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Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels

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Der Feuerbrand meldet sich zurück<br />

Die gefährliche Bakterienkrankheit des<br />

Kernobstes und verwandter Zier- und<br />

Wildgehölze tritt diesmal weniger in Erscheinung.<br />

Umso mehr gilt es jetzt, die<br />

Chance zu nutzen, gefährliche Infektionsquellen<br />

auszumerzen.<br />

Die starke Feuerbrandepidemie des vergangenen<br />

Jahres auf Kernobstbäumen ist noch in lebendiger<br />

Erinnerung. Die enormen Bekämpfungsbemühungen<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>n 2005 sowie der<br />

harte Winter haben mitgeholfen, das Infektionspotenzial<br />

wesentlich zu reduzieren. Die Fachleute<br />

gehen deshalb davon aus, dass sich in diesem<br />

Jahr weniger Befallsherde bilden werden. Auf<br />

Grund der witterungsabhängigen Infektionsbedingungen<br />

während der Obstblüte wird erwartet,<br />

dass in frühen Lagen nebst Nachzügler-Apfelblüten<br />

vorwiegend Quitten und Weissdorn betroffen<br />

sind, während in mittleren und späten Lagen<br />

auch Apfel- und späte Birnblüten neue Infektionen<br />

zeigen können. In allen Lagen können aber<br />

Pflanzen mit Befall aus dem Vorjahr wieder Symptome<br />

zeigen.<br />

Die für die Bekämpfung des Feuerbrandes zuständige<br />

Fachstelle Pflanzenschutz ermahnt<br />

dazu, die aktuelle Situation zu nutzen, um gefährliche<br />

Infektionsquellen möglichst rasch zu erkennen<br />

und auszumerzen, um das Infektionspotenzial<br />

noch weiter zu senken. Die Kontrolleure<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n sind seit Anfang Juni<br />

unterwegs, um alte Befallsherde zu überprüfen.<br />

Die Fachstelle bittet daher alle Wirtspflanzenbesitzer,<br />

die Kontrollen zu unterstützen und befallsverdächtige<br />

Pflanzen der <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />

Symptome<br />

Blütenstiele oder Triebspitzen erlahmen und<br />

werden schwarz. Blätter beginnen sich vom<br />

Stiel her dunkel zu verfärben und zeichnen<br />

daher zuerst am Blattgrund. Befallene Triebpartien<br />

sind gegen das gesunde Gewebe in<br />

der Regel nicht deutlich abgegrenzt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong> 02/2006<br />

21<br />

Wirtspflanzen des Feuerbrandes<br />

Kernobst:<br />

- Pyrus sp. (Birne)<br />

- Malus sp. (Apfel, inkl. Zierformen)<br />

- Cydonia sp. (Quitte)<br />

Wildgehölze:<br />

- Crataegus sp. (Weissdorn, Rotdorn etc.)<br />

- Sorbus sp. (Mehlbeere, Vogelbeere, Speierling)<br />

- Amelanchier sp. (Felsenbirne)<br />

Ziergehölze:<br />

- Cotoneaster sp. (Steinmispel)<br />

- Photinia davidiana (Stranvaesie)<br />

- Pyracantha sp. (Feuerdorn)<br />

- Chaenomeles sp. (Scheinquitte / Feuerbusch)<br />

- Mespilus sp. (Mispel)<br />

- Eriobotrya sp. (Wollmispel)<br />

In den politischen <strong>Gemeinde</strong>n im Sarganserland gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:<br />

Schontage Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen<br />

vom 1. bis 10. Tag jedes Monats untersagt.<br />

Nachtpflückverbot Zwischen 20.00 und 8.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.<br />

Tageskontingent Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art<br />

sammeln.<br />

Schutzmassnahmen – Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen,<br />

welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.<br />

– Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.<br />

Strafbestimmung Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.<br />

Aufsichtsorgane Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz-<br />

und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen<br />

zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.<br />

Sie haben folgende Befugnisse:<br />

– Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;<br />

– Personalien feststellen;<br />

– Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte<br />

Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.<br />

Amtliche Kontrolleurin Adresse Öffnungstage Öffnungszeit<br />

Pilzkontrolleurin Elvira Zogg 7323 Wangs, Sonntag – Freitag jeweils<br />

Bahnhofstrasse 2 18.30–19.30 Uhr<br />

Telefon oder nach tel.<br />

079 626 73 51 Vereinbarung<br />

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung<br />

über den Schutz wild wachsender<br />

Pflanzen und frei lebender Tiere des Kantons<br />

St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1)<br />

und den <strong>Gemeinde</strong>verordnungen über den<br />

Pilzschutz<br />

Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung). Die gesetzlichen<br />

Grundlagen können jederzeit bei den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratskanzleien im Sarganserland eingesehen<br />

oder Kopien davon verlangt werden.

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