22.12.2012 Aufrufe

HEINRICH-LANZ-SCHULE II

HEINRICH-LANZ-SCHULE II

HEINRICH-LANZ-SCHULE II

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>HEINRICH</strong>-<strong>LANZ</strong>-<strong>SCHULE</strong> <strong>II</strong><br />

Gewerbliche Berufs-, Berufsfach-, Fachschulen und Berufskollegs<br />

Hermann-Heimerich-Ufer 10, 68167 Mannheim<br />

Tel.: 0621/293 14-200 Fax: 0621/293 14-277 E-Mail: sekretariat@hls2.de<br />

Einjährige Berufsfachschule<br />

Berufsfeld Holztechnik<br />

Ansprechpartner: Herr Oberstudienrat Friederichs<br />

Ausbildungsdauer: 1 Jahr (Vollzeitunterricht)<br />

Ausbildungsziele<br />

An der Berufsfachschule Holztechnik wird das 1. Berufsbildungsjahr für die Ausbildungsberufe<br />

Tischler, Holzmechaniker u. a. in Übereinstimmung mit den Schreiner-Innungen, Regionen<br />

Mannheim und Weinheim an der Heinrich-Lanz-Schule <strong>II</strong> Mannheim durchgeführt.<br />

Nach Abschluss der Berufsfachschule besteht für die Schüler weiterhin die gesetzliche Pflicht<br />

zum Berufsschulbesuch.<br />

Die Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule, jeder Schüler hat die Pflicht, wöchentlich einen<br />

„Betriebstag“ abzuleisten (= schulisches Betriebspraktikum).<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

1. Der Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder einer schriftliche<br />

Ausbildungsplatzzusage und<br />

2. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.<br />

Ausnahmeregelung<br />

Die Schulleitung kann Bewerber ohne Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag bzw. Ausbildungsplatzzusage<br />

oder Bewerber ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule, deren Leistungen<br />

erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der einjährigen Berufsfachschule genügen, aufnehmen,<br />

soweit die Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerber nach 1. u. 2. nicht erschöpft<br />

ist; sie werden zunächst auf der Warteliste geführt.<br />

Ausbildungsdauer und Prüfungen<br />

Die Ausbildung umfasst 2 Schulhalbjahre. Sie erfolgt von Montag bis Freitag als Ganztagsunterricht<br />

mit ca. 40 Wochenstunden. Am Ende des Schulhalbjahres wird jeweils ein Zeugnis ausgestellt.<br />

Am Ende der Ausbildung muss eine fachpraktische Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt<br />

werden. Der „Betriebstag“ ist unterrichtsfrei.<br />

Die Ferien richten sich nach der allgemeinen Ferienordnung des Kultusministeriums Baden-<br />

Württemberg.<br />

1 / 1


Pflichtfächer<br />

Allgemeiner Bereich<br />

Religionslehre, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde (Sport, Ethik, sofern schulorganisatorisch<br />

möglich)<br />

Fachlicher Bereich<br />

Fachtheoretischer Bereich<br />

Berufstheorie Werkstatt (LBTW) Lernfeld Holztechnik (LBT) (integriert die früheren Fächer<br />

Technologie, Mathematik, Konstruktion und Arbeitsplanung sowie Computertechnik)<br />

Fachpraktischer Bereich<br />

Berufspraxis (LBP)<br />

Aufnahmeantrag<br />

Dem an der Schule erhältlichen Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,<br />

2. Beglaubigte Abschriften des Vorvertrages oder der Ausbildungsplatzzusage sowie des<br />

Hauptschulabschlusszeugnisses,<br />

3. eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber bereits<br />

eine einjährige gewerbliche Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr besucht<br />

hat und<br />

4. Passbilder (3 Stck.)<br />

Sofern das Abschlusszeugnis der Hauptschule zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die<br />

beglaubigte Abschrift unverzüglich nachzureichen, dem Aufnahmeantrag ist in diesem Falle eine<br />

beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.<br />

Anmeldung / Aufnahme<br />

Die Anmeldung muss in der Zeit vom 20. November bis 01. März erfolgen, da sonst eine Aufnahme<br />

nicht gewährleistet ist. Es werden nur solche Anträge bearbeitet, die hinsichtlich der<br />

Aufnahmeunterlagen vollständig und innerhalb der angegebenen Frist eingegangen sind.<br />

Der Antragsteller wird rund 4 Wochen nach Anmeldeschluss benachrichtigt, ob er in die Schule<br />

aufgenommen werden kann. Die Bestätigung der Zusage muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen,<br />

da sonst der Platz an andere Bewerber vergeben werden kann.<br />

Ausbildungsbeginn<br />

Nach den Sommerferien in Baden-Württemberg.<br />

Ausbildungskosten<br />

Es besteht Schulgeldfreiheit und Lernmittelfreiheit.<br />

Arbeitssicherheit<br />

Um sicheres Arbeiten und sicheren Umgang mit Maschinen zu ermöglichen ist das Tragen von<br />

eng anliegender Kleidung (z. B. Latzhose) und Sicherheitsschuhen Pflicht.<br />

2 / 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!