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Jahresbericht - Heinrich-Lanz-Schule II

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REGELKATALOG FAHOBA<br />

(Abt. Farbtechnik, Holztechnik, Bautechnik)<br />

F R E U D E A M L E R N E N<br />

F A I R E S M I T E I N A N D E R<br />

1. Pünktlichkeit Bei jedem 3. Zuspätkommen morgens und nach den Pausen<br />

wird der Schüler/die Schülerin in den Betrieb geschickt und die<br />

Firma darüber informiert. Zu Unterrichtsbeginn in den<br />

Werkstätten haben die Schüler in Arbeitskleidung zu<br />

erscheinen.<br />

2. Faires Miteinander Verhalten sich Schüler/Schülerinnen unkollegial und<br />

schädigend, so führt dies sofort zu disziplinarischen<br />

Maßnahmen und zur Information des Betriebes.<br />

3. Früher gehen Früheres Verlassen des Unterrichts erfordert die vorherige<br />

Absprache mit dem Fachlehrer und eine nachträgliche<br />

Entschuldigung, die vom Betrieb gegengezeichnet sein muss.<br />

4. Entschuldigungen Bei Abwesenheit ist die <strong>Schule</strong> bzw. die Werkstatt bis 9.00 Uhr<br />

des Fehltages zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung<br />

erfolgt durch den Schüler/ die Schülerin beim nächsten<br />

Unterrichtsbesuch. Die Entschuldigung muss ein ärztliches<br />

Attest sein oder vom Betrieb gegengezeichnet werden.<br />

Vollzeitschüler haben sich binnen 3 Tagen schriftlich zu<br />

entschuldigen.<br />

5. Arbeitssicherheit Das Tragen von geeigneter Arbeitskleidung wird von den<br />

Werkstattlehrern vorgegeben und ist zwingend notwendig;<br />

dazu zählen auch Sicherheitsschuhe. Schmuck (Ketten, Ringe,<br />

Piercing usw.) ist abzulegen. Das gilt auch für den<br />

Sportunterricht.<br />

6. Klassenarbeiten /<br />

Nachschreiben<br />

Unentschuldigt nicht erbrachte Leistungsnachweise werden<br />

grundsätzlich mit ungenügend bewertet.<br />

7. Unterrichtsmaterialien Wer Unterrichtsmaterialien vergisst, kann kurzfristig vom<br />

Unterricht ausgeschlossen und in den Betrieb geschickt<br />

werden.<br />

8. Stören des Unterrichts<br />

Erfolgt nach ausdrücklicher Verwarnung keine Einstellung der<br />

Störung, folgen pädagogische / disziplinarische Maßnahmen.<br />

9. Handy Handys (MP3 etc.) müssen während des Unterrichts ausgeschaltet<br />

sein. Deren Betrieb wird als Unterrichtsstörung<br />

angesehen und als solche behandelt (s. Nr. 8)<br />

10. Rauchen Im gesamten Schulhaus herrscht Rauchverbot.<br />

11. Gebäude und Einrichtung Bei Beschädigung wird Schadensersatz verlangt.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>Heinrich</strong>-<strong>Lanz</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>II</strong> Mannheim Schuljahr 2007/2008 Seite 12

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