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neuregelung des ärztlichen notfalldienstes - Gemeinde Nebikon

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es sich am ersten Anmeldetag um 15h bereit<br />

zu sein, da in den ersten zwei Stunden die<br />

meisten Plätze gebucht werden. Um sich anmelden<br />

zu können, muss ein Ferienpass bei<br />

den Vorverkaufsstellen (in den <strong>Gemeinde</strong>n)<br />

bezogen werden.<br />

Start Vorverkauf: 13. Juni 2012. Teilnahmeberechtigt<br />

sind Kinder ab 8 Jahren (Jg.<br />

2004) bis 12 Jahren. Bis zum 13. Juni 2012<br />

sollten auch die Programme an den Schulen<br />

verteilt sein. Das Programm ist dann auch<br />

auf der Homepage ersichtlich und kann dort<br />

auch als download abgerufen werden.<br />

Wichtig die Anmeldung ist erst ab dem 20.<br />

Juni 2012 ab 15.00 Uhr möglich.Voraussetzung<br />

für die Anmeldung ist ein vorher gekaufter<br />

Ferienpass.<br />

Der Ferienpass (beschränkte Anzahl)<br />

kann von Kindern aus <strong>Nebikon</strong> für Fr.<br />

50.00 anstatt Fr. 150.00 ab 13. Juni 2012<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nebikon</strong><br />

bezogen werden.<br />

Achtung die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />

Interessierte, die sich als Begleitpersonen zur<br />

Verfügung stellen, können sich über das Internet<br />

oder telefonisch melden.<br />

Während dem Ferienpass werden noch telefonische<br />

oder persönliche Anmeldungen für<br />

nicht ausgebuchte Ateliers entgegengenommen.<br />

Eltern und Interessierte können im Ferienpass<br />

- Beizli einen Kaffee oder ein feines<br />

Zmittag geniessen. Der Ferienpass lebt von<br />

der freiwilligen Mitarbeit. Es gibt verschie-<br />

GEMEINDE 5<br />

denste Möglichkeiten sich zu engagieren, helfen<br />

Sie mit!<br />

Personen, welche im Ferienpass mithelfen<br />

möchten melden sich beim<br />

Ferienpass Region Sursee, c/o ZOFJ Vierherrenplatz<br />

2, 6210 Sursee, Tel. 041 921 66 51,<br />

ferienpass@bluewin.ch Anmeldungen unter<br />

www.zofj.ch/ferienpass<br />

Tierschutz/Katzen<br />

Vor einiger Zeit wurde eine Hauskatze angeschossen.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass es strafbar ist, Giftköder<br />

auszulegen, das Tier mit Steinen zu bewerfen<br />

oder mit einer Waffe darauf zu schiessen. Geeignete<br />

Massnahmen für das Vertreiben vom<br />

eigenen Grundstück sind das Auslegen von<br />

Kaffeesatz im Garten oder das Bespritzen mit<br />

Wasser sowie die direkte Kontaktaufnahme<br />

mit den Katzeneigentümer.<br />

Hundehaltung/Versäuberung<br />

In <strong>Nebikon</strong> sind mehr als 100 Hunde gemeldet.<br />

Die grosse Mehrheit der Hundehalter<br />

versäubert ihre Hunde pflichtbewusst und<br />

entsorgt den Kot in den fast dreissig Robby-<br />

Dog Kästen. Leider gibt es eine kleine Minderheit<br />

von Hundehaltern, die ihre Hunde in<br />

den Strassenrabatten versäubern und das<br />

«Geschäft» ihres Lieblings liegen lassen. Solches<br />

Handeln ist inakzeptabel und eine Zumutung<br />

gegenüber den Personen, die für die<br />

Rabattenpflege zuständig sind. Bitte melden<br />

Sie uns fehlbare Hundehalter oder machen<br />

Sie solche Hundehalter direkt auf das nicht<br />

tolerierbare Handeln aufmerksam.

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