Musterleitfaden zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ... - LASi
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Hinweise <strong>zur</strong> Ermittlung des Eichen- und Buchen-Anteils entsprechend den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> TRGS 553 „Holzstaub"<br />
Der Nachweis über die Anteile von Eiche/Buche am Holzeinsatz sollte, wenn<br />
möglich, für die vergangenen zwei Jahre geführt werden.<br />
Spalte 1:<br />
Die gängigen Hölzer und Holzwerkstoffe sind hier aufgeführt. Die zweite Zeile<br />
(Spanplatte mit Zertifikat) ist <strong>der</strong> ersten Zeile vorzuziehen, wenn eine Bestätigung<br />
des Lieferanten über den tatsächlichen Inhalt von Eiche/Buche in den verwendeten<br />
Spanplatten vorliegt.<br />
Spalte 2:<br />
Um einen einheitlichen Bezugswert zu erhalten wird die eingekaufte Menge in m 3<br />
eingesetzt. Dies gilt auch für Furniere.<br />
Besser ist es, soweit möglich, die verbrauchte Menge einzusetzen, d. h. die<br />
Bestandsverän<strong>der</strong>ungen am Jahresende bei den einzelnen Materialien zu<br />
berücksichtigen.<br />
Spalte 3:<br />
Die hier aufgeführten Verschnittabschlagsätze entsprechen den Vorgaben <strong>der</strong> TRGS<br />
553. Die eingekaufte bzw. verbrauchte Menge an Material abzüglich Verschnitt ergibt<br />
die rechnerische Fertigmenge (Spalte 4).<br />
Spalte 5:<br />
Diese Spalte gibt die Anteile von Buche und Eiche in den eingesetzten<br />
Holzwerkstoffen an. Die TRGS 553 geht davon aus, daß in den meisten Spanplatten<br />
<strong>der</strong> Eichen-Buchen-Anteil geringer als 20 % ist. Sie sollten sich jedoch vom<br />
Holzwerkstofflieferanten den genauen Anteil dieser Holzarten in <strong>der</strong> von Ihnen<br />
verwendeten Spanplatte schriftlich bestätigen lassen. Insbeson<strong>der</strong>e bei Tischlereien,<br />
die viel Spanplatten verarbeiten, wird sich dies im En<strong>der</strong>gebnis nie<strong>der</strong>schlagen. Für<br />
Spanplatten mit bestätigtem Prozentsatz ist Zeile zwei reserviert.<br />
Berechnung<br />
Die Summen <strong>der</strong> Spalten 5 und 4 werden dividiert und mit 100 multipliziert.<br />
Ergebnis<br />
Liegt das Ergebnis über 10 %, ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt/Amt für<br />
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik dies mitzuteilen. Wir empfehlen das Formblatt<br />
„Anzeige über die Verarbeitung o<strong>der</strong> Verwendung von Eichen- bzw. Buchenholz, das<br />
vom Bundesverband HKH erarbeitet wurde.<br />
herausgegeben vom<br />
Bundesverband HKH, Wiesbaden