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Gemeindeblatt 2008 Nummer 4 - Ruhstorf ad Rott

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Nr. 02/08 <strong>Ruhstorf</strong>er <strong>Gemeindeblatt</strong> Seite 4<br />

Winterdienst <strong>2008</strong>/2009<br />

Es ist drei Uhr früh, zwei Gr<strong>ad</strong> Minus Außentemperatur, starker Schneefall, viele Menschen schlafen<br />

noch, oder drehen sich noch mal im Bett um. Nicht so die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs, die<br />

durch den diensthabenden Kollegen vom Winterwarndienst zum Einsatz alarmiert werden. Oft sind die<br />

Bauhofmitarbeiter 10 - 12 Stunden im Dauereinsatz. Geräte gehen kaputt, Ersatzteile müssen besorgt<br />

werden, Reparaturen sind unter Zeitdruck vorzunehmen.<br />

Anrufe verärgerter Bürger in der Gemeindeverwaltung rühren immer wieder daher, dass der Winterdienst<br />

stark verspätet, oder überhaupt nicht kommt.<br />

Wir bitten um Verständnis, wenn<br />

unter Umständen Verzögerungen<br />

auftreten und zu bedenken, dass<br />

die Bediensteten des Bauhofs teilweise<br />

bei schwierigsten Verhältnissen<br />

rund um die Uhr im Einsatz<br />

sind.<br />

Im Gemeindegebiet werden drei<br />

große Bereiche mit Winterdienst<br />

versorgt. Neben <strong>Ruhstorf</strong> mit den<br />

umliegenden Orten (Trostling,<br />

Kleeberg, Pillham, <strong>Rott</strong>hof) werden<br />

die Gebiete Eholfing, Sulzbach,<br />

Eglsee sowie H<strong>ad</strong>er, Hütting<br />

und Schmidham je mit einem der<br />

drei Schneepflüge versorgt. Die<br />

Gemeindeverwaltung bittet im Interesse<br />

aller Verkehrsteilnehmer<br />

folgende Punkte zu beachten:<br />

• Kraftfahrzeuge nicht auf<br />

Wohnstraßen abstellen. Nur so<br />

kann eine schnelle Räumung erfolgen<br />

• Während der Winterzeit sollte<br />

die Abstellung von Fahrzeugen<br />

auf öffentlichen Durchgangsstraßen<br />

grundsätzlich vermieden<br />

werden. Ansonsten wird<br />

der örtliche und überörtliche<br />

Räum- und Streudienst überaus<br />

erschwert.<br />

• Das Parken auf engen Straßen<br />

ist zu unterlassen, da die Räumfahrzeuge<br />

unmöglich passieren<br />

können.<br />

Noch eine Bitte an die jüngeren Mitbürger: Helfen sie älteren Personen in der Nachbarschaft bei erforderlichen<br />

Räum- und Streuarbeiten. Wer weiß, ob nicht jeder einmal auf Hilfe angewiesen ist. Eine<br />

Nichtbeachtung dieser Sicherungspflicht führt im ungünstigsten Falle zu haftungsrechtlichen Ansprüchen<br />

des Geschädigten, der entsprechende Sch<strong>ad</strong>ensersatz Ansprüche stellen kann. Wir danken im Voraus für<br />

Ihr Verständnis und wünschen uns alle einen unfallfreien Winter.<br />

Räum- und Streupflicht besteht an den Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.

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