„Schwarz-Rotes Gipfeltreffen“ beim BKU
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LETZTE MELDUNG Angesichts einer in den vergangenen Monaten gestie-<br />
Wachwechsel im Bischofsamt<br />
Ein guter Bekannter des <strong>BKU</strong>: Bischof Marx wechselt von Trier<br />
nach München. Foto: Peter Unterberg<br />
Zwei von drei vakanten katholischen Bischofsstühlen<br />
in Deutschland werden in Kürze wieder besetzt. Neuer<br />
Erzbischof von München und Freising soll der<br />
Trierer Bischof Reinhard Marx (54) werden. Der<br />
Münsteraner Weihbischof Franz-Peter Tebartz-van<br />
Elst (48) geht als neuer Bischof nach Limburg.<br />
Der aus dem westfälischen Geseke stammende Marx wurde<br />
1996 Professor für Christliche Gesellschaftslehre sowie<br />
Weihbischof in Paderborn. Seit 2002 ist er Bischof von<br />
Trier. Als ehemaliger Geistlicher Berater der Diözesangruppe<br />
Paderborn ist Marx ein guter Bekannter des <strong>BKU</strong>.<br />
Auch über sein Amt als Vorsitzender der Kommission für<br />
gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz<br />
ergeben sich viele Schnittmengen.<br />
Tebartz-van Elst folgt in Limburg auf Bischof Franz Kamphaus.<br />
Der im niederrheinischen Kevelaer-Twisteden geborene<br />
Bauernsohn war Professor für Pastoraltheologie und<br />
Liturgiewissenschaft in Passau, als er Ende 2003 zum<br />
Weihbischof in Münster ernannt wurde. In der Deutschen<br />
Bischofskonferenz gehört Tebartz-van Elst der Seelsorgekommission<br />
und der Kommission Weltkirche an. Unt/KNA<br />
Beilagenhinweis:<br />
In dieser Ausgabe finden Sie Beilagen der ABEQ-Akademie<br />
in Köln sowie für Caritas-Wohlfahrtsmarken.<br />
Editorial<br />
Steuerfreibeträge<br />
anheben<br />
genen Inflation wird derzeit über eine inflationsbedingte<br />
Anhebung des Arbeitslosengeldes II, des Kindergeldes<br />
und sogar der Parteienfinanzierung diskutiert. Für all dies<br />
mag es gute Gründe geben, aber das eigentlich Vordringliche<br />
wird mit Blick auf die Preissteigerungen derzeit ausgeblendet.<br />
Wenn nämlich einer Anpassung des Arbeitslosengeldes<br />
II und des Kindergeldes das Wort geredet wird<br />
mit der Begründung, dies sei notwendig, um für die Empfänger<br />
das Existenzminimum sicherzustellen, dann stellt<br />
sich doch die Frage: Müssten wir nicht zu allererst über eine<br />
Erhöhung der Steuerfreibeträge sprechen? Die verfassungsrechtliche<br />
Begründung für die Steuerfreibeträge<br />
liegt ja darin, dass das Existenzminimum jedes Einzelnen<br />
wie der Familien nicht besteuert werden darf.<br />
Zum 1. Januar 2005 ist der Grundfreibetrag für Erwachsene<br />
zuletzt angehoben worden. Seitdem hat sich das<br />
Preisniveau um knapp sieben Prozent erhöht. Die Kinderfreibeträge<br />
sind sogar seit 2002 nicht mehr erhöht worden,<br />
obwohl die Inflation seither bei rund elf Prozent lag. Um<br />
das reale Existenzminimum entsprechend von jeglicher<br />
Besteuerung frei zu halten, müssten eigentlich die Steuerfreibeträge<br />
in dieser Größenordnung erhöht werden. Vor<br />
allem die Familien werden dadurch benachteiligt, dass<br />
dies seit Jahren nicht geschehen ist. Eine Anhebung allein<br />
des Arbeitslosengeldes II oder des Kindergeldes ohne eine<br />
entsprechende Anhebung der Steuerfreibeträge ist jedenfalls<br />
sachlich nicht zu begründen.<br />
Angemessen wäre eine Regelung, nach der die Steuerfreibeträge<br />
jedes Jahr automatisch an die Veränderung des<br />
Preisniveaus und der Einkommen- und Verbraucherstichprobe<br />
angepasst werden. Denkbar wäre beispielsweise,<br />
dass die Freibeträge zum 1. Januar eines Jahres entsprechend<br />
der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Daten<br />
der vergangenen drei Jahre erhöht werden. Natürlich<br />
hat dies fiskalische Auswirkungen, aber ein Existenzminimum<br />
nach Kassenlage darf es nicht geben. Deswegen<br />
sollte das Existenzminimumsbericht in Zukunft auch<br />
nicht mehr vom Finanzministerium sondern von einer<br />
politisch unabhängigen Institution erstellt werden.<br />
Marie-Luise Dött, MdB<br />
<strong>BKU</strong>-Journal 4_07_3