TK Hannover
SV Löningen/Young Rasta Dragons
TSV Quakenbrück/Young Rasta
Dragons
TK Hannover
SV Löningen/Young Rasta Dragons
BBC Osnabrück/Young Rasta
Dragons
Oldenburger TB
Oldenburger TB
BBC Osnabrück/Young Rasta
Dragons
Folgende Spieler wurden beim Bundesjugendlager für
das U15 Leistungscamp des DBB gesichtet:
Spieler
Fabian Giessmann
Johann Grünloh
Martin Kalu
Yann Mayer
Tebbe Möller
NBV 2004-2006er Mädchen
Verein
TK Hannover
SV Löningen/Young Rasta Dragons
TSV Quakenbrück/Young Rasta
Dragons
TK Hannover
SV Löningen/Young Rasta Dragons
Mit dem Jahrgang 2004, welcher 2019 bei dem Bundesjugendlager
teilgenommen hat, haben wir das erste Mal
auch an einem Internationalen Turnier teilgenommen.
Zur Vorbereitung auf das Bundesjugendlager ist der
NBV-Kader zum ersten Internationalen Turnier an den
Genfer See gefahren. Hier spielten sie unter anderem
gegen eine Schweizer Nationalauswahl, einer Auswahl
eines italienisches Basketballinternats und weitere
Schweizer Teams. Eine wichtige Erfahrung, die die Spielerinnen
sammeln konnten und dazu eine gute Vorbereitung
auf das Bundesjugendlager.
Der Kader des Jahrgangs 2005 hat das Jahr genutzt
und an vielen nationalen Turnieren teilgenommen. Hierbei
wollte man den Spielerinnen vor allem die Möglichkeit
bieten, sich auf hohem Spielniveau mit anderen Spielerinnen
zu messen. "Wir haben gemerkt, dass die Mädchen
sich stetig weiterentwickelt haben über die Turniere!",
so die Kadertrainer Christan Greve und Marcel Neumann
zur Entwicklung der Spielerinnen.
Hinzu kam der neu geformte Jahrgang 2006, wo wir eine
große Menge an talentierten Spielerinnen gesichtet haben.
Erste Maßnahmen und erste Turniere wurden bereits
gespielt. Neben drei Lehrgängen haben die Mädchen
sowohl ein Auswahlturnier in Berlin als auch das
Turnier "Perspektive für Talente" bestritten. "Wir haben
einen großen Pool an Spielerinnen in diesem Jahrgang,
wodurch eine Nominierung für das Turnier “Perspektive
für Talente” sehr schwer war. Das Leistungsgefälle ist
sehr schwach und alle Mädchen sind auf einem guten
67
Niveau." Dies zeigte das Turnier dann auch im Februar, wo der NBV-Kader
einen guten zweiten Platz erspielte und mit fünf nominierten Spielerinnen
ein sehr gutes Ergebnis präsentierten konnte. Ebenfalls konnten die Mädchen
des Jahrgangs 2006 durch diese Maßnahme erste Erfahrungen im Bereich
3x3 sammeln. Der Beginn der Maßnahme war ein 3x3 Turnier mit 12
Teams aus vier Landesverbänden. "Eine super Idee, da wir mit diesem Format
die Spielerinnen dazu bekommen, mehr Verantwortung auf dem Spielfeld
zu übernehmen. Außerdem hat die Stimmung der Veranstaltung für einen
lockeren Auftakt gesorgt", so der Kadertrainer Marcel Neumann zum
3x3-Turnier.
Landesjugendtreffen in Göttingen
Am ersten Juni-Wochenende wurde in Göttingen das Landesjugendtreffen
ausgetragen. Neben den ausgezeichneten Bedingungen vor Ort sind
vor allem auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer positiv
zu erwähnen. In den Hallen des Felix-Klein-Gymnasium wurden dieses
Jahr die Jahrgänge 2006 bei den Mädchen und 2007 bei den Jungen gesichtet.
Besonders motiviert zeigten sich die Talente nicht nur bei den Spielen,
sondern auch bei den Athletiktests. Die gesichteten Spielerinnen und
Spieler trafen sich zum Sommercamp des NBV in Rotenburg an der Wümme
wieder.
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Frühlingscamp in Göttingen und Landesverbandsturnier
in Berlin
Zwei Tage vor dem Landesjugendtreffen stand das Frühlingscamp
in Göttingen an. Konsequent wurde an technischen
und taktischen Elementen gefeilt. Beim Frühlingscamp
empfahlen sich 12 Kaderspieler des Jahrgangs
2006m für das Landesverbandsturnier in Berlin. Von Freitagabend
bis Sonntagmittag wurden fünf intensive Spiele
absolviert. Das hohe Spieltempo während des Turniers
und das dadurch anspruchsvollere technische Level
machten die Teilnahme sehr wertvoll. Am Ende konnten
in fünf knappen Spielen, drei Siege gefeiert werden.
Sommercamp in Rotenburg an der Wümme
Fünf intensive Tage absolvierten 15 Spieler des Landeskaders
2006 im August beim Sommercamp in Rotenburg
an der Wümme. Bis zu drei Trainingseinheiten am
Tag standen auf dem Programm. Die Zeit wurde genutzt,
um sorgfältig an individuellen Techniken zu
arbeiten. Highlight war sicherlich das gemeinsame 3x3
Turnier mit dem älteren Jahrgang (05).
Landesverbandsturnier in Hamburg
In den Herbstferien fand das LLNO Turnier für den Jahrgang
2006 in Hamburg statt. In fünf hart umkämpften
Spielen konnten nicht nur zwei Siege eingefahren werden,
es wurde zudem viel an Erfahrung gesammelt. Für
die Entwicklung unserer Athleten sind diese Spiele - speziell,
wenn sie bis zum Ende knapp sind – enorm
wertvoll.
Nachsichtung Jahrgang 2006 in Rotenburg an der
Wümme und Westerstede
Ende November gab es einen Nachsichtungslehrgang
mit 20 Jungen, ebenfalls in Rotenburg an der Wümme.
Zwei Tage wurde von allen Beteiligten sehr entschlossen
trainiert. Für 15 Jungen stand dann Anfang
Dezember in Westerstede der nächste Lehrgang
an. Die Inhalte des letzten Lehrgangs wurden vertieft
und es konnten noch mehr Details erarbeitet
werden. Abgerundet wurde der Lehrgang mit einem
Spiel gegen die Auswahl des Jahrgangs 2007.
Leistungsliga Nord Ost Turnier in Braunschweig
Der NBV veranstalte im Januar ein Leistungsliga Turnier
in Braunschweig. Durch die hervorragende Unterstützung
von Florian Franz (Basketball Löwen) und seinem
Team wurde das Turnier zum vollen Erfolg. Die Leistungsliga
Nord Ost verhilft Kaderspielern während der Saison
zu Wettkämpfen auf höchstem Niveau. Die Auswahlmannschaften
der Jahrgänge 2007 und 2006 traten dabei
gegen die Auswahlen aus Berlin und Hamburg an.
Für die Spieler des Jahrgangs 2007 war es das erste Turnier
auf Landesebene und eine wichtige Vorbereitung
auf das Turnier „Perspektiven für Talente“ in Chemnitz.
Mit zwei Siegen konnten die Jungen des Jahrgangs
2006 ihre stetige Entwicklung unter Beweis stellen.
Lehrgang und Leistungsliga Nord Ost Spiel
Nach einem anspruchsvollem Trainingstag am Samstag,
wurde am Sonntag in Hamburg gegen die Auswahlmannschaft
des HBV getestet. Dabei konnten die am Vortag
erlernten Inhalte sofort in die Praxis umgesetzt
werden. Nach einem ausgeglichen Spielverlauf setzten
sich die Jungen aus Niedersachsen am Ende
durch.
Perspektiven für Talente in Chemnitz
Die zweite Auflage des neu konzipierten Projekts „Perspektiven
für Talente“ fand im Frühjahr dieses Jahresstatt.
Der männliche Kader des Jahrgangs 2007 (U13)
nahm an dem Vorturnier in Chemnitz teil. Für die Kaderspieler
war das Turnier die erste Chance, sich mit den
besten Spielern ihres Alters aus ganz Deutschland zu
messen. Neben dem Vergleich mit anderen Landesverbänden,
dient diese Veranstaltung auch zur ersten Sichtung
für den DBB. Dabei steht vor allem die Entwicklung
der Spieler während des Turniers im Vordergrund und
liefert wichtige Erkenntnisse für das weitere Training und
damit die Ausbildung der Spieler. Unsere jungen Talente
präsentierten sich auch dieses Jahr von ihrer besten Seite.
Folgende Spieler des NBVs wurden für das Finalcamp
in Heidelberg nominiert.Nominierte Spieler „Perspektiven
für Talente“ 2020
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Spieler
Verein
Tre Paulding
Oldenburger TB
Lennart Römer Basketball Löwen Braunschweig
Peja Strobl Basketball Löwen Braunschweig
Lukas Schwabauer Basketball Löwen Braunschweig
Hannes Brüggemann
Bürgerfelder TB
Auswirkungen Corona
Verwehrt blieb den Athleten dieses Jahr der schon traditionelle
internationale Vergleich mit gleichalten Spielern
aus ganz Europa bei den FIBA Turnieren in Castelldefels
und Kopenhagen. Es ist immer etwas Besonderes,
sich mit den besten Mannschaften aus verschiedenen
Ländern zu messen. Auch andere Maßnahmen wie
bspw. das Frühlingscamp wurden selbstredend abgesagt.
3x3 im Leistungssport
Seit einigen Sommern sind die 3x3 Turniere in Deutschland,
Europa und auf der ganzen Welt kaum noch wegzudenken.
Jedes Jahr stehen Nationalmannschaftswettbewerbe
an, die zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit
gewinnen. Im vergangenen Jahr wurden im
NBV mehrere Anstrengungen unternommen, um den
Leistungssportbereich 3x3 nach vorne zu bringen.
Im Sommer nahmen ein männliches U15 und U18 NBV
Team an der niederländischen Meisterschaft in Amsterdam
teil. Für beide sprang am Ende ein beachtlicher dritter
Platz heraus.
Für die U18 spielten Justin Onyejiaka (Rasta Vechta/
Young Rasta Dragons), Jerry Ndhine (Basketball Akademie
Bremen Süd/Basketball-Akademie Weser-Ems),
Luca Plaschek (Basketball Akademie Bremen Süd/Basketball-Akademie
Weser-Ems) und Martin Kalu (TSV Quakenbrück/Young
Rasta Dragons).
Für die U15 spielten Johann Grünloh (SV Löningen/
Young Rasta Dragons), Denzel Agyeman (TK Hannover),
Tebbe Möller (TK Hannover) und Fabian Giessmann (TK
Hannover).
Bei der 3x3 Challenge in Göttingen qualifizierte sich eine
weibliche U18 NBV Auswahl für die Deutsche 3x3
70
Meisterschaft in Hamburg, bei der sie in einem starken
Teilnehmerfeld den 4. Platz belegte. Es spielten Johanne
Wegmann (MTV/BG Wolfenbüttel/Girls Baskets), Thea
Alschner (Osnabrücker SC), Tuba Poyraz (BG ´89 Rotenburg/Scheeßel)
und Sina Geilhaar (MTV/BG Wolfenbüttel/Girls
Baskets).
Die Göttinger Christopher Schultz (BG 74 Göttingen),
Tim Hackel (BG 74 Göttingen), Henri Appold (ASC 46
Göttingen) und Lennart Schultz (BG 74 Göttingen) konnten
sich bei der U18 Deutschen Meisterschaft in Hamburg
sogar die Krone aufsetzen und dürfen sich aktueller
deutscher 3x3-Meister nennen!
Kurzerhand wurde ein internationales 3x3 Turnier in Quakenbrück
unter Federführung von Gerd Meinecke, Ressortleiter
Leistungssport, möglich: das „Quakenbrück
3x3 Invitational“. Mannschaften aus Niedersachsen und
Nationalmannschaftsteams aus den Niederlanden bestritten
an zwei Tagen hochintensive Spiele in der Artland
Arena. Alle Teilnehmer*innen sprachen sich nachdrücklich
dafür aus, dieses Turnier wiederholen zu wollen.
Die U23 Damen nahmen an der Weltmeisterschaft in I-
anzhou/China teil, mit dabei Theresa Simon. In einem
spannenden Turnier sprang schließlich Platz 8 heraus.
Beim männlichen U18 DBB Team war Manuel Bojang
(Eisbären Bremerhaven, jetzt Basketball-Akademie Weser-Ems)
dabei. Die Mannschaft verpasste allerdings
deutlich die Qualifikation für den Europe Cup, bei dem
die U18 Mädchen des DBB die Silbermedaille errungen.
Außerdem vertraten Jennifer Crowder (Flippo Baskets
Göttingen) und Samuel Mpacko (MTB Baskets Hannover)
bei Nationalmannschaftslehrgängen den NBV.
Corona macht sicherlich auch dem 3x3 Leistungssport
einen Strich durch die Rechnung, da diesen Sommer mit
großer Wahrscheinlichkeit nichts stattfinden wird. Allerdings
wird sich das Format erholen und dann sicherlich
voll durchstarten.
„Die Rückmeldung der Spielerinnen und Spieler ist einfach
immer super positiv: Es hat so viel Spaß gemacht!
Aber so anstrengend! Wann sind die nächsten Turniere?
Wir verstehen den Leistungssportauftrag in Zusammenarbeit
mit dem DBB und dem Landessportbund als immens
wichtig und sind als NBV darauf aus, der führende
Verband in der Entwicklung von international konkurrenzfähigen
3x3 Spielerinnen und Spielern zu sein. Das Format
hat eine große Zukunft und wir wollen von Beginn an
unserem Führungsanspruch gerecht werden“, so Robert
Birkenhagen, Landestrainer.
Ein 3x3-Landesstützpunkt in Hannover wurde bereits beantragt
und kann voraussichtlich schon im Berichtsheft
2021 als Erfolg verkündet werden.
Die Nationalmannschaft der Männer unter der Leitung
des ehemaligen NBV-Landestrainers Matthias Weber,
jetzt DBB 3x3 Disziplinchef, qualifizierte sich im vergangenen
Jahr erstmalig für den Europe Cup.
71
MINI-BASKETBALL
ANDREAS SCHEEDE
THOMAS KÖNIG
Die Bedeutung von Mini-Basketball in Deutschland wird durch den DBB
schon seit einigen Jahren durch die Minitrainer-Offensive und die bundesweite
Idee der Grundschulligen vorangetrieben. Mit der Grundschulliga
sind wie in Niedersachsen bereits den Weg mitgegangen, dazu haben viele
Trainer*innen aus Niedersachsen die Minitrainer-Offensive absolviert und
sind in ihren Vereinen aktiv. Zuletzt wurde das Regelwerk für den Mini-Basketball
erneuert, was zu sehr unterschiedlichen Reaktionen und unterschiedlichen
Interpretationen bei der Auslegung der Regeln geführt hat.
Auch die Vorgabe höhenverstellbare Körbe für die Trainings und Spiele einzusetzen
sorgt hier und da für Fragezeichen bei den Vereinsverantwortlichen.
Wie ist mit der Situation umzugehen? Was muss der NBV und die Regionen
an Antworten bereit halten.
Die Veränderungen im Ressort Jugend ermöglichten nun den Mini-Basketball
in seiner Bedeutung mit einem eigenen Ressort deutlich aufzuwerten.
Geführt wird das Ressort durch NBV-Landestrainer Thomas König und
dem ehemaligen Ressortleiter für das Lehr- und Trainerwesen Andreas
Scheede. Beide arbeiten in engem Austausch mit Wessel Lücke, der bisher
seit vielen Jahren die Landesmeisterschaften und Bestenspiele für den
Mini-Basketball alleine organisiert hat.
Unterstützt werden die Wessel Lücke, Andreas Scheede und Thomas König
durch die Mini-Basketball-Kommission. Die Kommission soll eine beratende
Funktion haben und sich an Lösungen beteiligen.
72
Im Juni luden Andreas Scheede und Thomas König zur
ersten Kommissionssitzung ein. Die Teilnehmer waren
Eike Kropp aus Vechta, Arne Chorengel aus Oldenburg,
Jan Eric Keysers aus Quakenbrück und Maxim Hoffmann
aus Braunschweig. Bei einem Online-Meeting
konnten erste Ideen ausgetauscht werden. Das Fazit
von Thomas König war positiv, „der Start ist gelungen
und nun können wir uns auf die Mission begeben, den
Mini-Basketball in Niedersachsen zum Powerhaus zu
machen. Wie in vielen anderen Bereichen ist Niedersachsen
hier wieder Vorreiter. Wir haben die einmalige Möglichkeit
die Zukunft des Basketballs mitzugestalten und
positiv zu beeinflussen.“ Auch Arne Chorengel freut sich
über die neu gebildete Interessengemeinschaft für den
so bedeutenden Mini-Basketball und hoffT, „dass wir innerhalb
Niedersachsens den Dialog unter allen Beteiligten
im Sinne der Weiterentwicklung des Mini-Basketball
vorantreiben können. “ Andreas Scheede erhofft sich von
dem Ressort Mini-Basketball, dass die jungen Coaches
aus den niedersächsischen Vereinen unsere Angebote
in Ihren Vereinen in Anspruch nehmen werden. Ich würde
mich über einen regelmäßigen Austausch mit Mini-
Trainer*innen im NBV sehr freuen.
In erster Linie stellt die Mini-Basketball-Kommission Ansprechpartner
für alle interessierten Vereine. Dabei sind
die zentralen Themen die „neuen Mini-Basketball-Regeln“
und die höhenverstellbaren Basketballkörbe. Projekte
mit Schulen, der Spielbetrieb, der Spielmodus o-
der Aufbau eines Mini-Trainernetzwerks gehören zum
Aufgabenprofil.
Was bedeutet Mini Basketball für den NBV?
Mini-Basketball soll Kindern ein Basketballspiel ermöglichen,
dass auf ihre körperlichen, mentalen und spielerischen
Fähigkeiten zugeschnitten ist. Mit den Regeländerungen
wird die Langzeitentwicklung der Spieler unterstützt.
Mit hohen Wiederholungszahlen soll das Spiel
spielerzentriert sein und den Fokus auf die Entwicklung
von Skills und das „Teaching“ legen.
Auch Anpassung wie Ballgröße und Spieleranzahl haben
einen enorm positiven Einfluss auf die Entwicklung
der Spieler*innen im Mini-Basketball.
Keine frühzeitige Spezialisierung
Die Spieler*innenentwicklung steht im Vordergrund. Alle
Spieler*innen sind in der Lage, im Bereich Dribbling,
Pass und Wurf, technische Fertigkeiten zu entwickeln.
Mehr Spielzeit
Jede*r Spieler*in bekommt die Möglichkeit auf dem
Spielfeld zu stehen. Es gibt keine größere Motivation als
am Spiel aktiv teilzunehmen. Durch diese Regeländerung
werden auch Spätentwickler oder Quereinsteiger
gefördert.
Ball in der Hand
Jeder Spieler bekommt in fast jeder Aktion die Möglichkeit
sich im Spiel einzubringen. Die höhere Wiederholungszahlen
im Wettkampf trägt entscheidend zur Entwicklung
des Spielers bei.
Bessere Raumaufteilung
Durch die begrenzte Spieleranzahl entsteht mehr Raum
für die Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit und Kreativität
und erlaubt es den Spieler*innen ihre Skills auch
im Wettkampf anzuwenden.
Fokus auf Skills und Aktionen
Mini-Basketball fördert sowohl individuelle Fähigkeiten
im 1vs1, als auch die Interaktionen der Spieler im 2vs2
und 3vs3. Das Spielkonzept steht im Vordergrund, im
Gegensatz zum system- oder setorientierten Basketball.
Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Spielerentwicklung
und legt den Grundstein für das Spielverständnis
im späteren 5vs5.
Das Ziel von Mini-Basketball ist es, eine hohe Begeisterung
für den Sport zu schaffen. Niedrigen Körbe zum
Beispiel, sorgen für entscheidende Erfolgserlebnisse.
73
SCHIEDSRICHTER
HOLGER LOHMÜLLER
MANUEL-MARK LÜCKE
HARALD BLOCK
TOMAS ZAKLIKA
Die Saison 2019/20 verlief mit einigen Besonderheiten bis Mitte März wie
viele Spielzeiten zuvor. Dann überschlugen sich dann aufgrund der Corona-Pandemie
die Ereignisse und es wurde die Entscheidung getroffen, den
Spielbetrieb und alle anderen Aktivitäten einzustellen oder abzusagen. Damit
fand die Saison ein abruptes Ende, das auf der einen Seite vermutlich
nicht in Vergessenheit geraten wird, auf der anderen Seite aber auch
Schwierigkeiten mit sich bringt.
In den folgenden Zeilen werde ich in aller Kürze einige wichtige, das
Schiedsrichterwesen im NBV betreffende Punkte der vergangenen zwölf
Monate zusammenfassen. Da viele Maßnahmen auch in der Saison 2019/
20 turnusmäßig durchgeführt wurden und diese ausführlich in meinem Bericht
zum NBV-Verbandstag 2019 Erwähnung gefunden haben, werde ich
74
auf diese nicht erneut explizit eingehen. Dazu gehören
die Kaderfortbildungen, Fördermaßnahmen (NBV-Ü40m,
LVT, PfT, JtfO) und diverse Arbeitstagungen.
In Zahlen lässt sich das NBV Schiedsrichterwesen wie
folgt darstellen.
Für die Monate März, April, Mai und Juni waren diverse
Förder- und Sichtungsmaßnahmen (z.B. NBV-ER-Uxx,
LJT, DM-Ü50) geplant, die alle entfallen sind und uns als
NBV-Schiedsrichterkommission nicht wie in den vergangenen
Jahren die Möglichkeit geben konnten, Schiedsrichter
zu fördern und fundierte Personalentscheidungen
für die Saison 2020/21 zu treffen.
Nach dem Beschluss des DBB-Bundestages und zwei
NBV-Arbeitstagungen hinsichtlich der Schiedsrichterausbildung
konnten erste Erfahrungen mit dem neuen Ausbildungskonzept
gesammelt werden. Verabredungsgemäß
sollten auch die Ausbildungslehrgänge 2020 nach
demselben Konzept durchgeführt werden, um im Anschluss
eine weitere Arbeitstagung zum Erfahrungsaustausch
und für Anpassungen durchzuführen. Inwieweit
in 2020 noch Ausbildungslehrgänge durchgeführt werden
können, ist momentan unbekannt, womit auch eine
Konzeptweiterentwicklung ins Stocken gerät.
Die Regionalstrukturreform NBV 2020 stellt auch für das
Schiedsrichterwesen eine Herausforderung dar. In zwei
Arbeitstagungen wurden Ziele erarbeitet und diskutiert
und Entscheidungen getroffen. Die zukünftige Regionalstruktur
steht fest und auch die Schiedsrichterverantwortlichkeiten
hinsichtlich des Spielbetriebs wurden definiert.
In der kommenden Saison müssen sich die Strukturen
und Entscheidungen bewähren und ggf. überdacht
werden. Weitere Detailentscheidungen stehen aus, sollen
aber kurzfristig - soweit es die Situation zulässt - angegangen
werden.
Die Durchführung des Verbandstag 2020 wird vermutlich
aufgrund der Regelungen und Empfehlungen zur
Corona-Pandemie anders als bekannt sein. Ich wünsche
in jedem Fall allen Teilnehmern einen erfolgreichen Veranstaltungsverlauf,
gute Beschlüsse und hoffe, dass wir
uns im Herbst in den Hallen wiedersehen werden.
Region A-Kader B-Kader C-Kader 1. RLN 2. RLN OL Lizenzen
Braunschweig 0 1 0 0 2 8 171
Bremen 2 0 0 2 1 2 140
Göttingen 0 0 0 0 2 7 82
Hannover 0 1 0 1 7 11 221
Lüneburg 0 0 1 1 3 8 172
Oldenburg 0 1 0 0 2 6 101
Osnabrück 0 0 1 0 2 3 218
Ostfriesland 0 1 0 0 3 0 30
Summe 2019/20 2 4 2 4 22 45 1135
Summe 2018/19 2 4 2 5 22 42 1279
75
SPORTORGANISATION
KLAUS EITING
Im nun abgelaufenen Berichtszeitraum 2019/2020 waren
neben den üblichen Aufgaben der Sammlung der
Meldungen für den Spielbetrieb der Jugend und der
Senioren, der Seniorenmeisterschaften und des Pokals,
dem Aufbau der Spielpläne für die Oberligen, für die
Jugend-Landesligen und die Seniorenmeisterschaften,
der Genehmigung von Änderungen der Einsatzberechtigungen
sowie der Beantwortung unzähliger Anfragen
jeglicher Art, die Arbeit an dem Projekt „NBV 2020“.
Hierfür haben wir in verschiedenen Sitzungen in Hannover
und Bremen die Wege in die neue Struktur des
NBV erarbeitet. Ein Dank gilt hier den Kollegen, die
sich mühsam durch Satzungen, Spielordnungen und
Ausschreibungen gewühlt haben und Zwischenergebnisse
immer wieder zur Diskussion vorgelegt haben,
um dann z. B. für den Spielbetrieb der kommenden Saison
2020/2021 eine abgestimmte Ausschreibung, möglichst
auch für die Regionen, präsentieren zu können.
In den Landesligen der Jugend hatten wir in der nun
abgelaufenen Saison eine sehr hohe Anzahl von Mannschaften.
Es gab zwar einige Rückzüge, erstmals konnten
wir aber auch in den laufenden Spielbetrieb Nachrücker
einbauen. Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass alle
Vereine dieser Flexibilität positiv gegenüberstehen,
auch wenn es ganz schön aufwendig ist. Hier möchte
ich lobend den Schiedsrichterbereich hervorheben, der
auch solche Extrawürste einfach mitgeht.
Klar ist, dass mit der Saison 2020/2021 noch ein Versuchszeitraum
beginnt. Die Umstellung in eine neue
Ligen-Struktur mit Oberligen, Senioren-Landesligen,
Regionsligen usw. muss erst einmal die Feuerprobe
bestehen. Wir dürfen bei Unwuchten aber nicht gleich
in Panik geraten. Falls erforderlich muss die Struktur
nachjustiert werden. Hierfür stehen die Vertreter des
NBV und der Regionen in engem (gut, geht gerade
nicht so) Kontakt.
76
Mein besonderer Dank gilt den Spielleitern Detlef Mentel
(Oberliga Herren) und Rüdiger Powitz (Oberliga Damen
und NBV-Pokal). Beide haben ihre Aufgaben gut erledigt
und bei kniffeligen Sachlagen und auch bei Verhinderung
meinen Rat in Anspruch genommen. Hier zeigt
sich, dass die Umstellung auf digitale Übermittlung der
Spielberichte nicht nur die Post entlastet, sondern auch
die Zusammenarbeit zwischen den Spielleitern und mir
erleichtert. Für die kommende Saison wünsche ich mir,
dass beide, wenn sie es wollen, auch weiterhin die Spielleitungen
übernehmen.
Weiterhin danke ich der NBV-Geschäftsstelle für die gute
Zusammenarbeit. Ohne die Zuarbeit aus der NBV-Geschäftsstelle
ist mein Ehrenamt nicht erfolgreich zu führen.
Großen Dank an Wolfgang Thom, der mir als Ressortleiter
Sportorganisation immer den Rücken freihält.
Wir sind nicht immer einer Meinung, haben aber ein gemeinsames
Ziel. Mir macht die Aufgabe des Ressortleiters
Sportorganisation immer noch viel Spaß. Gerade
jetzt, wo sich durch die neue Struktur mit den Senioren-
Landesligen eine Chance bietet, möchte ich dabei sein.
Nun noch etwas zur abgebrochenen Saison 2019/2020.
Der Spielbetrieb musste Anfang März unterbrochen und
Mitte März dann für eingestellt erklärt werden. Weder bei
der Jugend noch bei den Senioren konnten Meisterschaften
ausgespielt werden. Bei den Seniorenligen wurden
die Aufstiegsplätze von der Regionalliga vorgegeben.
Bei den Abstiegen haben wir auf Härten verzichtet und
die Vereine in den Ligen gelassen, die noch theoretische
eine Chance auf den Klassenerhalt gehabt hätten. Gerade
bei der Jugend tut diese Entwicklung doch sehr weh,
weil die Endrundenturniere eine definitive Leistungsbestimmung
darstellen und nun einfach ausgefallen sind.
Schade...!
Für die nun bereits beginnende Saison 2020/2021 haben
wir so getan, als ob es keine Pandemie gibt. So liefen
die Meldungen über das Meldeportal ein und die
Spielpläne konnten aufgestellt werden. Bei den Herren
konnte ich die Oberligen und die Landesligen mit vorgegebener
Sollzahl an Mannschaften aufbauen. Bei den
Damen gestaltete sich dieses nicht ganz einfach. Weder
die Oberligen der Damen noch die Landesligen der Damen
erreichten die Sollzahlen. Bei dem Versuch, eine
Gleichgewichtung der einzelnen Staffeln hinzubekom-
77
men wurde ich teils heftig torpediert. Ich habe dem
Druck dann nachgegeben. Es liegt aber nicht im Interesse
aller Vereine, wenn einzelne Vereine immer mit ihrem
Dickkopf durchkommen.
Die Spielpläne wurden von den Vereinen mit Spielbeginn
und Hallenangaben versehen, auch wenn dieses für einige
Vereine der Landesligen der Damen und Landesligen
der Herren Neuland war. In guter Zusammenarbeit mit
Markus Jung von der NBV-Geschäftsstelle wurden regelmäßig
Informationen an die Vereine der Oberligen und
Landesligen verschickt und auf der NBV-Homepage eingestellt.
So auch die Übergabe von meinem Tisch an
die Spielleiter. Leider haben viele Vereine falsche oder
nicht genutzte Email-Adressen in der Meldung angegeben,
so dass viele Vereine aus den Landesligen der Damen
und Landesligen der Herren Verlegungen z. B. wegen
des zeitlich vorgegebenen Hygieneabstandes von
2,5 Stunden an mich gerichtet haben. Die Landesligen
betreut Markus Jung als Spielleiter. Dieses ist so in Informationen
an die Vereine mitgeteilt worden und wird von
mir bei jeder eingehenden Nachricht auch so weitergegeben.
Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Daher
wurde für den Spielbetrieb seitens des Verbandes in
Zusammenarbeit mit dem LSB ein Hygienekonzept ins
Leben gerufen. Dieses ist immer aktuell auf der Homepage
abrufbar. Anfangs wollte ich den Vereinen auferlegen,
dass sie für jedes Spiel die Gastvereine und die angesetzten
Schiedsrichter über die vor Ort zusätzlich
bzw. vorrangig zum Hygienekonzept für den Basketball
geltenden Hygienevorgaben informiert. Inzwischen hat
der DBB für TeamSL die Einstellung des örtlich für jede
Halle geltenden Hygienekonzepts eingerichtet. Nutzt diese
Möglichkeit und achtet darauf, dass es immer aktuell
dort steht.
Ich wünsche uns allen einen guten Saisonstart und hoffe,
dass die Saison möglichst reibungslos durchgeführt
werden kann.
78
3
ANTRÄGE
Auf den folgenden Seiten findet ihr die Anträge an
den Verbandstag. Beginnend mit der Neufassung
der Satzung folgen die Neufassungen und
Anträge an die Ordnungen in alphabetischer
Reihenfolge. Neben den Anträgen des NBV-
Vorstands liegen Änderungsanträge des TV Jahn
Wolfsburg und des ASC Göttingen von 1846 vor.
NEUFASSUNG DER NBV-SATZUNG
BESCHLUSSVORLAGE SATZUNGSNEUFASSUNG VERBANDSTAG 24.10.2020
Antrag an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Satzung durch die hier vorliegende Neufassung
zu ersetzen.
Hannover, 15. August 2020
§ 1" Name, Sitz und Verhaltenskodex
(1) Der Verband führt den Namen Niedersächsischer Basketballverband e.V. (kurz: NBV).
(2) Das Verbandsgebiet umfasst die Länder Niedersachsen und Bremen. Der NBV fasst die in seinem Verbandsgebiet
die Basketball spielenden Mitgliedsvereine zusammen.
(3) Der NBV hat seinen Sitz in Hannover und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen
(4) Er ist Mitglied des Deutschen Basketball Bundes e.V. (DBB) und des Landessportbundes Niedersachsen e.V.
(LSB). Der NBV regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des DBB und des LSB selbstständig.
(5) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(6) Der NBV bekennt sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und tritt für die
körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen ein.
(7) Der NBV tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.
(8) Der NBV vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität.
(9) Der NBV wendet sich entschieden gegen Intoleranz und jede Form von politischem und religiösem Extremismus.
(10) Der NBV fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen
mit Zuwanderungshintergrund und verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
§ 2" Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des NBV ist die Förderung des Sports nach § 52 Abs.2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) –insbesondere
im Basketballsport– im Rahmen von Betreuung und Beratung und Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsorganisationen,
die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung und Entwicklung des Basketballsports
in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen.
a) Aufgaben des NBV zur Zweckerreichung sind insbesondere:
b) die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem DBB, dem LSB und kommunalen sowie
staatlichen Institutionen,
80
c) die Regelung und Organisation des Spielbetriebes im Verbandsgebiet,
d) die Förderung des Leistungssports sowie Vorbereitung und Betreuung von Auswahlmannschaften (Kadern),
e) Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Trainern, Betreuern, ehrenamtlichen Mitgliedsvereinsführungskräften
und Schiedsrichtern,
f) Zielgruppenorientierte Durchführung von Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Basketballinteressierten
insbesondere im Kinder- und Jugendbereich,
g) die Förderung des freiwilligen Engagements im Basketballsport,
h) die Förderung der sportlichen und überfachlichen Jugendarbeit durch Maßnahmen der Jugendpflege und
-hilfe,
i) die Förderung des Schulsports,
j) die Förderung des Breiten- und Seniorensports.
(2) Gemeinnützigkeit
a) Der NBV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Alle Mittel des NBV dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
d) Die Mitgliedsvereine erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des NBV.
e) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des NBV fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
f) Ausscheidende Mitgliedsvereine haben gegen den NBV keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines
Anteils am Vereinsvermögen.
g) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der
Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a
EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand bzw.
soweit Vorstandsämter betroffen sind, das Präsidium ohne Mitwirkung des betroffenen Vorstandsmitglieds.
Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und -bedingungen.
§ 3" Mitgliedsvereine
(1) Mitgliedsvereine können alle gemeinnützigen Vereine innerhalb des Verbandsgebietes werden, wenn sie ordentliches
Mitglied des jeweiligen Landessportbundes (LSB) sind.
(2) Die Mitgliedschaft ist mittels schriftlichem Aufnahmeantrag beim NBV zu beantragen. Der Vorstand entscheidet
im Benehmen mit der örtlich zuständigen Region über die Aufnahme. Wird eine Aufnahme abgelehnt, entscheidet
das Präsidium endgültig.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
81
§ 4" Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt,
b) Ausschluss,
c) Auflösung des Mitgliedsvereins,
d) Ruhen der Mitgliedschaft oder Ausschluss von der Mitgliedschaft im LSB.
(2) Der Austritt kann nur jeweils zum Ende des Spieljahres oder des Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung
muss der Geschäftsstelle in Textform spätestens einen Monat vor dem Austrittstermin zugeleitet sein. In
begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen abweichenden Austrittstermin auf Antrag festsetzen. Gegen
diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht möglich. Auf Antrag des Vorstandes kann das Präsidium Mitgliedsvereine,
die trotz schriftlicher Abmahnung
a) grob oder wiederholt gegen die Satzung oder sonstige Ordnungen verstoßen
b) oder sich grob unsportlich oder verbandsschädigend verhalten haben,
mit Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen ausschließen.
Die Entscheidung über den Ausschluss bzw. die Amtsenthebung ist dem betroffenen Mitgliedsverein binnen
14 Tagen nach dem Präsidiumsbeschluss mit Begründung mitzuteilen.
Gegen die Entscheidung kann nach den Vorschriften der DBB-Rechtsordnung im Wege eines Normenkontrollverfahrens
der NBV-Rechtsausschuss angerufen werden.
(3) Löst sich ein Mitgliedsverein auf, endet seine Mitgliedschaft mit dem Tag der Auflösung.
(4) Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft gehen alle Rechte gegen den NBV verloren. Die aufgrund der Mitgliedschaft
entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem NBV bleiben unberührt.
§ 5" Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine
(1) Die Mitgliedsvereine haben das Recht, die Leistungen des NBV in Anspruch zu nehmen.
(2) Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, die Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des DBB, des jeweiligen LSB
und des NBV sowie die Beschlüsse und sonstigen Regelungen der Organe und der jeweiligen Regionen des
NBV zu befolgen und die festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Gebühren und Ordnungsstrafen termingemäß
zu entrichten.
§ 6" Organe
(1) Organe des NBV sind:
b) der Verbandstag,
c) das Präsidium,
d) der Vorstand
e) der Rechtsausschuss und der Regionsrechtsausschuss.
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§ 7" Verbandstag
(1) Der Verbandstag ist das oberste Organ des NBV.
(2) Der ordentliche Verbandstag findet jährlich, möglichst zur Mitte des Kalenderjahres, statt.
(3) Wenn das Interesse des Verbandes es erfordert, kann der Vorstand einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.
Auf begründeten Antrag in Textform von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine, muss der
Vorstand nach Antragseingang einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.
§ 8" Zuständigkeit des Verbandstages
(1) Der ordentliche Verbandstag hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Vorstandsberichtes,
b) Genehmigung der Jahresrechnung,
c) Entgegennahme des Revisionsberichtes,
d) Entlastung des Vorstandes,
e) Wahl des Vorstandes,
f) Wahl der Beisitzer im Präsidium
g) Wahl der Revisoren,
h) Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Rechtsausschusses und des Regionsrechtsausschusses,
i) Beschlussfassung über die Satzung und Ordnungen,
j) Beschlussfassung über Anträge der Mitgliedsvereine
k) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Sonderumlagen,
l) Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne,
m) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern,
n) Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes, des Präsidiums oder Rechtsausschusses,
o) Zustimmung zur Neugründung und Gebietsänderungen von Gliederungen,
p) Auflösung des Verbandes.
(2) Abs. 1 gilt für den außerordentlichen Verbandstag sinngemäß.
(3) Anträge an den Verbandstag
Dringlichkeitsanträge: Jeder Mitgliedsverein kann bis spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag beim
Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Vorstand hat die Tagesordnung des Verbandstages entsprechend zu ergänzen. Anträge sollen, Anträge
auf Satzungs- oder Beitragsänderungen müssen, den Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor dem Verbandstag
auf dem für die Einladung benannten Wege mitgeteilt werden.
Initiativanträge: Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst auf dem Verbandstag gestellt
werden, beschließt der Verbandstag. Zur Annahme des Antrages ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen erforderlich.
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Besondere Anträge: Satzungsänderungen, die Auflösung, die Wahl und Abberufung von Organmitgliedern
und die Beschlussfassung über Beiträge, Aufnahmebeiträge und Umlagen, sowie Gegenstände der Beratung,
die nicht unerhebliche Wirkungen für die Mitgliedsvereine haben, können nur beschlossen werden, wenn die
Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung bei Einladung oder spätestens 2 Wochen vor dem Verbandstag
angekündigt und im Wortlaut mitgeteilt worden sind.
§ 9" Einberufung des Verbandstages; Anträge
(1) Verbandstage werden vom Vorstand durch Veröffentlichung des Tages, der Uhrzeit, des Ortes und der Tagesordnung
in den amtlichen Mitteilungen des NBV einberufen.
(2) Die Ladungsfrist beträgt acht Wochen.
§ 10" Ablauf und Verfahren von Verbandstagen
(1) Der ordnungsgemäß einberufene Verbandstag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedsvereine
beschlussfähig.
(2) Die Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst.
(3) Die Auflösung des NBV kann nur mit Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen
werden.
(4) Die Beschlüsse des Verbandstages werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterschreiben.
(5) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung.
§ 11" Stimmrecht und Wählbarkeit
(1) Das Stimmrecht beim Verbandstag übt der voll geschäftsfähige Vertreter des Mitgliedsvereins aus.
(2) Die Anzahl der Stimmen der einzelnen Mitgliedsvereine richtet sich nach der Anzahl der bis zum 31.12. des
Vorjahres durch den DBB belasteten Teilnehmerausweise der Mitgliedsvereine, einschließlich der Mini-Teilnehmerausweise.
Jeder Mitgliedsverein bis 100 TNA erhält 1 Stimme auf dem Verbandstag; ab 101-300 TNA 2
Stimmen; ab 301 TNA erhält der Mitgliedsverein 3 Stimmen. Es ist einem Mitgliedsvereinsvertreter gestattet bis
zu zwei weitere Mitgliedsvereine zu vertreten. Eine schriftliche Vollmacht der zu vertretenden Mitgliedsvereine
ist vor Beginn der Sitzung vorzulegen. Der Präsident hat eine Stimme.
(3) Die Mitgliedsvereine haben ihren Vertreter und eine Ersatzperson vor dem Verbandstag auf dem in der Geschäftsordnung
benanntem Weg akkreditieren zu lassen. In Ausnahmefällen kann dieses schriftlich per Akkreditierungsbogen
vor Beginn des Verbandstages nachgeholt werden.
§ 12 Präsidium
(1) Das Präsidium ist das zweithöchste Organ des Verbands.
(2) Das Präsidium besteht aus:
c) den vier Vorstandsmitgliedern,
d) den Vorsitzenden der Regionen
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e) den vier Beisitzern
f) dem Vorsitzenden der NBV-Jugend
g) dem Geschäftsführer (kooptiert und beratend)
Der Präsident übt den Vorsitz aus.
Zwei der Beisitzer sollten Vertreter aus den Bundesligavereinen des Verbandgebiets sein.
(3) Das Präsidium hat die Beschlüsse des Verbandstages zu verwirklichen und trifft die notwendigen strategischen
Entscheidungen. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich aus besonderen Vorschriften innerhalb dieser
Satzung oder aus den Ordnungen. Das Präsidium regelt darüber hinaus sämtliche Angelegenheiten des NBV,
für die die Zuständigkeit nicht anderen Organen zugewiesen ist. Es kann sich im Einzelfall die Beschlussfassung
gegenüber dem Vorstand vorbehalten, soweit diese Fälle bzw. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
sind. Ferner kann es Angelegenheiten dem Verbandstag zur Entscheidung vorlegen, wenn dies wegen
der besonderen Bedeutung der Sache geboten erscheint. Ferner kann es Aufgaben einmalig oder auf
Dauer an den Vorstand zur Entscheidung delegieren oder diese ihm wieder entziehen.
(4) Die Beisitzer nach Absatz 2 Buchstabe c) werden vom Verbandstag für die Dauer von vier Jahren gewählt. §
12 Absatz 6 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend.
§ 13" Vorstand
(1) Der Vorstand vertritt den NBV nach innen und nach außen im Sinne von § 26 BGB. Er besteht aus dem Präsidenten,
einem Ersten Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Vizepräsidenten. Der Präsident ist der Vorsitzende
des Vorstands. Der Präsident und der Erste Vizepräsident sind jeweils allein vertretungsberechtigt, die übrigen
beiden Vizepräsidenten jeweils gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis dürfen sie ihre Vertretungsmacht nur im
Rahmen der bestehenden Aufgabenzuweisungen, Beschlüsse der Organe und sonstigen nach dieser Satzung
und den Ordnungen zu beachtenden Vorgaben ausüben.
(2) Der Erste Vizepräsident ist generell zuständig für das Aufgabengebiet Finanzen und Verwaltung. Die übrigen
Aufgabenzuweisungen innerhalb des Vorstandes erfolgen durch eine Geschäftsordnung, die sich der Vorstand
zu Beginn der Amtsperiode gibt. Diese enthält auch die weiteren Verfahrensbestimmungen für den Vorstand
und ist zu veröffentlichen.
(3) Dem Vorstand gehört der Geschäftsführer mit beratender Stimme an. Weitere hauptamtliche Mitarbeiter des
NBV oder der Gliederungen dürfen dem Vorstand nicht gehören. Personalunion mit anderen nach dieser Satzung
vorgesehenen Ämtern und Funktionen ist ausgeschlossen.
(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Verbandes und trifft die hierfür notwendigen
Entscheidungen. Er ist ferner zuständig für ihm in dieser Satzung oder durch Ordnungen zugewiesene Aufgaben
und Entscheidungen.
(5) Der Vorstand hat die Beschlüsse des Verbandstages und des Präsidiums zu beachten und letzteres über seine
Entscheidungen zu informieren. Dem Verbandstag hat er jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
(6) Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im
Amt. Bei grober Pflichtverletzung können sie abberufen werden, wenn der Verbandstag dies mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Das Präsidium kann bis zum nächsten Verbandstag
vorläufige Maßnahmen (Suspendierung) anordnen, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder dieses beschließen.
Die Suspendierung oder Abberufung ist schriftlich zu begründen; gegen die Entscheidung kann
nach den Vorschriften der DBB-Rechtsordnung im Wege eines Normenkontrollverfahrens der NBV-Rechtsausschuss
angerufen werden.
(7) Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtsperiode aus, so kann das Präsidium bis zum nächsten
Verbandstag einen Nachfolger berufen.
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(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
§ 14 " Regionen
(1) Der NBV gliedert sich in Regionen. Gebietsänderungen der Regionen bedürfen der Zustimmung des NBV-Präsidiums.
(2) Eine von den Regionsgebieten ganz oder teilweise abweichende Zuordnung eines Mitgliedsvereins oder der
Spielgenehmigung von Mannschaften bedarf der Genehmigung des NBV-Präsidiums.
§ 15" Regionstag
(1) Der NBV-Regionstag ist die beschlussfassende Versammlung der Mitgliedsvereine der NBV-Region.
(2) Die den NBV-Mitgliedsvereinen in Angelegenheiten ihrer Regionen zustehenden Rechte werden auf dem Regionstag
ausgeübt.
(3) Der Regionstag setzt sich zusammen aus:
a) den Vertretern der jeweiligen NBV-Mitgliedsvereine in der Region.
b) den Mitgliedern des Regionsvorstandes.
(4) Mit beratender Stimme kann der NBV-Vorstand und der NBV-Geschäftsführer am Regionstag teilnehmen.
(5) Der Regionstag findet jährlich statt. Die Termine für die Regionstage werden von den Regionsvorständen in Abstimmung
mit dem NBV-Präsidium festgelegt.
(6) Einladung, Antragstellung, Beschlussfassungen und Wahlen richten sich nach den Vorschriften des NBV-Verbandstages.
(7) Den Vorsitz auf dem Regionstag führt der Regionsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied der Region.
§ 16" Regionsvorstand
(1) Der Regionsvorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem Kassenwart,
c) dem Sportwart
(2) Der Regionsvorstand wird vom Regionstag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im
Amt.
(3) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt bis zum nächsten Regionstag die kommissarische Besetzung
durch den Regionsvorstand.
(4) Der Regionsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte der Region. Seine Tätigkeit regelt sich nach der NBV-
Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan, der vom Regionsvorstand ausgearbeitet wird.
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§ 17" Finanzwesen, Revision
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Näheres zum Finanzwesen regelt die NBV-Finanzordnung (NBV-FO).
(2) Der Verbandstag wählt auf die Dauer von vier Jahren zwei Revisoren und zwei Vertreter. Sie dürfen nicht gewählter
oder benannter Mandatsträger des NBV sein.
(3) Die Revisoren haben das Finanzwesen des NBV einschließlich der Bücher und Belege regelmäßig einmal im
Geschäftsjahr zu prüfen und dem Präsidium und dem Verbandstag hierzu schriftlich Bericht zu erstatten.
§ 18" Rechtswesen "
(1) Die Verbandsgerichtsbarkeit wird vom NBV-Rechtsausschuss (NBV-RA) und dem NBV- Regionsrechtsausschuss
(NBV-RRA) nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und der NBV-Rechtsordnung
(NBV- RO) ausgeübt. Die Zuständigkeit der Ausschüsse richtet sich ebenfalls nach der DBB-RO und der NBV-
RO.
(2) Sowohl der NBV-Rechtsausschuss als auch der NBV-Regionsrechtsausschuss bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden
und jeweils mindestens 4 Beisitzern, maximal 8 Beisitzern. Die Vorsitzenden und die Beisitzer dürfen
kein anderes Amt innerhalb des NBV haben und nicht zugleich beiden Rechtsausschüssen angehören. Die jeweiligen
Vorsitzenden sollen über einen juristischen Studiumsabschluss verfügen. Die Beisitzer sollen Mitgliedsvereinen
unterschiedlicher Regionen angehören.
(3) Die Vorsitzenden und die Beisitzer des NBV-Rechtsausschusses und des NBV-Regionsrechtsausschusses werden
vom Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(4) Scheidet der Vorsitzende eines der Ausschüsse vor Ablauf seiner Amtszeit aus, wählen die Beisitzer des betroffenen
Ausschusses aus ihrer Mitte den neuen Vorsitzenden. Scheidet ein Beisitzer aus oder wird er durch Wahl
zum Vorsitzenden, beruft der nächste Verbandstag für die verbleibende Amtszeit einen Nachfolger.
§ 19" NBV-Jugend
(1) Die NBV-Jugend ist die Jugendorganisation des NBV. Sie wird von den Mitgliedern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
die dem NBV aus den Mitgliedsvereinen zugeordnet wurden und den im Jugendbereich gewählten
oder berufenen Mitarbeitern gebildet.
(2) Die NBV-Jugend führt und verwaltet sich nach den Vorschriften dieser Satzung und der Jugendordnung weitgehend
selbstständig und entscheidet über die ihr zugewiesenen Mittel in eigener Zuständigkeit.
(3) Näheres regelt die vom Verbandstag zu beschließende Jugendordnung (NBV-JO).
§ 20" Ressortleiter
(1) Die operativen Aufgaben werden - mit Ausnahme des Ressorts Finanzen und Verwaltung - außerhalb des
Vorstandes von Ressortleitern wahrgenommen.
(2) Soweit dies nicht durch diese Satzung oder andere Ordnungen im Einzelnen vorgegeben ist, bestimmt der
Vorstand, welche Ressorts eingerichtet werden.
(3) Die Ressortleiter werden vom Vorstand ernannt, bearbeiten die Ihnen zugewiesenen Aufgaben selbstständig.
Sie bereiten fachliche Beschlüsse für den Vorstand vor und haben Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen.
(4) Ressortleiter dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des Präsidiums sein. Sie sind aber berechtigt, auf Einladung
an Vorstands- oder Präsidiumssitzungen beratend teilzunehmen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand
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auch haupt- oder nebenberuflich für den NBV oder seine Gliederungen tätige Mitarbeiter zu Ressortleitern ernennen.
§ 21" Kommissionen und Ausschüsse
(1) Zur Unterstützung der eingesetzten Ressortleiter können Kommissionen und Ausschüsse gebildet werden. Soweit
dieses nicht durch diese Satzung oder andere Ordnungen im Einzelnen vorgegeben ist, bestimmt der
Vorstand, welche dieser Gremien eingerichtet werden sowie deren Bezeichnung und personelle Besetzung.
(2) Kommissionen und Ausschüsse werden von den betreffenden Ressortleitern geleitet. Der Vorstand kann von
ihnen zu fassende Beschlüsse unter Genehmigungsvorbehalt stellen oder gefasste Beschlüsse ganz oder teilweise
aufheben.
§ 22" Ordnungen und Richtlinien
(1) Die Führung der laufenden Geschäfte des NBV und in der Satzung nicht festgelegte Verfahren und Angelegenheiten
werden durch eine Geschäftsordnung (NBV-GO) sowie für den Vorstand insbesondere in dessen eigener
Geschäftsordnung (NBV- GO-V) geregelt.
(2) Bestimmungen zur Durchführung des Spielbetriebes und anderer Aufgaben des Verbandes werden in besonderen
Ordnungen festgelegt, die nicht Bestandteil dieser Satzung sind.
(3) Für einzelne Aufgabengebiete und zur näheren Ausgestaltung bzw. Durchführung von in besonderen Ordnungen
enthaltenen Regelungen können Ausschreibungen und Richtlinien erlassen werden. Näheres hierzu regeln
die betreffenden Ordnungen.
§ 23" Amtliche Mitteilungen
(1) Alle nach dieser Satzung, den Ordnungen sowie den Richtlinien des NBV erforderlichen Mitteilungen erfolgen
unter Einhaltung der in der Satzung und den Ordnungen bestimmten Fristen durch Veröffentlichung in den amtlichen
Mitteilungen des NBV.
(2) Amtliche Mitteilungen des NBV werden grundsätzlich über die offizielle Internet-Website
(www.nbv-basketball.de) des NBV bekannt gegeben. Die Mitgliedsvereine sind für deren Kenntnisnahme dieser
Mitteilungen selbst verantwortlich und haften im Zweifel für durch Nichtbeachtung entstehende Schäden.
(3) Amtliche Mitteilungen können nach Maßgabe des Vorstands im Bedarfsfalle auch auf andere Weise (schriftlich
oder per E-Mail) publiziert werden. Dies gilt auch für sämtliche sonstigen Mitteilungen des NBV an seine Mitgliedsvereine.
Hierzu hat jedes Mitglied mit seiner offiziellen Mitgliedsvereinsanschrift dem NBV auch eine gültige
E-Mail-Adresse mitzuteilen.
(4) Näheres regelt die NBV-GO.
§ 24" Ordnungsmaßnahmen, Disziplinarbefugnis
(1) (1) Der NBV übt gegenüber seinen Organen, Regionen und Funktionsträgern sowie den Mitgliedern und deren
Teilnehmern am Verbandsgeschehen und Spielbetrieb das Weisungsrecht und die Disziplinarbefugnis aus,
soweit er hierfür zuständig ist. Grundlage sind die Satzungen und Ordnungen des DBB und des NBV.
(2) (2) Im Rahmen seiner Disziplinarbefugnis kann der NBV gegen Funktionsträger des NBV und seiner Regionen
sowie gegen seine Mitgliedsvereine und deren Funktionsträger und Teilnehmer am Spielbetrieb bei Verstößen
gegen die in Absatz 1 genannten Normen folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen:
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a) Verwarnung;
b) Geld- und Ordnungsstrafe bis zu € 26.000;
c) Spielverlust für Mannschaften der Mitgliedsvereine;
d) Sperre, Suspendierung, Lizenzentzug;
e) Funktionsentzug oder Amtsunwürdigkeit;
f) Ausschluss;
g) Punktabzug oder Abzug von Wertungspunkten.
Einzelheiten regeln die Ordnungen des DBB und des NBV sowie der Strafenkatalog des NBV.
(3) Auf Antrag des Vorstandes kann das Präsidium gegen Mitgliedsvereine und Einzelpersonen, die
a) grob oder wiederholt gegen die Satzung oder Ordnungen des NBV oder seiner Gliederungen verstoßen
oder
b) sich verbandsschädigend oder wiederholt grob unsportlich verhalten haben,
die nach Absatz 2 genannten Maßnahmen verhängen. Bei Gefahr im Verzug kann der Vorstand im Eilverfahren
bis zu einer Entscheidung des Präsidiums vorläufige Entscheidungen treffen. Ist eine Eilentscheidung getroffen,
hat das Präsidium innerhalb eines Monats in der Sache endgültig zu entscheiden. Entscheidungen nach
Satz 1 und 2 sind den betroffenen Mitgliedsvereine bzw. Einzelpersonen binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung
schriftlich zuzustellen.
(4) Der NBV-Strafenkatalog ist als Anlage Bestandteil der NBV-RO und wird vom Verbandstag beschlossen.
(5) Neben einer oder mehreren Ordnungsmaßnahmen können dem Betroffenen die im NBV-Strafenkatalog pauschaliert
vorgegebene Verfahrenskosten sowie sonstige Nebenkosten auferlegt werden und die ausgesprochene
Ordnungsmaßnahme in den Verbandsorganen veröffentlicht werden. Überschreiten die tatsächlich entstandenen
Verfahrenskosten oder tatsächlich entstandene Nebenkosten, die im NBV-Strafenkatalog vorgegebenen
Pauschalen, können die tatsächlich entstandenen Kosten anstelle der Pauschalen auferlegt werden soweit sie
durch Nachweise belegt sind.
(6) Für die Ahndung und Verfolgung von disziplinären Ordnungstatbeständen oder Verstößen gegen das Verbandsrecht
des DBB und des NBV sind die in den Satzungen und Ordnungen des DBB und des NBV genannten
Organe und Funktionsträger zuständig. Findet sich keine ausdrücklich geregelte Zuständigkeit in den voRbenannten
Satzungen und Ordnungen ist im Zweifel das Präsidium zuständig.
(7) Gegen Ordnungsmaßnahmen sind die in der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) vorgesehenen Rechtsmittel an
die dort genannten Sportgerichtsinstanzen zulässig. Das Verfahren, nach dem Ordnungsmaßnahmen verhängt
und durch die Organe der Verbandsrechtsprechung des DBB und des NBV überprüft werden, ergibt sich aus
der Rechtsordnung des DBB und des NBV.
(8) Werden Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen belegt, haftet der Mitgliedsverein, für den die einzelne
Person tätig geworden ist, als Gesamtschuldner. Der mithaftende Mitgliedsverein ist am Verfahren zu beteiligen.
Ordnungsmaßnahmen sind unabhängig von dagegen erhobenen Rechtsmitteln sofort zu erfüllen, es sei
denn, es sind Fristen gesetzt oder die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ist durch die angerufene
Rechtsinstanz angeordnet. Wird die Ordnungsmaßnahme nach Fälligkeit nicht erfüllt, so können nach Mahnung
weitere Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.
(9) Auf Antrag des Betroffenen kann der Präsident rechtskräftige, von einem Organ, einer Gliederung oder einem
Funktionsträger des NBV in Erfüllung von Verbandsaufgaben ausgesprochene Geld- und Ordnungsstrafen im
Gnadenweg erlassen oder ermäßigen. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt tätig gewesene
Instanz zu hören. Betrifft die Gnadenentscheidung einen Mitgliedsverein, dem der Präsident selbst angehört,
hat er zuvor das Präsidium anzuhören. Das Gnadenrecht erstreckt sich jedoch nicht auf Entscheidungen
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zu Spielwertungen. Die Gnadenentscheidung des Präsidenten schließt das verbandsinterne Rechtsverfahren
wegen der Geld- oder Ordnungsstrafe in jeder Rechtsinstanz ab.
§ 25" Datenschutz
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des NBV werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verband verarbeitet.
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat
jedes Mitglied insbesondere die folgenden Rechte:
a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
g) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
(3) Den Organen des NBV, allen Mitarbeitern oder sonst für den NBV Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt
zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden
der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.
§ 26" Auflösung, Vermögensanfall
(1) Bei Auflösung des NBV oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den DBB oder seinen
gemeinnützigen Nachfolgeverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden
hat.
§ 27" Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung, Ordnungen und Richtlinien sowie ihre Änderungen treten mit ihrer Annahme unmittelbar nach der
Beschlussfassung in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt wird.
(2) Änderungen dieser Satzung sind durch Beschluss des Verbandstages mit zwei Dritteln der möglichen Stimmen
möglich.
(3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden,
kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen unverzüglich nach ihrer
Eintragung in das Vereinsregister veröffentlicht werden.
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ÄNDERUNGSANT
RÄGE ZUR
SATZUNG
91
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NEUFASSUNG DER FINANZORDNUNG
Antrag an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Finanzordnung durch die hier vorliegende Neufassung
aus 2020 zu ersetzen.
Hannover, 10. September 2020
§ 1 Rechtsgrundlage, Geltungsbereich
Die Finanzierung des NBV regelt die Finanzverwaltung in Verbindung mit der Satzung und den übrigen Ordnungen.
§ 2 Mittelverwendung
(1) Die Mittel des NBV sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwenden.
(2) Für Zuwendungen und Zuschüsse Dritter gelten fernen deren Bestimmungen.
§ 3 Verantwortlichkeit
(1) Der für Finanzen und Verwaltung zuständige Erste Vizepräsident (1. VP) ist für die Finanzplanung und finanzielle
Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten des NBV verantwortlich.
(2) Ein Finanzausschuss, der aus dem 1. VP, dem Geschäftsführer und den Finanzverantwortlichen der Gliederung
besteht, unterstützt den 1. VP und berät den Vorstand und das Präsidium. Zu den jährlich wiederkehrenden
Aufgaben des Finanzausschusses gehören die Erstellung von Haushaltplänen, Budgetierung und die Vorbereitung
des Verbandstags hinsichtlich Finanzthemen.
§ 4 Delegation, Vollmachten
Aufgaben im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung können an Mitarbeiter der Geschäftsstelle delegiert werden
(z.B. Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Abrechnung, Einkauf etc.). Hierzu erteilen die unter § 8 Abs. 1 genannten
die erforderlichen Vollmachten.
§ 5 Haushaltsbewirtschaftung
(1) Von den einzelnen Ressorts und Regionen werden die jeweils geplanten Ein- und Ausgaben für das kommende
und das darauf folgende Geschäftsjahr bis zum 31.07. des laufenden Jahres an die Geschäftsstelle gemeldet.
Den daraus resultierenden Haushaltsvoranschlag wird vom Finanzausschuss beraten und dem Präsidium
zur Beratung und Zustimmung vorgelegt.
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(2) Der vom Präsidium beschlossene Haushaltsplan für das laufende und folgende Geschäftsjahr wird dem Verbandstag
vorgelegt.
(3) Im Einklang mit den Richtlinien der Fördermittelgeber ist eine Betriebsmittelrücklage zu bilden, die vom NBV-
Vorstand bewirtschaftet wird. Die Betriebsmittelrücklage soll die Höhe von 10% der Betriebsmittelausgaben
des Vorjahres nicht unterschreiten. Unter Angabe von Zweck und Umsetzungszeitraum können auf Beschluss
des Vorstands zweckgebunden Rücklagen gebildet werden. Rücklagen werden im Jahresabschluss ausgewiesen.
(4) Vermögensgegenstände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu inventarisieren.
(5) Der für jedes Haushaltsjahr aufgestellte Haushaltsplan ist die Grundlage für alle Maßnahmen des NBV. Die Budgetverantwortlichen
sind für die Einhaltung der Ihnen zur Aufgabenwahrnehmung zugewiesen Budgets verantwortlich.
Sich abzeichnende Abweichungen in Höhe von mehr als 10% im Einnahmebereich sind an den 1. VP
zu melden. Das Eingehen von budgetüberschreitenden Verpflichtungen ohne vorherige Genehmigung des
Vorstandes ist unzulässig. Es besteht generell gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des jeweiligen Einzelbudgets.
(6) Darüber hinaus besteht auch gegenseitige Deckungsfähigkeit übergreifend im Gesamthaushalt. Hier entscheidet
über Verschiebungen, Kompensation sowie über ggf. notwendige Beschränkungen in Einzelbudgets der
Vorstand.
§ 6 Jahresrechnung, Abschluss
Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist die Jahresrechnung des Verbandes zu erstellen und mit einer Vermögensübersicht
dem Präsidium zur Beratung und anschließenden Einbringung an den Verbandstag zur Genehmigung vorzulegen.
§ 7 Kostenvoranschlag für Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen des Verbandes, die nicht im Haushaltsplan gesondert ausgewiesen sind, ist ein Kostenvoranschlag
aufzustellen und dem Vorstand zur Zustimmung vorzulegen.
§ 8 Verfügungsberechtigung, Wertgrenzen
(1) Die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB sind zur Abgabe verpflichtender Erklärungen bis zu einer Wertgrenze
von 2.500 Euro allein entscheidungsberechtigt, bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro entscheidet der
Vorstand, darüber hinaus das Präsidium.
(2) Für die Abgabe von verpflichtenden Erklärungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen
sind immer die Unterschrift des Präsidenten und des 1. VP, im dringenden Verhinderungsfall
eines der beiden Genannten die Unterschrift des anderen zusammen mit einem weiteren Vizepräsidenten,
erforderlich.
(3) Über die Einrichtung und den Wegfall hauptamtlicher Stellen (Stellenplan) entscheidet das Präsidium auf Vorschlag
des Vorstandes nach Maßgabe der laut Haushaltsplan verfügbaren Mittel.
§ 9 Revision
Gegenstand der satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfung durch die Revisoren ist die Einhaltung aller Bestimmungen
im finanziellen Bereich. Die Tätigkeit der Revisoren erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung
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(Belege und Buchführung) sowie insbesondere auch auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Einnahmen
und Ausgaben und deren Wirtschaftlichkeit.
§ 10 Verpflichtung der Mitglieder"
(1) Die Vereine haben ihren Verpflichtungen aus Beiträgen, Meldegeldern, Strafen und anderen Zusammenhängen
spätestens innerhalb vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung nachzukommen.
(2) Zahlungsvorgänge sind unter Angabe des Belegdatums sowie der Rechnungsnummer oder der Strafbescheidnummer
regelmäßig bargeldlos zu leisten.
(3) Rückständige Forderungen werden durch die Geschäftsstelle unter Berechnung von Verwaltungskosten angemahnt.
Die Mahnkosten sind dem Strafenkatalog gemäß NBV-RO zu entnehmen.
§ 11 Erstattung von Aufwendungen und Auslagen, Abrechnungen
(1) Allen Mitarbeitern des Verbandes werden die für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehenden notwendigen Auslagen
ersetzt.
(2) Die Auslagen sind mindestens vierteljährlich – für das letzte Quartal bis zum 15.12. – des lfd. Jahres bei der
Geschäftsstelle auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken des Verbandes abzurechnen.
(3) Auf besonderen Antrag können für bestimmte Maßnahmen Vorschusszahlungen geleistet werden. Diese sind
von dem Empfänger zeitnah abzurechnen.
(4) Die Zahlungsempfänger bzw. für die Abrechnung einer Maßnahme Verantwortliche können bei Zuwiderhandlung
gegen Abrechnungsbestimmungen für dem Verband hierdurch entstehende Schäden in Regress genommen
werden.
(5) Sonstige Entschädigungen und Honorare sowie Teilnehmerbeiträge für Lehrgänge werden unter Beachtung
der hierfür einschlägigen Bestimmungen Dritter geregelt, insbesondere der Abrechnungsrichtlinie des Landessportbundes
Niedersachsen.
§ 12 Reisekosten
(1) Als Dienstreisen gelten notwendige Reisen zur Erledigung von Aufgaben im Rahmen der ehren- oder hauptamtlichen
Tätigkeit für den Verband. Der Vorstand regelt, wer berechtigt ist, Dienstreisen auszuführen und wer diese
zu genehmigen hat.
(2) Für ehrenamtlich Tätige gelten die Vorschriften des Landessportbundes Niedersachsen (LSB).
(3) Für Dienstreisen von hauptamtlichen Mitarbeitern gelten die einschlägigen Vorschriften für den öffentlichen
Dienst des Landes Niedersachsen.
§ 13 Verpflichtung zu Offenlegung
(1) Durch § 5 der LSB-Finanzordnung wird der Verband verpflichtet, seine Finanzen und die Vermögensaufstellungen
gegenüber dem LSB offenzulegen.
(2) Die Zuwendungserteilung des LSB wird von der ordnungsgemäßen und vollständigen Offenlegung der Finanzdaten
sowie von einer ordnungsgemäßen Abrechnung und Einhaltung seiner Vorgaben abhängig gemacht.
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§ 14 Schlussbestimmung, Änderung
(1) Über alle Haushalts-, Finanz, und Wirtschaftsangelegenheiten, die in dieser Finanzordnung im Einzelnen nicht
geregelt sind, entscheidet das Präsidium.
(2) Die Finanzordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden
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NEUFASSUNG DER JUGENDORDNUNG
Vorwort
Auf dem Verbandstag 2015 wurde die aktuelle Jugendordnung verabschiedet. In ihr ist für das Ressort Jugend ein
Jugendausschuss und eine Jugendkonferenz vorgesehen. Bis 2018 kam es aus verschiedenen Gründen nie zur
Durchführung einer Jugendkonferenz. Es bedurfte einiger Veränderungen, um am 31.10.2018 erstmalig dieses Event
durchzuführen. Auf der Sitzung wurde ein neuer Jugendausschuss gewählt, der sich aus Jugendlichen unter 27 Jahren
aus ganz Niedersachsen zusammensetzt, um die Interessen der Basketball-Jugend im Land zu vertreten. Begonnen
haben sie mit der Überarbeitung der aktuellen Jugendordnung.
Nach intensiver Analyse und fachlichem Austausch mit der Sportjugend Niedersachsen hat der Jugendausschuss
mit der Neugestaltung begonnen. In einer Videokonferenz im Mai 2019 mit der Sportjugend wurde der Grundstein für
den nun vorliegenden neuen Entwurf gelegt, der in regelmäßigen Arbeitstreffen und zwei weiteren Jugendkonferenzen
ausgearbeitet und vorgestellt wurde.
„Nachwuchssport ist nicht gleich Jugendarbeit!“ Den Unterschied kennenzulernen war eine wichtige Erkenntnis, um
schließlich die Inhalte und die Aufgaben einer NBV-Jugend präzise zu definieren. Die bisherigen Aufgaben, die Organisation
des Jugendspielbetriebs und die Umsetzung von Jugendleistungssport, wurden den jeweiligen Ressorts
Sportorganisation und Leistungssport zugewiesen.
Die Eigenständigkeit der NBV-Jugend ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Autonomie einer verbandlichen Jugendorganisation.
Die vorliegende Jugendordnung bildet dafür und für viele tolle Projekte für Kinder und Jugendliche die
Grundlage. Angebote im Bereich der überfachlichen Jugendarbeit wie Freizeit-Camps mit Basketball oder mehr
Breitensportangeboten sind zentrale Themen. Entscheidend ist, dass Kinder und Jugendliche nach der neuen Jugendordnung
selbst über die Themen in der NBV-Jugend entscheiden können. Sie lernen Gremienarbeit und Demokratieverständnis
kennen, müssen Entscheidungen treffen und Konsens finden. Auf den Jugendkonferenzen 2018
und 2019 haben die Teilnehmer bereits so gehandelt und die Mitgliedsvereine des NBV für Projekte in der Jugendund
Nachwuchsarbeit prämiert.
An der vorliegenden NBV-Jugendordnung haben mitgewirkt:
• Birgit Arendt, Cuxhaven
• Lennart Arendt, Braunschweig
• Nils Drees, Löningen
• Leo Geese, Hildesheim
• Richard Henkel, Lüneburg
• Dennis Rokitta, Hoya
• Lion Siemers, Hannover
• Noah Scherpenbach, Göttingen
• Adrian Schmidt, Wolfenbüttel
• Danny Traupe, Hannover
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Antrag an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die Jugendordnung vom 27.06.2015 durch die hier vorliegende
Neufassung aus 2020 zu ersetzen.
Niedersachsen, Mai 2020
Jugendordnung der Jugendorganisation im Niedersächsischen Basketballverband (NBV-Jugend)
§ 1 Organisation
(1) (Die NBV-Jugend ist die Jugendorganisation des Niedersächsischen Basketballverbandes e.V. (NBV).
(2) (Sie gestaltet ihre Arbeit in eigener Verantwortung.
(3) Die NBV-Jugend setzt sich zusammen aus den jungen Menschen (unter 27 Jahre) der Mitgliedsvereine des
NBV (im Folgenden „Mitglieder“ genannt) und den Mitgliedern des NBV J-Teams.
(4) Die NBV-Jugend erfüllt die Aufgaben als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII).
§ 2 Zweck und Grundsätze
(1) Die NBV-Jugend koordiniert, unterstützt und fördert die sportliche und allgemeine Jugendarbeit sowie die außerschulische
Jugendbildung ihrer Mitglieder und entwickelt diese Bereiche gemeinsam mit ihnen, den Ressorts
im NBV, dem NBV-Vorstand sowie anderen gesellschaftlichen Kräften weiter.
(2) Dieses erreicht sie insbesondere durch
a) Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder innerhalb des NBV und der Sportjugend des Landessportbundes,
b) Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und Förderung ihrer Fähigkeiten zum sozialen
Verhalten und gesellschaftlichen Engagement.
c) Eintreten für verantwortungsbewussten Umgang miteinander,
d) Qualifizierung von in der sportlichen Jugendarbeit engagierten Jugendlichen und Erwachsenen,
e) Engagement mit Kooperationspartnern in den Bereichen internationale Jugendarbeit, Freizeiten und sozialer
Arbeit im Sport.
(3) Die NBV-Jugend schafft und eröffnet Räume, in denen junge Menschen alters- und interessensgerecht Sport
treiben können.
(4) Die NBV-Jugend setzt sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in Entscheidungs-
und Entwicklungsprozesse einbringen können und diese nachhaltig berücksichtigt werden.
(5) Zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen
die jeweils spezifische Situation von allen Geschlechtern zu beachten.
(6) Die NBV-Jugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist parteipolitisch neutral. Sie
tritt für Menschenrechte und Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein. Sie verurteilt
jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Die NBV-Ju-
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gend tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden
oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. Sie fördert die Bereitschaft zu internationaler
Verständigung.
(7) Die NBV-Jugend tritt für die Bewahrung der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur ein.
§ 3 Organe
Organe der NBV-Jugend sind:
a) die Jugendkonferenz,
b) der NBV-Jugendvorstand.
§ 4 Jugendkonferenz
(1) Zusammensetzung und Stimmrecht
Die Jugendkonferenz als oberstes Organ der NBV-Jugend setzt sich zusammen aus:
a) den Delegierten der Sportvereine,
b) den Mitgliedern des NBV-Jugendvorstandes,
c) den Mitgliedern des J-Teams des NBV.
Die Stimmberechtigten haben je eine Stimme. Die Stimmenbündelung innerhalb eines Sportvereins ist zulässig.
Es ist Sportvereinen gestattet bis zu zwei weitere Sportvereine zu vertreten. Eine schriftliche Vollmacht der
zu vertretenden Vereine ist vor Beginn der Sitzung vorzulegen.
(2) Delegiertenschlüssel
a) Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahren der Sportvereine
des der Jugendkonferenz vorangegangenen Jahres.
b) Die Sportvereine entsenden je angefangene 100 Mitglieder unter 27 Jahren eine/n Delegierte/n, höchstens
jedoch drei Delegierte.
c) Das J-TEAM entsendet zwei Delegierte.
d) Die Mitglieder des NBV-Jugendvorstandes und des J-Team(s) des NBV können nicht gleichzeitig Delegierte
der Sportvereine sein.
e) Grundlage für die Berechnung ist die Bestandserhebung der jeweiligen Landessportbünde. Das Mindestalter
der Delegierten beträgt 14 Jahre. Mindestens die Hälfte der von Mitgliedern gemeldeten Delegierten
sollte unter 27 Jahre alt sein.
(3) Fristen und Formalien
a) Die Jugendkonferenz tritt jeweils spätestens acht Wochen vor dem ordentlichen NBV-Verbandstag zusammen.
Über Termin und Ort beschließt der NBV-Jugendvorstand.
b) Die Jugendkonferenz erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit
ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum. Die Mitglieder
sollten ihre Identität durch Verwendung des Klarnamens kenntlich machen.
c) Die Jugendkonferenz ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender
Beschluss gefasst wird.
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d) Die Jugendkonferenz wird vom NBV-Jugendvorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe
des Termins und der Tagesordnung einberufen.
e) Anträge können die Sportvereine, der NBV-Jugendvorstand und das J-Team des NBV stellen. Diese müssen
beim NBV-Jugendvorstand spätestens zwei Wochen vor der Jugendkonferenz schriftlich mit Begründung
und Unterschrift eingereicht sein.
f) Anträge auf Änderung der Jugendordnung, sowie Vorschläge dazu, müssen spätestens zwei Wochen vor
der Jugendkonferenz bekannt gegeben werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung
sind ausgeschlossen.
g) Auf Antrag eines Drittels der Sportvereine oder aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses
des NBV-Jugendvorstands ist vom NBV-Jugendvorstand eine außerordentliche Jugendkonferenz mit
einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
h) Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendkonferenz ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Stimmberechtigten beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Für Anträge auf Änderung der Jugendordnung
ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
(4) Aufgaben
Die ordentliche Jugendkonferenz hat insbesondere die Aufgaben und Rechte,
a) über grundsätzliche Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen,
b) die Berichte des NBV-Jugendvorstands entgegenzunehmen und über sie zu beraten,
c) die Kriterien und die Vergabe der Mittel aus der Jugendfehlumlage zu beschließen,
d) die Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen zu nehmen,
e) den Entwurf des Haushaltsplanes für das bevorstehende Jahr zu beschließen,
f) die Entlastung des NBV-Jugendvorstands zu beschließen,
g) die Mitglieder des NBV-Jugendvorstands zu wählen,
h) über Änderungen der Jugendordnung und über Anträge zu beraten und zu beschließen,
i) Beschlüsse der übergeordneten Organe des NBV soweit Angelegenheiten der NBV-Jugend betroffen sind
vorzubereiten,
j) Anträge an den NBV-Vorstand, das NBV-Präsidium und den NBV-Verbandstag zu stellen.
(5) Protokoll
Über die Jugendkonferenz ist ein Protokoll zu führen. Es ist von der/dem Sprecher/in und dem/r Protokollführer/
in zu unterzeichnen und innerhalb eines Monats nach der Jugendkonferenz den Vereinen und anderen Organen
des NBV per Mail zuzusenden.
(6) Wahlen
a) Die Jugendkonferenz kann zu Beginn der Versammlung eine Versammlungsleitung wählen. Falls diese
nicht vorgenommen wird, obliegt der/dem Sprecher/in des NBV-Jugendvorstands die Durchführung der
Jugendkonferenz.
b) Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim vorzunehmen, wenn die Jugendkonferenz nichts anderes
beschließt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird offen abgestimmt, es sei denn, auf Antrag wird schriftliche
Wahl beschlossen.
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c) Wahlvorschläge können von den Delegierten der Sportvereine, den Mitgliedern des NBV-Jugendvorstands
und dem J-TEAM des NBV der Jugendkonferenz unterbreitet werden.
d) Nicht anwesende Bewerberinnen und Bewerber können gewählt werden, wenn der Versammlungsleitung
vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft zur Annahme der Wahl
hervorgeht. Dies gilt für alle Wahlgänge.
e) Bei einer schriftlichen Wahl darf auf einem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel erhalten hat. Stimmenthaltungen
zählen nicht mit. Erhält bei mehreren Bewerbungen für ein Amt keine mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die
im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
f) Das Wahlergebnis ist durch die Versammlungsleitung festzustellen, bekannt zu geben und seine Gültigkeit
ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
§ 5 Vorstand
(1) Der NBV-Jugendvorstand besteht aus:
a) der bzw. dem Sprecher/in,
b) zwei stellvertretenden Sprecher/innen,
c) bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern,
d) einem Mitglied des J-Teams,
(2) Die Mitglieder des NBV-Jugendvorstands sind für bestimmte Aufgabenfelder zuständig. Die Aufgabenfelder
werden vom NBV-Jugendvorstand festgelegt und bei Bedarf geändert. Die personelle Zuordnung erfolgt bis
spätestens zwei Monate nach der Jugendkonferenz bzw. zeitnah nach Änderungen während der Legislaturperiode
und ist den Vereinen per Mail bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist umgehend vorzunehmen.
(3) Das Mindestalter der Vorstandsmitglieder beträgt 18 Jahre. Mindestens die Hälfte der Mitglieder sollte unter 27
Jahre alt sein.
(4) Der/die Sprecher/in der NBV-Jugend muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(5) Der NBV-Jugendvorstand (a, b, c, d) wird von der Jugendkonferenz vom Tage der Wahl an für die Dauer von 2
Jahren gewählt.
(6) Die Amtszeit des NBV-Jugendvorstandes endet – auch nach Ablauf der Legislaturperiode – mit der Neuwahl
bei der Jugendkonferenz. Scheidet ein Mitglied des NBV-Jugendvorstandes vorzeitig aus, so beruft der Jugendvorstand
ggf. kommissarisch eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.
(7) Der NBV-Jugendvorstand führt die NBV-Jugend und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung,
der Satzung und der weiteren Ordnungen des NBV sowie nach Maßgabe der von der Jugendkonferenz
gefassten Beschlüsse. Der NBV-Jugendvorstand kann Richtlinien beschließen, die Umsetzung dieser
Ziele und Aufgaben regeln.
(8) Der NBV-Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse vorrangig in Präsenzsitzungen. Beschlussfassungen können
auch auf anderen Wegen erzielt werden. Der NBV-Jugendvorstand hat zudem auch die Möglichkeit, Vorstandssitzungen
online oder als Telefonkonferenzen durchzuführen.
(9) Alle Vorstandssitzungen oder anderweitig gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren. Die Protokolle sollen
binnen 14 Tagen erstellt und dem NBV-Jugendvorstand bekannt gegeben werden bzw. soweit aufgrund ihrer
Bedeutung erforderlich veröffentlicht werden.
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§ 6 J-TEAM
(1) Das J-TEAM des NBV ist ein Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen unter 27 Jahren. Sie engagieren
sich, ohne gewählt oder berufen zu sein, auf freiwilliger Basis, realisieren Projekte und setzen sportpolitische
Impulse. Das Team arbeitet partizipativ, in flexibler und projektorientierter Form. Es wird durch eine feste
Ansprechperson begleitet. Damit soll ein Einstieg in die verbandliche Arbeit ermöglicht werden.
(2) (Die Vertretung des J-TEAMs im NBV-Jugendvorstand kann der Jugendkonferenz nur durch das J-TEAM vorgeschlagen
werden.
(3) Das J-TEAM kann (zusätzlich zur Vertretung im NBV-Jugendvorstand) zwei Delegierte zur Jugendkonferenz
entsenden.
§ 7 Finanzen
(1) Die Organe der NBV-Jugend entscheiden über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Diese sind nach
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamer Geschäftsführung zu verwenden.
(2) Die Budgetverantwortlichkeit gegenüber dem NBV-Vorstand obliegt dem NBV-Jugendvorstand.
(3) Der NBV-Jugendvorstand ist verpflichtet einen Haushaltsplan aufzustellen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres
ist eine Jahresrechnung zu erstellen.
(4) Der Entwurf des Haushaltsplanes ist nach seiner Beschlussfassung und die Jahresrechnung nach ihrer Verabschiedung
jeweils durch die Jugendkonferenz vom NBV in den Gesamthaushaltsplan bzw. Gesamtjahresrechnung
einzuarbeiten. Näheres bestimmt die Finanzordnung des NBV.
(5) Die Gelder aus der Jugendfehlumlage (siehe Spielordnung, alter Paragraph), die der NBV-Jugend zusätzlich
zur Verfügung stehen, werden durch die Jugendkonferenz nach eigenen Kriterien verteilt. Diese Kriterien werden
vom NBV-Jugendvorstand vorgeschlagen und von der Jugendkonferenz beschlossen.
§ 8 Geschäftsstelle
Die NBV-Jugend wird von der Geschäftsstelle des NBV unterstützt.
102
NEUFASSUNG DER RECHTSORDNUNG
Antrag an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die gültige Rechtsordnung durch die hier vorliegende Neufassung
aus 2020 zu ersetzen.
Hannover, 10. September 2020
Die Vorbemerkung an den Sprachgebrauch des DBB wie folgt angepasst:
“Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Satzung und in den Ordnungen die maskuline
Form gewählt. Selbstverständlich gelten alle Regelungen auch für die Geschlechter weiblich und divers. “
§ 1 Rechtsgrundlagen
Für die Rechtsprechung innerhalb des NBV und seiner Regionen ist maßgebend die Rechtsordnung des DBB
(DBB-RO) in der jeweils gültigen Fassung mit den nachfolgenden Ergänzungen.
§ 2 Zuständigkeiten der Ausschüsse
(1) Die Zuständigkeiten der NBV-Rechtsausschüsse (NBV-RA, NBV-RRA) richten sich nach der DBB-RO.
(2) Der NBV-Rechtsausschuss (NBV-RA) ist der Rechtsausschuss des NBV auf Landesverbandsebene. Ihn treffen
sämtliche Zuständigkeiten, welche die DBB-RO einem Landesverbands-Rechtsausschuss (LV-RA) zuweist.
(3) Der NBV-RRA ist der gemeinsame Rechtsausschuss für alle Gliederungen im NBV. Er ist Rechtsausschuss im
Sinne des § 3 Satz 1 Ziffer 2 a) der DBB-RO und damit ausschließlich zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen
der Vorinstanzen der Regionen.
(4) Revisionsinstanz für Entscheidungen des NBV-RRA ist immer der NBV-RA.
§ 3 Mitglieder und Besetzung der Ausschüsse
(1) Die Vorsitzenden und die Beisitzer des NBV-RA und des NBV-RRA werden nach den Vorgaben der NBV-Satzung
gewählt.
(2) In jedem Verfahren wird in der Besetzung von drei Mitgliedern (Vorsitzender und zwei Beisitzern) verhandelt.
§ 4 Aufgaben der Ausschussvorsitzenden und Beisitzer
(1) Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses ist für die Fertigung und Zugang der schriftlichen Begründung
einer Entscheidung verantwortlich. Er kann die Fertigung des Verhandlungsprotokolls an einen der Beisitzer
delegieren, ist aber für dessen Vollständigkeit verantwortlich.
103
(2) Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses führt eine aktuelle Kontaktdatenliste sämtlicher Beisitzer seines
Ausschusses. Die Beisitzer haben Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich dem Vorsitzenden ihres Ausschusses
mitzuteilen.
(3) Der Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses vereinbart mit allen Beisitzern seines Ausschusses einen gemeinsamen
Verteilungsplan, wie die jeweiligen zwei Beisitzer für ein Verfahren bestimmt werden. Dabei sind
etwaige Mitwirkungsverbote nach § 16 DBB-RO zu beachten.
(4) Im Übrigen richten sich die Aufgaben der jeweiligen Ausschussmitglieder nach der DBB-RO.
§ 5 Widerspruch gegen Beitrags-, Umlage-, und Kostenbescheide als Vorverfahren
(1) Gegen Bescheide des NBV über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen (z.B. Verbandsabgabe, -umlage) sowie
über die Erhebung der Jugendfehlumlage, gegen Kostenfestsetzungsbescheide nach NBV-RO sowie gegen
reine Kostenfestsetzungsbescheide anderer Art ist anstelle der Berufung zunächst der Widerspruch als Vorverfahren
im Sinne von § 17 Abs. 5 DBB-Rechtsordnung statthaft. Dieser muss in Textform binnen zwei Wochen
nach Zugang des angefochtenen Bescheides mit Begründung in der Geschäftsstelle eingehen und einen Ersteller
des Widerspruches erkennen lassen.
(2) Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand. Hält er ihn für begründet, so hilft er ihm ab. Soweit er ihm
nicht abhilft, erlässt er einen Widerspruchsbescheid. Nach Zustellung des Widerspruchsbescheides ist das
Rechtsmittel der Berufung gegen den angefochtenen Bescheid in der Form des Widerspruchsbescheides gegeben.
Der Lauf der Rechtsmittelfrist gemäß § 18 DBB-RO beginnt mit Zugang des Widerspruchsbescheides.
(3) Das Widerspruchsverfahren ist bei Unterliegen grundsätzlich kosten- und gebührenpflichtig. Die Widerspruchsgebühr
entspricht der Protestgebühr. Die Kosten berechnen sich nach den §§ 27ff. DBB-RO.
§ 6 Unzulässige Proteste
Proteste gegen den veröffentlichten Spielplan und/oder gegen die angesetzten Schiedsrichter sind nicht zulässig.
§ 7 Verhandlungskostenvorschuss
Der Verhandlungskostenvorschuss für die mündliche Verhandlung beträgt in allen NBV-Instanzen 75,00 €. Der
Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses ist dem Antrag auf mündliche Verhandlung beizufügen.
§ 8 Entscheidungen
(1) Entscheidungen sind kostenpflichtig.
(2) Verpflichtungen aus Entscheidungen sind fristgerecht zu erfüllen. Bei Fristüberschreitung wird die Verpflichtung
nach den Vorschriften der Finanzordnung angemahnt.
(3) Besteht die Verpflichtung in der Zahlung eines Geldbetrages, ist sie erfüllt, wenn der Betrag einem der NBV-
Konten vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
(4) Wird die Verpflichtung auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht erfüllt oder ist der Betrag nicht gedeckt,
wird der Verein mit sämtlichen Seniorenmannschaften für jeden Spielbetrieb gesperrt.
(5) Die Aufhebung der Sperre erfolgt mit der Erfüllung der Verpflichtung.
(6) Die Sperre und die Aufhebung der Sperre sind in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen.
104
§ 9 Bekanntgabe von Entscheidungen
(1) Die Bekanntgabe von Entscheidungen richtet sich nach § 9 DBB-RO.
(2) Werden Entscheidungen schriftlich oder per E-Mail übermittelt, gelten sie dem Empfänger als zugegangen,
wenn sie an die vom Empfänger letztbenannte elektronische oder postalische Kontaktadresse übermittelt wurde.
§ 10 NBV-Strafenkatalog
Der Verbandstag beschließt den NBV-Strafenkatalog, der als Anlage Bestandteil der Rechtsordnung ist.
§ 11 Kollisionsregel
Stehen Regelungen in dieser Rechtsordnung im Widerspruch zu Regelungen der DBB-RO gilt im Zweifel die Regelung
in der DBB-RO.
§ 12 Schlussbestimmungen, Änderungen
Die NBV-RO kann durch Beschluss des Verbandstages geändert werden. Sofern Änderungen in der DBB-Rechtsordnung
die Änderung einzelner Vorschriften der NBV-RO erforderlich machen, kann das Präsidium die NBV-RO
entsprechend anpassen.
105
Anlage zur Rechtsordnung § 10 NBV-Strafenkatalog
Nr. Sachverhalt Strafe
1 Verzicht (Rückzug) einer Mannschaft nach dem 31.05. Senioren 100 €
Jugend 50 €
2 Ausschluss einer Mannschaft Senioren 100 €
Jugend 50 €
3 Nichtantreten zu einem Pflichtspiel Senioren 120 €
U14 - U20 70 €
U12 und jünger 50 €
sowie für alle Spielverlust und Kostenersatz
4 Spielfeld wurde nicht zur Verfügung gestellt 80 €
Spielverlust und Kostenersatz
5 Einsatz von Spielern ohne Teilnahme-, Einsatz- oder Spielberechtigung 25 € und Spielverlust,
Spielverlust gilt nicht bei Minis (U8 – U12)
6 Einsatz eines/einer gesperrten Teilnehmers/Teilnehmerin (Spieler, Trainer,
Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter und
Kampfgericht)
7 fehlender, ungültiger Teilnehmerausweis oder Zeitablauf vorläufiger
Teilnehmerausweis (12 Tage nach Antrag)
8 Antreten in unvollständiger, unvorschriftsmäßiger oder uneinheitlicher
Spielkleidung
9 Fehlerhafte oder unvollständige Ausrüstung der Halle oder des
vorgeschriebenen Spielballs
25 € plus zweifache Sperre
5 € je TA
maximal 25 €
5 € je Spieler
maximal 25 €
a) mit Spielausfall 80 €
Spielverlust und Kostenersatz
b) ohne Spielausfall 25 €
10 Fehlender Betreuer für Jugendmannschaften (U16 und jünger) 30 €
11 Verspätetes Antreten des Kampfgerichts (weniger als 30 Minuten vor dem
Spiel für Anschreibende, weniger als 15 Minuten für das restliche
Kampfgericht)
12 Unvollständigkeit des Kampfgerichts oder der Ausrüstung
a) mit Spielausfall 80 €
Spielverlust und Kostenersatz
b) ohne Spielausfall 25 €
13 Auswechseln eines Kampfrichters durch den Schiedsrichter 25 €
14 Nichtbefolgung der Wartepflicht von 30 Minuten 60 €
Spielverlust und Kostenersatz
15 Verantwortlichkeit für einen Spielabbruch 60 €
Spielverlust und Kostenersatz
16 Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens 5 € je Fehler
maximal 25 €
17 Vornahme von Eintragungen, Streichungen oder Änderungen auf dem
Spielberichtsbogen nach der Unterschrift des 1. Schiedsrichters oder auf
der Rückseite des Spielberichtsbogens ohne Unterschrift des 1.
Schiedsrichters
18 Verspätete oder unterlassene Absendung des Spielberichts an den
Spielleiter
25 €
50 €
10 €
106
Nr. Sachverhalt Strafe
19 Verspätetes oder unterlassenes Melden des Spielergebnisses in TeamSL 10 €
20 Unterlassene, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Spielauswertung in der
Spielbetriebssoftware des DBB (ohne U12 und jünger)
21 Verstöße gegen die Sportdisziplin, §§ 53 – 57 DBB-SO
(ohne § 56 Abs. 2 SO, wo die Zuständigkeit beim NBV-Vorstand liegt)
10 € - 25 €
a) Schiedsrichterbeleidigung 50 € - 500 € und/oder
Sperre 1 - 9 Spiele
b) Unsportlichkeit und/oder Beleidigung von anderen Spielteilnehmern
und/oder Dritte
50 € - 500 € und/oder
Sperre 1 – 9 Spiele
c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte 50 € - 500 € und/oder
Sperre mind. 2 Spiele - max. 36 Monate
d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter und/oder Beauftrage
des NBV bzw. der NBV-Region
50 € - 1.000 € und/oder
Sperre mind. 6 Spiele - max. 36 Monate
e) Der Versuch einer Tätlichkeit ist strafbar. 50 € - 100 € und/oder Sperre 1 - 2 Spiele
Wird auf eine Sperre gemäß § 56 Abs. 1 DBB-SO verzichtet, beträgt der
Strafrahmen für die Geldstrafe 100 € - 1.000 €.
22 Öffentliche Kritik von Schiedsrichterleistungen 100 €
23 Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer 10 € - 100 €
24 Unzulässige Werbung gem. DBB-Vorschriften für die Benutzung von
Werbung
25 Nichtantreten eines Schiedsrichters, verspätetes Antreten eines
Schiedsrichters oder Nichterfüllen eines Spielauftrages oder
unbegründete oder verspätete Rückgabe eines Spielauftrages (§ 21 c),
d), g) DBB-Schiedsrichterordnung)
a) ohne Spielausfall 60 € je Schiedsrichter bei Seniorenspielen
40 € je Schiedsrichter bei Jugendspielen
b) mit Spielausfall 60 € je Schiedsrichter und Kostenersatz
26 Leitung eines Spieles ohne gültige oder ausreichende Schiedsrichter-
Lizenz
27 Verstöße gegen die FIBA-Spielregeln, gegen Ordnungen, Richtlinien oder
Bestimmungen des DBB, des NBV oder der Region, die vorstehend nicht
geregelt sind
100 €
50 € je Schiedsrichter
ggf. Kostenersatz für die
Spielwiederholung
10 € je Verstoß
28 Kostenpauschale für Strafgeldbescheide 5 € je Bescheid
29 Strafen, die nur durch den NBV ausgesprochen werden können
29.1 Nichterfüllung der Schiedsrichter-Gestellungspflicht laut NBV-SRO
29.2 Gestellung von Jugend-/Schulmannschaften laut NBV-SO
29.3 Grobes Vergehen in Ausübung des Schiedsrichteramtes, Strafen
nach § 21 Abs. 3 DBB-Schiedsrichterordnung
Verwarnung oder Geldstrafe bis 100 €
und/oder Suspendierung auf Zeit bis zu 2
Jahren und/oder Entzug der
Schiedsrichter-Lizenz
29.4 verbandsschädigendes Verhalten Verwarnung oder Geldstrafe bis 2.000 €
und/oder Sperre/Suspendierung/
Amtsunwürdigkeit auf Zeit bis zu 5 Jahren
und/oder Ausschluss aus dem NBV
29.5 Nichteinhaltung von Zahlungsfristen gegenüber dem NBV laut NBV-FO
107
NEUFASSUNG DER SCHIEDSRICHTERORDNUNG
Antrag an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt den Antrag an den Verbandstag die NBV-Schiedsrichterordnung vom 27.06.2015 durch die
hier vorliegende Neufassung aus 2020 zu ersetzen.
Hannover, Juni 2020
I. Präambel
Wir zollen allen Beteiligten am Spiel die nötige Achtung und Anerkennung, egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Religion
und Geschlecht.
Gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens.
Spieler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Schiedsrichter tragen gleichermaßen Verantwortung für einen fairen und
gewaltfreien Umgang miteinander.
Schiedsrichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sie dürfen keine der am Spiel beteiligten Mannschaften mit Vorsatz
bevorzugen oder benachteiligen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Ordnung die maskuline Form gewählt. Selbstverständlich gelten
alle Regelungen auch für die Geschlechter weiblich und divers.
II. Allgemeines, Organe und Aufgaben
§ 1 Grundlagen
(1) Diese Schiedsrichterordnung regelt das Schiedsrichterwesen im Niedersächsischen Basketballverband e.V.
(NBV). Das Schiedsrichterwesen umfasst die Bildung und den Einsatz der Schiedsrichter, Schiedsrichtercoaches
und Kommissare im NBV und seinen Regionen.
(2) Grundlage für das Schiedsrichterwesen im NBV bildet die Schiedsrichterordnung des Deutschen Basketball
Bundes (DBB) in ihrer jeweiligen Fassung.
(3) Die Schiedsrichterordnung des DBB wird ergänzt durch die Schiedsrichterordnung des NBV im Zusammenhang
mit den offiziellen Spielregeln der FIBA und den Satzungen und Ordnungen des DBB sowie des NBV. Alle
Ordnungen sind als Einheit zu betrachten.
(4) Die Ausschreibungen des NBV und seiner Regionen sind den zuvor genannten Dokumenten nachrangig.
108
§ 2 Organe
(1) Die Organe des Ressorts Schiedsrichterwesen im NBV sind:
a) Der Ressortleiter Schiedsrichter wird vom Vorstand des NBV ernannt. Er leitet, koordiniert und beaufsichtigt
das Schiedsrichterwesen im NBV eigenverantwortlich.
b) Die Schiedsrichterkommission setzt sich aus dem Ressortleiter als Vorsitzendem und seinen Beisitzern zusammen.
Die Beisitzer werden durch den Ressortleiter berufen.
c) Die Schiedsrichterwarte der Regionen im NBV werden durch den Ressortleiter berufen. Nicht jede Region
des NBV muss durch einen eigenen Schiedsrichterwart vertreten werden. Es sollten mindestens sechs
Schiedsrichterwarte berufen werden.
(2) Zur Entlastung können die Organe weitere Mitarbeiter akquirieren und Arbeitsgruppen bilden. Aufgaben können
nach Rücksprache an die Geschäftsstelle des NBV delegiert werden.
§ 3 Aufgaben
(1) Zu den Aufgaben des Ressorts Schiedsrichterwesen im NBV gehören insbesondere:
a) die Berufung der Organe und ggf. die Akquise weiterer Mitarbeiter
b) die Aufgabenverteilung innerhalb der Organe und Arbeitsgruppen
c) die Ausbildung, Fortbildung und Förderung von Schiedsrichtern
d) die Erstellung von Schiedsrichteransetzungen, -umbesetzungen und -absetzungen in allen vom NBV und
seinen Regionen ausgeschriebenen Ligen und für vom DBB und der Regionalliga Nord (RLN) übertragene
Spiele
e) die Gestaltung von Schiedsrichterkadern im NBV und die Benennung von Schiedsrichtern für Bundesligaund
Regionalliga-Schiedsrichterkader
f) die Pflege der Schiedsrichterlizenzen und -qualifikationen in der digitalen Schiedsrichterkartei des DBB
g) die Zusammenarbeit mit den Schiedsrichterkommissionen des DBB, der RLN und den Landesverbänden
h) die Verhängung von Strafen im Rahmen dieser Ordnung,
i) die Haushaltsgestaltung des Schiedsrichterwesens im NBV
(2) Zur Koordination der Strukturen und Aufgaben des Schiedsrichterwesens beruft der Ressortleiter jährlich mindestens
eine Tagung ein, an der die Organe des Schiedsrichterwesens im NBV teilnehmen sollen. Die Organe
können und sollen Vorschläge unterbreiten und nach Möglichkeit gemeinsame Entscheidungen abstimmen.
Die letzte Entscheidung trifft der Ressortleiter.
III. Lizenzen
§ 4 Lizenzausstellung
Eine Schiedsrichterlizenz wird erteilt, wenn die vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgeschlossen
wurden.
109
§ 5 Lizenzverlängerung
(1) Die Mindestvoraussetzungen für die jährliche Verlängerung der Schiedsrichterlizenz sind
a) die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme, die mindestens drei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen
muss, und
b) das Bestehen eines Regelschnelltests mit 25 Fragen. Die Fragen sind unverändert aus dem Fragenkatalog
des DBB auszuwählen. Die maximale Fehleranzahl beträgt sieben.
(2) Bei Vorliegen besonderer Gründe für die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht liegt die Lizenzverlängerung im
Ermessen des Ressortleiters. Der Ressortleiter kann die Entscheidung delegieren.
(3) Die Überwachung und Dokumentation der Lizenzverlängerungen obliegt den Schiedsrichterwarten der Regionen
im NBV in Zusammenarbeit mit den Fortbildungslehrgangsleitern.
§ 6 Lizenzruhe
(1) Hat eine Schiedsrichterlizenz bis zu zwei Jahre ununterbrochen geruht, wird diese nach Erfüllen der Verlängerungsvorgaben
für eine Schiedsrichterlizenz ohne weiteres verlängert.
(2) Hat die Schiedsrichterlizenz mehr als zwei Jahre geruht, wird diese nur verlängert, wenn zusätzlich zum Erfüllen
der Verlängerungsvorgaben für eine Schiedsrichterlizenz ein Beobachtungsspiel erfolgreich absolviert wurde.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Schiedsrichter eine Verlängerung beantragen. Der schriftliche Antrag
ist mit Begründung an den Ressortleiter zu richten. Der Ressortleiter kann die Entscheidung delegieren.
(4) Die Überwachung und Dokumentation der ruhenden Lizenzen obliegt den Schiedsrichterwarten der Regionen
im NBV.
§ 7 Lizenzverfall
(1) Eine Lizenz erlischt, wenn nach Ablauf von vier Jahren des Ruhens die Verlängerungsvorgaben für eine
Schiedsrichterlizenz nicht erfüllt wurden.
(2) sie zurückgegeben wird oder
(3) sie rechtmäßig entzogen wird.
IV. Bildung
§ 8 Ausbildung
(1) Die Schiedsrichterausbildung regelt die Schiedsrichterordnung des DBB. Ergänzend gelten die Ausbildungsund
Prüfungsrichtlinien des DBB.
(2) Die Vorgaben des DBB zur Schiedsrichterausbildung müssen immer als Mindestvorgaben eingehalten werden,
können und sollen aber um ein erweitertes Ausbildungsangebot des NBV ergänzt werden.
(3) Die Ausbildungsqualität soll stetig verbessert werden. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung mit den für
Bildung zuständigen Institutionen im DBB und NBV.
(4) Für die Durchführung der Schiedsrichterausbildung zu den Lizenzstufen LSE und LSD sind die Schiedsrichterwarte
der Regionen im NBV verantwortlich. Die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach Rücksprache
mit dem Ressortleiter delegieren.
110
(5) Jährlich müssen ausreichend viele Ausbildungslehrgänge zu den Lizenzstufen LSE und LSD angeboten werden.
(6) Für die Durchführung der Schiedsrichterausbildung zur Lizenzstufe LSC ist der Ressortleiter verantwortlich.
Der Ressortleiter kann die Durchführung delegieren.
§ 9 Fortbildung
(1) Für die Durchführung der Schiedsrichterfortbildung, der nicht für Bundes- und Regionalliga-Schiedsrichterkader
benannten Schiedsrichter, sind der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte der Regionen im NBV verantwortlich.
(2) Die Schiedsrichter der Oberliga- und Landesliga-Schiedsrichterkader werden auf Landesverbandsebene
durch die Kaderverantwortlichen fortgebildet. Die Kaderverantwortlichen können die Durchführung nach Rücksprache
mit dem Ressortleiter delegieren.
(3) Alle weiteren Schiedsrichter werden auf Regionsebene fortgebildet. Verantwortlich sind die Schiedsrichterwarte
der Regionen im NBV. Die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach Rücksprache mit dem Ressortleiter
delegieren.
(4) Jährlich müssen ausreichend viele Fortbildungslehrgänge angeboten werden.
§ 10 Förderung
(1) Für talentierte und motivierte Schiedsrichter müssen jährlich mehrere theoretische und praktische Fördermaßnahmen
angeboten werden.
(2) Für die Durchführung der Schiedsrichterförderung sind der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte der Regionen
im NBV verantwortlich. Der Ressortleiter und die Schiedsrichterwarte können die Durchführung nach
Rücksprache mit dem Ressortleiter delegieren.
V. Spielbetrieb
§ 11 Schiedsrichterkader
(1) Für jeden Wettbewerb können Schiedsrichterkader gebildet werden.
(2) Für den Spielbetrieb der Oberligen (Herren und Damen) und Landesligen (Herren) ist die Bildung von Schiedsrichterkadern
verpflichtend.
(3) Die Voraussetzungen für eine Schiedsrichterkaderzugehörigkeit definieren und veröffentlichen die zuständigen
Stellen.
(4) Die Schiedsrichterkommission des NBV benennt unter Mitwirkung der zuständigen Kaderverantwortlichen geeignete
Schiedsrichter für die Schiedsrichterkader der
a) 2. Regionalligen,
b) Oberligen und
c) Landesligen.
(5) Die Schiedsrichterkommission des NBV beobachtet, bewertet und kommentiert ggf. die Nominierung von
Schiedsrichtern für die Schiedsrichterkader der
a) Bundesligen und
b) 1. Regionalligen.
111
(6) Für die Benennung von Delegationsschiedsrichtern ist der Ressortleiter verantwortlich. Der Ressortleiter kann
die Benennung delegieren.
§ 12 Schiedsrichtereinsatz
(1) Dem Ressortleiter obliegt die Erstellung der Schiedsrichteransetzungen für alle Spiele von Wettbewerben, die
vom Landesverband ausgeschrieben werden, und ihm vom DBB und der RLN übertragen werden. Der Ressortleiter
kann die Zuständigkeit delegieren.
(2) Die Einteilung der Schiedsrichter für alle übrigen Spiele ist Aufgabe der Schiedsrichterwarte in den Regionen
im NBV. Die Schiedsrichterwarte können die Zuständigkeit nach Rücksprache mit dem Ressortleiter delegieren.
(3) Pflichtspiele im NBV und seinen Regionen müssen von zwei Schiedsrichtern mit gültiger Lizenz geleitet werden.
Lediglich Pflichtspiele im Spielbetrieb 3x3 dürfen von einem Schiedsrichter geleitet werden, wenn dies
laut der zum Wettbewerb zugehörigen Ausschreibung zulässig ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung
des Ressortleiters.
(4) Bei allen Spielen von Wettbewerben, die vom Landesverband ausgeschrieben werden, müssen Schiedsrichter
namentlich angesetzt werden.
(5) Die Mindestqualifikationen der einzusetzenden Schiedsrichter sind der tabellarischen Aufstellung im Anhang
zu entnehmen. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ressortleiters und der Information des
zuständigen Spielleiters.
(6) Bundesliga- und Regionalliga-Kaderschiedsrichter sind verpflichtet, sich für alle Spiele auf Landesverbandebene
zur Verfügung zu stellen.
(7) Über den Einsatz von Gastschiedsrichtern entscheidet der Ressortleiter.
(8) Die Details zu Schiedsrichteransetzungen, -umbesetzungen und -absetzungen regeln die Schiedsrichtervorgaben
zum jeweiligen Wettbewerb.
(9) Die Details zu Weiter- und Rückgaben von Schiedsrichteransetzungen regeln die Schiedsrichtervorgaben zum
jeweiligen Wettbewerb.
VI. Pflichten
§ 13 Vereinspflichten
(1) Jeder Verein ist verpflichtet, einen Ansprechpartner für Schiedsrichterangelegenheiten zu benennen.
(2) Jeder Verein ist verpflichtet, für ihn ausreichend viele Schiedsrichter zur Ausbildung anzumelden und zur Leitung
von Spielen abzustellen.
(3) Jeder Verein ist verpflichtet, für den jährlichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung seiner Schiedsrichter
zu sorgen.
(4) Jeder Verein ist verpflichtet, junge und neu ausgebildete Schiedsrichter zu unterstützen und zu schützen.
(5) Jeder Verein ist verpflichtet, talentierte und motivierte Schiedsrichter zu fördern und dem zuständigen Schiedsrichterwart
der Region im NBV zu benennen.
112
§ 14 Schiedsrichterpflichten
(1) Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, nach den Ausführungen der Schiedsrichterordnungen des DBB und NBV
und den ergänzenden Dokumenten zu handeln.
(2) Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, seine Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichtercoach oder Kommissar
e i n d e u t i g z u d o k u m e n t i e r e n .
Für die Einsatzdokumentation sind das Schiedsrichtereinsatz-Nachweisheft oder die digitale Schiedsrichterkartei
des DBB zugelassen.
§ 15 Gestellungspflicht
(1) Die Vereine müssen Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz für Senioren- und Jugendmannschaften
unterhalb den Bundesligen stellen.
(2) Die Mindestanzahlen und Mindestqualifikationen der zu stellenden Schiedsrichter für eine am Spielbetrieb teilnehmende
Mannschaft sind der tabellarischen Aufstellung im Anhang zu entnehmen.
(3) Vereine, die erstmalig am Spielbetrieb teilnehmen oder die mindestens fünf Jahre lang mit keiner Mannschaft
am Spielbetrieb teilgenommen haben, müssen erst im zweiten Jahr der erstmaligen oder erneuten Teilnahme
am Spielbetrieb die Gestellungspflicht erfüllen.
(4) Schiedsrichter, die schuldhaft keine fünf Pflichtspiele in der zurückliegenden Saison geleitet haben, werden bei
der Gestellungspflichtkontrolle nicht berücksichtigt.
(5) Die Unterlagen zur Gestellungspflichtkontrolle sind jährlich bis zum 15. Juni nach Aufforderung von allen am
Spielbetrieb teilnehmenden Vereinen einzureichen. Die Unterlagen umfassen das Formblatt „Meldung zur
Schiedsrichtergestellungspflicht“ und die Einsatzdokumentationen.
(6) Die Vereine, von denen das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nicht fristgerecht eingegangen
sind, werden einmalig unter der Setzung einer Frist von 14 Tagen gemahnt.
(7) Alle nach Ablauf der Mahnfrist eingehenden Unterlagen bleiben für die Gestellungspflichtkontrolle unberücksichtigt.
(8) Der Ressortleiter ist für die Gestellungspflichtkontrolle zuständig. Er kann die Kontrolle an die Schiedsrichterwarte
der Regionen im NBV oder die Geschäftsstelle des NBV delegieren.
(9) Für die Fristwahrung ist der Eingang entscheidend.
VII. Strafen
§ 16 Grundsatz
(1) Schiedsrichter oder Vereine können bestraft werden, wenn sie gegen Bestimmungen der Schiedsrichterordnung
des NBV und Inhalte der vorrangigen und ergänzenden Dokumente verstoßen und dies zu vertreten haben.
(2) Die Strafen richten sich nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung des NBV. So-fern die Bestimmungen
nicht innerhalb der Schiedsrichterordnung des NBV abschließend geregelt sind, wirken die Bestimmungen
der Ordnungen, Ausschreibungen, Vorgaben und Strafenkataloge des DBB, der RLN, des NBV und der
Regionen des NBV ergänzend.
113
§ 17 Zuständigkeit
(1) Verstöße mit Auswirkung auf den Spielbetrieb werden durch die Spielleitungen bestraft.
(2) Alle weiteren Verstöße werden durch die zuständige Stelle des Schiedsrichterwesens bestraft. Die Ausstellung
und Verfolgung von Ordnungsstrafen kann an die Geschäftsstelle des NBV delegiert werden.
(3) Bei Geldstrafen oder sonstigen Forderungen gegen ihre Schiedsrichter haften deren Vereine gesamtschuldnerisch
nach dem Vereinshaftungsprinzip.
§ 18 Gestellungspflichtstrafen
(1) Bei Nichterfüllung der Gestellungspflicht wird eine Ordnungsstrafe erhoben.
(2) Für jeden nicht gestellten Schiedsrichter werden folgende Ordnungsstrafen erhoben:
a) erstes Jahr: 75,00 EUR,
b) zweites aufeinander folgendes Jahr: 150,00 EUR,
c) jedes weitere aufeinander folgende Jahr: 250,00 EUR.
(3) Gibt ein Verein das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nach Mahnung innerhalb der gesetzten
Frist ab, so wird zusätzlich zu einer etwaigen Strafe gemäß Abs. 1 und Abs. 2 für die Verspätung eine Ordnungsstrafe
in Höhe von einmalig 25,00 EUR erhoben.
(4) Gibt ein Verein das Formblatt und / oder die Einsatzdokumentationen nach Mahnung außerhalb der gesetzten
Frist ab, so gilt die Gestellungspflicht vollumfänglich als nicht erfüllt und es wird zusätzlich zu einer etwaigen
Strafe gemäß Abs. 1 und Abs. 2 für die Verspätung eine Ordnungsstrafe in Höhe von einmalig 75,00 EUR erhoben.
(5) Gibt ein Verein kein Formblatt und / oder keine Einsatzdokumentationen trotz Mahnung ab, so gilt die Gestellungspflicht
vollumfänglich als nicht erfüllt und es wird zusätzlich zu einer etwaigen Strafe gemäß Abs. 1 und
Abs. 2 für die Nicht-Abgabe eine Ordnungsstrafe in Höhe von einmalig 150,00 EUR erhoben.
VIII. Schlussbestimmungen
§ 19 Änderung der Schiedsrichterordnung des NBV
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Schiedsrichterordnungen sind nur durch den Verbandstag des NBV mit
einfacher Stimmenmehrheit möglich.
(2) Soweit Änderungen übergeordneter Vorschriften eine Anpassung der Schiedsrichterordnung des NBV notwendig
machen, ist das Präsidium des NBV auf Vorschlag des Ressortleiters befugt, hierzu Anpassungen dieser
Schiedsrichterordnung zu beschließen. Die Anpassungen treten nach Beschlussfassung vorläufig in Kraft und
bedürfen der Bestätigung durch den nächsten Verbandstag des NBV.
114
IX. Anhang
115
ÄNDERUNGSANT
RÄGE ZUR
SCHIEDSRICHTER
ORDNUNG
116
117
118
119
ANTRÄGE ZUR ÄNDERUNG DER SPIELORDNUNG
Anträge 1 bis 8 an den Verbandstag
Der NBV-Vorstand stellt die folgenden Anträge 1 bis 8 zur Änderung der Spielordnung an den Verbandstag.
Hannover, 10. September 2020
Antrag Nr.1
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in der Überschrift des § 2 NBV-SO die Wörter Ausrichter und Teilnehmer streichen:
alte Fassung
§ 2 Veranstalter, Ausrichter, Teilnehmer § 2 Veranstalter
neue Fassung
Begründung: Die Definition der Begriffe Ausrichter und Teilnehmer erfolgt nicht in diesem Paragraphen, sondern in
der DBB-SO, deshalb trifft die Überschrift nicht den Inhalt des Paragraphen.
Antrag Nr. 2
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung § 6 einen neuen Absatz 6 einfügen:
alte Fassung
neue Fassung
§ 6 Hallen und Kampfgerichte § 6 Hallen, Kampfgerichte, Einspielzeit
(1) bis (5) wie bisher.
(6) Die Gastmannschaft hat Anspruch auf mindestens 15
Minuten Einspielzeit. Die Einspielzeit reduziert sich, wenn
die Gastmannschaft nicht rechtzeitig vor dem
angesetzten Spielbeginn mit dem Einspielen beginnt.
Begründung: Die Regelung sichert dem Gastverein eine Mindest-Einspielzeit zu, wenn er pünktlich in der Halle ist,
aber z. B. durch den Verlauf eines vorhergegangenen Spiels die angesetzte Anfangszeit nur durch Verringerung des
Einspielzeit eingehalten werden könnte.
120
Antrag Nr. 3
Der NBV-Vorstand beantragt: Der NBV-Verbandstag möge die NBV-Spielordnung in § 1 Abs. 2 und in § 7 Absatz 1
wie folgt ändern:
alte Fassung
§ 1 Absatz 2
Für Spiele der Jugend gelten außerdem die DBB- und die
NBV-Jugendordnung, sowie die DBB-Jugendspielordnung.
§ 7 Absatz 1
Die Ausschreibungen für alle Wettbewerbe des NBV werden
vom Vorstand beschlossen. Die für die Jugendwettbewerbe
geltenden Bestimmungen werden vom NBV-
Jugendausschuss festgelegt.
neue Fassung
§ 1 Absatz 2
Für Spiele der Jugend gelten außerdem die DBB-
Jugendordnung, sowie die DBB-Jugendspielordnung.
§ 7 Absatz 1
Die Ausschreibungen für alle Wettbewerbe des NBV werden
vom Vorstand beschlossen.
Die Neufassung der NBV-Jugendordnung macht eine Änderung der NBV-Spielordnung notwendig.
Antrag Nr. 4
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 11 einfügen:
alte Fassung
Der bisherige § 11 Mannschaftsverantwortliche
Der bisherige § 12 Abstiegsregelung
Der bisherige § 13 Aufstiegsregelung
Der bisherige § 14 Übertragung von Teilnahmerechten
neue Fassung
§ 11 Spielbeginn
(1) Pflichtspiele des NBV sollen am Wochenende
ausgetragen werden.
(2) Die Anfangszeit für Spiele der Oberliga, der Landesliga
der Senioren und um den NBV-Pokal soll samstags
zwischen 15:00 und 20:15 Uhr und sonntags zwischen
11:00 und 16:00 Uhr liegen.
(3) Die Anfangszeit für Spiele der Jugendlandesliga soll
samstags zwischen 12:00 und 18:00 Uhr und sonntags
zwischen 11:00 und 16:00 Uhr liegen.
(4) Ausnahmen sind mit Zustimmung der anreisenden
Mannschaften und der Spielleitung möglich.
(5) Die Ausrichter legen nach Aufforderung die Spieltermine
innerhalb der vorgegebenen Zeiten fest und teilen sie
dem Veranstalter mit.
wird § 12 Mannschaftsverantwortliche
wird § 13 Abstiegsregelung
wird § 14 Aufstiegsregelung
wird § 15 Übertragung von Teilnahmerechten
Begründung: Im Interesse des anreisenden Vereins ist die Festlegung der Anfangszeiten erforderlich, um eine zu
frühe Anreise oder eine sehr späte Heimreise ohne Zustimmung des Gastvereins zu unterbinden. Die Vorgaben entsprechen
im Wesentlichen der bisherigen Praxis, wie sie im Rahmenplan von TeamSL angewendet wurde.
121
Antrag Nr. 5
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 16 einfügen:
alte Fassung
Einfügung zwischen §14 (alt) und §15 (alt)
Der bisherige § 15 Einsatzberechtigung
Der bisherige § 16 Änderung der Einsatzberechtigung
Der bisherige § 17 Ausländische Spieler
Der bisherige § 18 Spieldurchführung
Der bisherige § 19 Vorlage Teilnehmerausweise (TA)
Der bisherige § 20 Höhere Gewalt
Der bisherige § 21 Spielverlegung nach Ort und Zeit
Der bisherige § 22 Neuer Austragungstermin
Der bisherige § 23 Fehlende Zustimmung, Stattgabe
Der bisherige § 24 Letzter Spieltag
Der bisherige § 25 Maßnahmen des NBV
Der bisherige § 26 Strafbestimmungen
neue Fassung
§ 16 Spielberechtigung von Jugendspielern
(1) Das Überspringen einer Altersklasse richtet sich nach
den besonderen Bestimmungen des DBB und des NBV.
(2) Jugendliche mit einer Sonderteilnahmeberechtigung sind
nicht in den untersten Jugendspielklassen der Regionen
teilnahmeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn in der
betreffenden Altersklasse der Region nur eine Spielklasse
besteht.
(3) Die Regionen können in der U14 männlich den Einsatz
weiblicher U14 Spielerinnen zulassen.
(4) In den Spielen der Landesliga männlich ist der Einsatz
weiblicher Spielerinnen nicht zulässig.
wird § 17 Einsatzberechtigung
wird § 18 Änderung der Einsatzberechtigung
wird § 19 Ausländische Spieler
wird § 20 Spieldurchführung
wird § 21 Vorlage Teilnehmerausweise (TA)
wird § 22 Höhere Gewalt
wird § 23 Spielverlegung nach Ort und Zeit
wird § 24 Neuer Austragungstermin
wird § 26 Fehlende Zustimmung, Stattgabe
wird § 26 Letzter Spieltag
wird § 27 Maßnahmen des NBV
wird § 28 Strafbestimmungen
Begründung: Die Regelung war bisher in der NBV-Jugendordnung enthalten. Durch eine Neufassung der Jugendordnung
wird diese Vorschrift nun in die NBV-Spielordnung übernommen. Die Absätze 3 und 4 dienen der Klarstellung,
da sich die Teams über diese Ligen für die Deutschen Meisterschaften qualifizieren können, der DBB aber nur
eine strikte Trennung nach männlich und weiblich kennt.
Antrag Nr. 6
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in § 23 NBV-SO (neue Nummerierung) einen neuen Absatz 5 einfügen:
alte Fassung
neue Fassung
(5) Der NBV-Vorstand kann einzelne Spieltage ganz oder
teilweise absagen, falls die planmäßige Austragung von
Spielen aufgrund behördlicher Vorgaben nicht gestattet ist.
Begründung: Der Vorstand erhält die Möglichkeit auf behördliche Vorgaben schnell zu reagieren.
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Antrag Nr. 7
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in die NBV-Spielordnung einen neuen § 29 einfügen:
alte Fassung
Einfügung zwischen § 26 (alt) und § 27 (alt)
Der bisherige § 27 Änderung der NBV-Spielordnung
neue Fassung
§ 29 Gestellung von Jugendmannschaften / Jugendfehlumlage
(1) Vereine des NBV, die am Seniorenspielbetrieb ab Oberliga bis
Regionalliga teilnehmen, sind verpflichtet, Jugendmannschaften
mindestens wie folgt zu stellen:
b) bei Teilnahme am Seniorenspielbetrieb der Herren mindestens
eine männliche Mannschaft im Mini-Bereich und bei Teilnahme
am Seniorenspielbetrieb der Damen eine weibliche
Mannschaft im Mini-Bereich und
c) für jede ab Oberliga bis Regionalliga teilnehmende Herrenbzw.
Damen-Mannschaft je eine männliche bzw. weibliche
Jugendmannschaft oberhalb des Mini-Bereichs, unterhalb
U19.
(2) Für jede nach Abs. 1 fehlende Jugendmannschaft hat der Verein
an den NBV eine Fehlumlage wie folgt zu zahlen:
a) im ersten Jahr in Höhe von 150 €,
b) im zweiten Jahr in Höhe von 300 €,
c) ab dem dritten und für jedes weitere ununterbrochen darauf
folgende Jahr in Höhe von 500 €.
(3) Die Pflicht zur Zahlung der Fehlumlage wird jeweils am Ende jeder
Spielzeit durch den NBV festgestellt.
(4) Der NBV-Vorstand erlässt die zur Umsetzung dieser Regelung
nötigen Verfahrensvorschriften. Verstöße gegen die
Verfahrensvorschriften durch die Vereine können mit einer
Ordnungsstrafe bis zur Höhe der nach Abs. 2 fälligen Umlage
geahndet werden.
(5) Der NBV ist verpflichtet, die aus dieser Fehlumlage resultierenden
Beträge der NBV-Jugend zur Förderung der Jugendarbeit zur
Verfügung zu stellen. Hierfür sind jährlich die erhobenen
Fehlumlagebeträge einer zweckgebundenen Rücklage
zuzuführen, aus der jährlich in angemessenem Umfang
Zuschüsse auszuzahlen sind. Die Kriterien zur Vergabe beschließt
die Jugendkonferenz.
wird § 30 Änderung der NBV-Spielordnung
Begründung: Die Regelung war bisher in der NBV-Jugendordnung enthalten. Durch die Neufassung der Jugendordnung
wird diese Vorschrift nun in die NBV-Spielordnung übernommen.
Antrag Nr. 8
Der NBV-Vorstand beantragt:
Der NBV-Verbandstag möge in der NBV-Spielordnung den bisherigen § 28 streichen.
Begründung: Der bisherige § 28 enthielt eine Übergangsregung. Ab der Spielzeit 2020/21 ist diese nicht mehr erforderlich.
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AM 10. JULI 2021 IN HANNOVER STATT.
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