neuregelung des ärztlichen notfalldienstes - Gemeinde Nebikon
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es sich am ersten Anmeldetag um 15h bereit<br />
zu sein, da in den ersten zwei Stunden die<br />
meisten Plätze gebucht werden. Um sich anmelden<br />
zu können, muss ein Ferienpass bei<br />
den Vorverkaufsstellen (in den <strong>Gemeinde</strong>n)<br />
bezogen werden.<br />
Start Vorverkauf: 13. Juni 2012. Teilnahmeberechtigt<br />
sind Kinder ab 8 Jahren (Jg.<br />
2004) bis 12 Jahren. Bis zum 13. Juni 2012<br />
sollten auch die Programme an den Schulen<br />
verteilt sein. Das Programm ist dann auch<br />
auf der Homepage ersichtlich und kann dort<br />
auch als download abgerufen werden.<br />
Wichtig die Anmeldung ist erst ab dem 20.<br />
Juni 2012 ab 15.00 Uhr möglich.Voraussetzung<br />
für die Anmeldung ist ein vorher gekaufter<br />
Ferienpass.<br />
Der Ferienpass (beschränkte Anzahl)<br />
kann von Kindern aus <strong>Nebikon</strong> für Fr.<br />
50.00 anstatt Fr. 150.00 ab 13. Juni 2012<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nebikon</strong><br />
bezogen werden.<br />
Achtung die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />
Interessierte, die sich als Begleitpersonen zur<br />
Verfügung stellen, können sich über das Internet<br />
oder telefonisch melden.<br />
Während dem Ferienpass werden noch telefonische<br />
oder persönliche Anmeldungen für<br />
nicht ausgebuchte Ateliers entgegengenommen.<br />
Eltern und Interessierte können im Ferienpass<br />
- Beizli einen Kaffee oder ein feines<br />
Zmittag geniessen. Der Ferienpass lebt von<br />
der freiwilligen Mitarbeit. Es gibt verschie-<br />
GEMEINDE 5<br />
denste Möglichkeiten sich zu engagieren, helfen<br />
Sie mit!<br />
Personen, welche im Ferienpass mithelfen<br />
möchten melden sich beim<br />
Ferienpass Region Sursee, c/o ZOFJ Vierherrenplatz<br />
2, 6210 Sursee, Tel. 041 921 66 51,<br />
ferienpass@bluewin.ch Anmeldungen unter<br />
www.zofj.ch/ferienpass<br />
Tierschutz/Katzen<br />
Vor einiger Zeit wurde eine Hauskatze angeschossen.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass es strafbar ist, Giftköder<br />
auszulegen, das Tier mit Steinen zu bewerfen<br />
oder mit einer Waffe darauf zu schiessen. Geeignete<br />
Massnahmen für das Vertreiben vom<br />
eigenen Grundstück sind das Auslegen von<br />
Kaffeesatz im Garten oder das Bespritzen mit<br />
Wasser sowie die direkte Kontaktaufnahme<br />
mit den Katzeneigentümer.<br />
Hundehaltung/Versäuberung<br />
In <strong>Nebikon</strong> sind mehr als 100 Hunde gemeldet.<br />
Die grosse Mehrheit der Hundehalter<br />
versäubert ihre Hunde pflichtbewusst und<br />
entsorgt den Kot in den fast dreissig Robby-<br />
Dog Kästen. Leider gibt es eine kleine Minderheit<br />
von Hundehaltern, die ihre Hunde in<br />
den Strassenrabatten versäubern und das<br />
«Geschäft» ihres Lieblings liegen lassen. Solches<br />
Handeln ist inakzeptabel und eine Zumutung<br />
gegenüber den Personen, die für die<br />
Rabattenpflege zuständig sind. Bitte melden<br />
Sie uns fehlbare Hundehalter oder machen<br />
Sie solche Hundehalter direkt auf das nicht<br />
tolerierbare Handeln aufmerksam.