Jahresbericht - Heinrich-Lanz-Schule II
Jahresbericht - Heinrich-Lanz-Schule II
Jahresbericht - Heinrich-Lanz-Schule II
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
REGELKATALOG FAHOBA<br />
(Abt. Farbtechnik, Holztechnik, Bautechnik)<br />
F R E U D E A M L E R N E N<br />
F A I R E S M I T E I N A N D E R<br />
1. Pünktlichkeit Bei jedem 3. Zuspätkommen morgens und nach den Pausen<br />
wird der Schüler/die Schülerin in den Betrieb geschickt und die<br />
Firma darüber informiert. Zu Unterrichtsbeginn in den<br />
Werkstätten haben die Schüler in Arbeitskleidung zu<br />
erscheinen.<br />
2. Faires Miteinander Verhalten sich Schüler/Schülerinnen unkollegial und<br />
schädigend, so führt dies sofort zu disziplinarischen<br />
Maßnahmen und zur Information des Betriebes.<br />
3. Früher gehen Früheres Verlassen des Unterrichts erfordert die vorherige<br />
Absprache mit dem Fachlehrer und eine nachträgliche<br />
Entschuldigung, die vom Betrieb gegengezeichnet sein muss.<br />
4. Entschuldigungen Bei Abwesenheit ist die <strong>Schule</strong> bzw. die Werkstatt bis 9.00 Uhr<br />
des Fehltages zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung<br />
erfolgt durch den Schüler/ die Schülerin beim nächsten<br />
Unterrichtsbesuch. Die Entschuldigung muss ein ärztliches<br />
Attest sein oder vom Betrieb gegengezeichnet werden.<br />
Vollzeitschüler haben sich binnen 3 Tagen schriftlich zu<br />
entschuldigen.<br />
5. Arbeitssicherheit Das Tragen von geeigneter Arbeitskleidung wird von den<br />
Werkstattlehrern vorgegeben und ist zwingend notwendig;<br />
dazu zählen auch Sicherheitsschuhe. Schmuck (Ketten, Ringe,<br />
Piercing usw.) ist abzulegen. Das gilt auch für den<br />
Sportunterricht.<br />
6. Klassenarbeiten /<br />
Nachschreiben<br />
Unentschuldigt nicht erbrachte Leistungsnachweise werden<br />
grundsätzlich mit ungenügend bewertet.<br />
7. Unterrichtsmaterialien Wer Unterrichtsmaterialien vergisst, kann kurzfristig vom<br />
Unterricht ausgeschlossen und in den Betrieb geschickt<br />
werden.<br />
8. Stören des Unterrichts<br />
Erfolgt nach ausdrücklicher Verwarnung keine Einstellung der<br />
Störung, folgen pädagogische / disziplinarische Maßnahmen.<br />
9. Handy Handys (MP3 etc.) müssen während des Unterrichts ausgeschaltet<br />
sein. Deren Betrieb wird als Unterrichtsstörung<br />
angesehen und als solche behandelt (s. Nr. 8)<br />
10. Rauchen Im gesamten Schulhaus herrscht Rauchverbot.<br />
11. Gebäude und Einrichtung Bei Beschädigung wird Schadensersatz verlangt.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Heinrich</strong>-<strong>Lanz</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>II</strong> Mannheim Schuljahr 2007/2008 Seite 12