Gemeindeblatt 2008 Nummer 4 - Ruhstorf ad Rott
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Nr. 02/08 <strong>Ruhstorf</strong>er <strong>Gemeindeblatt</strong> Seite 4<br />
Winterdienst <strong>2008</strong>/2009<br />
Es ist drei Uhr früh, zwei Gr<strong>ad</strong> Minus Außentemperatur, starker Schneefall, viele Menschen schlafen<br />
noch, oder drehen sich noch mal im Bett um. Nicht so die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs, die<br />
durch den diensthabenden Kollegen vom Winterwarndienst zum Einsatz alarmiert werden. Oft sind die<br />
Bauhofmitarbeiter 10 - 12 Stunden im Dauereinsatz. Geräte gehen kaputt, Ersatzteile müssen besorgt<br />
werden, Reparaturen sind unter Zeitdruck vorzunehmen.<br />
Anrufe verärgerter Bürger in der Gemeindeverwaltung rühren immer wieder daher, dass der Winterdienst<br />
stark verspätet, oder überhaupt nicht kommt.<br />
Wir bitten um Verständnis, wenn<br />
unter Umständen Verzögerungen<br />
auftreten und zu bedenken, dass<br />
die Bediensteten des Bauhofs teilweise<br />
bei schwierigsten Verhältnissen<br />
rund um die Uhr im Einsatz<br />
sind.<br />
Im Gemeindegebiet werden drei<br />
große Bereiche mit Winterdienst<br />
versorgt. Neben <strong>Ruhstorf</strong> mit den<br />
umliegenden Orten (Trostling,<br />
Kleeberg, Pillham, <strong>Rott</strong>hof) werden<br />
die Gebiete Eholfing, Sulzbach,<br />
Eglsee sowie H<strong>ad</strong>er, Hütting<br />
und Schmidham je mit einem der<br />
drei Schneepflüge versorgt. Die<br />
Gemeindeverwaltung bittet im Interesse<br />
aller Verkehrsteilnehmer<br />
folgende Punkte zu beachten:<br />
• Kraftfahrzeuge nicht auf<br />
Wohnstraßen abstellen. Nur so<br />
kann eine schnelle Räumung erfolgen<br />
• Während der Winterzeit sollte<br />
die Abstellung von Fahrzeugen<br />
auf öffentlichen Durchgangsstraßen<br />
grundsätzlich vermieden<br />
werden. Ansonsten wird<br />
der örtliche und überörtliche<br />
Räum- und Streudienst überaus<br />
erschwert.<br />
• Das Parken auf engen Straßen<br />
ist zu unterlassen, da die Räumfahrzeuge<br />
unmöglich passieren<br />
können.<br />
Noch eine Bitte an die jüngeren Mitbürger: Helfen sie älteren Personen in der Nachbarschaft bei erforderlichen<br />
Räum- und Streuarbeiten. Wer weiß, ob nicht jeder einmal auf Hilfe angewiesen ist. Eine<br />
Nichtbeachtung dieser Sicherungspflicht führt im ungünstigsten Falle zu haftungsrechtlichen Ansprüchen<br />
des Geschädigten, der entsprechende Sch<strong>ad</strong>ensersatz Ansprüche stellen kann. Wir danken im Voraus für<br />
Ihr Verständnis und wünschen uns alle einen unfallfreien Winter.<br />
Räum- und Streupflicht besteht an den Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.