Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels
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Vorbereitungen für Bauhaus<br />
Derzeit laufen die raumplanerischen und<br />
baurechtlichen Vorbereitungen für die<br />
Bauhaus Immobilien AG auf Hochtouren.<br />
Nebst dem Teilzonen- und Überbauungsplan<br />
müssen auch ein Teilstrassenplan<br />
sowie das Baugesuch und der Umweltverträglichkeitsbericht<br />
während 30<br />
Tagen zur Einsprache öffentlich aufgelegt<br />
werden. In dieser Zeit können Anliegen<br />
von Betroffenen eingebracht werden.<br />
Die Bauhaus Immobilien AG plant auf der Parzelle<br />
Nr. 362 im Wolfriet (östlich des Riet-Centers<br />
und des Landverbandes) die Realisierung eines<br />
Baufachmarktes. In diesem Zusammenhang wurde<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt, den Teilstrassenplan<br />
Pizolstrasse zur Erschliessung der noch unüberbauten<br />
Parzelle zu erlassen. Zur Erschliessung<br />
des Grundstückes wird ab Wolfrietstrasse<br />
zur bereits bestehenden Sackgasse ein neuer<br />
Strassenzug um die 2.7 ha grosse Grundstücksfläche<br />
angelegt. Innerhalb des Plangebietes wird<br />
eine entsprechende Zirkulationsfläche für den<br />
Langsamverkehr sichergestellt. Gleichzeitig soll<br />
als Fussgängerverbindung zum Bauhaus vom<br />
westlich gelegenen Wolfrietkreisel der Geh- und<br />
Radweg verlängert werden.<br />
Auf Grund der Art und Grösse des Bauvorhabens<br />
bedarf es nach den Bestimmungen des Baugesetzes<br />
eines Überbauungsplanverfahrens. Parallel<br />
dazu werden ein Umzonungsverfahren sowie eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.<br />
Das Gesamtkonzept entspricht grundsätzlich den<br />
bereits schon bestehenden Baumärkten von Bauhaus<br />
und hat sich in der Vergangenheit bewährt.<br />
Dabei steht die für diese Branche wichtige «Corporate<br />
Identity» im Vordergrund. Mit dem Bauvorhaben<br />
ist eine kombinierte Verkaufs- und Lagerfläche<br />
über rund 10 500 m 2 und ein Gartenzentrum<br />
mit einem beheizten und einem nicht<br />
beheizten Hallenbereich sowie einer Freifläche<br />
von rund 3600 m 2 geplant. Das Grundstück wird<br />
über die Wolfrietstrasse sowie über die neu zu erstellende<br />
Pizolstrasse erschlossen. Dem nicht unterkellerten<br />
Verkaufsgebäude werden 277 offene<br />
Parkplätze für Kunden und 12 Parkplätze für das<br />
Personal vorgelagert. Die Anzahl der Parkplätze<br />
wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.<br />
In Abstimmung auf das planerische Gesamtkonzept<br />
K-Standort Riet wird die Fahrtenmenge kontingentiert.<br />
Das übergeordnete Verkehrsnetz und<br />
der damit verbundene Anspruch an den Lärmschutz<br />
sowie an die Luftreinhalteverordnung erlauben<br />
ein Maximum von 784 000 Fahrten pro<br />
Jahr, was einer Fahrtenmenge von 2150 Fahrten<br />
pro Tag entspricht. Bei Überschreitung der festgelegten<br />
Fahrtenmenge um mehr als 10 Prozent<br />
sind durch den Eigentümer geeignete Massnahmen<br />
zu ergreifen, zudem können verhältnismässige<br />
Massnahmen durch die Behörde verfügt werden.<br />
Es ist vorgesehen, die Parkplätze zu bewirtschaften.<br />
Die entgeltliche Bewirtschaftung erfolgt<br />
spätestens mit der Betriebsaufnahme. Ist zu diesem<br />
Zeitpunkt noch kein einheitliches Parkplatzbewirtschaftungsreglement<br />
erlassen, so wird als<br />
Übergangslösung ein minimaler Stundentarif<br />
festgelegt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong> 02/2006<br />
3<br />
Teilzonen- und Überbauungsplan<br />
Omag<br />
Die noch freie Parzelle zwischen dem<br />
Optikweg (Panzersperre) und den mehrstöckigen<br />
Omag-Gebäuden soll überbaut<br />
und genutzt werden. Zu diesem<br />
Zweck soll ein Teilzonen- und Überbauungsplanverfahren<br />
durchgeführt werden.<br />
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke<br />
Nrn. 1149, 1150 und 4409. Sie<br />
befinden sich aktuell in der Industriezone.<br />
Damit eine Wohnnutzung möglich<br />
wird, ist eine Umzonung erforderlich. Im<br />
Teilzonenplan soll das gesamte Gebiet<br />
der geplanten Überbauung neu zur<br />
Wohn- und Gewerbezone WG4 werden.<br />
Ebenfalls soll der Parzellenteil mit<br />
den südöstlichen Hochbauten im<br />
Omag-Areal (Schulhaus, Gewerbe usw.)<br />
in die WG4 umgezont werden.<br />
Im Überbauungsplan werden folgende Bereiche<br />
ausgewiesen: Baubereich WG4 mit max. fünf<br />
Vollgeschossen und 16.5 m First- und Gebäu-<br />
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs (Bus) ist<br />
gemäss dem kantonalen Richtplan so auszubauen,<br />
dass das Angebot in den Haupteinzugsgebieten<br />
mindestens der Güteklasse C, ungefähr einem<br />
15-Minuten-Takt, entspricht. Diese Anforderung<br />
kann gemäss planerischem Gesamtkonzept K-<br />
Standort Riet nur in einem Umkreis von 300 m ab<br />
den Haltestellen und für Bauhaus nur in Verbindung<br />
mit einer Verlegung der Haltestelle Riet erfüllt<br />
werden. Diesbezügliche Detailabklärungen<br />
laufen noch.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die vorliegenden Erlasse<br />
kürzlich beschlossen und diese während 30 Tagen<br />
öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006<br />
können Betroffene dagegen Einsprache erheben.<br />
Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind<br />
der Teilzonen- und der Überbauungsplan ebenfalls<br />
während einem Monat dem fakultativen Referendum<br />
zu unterstellen. Anschliessend ist die<br />
Einholung der kantonalen Genehmigung notwendig.<br />
Erst dann kann die Überbauung an die<br />
Hand genommen werden.<br />
dehöhen, Spielplatz, Freihaltegebiet (Grünflächen),<br />
Gewerbe- und Besucherparkplätze,Verkehrsflächen<br />
mit Ein- und Ausfahrt Tiefgarage<br />
und Container-Standorte. Im Weiteren werden<br />
die Umrisse der Tiefgarage definiert, welche das<br />
gewachsene Terrain um 1.0 m überragen kann,<br />
jedoch mit Erde überdeckt werden muss. Für die<br />
Gesamtüberbauung, welche den zugehörenden<br />
Bauvorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung<br />
von 20 Prozent gewährt werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den vorliegenden Teilzonenplan<br />
sowie den Überbauungsplan Omag<br />
kürzlich erlassen und diesen während 30 Tagen<br />
öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006<br />
können Betroffene dagegen Einsprache erheben.<br />
Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind<br />
die Erlasse ebenfalls während einem Monat dem<br />
fakultativen Referendum zu unterstellen. Anschliessend<br />
ist die Einholung der kantonalen Genehmigung<br />
notwendig. Erst dann kann die Überbauung<br />
an die Hand genommen werden.