22.12.2012 Aufrufe

„Schwarz-Rotes Gipfeltreffen“ beim BKU

„Schwarz-Rotes Gipfeltreffen“ beim BKU

„Schwarz-Rotes Gipfeltreffen“ beim BKU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LETZTE MELDUNG Angesichts einer in den vergangenen Monaten gestie-<br />

Wachwechsel im Bischofsamt<br />

Ein guter Bekannter des <strong>BKU</strong>: Bischof Marx wechselt von Trier<br />

nach München. Foto: Peter Unterberg<br />

Zwei von drei vakanten katholischen Bischofsstühlen<br />

in Deutschland werden in Kürze wieder besetzt. Neuer<br />

Erzbischof von München und Freising soll der<br />

Trierer Bischof Reinhard Marx (54) werden. Der<br />

Münsteraner Weihbischof Franz-Peter Tebartz-van<br />

Elst (48) geht als neuer Bischof nach Limburg.<br />

Der aus dem westfälischen Geseke stammende Marx wurde<br />

1996 Professor für Christliche Gesellschaftslehre sowie<br />

Weihbischof in Paderborn. Seit 2002 ist er Bischof von<br />

Trier. Als ehemaliger Geistlicher Berater der Diözesangruppe<br />

Paderborn ist Marx ein guter Bekannter des <strong>BKU</strong>.<br />

Auch über sein Amt als Vorsitzender der Kommission für<br />

gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz<br />

ergeben sich viele Schnittmengen.<br />

Tebartz-van Elst folgt in Limburg auf Bischof Franz Kamphaus.<br />

Der im niederrheinischen Kevelaer-Twisteden geborene<br />

Bauernsohn war Professor für Pastoraltheologie und<br />

Liturgiewissenschaft in Passau, als er Ende 2003 zum<br />

Weihbischof in Münster ernannt wurde. In der Deutschen<br />

Bischofskonferenz gehört Tebartz-van Elst der Seelsorgekommission<br />

und der Kommission Weltkirche an. Unt/KNA<br />

Beilagenhinweis:<br />

In dieser Ausgabe finden Sie Beilagen der ABEQ-Akademie<br />

in Köln sowie für Caritas-Wohlfahrtsmarken.<br />

Editorial<br />

Steuerfreibeträge<br />

anheben<br />

genen Inflation wird derzeit über eine inflationsbedingte<br />

Anhebung des Arbeitslosengeldes II, des Kindergeldes<br />

und sogar der Parteienfinanzierung diskutiert. Für all dies<br />

mag es gute Gründe geben, aber das eigentlich Vordringliche<br />

wird mit Blick auf die Preissteigerungen derzeit ausgeblendet.<br />

Wenn nämlich einer Anpassung des Arbeitslosengeldes<br />

II und des Kindergeldes das Wort geredet wird<br />

mit der Begründung, dies sei notwendig, um für die Empfänger<br />

das Existenzminimum sicherzustellen, dann stellt<br />

sich doch die Frage: Müssten wir nicht zu allererst über eine<br />

Erhöhung der Steuerfreibeträge sprechen? Die verfassungsrechtliche<br />

Begründung für die Steuerfreibeträge<br />

liegt ja darin, dass das Existenzminimum jedes Einzelnen<br />

wie der Familien nicht besteuert werden darf.<br />

Zum 1. Januar 2005 ist der Grundfreibetrag für Erwachsene<br />

zuletzt angehoben worden. Seitdem hat sich das<br />

Preisniveau um knapp sieben Prozent erhöht. Die Kinderfreibeträge<br />

sind sogar seit 2002 nicht mehr erhöht worden,<br />

obwohl die Inflation seither bei rund elf Prozent lag. Um<br />

das reale Existenzminimum entsprechend von jeglicher<br />

Besteuerung frei zu halten, müssten eigentlich die Steuerfreibeträge<br />

in dieser Größenordnung erhöht werden. Vor<br />

allem die Familien werden dadurch benachteiligt, dass<br />

dies seit Jahren nicht geschehen ist. Eine Anhebung allein<br />

des Arbeitslosengeldes II oder des Kindergeldes ohne eine<br />

entsprechende Anhebung der Steuerfreibeträge ist jedenfalls<br />

sachlich nicht zu begründen.<br />

Angemessen wäre eine Regelung, nach der die Steuerfreibeträge<br />

jedes Jahr automatisch an die Veränderung des<br />

Preisniveaus und der Einkommen- und Verbraucherstichprobe<br />

angepasst werden. Denkbar wäre beispielsweise,<br />

dass die Freibeträge zum 1. Januar eines Jahres entsprechend<br />

der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Daten<br />

der vergangenen drei Jahre erhöht werden. Natürlich<br />

hat dies fiskalische Auswirkungen, aber ein Existenzminimum<br />

nach Kassenlage darf es nicht geben. Deswegen<br />

sollte das Existenzminimumsbericht in Zukunft auch<br />

nicht mehr vom Finanzministerium sondern von einer<br />

politisch unabhängigen Institution erstellt werden.<br />

Marie-Luise Dött, MdB<br />

<strong>BKU</strong>-Journal 4_07_3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!