Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels
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Der Feuerbrand meldet sich zurück<br />
Die gefährliche Bakterienkrankheit des<br />
Kernobstes und verwandter Zier- und<br />
Wildgehölze tritt diesmal weniger in Erscheinung.<br />
Umso mehr gilt es jetzt, die<br />
Chance zu nutzen, gefährliche Infektionsquellen<br />
auszumerzen.<br />
Die starke Feuerbrandepidemie des vergangenen<br />
Jahres auf Kernobstbäumen ist noch in lebendiger<br />
Erinnerung. Die enormen Bekämpfungsbemühungen<br />
in den <strong>Gemeinde</strong>n 2005 sowie der<br />
harte Winter haben mitgeholfen, das Infektionspotenzial<br />
wesentlich zu reduzieren. Die Fachleute<br />
gehen deshalb davon aus, dass sich in diesem<br />
Jahr weniger Befallsherde bilden werden. Auf<br />
Grund der witterungsabhängigen Infektionsbedingungen<br />
während der Obstblüte wird erwartet,<br />
dass in frühen Lagen nebst Nachzügler-Apfelblüten<br />
vorwiegend Quitten und Weissdorn betroffen<br />
sind, während in mittleren und späten Lagen<br />
auch Apfel- und späte Birnblüten neue Infektionen<br />
zeigen können. In allen Lagen können aber<br />
Pflanzen mit Befall aus dem Vorjahr wieder Symptome<br />
zeigen.<br />
Die für die Bekämpfung des Feuerbrandes zuständige<br />
Fachstelle Pflanzenschutz ermahnt<br />
dazu, die aktuelle Situation zu nutzen, um gefährliche<br />
Infektionsquellen möglichst rasch zu erkennen<br />
und auszumerzen, um das Infektionspotenzial<br />
noch weiter zu senken. Die Kontrolleure<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n sind seit Anfang Juni<br />
unterwegs, um alte Befallsherde zu überprüfen.<br />
Die Fachstelle bittet daher alle Wirtspflanzenbesitzer,<br />
die Kontrollen zu unterstützen und befallsverdächtige<br />
Pflanzen der <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />
Symptome<br />
Blütenstiele oder Triebspitzen erlahmen und<br />
werden schwarz. Blätter beginnen sich vom<br />
Stiel her dunkel zu verfärben und zeichnen<br />
daher zuerst am Blattgrund. Befallene Triebpartien<br />
sind gegen das gesunde Gewebe in<br />
der Regel nicht deutlich abgegrenzt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong> 02/2006<br />
21<br />
Wirtspflanzen des Feuerbrandes<br />
Kernobst:<br />
- Pyrus sp. (Birne)<br />
- Malus sp. (Apfel, inkl. Zierformen)<br />
- Cydonia sp. (Quitte)<br />
Wildgehölze:<br />
- Crataegus sp. (Weissdorn, Rotdorn etc.)<br />
- Sorbus sp. (Mehlbeere, Vogelbeere, Speierling)<br />
- Amelanchier sp. (Felsenbirne)<br />
Ziergehölze:<br />
- Cotoneaster sp. (Steinmispel)<br />
- Photinia davidiana (Stranvaesie)<br />
- Pyracantha sp. (Feuerdorn)<br />
- Chaenomeles sp. (Scheinquitte / Feuerbusch)<br />
- Mespilus sp. (Mispel)<br />
- Eriobotrya sp. (Wollmispel)<br />
In den politischen <strong>Gemeinde</strong>n im Sarganserland gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:<br />
Schontage Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen<br />
vom 1. bis 10. Tag jedes Monats untersagt.<br />
Nachtpflückverbot Zwischen 20.00 und 8.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.<br />
Tageskontingent Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art<br />
sammeln.<br />
Schutzmassnahmen – Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen,<br />
welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.<br />
– Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.<br />
Strafbestimmung Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.<br />
Aufsichtsorgane Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz-<br />
und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen<br />
zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.<br />
Sie haben folgende Befugnisse:<br />
– Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;<br />
– Personalien feststellen;<br />
– Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte<br />
Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.<br />
Amtliche Kontrolleurin Adresse Öffnungstage Öffnungszeit<br />
Pilzkontrolleurin Elvira Zogg 7323 Wangs, Sonntag – Freitag jeweils<br />
Bahnhofstrasse 2 18.30–19.30 Uhr<br />
Telefon oder nach tel.<br />
079 626 73 51 Vereinbarung<br />
Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung<br />
über den Schutz wild wachsender<br />
Pflanzen und frei lebender Tiere des Kantons<br />
St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1)<br />
und den <strong>Gemeinde</strong>verordnungen über den<br />
Pilzschutz<br />
Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung). Die gesetzlichen<br />
Grundlagen können jederzeit bei den<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratskanzleien im Sarganserland eingesehen<br />
oder Kopien davon verlangt werden.