HEINRICH-LANZ-SCHULE II
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<strong>HEINRICH</strong>-<strong>LANZ</strong>-<strong>SCHULE</strong> <strong>II</strong><br />
Gewerbliche Berufs-, Berufsfach-, Fachschulen und Berufskollegs<br />
Hermann-Heimerich-Ufer 10, 68167 Mannheim<br />
Tel.: 0621/293 14-200 Fax: 0621/293 14-277 E-Mail: sekretariat@hls2.de<br />
Einjährige Berufsfachschule<br />
Berufsfeld Holztechnik<br />
Ansprechpartner: Herr Oberstudienrat Friederichs<br />
Ausbildungsdauer: 1 Jahr (Vollzeitunterricht)<br />
Ausbildungsziele<br />
An der Berufsfachschule Holztechnik wird das 1. Berufsbildungsjahr für die Ausbildungsberufe<br />
Tischler, Holzmechaniker u. a. in Übereinstimmung mit den Schreiner-Innungen, Regionen<br />
Mannheim und Weinheim an der Heinrich-Lanz-Schule <strong>II</strong> Mannheim durchgeführt.<br />
Nach Abschluss der Berufsfachschule besteht für die Schüler weiterhin die gesetzliche Pflicht<br />
zum Berufsschulbesuch.<br />
Die Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule, jeder Schüler hat die Pflicht, wöchentlich einen<br />
„Betriebstag“ abzuleisten (= schulisches Betriebspraktikum).<br />
Aufnahmevoraussetzungen<br />
1. Der Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder einer schriftliche<br />
Ausbildungsplatzzusage und<br />
2. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.<br />
Ausnahmeregelung<br />
Die Schulleitung kann Bewerber ohne Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag bzw. Ausbildungsplatzzusage<br />
oder Bewerber ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule, deren Leistungen<br />
erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der einjährigen Berufsfachschule genügen, aufnehmen,<br />
soweit die Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerber nach 1. u. 2. nicht erschöpft<br />
ist; sie werden zunächst auf der Warteliste geführt.<br />
Ausbildungsdauer und Prüfungen<br />
Die Ausbildung umfasst 2 Schulhalbjahre. Sie erfolgt von Montag bis Freitag als Ganztagsunterricht<br />
mit ca. 40 Wochenstunden. Am Ende des Schulhalbjahres wird jeweils ein Zeugnis ausgestellt.<br />
Am Ende der Ausbildung muss eine fachpraktische Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt<br />
werden. Der „Betriebstag“ ist unterrichtsfrei.<br />
Die Ferien richten sich nach der allgemeinen Ferienordnung des Kultusministeriums Baden-<br />
Württemberg.<br />
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Pflichtfächer<br />
Allgemeiner Bereich<br />
Religionslehre, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde (Sport, Ethik, sofern schulorganisatorisch<br />
möglich)<br />
Fachlicher Bereich<br />
Fachtheoretischer Bereich<br />
Berufstheorie Werkstatt (LBTW) Lernfeld Holztechnik (LBT) (integriert die früheren Fächer<br />
Technologie, Mathematik, Konstruktion und Arbeitsplanung sowie Computertechnik)<br />
Fachpraktischer Bereich<br />
Berufspraxis (LBP)<br />
Aufnahmeantrag<br />
Dem an der Schule erhältlichen Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,<br />
2. Beglaubigte Abschriften des Vorvertrages oder der Ausbildungsplatzzusage sowie des<br />
Hauptschulabschlusszeugnisses,<br />
3. eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber bereits<br />
eine einjährige gewerbliche Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr besucht<br />
hat und<br />
4. Passbilder (3 Stck.)<br />
Sofern das Abschlusszeugnis der Hauptschule zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die<br />
beglaubigte Abschrift unverzüglich nachzureichen, dem Aufnahmeantrag ist in diesem Falle eine<br />
beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.<br />
Anmeldung / Aufnahme<br />
Die Anmeldung muss in der Zeit vom 20. November bis 01. März erfolgen, da sonst eine Aufnahme<br />
nicht gewährleistet ist. Es werden nur solche Anträge bearbeitet, die hinsichtlich der<br />
Aufnahmeunterlagen vollständig und innerhalb der angegebenen Frist eingegangen sind.<br />
Der Antragsteller wird rund 4 Wochen nach Anmeldeschluss benachrichtigt, ob er in die Schule<br />
aufgenommen werden kann. Die Bestätigung der Zusage muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen,<br />
da sonst der Platz an andere Bewerber vergeben werden kann.<br />
Ausbildungsbeginn<br />
Nach den Sommerferien in Baden-Württemberg.<br />
Ausbildungskosten<br />
Es besteht Schulgeldfreiheit und Lernmittelfreiheit.<br />
Arbeitssicherheit<br />
Um sicheres Arbeiten und sicheren Umgang mit Maschinen zu ermöglichen ist das Tragen von<br />
eng anliegender Kleidung (z. B. Latzhose) und Sicherheitsschuhen Pflicht.<br />
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