Konzert - Gemeinde Pleidelsheim
Konzert - Gemeinde Pleidelsheim
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www.pleidelsheim.de<br />
Amtsblatt der<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pleidelsheim</strong><br />
Nummer 30<br />
Freitag, 27. Juli<br />
Jahrgang 2012
2 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
amtliche<br />
bekanntmachungen<br />
Termine der AVL im August 2012<br />
Leerungen:<br />
2.8.2012 Restmüll 1100 l<br />
3.8.2012 Biogut<br />
9.8.2012 Restmüll 1100 l<br />
10.8.2012 Restmüll<br />
15.8.2012 flach<br />
16.8.2012 rund, Restmüll 1100 l<br />
17.8.2012 Biogut<br />
21.8.2012 flach 1100 l<br />
23.8.2012 Restmüll 1100 l<br />
24.8.2012 Restmüll<br />
30.8.2012 Restmüll 1100 l<br />
31.8.2012 Biogut<br />
Recyclinghof Steinheim:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag:<br />
9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr<br />
Freitag:<br />
9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr<br />
Samstag:<br />
9bis13Uhr<br />
Mittwoch geschlossen!<br />
Neue Handynummer Wasserversorgung<br />
Die Handynummer der Wasserversorgung ändert sich ab dem<br />
1.8.2012. Ab diesem Zeitpunkt sind die Mitarbeiter der Wasserversorgung<br />
in dringenden Fällen unter der Mobilfunknummer<br />
0151 26449324 (Herr Heister oder Herr Schrader) erreichbar.<br />
Kommunale Geschwindigkeitsmessungen<br />
An folgenden Messpunkten wurde durch das Landratsamt Ludwigsburg<br />
eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt:<br />
Messung: 13.7.2012 (Radarmessung)<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung der<br />
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./<strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Flächennutzungsplan 2020<br />
Teilbereich Ludwigsburger Straße Ost (Freiberg a.N.)<br />
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Freiberg a.N./<strong>Pleidelsheim</strong> hat am 17.7.2012 die Einleitung des<br />
Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020,<br />
Teilbereich Ludwigsburger Straße Ost, in öffentlicher Sitzung<br />
beschlossen. Der Entwurf wurde gebilligt und beschlossen, diesen<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:<br />
- im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks<br />
2682 (Bahngrundstück),<br />
- im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 1575 (Hohenecker<br />
Weg) sowie durch Teilflächen der Flurstücke<br />
2291, 2290, 2288, 2286, 2284, 2279-2282, 2436, 2276-<br />
2278, 2273, 2260-2262, 2251 und 2250<br />
- im Süden durch die Südgrenzen der Flurstücke 2203 und 2520<br />
- im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 2533/3,<br />
durch die Südgrenze der Flurstücke 3989 und 2436, durch<br />
die Westgrenzen der Flurstücke 2250, 2258, 2258/1-3,<br />
2439 und 2424 durch die Nordgrenze des Flurstücks 2251<br />
und 2273 sowie durch Teilflächen der Flurstücke 2455/1,<br />
2444, 2441/1, 2417 und 2303<br />
Auf beiliegende Gebietsabgrenzung wird verwiesen.<br />
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Erläuterungsbericht<br />
inkl. Umweltbericht vom 3.8.12 bis einschließlich<br />
14.9.2012 (Auslegungsfrist) jeweils bei der Stadtverwaltung<br />
Freiberg a.N., Anschlagtafel im 1. OG und bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Pleidelsheim</strong>, Anschlagtafel im EG während der Öffnungszeiten<br />
- in Freiberg:<br />
montags - freitags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
montags 16.00 - 18.00 Uhr<br />
donnerstags 14.00 - 15.30 Uhr<br />
- in <strong>Pleidelsheim</strong>:<br />
montags - freitags 8.00 - 12.00 Uhr<br />
dienstags 14.00 - 18.00 Uhr<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich odermündlich<br />
zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Stadt Freiberg a.N.,<br />
Zimmer 8, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N. und bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Pleidelsheim</strong>, Zimmer 5, Marbacher Str. 5,<br />
74385 <strong>Pleidelsheim</strong> abgegeben werden.<br />
Fortsetzung Seite 4
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
3
4 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
Notfalldienste<br />
Notfallpraxis<br />
Nördlicher Landkreis Ludwigsburg e. V.<br />
Uhlandstraße 24, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />
(neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert)<br />
Öffnungszeiten: Werktags ab 18 Uhr bis morgens 7 Uhr. An<br />
Wochenenden von Freitag 18 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr<br />
sowie an Feiertagen von 8 Uhr bis 7 Uhr morgens des folgenden<br />
Tages.<br />
Telefonische Anmeldung erbeten unter: 07142 7779844<br />
Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaustiefgarage.<br />
Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis<br />
zu kommen.<br />
Kinderärzte<br />
Samstag, 28. Juli 2012<br />
Frau Dr. Hoffmann, Remseck-Aldingen, Neckarkanalstraße<br />
73, Tel. 07146 284567, ab 22 Uhr 07141 780790<br />
Herr Dr. Schwarz, Vaihingen-Enzweihingen, Vaihinger Straße<br />
8, Tel. 07042 4026<br />
Sonntag, 29. Juli 2012<br />
Frau Dr. Langer, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel. 07143 2904<br />
Dres. Knapp, Schwieberdingen, Christofstraße 13A, Tel.<br />
07150 31079, ab 20 Uhr 0711 834365<br />
Der Notdienst beginnt um 8Uhrund endet um 8Uhr.Gehfähige<br />
Patienten werden gebeten, in der Zeit von 10 bis 11 Uhr<br />
und von 16.30 bis 17 Uhr die Praxis des Dienst habenden<br />
Arztes aufzusuchen.<br />
Zahnärzte<br />
zu erfragen über Telefon 0711 7877733<br />
Tierärzte<br />
Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des<br />
Haustierarztes/ärztin zu erfragen.<br />
Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken<br />
Marbach und Umgebung<br />
27.7.: Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2<br />
28.7.: Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22<br />
29.7.: Sophien-Apotheke, Freiberg, Stuttgarter Str. 42<br />
30.7.: Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchstr. 1<br />
31.7.: Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19<br />
1.8.: Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäußer Str. 1<br />
2.8.: Palm’sche Apotheke, Freiberg, Marktplatz 10<br />
3.8.: Stadt-Apotheke, Großbottwar, Schlosserstr. 2<br />
Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.<br />
Wasserversorgung Notdienst<br />
abends und am Wochenende 0176 22966156<br />
Sozialstation <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Träger der Sozialstation ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:<br />
Sozialstation - Telefon 07144 264-59<br />
(im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)<br />
Sprechzeiten im Büro der Sozialstation:<br />
Sprechzeiten im Büro:<br />
Montagbis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Sprechzeitensteht<br />
eine 24-Std.-Rufbereitschaft auch am Wochenende<br />
und an Feiertagen zur Verfügung.<br />
Hospizgruppe <strong>Pleidelsheim</strong> - 07144 264-59<br />
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.<br />
Fortsetzung von Seite 2<br />
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt<br />
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist<br />
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben<br />
können.<br />
Freiberg a.N., 24.7.2012<br />
Dirk Schaible, Bürgermeister<br />
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Pleidelsheim</strong>, 24.7.2012<br />
Ralf Trettner<br />
Bürgermeister<br />
Forst-Experten informieren über Befall durch<br />
Eichenprozessionsspinner im Landkreis<br />
Vorsicht beim Waldspaziergang: Kontakt mit den Raupen<br />
des Eichenprozessionsspinners kann allergische Reaktionen<br />
auslösen<br />
LUDWIGSBURG. Wer in diesen Tagen Naherholung in den<br />
Waldgebieten des Landkreises sucht, sollte sich in Acht<br />
nehmen: Die Forst-Experten des Landratsamtes warnen<br />
vor dem Kontakt mit den Raupen des so genannten Eichenprozessionsspinners,<br />
eines kleinen Insektes, das auch in<br />
diesem Jahr in unseren Wäldern zu finden ist. Es richtet<br />
nicht nur Schäden an Bäumen und Sträuchern an, sondern<br />
kann auch allergische Reaktionen in Form von Hautausschlägen<br />
und Atemwegsbeschwerden beim Menschen hervorrufen,<br />
wenn man die fast unsichtbaren Härchen der kleinen<br />
Tiere berührt. Aus diesem Grund gilt: Wer sicher gehen<br />
möchte, sollte in den kommenden Wochen Hinweisschilder<br />
beachten und betroffene Laubwaldgebiete meiden.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
Wie bereits in den<br />
vergangenen Jahren<br />
betrifft der Befall<br />
durch den Eichenprozessionsspinner<br />
den gesamten Landkreis<br />
Ludwigsburg.<br />
Die Raupen des<br />
Nachtfalters finden<br />
sich vor allem in lichten<br />
Eichenbeständen<br />
und an Waldrändern.<br />
Da diese kleinen Tierchen<br />
auch für den<br />
Menschen gefährlich<br />
sein können, sollte<br />
man derzeit besonders<br />
auf die Raupen<br />
und Gespinste des<br />
Insektes achten.<br />
Die Raupen sind<br />
bläulich-schwarzgrau,<br />
an den Seiten<br />
weißlich und tragen<br />
auf dem Rücken rötlichbraune, langbehaarte Warzen. Auffällig<br />
sind die so genannten Fraßgesellschaften, die sich prozessionsartig<br />
von den Gespinstnestern am Stamm und an Astgabeln<br />
zum Fraßort in die Baumkronen und wieder zurück bewegen -<br />
daher der Name dieses Insekts. Die Raupen verpuppen sich in<br />
den kommenden Tagen in diesen Gespinstnestern. Die unscheinbaren<br />
Nachtfalter erscheinen dann Ende Juli/Anfang August.<br />
In den Gebieten, wo aufgrund von Eigelegezählungen im vergangenen<br />
Winter eine starke Schädigung der Eichenbestände<br />
zu erwarten gewesen wäre, wurde der Eichenprozessionsspinner<br />
im Mai dieses Jahres mit einem biologischen Insektizid bekämpft.<br />
Betroffen davon waren Wälder im Raum Sersheim und<br />
Großsachsenheim.<br />
Während sich der Schaden durch Raupenfraß andernorts für<br />
die betroffenen Eichen in Grenzen hält, können die giftigen<br />
Brennhaare der Raupen beim Menschen heftige allergische Reaktionen<br />
auslösen. Diese Härchen halten sich sehr lange, in<br />
den Gespinsten mitunter bis in den Winter hinein. Da sie extrem<br />
leicht und fein sind, können Sie vom Wind verteilt und sogar<br />
eingeatmet werden. In der Folge können mittelschwere, juckende<br />
und entzündliche Hautreaktionen sowie Atemwegsbeschwerden<br />
auftreten. Regen vermindert die Kontaktwahrscheinlichkeit<br />
mit den Raupenhaaren, da diese aus der Luft<br />
"gewaschen" werden.<br />
Die einfachste und wichtigste Maßnahme ist, den Kontakt mit<br />
den Raupenhaaren zu vermeiden und so genannte Gespinstnester<br />
keinesfalls zu berühren. Eltern sollten darauf achten,<br />
dass ihre Kinder nicht mit Raupen und nicht in den betroffenen<br />
Waldgebieten spielen. Eine möglichst geschlossene Kleidung<br />
trägt dazu bei, den direkten Körperkontakt mit den feinen Raupenhaaren<br />
zu vermeiden. Generell gilt: Wenn möglich, sollte<br />
man befallene Waldgebiete meiden. Bei starkem Befall in Erholungsgebieten<br />
wird mit Hinweisschildern vor dem Insekt gewarnt.<br />
Aufgrund der erwähnten "Langlebigkeit" und verschiedenen<br />
Verbreitungsmöglichkeiten muss jedoch auch außerhalb der direkt<br />
betroffenen Gebiete mit einem Befall beziehungsweise einer<br />
Gefährdung gerechnet werden. Daher ist nicht auszuschließen,<br />
dass zum Beispiel betroffene Waldspielplätze vorübergehend<br />
gesperrt werden müssen.<br />
Denjenigen, die versehentlich in Kontakt mit den Raupen oder<br />
ihren Härchen gekommen sind, empfehlen die Fachleute,<br />
gründlich zu duschen. Betroffene sollten sich nicht kratzen und<br />
ihre Kleidung umgehend waschen. Das Entfernen der Gespinste<br />
muss Fachleuten überlassen werden, da diese eine geeignete<br />
Schutzausrüstung besitzen. Bei gesundheitlichen Beschwerden<br />
sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen und diesen auf den<br />
Kontakt mit den Raupen hinweisen.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
(Abwassersatzung - AbwS)<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-<br />
Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und<br />
42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg<br />
(KAG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> am<br />
19.07.2012 folgende Satzung beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§1<br />
Öffentliche Einrichtung<br />
(1)Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> betreibt die Beseitigung des in<br />
ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche<br />
Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass<br />
das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />
oder von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten<br />
oder befestigten Flächen auch in sonstiger Weise in die<br />
öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder zu einer öffentlichen<br />
Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert)<br />
wird.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder<br />
teilweise durch Dritte vornehmen lassen.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />
§2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen,<br />
landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt<br />
oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist<br />
oder das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter<br />
oder befestigter Grundstücke abfließt.<br />
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den<br />
Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.<br />
Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen<br />
Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und<br />
Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Retentionsbodenfilter,<br />
Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke,<br />
Kläranlagen, und Versickerungs- und<br />
Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Muldenund<br />
Rigolensysteme, Sickermulden/ -teiche/ -schächte),<br />
soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> zur öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />
benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört<br />
auch der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich<br />
der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft<br />
(Grundstücksanschluss).<br />
(3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen,<br />
die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung<br />
des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage<br />
dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im<br />
Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das<br />
Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),<br />
Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung<br />
und Versickerungs- und Rückhaltebecken<br />
für Niederschlagswasser soweit sie sich auf<br />
privaten Grundstücksflächen befinden.<br />
(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige<br />
Ableitungen in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen,<br />
dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen<br />
(z.B. Starkregen) erfolgt. Drosseleinrichtungen dienen der<br />
gleichmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung<br />
von Abwasser in den öffentlichen Kanal.<br />
5
6 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
II. Anschluss und Benutzung<br />
§3<br />
Berechtigung und Verpflichtung<br />
zum Anschluss und zur Benutzung<br />
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser<br />
anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt<br />
und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen<br />
und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser<br />
der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 45 b Abs. 1 und<br />
Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder<br />
sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks<br />
Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft<br />
auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer<br />
Wohnung berechtigten Personen.<br />
(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für<br />
sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig<br />
hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage<br />
erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so<br />
ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der<br />
betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />
(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der<br />
Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege,<br />
des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen<br />
Wohls geboten ist.<br />
§4<br />
Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />
(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche<br />
Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder<br />
die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für<br />
die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die<br />
<strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten, dass das Grundstück<br />
an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen<br />
wird.<br />
(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />
noch nicht hergestellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen<br />
Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage<br />
gestatten oder verlangen.<br />
§5<br />
Befreiungen<br />
Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung<br />
deren Einrichtungen ist aufgrund § 45 b. Abs. 4 Satz<br />
3 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit<br />
und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die<br />
Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden<br />
privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers<br />
nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich<br />
unbedenklich ist.<br />
§6<br />
Allgemeine Ausschlüsse<br />
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche<br />
Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der<br />
Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlangen,<br />
die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung<br />
beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern,<br />
erschweren oder gefährden können, oder die den in<br />
öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder<br />
dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,<br />
Gase und Dämpfe.<br />
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:<br />
1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen<br />
oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen<br />
führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Asche,<br />
Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe,<br />
Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle,<br />
Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub,<br />
Trester und hefehaltige Rückstände);<br />
2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige<br />
Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und<br />
Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze,<br />
Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren<br />
Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete oder<br />
radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;<br />
3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft<br />
und Molke;<br />
4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser<br />
(z.B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser);<br />
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder<br />
Dämpfe verbreiten kann;<br />
6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid<br />
nicht entspricht;<br />
7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe<br />
über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts<br />
DWA-M 115-2 vom Juli 2005 (Herausgeber/Vertrieb:<br />
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser<br />
und Abfall e.V.-DWA-, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773<br />
Hennef) liegen.<br />
(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall über die nach Absatz 2<br />
einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen<br />
stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen<br />
Abwasseranlagen erforderlich ist.<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />
der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange<br />
nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme<br />
im Einzellfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der<br />
Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt.<br />
§7<br />
Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen<br />
Abwasserbeseitigung ausschließen,<br />
a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick<br />
auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge<br />
des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen<br />
würde;<br />
b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik<br />
nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt,<br />
fortgeleitet oder behandelt werden kann.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss<br />
und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer<br />
die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf<br />
Verlangen angemessene Sicherheit leistet.<br />
(3) Schließt die <strong>Gemeinde</strong> in Einzelfällen Abwasser von der<br />
Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde<br />
(§ 45 b. Abs. 4 Satz 2 WG).<br />
§8<br />
Einleitungsbeschränkungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser<br />
von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig<br />
machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere<br />
im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert.<br />
(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen,<br />
die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />
sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet<br />
werden.<br />
(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht<br />
nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der<br />
schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
§9<br />
Eigenkontrolle<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten<br />
(nach §3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur<br />
Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit<br />
der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht<br />
in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut<br />
oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück<br />
angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand<br />
gehalten werden.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt<br />
wird, die für die Bedienung der Anlage und für die<br />
Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch<br />
ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum<br />
der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet,<br />
aufzubewahren und der <strong>Gemeinde</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />
§10<br />
Abwasseruntersuchungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen<br />
vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen<br />
die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen<br />
sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt<br />
§ 21 Abs. 2 entsprechend.<br />
(2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />
werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich<br />
zu beseitigen.<br />
§11<br />
Grundstücksbenutzung<br />
Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
der §§ 88 ff WG verpflichtet werden, für Zwecke der<br />
öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen<br />
einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser<br />
über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die<br />
Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss<br />
anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken<br />
zu dulden.<br />
III. Grundstücksanschlüsse,<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
§12<br />
Grundstücksanschlüsse<br />
(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert,<br />
abgetrennt und beseitigt.<br />
(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren<br />
Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers<br />
und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> bestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die<br />
für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen<br />
Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind<br />
durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal<br />
(§ 33 Nr. 1) abgegolten.<br />
(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss;<br />
werden Grundstücke im Trennverfahren<br />
entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann mehr als einen<br />
Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch<br />
notwendig hält. In besonders begründeten Fällen<br />
(z.B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die <strong>Gemeinde</strong><br />
den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen<br />
Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag<br />
zulassen.<br />
§13<br />
Sonstige Anschlüsse<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />
weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige<br />
oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere<br />
Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für<br />
Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34)<br />
neu gebildet werden.<br />
(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung<br />
und Beseitigung der in Absatz 1 genannten<br />
Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu erstatten.<br />
(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung<br />
des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der<br />
Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird<br />
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids<br />
fällig.<br />
§14<br />
Private Grundstücksanschlüsse<br />
(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer<br />
auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern,<br />
zu erneuern und zu beseitigen.<br />
(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit<br />
und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, und verzichtet der Grundstückseigentümer<br />
schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der<br />
Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der <strong>Gemeinde</strong><br />
zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich.(§<br />
35 BauGB)<br />
(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten<br />
an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs.<br />
1) sind der <strong>Gemeinde</strong> vom Grundstückseigentümer mindestens<br />
14 Tage vorher anzuzeigen.<br />
§15<br />
Genehmigungen<br />
(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen<br />
a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />
b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie<br />
die Änderung der Benutzung.<br />
Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die<br />
Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />
(z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen)<br />
gleich.<br />
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und<br />
Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung<br />
der Abwässer und die Bemessung der Anlagen<br />
ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen<br />
beizufügen:- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung<br />
sämtlicher auf dem Grundstück bestehender<br />
Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen,<br />
der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle<br />
und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />
Brunnen, Gruben, usw.;-Grundrisse des Untergeschosses<br />
(Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden<br />
Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung<br />
der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung<br />
und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe<br />
des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber<br />
oder Rückstauverschlüsse;<br />
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im<br />
Maßstab 1:100inder Richtung der Hauptleitungen(mit Angabe<br />
der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen<br />
und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage<br />
und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).<br />
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben<br />
(Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und<br />
Höhenfestpunkte) sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen. Dort<br />
sind auch Formularefürdie Entwässerungsanträge erhältlich.<br />
§16<br />
Regeln der Technik<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu<br />
betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />
die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb<br />
und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards,<br />
die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung<br />
einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen<br />
auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.<br />
§17<br />
Herstellung, Änderung und Unterhaltung der<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer<br />
auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten,<br />
zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich<br />
zu reinigen.<br />
7
8 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss,<br />
einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage,<br />
vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts,<br />
herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden<br />
Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.<br />
§ 13 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm<br />
Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr<br />
(Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich<br />
an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss<br />
stets zugänglich und bis auf Rückstauebene(§ 20) wasserdicht<br />
ausgeführt sein.<br />
(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />
- außer Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong><br />
den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen.<br />
Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3<br />
gilt entsprechend. Die <strong>Gemeinde</strong> kann die in Satz 1 genannten<br />
Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer<br />
übertragen.<br />
§18<br />
Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,<br />
Zerkleinerungsgeräte<br />
(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie<br />
Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das<br />
Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung<br />
dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider<br />
mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben,<br />
zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider<br />
mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer<br />
in regelmäßigen Zeitabständen, darüber<br />
hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen.<br />
Bei schuldhafter Säumnis ist er der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber<br />
schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung<br />
der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall<br />
den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage<br />
verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers<br />
notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken,<br />
die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden.<br />
§ 16 bleibt unberührt.<br />
(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und<br />
dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung<br />
dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen<br />
werden.<br />
§19<br />
Toiletten mit Wasserspülung, Kleinkläranlagen<br />
(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen<br />
nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig.<br />
(2) Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen<br />
sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das<br />
Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />
ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer<br />
selbst.<br />
§20<br />
Sicherung gegen Rückstau<br />
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />
Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die<br />
Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />
(Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer<br />
auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden.<br />
Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien<br />
Abfluss des Abwassers zu sorgen.<br />
§21<br />
Abnahme und Prüfung der<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />
(1) Vor der Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong> darf die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
nicht in Berieb genommen<br />
werden.Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsan-<br />
lage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter<br />
und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer<br />
Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie<br />
Ausführung der Arbeiten.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und<br />
Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die<br />
Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben<br />
den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in<br />
die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der<br />
Anlagen beauftragten Personen dürfen Grundstücke zum<br />
Zwecke der Prüfung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen<br />
betreten.<br />
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer<br />
unverzüglich zu beseitigen.<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> ist nach § 83 Abs. 3 WG in Verbindung<br />
mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet,<br />
Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit<br />
und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage<br />
zu erwarten ist, in einem sogenannten<br />
Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde<br />
vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe<br />
sind verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong>, auf deren Anforderung<br />
hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen<br />
Angaben zu machen. Dabei handelt es sich<br />
um folgende Angaben:Namen des Betriebes und der Verantwortlichen,<br />
Art und Umfang der Produktion, eingeleitete<br />
Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage<br />
sowie Hauptabwasserinhaltsstoffe. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes<br />
beachten.<br />
IV. Abwasserbeitrag<br />
§22<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands<br />
für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen<br />
Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag<br />
wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben.<br />
§23<br />
Gegenstand der Beitragspflicht<br />
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine<br />
bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn<br />
sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene<br />
Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche<br />
Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der<br />
Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung<br />
Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zur Bebauung anstehen.<br />
(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht<br />
auch dann, wenn dieVoraussetzungen des Absatzes<br />
1 nicht erfüllt sind.<br />
§24<br />
Beitragsschuldner<br />
(1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist,<br />
wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />
Eigentümer des Grundstücks ist.<br />
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist<br />
der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.<br />
Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner;<br />
bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen<br />
Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend dem Miteigentumsanteil<br />
beitragspflichtig.<br />
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />
im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten<br />
Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
§25<br />
Beitragsmaßstab<br />
Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese<br />
ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26)<br />
mit einem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebnis wird auf eine<br />
volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die<br />
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />
die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />
werden.<br />
§26<br />
Grundstücksfläche<br />
(1) Als Grundstücksfläche gilt:<br />
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die<br />
Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde<br />
zu legen ist;<br />
2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderliche<br />
Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche<br />
Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von<br />
der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.<br />
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung<br />
über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen<br />
tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe<br />
maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung,<br />
zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt<br />
wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige<br />
Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen,<br />
bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.<br />
(2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt.<br />
§27<br />
Nutzungsfaktor<br />
(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche<br />
(§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im<br />
Einzelnen beträgt:<br />
1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00,<br />
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25,<br />
3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50,<br />
4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75,<br />
5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00.<br />
(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die<br />
nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen<br />
die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird<br />
ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt<br />
für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren<br />
Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung<br />
nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden<br />
überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe,<br />
Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen).Die §§ 28<br />
bis 31 finden keine Anwendung.<br />
§28<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />
ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />
Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige<br />
Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere<br />
Geschosszahl genehmigt, so ist diesezugrunde zu legen. AlsGe schosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO)<br />
in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere<br />
bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist<br />
die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />
§29<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die ein Bebauungsplan eine<br />
Baumassenzahl festsetzt<br />
(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />
eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />
geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine<br />
volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf<br />
die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />
die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der<br />
Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt<br />
sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse<br />
durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des<br />
Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle<br />
Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die<br />
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />
die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle<br />
Zahl abgerundet werden.<br />
§30<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die ein Bebauungsplan die Höhe<br />
baulicher Anlagen festsetzt<br />
(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine<br />
Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen<br />
in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe)<br />
fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß<br />
der Höhe der baulichen Anlagen geteilt durch<br />
1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />
(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete<br />
(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und<br />
besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete<br />
und<br />
2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),<br />
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete<br />
(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete<br />
(SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine<br />
volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine<br />
Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen<br />
in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der<br />
senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut)<br />
fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß<br />
der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />
1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />
(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeineWohngebiete<br />
(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und<br />
besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete<br />
und<br />
2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),<br />
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete<br />
(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete<br />
(SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine<br />
volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan<br />
festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist<br />
diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />
(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />
oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe<br />
als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage<br />
aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl<br />
umzurechnen.<br />
§31<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die keine Planfestsetzung<br />
im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />
(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten<br />
Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen<br />
nach §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend:<br />
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />
Geschosse,<br />
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die<br />
Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung<br />
überwiegend vorhandenen Geschosse.<br />
9
10 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:<br />
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl dertatsächlich vorhandenen<br />
Geschosse;<br />
2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben<br />
genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.<br />
(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der<br />
im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind<br />
auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher<br />
Geschosszahl vorhanden, ist die höchste<br />
Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />
(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss<br />
i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks<br />
geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und<br />
nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach<br />
Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf<br />
eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />
die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
§32<br />
Weitere Beitragspflicht<br />
Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld<br />
bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei<br />
angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge<br />
erhoben,<br />
1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige<br />
Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten<br />
oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein<br />
zugelassen wird;<br />
2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr.1 und 2 eine höhere<br />
Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird;<br />
3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt<br />
wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;<br />
4. soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung<br />
gem. § 31 Abs. 1 KAG oder eine Tiefenbegrenzung gem. §<br />
26 Abs. 1 Nr.2 entfallen;<br />
5. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für<br />
die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet<br />
werden.<br />
§33<br />
Beitragssatz<br />
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:<br />
Teilbeträge je m2 Nutzungsfläche (§ 25)<br />
1. - für den öffentlichen Abwasserkanal<br />
3,62 E<br />
- für Zuleitungssammler und<br />
Regenüberlaufbecken 2,03 E<br />
2. für den mechanischen Teil und den<br />
biologischen Teildes Klärwerks 0,41 E<br />
§34<br />
Entstehung der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />
1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück<br />
an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann.<br />
2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens<br />
jedoch mit dessen Genehmigung.<br />
3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der<br />
Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden<br />
können.<br />
4. In den Fällen des § 32 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der<br />
Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans<br />
oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz<br />
1Nr.2und3BauGB.<br />
5. In den Fällen des § 32 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des<br />
Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist.<br />
6. In den Fällen des § 32 Nr. 4<br />
a) mit dem In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans bzw.<br />
dem In-Kraft-Treten einer Satzung im Sinne von § 34<br />
Abs. 4 Satz 1 BauGB;<br />
b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens<br />
mit der Genehmigung des Anschlusses;<br />
c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss<br />
mit der Erteilung der Baugenehmigung;d) bei gewerblicher<br />
Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung.<br />
7. In den Fällen des § 32 Nr. 5, wenn das neugebildete<br />
Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.<br />
(2) Für Grundstücke, dieschon vor dem 1.4.1964 an dieöffentlichen<br />
Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden<br />
können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind,<br />
entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss,<br />
frühestens mit dessen Genehmigung.<br />
(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.<br />
§35<br />
Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeträge<br />
nach § 33 Nr. 2 und 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen<br />
Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des<br />
Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird.<br />
(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlung<br />
werden jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids<br />
fällig.<br />
§36<br />
Ablösung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht<br />
entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung<br />
des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren.<br />
(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe<br />
der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld);<br />
die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen<br />
dieser Satzung.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />
V. Abwassergebühren<br />
§37<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
(1)Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt für die Benutzung der öffentlichen<br />
Abwasseranlagen getrennt Abwassergebühren für das auf<br />
den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr)<br />
und für das auf den Grundstücken anfallende<br />
Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>erhebt auch eine Abwassergebühr für sonstige<br />
Einleitungen (§ 8 Abs. 3) und bei der Anlieferung von<br />
Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage.<br />
§38<br />
Gebührenmaßstab<br />
(1) Die Schmutzwassergebühr ( § 40) bemisst sich nach der<br />
Schmutzwassermenge, die auf dem an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt<br />
(§ 40).<br />
(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die<br />
Abwassergebühr nach der eingeleiteten Abwasser- bzw.<br />
Wassermenge.<br />
(3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />
gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr<br />
nach Menge des angelieferten Abwassers.<br />
(4) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den<br />
überbauten oder darüber hinaus befestigten Flächen der<br />
an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen<br />
Grundstücke (gerundet auf volle m2 ), von denen das Niederschlagswasser<br />
unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />
Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a).<br />
§39<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldner der Schmutzwassergebühr nach § 38 Abs. 1,<br />
der Abwassergebühr nach § 38 Abs. 2 sowie der Niederschlagswassergebühr<br />
nach § 38 Abs. 4 ist der Grundstückseigentümer.<br />
Der Erbbauberechtigte ist anstelle des<br />
Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim<br />
Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht<br />
mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonates<br />
auf den neuen Gebührenschuldner über.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
(2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Absatz 3 ist<br />
derjenige, der das Abwasser anliefert.<br />
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />
§40<br />
Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />
(1) Die Bemessungsgrundlage in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum<br />
(§ 43 Abs. 1 Satz 1) für die Schmutzwassergebühr<br />
im Sinne von § 38 Abs. 1 ist:<br />
a) die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung<br />
zugeführten Wassermenge;<br />
b) bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung<br />
die dieser entnommenen Wassermenge,<br />
c) im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser,<br />
soweit es als Brauchwasser im Haushalt<br />
oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen<br />
(§ 8 Abs. 3) ist die Bemessungsgrundlage die eingeleitete<br />
Wasser/Schmutzwassermenge.<br />
(2) Auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> hat der Gebührenschuldner<br />
bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher<br />
Wasserversorgung (Abs. 1 Buchst. b) und bei der<br />
Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs.<br />
1 Buchst. c) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten<br />
anzubringen und zu unterhalten. Der Nachweis der eingeleiteten<br />
Mengen soll durch Messung eines besonderen<br />
Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den<br />
eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der <strong>Gemeinde</strong><br />
plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur<br />
durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen<br />
eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückeigentümers<br />
und sind von diesem auf eigene Kosten<br />
einzubauen und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie<br />
der Austausch eines Zwischenzählers ist der <strong>Gemeinde</strong><br />
innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Zählerstandes<br />
anzuzeigen.<br />
(3) Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser<br />
im Haushalt (Abs. 1 Satz 1 Ziffer c) wird, solange keine<br />
geeigneten Messeinrichtungen nach Abs. 2 angebracht<br />
sind, als angefallene Abwassermenge eine Pauschalmenge<br />
von 8 m3 /Jahr und Person zugrunde gelegt. Dabei werden<br />
alle polizeilich gemeldeten Personen berücksichtigt, die<br />
sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld (§<br />
43) auf dem Grundstück aufhalten.<br />
§ 40a<br />
Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />
(1) Die Bemessungsgrundlage in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum<br />
(§ 43 Abs. 1 Satz 1) für die Niederschlagswassergebühr<br />
gem. § 38 Abs. 4 sind die überbauten oder<br />
darüber hinaus befestigten Flächen der an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke, von denen<br />
Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den<br />
öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend<br />
für die Berechnung der versiegelten Flächen der an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke<br />
ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes,<br />
bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der<br />
Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.<br />
(2) Die versiegelten Flächen (gemessen in m2 ) werden mit einem<br />
Faktor multipliziert , der unter Berücksichtigung des<br />
Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung<br />
wie folgt festgesetzt wird:<br />
a) vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen,<br />
Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge 0,9<br />
b) stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten,<br />
Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6<br />
c) wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter,<br />
Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster,<br />
Gründächer 0,3<br />
Für Tiefgaragendächer gilt die Faktorierung für Dachflächen<br />
bzw. Gründächer entsprechend.<br />
d) Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen<br />
Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die<br />
der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom<br />
Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Die<br />
Wasserdurchlässigkeit dieser Flächen kann im Einzelfall<br />
auch durch eine Produktinformation des Herstellers oder<br />
auf andere Weise nachgewiesen werden.<br />
(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über<br />
eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine<br />
vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit<br />
Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />
wird, werden mit dem Faktor von 0,1 berücksichtigt.<br />
Dies gilt aber nur für die Flächen oder Flächenanteile, für<br />
die die angeschlossenen Versickerungsanlagen ein Stauvolumen<br />
von vollen 1 m3 je angefangenen 25 m2 angeschlossener<br />
Fläche aufweist.<br />
(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen<br />
sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.<br />
Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen<br />
sind gilt Folgendes:<br />
a) bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung<br />
werden die Flächen mit dem Faktor von<br />
0,5 berücksichtigt.<br />
b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden<br />
die Flächen mit dem Faktor von 0,1 berücksichtigt.<br />
Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und<br />
mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen<br />
von 1,0 m3 aufweisen und ein Stauvolumen von 1,0 m3 je angefangene 25 m2 angeschlossene Fläche besitzen.<br />
§41<br />
Absetzungen von der Schmutzwassergebühr<br />
11<br />
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag<br />
des Gebührenschuldners bei der Bemessung der<br />
Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt.<br />
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen<br />
soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers<br />
(Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen<br />
Vorschriften entspricht und von der <strong>Gemeinde</strong> plombiert<br />
worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein<br />
fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut<br />
werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückeigentümers<br />
und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen<br />
und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der<br />
Austausch eines Zwischenzählers ist der <strong>Gemeinde</strong> innerhalb<br />
von zwei Wochen unter Angabe des Zählerstandes<br />
anzuzeigen.Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
dieser Satzung Zwischenzähler gemäß § 41<br />
Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe<br />
des Zählerstandes und eines Nachweises über die<br />
Eichung des Zählers innerhalb von vier Wochen anzuzeigen.<br />
(3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m 3<br />
je Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende<br />
Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler<br />
gemäß Abs. 2 erbracht wird.<br />
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende<br />
Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt,<br />
werden die nicht eingeleiteten Wassermengen<br />
pauschal ermittelt. Dabei gilt alsnicht eingeleitete Wassermenge<br />
im Sinne von Abs. 1:<br />
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen<br />
und Schweinen 15 m 3 /Jahr,<br />
2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m 3 /Jahr.<br />
Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge<br />
wird um die gemäß Abs. 3 von der Absetzung ausgenommene<br />
Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten<br />
Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende<br />
Wassermenge muss für jede für das Betriebswesen<br />
polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des<br />
Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält,<br />
mindestens 40 m 3 /Jahr für die erste Person und für jede<br />
weitere Person mindestens 35 m 3 /Jahr betragen.<br />
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten<br />
zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend<br />
anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend,<br />
nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge<br />
für das laufende Jahr richtet.
12 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
(5) Wird in den Fällen des § 40 Abs. 3 (Brauchwassernutzung)<br />
in den Brauchwasserspeicher der Zisterne auch Frischwasser<br />
eingespeist, das über den Hauptzähler gemessen<br />
wird und für das nach § 40 Abs. 1 Ziffer a) Schmutzwassergebühren<br />
erhoben werden, kann der Grundstückseigentümer<br />
die Absetzung der insoweit nicht zusätzlich<br />
eingeleiteten Schmutzwassermengen beantragen. Der<br />
Nachweis der eingeleiteten Mengen soll durch Messung<br />
eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht<br />
werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht<br />
und von der <strong>Gemeinde</strong> plombiert worden ist. Zwischenzähler<br />
dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen<br />
eingebaut werden. Sie stehen im<br />
Eigentum des Grundstückeigentümers und sind von diesem<br />
auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.<br />
Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers<br />
ist der <strong>Gemeinde</strong> innerhalb von zwei Wochen<br />
unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.<br />
(6) In den Fällen des Abs. 5 wird, solange keine geeigneten<br />
Messeinrichtungen nach Abs. 2 angebracht sind, als abzusetzende<br />
Schmutzwassermenge eine Pauschalmenge<br />
von 8 m 3 /Jahr und Person zugrundegelegt. Dabei werden<br />
alle polizeilich gemeldeten Personen berücksichtigt, die<br />
sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld<br />
(§ 43) auf dem Grundstück aufhalten.<br />
(7) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen<br />
sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden<br />
Wassermenge zu stellen.<br />
§42<br />
Höhe der Abwassergebühr<br />
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m 3 Abwasser:<br />
- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 1,61 E<br />
- ab 01. Januar 2012 1,45 E<br />
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m 2 versiegelte<br />
Fläche<br />
- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 0,30 E<br />
- ab 01. Januar 2012 0,41 E<br />
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs.3) beträgt<br />
je m 3 Abwasser oder Wasser<br />
- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 1,61 E<br />
- ab 01. Januar 2012 1,45 E<br />
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in<br />
den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes,<br />
wird für jeden Kalendermonat, indem die Gebührenpflicht<br />
besteht ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.<br />
§43<br />
Entstehung der Gebührenschuld<br />
(1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld<br />
für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum).<br />
Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf<br />
des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld<br />
mit Ende des Benutzungsverhältnisses.<br />
(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld<br />
für den bisherigen Grundstückseigentümer mit<br />
Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats;<br />
für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Kalenderjahres.<br />
(3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld<br />
bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung,<br />
im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.<br />
(4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld<br />
mit der Anlieferung des Abwassers.<br />
§44<br />
Vorauszahlungen<br />
(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist,<br />
sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten.<br />
Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres.<br />
Beginnt die Gebührenpflicht während des<br />
Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen<br />
mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres.<br />
(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten<br />
Jahreswasserverbrauchs zugrunde zu legen. Bei erstmaligem<br />
Beginn der Gebührenpflicht wird der voraussichtliche<br />
Jahreswasserverbrauch geschätzt.<br />
(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen<br />
werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum<br />
angerechnet.<br />
(4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht<br />
zur Vorauszahlung.<br />
§45<br />
Fälligkeit<br />
(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung<br />
fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt<br />
dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen<br />
übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner<br />
als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag<br />
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />
durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.<br />
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden zum jeweiligen<br />
Entstehungszeitpunkt zur Zahlung fällig.<br />
VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />
§46<br />
Anzeigepflicht<br />
(1) Binnen eines Monats sind der <strong>Gemeinde</strong> der Erwerb oder<br />
die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes<br />
gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen<br />
dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind<br />
der Veräußerer und der Erwerber.<br />
(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes<br />
hat der Gebührenschuldner der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen<br />
a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen<br />
Wasserversorgungsanlage;<br />
b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser<br />
genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1<br />
Buchst. c<br />
c) die Menge der Einleitung aufgrund besonderer Genehmigung<br />
(§ 8 Abs. 3).<br />
(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss<br />
des Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen,<br />
hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der<br />
Grundstücksflächen und der Zisternen sowie von Sickermulden,<br />
Mulden- Rigolensystemen oder einer anderen<br />
vergleichbaren Anlage (Entlastungsbauwerke), von denen<br />
Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen<br />
zugeführt wird (§ 40a ) der <strong>Gemeinde</strong> in prüffähiger Form<br />
mitzuteilen. Unbeschadet amtlicher Nachprüfung wird<br />
aus dieser Mitteilung die Berechnungsfläche ermittelt.<br />
Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten<br />
nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen<br />
für die Niederschlagswassergebühr von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> geschätzt.<br />
(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500<br />
oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücksnummer. Die an die<br />
öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen<br />
sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten<br />
Versiegelungsarten und der für die Berechnung<br />
der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Dies<br />
gilt auch für Angaben zu Lage und Größe von Entlastungssonderbauwerken<br />
nach Abs. 3. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt auf<br />
Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung.<br />
(5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des<br />
Grundstücks oder ändern sich Größe und Nutzung von<br />
Entlastungssonderbauwerken nach Abs. 3 oder entfallen<br />
solche Entlastungssonderbauwerke oder werden sie neu<br />
errichtet, ist die Änderung innerhalb eines Monats der <strong>Gemeinde</strong><br />
anzuzeigen. Änderungen sind bei der Berechnung<br />
der Niederschlagswassergebühr ab dem der Anzeige folgenden<br />
Monat zu berücksichtigen.<br />
(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die<br />
sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung<br />
berechtigten Personen der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen:
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des<br />
zeitlichen Anfalls des Abwassers;<br />
b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen<br />
ist.<br />
(7) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur<br />
vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer<br />
diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen,<br />
dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen<br />
oder beseitigt werden kann.<br />
(8) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet<br />
im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner<br />
für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunktbis<br />
zum Eingang der Anzeige bei der <strong>Gemeinde</strong> entfallen.<br />
§47<br />
Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />
(1) Werdendie öffentlichenAbwasseranlagendurch Betriebsstörungen,<br />
die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend<br />
ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten<br />
MängeloderSchädenauf,diedurchRückstauinfolgevon<br />
Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze<br />
oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht<br />
sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz.<br />
Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen<br />
oder Gebühren entsteht in keinem Fall.<br />
(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />
gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.<br />
(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die<br />
<strong>Gemeinde</strong> nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
§48<br />
Haftung der Grundstückseigentümer<br />
Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für<br />
schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen<br />
oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden<br />
Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands<br />
der Grundstückentwässerungsanlage entstehen. Sie haben die<br />
<strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen<br />
solcher Schäden geltend gemacht werden.<br />
§49<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
überlässt;<br />
2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung<br />
ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen<br />
Höchstwerte für einleitbares Wasser überschreitet;<br />
3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung<br />
oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />
4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne<br />
ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen<br />
einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage<br />
angeschlossen sind;<br />
5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser,<br />
das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere<br />
Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> in öffentliche Abwasseranlagen<br />
einleitet;<br />
6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht<br />
ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen, unterhalten,<br />
erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt;<br />
7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />
herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche<br />
Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert;<br />
8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den<br />
Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3<br />
herstellt, unterhält oder betreibt;<br />
9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und<br />
Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;<br />
10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle,<br />
Müll, Papier, und dergleichen oder Handtuchspender<br />
mit Spülvorrichtung an seine Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
anschließt;<br />
11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
vor der Abnahme in Betrieb nimmt.<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG<br />
handelt, wer vorsätzlich oderleichtfertig den Anzeigepflichten<br />
nach § 46 Absätze 1 - 7 nicht, nicht richtig oder nicht<br />
rechtzeitig nachkommt.<br />
VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§50<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />
bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser<br />
Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des<br />
Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.<br />
(2) Die §§ 37 bis 45 dieser Satzung treten rückwirkend zum<br />
01.01.2010 in Kraft, ausgenommen der § 45 Abs. 2. Dieser<br />
tritt zum 01. August 2012 in Kraft. Die übrigen Regelungen<br />
treten zum 01. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Abwassersatzung vom 20.09.2007 (mit allen späteren Änderungen)<br />
außer Kraft.<br />
<strong>Pleidelsheim</strong>, den 27. Juli 2012<br />
Gez.Trettner<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden - Württemberg (GemO) oder<br />
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung<br />
wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />
innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />
gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />
der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden ist.<br />
freiwillige<br />
feuerwehr<br />
Am Montag, 30. Juli, findet um 20.00 Uhr eine Gesamtübung<br />
statt.<br />
Am Mittwoch, 1. August, findet um 20.00 Uhr eine Maschinistenübung<br />
statt.<br />
Frank Holzwarth<br />
Kommandant<br />
Impressum<br />
PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN<br />
13<br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.<br />
KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen<br />
und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter<br />
im Amt, Marbacher Straße 5, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>, Tel. 07144 264-0.<br />
Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil:<br />
Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel.<br />
07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-wds.de.<br />
Bezugspreis: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt<br />
E 9,95 (halbjährlich).<br />
Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt<br />
GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,<br />
anzeigen@nussbaum-wds.de und <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />
Kontakt: info@nussbaum-wds.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung<br />
der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.<br />
Vertrieb: (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH,<br />
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder<br />
6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />
Internet: www.wdspressevertrieb.de
14 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
Musikzug<br />
Feuerwehr <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Der Musikzug wünscht Ihnen und Ihren Familien einen schönen<br />
Sommer und einen erholsamen Urlaub.<br />
Am 13.09.2012 ist unsere erste Probe nach den Ferien.<br />
Schriftführer<br />
zu verschenken<br />
- Lattenrost, mehrfach manuell verstellbar, 75 cm x 189 cm<br />
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte auf dem Bürgermeisteramt,<br />
Frau Warttinger, Tel. 264-10.<br />
Wir geben die Kontaktadressen weiter.<br />
standesamtliche<br />
mitteilungen<br />
Geburten<br />
Nachtrag Mai:<br />
12.5.2012 Kimena Nahla Puclin, Tochter von Sandra Kurz und<br />
Marko Puclin, Römerstraße 14, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Juni:<br />
7.6.2012<br />
Maya Paulina Bauer, Tochter von Rebecca Katharina Bauer<br />
geb. Knies und Magnus Bauer, Bachgartenstraße 28, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
9.6.2012<br />
Elia Kapassakalis, Sohn von Sandra Falco und Timos Kapassalakis,<br />
Staufenstraße 8, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
16.6.2012<br />
Simge Celenk, Tochter von Kübra Celenk geb. Erkan und Engin<br />
Celenk, Hindenburgplatz 2, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Eheschließungen<br />
9.6.2012<br />
Jennifer Kröner und Christian Berndt, Hauptstraße 41/1, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
9.6.2012<br />
Jana Elßer und Ronny Weiland, Hohenheimer Straße 70, Remseck<br />
am Neckar<br />
15.6.2012<br />
Karin Angela Buchwald geb. Mast, Kastanienweg 28, Weil im<br />
Schönbuch und Markus Uwe Wurster, Pfarrstraße 7, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
23.6.2012<br />
Silke Corinna Mergler und Benjamin Kammerlohr, Mühlstraße<br />
5, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
29.6.2012<br />
Vanessa Vollmer und Jochen Baudisch, Gartenstraße 15, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
29.6.2012<br />
Stefanie Ulrike Raschdorf und Martin Robert Amende, Häselweg<br />
2, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Sterbefälle<br />
Nachtrag Mai:<br />
28.5.2012<br />
Rainer Karl Lillich, Stuifenstraße 32, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Juni:<br />
16.6.2012<br />
Erika Dietrich geb. Bembennek, Friedrichstraße 24, <strong>Pleidelsheim</strong><br />
glückwünsche<br />
der gemeinde<br />
Nachstehenden Einwohnern gratulieren wir ganz herzlich zum<br />
Geburtstag und wünschen für die Zukunft alles Gute:<br />
27.7.: Herrn Ulrich Joas, Häselweg 11, 74 Jahre<br />
27.7.: Herrn Johann Schreiner, Talstraße 25, 73 Jahre<br />
28.7.: Herrn Radisav Veljkovic, Justinus-Kerner-Weg 35,<br />
73 Jahre<br />
28.7.: Herrn Ralf Ruschke, Hohenzollernstraße 30, 71 Jahre<br />
29.7.: Frau Anna Kunrath, Badstubenstraße 4, 85 Jahre<br />
29.7.: Herrn Siegfried Leitner, Mörikestraße 18, 83 Jahre<br />
1.8.: Herrn Franz Kristich, Talstraße 6, 77 Jahre<br />
1.8.: Frau Helga Rohrmann, Badstubenstraße 5, 76 Jahre<br />
1.8.: Frau Rita Thumm, Neckarstraße 21, 75 Jahre<br />
1.8.: Herrn Dieter Hellermann, Grabenstraße 19, 72 Jahre<br />
2.8.: Herrn Helmut Albrecht, Justinus-Kerner-Weg 4 71 Jahre<br />
2.8.: Frau Sieglinde Nimmerfroh, Schillerstraße 1, 70 Jahre<br />
Jubiläumsgeburtstag<br />
Am 19.7.2012 beging Frau Maria Nicolay, Beihinger Straße<br />
41, ihren 90. Geburtstag.<br />
Herr Bürgermeister Ralf Trettner gratulierte im Namen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und überreichte<br />
einen Blumenkorb.<br />
Gleichzeitig übermittelte er die Grüße und Glückwünsche des<br />
Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und des<br />
Herrn Landrats Dr. Rainer Haas.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wünscht der Jubilarin weiterhin alles<br />
Gute und Liebe, vor allen Dingen Gesundheit.<br />
aus der arbeit<br />
des gemeinderats<br />
Bericht über die öffentliche<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 19.7.2012<br />
TOP 1 - Einwohneranfragen<br />
Es lagen keine Einwohneranfragen vor.<br />
TOP 2 - Bausachen<br />
1. Christopher Gut, Blankensteinstraße 2/1, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses,<br />
Flst. 794/15 und 794/16, Im Vogelsang 22 in 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>-
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
2. Muahmmer Cakir, Hölderlinstraße 10, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Anbau in EG-Ebene mit Dachterrasse, Flst. 772/2, Hölderlinstraße<br />
10 in 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
3. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>, Marbacher Straße 5, 74385<br />
<strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Umbau der Bücherei, Flst. 426, Ludwig-Jahn-Straße 6 in<br />
74385 <strong>Pleidelsheim</strong>-<br />
Den Baugesuchen wurde einstimmig zugestimmt und bis auf<br />
den Bau der Dachterrasse im Baugesuch Nr. 2 das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
TOP 3 - Neubau des Kindergartens Regenbogen<br />
- Vorstellung der aktuellen Pläne-<br />
Der Vorsitzende begrüßte die Herren Geer und Kerker vom Planungsbüro<br />
KMB. Herr Kerker schilderte die Planentwürfe für<br />
den Neubau. Hierfür waren Gespräche mit den Erzieherinnen<br />
geführt worden. Die entworfenen Pläne sollten dem Gremium<br />
und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Büro KMB hatte<br />
zwei Alternativen entworfen. Der erste Vorschlag sieht einen<br />
Bau entlang der Straßenseite vor. Der Haupteingang und der<br />
Kleinkinderbereich befinden sich an der Blumenstraße. Ebenfalls<br />
sei ein Aufenthalts- und Essensbereich hier vorgesehen.<br />
Im hinteren Bereich seien der Kindergarten und Nebenräume<br />
für die Erzieherinnen geplant. Diese Variante hätte eine Außenanlage<br />
mit einem großen gemeinsamen Spielbereich. Städtebaulich<br />
wäre diese Variante eventuell vorzuziehen, da die Bebauung<br />
an der Straße ansehnlicher sei. Allerdings gäbe es auch<br />
wesentliche Nachteile. Der Haupteingang der Blumenstraße<br />
könnte beim Bring- und Holverkehr zu Problemen führen. Außerdem<br />
seien die Wege im Gebäude bei dieser Variante sehr<br />
lang, was zu funktionellen Schwierigkeiten führen könne.<br />
Daher war die zweite Alternative vom Gremium bevorzugt worden,<br />
die eine kompaktere Version darstelle und folgende Merkmale<br />
aufweise. Der Haupteingang befinde sich hier auf der von<br />
der Blumenstraße abgewandten Seite im Norden, neben dem<br />
großen öffentlichen Parkplatz, zu dem ein direkter Zugang vorgesehen<br />
sei. Man betrete das Gebäude über einen vorgesetzten<br />
Windfang mit einem Abstellplatz für Kinderwägen. Auf der<br />
Ostseite des Gebäudekomplexes sei der Kleinkinderbereich<br />
geplant. Dabei seien für die drei Gruppen jeweils getrennte<br />
Gruppen- und Schlafräume vorgesehen. Im Vorderbereich seien<br />
die Garderoben vorgesehen. In den Gesprächen mit den<br />
Erzieherinnen sei der Wunsch vorgebracht worden, dass zwei<br />
Gruppenbereiche gespiegelt angeordnet werden sollten, damit<br />
nicht der Schlafraum an den Spielraum angrenzt. Der Zentralbereich,<br />
der von allen Gruppen benutzt werde, sieht Verwaltungsräume<br />
für die Erzieherinnen, WC-Räume einschließlich einer<br />
barrierefreien Toilette, einen Küchentrakt und einen großen<br />
Speisesaal vor. Der Saal könne auch für Festivitäten genutzt<br />
werden. Daneben sei ein freier Lichthof geplant, damit in den<br />
Kernbereich mehr Tageslicht gebracht wird. Im Süden befinde<br />
sich der Kindergarten mit den drei Gruppenbereichen, die aber<br />
durch entsprechende Schiebetüren auch verbunden werden<br />
könnten. Lediglich der Bereich für die Kleinkinder sei hiervon<br />
klar abgetrennt. Die Außenanlagen seien noch nicht geplant<br />
und müssen noch ausgearbeitet werden. Auch hier werden also<br />
zwei getrennte Bereiche für Kleinkinder und Kindergarten geplant.<br />
Der Vorsitzende ergänzte, dass die Planungen dargestellt wurden,<br />
um nun das Meinungsbild des Gremiums und der Öffentlichkeit<br />
mit einfließen zu lassen und weitere Schritte in die Wege<br />
zu leiten.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Staudenmaier fragte, ob im Küchenbereich<br />
auch eine Vorratskammer vorgesehen sei.<br />
Herr Kerker erläuterte, dass die Möglichkeit für das Lagern von<br />
Vorräten nur sehr beschränkt sei. Die Auflagen, die mit einem<br />
Vorratslager verbunden wären, seien nicht tragbar. Vermutlich<br />
werde das Essen fertig von außen kurzfristig angeliefert<br />
werden.<br />
GR’in Wildermuth erkundigte sich nach der Art der Bedachung.<br />
Herr Kerker erklärt, dass ein begrüntes Flachdach und im Bereich<br />
des Speisesaals bestimmte Oberlichter vorgesehen seien.<br />
GR’in Düding gefiel das Konzept sehr gut. Sie wollte wissen,<br />
wie viele Eingänge geplant sind.<br />
15<br />
Herr Kerker erklärte, dass es den zentralen Eingang und für<br />
jede Spielgruppe einen separaten Ausgang in den Garten gäbe.<br />
Außerdem sei ein Zugang für die Küchenzulieferung und zwei<br />
Ausgänge an den Flurenden vorgesehen. Es sei noch notwendig,<br />
eine Lösung zu überlegen, den Kindergarten nach außen<br />
gegen Fremde abzuschotten. Hierfür könnte das Konzept des<br />
Kinderhauses in Bissingen verwendet werden. Das müsse man<br />
aber noch im Detail überlegen.<br />
Der Vorsitzende ergänzte, dass außerdem noch ein größerer<br />
Ausgang für Feste im Bereich des Speisesaals geplant sei.<br />
GR’in Düding sah die Ausgänge aus den Gruppenräumen im<br />
Süden kritisch, da die Kinder mit schmutzigen Schuhen durch<br />
die Spielräume zur Garderobe gehen könnten.<br />
Herr Geer erklärte, dass dies von den Erzieherinnen auch angesprochen<br />
wurde und deswegen ein direkter Zugang vom Flur<br />
in den Garten vorgesehen sei.<br />
GR Muchenberger hielt die Spiegelung der Gruppenbereiche<br />
für sinnvoll. Er wollte aber erfahren, ob der Eingang komplett<br />
überdacht sein solle. Er betonte, dass auch am Eingang in den<br />
Küchenbereich ein Dach geplant sein sollte.<br />
Herr Kerker antwortete, dass die Idee in die Planung übernommen<br />
werde.<br />
GR Feiss fragte nach der Ausgestaltung der Lichtkuppeln auf<br />
dem Dach und schlägt vor, diese nach Norden auszurichten.<br />
Herr Kerker erklärte, dass es sich um so genannte Aufkipper handelt,<br />
die nach Westen hin die Dachfläche und nach Osten hin eine<br />
Fensterfläche aufweisen. Die Sonne strahle damit nur morgens<br />
direkt ein. In dem Kleinkinderbereich seien die Aufkipper nach Norden<br />
hin geöffnet. Es werde geprüft werden, ob mittig noch Aufkipper<br />
mit der Fensterfläche nach Norden eingebaut werden können.<br />
Das Gremium stimmte einstimmig dafür, das Konzept Nr. 2<br />
weiter zu verfolgen und es mit den Behörden abzustimmen.<br />
TOP 4 - Finanzzwischenbericht 2012<br />
Der Kämmerer Herr Linge schilderte den Finanzzwischenbericht<br />
für das Jahr 2012. Für die Kommunen im Land werde im<br />
Jahr 2012 mit Mehreinnahmen in Höhe von 66 Mio. E gerechnet.<br />
Allerdings müsse man beachten, dass dies in den einzelnen<br />
Kommunen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben könne.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> gäbe es nicht besonders viele<br />
Veränderungen zu verzeichnen. Im Verwaltungshaushalt<br />
schätzte Kämmerer Linge die Mehreinnahmen auf knapp 1,2<br />
Mio. E. Dieser Betrag setze sich zusammen aus Grundsteuermehreinnahmen<br />
in Höhe von 130.000 E, Gewerbesteuermehreinnahmen<br />
in Höhe von 1 Mio. E, Mehreinnahmen aus dem<br />
Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 40.000 E, sowie<br />
Mehreinnahmen aus dem Interkommunalen Kostenausgleich<br />
für Kindergärten in Höhe von 20.000 E. Auf der anderen Seite<br />
würden sich die Ausgaben im Verwaltungshaushalt vermutlich<br />
folgendermaßen ändern. Aufgrund des Tarifabschlusses im<br />
Frühjahr würden die Personalausgaben um geschätzte 40.000<br />
E steigen. Die Sanierung des Alten Rathauses werde zudem<br />
mit ca. 50.000 E Mehrkosten bei den Unterhaltungskosten zu<br />
Buche schlagen. Des Weiteren seien für die Ausstattung des<br />
Bürgersaals mit neuen Stühlen und weitere unvorhergesehene<br />
Anschaffungen insgesamt 50.000 E mehr als geplant notwendig.<br />
Die gesteigerten Gewerbesteuereinnahmen hätten darüber<br />
hinaus zur Folge, dass die <strong>Gemeinde</strong> 180.000 E zusätzlich an<br />
Umlagen leisten müsse.<br />
Im Vermögenshaushalt würden die Änderungen folgendermaßen<br />
eingeschätzt: Aufgrund verkaufter Teilgrundstücke seien<br />
ca. 16.000 E mehr eingenommen worden als geplant. Durch<br />
die verbesserte Einnahmesituation könne außerdem mit einer<br />
höheren Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von<br />
860.000 E gerechnet werden. Dadurch könne auf eine Rücklagenentnahme<br />
in Höhe von 230.000 E verzichtet werden. Damit<br />
rechnete Kämmerer Linge mit einem Plus von insgesamt<br />
646.000 E im Vermögenshaushalt.<br />
Auf der anderen Seite würden aber auch die Ausgaben steigen.<br />
Durch den Grunderwerb für den Neubau des Kindergartens Regenbogen<br />
seien knapp 40.000 E Mehrausgaben entstanden.<br />
Der bevorstehende Bau des behindertengerechten Eingangs<br />
der Ortsbücherei verursache Mehrausgaben in Höhe von ca.<br />
100.000 E. Außerdem führe die Erstellung einer Sitzgruppe mit<br />
einer neuen Wasserstelle auf dem Friedhof zu höheren Ausgaben<br />
in Höhe von 16.000 E.
16 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
Kämmerer Linge fasst im Fazit zusammen, dass durch die verbesserte<br />
Situation erfreulicherweise nicht auf die Rücklagen zurückgegriffen<br />
werden müsse. Trotzdem solle man nicht zu euphorisch<br />
werden, da die <strong>Gemeinde</strong> auch schlechte Jahre hinter<br />
sich habe. Auch sei die globale Situation sehr schwierig. Es<br />
könne auch noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Fiskalpakt<br />
auf die <strong>Gemeinde</strong>n auswirken werde. Auch das Land<br />
Baden-Württemberg hätte angekündigt, einiges von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
abzuverlangen. Es sei geplant, 2,5 Mrd. E im Landeshaushalt<br />
einzusparen, wovon die Kommunen 90 % tragen<br />
sollen.<br />
GR Muchenberger freute sich zum Abschluss seiner <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit<br />
sehr darüber, dass die jahrelangen Sparbemühungen<br />
sich endlich auswirken. Er sah die Bundespolitik als entscheidend<br />
für die künftige kommunalpolitische Situation an.<br />
Trotzdem meinte er, dass die <strong>Gemeinde</strong> stolz sein könne, trotz<br />
der vielen Investitionen in die Infrastruktur ein Plus verzeichnen<br />
zu können. Dies ermögliche auch einen besseren Gestaltungsspielraum.<br />
Jedenfalls sollte das Gremium aber, wie Kämmerer<br />
Linge betont hätte, Prioritäten setzen, da die Euro-Krise auch<br />
Auswirkungen auf <strong>Gemeinde</strong>ebene haben könne. Er wünschte<br />
sich ein Agieren mit klarem Menschenverstand, um nicht später<br />
reagieren zu müssen.<br />
GR Speer war sehr froh darüber, die Rücklagen nicht in Anspruch<br />
nehmen zu müssen. Er betonte, dass daran entscheidend<br />
auch die Gewerbetreibenden mitverantwortlich seien. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> solle daher im Gegenzug auch etwas für sie tun, z.B.<br />
mehr Gewerbefläche zulassen, um die Situation zu verstetigen.<br />
Das Gremium nahm den Finanzzwischenbericht 2012 ansonsten<br />
zur Kenntnis.<br />
TOP 5 - Kalkulation der Abwassergebühren 2010 - 2012<br />
- Gesplittete Abwassergebühren<br />
Kämmerer Linge erläuterte, wie die jeweilige Gebühr ermittelt<br />
werde. Er veranschaulichte dafür anhand von Beispielen das<br />
Grundgerüst für die Kalkulation.<br />
GR Muchenberger war dieses Thema sehr wichtig. Durch die<br />
neue Berechnung, so ist er überzeugt, würden vor allem Familien<br />
in Mehrfamilienhäusern profitieren. Gewerbetreibende mit<br />
viel Fläche dagegen würden den Nachteil haben. Wenn auch<br />
der Verwaltungsaufwand sehr groß sei, so werde damit endlich<br />
eine Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.<br />
GR’in Wildermuth stellte es in Frage, ob die gesplittete Abwassergebühr<br />
wirklich Gerechtigkeit schaffe. Firmen würden die<br />
Kosten schließlich auf den Verbraucher umlegen. Sie wollte<br />
wissen, ob die <strong>Gemeinde</strong> von den Änderungen auch betroffen<br />
sei.<br />
Der Vorsitzende erklärte, dass die <strong>Gemeinde</strong> hiervon genauso<br />
betroffen sei wie Privatpersonen.<br />
GR’in Wildermuth fragte, wie hoch die zusätzlichen Kosten vermutlich<br />
sein werden.<br />
Der Vorsitzende erläuterte, dass genaue Angaben zwar noch<br />
nicht gemacht werden könnten. Diese sollten noch aufbereitet<br />
werden, wenn alle Kosten vorlägen.<br />
GR Muchenberger nahm Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs,<br />
wonach es bei der gesplitteten Abwassergebühr<br />
um mehr Gerechtigkeit gehe.<br />
Der Vorsitzende erwiderte, dass für das Gericht vielmehr die<br />
Kalkulationsmaßstäbe entscheidend seien als die Frage nach<br />
Moral. Er stellte es in Frage, ob der Aufwand für die Änderung<br />
tatsächlich gerechtfertigt sei.<br />
GR’in Wildermuth wollte außerdem erfahren, um was für einen<br />
Zuschuss es sich auf Seite 20 des Berichts handelte.<br />
Kämmerer Linge schilderte, dass im Rahmen des Anschlusses<br />
an die Kläranlage Nesselwörth von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen<br />
ein Anteil in Höhe von 650.000 E an der Abwasserabgabe<br />
gewährt werde. Dieser sei bereits vollständig eingegangen.<br />
GR També lobte die Mitarbeiter der Verwaltung und wollte die<br />
Aussagen von GR Muchenberger unterstreichen. In anderen<br />
Kommunen hätten zudem die verschickten Gebührenbescheide<br />
zu keinem Sturm der Entrüstung geführt, wie befürchtet worden<br />
sei. Im Gegenteil führe die Änderung in den meisten Haushalten<br />
zu einer geringeren oder gleichbleibenden Gebühr.<br />
GR Reuther fragte, ob die Kalkulation jährlich neu gemacht werden<br />
müsse. Er erläuterte zugleich, dass er die gesplittete Ab-<br />
wassergebühr für nicht gut befinde. Diese werde seiner Ansicht<br />
nach dazu führen, dass die Kanäle zukünftig öfter gespült werden<br />
müssten, um Ablagerungen zu beseitigen, da die Bürger<br />
versuchen werden, das Niederschlagswasser auf dem Grundstück<br />
versickern zu lassen.<br />
Der Vorsitzende antwortete, dass ohnehin immer wieder neu<br />
kalkuliert werden müsse.<br />
Das Gremium stimmte der Kalkulation der Abwassergebühren<br />
zu.<br />
TOP 6 - Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
(Abwassersatzung - AbwS) der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pleidelsheim</strong><br />
Kämmerer Linge führte aus, dass die Satzung wegen der gesplitteten<br />
Abwassergebühr neu gefasst werden müsse. Er erläuterte<br />
kurz die geänderten Regelungen.<br />
Die geänderten Gebühren treten rückwirkend zum 1.1.2010 in Kraft.<br />
GR Hämmel bemängelte die unübersichtliche Ermittlung des<br />
Beitragsmaßstabs. Er fragte an, ob dies nicht einheitlicher gestaltet<br />
werden könne.<br />
Kämmerer Linge antwortete, dass die Regelung an sich bereits<br />
einheitlich sei. Ausnahmen könnten lediglich durch die verschiedenen<br />
Regelungen der jeweiligen Bebauungspläne eintreten.<br />
Daher sei diese Regelung notwendig.<br />
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>) wurde vom Gremium<br />
einstimmig beschlossen.<br />
TOP 7 - Kindergarten Sommerhalde<br />
- Umbaumaßnahmen<br />
Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass das Vorhaben bereits im<br />
Gremium behandelt worden sei. Der Anbau für einen Kinderwagenstellplatz<br />
solle nun in Auftrag gegeben werden.<br />
GR Hämmel wollte wissen, ob es im Dach des Kindergartens<br />
eine undichte Stelle gäbe.<br />
Der Vorsitzende antwortete, dass dies der Fall sei. Die Verwaltung<br />
habe sich der Sache bereits angenommen und werde Bericht<br />
erstatten.<br />
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten zum<br />
Anbau eines Kinderwagenstellplatzes sowie zum Umbau des<br />
Wickelbereichs freihändig zu vergeben und stimmte der außerplanmäßigen<br />
Ausgabe in Höhe von ca. 24.000 E zu.<br />
TOP 8 - Ausscheiden von GR Lothar Muchenberger aus<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der Vorsitzende erläuterte, dass GR Muchenberger gemäß §<br />
16 Abs. I Nr. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung darum gebeten habe, aus<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat auszuscheiden, nachdem er nunmehr 20<br />
Jahre in Folge im Gremium tätig gewesen war. Die <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
ermöglicht es, in diesem Fall auch während der Amtszeit<br />
auszuscheiden.<br />
Herr Bürgermeister Trettner würdigte in einer kurzen Rede (siehe<br />
auch Wissenswertes aus der <strong>Gemeinde</strong>).<br />
Im Anschluss bedankte sich die1. Stellvertretende Bürgermeisterin<br />
Frau Christel Staudenmaier für die gute Zusammenarbeit<br />
im Gremium.<br />
Für die SPD-Fraktion ergriff GR Rocco També das Wort.<br />
Der Vorsitzende händigt GR Muchenberger eine Ehrenurkunde<br />
des <strong>Gemeinde</strong>tags und im Namen der Verwaltung ein Luftbild<br />
von <strong>Pleidelsheim</strong> sowie ein Weinpräsent aus.<br />
GR’in Staudenmaier dankte GR Muchenberger im Namen des<br />
Gremiums und überreichte eine rote Blume und einen Gutschein<br />
für den gemeinsamen Besuch kultureller Veranstaltungen<br />
mit seiner Frau.<br />
GR Muchenberger bedankt sich für die lobenden Worte und<br />
zahlreiche Geschenke. Anschließend erklärt er sich für befangen<br />
und nahm im Zuschauerraum Platz.<br />
Das Gremium stellte anschließend fest, dass Herr GR Lothar<br />
Muchenberger aus dem Amt des <strong>Gemeinde</strong>rats ausscheidet.<br />
TOP 9 - Eintritt in den <strong>Gemeinde</strong>rat von<br />
Herrn Hans-Joachim Schröter<br />
a) Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen<br />
b) Verpflichtung<br />
Der Vorsitzende schilderte, das Herr Schröter nach dem Ausscheiden<br />
von Herrn Lothar Muchenberger eigentlich erst der<br />
zweite Ersatzbewerber nach Herrn Josef Erb sei. Dieser hatte
Freitag 27.7.2012<br />
die Berufung in den <strong>Gemeinde</strong>rat allerdings abgelehnt, weil er<br />
bereits 68 Jahre alt sei. Das Überschreiten der Altersgrenze von<br />
62 Jahren sei aufgrund von § 16 Abs. 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
ein wichtiger Grund, der die Ablehnung einer ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit ermöglicht. Damit rücke der nächste Bewerber, Herr<br />
Hans-Joachim Schröter, automatisch für Herrn Muchenberger<br />
in den <strong>Gemeinde</strong>rat nach. Es müsse lediglich festgestellt werden,<br />
dass bei ihm keine Hinderungsgründe vorlägen, die dem<br />
Nachrücken entgegenstünden. Die Prüfung der Verwaltung hätte<br />
ergeben, dass keine entsprechenden Hinderungsgründe vorliegen.<br />
Das Gremium stellte fest, dass bei Herrn Josef Erb gemäß §<br />
16 Abs. 1 Nr. 6 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ein wichtiger Grund für<br />
die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vorliegt, da er bereits älter als 62 Jahre ist.<br />
Außerdem stellte das Gremium fest, dass gemäß § 29 Abs.<br />
5 <strong>Gemeinde</strong>ordnung bei Herrn Hans-Joachim Schröter keine<br />
Hinderungsgründe für den Eintritt in den <strong>Gemeinde</strong>rat im Sinne<br />
von § 29 Abs. 1 - 4 vorliegen.<br />
Daraufhin wurde Herr Schröter vom Vorsitzenden begrüßt und<br />
verpflichtet. Der Vorsitzende wünschte dem neuen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
alles Gute und freute sich auf eine gedeihliche und gute Zusammenarbeit.<br />
TOP 10 - Wahl und Besetzung der Ausschüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
und anderer Gremien<br />
In Abstimmung mit der SPD-Fraktion wurden die Ausschüsse<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rats und anderer Gremien vom Gremium folgendermaßen<br />
besetzt:<br />
Verwaltungsausschuss:<br />
Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />
als Mitglied in den Verwaltungsausschuss nach.<br />
Technischer Ausschuss/Umlegungsausschuss:<br />
Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />
als stellvertretendes Mitglied in den technischen Ausschuss/Umlegungsausschuss<br />
nach.<br />
Gemeinsamer Ausschuss:<br />
Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />
in den Gemeinsamen Ausschuss nach.<br />
Vertreter in der Forstbetriebsgemeinschaft Hardtwald<br />
Als stellvertretendes Mitglied rückt Herr Hans-Joachim Schröter<br />
für Herrn Lothar Muchenberger in der Forstbetriebsgemeinschaft<br />
nach.<br />
Vertreter in der Sozialstiftung:<br />
Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />
als Stiftungsratsmitglied in der Sozialstiftung nach.<br />
Zudem ist aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung die<br />
Nachwahl des dritten stellvertretenden Bürgermeisters nötig<br />
gewesen. Dazu sollte in einem geheimen Wahlgang abgestimmt<br />
werden. Die Hauptamtsleiterin Frau Beck wurde dafür<br />
zur Wahlleiterin bestimmt.<br />
Frau Beck stellte nach Auswertung der Wahlzettel fest, dass<br />
auf GR’in Düding 12 Stimmen und auf GR També 1 Stimme<br />
entfielen. 1 Stimme wurde als ungültig gewertet.<br />
Frau Susanne Düding wurde somit zur 3. stellvertretenden Bürgermeisterin<br />
gewählt.<br />
TOP 11 - Spenden<br />
Es waren keine Spenden eingegangen.<br />
TOP 12 - Bekanntgaben<br />
Es lagen keine Bekanntgaben vor.<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
TOP 13 - Verschiedenes<br />
GR’in Staudenmaiere beklagte, dass in der Riedbachaue weiterhin<br />
ein Bagger stehe. Sie fragte, ob von diesem Öl austrete<br />
und wann der Bagger entfernt werde.<br />
Der Vorsitzende versicherte, dass die Verwaltung sich des<br />
Problems annehmen wird.<br />
wissenswertes<br />
aus der gemeinde<br />
Nach 20 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit<br />
scheidet Herr Lothar Muchenberger aus<br />
dem Ortsgremium aus<br />
17<br />
Am vergangenen Donnerstag, 19. Juli 2012, fand die letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
mit <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Lothar Muchenberger<br />
statt. Nach 20 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit verabschiedete<br />
sich der SPD-Mann aus dem Gremium. Sein Nachrücker<br />
ist Herr Hans-Joachim Schröter.<br />
Bürgermeister Trettner bedankte sich bei Herrn Muchenberger<br />
für sein außerordentliches Engagement während der 20 Jahre<br />
langen Ausübung des Ehrenamts. Herr Muchenberger investierte<br />
sehr viel Zeit in die Tätigkeit als <strong>Gemeinde</strong>rat und ging<br />
mit viel Sorgfalt an diese Aufgabe.<br />
Bürgermeister Trettner stellte Herrn Muchenberger in seiner<br />
Dankesrede als jemanden dar, der auch Themenfelder aufgegriffen<br />
hat, die der Verwaltung vielleicht auch mal lästig waren<br />
und nicht direkt auf Begeisterung stießen. Dabei stand für ihn<br />
die Frage der sozialen Gerechtigkeit immer mit an oberster Stelle.<br />
Er hatte dabei stets eine klare Vision und Vorstelllung von<br />
seiner Heimatgemeinde <strong>Pleidelsheim</strong> und wollte die Entwicklung<br />
hin zu einem Ort, in der Arbeit und Wohnen zueinander<br />
gebracht werden und in der junge Familien eine Perspektive<br />
haben, vorantreiben.<br />
Sehr positiv hat Bürgermeister Trettner die Offenheit von Herrn<br />
Muchenberger empfunden. Er bezeichnete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
als geradlinig, aber immer mit dem nötigen Anstand und Respekt<br />
vor dem politisch anders Denkenden. Hin und wieder provokant,<br />
aber nie verletzend.<br />
Herr Muchenberger stellte sich bereits zwei Jahre nachdem er<br />
nach <strong>Pleidelsheim</strong> gezogen war, das erste Mal bei der <strong>Gemeinde</strong>ratswahl<br />
1984 auf dieListe der SPD-Fraktion. In den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zog Herr Lothar Muchenberger allerdings erst 1992 als<br />
zweiter Ersatzbewerber für Edmund Heuer in das Gremium.<br />
Seither war er ununterbrochen Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats und<br />
seit 2004 auch Stellvertretender Bürgermeister.<br />
Bürgermeister Trettner verlieh dem "Politischen Menü", das<br />
Herr Lothar Muchenberger als gelernter Koch in <strong>Pleidelsheim</strong><br />
geplant, vorbereitet, zubereitet und serviert hat, "fünf Sterne".<br />
Insbesondere der Einsatz von Herrn Muchenberger im Rahmen<br />
des Aktionsbündnisses "<strong>Pleidelsheim</strong> gegen dicke Luft", für ein<br />
barrierefreies <strong>Pleidelsheim</strong>, die Ortsumfahrungen und das interkommunale<br />
Gewerbegebiet erwähnte Bürgermeister Trettner.<br />
Auch die Erste Stellvertretende Bürgermeisterin Christel Staudenmaier<br />
und der Fraktionskollege von Lothar Muchenberger,<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Rocco També, bedankten sich bei Herrn Muchenberger<br />
herzlich für sein langjähriges Engagement und wünschten<br />
ihm und seiner Frau alles Gute für die "gemeinderatsfreie"<br />
Zeit in der Zukunft.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Staudenmaier bezeichnete Herrn Muchenberger<br />
als Kommunalpolitiker per excellence, Überzeugungstäter<br />
voll Herzblut, Sozialdemokrat durch und durch, höflich, freundlich,<br />
gewissenhaft, engagiert und meistens gut gelaunt. Nach<br />
ihrer Rechnung hat Herr Muchenberger an rund 300 <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />
teilgenommen und noch viel mehr Zeit für die<br />
Vorbereitung investiert. Sie fragte sich zum einen, wer nun Alterspräsident<br />
ist und viel wichtiger, wer von den Mitgliedern<br />
dieses Gremiums die Haushaltsrede in Zukunft halten wird. <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />
Staudenmaier wünschte Herrn Muchenberger mit<br />
einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe alles Gute für<br />
die Zukunft: "Das Leben gehört dem Lebendigen an. Und wer<br />
lebt, muss auf Wechsel gefasst sein."<br />
Für <strong>Gemeinde</strong>rat També war Herr Muchenberger stets Anwalt<br />
und Sprecher für Familien, Kinder und die sozial Schwachen,<br />
aber auch Bildung und Kultur in <strong>Pleidelsheim</strong>. Er schätzte an<br />
Herrn Muchenberger sehr, dass er immer fair und kompromissbereit,<br />
um Mehrheiten bemüht war. <strong>Gemeinde</strong>rat També ist<br />
überzeugt davon, dass die Entschlossenheit, das Wissen und
18 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
die Erfahrung von Herrn Muchenberger künftig dem Gremium<br />
fehlen werden.<br />
Auch <strong>Gemeinde</strong>rat També wünschte Herrn Muchenberger und<br />
seiner Frau alles Gute für die Zukunft.<br />
Als Abschiedsgeschenk erhielt er von der <strong>Gemeinde</strong> durch<br />
Herrn Bürgermeister Ralf Trettner eine großformatige Luftaufnahme<br />
<strong>Pleidelsheim</strong>s und eine Ehrenstehle des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />
für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit.<br />
Als gemeinsames Geschenk des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Verwaltung<br />
bekam Herr Muchenberger einen Gutschein für das<br />
Forum in Ludwigsburg, den er zusammen mit seiner Frau an<br />
den nun freien Donnerstagen einlösen kann.<br />
Wir wünschen Herrn Muchenberger im Namen aller Bürger für<br />
die Zukunft alles Gute und bedanken uns bei ihm für 20 Jahre<br />
im Dienste der Allgemeinheit!<br />
Bürgermeister Trettner überreicht ein Abschiedspräsent ...<br />
... auch Ratskollegin und Erste Stellvertretende Bürgermeisterin<br />
Christel Staudenmaier bedankt sich im Namen ihrer Kollegen für<br />
20 Jahre kommunalpolitisches Wirken bei Herrn Muchenberger<br />
Seniorennachmittag - 12.07.2012<br />
Bevor wir in die Sommerferien gehen, diese sind von August<br />
bis September, hier noch ein kurzer Rückblick von unserem<br />
Grillfest den 12.07.2012:<br />
Unser Grillnachmittag konnte losgehen. Wie bestellt schien für<br />
uns an diesen Nachmittag die Sonne, die Tische waren wie<br />
immer hübsch dekoriert und Herr Holzwarth von der hiesigen<br />
Metzgerei wartete auf den Startschuss um die ersten "Roten"<br />
auf den Grill zu legen.<br />
Zur Freude von Frau Kaspar war der Andrang unsrer Gäste<br />
sehr groß.<br />
Herr Holzwarth hatte alle Hände voll zu tun. In Windeseile servierten<br />
wir unseren hungrigen Gästen Kartoffelsalat und die Rote<br />
vom Grill, sowie diverse Kaltgetränke. Unsere Seniorinnen<br />
und Senioren ließen sich dieses schmecken und hier und da<br />
verlangte man noch einen Nachschlag.<br />
Nachdem wir alle in gemütlicher und entspannter Atmosphäre<br />
unseren Hunger gestillt haben, wurden diverse Gesellschafts-<br />
spiele gespielt wie z.B. "Mensch Ärgere dich nicht", "Stadt-<br />
Land-Fluss", "Frage und Antwort - Spiel". Manch einer wollte<br />
sich nur unterhalten oder sang.<br />
Spiel, Spaß und Freude<br />
Wer wird sich wohl zuerst ärgern?<br />
Es war ein schöner unterhaltsamer Nachmittag der wieder zu<br />
schnell zu Ende ging.<br />
Wir wünschen allen unseren Seniorinnen und Senioren trotz<br />
des wechselhaften Wetters eine schöne Ferienzeit und freuen<br />
uns auf ein baldiges Wiedersehen im Oktober;<br />
ihre Elvira Kaspar mit Team.<br />
Für den Seniorennachmittag Gülfen Tüzün<br />
Geschwister Zacher Haus<br />
Stürze vermeiden!<br />
- Länger fit und selbstständig bleiben -<br />
Seit einem Jahr trifft sich jeden Donnerstag von 9.00- 9.45 Uhr<br />
im Geschwister Zacher Haus eine Seniorengruppe um sich gemeinsam<br />
fit zu halten. Dieser Bewegungskurs richtet sich vor<br />
allem an ältere Menschen, die vital und selbständig bleiben<br />
wollen.<br />
Regelmäßige Bewegung ist unerlässlich um die Leistungsfähigkeit<br />
des Körpers und damit auch seine Mobilität und Selbständigkeit<br />
zu erhalten.<br />
Deshalb werden in den Kursstunden regelmäßig Muskel- und<br />
Gleichgewichtstraining durchgeführt, damit man auch in ein<br />
paar Jahren den Alltag noch sicher meistern kann. Zu Beginn<br />
werden die Teilnehmer durch gezielte Übungen aus dem Tai<br />
Chi und kleinen Massagen mit dem Igelball auf die Stunde vorbereitet.<br />
Danach folgen wissenschaftlich erprobte Übungen aus<br />
dem "Ulmer- Model" kombiniert mit den Übungen der "Fünf<br />
Esslinger".<br />
Nun folgt eine kleine Sommerpause.
Freitag 27.7.2012<br />
Aber die Trainerin, Christiane Krautter hat schon für Hausaufgaben<br />
gesorgt, so dass die Gruppe ab dem 20. September 2012<br />
wieder fit in den neuen Kurs starten kann.<br />
Gerne können sie an einer Schnupperstunde teilnehmen.<br />
Für Anmeldungen und Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Sabine Gärtner, Geschwister Zacher Haus, Tel.: 818737(vormittags)<br />
oder<br />
Christiane Krautter, GSV <strong>Pleidelsheim</strong>, Tel.: 283712<br />
Kostenlose Beratung<br />
"Bauen und Energie"<br />
Nutzen Sie die kostenlose Bauberatung Energie zur<br />
● Reduzierung des Energieverbrauchs<br />
● Reduzierung der Heizkosten<br />
● Erhöhung des Wohnkomforts<br />
● Reduzierung von Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung<br />
Der Energieberater macht keine Sommerpause!<br />
Nächste kostenlose Energieberatung durch einen<br />
Energieberater:<br />
Dienstag, 7. August 2012, 15.00 - 18.00 Uhr, Sitzungssaal<br />
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin bei<br />
Frau Bez, Telefon 264-35.<br />
Der Energieberater, Herr Meyer von der LEA, bietet in <strong>Pleidelsheim</strong><br />
an jedem 1. Dienstag im Monat von 15 bis 18 Uhr allen<br />
Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose, neutrale und ganzheitliche<br />
Erstberatung zum Energiesparen im Alt- und Neubau,<br />
dem Einsatz von regenerativen Energien und natürlich auch<br />
den verschiedenen Fördermöglichkeiten an. Die Beratung<br />
dauert 45 Minuten, notwendig sind dazu Angaben und Pläne<br />
zum Haus, Heizkostenabrechnungen etc.<br />
Wenn Sie nur einzelne Fragen haben, dürfen Sie sich gerne<br />
direkt an die LEA wenden unter Telefon 07141 2422235.<br />
Im November 2006 wurde die Ludwigsburger Energieagentur<br />
e.V. (LEA) gegründet, die kreisweit aktiv ist und durch Beratungen,<br />
Veranstaltungen, Netzwerke und vieles mehr ihren Anteil<br />
dazu beitragen wird, durch Energiesparen und effiziente Energienutzung<br />
den Kohlendioxid- und Schadstoffausstoß vor Ort<br />
zu senken. Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> ist Mitglied bei der<br />
LEA, um Klimaschutzziele zu erreichen und ihren Bürgerinnen<br />
und Bürgern eine fachliche Beratung anbieten zu können.<br />
ortsbücherei<br />
pleidelsheim<br />
Öffnungszeiten<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
Dienstag 15.00 - 19.00 Uhr<br />
Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Tel. 07144 894392, Fax 07144 807882<br />
E-Mail: buecherei@pleidelsheim.de<br />
Internet: www.buecherei.pleidelsheim.de<br />
Montag und Samstag geschlossen<br />
Die Bücherei macht Sommerpause vom 20. August<br />
bis 10. September.<br />
Gitarrenkonzert mit "Magic Acoustic Guitars" am 28. September<br />
Zum zweiten Mal konzertieren die beiden virtuosen Gitarristen<br />
Roland Palatzky & Matthias Waßer in unserer Bücherei, diesmal<br />
unterstützt von Jochen Zunker am Bass.<br />
Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen, Karten zu 12 E gibt<br />
es ab sofort in der Bücherei (Abendkasse: 14 E)<br />
Ortsbücherei <strong>Pleidelsheim</strong><br />
<strong>Konzert</strong><br />
mit<br />
Magic Acoustic Guitars<br />
Matthias Waßer & Roland Palatzky<br />
(Gitarren), Jochen Zunker (Bass)<br />
Freitag, 28. September 2012<br />
Einlass: 19:00 Uhr - Beginn: 20:00 Uhr<br />
Vorverkauf: 12 - Abendkasse: 14<br />
Ortsbücherei <strong>Pleidelsheim</strong>, Ludwig-Hofer-Str. 7, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>,<br />
Tel. 07144/894392<br />
wissenswertes<br />
aus den schulen<br />
und kindergärten<br />
Kindergarten Sommerhalde<br />
Schultütenbasteln<br />
19<br />
Am Mittwoch den, 20.06.12<br />
fand wie jedes Jahr unser<br />
Schultütenbasteln statt. Die<br />
Eltern kamen um 19 Uhr in die<br />
Kita, brachten etwas zum Naschen<br />
mit und wir legten uns<br />
gemeinsam ins Zeug. In einer<br />
gemütlichen und netten Runde<br />
entstanden wunderschöne<br />
Schultüten, auf die sowohl die<br />
Mami’s aber auch ihre Kinder<br />
stolz sein dürfen. Es war ein sehr schöner Abend mit den Eltern,<br />
der uns allen Spaß und Freude bereitet hat.<br />
Das Kita Team
20 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
Vorschulübernachtung<br />
Vom Do. den 05.07 auf Fr. den 06.07 fand unsere Vorschulübernachtung<br />
statt. Die Kinder kamen um 17 Uhr 30 mit ihren Eltern<br />
in die Kita. Sie waren alle sehr aufgeregt. Gemeinsam mit ihren<br />
Eltern, bauten sie ihr Schlaflager auf und verabschiedeten sich.<br />
Erstmal stärkten wir uns mit Hot Dogs und Rohkost. Um ca.<br />
19.OO Uhr machten wir uns auf den Weg zur Eisdiele, da gab<br />
es eine große Kugel Eis für jeden. Auf dem Neckarspielplatz<br />
angekommen, ließen wir unseren Bewegungsdrang freien Lauf.<br />
Wir tobten, rannten, kletterten und hatten dabei Riesenspaß !<br />
Gegen 21.00 Uhr marschierten wir in die Kita zurück. Die Kinder<br />
fanden im Eingangsbereich eine Schatzkarte!!! "Das war aufregend!<br />
Wir schauten gemeinsam die Karte an, und siehe da, auf<br />
der Schatzkarte war der Kita-Garten gezeichnet.<br />
Es gab keine Zeit mehr zu verlieren, Taschenlampe an, Schatzkarte<br />
an die Hand und die Kinder stürzten sich auf die Suche.<br />
Natürlich haben sie auch einen Schatz gefunden. Das war eine<br />
Freude! Nun waren dann auch wirklich alle müde geworden und<br />
wollten freiwillig um 22.00 Uhr ins Bett.<br />
Wir lasen noch eine Gute- Nachtgeschichte vor, doch die meisten<br />
haben nur noch die Hälfte mitbekommen, da sie eingeschlafen<br />
sind. Sie schliefen trotz dem starkem Gewitter tief und fest<br />
bis zum Morgen durch.<br />
Um 8.00 Uhr gab es dann ein leckeres Frühstück und um 9.00<br />
Uhr kamen die Eltern um sie abzuholen. Es war ein sehr schönes<br />
Übernachtungsfest mit Euch Schlaue Bande Kindern, wir<br />
hatten alle sehr viel Spaß !!! Ihr wart einfach toll!!!!!!!!!!!<br />
Euere Tine Selma und Vicky<br />
Friedensschule<br />
Grundschule <strong>Pleidelsheim</strong><br />
www.friedensschule.pleidelsheim.de<br />
Fußballtag Klasse 2/3<br />
Am 17.07.2012 konnten 39 Kinder der Friedensschule <strong>Pleidelsheim</strong><br />
aus Klasse 2/3 einen fantastischen Tag im <strong>Pleidelsheim</strong>er Stadion<br />
unter dem Motto: "Sport, Spaß und Spiel" erleben. Die Firma FutureSport<br />
organisierte ein Fußballtraining mit den Koryphäen Herrn<br />
Feichtenbeiner sowie Herrn Rommel und Herrn Steiert der Fußball-<br />
Schule "GOAL". Auch der Schirmherr Herr Dr. Löffler (MdL) ließ<br />
sich das Event nicht entgehen und besuchte uns. Ein herzliches<br />
Dankeschön geht an die Firmen E. Zoller GmbH & Co. KG und<br />
Breuer Heizungstechnik aus <strong>Pleidelsheim</strong>, die mit ihrem großartigen<br />
Engagement diesen Tag für die Kinder gesponsort haben.<br />
Projekttage "Kunst"<br />
Das Ende des Schuljahres haben die Kinder aller Klassen für<br />
die produktive Arbeit an künstlerischen Projekten genutzt. Die<br />
Kinder konnten sich in klassenübergreifenden Interessengruppen<br />
zusammenfinden und einmal ohne Leistungsdruck an einem<br />
Produkt arbeiten. Sie beschäftigten sich mit Künstlern,<br />
textilen Gestaltungstechniken, Fotocollagen, machten Musik<br />
oder Theater. Begehrt war auch die "Kochkunst", in der Kinder<br />
eigene Speisen zubereiteten. Wir danken der Jugendmusikschule,<br />
die sich mit einer Gruppe an den Kunsttagen beteiligt<br />
hat.<br />
Oskar-Paret-Schule<br />
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Freunde<br />
der OPS,<br />
die unterrichtsfreie Zeit des Sommers 2012 hat begonnen.<br />
Deshalb möchte ich den Zeitplan für den ersten Schultag des<br />
kommenden Schuljahres mitteilen.<br />
1. Ablauf des ersten Schultags am Montag, 10. September<br />
2012:<br />
Der erste Schultag nach den Sommerferien verläuft nach folgendem<br />
Plan:<br />
Für die Klassen 6 bis 10 aller Abteilungen:<br />
Schulbeginn am Montag, 10. September 2012 ist zur 1. Stunde<br />
um 8.05 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem<br />
Tag Unterricht bei ihren KlassenlehrerInnen. Unterrichtsräume<br />
und KlassenlehrerInnen können sie den Infotafeln in der Schulstraße<br />
beim Haupteingang der Schule entnehmen.<br />
8.05 - 09.35 Uhr treffen sich Jahrgangsstufe 11 zur Infoveranstaltung<br />
im Hörsaal und Jahrgangsstufe 12 zum Unterricht mit<br />
ihren Tutoren. Im Anschluss daran findet die Bücherausgabe<br />
nach Extra-Zeitplan statt.<br />
Schüler, die neu in eine Klasse kommen und sich in unserer<br />
Schule noch nicht auskennen, treffen sich um 8.05 Uhr in der<br />
Schulstraße bei den Infotafeln. Sie werden dann dort von der<br />
Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin / dem<br />
Tutor begrüßt und abgeholt.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
Unterrichtsende (Klassen 6 bis 10 ) ist an diesem Tag um<br />
11.25 Uhr.<br />
Für die Bereitstellung der Busse von und nach <strong>Pleidelsheim</strong>, Höpfigheim,<br />
Ingersheim zur Herfahrt zur 1. Stunde nach Fahrplan sowie<br />
zur Rückfahrt nach Unterrichtsende ist jeweils gesorgt.<br />
Für die Schüler und Eltern der Klassen 5 aller Abteilungen:<br />
Die Einschulungsfeier findet am Montag, 10. September 2012<br />
um 14.00 Uhr im Bürgerhaus PRISMA (Marktplatz) statt.<br />
Anschließend gehen unsere neuen SchülerInnen mit ihrer/m<br />
KlassenlehrerIn zur Schule und haben dort bis 16.00 Uhr ihren<br />
ersten Unterricht. Sie erhalten an diesem Tag auch ihre neuen<br />
Schulbücher. Deshalb ist es günstig, wenn ihnen die Eltern<br />
beim Nach-Hause-Tragen der Bücher helfen können.<br />
Um die Wartezeit für die Eltern bis zum Unterrichtsende ihrer<br />
Kinder kurzweilig und angenehm zu gestalten, ist während dieser<br />
Zeit in der Schule ein Café eingerichtet, das Kaffee und<br />
Kuchen zu günstigen Preisen anbietet.<br />
Außerdem besteht für die interessierten Eltern die Gelegenheit,<br />
die Schulmensa und das von den Freiberger Kirchengemeinden<br />
betreute Schülercafé im Schulgebäude Marktplatz 10 zu besichtigen.<br />
In der Schule können sie sich über die besonderen<br />
Angebote der OPS wie etwa Lernwerkstatt, Ganztagsbetrieb,<br />
Hausaufgabenbetreuung, Konfliktregelungsstelle, Schulsozialarbeit,<br />
Sportförderprojekt, Musikprofil in Kl. 5 u.a. informieren.<br />
Um 15.30 Uhr findet in der Schule eine Informationsveranstaltung<br />
für die Eltern derjenigen Kinder statt, die an unserer schulartübergreifenden<br />
Sozialen Ganztagsschule teilnehmen.<br />
Für die Höpfigheimer und <strong>Pleidelsheim</strong>er Schülerinnen und<br />
Schüler der Klassen 5 fährt zur Einschulungsfeier an diesem<br />
Montag ein Sonderbus. Dieser Bus fährt um 13.30 Uhr in Höpfigheim<br />
ab und nimmt um 13.38 Uhr die Fünftklässler aus <strong>Pleidelsheim</strong><br />
an der Wiegehalle auf. Die Rückfahrt nach Höpfigheim<br />
über <strong>Pleidelsheim</strong> beginnt um 16.10 Uhr ab Marktplatz in Freiberg.<br />
Ich wünsche allen SchülerInnen und ihren Eltern schöne Ferien<br />
und ein gesundes Wiedersehen im neuen Schuljahr.<br />
Im Namen aller Angehörigen der Oscar-Paret-Schule Freiberg<br />
B. Joos, Schulleiter<br />
Tennis Mannschaften der Oscar-Paret-Schule erfolgreich<br />
wie nie zuvor<br />
Am 18. und 19. Juli 12 spielten unsere Mannschaften ( Jungen<br />
und Mädchen WK II ) das Landesfinale Baden Württemberg<br />
in Singen.<br />
Die Mädchen hatten am 1. Tag das Team aus Stockach am<br />
Bodensee als Gegner und gewannen das Spiel sicher mit 5:1.<br />
Damit war die Württ. Meisterschaft gesichert, da der Vertreter<br />
des RP- Tübingen sein Spiel verlor.<br />
Das Endspiel am 2. Tag um den Titel des Baden-Württembergischen<br />
Meisters ging dann leider mit 2:4 an die Mädchen aus<br />
Mannheim. Jedoch schon die Qualifikation für das Landesfinale<br />
war ein toller Erfolg und konnte nicht erwartet werden, schließlich<br />
mussten die Mädchen die letzten 2 Spiele in Freiberg ohne<br />
die verletzte Nr. 1 bestreiten. Umso höher ist daher das Erreichte<br />
zu bewerten. Mit dem Sieg gegen Stockach wurde noch das<br />
verdiente Sahnehäubchen aufgesetzt und der Vorjahreserfolg<br />
wiederholt. (damals mit Nr.1)<br />
Das Team: 1. Giulia Dienelt, 2. Selina Wohlfahrt, 3. Laura Mandau,<br />
4. Olivia Wohlfahrt.<br />
Auch die Jungs hatten es mit den Vertretern des RP-Freiburg<br />
zu tun. Gegner war zum Auftakt das Gymnasium aus Ettenheim,<br />
keine richtige Herausforderung. Ihnen wurden mit 6:0 deutlich<br />
ihre Grenzen aufgezeigt.<br />
Gegner im Finale war das Tulla Gymnasium Rastatt, das sich<br />
vom ersten Tag an selbstbewusst als künftiger Meister mit eindeutigem<br />
outfit und Transparenten präsentierte. Unsere Jungs<br />
gingen motiviert bis in die Haarspitzen zu Werke. Nach den<br />
Einzeln stand es 2:2. Dank der Energieleistung von Dennis<br />
Glöckle, der zwar das Match verlor aber den 2. Satz im Tie<br />
Break für sich entschied, lagen die Jungs mit einem Satz in Führung.<br />
In den abschließenden Doppel machten Ferdinand und Tim alles<br />
klar und ließen den Badener Jungs mit 6:1 ,6:1 nicht den<br />
Hauch einer Chance. Die Transparente des Gegners durften<br />
eingerollt werden. Der Jubel unserer Jungs über die gewonnene<br />
Landesmeisterschaft kannte keine Grenzen.<br />
21<br />
Das Team: 1. Ferdinand Ostrowicki, 2. Tim Wiesner, 3. Dennis<br />
Glöckle, 4. Timo Glöckle<br />
Coach: Walter Miller Co-Coach: Jens Miller<br />
Unser Dank gilt dem TC Freiberg, der uns jederzeit seine Anlage<br />
zur Verfügung stellte.<br />
WM<br />
Kräuter und Rosen für die Realschulrektorin auf Lebenszeit<br />
Dass Zitronenmelisse den Geschmack vieler Speisen verfeinert<br />
und Liebstöckel manch schwere Kost leichter verdaulich<br />
macht, ist in Küchenkreisen hinreichend bekannt. Dass das<br />
Dienstzimmer einer Realschulrektorin bisweilen einer Hexenküche<br />
gleicht, wo es brodelt, dampft und zischt, wissen zumindest<br />
ihre Kolleginnen und Kollegen an der Oscar-Paret-Schule.<br />
Die Ernennung von Frau Ursula Bender-Strähle zur Realschulrektorin<br />
auf Lebenszeit am Dienstag, den 17. Juli 2012, nahm das<br />
Realschul-Kollegium zum Anlass ihr eine Auswahl an Kräutern zu<br />
überreichen - auf dass die Petersilie den Blutdruck senke, der<br />
Salbei den dicken Hals lindere, der Knoblauch die bösen Geister<br />
vertreibe, der Lavendel die Nerven beruhige, der Koriander die<br />
Kommunikation fördere, der Schnittlauch die ersten Schwächeanzeichen<br />
bekämpfe ... und der Rosenstrauß das Herz erfreue!<br />
Bild von links nach rechts: Frau Karin Hummel (Realschulkonrektorin),<br />
Frau Ursula Bender-Strähle (Realschulrektorin), Frau<br />
Hermine Markert (Schulrätin), Herr Heinz Ecker (Personalratsvorsitzender)<br />
Realschulabschlussfeier 2012 an der Oscar-Paret-Schule<br />
Freiberg<br />
"Roter Teppich" war das Motto der diesjährigen Abschlussfeier<br />
der Abteilung Realschule der Oscar-Paret-Schule. "Ein roter<br />
Teppich ist für besondere Anlässe gedacht und soll die Bedeutung<br />
der Personen, die darübergehen, zum Ausdruck bringen."<br />
- besagt eine nüchterne Definition. Der eigentliche Ursprung<br />
des "roten Teppichs" findet sich jedoch in der griechischen<br />
Mythologie. Es war einst den Göttern vorbehalten, den "roten<br />
Teppich" zu beschreiten. Agamemnon, der erfolgreiche Eroberer<br />
Trojas, war der erste Sterbliche, der den "roten Teppich"<br />
betrat und das Privileg der Götter aufhob.<br />
Mit dem Betreten des "roten Teppichs" im Eingangsbereich haben<br />
die Schülerinnen und Schüler der vier Abschlussklassen ihr Ziel<br />
erreicht und einen wesentlichen Schritt in ihrem Leben getan.
22 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />
Freitag 27.7.2012<br />
In diesem feierlichen Rahmen erhielten 97 Schülerinnen und<br />
Schüler ihre Realschulzeugnisse. Unter den etwa 350 Gästen<br />
befanden sich der Vertreter der Stadt Freiberg Herr Joos, die<br />
Elternbeiratsvorsitzende Frau Rauch, ihre Stellvertreterin Frau<br />
Geffert und die Ehrengäste Frau Apprich mit ihrem Sohn. Der<br />
Gesamtdurchschnitt von 2,6 - darunter 8 Preise und 27 Belobigungen<br />
- spricht für die Qualität des Abschlussjahrgangs. Frau<br />
Bender-Strähle, die Schulleiterin der Abteilung Realschule, gratulierte<br />
besonders der Schulbesten Sarah Gattner mit einem<br />
Notendurchschnitt von 1,4.<br />
Jan-Erik Sedlmeier erbrachte die beste Leistung Englisch und<br />
erhielt dafür den von der Familie Apprich gestifteten Fachpreis<br />
zum Gedenken an den viel zu früh verstorbenen ehemaligen<br />
Schulleiter der Abteilung Realschule Ulrich Apprich.<br />
Lisa Welfenbach wurde der Paul-Schempp-Preis der evangelischen<br />
Landeskirche Baden-Württemberg überreicht. Er wird für<br />
hervorragende Leistungen im Fach evangelische Religion verliehen.<br />
Der Leitspruch "Stars gehen - Fans bleiben" zog sich wie ein<br />
"roter Teppich" durch das gesamte Programm, das von Mira<br />
Simpson und Pascal Höhn moderiert wurde. Im ersten Teil des<br />
Abends unterhielten die Abschlussklassen ihr Publikum mit musikalischen<br />
und tänzerischen Darbietungen, einer Oscarverleihung<br />
und einer Auktion von Bildern für einen wohltätigen<br />
Zweck. In perfekten Diashows gaben sie einen Rückblick auf<br />
die vergangenen Schuljahre und einen Einblick in ihre Abschlussfahrten<br />
nach Barcelona und ans Ijsselmeer.<br />
Im zweiten Teil des Abends griff Frau Bender-Strähle das Motto<br />
der Abschlussklassen auf, indem sie hervorhob, dass die Schülerinnen<br />
und Schüler stolz auf das Erreichte sein könnten und<br />
den Augenblick genießen, jedoch nicht vergessen sollten, dass<br />
sie auf diesem Weg von Lehrern, Eltern, Freunden und Mitschülern<br />
begleitet und unterstützt wurden. Am Ende der Rede appellierte<br />
sie mit einem Zitat Philip Rosenthals an den Ehrgeiz der<br />
Schulabgänger: "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört,<br />
gut zu sein."<br />
Herr Joos, Fachbereichsleiter für Kultur und Bildung, überbrachte<br />
die Grußworte der Stadt Freiberg und wünschte den<br />
Schülerinnen und Schülern das Beste für ihren weiteren Lebensweg.<br />
Sie sollten Freiberg immer in guter Erinnerung behalten.<br />
Zusammen mit den Klassenlehrern Herrn Grabl-Wolfinger,<br />
Herrn Ecker, Herrn Kuschnier und Herrn Lederer überreichte<br />
Frau Bender-Strähle die Abschlusszeugnisse und Auszeichnungen.<br />
Sie dankte den Klassenlehrern, ihrer Stellvertreterin Frau Hummel,<br />
dem Lehrerkollegium, den Eltern und ihren Vertretern für<br />
ihr Engagement. Außerdem galt ihr Dank den Damen des Sekretariats,<br />
dem Hausmeisterteam und den 9er Klassen, ohne<br />
deren Einsatz dieser harmonische Abschlussabend nicht möglich<br />
gewesen wäre.<br />
M. Becker/ S. Röder-Wittl/ T. Kuschnier<br />
Langjähriger Lehrer der Oscar-Paret-Schule wurden am<br />
20.Juli 12 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet<br />
Edeltraud Bächle<br />
Frau Bächle studierte von 1967 - 1971 an der Pädagogischen<br />
Hochschule Ludwigsburg und an der Universität Stuttgart die<br />
Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde und Geographie. Danach<br />
absolvierte sie das einjährige Referendariat und wurde<br />
anschließend an der EllyHeuss Knapp Realschule in den Schuldienst<br />
übernommen. Dort unterrichtete sie bis 1980 sehr erfolgreich.<br />
Aufgrund der Geburten ihrer zwei Söhne war Frau Bächle<br />
dann bis 1987 beurlaubt.<br />
Am 17. August 1987 begann ihre Tätigkeit an der Oscar-Paret-<br />
Schule, in der Abteilung Realschule. Sie kann nunmehr auf 25<br />
Jahre erfolgreiches Wirken an der OPS zurückblicken. Ihre<br />
Schwerpunkte waren vor allem ihre langjährige Personalratstätigkeit<br />
und die Schulentwicklung.<br />
Sie war eine äußerst aktive Lehrerin, die sich in vielerlei Hinsicht<br />
bei weitem über das übliche Maß hinaus engagierte. Außerdem<br />
führte sie zahlreiche Abschlussfahrten in die Toskana oder auch<br />
in die USA durch oder sie segelte mit ihren Schülern im Ijsselmeer.<br />
Fritz Kurzawe<br />
Herr Kurzawe studierte evangelische Religion und Kunst und<br />
begann seine Lehrertätigkeit an der Realschule in Calw.Da er<br />
an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg zusätzlich<br />
zu seiner Lehrertätigkeit noch Erziehungswissenschaften studieren<br />
wollte, wurde er auf eigenen Wunsch an die kooperative<br />
Gesamtschule Freiberg a. N. versetzt. 32 Jahre unterrichtete er<br />
an dieser Schule, die inzwischen zur Oscar-Paret-Schule umbenannt<br />
wurde. Seit 1983 war er Ausbildungslehrer für die Studenten<br />
der PH Ludwigsburg und brachte ihnen in beinahe 30<br />
Jahren die Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts bei. Er<br />
nahm mit seinen Schülern an vielen künstlerischen Wettbewerben<br />
teil, bereitete zukünftige Kunststudenten mit Mappenkursen<br />
auf ihr Studium vor und brachte ihnen auch die Kirchengeschichte<br />
nahe.<br />
Zu Beginn der Adventszeit schmückte er mit seinen Schülern<br />
das Schulhaus mit wunderschönen Sternen jedes Jahr weihnachtlich.<br />
Günther Baum<br />
Herr Baum begann sein Studium 1972 an der Pädagogischen<br />
Hochschule in Karlsruhe. Nach erfolgreichem Abschluss trat er<br />
seinen Dienst als Lehrer 1977 an der Realschule Besigheim an,<br />
dabei waren besonders die Naturwissenschaften aber auch die<br />
Mathematik seine Steckenpferde.<br />
Bedingt durch einen Wohnortwechsel wechselte er auch seinen<br />
Arbeitsort. So war er von 1986 bis 2000 an der Grund- und<br />
Hauptschule in Bönnigheim tätig. Anschließend wechselte er<br />
an die OPS Freiberg, an der er bis zu seiner Pensionierung an<br />
der Abteilung Werkrealschule unterrichtete. Schwerpunktmäßig<br />
war er in den letzten Jahren für das Fach MNT (Materie-Natur-<br />
Technik) zuständig.<br />
Als Flugzeugmodellbauer konnte er sein großes Hobby auch<br />
im Rahmen eines Ganztagesangebotes den Schülern nahebringen,<br />
in dem er eine AG zum Thema "Flugzeugmodelle aus Papier<br />
und Balsaholz" anbot.<br />
Gert Bader<br />
Herr Bader war seit über vierzig Jahren im Schuldienst. Er war<br />
gerne Lehrer und bewältigte auch an der OPS, an der er die<br />
letzten 8 Jahre seiner Dienstzeit unterrichtete, die täglichen Herausforderungen<br />
mit Bravour.<br />
Herr Bader besitzt eine Reihe ausgeprägter Talente, an die sich<br />
das Kollegium der OPS immer wieder gerne erinnern wird. So<br />
verbindet man mit seinem Namen immer sein musikalisches<br />
Können, seine handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten<br />
verbunden mit seinem treffsicheren, hintersinnigen und tiefgründigen<br />
Humor, den er als aktives Mitglied bei den Kabaratten<br />
immer wieder unter Beweis stellte.<br />
Liebe zum Beruf und die nötige Gelassenheit, dies schien das<br />
Motto zu sein, unter welches er sein pädagogisches Engagement<br />
stellte. Beides war neben Vertrauen und Respekt immer<br />
förderlich, wenn es um die Beziehung zu den Schülerinnen und<br />
Schülern ging.<br />
Frau Bender-Strähle und Frau Sommer sprachen den vier Pensionären<br />
im Auftrag des Staatlichen Schulamtes, des Regierungspräsidiums<br />
und der Schulleitung den Dank und die Anerkennung<br />
für ihre geleistete Arbeit aus.
Freitag 27.7.2012<br />
pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />
Schiller-Volkshochschule Kreis Ludwigsburg<br />
Das neue Programm<br />
August 2012 bis Februar 2013<br />
ist erschienen<br />
Semesterbeginn: 24. September 2012<br />
Besucher von Volkshochschul-Kursen der beiden letzten Semester<br />
haben das Programm per Post zugesandt bekommen.<br />
Weitere Programme finden Sie ab sofort an folgenden Auflagestellen:<br />
- bei allen Zweigstellen der Kreissparkasse im Landkreis<br />
Ludwigsburg<br />
- bei allen Stadt- bzw. <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen/Rathäusern<br />
- bei den örtlichen Banken und Buchhandlungen<br />
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />
Anmeldungen an die Schiller-VHS Kreis Ludwigsburg, Hindenburgstraße<br />
46, 71638 Ludwigsburg, mit Anmeldekarte per Post,<br />
per Fax: 07141 144-1677, unter Telefon 07141 144-1666, über<br />
Internet: www.schiller-vhs.de oder per<br />
E-Mail: info@schiller-vhs.de<br />
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