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Konzert - Gemeinde Pleidelsheim

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www.pleidelsheim.de<br />

Amtsblatt der<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pleidelsheim</strong><br />

Nummer 30<br />

Freitag, 27. Juli<br />

Jahrgang 2012


2 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

amtliche<br />

bekanntmachungen<br />

Termine der AVL im August 2012<br />

Leerungen:<br />

2.8.2012 Restmüll 1100 l<br />

3.8.2012 Biogut<br />

9.8.2012 Restmüll 1100 l<br />

10.8.2012 Restmüll<br />

15.8.2012 flach<br />

16.8.2012 rund, Restmüll 1100 l<br />

17.8.2012 Biogut<br />

21.8.2012 flach 1100 l<br />

23.8.2012 Restmüll 1100 l<br />

24.8.2012 Restmüll<br />

30.8.2012 Restmüll 1100 l<br />

31.8.2012 Biogut<br />

Recyclinghof Steinheim:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag:<br />

9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr<br />

Freitag:<br />

9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr<br />

Samstag:<br />

9bis13Uhr<br />

Mittwoch geschlossen!<br />

Neue Handynummer Wasserversorgung<br />

Die Handynummer der Wasserversorgung ändert sich ab dem<br />

1.8.2012. Ab diesem Zeitpunkt sind die Mitarbeiter der Wasserversorgung<br />

in dringenden Fällen unter der Mobilfunknummer<br />

0151 26449324 (Herr Heister oder Herr Schrader) erreichbar.<br />

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen<br />

An folgenden Messpunkten wurde durch das Landratsamt Ludwigsburg<br />

eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt:<br />

Messung: 13.7.2012 (Radarmessung)<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung der<br />

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./<strong>Pleidelsheim</strong> -<br />

Flächennutzungsplan 2020<br />

Teilbereich Ludwigsburger Straße Ost (Freiberg a.N.)<br />

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Freiberg a.N./<strong>Pleidelsheim</strong> hat am 17.7.2012 die Einleitung des<br />

Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020,<br />

Teilbereich Ludwigsburger Straße Ost, in öffentlicher Sitzung<br />

beschlossen. Der Entwurf wurde gebilligt und beschlossen, diesen<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:<br />

- im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks<br />

2682 (Bahngrundstück),<br />

- im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 1575 (Hohenecker<br />

Weg) sowie durch Teilflächen der Flurstücke<br />

2291, 2290, 2288, 2286, 2284, 2279-2282, 2436, 2276-<br />

2278, 2273, 2260-2262, 2251 und 2250<br />

- im Süden durch die Südgrenzen der Flurstücke 2203 und 2520<br />

- im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 2533/3,<br />

durch die Südgrenze der Flurstücke 3989 und 2436, durch<br />

die Westgrenzen der Flurstücke 2250, 2258, 2258/1-3,<br />

2439 und 2424 durch die Nordgrenze des Flurstücks 2251<br />

und 2273 sowie durch Teilflächen der Flurstücke 2455/1,<br />

2444, 2441/1, 2417 und 2303<br />

Auf beiliegende Gebietsabgrenzung wird verwiesen.<br />

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Erläuterungsbericht<br />

inkl. Umweltbericht vom 3.8.12 bis einschließlich<br />

14.9.2012 (Auslegungsfrist) jeweils bei der Stadtverwaltung<br />

Freiberg a.N., Anschlagtafel im 1. OG und bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Pleidelsheim</strong>, Anschlagtafel im EG während der Öffnungszeiten<br />

- in Freiberg:<br />

montags - freitags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

montags 16.00 - 18.00 Uhr<br />

donnerstags 14.00 - 15.30 Uhr<br />

- in <strong>Pleidelsheim</strong>:<br />

montags - freitags 8.00 - 12.00 Uhr<br />

dienstags 14.00 - 18.00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich odermündlich<br />

zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Stadt Freiberg a.N.,<br />

Zimmer 8, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N. und bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Pleidelsheim</strong>, Zimmer 5, Marbacher Str. 5,<br />

74385 <strong>Pleidelsheim</strong> abgegeben werden.<br />

Fortsetzung Seite 4


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

3


4 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

Notfalldienste<br />

Notfallpraxis<br />

Nördlicher Landkreis Ludwigsburg e. V.<br />

Uhlandstraße 24, 74321 Bietigheim-Bissingen<br />

(neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert)<br />

Öffnungszeiten: Werktags ab 18 Uhr bis morgens 7 Uhr. An<br />

Wochenenden von Freitag 18 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr<br />

sowie an Feiertagen von 8 Uhr bis 7 Uhr morgens des folgenden<br />

Tages.<br />

Telefonische Anmeldung erbeten unter: 07142 7779844<br />

Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaustiefgarage.<br />

Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis<br />

zu kommen.<br />

Kinderärzte<br />

Samstag, 28. Juli 2012<br />

Frau Dr. Hoffmann, Remseck-Aldingen, Neckarkanalstraße<br />

73, Tel. 07146 284567, ab 22 Uhr 07141 780790<br />

Herr Dr. Schwarz, Vaihingen-Enzweihingen, Vaihinger Straße<br />

8, Tel. 07042 4026<br />

Sonntag, 29. Juli 2012<br />

Frau Dr. Langer, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel. 07143 2904<br />

Dres. Knapp, Schwieberdingen, Christofstraße 13A, Tel.<br />

07150 31079, ab 20 Uhr 0711 834365<br />

Der Notdienst beginnt um 8Uhrund endet um 8Uhr.Gehfähige<br />

Patienten werden gebeten, in der Zeit von 10 bis 11 Uhr<br />

und von 16.30 bis 17 Uhr die Praxis des Dienst habenden<br />

Arztes aufzusuchen.<br />

Zahnärzte<br />

zu erfragen über Telefon 0711 7877733<br />

Tierärzte<br />

Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des<br />

Haustierarztes/ärztin zu erfragen.<br />

Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken<br />

Marbach und Umgebung<br />

27.7.: Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2<br />

28.7.: Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22<br />

29.7.: Sophien-Apotheke, Freiberg, Stuttgarter Str. 42<br />

30.7.: Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchstr. 1<br />

31.7.: Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19<br />

1.8.: Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäußer Str. 1<br />

2.8.: Palm’sche Apotheke, Freiberg, Marktplatz 10<br />

3.8.: Stadt-Apotheke, Großbottwar, Schlosserstr. 2<br />

Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.<br />

Wasserversorgung Notdienst<br />

abends und am Wochenende 0176 22966156<br />

Sozialstation <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Träger der Sozialstation ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:<br />

Sozialstation - Telefon 07144 264-59<br />

(im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)<br />

Sprechzeiten im Büro der Sozialstation:<br />

Sprechzeiten im Büro:<br />

Montagbis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Sprechzeitensteht<br />

eine 24-Std.-Rufbereitschaft auch am Wochenende<br />

und an Feiertagen zur Verfügung.<br />

Hospizgruppe <strong>Pleidelsheim</strong> - 07144 264-59<br />

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt<br />

wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist<br />

abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben<br />

können.<br />

Freiberg a.N., 24.7.2012<br />

Dirk Schaible, Bürgermeister<br />

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Pleidelsheim</strong>, 24.7.2012<br />

Ralf Trettner<br />

Bürgermeister<br />

Forst-Experten informieren über Befall durch<br />

Eichenprozessionsspinner im Landkreis<br />

Vorsicht beim Waldspaziergang: Kontakt mit den Raupen<br />

des Eichenprozessionsspinners kann allergische Reaktionen<br />

auslösen<br />

LUDWIGSBURG. Wer in diesen Tagen Naherholung in den<br />

Waldgebieten des Landkreises sucht, sollte sich in Acht<br />

nehmen: Die Forst-Experten des Landratsamtes warnen<br />

vor dem Kontakt mit den Raupen des so genannten Eichenprozessionsspinners,<br />

eines kleinen Insektes, das auch in<br />

diesem Jahr in unseren Wäldern zu finden ist. Es richtet<br />

nicht nur Schäden an Bäumen und Sträuchern an, sondern<br />

kann auch allergische Reaktionen in Form von Hautausschlägen<br />

und Atemwegsbeschwerden beim Menschen hervorrufen,<br />

wenn man die fast unsichtbaren Härchen der kleinen<br />

Tiere berührt. Aus diesem Grund gilt: Wer sicher gehen<br />

möchte, sollte in den kommenden Wochen Hinweisschilder<br />

beachten und betroffene Laubwaldgebiete meiden.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

Wie bereits in den<br />

vergangenen Jahren<br />

betrifft der Befall<br />

durch den Eichenprozessionsspinner<br />

den gesamten Landkreis<br />

Ludwigsburg.<br />

Die Raupen des<br />

Nachtfalters finden<br />

sich vor allem in lichten<br />

Eichenbeständen<br />

und an Waldrändern.<br />

Da diese kleinen Tierchen<br />

auch für den<br />

Menschen gefährlich<br />

sein können, sollte<br />

man derzeit besonders<br />

auf die Raupen<br />

und Gespinste des<br />

Insektes achten.<br />

Die Raupen sind<br />

bläulich-schwarzgrau,<br />

an den Seiten<br />

weißlich und tragen<br />

auf dem Rücken rötlichbraune, langbehaarte Warzen. Auffällig<br />

sind die so genannten Fraßgesellschaften, die sich prozessionsartig<br />

von den Gespinstnestern am Stamm und an Astgabeln<br />

zum Fraßort in die Baumkronen und wieder zurück bewegen -<br />

daher der Name dieses Insekts. Die Raupen verpuppen sich in<br />

den kommenden Tagen in diesen Gespinstnestern. Die unscheinbaren<br />

Nachtfalter erscheinen dann Ende Juli/Anfang August.<br />

In den Gebieten, wo aufgrund von Eigelegezählungen im vergangenen<br />

Winter eine starke Schädigung der Eichenbestände<br />

zu erwarten gewesen wäre, wurde der Eichenprozessionsspinner<br />

im Mai dieses Jahres mit einem biologischen Insektizid bekämpft.<br />

Betroffen davon waren Wälder im Raum Sersheim und<br />

Großsachsenheim.<br />

Während sich der Schaden durch Raupenfraß andernorts für<br />

die betroffenen Eichen in Grenzen hält, können die giftigen<br />

Brennhaare der Raupen beim Menschen heftige allergische Reaktionen<br />

auslösen. Diese Härchen halten sich sehr lange, in<br />

den Gespinsten mitunter bis in den Winter hinein. Da sie extrem<br />

leicht und fein sind, können Sie vom Wind verteilt und sogar<br />

eingeatmet werden. In der Folge können mittelschwere, juckende<br />

und entzündliche Hautreaktionen sowie Atemwegsbeschwerden<br />

auftreten. Regen vermindert die Kontaktwahrscheinlichkeit<br />

mit den Raupenhaaren, da diese aus der Luft<br />

"gewaschen" werden.<br />

Die einfachste und wichtigste Maßnahme ist, den Kontakt mit<br />

den Raupenhaaren zu vermeiden und so genannte Gespinstnester<br />

keinesfalls zu berühren. Eltern sollten darauf achten,<br />

dass ihre Kinder nicht mit Raupen und nicht in den betroffenen<br />

Waldgebieten spielen. Eine möglichst geschlossene Kleidung<br />

trägt dazu bei, den direkten Körperkontakt mit den feinen Raupenhaaren<br />

zu vermeiden. Generell gilt: Wenn möglich, sollte<br />

man befallene Waldgebiete meiden. Bei starkem Befall in Erholungsgebieten<br />

wird mit Hinweisschildern vor dem Insekt gewarnt.<br />

Aufgrund der erwähnten "Langlebigkeit" und verschiedenen<br />

Verbreitungsmöglichkeiten muss jedoch auch außerhalb der direkt<br />

betroffenen Gebiete mit einem Befall beziehungsweise einer<br />

Gefährdung gerechnet werden. Daher ist nicht auszuschließen,<br />

dass zum Beispiel betroffene Waldspielplätze vorübergehend<br />

gesperrt werden müssen.<br />

Denjenigen, die versehentlich in Kontakt mit den Raupen oder<br />

ihren Härchen gekommen sind, empfehlen die Fachleute,<br />

gründlich zu duschen. Betroffene sollten sich nicht kratzen und<br />

ihre Kleidung umgehend waschen. Das Entfernen der Gespinste<br />

muss Fachleuten überlassen werden, da diese eine geeignete<br />

Schutzausrüstung besitzen. Bei gesundheitlichen Beschwerden<br />

sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen und diesen auf den<br />

Kontakt mit den Raupen hinweisen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

(Abwassersatzung - AbwS)<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-<br />

Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und<br />

42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg<br />

(KAG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> am<br />

19.07.2012 folgende Satzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§1<br />

Öffentliche Einrichtung<br />

(1)Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> betreibt die Beseitigung des in<br />

ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche<br />

Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass<br />

das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />

oder von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten<br />

oder befestigten Flächen auch in sonstiger Weise in die<br />

öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder zu einer öffentlichen<br />

Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert)<br />

wird.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder<br />

teilweise durch Dritte vornehmen lassen.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />

§2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen,<br />

landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt<br />

oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist<br />

oder das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter<br />

oder befestigter Grundstücke abfließt.<br />

(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den<br />

Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.<br />

Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen<br />

Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und<br />

Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Retentionsbodenfilter,<br />

Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke,<br />

Kläranlagen, und Versickerungs- und<br />

Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Muldenund<br />

Rigolensysteme, Sickermulden/ -teiche/ -schächte),<br />

soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> zur öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />

benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört<br />

auch der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich<br />

der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft<br />

(Grundstücksanschluss).<br />

(3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen,<br />

die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung<br />

des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage<br />

dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im<br />

Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das<br />

Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),<br />

Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung<br />

und Versickerungs- und Rückhaltebecken<br />

für Niederschlagswasser soweit sie sich auf<br />

privaten Grundstücksflächen befinden.<br />

(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige<br />

Ableitungen in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen,<br />

dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen<br />

(z.B. Starkregen) erfolgt. Drosseleinrichtungen dienen der<br />

gleichmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung<br />

von Abwasser in den öffentlichen Kanal.<br />

5


6 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

II. Anschluss und Benutzung<br />

§3<br />

Berechtigung und Verpflichtung<br />

zum Anschluss und zur Benutzung<br />

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser<br />

anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt<br />

und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen<br />

und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser<br />

der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 45 b Abs. 1 und<br />

Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder<br />

sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks<br />

Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft<br />

auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer<br />

Wohnung berechtigten Personen.<br />

(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für<br />

sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig<br />

hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage<br />

erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so<br />

ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der<br />

betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />

(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der<br />

Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege,<br />

des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen<br />

Wohls geboten ist.<br />

§4<br />

Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche<br />

Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder<br />

die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für<br />

die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten, dass das Grundstück<br />

an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen<br />

wird.<br />

(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />

noch nicht hergestellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen<br />

Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage<br />

gestatten oder verlangen.<br />

§5<br />

Befreiungen<br />

Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung<br />

deren Einrichtungen ist aufgrund § 45 b. Abs. 4 Satz<br />

3 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit<br />

und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die<br />

Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden<br />

privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers<br />

nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich<br />

unbedenklich ist.<br />

§6<br />

Allgemeine Ausschlüsse<br />

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche<br />

Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der<br />

Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlangen,<br />

die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung<br />

beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern,<br />

erschweren oder gefährden können, oder die den in<br />

öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder<br />

dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,<br />

Gase und Dämpfe.<br />

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen<br />

oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen<br />

führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Asche,<br />

Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe,<br />

Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle,<br />

Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub,<br />

Trester und hefehaltige Rückstände);<br />

2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige<br />

Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und<br />

Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze,<br />

Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren<br />

Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete oder<br />

radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;<br />

3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft<br />

und Molke;<br />

4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser<br />

(z.B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser);<br />

5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder<br />

Dämpfe verbreiten kann;<br />

6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid<br />

nicht entspricht;<br />

7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe<br />

über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts<br />

DWA-M 115-2 vom Juli 2005 (Herausgeber/Vertrieb:<br />

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser<br />

und Abfall e.V.-DWA-, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773<br />

Hennef) liegen.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall über die nach Absatz 2<br />

einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen<br />

stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen<br />

Abwasseranlagen erforderlich ist.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />

der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange<br />

nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme<br />

im Einzellfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der<br />

Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt.<br />

§7<br />

Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen<br />

Abwasserbeseitigung ausschließen,<br />

a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick<br />

auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge<br />

des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen<br />

würde;<br />

b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik<br />

nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt,<br />

fortgeleitet oder behandelt werden kann.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss<br />

und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer<br />

die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf<br />

Verlangen angemessene Sicherheit leistet.<br />

(3) Schließt die <strong>Gemeinde</strong> in Einzelfällen Abwasser von der<br />

Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde<br />

(§ 45 b. Abs. 4 Satz 2 WG).<br />

§8<br />

Einleitungsbeschränkungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser<br />

von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig<br />

machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere<br />

im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert.<br />

(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen,<br />

die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />

sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet<br />

werden.<br />

(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht<br />

nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der<br />

schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

§9<br />

Eigenkontrolle<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten<br />

(nach §3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur<br />

Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit<br />

der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht<br />

in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut<br />

oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück<br />

angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand<br />

gehalten werden.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt<br />

wird, die für die Bedienung der Anlage und für die<br />

Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch<br />

ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum<br />

der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet,<br />

aufzubewahren und der <strong>Gemeinde</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />

§10<br />

Abwasseruntersuchungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen<br />

vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen<br />

die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen<br />

sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt<br />

§ 21 Abs. 2 entsprechend.<br />

(2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />

werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

§11<br />

Grundstücksbenutzung<br />

Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

der §§ 88 ff WG verpflichtet werden, für Zwecke der<br />

öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen<br />

einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser<br />

über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die<br />

Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss<br />

anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken<br />

zu dulden.<br />

III. Grundstücksanschlüsse,<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

§12<br />

Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert,<br />

abgetrennt und beseitigt.<br />

(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren<br />

Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers<br />

und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> bestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die<br />

für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen<br />

Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind<br />

durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal<br />

(§ 33 Nr. 1) abgegolten.<br />

(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss;<br />

werden Grundstücke im Trennverfahren<br />

entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann mehr als einen<br />

Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch<br />

notwendig hält. In besonders begründeten Fällen<br />

(z.B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die <strong>Gemeinde</strong><br />

den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen<br />

Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag<br />

zulassen.<br />

§13<br />

Sonstige Anschlüsse<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />

weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige<br />

oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere<br />

Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für<br />

Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34)<br />

neu gebildet werden.<br />

(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung<br />

und Beseitigung der in Absatz 1 genannten<br />

Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu erstatten.<br />

(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung<br />

des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der<br />

Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird<br />

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids<br />

fällig.<br />

§14<br />

Private Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer<br />

auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern,<br />

zu erneuern und zu beseitigen.<br />

(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit<br />

und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, und verzichtet der Grundstückseigentümer<br />

schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der<br />

Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der <strong>Gemeinde</strong><br />

zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich.(§<br />

35 BauGB)<br />

(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten<br />

an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs.<br />

1) sind der <strong>Gemeinde</strong> vom Grundstückseigentümer mindestens<br />

14 Tage vorher anzuzeigen.<br />

§15<br />

Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen<br />

a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />

b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie<br />

die Änderung der Benutzung.<br />

Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die<br />

Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />

(z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen)<br />

gleich.<br />

(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und<br />

Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung<br />

der Abwässer und die Bemessung der Anlagen<br />

ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen<br />

beizufügen:- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung<br />

sämtlicher auf dem Grundstück bestehender<br />

Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen,<br />

der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle<br />

und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />

Brunnen, Gruben, usw.;-Grundrisse des Untergeschosses<br />

(Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden<br />

Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung<br />

der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung<br />

und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe<br />

des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber<br />

oder Rückstauverschlüsse;<br />

- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im<br />

Maßstab 1:100inder Richtung der Hauptleitungen(mit Angabe<br />

der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen<br />

und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage<br />

und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).<br />

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben<br />

(Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und<br />

Höhenfestpunkte) sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen. Dort<br />

sind auch Formularefürdie Entwässerungsanträge erhältlich.<br />

§16<br />

Regeln der Technik<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu<br />

betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />

die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb<br />

und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards,<br />

die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung<br />

einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen<br />

auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.<br />

§17<br />

Herstellung, Änderung und Unterhaltung der<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer<br />

auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten,<br />

zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich<br />

zu reinigen.<br />

7


8 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss,<br />

einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage,<br />

vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts,<br />

herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden<br />

Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.<br />

§ 13 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm<br />

Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr<br />

(Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich<br />

an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss<br />

stets zugänglich und bis auf Rückstauebene(§ 20) wasserdicht<br />

ausgeführt sein.<br />

(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />

- außer Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong><br />

den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen.<br />

Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3<br />

gilt entsprechend. Die <strong>Gemeinde</strong> kann die in Satz 1 genannten<br />

Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer<br />

übertragen.<br />

§18<br />

Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,<br />

Zerkleinerungsgeräte<br />

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie<br />

Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das<br />

Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung<br />

dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider<br />

mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben,<br />

zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider<br />

mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer<br />

in regelmäßigen Zeitabständen, darüber<br />

hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen.<br />

Bei schuldhafter Säumnis ist er der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber<br />

schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung<br />

der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall<br />

den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage<br />

verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers<br />

notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken,<br />

die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden.<br />

§ 16 bleibt unberührt.<br />

(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und<br />

dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung<br />

dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen<br />

werden.<br />

§19<br />

Toiletten mit Wasserspülung, Kleinkläranlagen<br />

(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen<br />

nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig.<br />

(2) Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen<br />

sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das<br />

Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />

ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer<br />

selbst.<br />

§20<br />

Sicherung gegen Rückstau<br />

Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />

Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die<br />

Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />

(Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer<br />

auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden.<br />

Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien<br />

Abfluss des Abwassers zu sorgen.<br />

§21<br />

Abnahme und Prüfung der<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />

(1) Vor der Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong> darf die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

nicht in Berieb genommen<br />

werden.Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsan-<br />

lage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter<br />

und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer<br />

Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie<br />

Ausführung der Arbeiten.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und<br />

Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die<br />

Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben<br />

den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in<br />

die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der<br />

Anlagen beauftragten Personen dürfen Grundstücke zum<br />

Zwecke der Prüfung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen<br />

betreten.<br />

(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer<br />

unverzüglich zu beseitigen.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> ist nach § 83 Abs. 3 WG in Verbindung<br />

mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet,<br />

Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit<br />

und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage<br />

zu erwarten ist, in einem sogenannten<br />

Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde<br />

vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe<br />

sind verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong>, auf deren Anforderung<br />

hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen<br />

Angaben zu machen. Dabei handelt es sich<br />

um folgende Angaben:Namen des Betriebes und der Verantwortlichen,<br />

Art und Umfang der Produktion, eingeleitete<br />

Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage<br />

sowie Hauptabwasserinhaltsstoffe. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes<br />

beachten.<br />

IV. Abwasserbeitrag<br />

§22<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands<br />

für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen<br />

Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag<br />

wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben.<br />

§23<br />

Gegenstand der Beitragspflicht<br />

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine<br />

bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn<br />

sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene<br />

Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche<br />

Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der<br />

Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung<br />

Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zur Bebauung anstehen.<br />

(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht<br />

auch dann, wenn dieVoraussetzungen des Absatzes<br />

1 nicht erfüllt sind.<br />

§24<br />

Beitragsschuldner<br />

(1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist,<br />

wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />

Eigentümer des Grundstücks ist.<br />

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist<br />

der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.<br />

Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner;<br />

bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen<br />

Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend dem Miteigentumsanteil<br />

beitragspflichtig.<br />

(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />

im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten<br />

Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

§25<br />

Beitragsmaßstab<br />

Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese<br />

ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26)<br />

mit einem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebnis wird auf eine<br />

volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die<br />

nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />

die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />

werden.<br />

§26<br />

Grundstücksfläche<br />

(1) Als Grundstücksfläche gilt:<br />

1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die<br />

Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde<br />

zu legen ist;<br />

2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderliche<br />

Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche<br />

Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von<br />

der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.<br />

Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung<br />

über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen<br />

tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe<br />

maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung,<br />

zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt<br />

wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige<br />

Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen,<br />

bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.<br />

(2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt.<br />

§27<br />

Nutzungsfaktor<br />

(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche<br />

(§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im<br />

Einzelnen beträgt:<br />

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00,<br />

2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25,<br />

3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50,<br />

4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75,<br />

5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00.<br />

(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die<br />

nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen<br />

die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird<br />

ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt<br />

für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren<br />

Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung<br />

nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden<br />

überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe,<br />

Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen).Die §§ 28<br />

bis 31 finden keine Anwendung.<br />

§28<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />

ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige<br />

Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere<br />

Geschosszahl genehmigt, so ist diesezugrunde zu legen. AlsGe schosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO)<br />

in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere<br />

bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist<br />

die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />

§29<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan eine<br />

Baumassenzahl festsetzt<br />

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />

eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />

geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine<br />

volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf<br />

die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />

die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der<br />

Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt<br />

sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse<br />

durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des<br />

Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle<br />

Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die<br />

nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />

die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle<br />

Zahl abgerundet werden.<br />

§30<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan die Höhe<br />

baulicher Anlagen festsetzt<br />

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine<br />

Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen<br />

in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe)<br />

fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß<br />

der Höhe der baulichen Anlagen geteilt durch<br />

1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete<br />

(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und<br />

besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete<br />

und<br />

2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),<br />

Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete<br />

(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete<br />

(SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine<br />

volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine<br />

Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen<br />

in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der<br />

senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut)<br />

fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß<br />

der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />

1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeineWohngebiete<br />

(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und<br />

besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete<br />

und<br />

2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),<br />

Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete<br />

(GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete<br />

(SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine<br />

volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan<br />

festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist<br />

diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />

oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe<br />

als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage<br />

aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl<br />

umzurechnen.<br />

§31<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die keine Planfestsetzung<br />

im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />

(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten<br />

Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen<br />

nach §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse,<br />

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die<br />

Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung<br />

überwiegend vorhandenen Geschosse.<br />

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10 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl dertatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse;<br />

2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben<br />

genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.<br />

(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der<br />

im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind<br />

auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher<br />

Geschosszahl vorhanden, ist die höchste<br />

Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />

(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss<br />

i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks<br />

geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und<br />

nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach<br />

Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf<br />

eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />

die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

§32<br />

Weitere Beitragspflicht<br />

Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld<br />

bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei<br />

angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge<br />

erhoben,<br />

1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige<br />

Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten<br />

oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein<br />

zugelassen wird;<br />

2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr.1 und 2 eine höhere<br />

Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird;<br />

3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt<br />

wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;<br />

4. soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung<br />

gem. § 31 Abs. 1 KAG oder eine Tiefenbegrenzung gem. §<br />

26 Abs. 1 Nr.2 entfallen;<br />

5. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für<br />

die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet<br />

werden.<br />

§33<br />

Beitragssatz<br />

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:<br />

Teilbeträge je m2 Nutzungsfläche (§ 25)<br />

1. - für den öffentlichen Abwasserkanal<br />

3,62 E<br />

- für Zuleitungssammler und<br />

Regenüberlaufbecken 2,03 E<br />

2. für den mechanischen Teil und den<br />

biologischen Teildes Klärwerks 0,41 E<br />

§34<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />

1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück<br />

an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann.<br />

2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens<br />

jedoch mit dessen Genehmigung.<br />

3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der<br />

Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden<br />

können.<br />

4. In den Fällen des § 32 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der<br />

Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans<br />

oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz<br />

1Nr.2und3BauGB.<br />

5. In den Fällen des § 32 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des<br />

Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist.<br />

6. In den Fällen des § 32 Nr. 4<br />

a) mit dem In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans bzw.<br />

dem In-Kraft-Treten einer Satzung im Sinne von § 34<br />

Abs. 4 Satz 1 BauGB;<br />

b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens<br />

mit der Genehmigung des Anschlusses;<br />

c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss<br />

mit der Erteilung der Baugenehmigung;d) bei gewerblicher<br />

Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung.<br />

7. In den Fällen des § 32 Nr. 5, wenn das neugebildete<br />

Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.<br />

(2) Für Grundstücke, dieschon vor dem 1.4.1964 an dieöffentlichen<br />

Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden<br />

können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind,<br />

entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss,<br />

frühestens mit dessen Genehmigung.<br />

(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.<br />

§35<br />

Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeträge<br />

nach § 33 Nr. 2 und 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen<br />

Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des<br />

Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird.<br />

(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlung<br />

werden jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids<br />

fällig.<br />

§36<br />

Ablösung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht<br />

entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung<br />

des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren.<br />

(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe<br />

der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld);<br />

die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen<br />

dieser Satzung.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />

V. Abwassergebühren<br />

§37<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

(1)Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt für die Benutzung der öffentlichen<br />

Abwasseranlagen getrennt Abwassergebühren für das auf<br />

den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr)<br />

und für das auf den Grundstücken anfallende<br />

Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>erhebt auch eine Abwassergebühr für sonstige<br />

Einleitungen (§ 8 Abs. 3) und bei der Anlieferung von<br />

Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage.<br />

§38<br />

Gebührenmaßstab<br />

(1) Die Schmutzwassergebühr ( § 40) bemisst sich nach der<br />

Schmutzwassermenge, die auf dem an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt<br />

(§ 40).<br />

(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die<br />

Abwassergebühr nach der eingeleiteten Abwasser- bzw.<br />

Wassermenge.<br />

(3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />

gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr<br />

nach Menge des angelieferten Abwassers.<br />

(4) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den<br />

überbauten oder darüber hinaus befestigten Flächen der<br />

an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen<br />

Grundstücke (gerundet auf volle m2 ), von denen das Niederschlagswasser<br />

unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a).<br />

§39<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Schuldner der Schmutzwassergebühr nach § 38 Abs. 1,<br />

der Abwassergebühr nach § 38 Abs. 2 sowie der Niederschlagswassergebühr<br />

nach § 38 Abs. 4 ist der Grundstückseigentümer.<br />

Der Erbbauberechtigte ist anstelle des<br />

Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim<br />

Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht<br />

mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonates<br />

auf den neuen Gebührenschuldner über.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

(2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Absatz 3 ist<br />

derjenige, der das Abwasser anliefert.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />

§40<br />

Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

(1) Die Bemessungsgrundlage in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum<br />

(§ 43 Abs. 1 Satz 1) für die Schmutzwassergebühr<br />

im Sinne von § 38 Abs. 1 ist:<br />

a) die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung<br />

zugeführten Wassermenge;<br />

b) bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung<br />

die dieser entnommenen Wassermenge,<br />

c) im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser,<br />

soweit es als Brauchwasser im Haushalt<br />

oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen<br />

(§ 8 Abs. 3) ist die Bemessungsgrundlage die eingeleitete<br />

Wasser/Schmutzwassermenge.<br />

(2) Auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> hat der Gebührenschuldner<br />

bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher<br />

Wasserversorgung (Abs. 1 Buchst. b) und bei der<br />

Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs.<br />

1 Buchst. c) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten<br />

anzubringen und zu unterhalten. Der Nachweis der eingeleiteten<br />

Mengen soll durch Messung eines besonderen<br />

Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den<br />

eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der <strong>Gemeinde</strong><br />

plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur<br />

durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen<br />

eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückeigentümers<br />

und sind von diesem auf eigene Kosten<br />

einzubauen und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie<br />

der Austausch eines Zwischenzählers ist der <strong>Gemeinde</strong><br />

innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Zählerstandes<br />

anzuzeigen.<br />

(3) Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser<br />

im Haushalt (Abs. 1 Satz 1 Ziffer c) wird, solange keine<br />

geeigneten Messeinrichtungen nach Abs. 2 angebracht<br />

sind, als angefallene Abwassermenge eine Pauschalmenge<br />

von 8 m3 /Jahr und Person zugrunde gelegt. Dabei werden<br />

alle polizeilich gemeldeten Personen berücksichtigt, die<br />

sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld (§<br />

43) auf dem Grundstück aufhalten.<br />

§ 40a<br />

Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

(1) Die Bemessungsgrundlage in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum<br />

(§ 43 Abs. 1 Satz 1) für die Niederschlagswassergebühr<br />

gem. § 38 Abs. 4 sind die überbauten oder<br />

darüber hinaus befestigten Flächen der an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke, von denen<br />

Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den<br />

öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend<br />

für die Berechnung der versiegelten Flächen der an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke<br />

ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes,<br />

bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der<br />

Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) Die versiegelten Flächen (gemessen in m2 ) werden mit einem<br />

Faktor multipliziert , der unter Berücksichtigung des<br />

Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung<br />

wie folgt festgesetzt wird:<br />

a) vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen,<br />

Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge 0,9<br />

b) stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten,<br />

Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6<br />

c) wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter,<br />

Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster,<br />

Gründächer 0,3<br />

Für Tiefgaragendächer gilt die Faktorierung für Dachflächen<br />

bzw. Gründächer entsprechend.<br />

d) Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen<br />

Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die<br />

der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom<br />

Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Die<br />

Wasserdurchlässigkeit dieser Flächen kann im Einzelfall<br />

auch durch eine Produktinformation des Herstellers oder<br />

auf andere Weise nachgewiesen werden.<br />

(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über<br />

eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine<br />

vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit<br />

Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />

wird, werden mit dem Faktor von 0,1 berücksichtigt.<br />

Dies gilt aber nur für die Flächen oder Flächenanteile, für<br />

die die angeschlossenen Versickerungsanlagen ein Stauvolumen<br />

von vollen 1 m3 je angefangenen 25 m2 angeschlossener<br />

Fläche aufweist.<br />

(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen<br />

sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.<br />

Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen<br />

sind gilt Folgendes:<br />

a) bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung<br />

werden die Flächen mit dem Faktor von<br />

0,5 berücksichtigt.<br />

b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden<br />

die Flächen mit dem Faktor von 0,1 berücksichtigt.<br />

Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und<br />

mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen<br />

von 1,0 m3 aufweisen und ein Stauvolumen von 1,0 m3 je angefangene 25 m2 angeschlossene Fläche besitzen.<br />

§41<br />

Absetzungen von der Schmutzwassergebühr<br />

11<br />

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag<br />

des Gebührenschuldners bei der Bemessung der<br />

Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt.<br />

(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen<br />

soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers<br />

(Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen<br />

Vorschriften entspricht und von der <strong>Gemeinde</strong> plombiert<br />

worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein<br />

fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut<br />

werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückeigentümers<br />

und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen<br />

und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der<br />

Austausch eines Zwischenzählers ist der <strong>Gemeinde</strong> innerhalb<br />

von zwei Wochen unter Angabe des Zählerstandes<br />

anzuzeigen.Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

dieser Satzung Zwischenzähler gemäß § 41<br />

Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe<br />

des Zählerstandes und eines Nachweises über die<br />

Eichung des Zählers innerhalb von vier Wochen anzuzeigen.<br />

(3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m 3<br />

je Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende<br />

Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler<br />

gemäß Abs. 2 erbracht wird.<br />

(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende<br />

Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt,<br />

werden die nicht eingeleiteten Wassermengen<br />

pauschal ermittelt. Dabei gilt alsnicht eingeleitete Wassermenge<br />

im Sinne von Abs. 1:<br />

1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen<br />

und Schweinen 15 m 3 /Jahr,<br />

2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m 3 /Jahr.<br />

Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge<br />

wird um die gemäß Abs. 3 von der Absetzung ausgenommene<br />

Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten<br />

Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende<br />

Wassermenge muss für jede für das Betriebswesen<br />

polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des<br />

Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält,<br />

mindestens 40 m 3 /Jahr für die erste Person und für jede<br />

weitere Person mindestens 35 m 3 /Jahr betragen.<br />

Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten<br />

zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend<br />

anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend,<br />

nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge<br />

für das laufende Jahr richtet.


12 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

(5) Wird in den Fällen des § 40 Abs. 3 (Brauchwassernutzung)<br />

in den Brauchwasserspeicher der Zisterne auch Frischwasser<br />

eingespeist, das über den Hauptzähler gemessen<br />

wird und für das nach § 40 Abs. 1 Ziffer a) Schmutzwassergebühren<br />

erhoben werden, kann der Grundstückseigentümer<br />

die Absetzung der insoweit nicht zusätzlich<br />

eingeleiteten Schmutzwassermengen beantragen. Der<br />

Nachweis der eingeleiteten Mengen soll durch Messung<br />

eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht<br />

werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht<br />

und von der <strong>Gemeinde</strong> plombiert worden ist. Zwischenzähler<br />

dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen<br />

eingebaut werden. Sie stehen im<br />

Eigentum des Grundstückeigentümers und sind von diesem<br />

auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.<br />

Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers<br />

ist der <strong>Gemeinde</strong> innerhalb von zwei Wochen<br />

unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.<br />

(6) In den Fällen des Abs. 5 wird, solange keine geeigneten<br />

Messeinrichtungen nach Abs. 2 angebracht sind, als abzusetzende<br />

Schmutzwassermenge eine Pauschalmenge<br />

von 8 m 3 /Jahr und Person zugrundegelegt. Dabei werden<br />

alle polizeilich gemeldeten Personen berücksichtigt, die<br />

sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld<br />

(§ 43) auf dem Grundstück aufhalten.<br />

(7) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen<br />

sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden<br />

Wassermenge zu stellen.<br />

§42<br />

Höhe der Abwassergebühr<br />

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m 3 Abwasser:<br />

- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 1,61 E<br />

- ab 01. Januar 2012 1,45 E<br />

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m 2 versiegelte<br />

Fläche<br />

- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 0,30 E<br />

- ab 01. Januar 2012 0,41 E<br />

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs.3) beträgt<br />

je m 3 Abwasser oder Wasser<br />

- vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 1,61 E<br />

- ab 01. Januar 2012 1,45 E<br />

(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in<br />

den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes,<br />

wird für jeden Kalendermonat, indem die Gebührenpflicht<br />

besteht ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.<br />

§43<br />

Entstehung der Gebührenschuld<br />

(1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld<br />

für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum).<br />

Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf<br />

des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld<br />

mit Ende des Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld<br />

für den bisherigen Grundstückseigentümer mit<br />

Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats;<br />

für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Kalenderjahres.<br />

(3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld<br />

bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung,<br />

im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld<br />

mit der Anlieferung des Abwassers.<br />

§44<br />

Vorauszahlungen<br />

(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist,<br />

sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten.<br />

Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres.<br />

Beginnt die Gebührenpflicht während des<br />

Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen<br />

mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres.<br />

(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten<br />

Jahreswasserverbrauchs zugrunde zu legen. Bei erstmaligem<br />

Beginn der Gebührenpflicht wird der voraussichtliche<br />

Jahreswasserverbrauch geschätzt.<br />

(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen<br />

werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum<br />

angerechnet.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht<br />

zur Vorauszahlung.<br />

§45<br />

Fälligkeit<br />

(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung<br />

fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt<br />

dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen<br />

übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner<br />

als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag<br />

nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.<br />

(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden zum jeweiligen<br />

Entstehungszeitpunkt zur Zahlung fällig.<br />

VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />

§46<br />

Anzeigepflicht<br />

(1) Binnen eines Monats sind der <strong>Gemeinde</strong> der Erwerb oder<br />

die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes<br />

gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen<br />

dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind<br />

der Veräußerer und der Erwerber.<br />

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes<br />

hat der Gebührenschuldner der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen<br />

a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage;<br />

b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser<br />

genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1<br />

Buchst. c<br />

c) die Menge der Einleitung aufgrund besonderer Genehmigung<br />

(§ 8 Abs. 3).<br />

(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss<br />

des Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen,<br />

hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der<br />

Grundstücksflächen und der Zisternen sowie von Sickermulden,<br />

Mulden- Rigolensystemen oder einer anderen<br />

vergleichbaren Anlage (Entlastungsbauwerke), von denen<br />

Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen<br />

zugeführt wird (§ 40a ) der <strong>Gemeinde</strong> in prüffähiger Form<br />

mitzuteilen. Unbeschadet amtlicher Nachprüfung wird<br />

aus dieser Mitteilung die Berechnungsfläche ermittelt.<br />

Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten<br />

nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen<br />

für die Niederschlagswassergebühr von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> geschätzt.<br />

(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500<br />

oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücksnummer. Die an die<br />

öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen<br />

sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten<br />

Versiegelungsarten und der für die Berechnung<br />

der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Dies<br />

gilt auch für Angaben zu Lage und Größe von Entlastungssonderbauwerken<br />

nach Abs. 3. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt auf<br />

Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung.<br />

(5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des<br />

Grundstücks oder ändern sich Größe und Nutzung von<br />

Entlastungssonderbauwerken nach Abs. 3 oder entfallen<br />

solche Entlastungssonderbauwerke oder werden sie neu<br />

errichtet, ist die Änderung innerhalb eines Monats der <strong>Gemeinde</strong><br />

anzuzeigen. Änderungen sind bei der Berechnung<br />

der Niederschlagswassergebühr ab dem der Anzeige folgenden<br />

Monat zu berücksichtigen.<br />

(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die<br />

sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung<br />

berechtigten Personen der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen:


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des<br />

zeitlichen Anfalls des Abwassers;<br />

b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen<br />

ist.<br />

(7) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur<br />

vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer<br />

diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen,<br />

dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen<br />

oder beseitigt werden kann.<br />

(8) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet<br />

im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner<br />

für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunktbis<br />

zum Eingang der Anzeige bei der <strong>Gemeinde</strong> entfallen.<br />

§47<br />

Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />

(1) Werdendie öffentlichenAbwasseranlagendurch Betriebsstörungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend<br />

ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten<br />

MängeloderSchädenauf,diedurchRückstauinfolgevon<br />

Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze<br />

oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht<br />

sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz.<br />

Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen<br />

oder Gebühren entsteht in keinem Fall.<br />

(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />

gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.<br />

(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die<br />

<strong>Gemeinde</strong> nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

§48<br />

Haftung der Grundstückseigentümer<br />

Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für<br />

schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen<br />

oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden<br />

Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands<br />

der Grundstückentwässerungsanlage entstehen. Sie haben die<br />

<strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen<br />

solcher Schäden geltend gemacht werden.<br />

§49<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt,<br />

wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der <strong>Gemeinde</strong><br />

überlässt;<br />

2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung<br />

ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen<br />

Höchstwerte für einleitbares Wasser überschreitet;<br />

3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung<br />

oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />

4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne<br />

ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen<br />

einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage<br />

angeschlossen sind;<br />

5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser,<br />

das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere<br />

Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> in öffentliche Abwasseranlagen<br />

einleitet;<br />

6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht<br />

ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen, unterhalten,<br />

erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt;<br />

7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />

herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche<br />

Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert;<br />

8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den<br />

Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3<br />

herstellt, unterhält oder betreibt;<br />

9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und<br />

Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;<br />

10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle,<br />

Müll, Papier, und dergleichen oder Handtuchspender<br />

mit Spülvorrichtung an seine Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

anschließt;<br />

11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

vor der Abnahme in Betrieb nimmt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG<br />

handelt, wer vorsätzlich oderleichtfertig den Anzeigepflichten<br />

nach § 46 Absätze 1 - 7 nicht, nicht richtig oder nicht<br />

rechtzeitig nachkommt.<br />

VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§50<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />

bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser<br />

Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des<br />

Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.<br />

(2) Die §§ 37 bis 45 dieser Satzung treten rückwirkend zum<br />

01.01.2010 in Kraft, ausgenommen der § 45 Abs. 2. Dieser<br />

tritt zum 01. August 2012 in Kraft. Die übrigen Regelungen<br />

treten zum 01. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Abwassersatzung vom 20.09.2007 (mit allen späteren Änderungen)<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Pleidelsheim</strong>, den 27. Juli 2012<br />

Gez.Trettner<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden - Württemberg (GemO) oder<br />

aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung<br />

wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden ist.<br />

freiwillige<br />

feuerwehr<br />

Am Montag, 30. Juli, findet um 20.00 Uhr eine Gesamtübung<br />

statt.<br />

Am Mittwoch, 1. August, findet um 20.00 Uhr eine Maschinistenübung<br />

statt.<br />

Frank Holzwarth<br />

Kommandant<br />

Impressum<br />

PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN<br />

13<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.<br />

KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen<br />

und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter<br />

im Amt, Marbacher Straße 5, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>, Tel. 07144 264-0.<br />

Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil:<br />

Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel.<br />

07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-wds.de.<br />

Bezugspreis: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt<br />

E 9,95 (halbjährlich).<br />

Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt<br />

GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,<br />

anzeigen@nussbaum-wds.de und <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />

Kontakt: info@nussbaum-wds.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung<br />

der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.<br />

Vertrieb: (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH,<br />

Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder<br />

6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />

Internet: www.wdspressevertrieb.de


14 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

Musikzug<br />

Feuerwehr <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Der Musikzug wünscht Ihnen und Ihren Familien einen schönen<br />

Sommer und einen erholsamen Urlaub.<br />

Am 13.09.2012 ist unsere erste Probe nach den Ferien.<br />

Schriftführer<br />

zu verschenken<br />

- Lattenrost, mehrfach manuell verstellbar, 75 cm x 189 cm<br />

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte auf dem Bürgermeisteramt,<br />

Frau Warttinger, Tel. 264-10.<br />

Wir geben die Kontaktadressen weiter.<br />

standesamtliche<br />

mitteilungen<br />

Geburten<br />

Nachtrag Mai:<br />

12.5.2012 Kimena Nahla Puclin, Tochter von Sandra Kurz und<br />

Marko Puclin, Römerstraße 14, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Juni:<br />

7.6.2012<br />

Maya Paulina Bauer, Tochter von Rebecca Katharina Bauer<br />

geb. Knies und Magnus Bauer, Bachgartenstraße 28, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

9.6.2012<br />

Elia Kapassakalis, Sohn von Sandra Falco und Timos Kapassalakis,<br />

Staufenstraße 8, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

16.6.2012<br />

Simge Celenk, Tochter von Kübra Celenk geb. Erkan und Engin<br />

Celenk, Hindenburgplatz 2, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Eheschließungen<br />

9.6.2012<br />

Jennifer Kröner und Christian Berndt, Hauptstraße 41/1, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

9.6.2012<br />

Jana Elßer und Ronny Weiland, Hohenheimer Straße 70, Remseck<br />

am Neckar<br />

15.6.2012<br />

Karin Angela Buchwald geb. Mast, Kastanienweg 28, Weil im<br />

Schönbuch und Markus Uwe Wurster, Pfarrstraße 7, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

23.6.2012<br />

Silke Corinna Mergler und Benjamin Kammerlohr, Mühlstraße<br />

5, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

29.6.2012<br />

Vanessa Vollmer und Jochen Baudisch, Gartenstraße 15, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

29.6.2012<br />

Stefanie Ulrike Raschdorf und Martin Robert Amende, Häselweg<br />

2, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Sterbefälle<br />

Nachtrag Mai:<br />

28.5.2012<br />

Rainer Karl Lillich, Stuifenstraße 32, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Juni:<br />

16.6.2012<br />

Erika Dietrich geb. Bembennek, Friedrichstraße 24, <strong>Pleidelsheim</strong><br />

glückwünsche<br />

der gemeinde<br />

Nachstehenden Einwohnern gratulieren wir ganz herzlich zum<br />

Geburtstag und wünschen für die Zukunft alles Gute:<br />

27.7.: Herrn Ulrich Joas, Häselweg 11, 74 Jahre<br />

27.7.: Herrn Johann Schreiner, Talstraße 25, 73 Jahre<br />

28.7.: Herrn Radisav Veljkovic, Justinus-Kerner-Weg 35,<br />

73 Jahre<br />

28.7.: Herrn Ralf Ruschke, Hohenzollernstraße 30, 71 Jahre<br />

29.7.: Frau Anna Kunrath, Badstubenstraße 4, 85 Jahre<br />

29.7.: Herrn Siegfried Leitner, Mörikestraße 18, 83 Jahre<br />

1.8.: Herrn Franz Kristich, Talstraße 6, 77 Jahre<br />

1.8.: Frau Helga Rohrmann, Badstubenstraße 5, 76 Jahre<br />

1.8.: Frau Rita Thumm, Neckarstraße 21, 75 Jahre<br />

1.8.: Herrn Dieter Hellermann, Grabenstraße 19, 72 Jahre<br />

2.8.: Herrn Helmut Albrecht, Justinus-Kerner-Weg 4 71 Jahre<br />

2.8.: Frau Sieglinde Nimmerfroh, Schillerstraße 1, 70 Jahre<br />

Jubiläumsgeburtstag<br />

Am 19.7.2012 beging Frau Maria Nicolay, Beihinger Straße<br />

41, ihren 90. Geburtstag.<br />

Herr Bürgermeister Ralf Trettner gratulierte im Namen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und überreichte<br />

einen Blumenkorb.<br />

Gleichzeitig übermittelte er die Grüße und Glückwünsche des<br />

Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und des<br />

Herrn Landrats Dr. Rainer Haas.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wünscht der Jubilarin weiterhin alles<br />

Gute und Liebe, vor allen Dingen Gesundheit.<br />

aus der arbeit<br />

des gemeinderats<br />

Bericht über die öffentliche<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 19.7.2012<br />

TOP 1 - Einwohneranfragen<br />

Es lagen keine Einwohneranfragen vor.<br />

TOP 2 - Bausachen<br />

1. Christopher Gut, Blankensteinstraße 2/1, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses,<br />

Flst. 794/15 und 794/16, Im Vogelsang 22 in 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>-


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

2. Muahmmer Cakir, Hölderlinstraße 10, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Anbau in EG-Ebene mit Dachterrasse, Flst. 772/2, Hölderlinstraße<br />

10 in 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

3. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>, Marbacher Straße 5, 74385<br />

<strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Umbau der Bücherei, Flst. 426, Ludwig-Jahn-Straße 6 in<br />

74385 <strong>Pleidelsheim</strong>-<br />

Den Baugesuchen wurde einstimmig zugestimmt und bis auf<br />

den Bau der Dachterrasse im Baugesuch Nr. 2 das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt.<br />

TOP 3 - Neubau des Kindergartens Regenbogen<br />

- Vorstellung der aktuellen Pläne-<br />

Der Vorsitzende begrüßte die Herren Geer und Kerker vom Planungsbüro<br />

KMB. Herr Kerker schilderte die Planentwürfe für<br />

den Neubau. Hierfür waren Gespräche mit den Erzieherinnen<br />

geführt worden. Die entworfenen Pläne sollten dem Gremium<br />

und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Büro KMB hatte<br />

zwei Alternativen entworfen. Der erste Vorschlag sieht einen<br />

Bau entlang der Straßenseite vor. Der Haupteingang und der<br />

Kleinkinderbereich befinden sich an der Blumenstraße. Ebenfalls<br />

sei ein Aufenthalts- und Essensbereich hier vorgesehen.<br />

Im hinteren Bereich seien der Kindergarten und Nebenräume<br />

für die Erzieherinnen geplant. Diese Variante hätte eine Außenanlage<br />

mit einem großen gemeinsamen Spielbereich. Städtebaulich<br />

wäre diese Variante eventuell vorzuziehen, da die Bebauung<br />

an der Straße ansehnlicher sei. Allerdings gäbe es auch<br />

wesentliche Nachteile. Der Haupteingang der Blumenstraße<br />

könnte beim Bring- und Holverkehr zu Problemen führen. Außerdem<br />

seien die Wege im Gebäude bei dieser Variante sehr<br />

lang, was zu funktionellen Schwierigkeiten führen könne.<br />

Daher war die zweite Alternative vom Gremium bevorzugt worden,<br />

die eine kompaktere Version darstelle und folgende Merkmale<br />

aufweise. Der Haupteingang befinde sich hier auf der von<br />

der Blumenstraße abgewandten Seite im Norden, neben dem<br />

großen öffentlichen Parkplatz, zu dem ein direkter Zugang vorgesehen<br />

sei. Man betrete das Gebäude über einen vorgesetzten<br />

Windfang mit einem Abstellplatz für Kinderwägen. Auf der<br />

Ostseite des Gebäudekomplexes sei der Kleinkinderbereich<br />

geplant. Dabei seien für die drei Gruppen jeweils getrennte<br />

Gruppen- und Schlafräume vorgesehen. Im Vorderbereich seien<br />

die Garderoben vorgesehen. In den Gesprächen mit den<br />

Erzieherinnen sei der Wunsch vorgebracht worden, dass zwei<br />

Gruppenbereiche gespiegelt angeordnet werden sollten, damit<br />

nicht der Schlafraum an den Spielraum angrenzt. Der Zentralbereich,<br />

der von allen Gruppen benutzt werde, sieht Verwaltungsräume<br />

für die Erzieherinnen, WC-Räume einschließlich einer<br />

barrierefreien Toilette, einen Küchentrakt und einen großen<br />

Speisesaal vor. Der Saal könne auch für Festivitäten genutzt<br />

werden. Daneben sei ein freier Lichthof geplant, damit in den<br />

Kernbereich mehr Tageslicht gebracht wird. Im Süden befinde<br />

sich der Kindergarten mit den drei Gruppenbereichen, die aber<br />

durch entsprechende Schiebetüren auch verbunden werden<br />

könnten. Lediglich der Bereich für die Kleinkinder sei hiervon<br />

klar abgetrennt. Die Außenanlagen seien noch nicht geplant<br />

und müssen noch ausgearbeitet werden. Auch hier werden also<br />

zwei getrennte Bereiche für Kleinkinder und Kindergarten geplant.<br />

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Planungen dargestellt wurden,<br />

um nun das Meinungsbild des Gremiums und der Öffentlichkeit<br />

mit einfließen zu lassen und weitere Schritte in die Wege<br />

zu leiten.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Staudenmaier fragte, ob im Küchenbereich<br />

auch eine Vorratskammer vorgesehen sei.<br />

Herr Kerker erläuterte, dass die Möglichkeit für das Lagern von<br />

Vorräten nur sehr beschränkt sei. Die Auflagen, die mit einem<br />

Vorratslager verbunden wären, seien nicht tragbar. Vermutlich<br />

werde das Essen fertig von außen kurzfristig angeliefert<br />

werden.<br />

GR’in Wildermuth erkundigte sich nach der Art der Bedachung.<br />

Herr Kerker erklärt, dass ein begrüntes Flachdach und im Bereich<br />

des Speisesaals bestimmte Oberlichter vorgesehen seien.<br />

GR’in Düding gefiel das Konzept sehr gut. Sie wollte wissen,<br />

wie viele Eingänge geplant sind.<br />

15<br />

Herr Kerker erklärte, dass es den zentralen Eingang und für<br />

jede Spielgruppe einen separaten Ausgang in den Garten gäbe.<br />

Außerdem sei ein Zugang für die Küchenzulieferung und zwei<br />

Ausgänge an den Flurenden vorgesehen. Es sei noch notwendig,<br />

eine Lösung zu überlegen, den Kindergarten nach außen<br />

gegen Fremde abzuschotten. Hierfür könnte das Konzept des<br />

Kinderhauses in Bissingen verwendet werden. Das müsse man<br />

aber noch im Detail überlegen.<br />

Der Vorsitzende ergänzte, dass außerdem noch ein größerer<br />

Ausgang für Feste im Bereich des Speisesaals geplant sei.<br />

GR’in Düding sah die Ausgänge aus den Gruppenräumen im<br />

Süden kritisch, da die Kinder mit schmutzigen Schuhen durch<br />

die Spielräume zur Garderobe gehen könnten.<br />

Herr Geer erklärte, dass dies von den Erzieherinnen auch angesprochen<br />

wurde und deswegen ein direkter Zugang vom Flur<br />

in den Garten vorgesehen sei.<br />

GR Muchenberger hielt die Spiegelung der Gruppenbereiche<br />

für sinnvoll. Er wollte aber erfahren, ob der Eingang komplett<br />

überdacht sein solle. Er betonte, dass auch am Eingang in den<br />

Küchenbereich ein Dach geplant sein sollte.<br />

Herr Kerker antwortete, dass die Idee in die Planung übernommen<br />

werde.<br />

GR Feiss fragte nach der Ausgestaltung der Lichtkuppeln auf<br />

dem Dach und schlägt vor, diese nach Norden auszurichten.<br />

Herr Kerker erklärte, dass es sich um so genannte Aufkipper handelt,<br />

die nach Westen hin die Dachfläche und nach Osten hin eine<br />

Fensterfläche aufweisen. Die Sonne strahle damit nur morgens<br />

direkt ein. In dem Kleinkinderbereich seien die Aufkipper nach Norden<br />

hin geöffnet. Es werde geprüft werden, ob mittig noch Aufkipper<br />

mit der Fensterfläche nach Norden eingebaut werden können.<br />

Das Gremium stimmte einstimmig dafür, das Konzept Nr. 2<br />

weiter zu verfolgen und es mit den Behörden abzustimmen.<br />

TOP 4 - Finanzzwischenbericht 2012<br />

Der Kämmerer Herr Linge schilderte den Finanzzwischenbericht<br />

für das Jahr 2012. Für die Kommunen im Land werde im<br />

Jahr 2012 mit Mehreinnahmen in Höhe von 66 Mio. E gerechnet.<br />

Allerdings müsse man beachten, dass dies in den einzelnen<br />

Kommunen sehr unterschiedliche Auswirkungen haben könne.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> gäbe es nicht besonders viele<br />

Veränderungen zu verzeichnen. Im Verwaltungshaushalt<br />

schätzte Kämmerer Linge die Mehreinnahmen auf knapp 1,2<br />

Mio. E. Dieser Betrag setze sich zusammen aus Grundsteuermehreinnahmen<br />

in Höhe von 130.000 E, Gewerbesteuermehreinnahmen<br />

in Höhe von 1 Mio. E, Mehreinnahmen aus dem<br />

Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 40.000 E, sowie<br />

Mehreinnahmen aus dem Interkommunalen Kostenausgleich<br />

für Kindergärten in Höhe von 20.000 E. Auf der anderen Seite<br />

würden sich die Ausgaben im Verwaltungshaushalt vermutlich<br />

folgendermaßen ändern. Aufgrund des Tarifabschlusses im<br />

Frühjahr würden die Personalausgaben um geschätzte 40.000<br />

E steigen. Die Sanierung des Alten Rathauses werde zudem<br />

mit ca. 50.000 E Mehrkosten bei den Unterhaltungskosten zu<br />

Buche schlagen. Des Weiteren seien für die Ausstattung des<br />

Bürgersaals mit neuen Stühlen und weitere unvorhergesehene<br />

Anschaffungen insgesamt 50.000 E mehr als geplant notwendig.<br />

Die gesteigerten Gewerbesteuereinnahmen hätten darüber<br />

hinaus zur Folge, dass die <strong>Gemeinde</strong> 180.000 E zusätzlich an<br />

Umlagen leisten müsse.<br />

Im Vermögenshaushalt würden die Änderungen folgendermaßen<br />

eingeschätzt: Aufgrund verkaufter Teilgrundstücke seien<br />

ca. 16.000 E mehr eingenommen worden als geplant. Durch<br />

die verbesserte Einnahmesituation könne außerdem mit einer<br />

höheren Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von<br />

860.000 E gerechnet werden. Dadurch könne auf eine Rücklagenentnahme<br />

in Höhe von 230.000 E verzichtet werden. Damit<br />

rechnete Kämmerer Linge mit einem Plus von insgesamt<br />

646.000 E im Vermögenshaushalt.<br />

Auf der anderen Seite würden aber auch die Ausgaben steigen.<br />

Durch den Grunderwerb für den Neubau des Kindergartens Regenbogen<br />

seien knapp 40.000 E Mehrausgaben entstanden.<br />

Der bevorstehende Bau des behindertengerechten Eingangs<br />

der Ortsbücherei verursache Mehrausgaben in Höhe von ca.<br />

100.000 E. Außerdem führe die Erstellung einer Sitzgruppe mit<br />

einer neuen Wasserstelle auf dem Friedhof zu höheren Ausgaben<br />

in Höhe von 16.000 E.


16 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

Kämmerer Linge fasst im Fazit zusammen, dass durch die verbesserte<br />

Situation erfreulicherweise nicht auf die Rücklagen zurückgegriffen<br />

werden müsse. Trotzdem solle man nicht zu euphorisch<br />

werden, da die <strong>Gemeinde</strong> auch schlechte Jahre hinter<br />

sich habe. Auch sei die globale Situation sehr schwierig. Es<br />

könne auch noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Fiskalpakt<br />

auf die <strong>Gemeinde</strong>n auswirken werde. Auch das Land<br />

Baden-Württemberg hätte angekündigt, einiges von den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

abzuverlangen. Es sei geplant, 2,5 Mrd. E im Landeshaushalt<br />

einzusparen, wovon die Kommunen 90 % tragen<br />

sollen.<br />

GR Muchenberger freute sich zum Abschluss seiner <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit<br />

sehr darüber, dass die jahrelangen Sparbemühungen<br />

sich endlich auswirken. Er sah die Bundespolitik als entscheidend<br />

für die künftige kommunalpolitische Situation an.<br />

Trotzdem meinte er, dass die <strong>Gemeinde</strong> stolz sein könne, trotz<br />

der vielen Investitionen in die Infrastruktur ein Plus verzeichnen<br />

zu können. Dies ermögliche auch einen besseren Gestaltungsspielraum.<br />

Jedenfalls sollte das Gremium aber, wie Kämmerer<br />

Linge betont hätte, Prioritäten setzen, da die Euro-Krise auch<br />

Auswirkungen auf <strong>Gemeinde</strong>ebene haben könne. Er wünschte<br />

sich ein Agieren mit klarem Menschenverstand, um nicht später<br />

reagieren zu müssen.<br />

GR Speer war sehr froh darüber, die Rücklagen nicht in Anspruch<br />

nehmen zu müssen. Er betonte, dass daran entscheidend<br />

auch die Gewerbetreibenden mitverantwortlich seien. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> solle daher im Gegenzug auch etwas für sie tun, z.B.<br />

mehr Gewerbefläche zulassen, um die Situation zu verstetigen.<br />

Das Gremium nahm den Finanzzwischenbericht 2012 ansonsten<br />

zur Kenntnis.<br />

TOP 5 - Kalkulation der Abwassergebühren 2010 - 2012<br />

- Gesplittete Abwassergebühren<br />

Kämmerer Linge erläuterte, wie die jeweilige Gebühr ermittelt<br />

werde. Er veranschaulichte dafür anhand von Beispielen das<br />

Grundgerüst für die Kalkulation.<br />

GR Muchenberger war dieses Thema sehr wichtig. Durch die<br />

neue Berechnung, so ist er überzeugt, würden vor allem Familien<br />

in Mehrfamilienhäusern profitieren. Gewerbetreibende mit<br />

viel Fläche dagegen würden den Nachteil haben. Wenn auch<br />

der Verwaltungsaufwand sehr groß sei, so werde damit endlich<br />

eine Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.<br />

GR’in Wildermuth stellte es in Frage, ob die gesplittete Abwassergebühr<br />

wirklich Gerechtigkeit schaffe. Firmen würden die<br />

Kosten schließlich auf den Verbraucher umlegen. Sie wollte<br />

wissen, ob die <strong>Gemeinde</strong> von den Änderungen auch betroffen<br />

sei.<br />

Der Vorsitzende erklärte, dass die <strong>Gemeinde</strong> hiervon genauso<br />

betroffen sei wie Privatpersonen.<br />

GR’in Wildermuth fragte, wie hoch die zusätzlichen Kosten vermutlich<br />

sein werden.<br />

Der Vorsitzende erläuterte, dass genaue Angaben zwar noch<br />

nicht gemacht werden könnten. Diese sollten noch aufbereitet<br />

werden, wenn alle Kosten vorlägen.<br />

GR Muchenberger nahm Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs,<br />

wonach es bei der gesplitteten Abwassergebühr<br />

um mehr Gerechtigkeit gehe.<br />

Der Vorsitzende erwiderte, dass für das Gericht vielmehr die<br />

Kalkulationsmaßstäbe entscheidend seien als die Frage nach<br />

Moral. Er stellte es in Frage, ob der Aufwand für die Änderung<br />

tatsächlich gerechtfertigt sei.<br />

GR’in Wildermuth wollte außerdem erfahren, um was für einen<br />

Zuschuss es sich auf Seite 20 des Berichts handelte.<br />

Kämmerer Linge schilderte, dass im Rahmen des Anschlusses<br />

an die Kläranlage Nesselwörth von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen<br />

ein Anteil in Höhe von 650.000 E an der Abwasserabgabe<br />

gewährt werde. Dieser sei bereits vollständig eingegangen.<br />

GR També lobte die Mitarbeiter der Verwaltung und wollte die<br />

Aussagen von GR Muchenberger unterstreichen. In anderen<br />

Kommunen hätten zudem die verschickten Gebührenbescheide<br />

zu keinem Sturm der Entrüstung geführt, wie befürchtet worden<br />

sei. Im Gegenteil führe die Änderung in den meisten Haushalten<br />

zu einer geringeren oder gleichbleibenden Gebühr.<br />

GR Reuther fragte, ob die Kalkulation jährlich neu gemacht werden<br />

müsse. Er erläuterte zugleich, dass er die gesplittete Ab-<br />

wassergebühr für nicht gut befinde. Diese werde seiner Ansicht<br />

nach dazu führen, dass die Kanäle zukünftig öfter gespült werden<br />

müssten, um Ablagerungen zu beseitigen, da die Bürger<br />

versuchen werden, das Niederschlagswasser auf dem Grundstück<br />

versickern zu lassen.<br />

Der Vorsitzende antwortete, dass ohnehin immer wieder neu<br />

kalkuliert werden müsse.<br />

Das Gremium stimmte der Kalkulation der Abwassergebühren<br />

zu.<br />

TOP 6 - Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

(Abwassersatzung - AbwS) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pleidelsheim</strong><br />

Kämmerer Linge führte aus, dass die Satzung wegen der gesplitteten<br />

Abwassergebühr neu gefasst werden müsse. Er erläuterte<br />

kurz die geänderten Regelungen.<br />

Die geänderten Gebühren treten rückwirkend zum 1.1.2010 in Kraft.<br />

GR Hämmel bemängelte die unübersichtliche Ermittlung des<br />

Beitragsmaßstabs. Er fragte an, ob dies nicht einheitlicher gestaltet<br />

werden könne.<br />

Kämmerer Linge antwortete, dass die Regelung an sich bereits<br />

einheitlich sei. Ausnahmen könnten lediglich durch die verschiedenen<br />

Regelungen der jeweiligen Bebauungspläne eintreten.<br />

Daher sei diese Regelung notwendig.<br />

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>) wurde vom Gremium<br />

einstimmig beschlossen.<br />

TOP 7 - Kindergarten Sommerhalde<br />

- Umbaumaßnahmen<br />

Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass das Vorhaben bereits im<br />

Gremium behandelt worden sei. Der Anbau für einen Kinderwagenstellplatz<br />

solle nun in Auftrag gegeben werden.<br />

GR Hämmel wollte wissen, ob es im Dach des Kindergartens<br />

eine undichte Stelle gäbe.<br />

Der Vorsitzende antwortete, dass dies der Fall sei. Die Verwaltung<br />

habe sich der Sache bereits angenommen und werde Bericht<br />

erstatten.<br />

Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten zum<br />

Anbau eines Kinderwagenstellplatzes sowie zum Umbau des<br />

Wickelbereichs freihändig zu vergeben und stimmte der außerplanmäßigen<br />

Ausgabe in Höhe von ca. 24.000 E zu.<br />

TOP 8 - Ausscheiden von GR Lothar Muchenberger aus<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Der Vorsitzende erläuterte, dass GR Muchenberger gemäß §<br />

16 Abs. I Nr. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung darum gebeten habe, aus<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat auszuscheiden, nachdem er nunmehr 20<br />

Jahre in Folge im Gremium tätig gewesen war. Die <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

ermöglicht es, in diesem Fall auch während der Amtszeit<br />

auszuscheiden.<br />

Herr Bürgermeister Trettner würdigte in einer kurzen Rede (siehe<br />

auch Wissenswertes aus der <strong>Gemeinde</strong>).<br />

Im Anschluss bedankte sich die1. Stellvertretende Bürgermeisterin<br />

Frau Christel Staudenmaier für die gute Zusammenarbeit<br />

im Gremium.<br />

Für die SPD-Fraktion ergriff GR Rocco També das Wort.<br />

Der Vorsitzende händigt GR Muchenberger eine Ehrenurkunde<br />

des <strong>Gemeinde</strong>tags und im Namen der Verwaltung ein Luftbild<br />

von <strong>Pleidelsheim</strong> sowie ein Weinpräsent aus.<br />

GR’in Staudenmaier dankte GR Muchenberger im Namen des<br />

Gremiums und überreichte eine rote Blume und einen Gutschein<br />

für den gemeinsamen Besuch kultureller Veranstaltungen<br />

mit seiner Frau.<br />

GR Muchenberger bedankt sich für die lobenden Worte und<br />

zahlreiche Geschenke. Anschließend erklärt er sich für befangen<br />

und nahm im Zuschauerraum Platz.<br />

Das Gremium stellte anschließend fest, dass Herr GR Lothar<br />

Muchenberger aus dem Amt des <strong>Gemeinde</strong>rats ausscheidet.<br />

TOP 9 - Eintritt in den <strong>Gemeinde</strong>rat von<br />

Herrn Hans-Joachim Schröter<br />

a) Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen<br />

b) Verpflichtung<br />

Der Vorsitzende schilderte, das Herr Schröter nach dem Ausscheiden<br />

von Herrn Lothar Muchenberger eigentlich erst der<br />

zweite Ersatzbewerber nach Herrn Josef Erb sei. Dieser hatte


Freitag 27.7.2012<br />

die Berufung in den <strong>Gemeinde</strong>rat allerdings abgelehnt, weil er<br />

bereits 68 Jahre alt sei. Das Überschreiten der Altersgrenze von<br />

62 Jahren sei aufgrund von § 16 Abs. 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

ein wichtiger Grund, der die Ablehnung einer ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit ermöglicht. Damit rücke der nächste Bewerber, Herr<br />

Hans-Joachim Schröter, automatisch für Herrn Muchenberger<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>rat nach. Es müsse lediglich festgestellt werden,<br />

dass bei ihm keine Hinderungsgründe vorlägen, die dem<br />

Nachrücken entgegenstünden. Die Prüfung der Verwaltung hätte<br />

ergeben, dass keine entsprechenden Hinderungsgründe vorliegen.<br />

Das Gremium stellte fest, dass bei Herrn Josef Erb gemäß §<br />

16 Abs. 1 Nr. 6 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ein wichtiger Grund für<br />

die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vorliegt, da er bereits älter als 62 Jahre ist.<br />

Außerdem stellte das Gremium fest, dass gemäß § 29 Abs.<br />

5 <strong>Gemeinde</strong>ordnung bei Herrn Hans-Joachim Schröter keine<br />

Hinderungsgründe für den Eintritt in den <strong>Gemeinde</strong>rat im Sinne<br />

von § 29 Abs. 1 - 4 vorliegen.<br />

Daraufhin wurde Herr Schröter vom Vorsitzenden begrüßt und<br />

verpflichtet. Der Vorsitzende wünschte dem neuen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

alles Gute und freute sich auf eine gedeihliche und gute Zusammenarbeit.<br />

TOP 10 - Wahl und Besetzung der Ausschüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

und anderer Gremien<br />

In Abstimmung mit der SPD-Fraktion wurden die Ausschüsse<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats und anderer Gremien vom Gremium folgendermaßen<br />

besetzt:<br />

Verwaltungsausschuss:<br />

Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />

als Mitglied in den Verwaltungsausschuss nach.<br />

Technischer Ausschuss/Umlegungsausschuss:<br />

Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />

als stellvertretendes Mitglied in den technischen Ausschuss/Umlegungsausschuss<br />

nach.<br />

Gemeinsamer Ausschuss:<br />

Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />

in den Gemeinsamen Ausschuss nach.<br />

Vertreter in der Forstbetriebsgemeinschaft Hardtwald<br />

Als stellvertretendes Mitglied rückt Herr Hans-Joachim Schröter<br />

für Herrn Lothar Muchenberger in der Forstbetriebsgemeinschaft<br />

nach.<br />

Vertreter in der Sozialstiftung:<br />

Herr Hans-Joachim Schröter rückt für Herrn Lothar Muchenberger<br />

als Stiftungsratsmitglied in der Sozialstiftung nach.<br />

Zudem ist aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung die<br />

Nachwahl des dritten stellvertretenden Bürgermeisters nötig<br />

gewesen. Dazu sollte in einem geheimen Wahlgang abgestimmt<br />

werden. Die Hauptamtsleiterin Frau Beck wurde dafür<br />

zur Wahlleiterin bestimmt.<br />

Frau Beck stellte nach Auswertung der Wahlzettel fest, dass<br />

auf GR’in Düding 12 Stimmen und auf GR També 1 Stimme<br />

entfielen. 1 Stimme wurde als ungültig gewertet.<br />

Frau Susanne Düding wurde somit zur 3. stellvertretenden Bürgermeisterin<br />

gewählt.<br />

TOP 11 - Spenden<br />

Es waren keine Spenden eingegangen.<br />

TOP 12 - Bekanntgaben<br />

Es lagen keine Bekanntgaben vor.<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

TOP 13 - Verschiedenes<br />

GR’in Staudenmaiere beklagte, dass in der Riedbachaue weiterhin<br />

ein Bagger stehe. Sie fragte, ob von diesem Öl austrete<br />

und wann der Bagger entfernt werde.<br />

Der Vorsitzende versicherte, dass die Verwaltung sich des<br />

Problems annehmen wird.<br />

wissenswertes<br />

aus der gemeinde<br />

Nach 20 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit<br />

scheidet Herr Lothar Muchenberger aus<br />

dem Ortsgremium aus<br />

17<br />

Am vergangenen Donnerstag, 19. Juli 2012, fand die letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

mit <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Lothar Muchenberger<br />

statt. Nach 20 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratstätigkeit verabschiedete<br />

sich der SPD-Mann aus dem Gremium. Sein Nachrücker<br />

ist Herr Hans-Joachim Schröter.<br />

Bürgermeister Trettner bedankte sich bei Herrn Muchenberger<br />

für sein außerordentliches Engagement während der 20 Jahre<br />

langen Ausübung des Ehrenamts. Herr Muchenberger investierte<br />

sehr viel Zeit in die Tätigkeit als <strong>Gemeinde</strong>rat und ging<br />

mit viel Sorgfalt an diese Aufgabe.<br />

Bürgermeister Trettner stellte Herrn Muchenberger in seiner<br />

Dankesrede als jemanden dar, der auch Themenfelder aufgegriffen<br />

hat, die der Verwaltung vielleicht auch mal lästig waren<br />

und nicht direkt auf Begeisterung stießen. Dabei stand für ihn<br />

die Frage der sozialen Gerechtigkeit immer mit an oberster Stelle.<br />

Er hatte dabei stets eine klare Vision und Vorstelllung von<br />

seiner Heimatgemeinde <strong>Pleidelsheim</strong> und wollte die Entwicklung<br />

hin zu einem Ort, in der Arbeit und Wohnen zueinander<br />

gebracht werden und in der junge Familien eine Perspektive<br />

haben, vorantreiben.<br />

Sehr positiv hat Bürgermeister Trettner die Offenheit von Herrn<br />

Muchenberger empfunden. Er bezeichnete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

als geradlinig, aber immer mit dem nötigen Anstand und Respekt<br />

vor dem politisch anders Denkenden. Hin und wieder provokant,<br />

aber nie verletzend.<br />

Herr Muchenberger stellte sich bereits zwei Jahre nachdem er<br />

nach <strong>Pleidelsheim</strong> gezogen war, das erste Mal bei der <strong>Gemeinde</strong>ratswahl<br />

1984 auf dieListe der SPD-Fraktion. In den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zog Herr Lothar Muchenberger allerdings erst 1992 als<br />

zweiter Ersatzbewerber für Edmund Heuer in das Gremium.<br />

Seither war er ununterbrochen Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats und<br />

seit 2004 auch Stellvertretender Bürgermeister.<br />

Bürgermeister Trettner verlieh dem "Politischen Menü", das<br />

Herr Lothar Muchenberger als gelernter Koch in <strong>Pleidelsheim</strong><br />

geplant, vorbereitet, zubereitet und serviert hat, "fünf Sterne".<br />

Insbesondere der Einsatz von Herrn Muchenberger im Rahmen<br />

des Aktionsbündnisses "<strong>Pleidelsheim</strong> gegen dicke Luft", für ein<br />

barrierefreies <strong>Pleidelsheim</strong>, die Ortsumfahrungen und das interkommunale<br />

Gewerbegebiet erwähnte Bürgermeister Trettner.<br />

Auch die Erste Stellvertretende Bürgermeisterin Christel Staudenmaier<br />

und der Fraktionskollege von Lothar Muchenberger,<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Rocco També, bedankten sich bei Herrn Muchenberger<br />

herzlich für sein langjähriges Engagement und wünschten<br />

ihm und seiner Frau alles Gute für die "gemeinderatsfreie"<br />

Zeit in der Zukunft.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Staudenmaier bezeichnete Herrn Muchenberger<br />

als Kommunalpolitiker per excellence, Überzeugungstäter<br />

voll Herzblut, Sozialdemokrat durch und durch, höflich, freundlich,<br />

gewissenhaft, engagiert und meistens gut gelaunt. Nach<br />

ihrer Rechnung hat Herr Muchenberger an rund 300 <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />

teilgenommen und noch viel mehr Zeit für die<br />

Vorbereitung investiert. Sie fragte sich zum einen, wer nun Alterspräsident<br />

ist und viel wichtiger, wer von den Mitgliedern<br />

dieses Gremiums die Haushaltsrede in Zukunft halten wird. <strong>Gemeinde</strong>rätin<br />

Staudenmaier wünschte Herrn Muchenberger mit<br />

einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe alles Gute für<br />

die Zukunft: "Das Leben gehört dem Lebendigen an. Und wer<br />

lebt, muss auf Wechsel gefasst sein."<br />

Für <strong>Gemeinde</strong>rat També war Herr Muchenberger stets Anwalt<br />

und Sprecher für Familien, Kinder und die sozial Schwachen,<br />

aber auch Bildung und Kultur in <strong>Pleidelsheim</strong>. Er schätzte an<br />

Herrn Muchenberger sehr, dass er immer fair und kompromissbereit,<br />

um Mehrheiten bemüht war. <strong>Gemeinde</strong>rat També ist<br />

überzeugt davon, dass die Entschlossenheit, das Wissen und


18 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

die Erfahrung von Herrn Muchenberger künftig dem Gremium<br />

fehlen werden.<br />

Auch <strong>Gemeinde</strong>rat També wünschte Herrn Muchenberger und<br />

seiner Frau alles Gute für die Zukunft.<br />

Als Abschiedsgeschenk erhielt er von der <strong>Gemeinde</strong> durch<br />

Herrn Bürgermeister Ralf Trettner eine großformatige Luftaufnahme<br />

<strong>Pleidelsheim</strong>s und eine Ehrenstehle des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />

für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit.<br />

Als gemeinsames Geschenk des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Verwaltung<br />

bekam Herr Muchenberger einen Gutschein für das<br />

Forum in Ludwigsburg, den er zusammen mit seiner Frau an<br />

den nun freien Donnerstagen einlösen kann.<br />

Wir wünschen Herrn Muchenberger im Namen aller Bürger für<br />

die Zukunft alles Gute und bedanken uns bei ihm für 20 Jahre<br />

im Dienste der Allgemeinheit!<br />

Bürgermeister Trettner überreicht ein Abschiedspräsent ...<br />

... auch Ratskollegin und Erste Stellvertretende Bürgermeisterin<br />

Christel Staudenmaier bedankt sich im Namen ihrer Kollegen für<br />

20 Jahre kommunalpolitisches Wirken bei Herrn Muchenberger<br />

Seniorennachmittag - 12.07.2012<br />

Bevor wir in die Sommerferien gehen, diese sind von August<br />

bis September, hier noch ein kurzer Rückblick von unserem<br />

Grillfest den 12.07.2012:<br />

Unser Grillnachmittag konnte losgehen. Wie bestellt schien für<br />

uns an diesen Nachmittag die Sonne, die Tische waren wie<br />

immer hübsch dekoriert und Herr Holzwarth von der hiesigen<br />

Metzgerei wartete auf den Startschuss um die ersten "Roten"<br />

auf den Grill zu legen.<br />

Zur Freude von Frau Kaspar war der Andrang unsrer Gäste<br />

sehr groß.<br />

Herr Holzwarth hatte alle Hände voll zu tun. In Windeseile servierten<br />

wir unseren hungrigen Gästen Kartoffelsalat und die Rote<br />

vom Grill, sowie diverse Kaltgetränke. Unsere Seniorinnen<br />

und Senioren ließen sich dieses schmecken und hier und da<br />

verlangte man noch einen Nachschlag.<br />

Nachdem wir alle in gemütlicher und entspannter Atmosphäre<br />

unseren Hunger gestillt haben, wurden diverse Gesellschafts-<br />

spiele gespielt wie z.B. "Mensch Ärgere dich nicht", "Stadt-<br />

Land-Fluss", "Frage und Antwort - Spiel". Manch einer wollte<br />

sich nur unterhalten oder sang.<br />

Spiel, Spaß und Freude<br />

Wer wird sich wohl zuerst ärgern?<br />

Es war ein schöner unterhaltsamer Nachmittag der wieder zu<br />

schnell zu Ende ging.<br />

Wir wünschen allen unseren Seniorinnen und Senioren trotz<br />

des wechselhaften Wetters eine schöne Ferienzeit und freuen<br />

uns auf ein baldiges Wiedersehen im Oktober;<br />

ihre Elvira Kaspar mit Team.<br />

Für den Seniorennachmittag Gülfen Tüzün<br />

Geschwister Zacher Haus<br />

Stürze vermeiden!<br />

- Länger fit und selbstständig bleiben -<br />

Seit einem Jahr trifft sich jeden Donnerstag von 9.00- 9.45 Uhr<br />

im Geschwister Zacher Haus eine Seniorengruppe um sich gemeinsam<br />

fit zu halten. Dieser Bewegungskurs richtet sich vor<br />

allem an ältere Menschen, die vital und selbständig bleiben<br />

wollen.<br />

Regelmäßige Bewegung ist unerlässlich um die Leistungsfähigkeit<br />

des Körpers und damit auch seine Mobilität und Selbständigkeit<br />

zu erhalten.<br />

Deshalb werden in den Kursstunden regelmäßig Muskel- und<br />

Gleichgewichtstraining durchgeführt, damit man auch in ein<br />

paar Jahren den Alltag noch sicher meistern kann. Zu Beginn<br />

werden die Teilnehmer durch gezielte Übungen aus dem Tai<br />

Chi und kleinen Massagen mit dem Igelball auf die Stunde vorbereitet.<br />

Danach folgen wissenschaftlich erprobte Übungen aus<br />

dem "Ulmer- Model" kombiniert mit den Übungen der "Fünf<br />

Esslinger".<br />

Nun folgt eine kleine Sommerpause.


Freitag 27.7.2012<br />

Aber die Trainerin, Christiane Krautter hat schon für Hausaufgaben<br />

gesorgt, so dass die Gruppe ab dem 20. September 2012<br />

wieder fit in den neuen Kurs starten kann.<br />

Gerne können sie an einer Schnupperstunde teilnehmen.<br />

Für Anmeldungen und Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Sabine Gärtner, Geschwister Zacher Haus, Tel.: 818737(vormittags)<br />

oder<br />

Christiane Krautter, GSV <strong>Pleidelsheim</strong>, Tel.: 283712<br />

Kostenlose Beratung<br />

"Bauen und Energie"<br />

Nutzen Sie die kostenlose Bauberatung Energie zur<br />

● Reduzierung des Energieverbrauchs<br />

● Reduzierung der Heizkosten<br />

● Erhöhung des Wohnkomforts<br />

● Reduzierung von Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung<br />

Der Energieberater macht keine Sommerpause!<br />

Nächste kostenlose Energieberatung durch einen<br />

Energieberater:<br />

Dienstag, 7. August 2012, 15.00 - 18.00 Uhr, Sitzungssaal<br />

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin bei<br />

Frau Bez, Telefon 264-35.<br />

Der Energieberater, Herr Meyer von der LEA, bietet in <strong>Pleidelsheim</strong><br />

an jedem 1. Dienstag im Monat von 15 bis 18 Uhr allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose, neutrale und ganzheitliche<br />

Erstberatung zum Energiesparen im Alt- und Neubau,<br />

dem Einsatz von regenerativen Energien und natürlich auch<br />

den verschiedenen Fördermöglichkeiten an. Die Beratung<br />

dauert 45 Minuten, notwendig sind dazu Angaben und Pläne<br />

zum Haus, Heizkostenabrechnungen etc.<br />

Wenn Sie nur einzelne Fragen haben, dürfen Sie sich gerne<br />

direkt an die LEA wenden unter Telefon 07141 2422235.<br />

Im November 2006 wurde die Ludwigsburger Energieagentur<br />

e.V. (LEA) gegründet, die kreisweit aktiv ist und durch Beratungen,<br />

Veranstaltungen, Netzwerke und vieles mehr ihren Anteil<br />

dazu beitragen wird, durch Energiesparen und effiziente Energienutzung<br />

den Kohlendioxid- und Schadstoffausstoß vor Ort<br />

zu senken. Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> ist Mitglied bei der<br />

LEA, um Klimaschutzziele zu erreichen und ihren Bürgerinnen<br />

und Bürgern eine fachliche Beratung anbieten zu können.<br />

ortsbücherei<br />

pleidelsheim<br />

Öffnungszeiten<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

Dienstag 15.00 - 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. 07144 894392, Fax 07144 807882<br />

E-Mail: buecherei@pleidelsheim.de<br />

Internet: www.buecherei.pleidelsheim.de<br />

Montag und Samstag geschlossen<br />

Die Bücherei macht Sommerpause vom 20. August<br />

bis 10. September.<br />

Gitarrenkonzert mit "Magic Acoustic Guitars" am 28. September<br />

Zum zweiten Mal konzertieren die beiden virtuosen Gitarristen<br />

Roland Palatzky & Matthias Waßer in unserer Bücherei, diesmal<br />

unterstützt von Jochen Zunker am Bass.<br />

Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen, Karten zu 12 E gibt<br />

es ab sofort in der Bücherei (Abendkasse: 14 E)<br />

Ortsbücherei <strong>Pleidelsheim</strong><br />

<strong>Konzert</strong><br />

mit<br />

Magic Acoustic Guitars<br />

Matthias Waßer & Roland Palatzky<br />

(Gitarren), Jochen Zunker (Bass)<br />

Freitag, 28. September 2012<br />

Einlass: 19:00 Uhr - Beginn: 20:00 Uhr<br />

Vorverkauf: 12 - Abendkasse: 14<br />

Ortsbücherei <strong>Pleidelsheim</strong>, Ludwig-Hofer-Str. 7, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong>,<br />

Tel. 07144/894392<br />

wissenswertes<br />

aus den schulen<br />

und kindergärten<br />

Kindergarten Sommerhalde<br />

Schultütenbasteln<br />

19<br />

Am Mittwoch den, 20.06.12<br />

fand wie jedes Jahr unser<br />

Schultütenbasteln statt. Die<br />

Eltern kamen um 19 Uhr in die<br />

Kita, brachten etwas zum Naschen<br />

mit und wir legten uns<br />

gemeinsam ins Zeug. In einer<br />

gemütlichen und netten Runde<br />

entstanden wunderschöne<br />

Schultüten, auf die sowohl die<br />

Mami’s aber auch ihre Kinder<br />

stolz sein dürfen. Es war ein sehr schöner Abend mit den Eltern,<br />

der uns allen Spaß und Freude bereitet hat.<br />

Das Kita Team


20 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

Vorschulübernachtung<br />

Vom Do. den 05.07 auf Fr. den 06.07 fand unsere Vorschulübernachtung<br />

statt. Die Kinder kamen um 17 Uhr 30 mit ihren Eltern<br />

in die Kita. Sie waren alle sehr aufgeregt. Gemeinsam mit ihren<br />

Eltern, bauten sie ihr Schlaflager auf und verabschiedeten sich.<br />

Erstmal stärkten wir uns mit Hot Dogs und Rohkost. Um ca.<br />

19.OO Uhr machten wir uns auf den Weg zur Eisdiele, da gab<br />

es eine große Kugel Eis für jeden. Auf dem Neckarspielplatz<br />

angekommen, ließen wir unseren Bewegungsdrang freien Lauf.<br />

Wir tobten, rannten, kletterten und hatten dabei Riesenspaß !<br />

Gegen 21.00 Uhr marschierten wir in die Kita zurück. Die Kinder<br />

fanden im Eingangsbereich eine Schatzkarte!!! "Das war aufregend!<br />

Wir schauten gemeinsam die Karte an, und siehe da, auf<br />

der Schatzkarte war der Kita-Garten gezeichnet.<br />

Es gab keine Zeit mehr zu verlieren, Taschenlampe an, Schatzkarte<br />

an die Hand und die Kinder stürzten sich auf die Suche.<br />

Natürlich haben sie auch einen Schatz gefunden. Das war eine<br />

Freude! Nun waren dann auch wirklich alle müde geworden und<br />

wollten freiwillig um 22.00 Uhr ins Bett.<br />

Wir lasen noch eine Gute- Nachtgeschichte vor, doch die meisten<br />

haben nur noch die Hälfte mitbekommen, da sie eingeschlafen<br />

sind. Sie schliefen trotz dem starkem Gewitter tief und fest<br />

bis zum Morgen durch.<br />

Um 8.00 Uhr gab es dann ein leckeres Frühstück und um 9.00<br />

Uhr kamen die Eltern um sie abzuholen. Es war ein sehr schönes<br />

Übernachtungsfest mit Euch Schlaue Bande Kindern, wir<br />

hatten alle sehr viel Spaß !!! Ihr wart einfach toll!!!!!!!!!!!<br />

Euere Tine Selma und Vicky<br />

Friedensschule<br />

Grundschule <strong>Pleidelsheim</strong><br />

www.friedensschule.pleidelsheim.de<br />

Fußballtag Klasse 2/3<br />

Am 17.07.2012 konnten 39 Kinder der Friedensschule <strong>Pleidelsheim</strong><br />

aus Klasse 2/3 einen fantastischen Tag im <strong>Pleidelsheim</strong>er Stadion<br />

unter dem Motto: "Sport, Spaß und Spiel" erleben. Die Firma FutureSport<br />

organisierte ein Fußballtraining mit den Koryphäen Herrn<br />

Feichtenbeiner sowie Herrn Rommel und Herrn Steiert der Fußball-<br />

Schule "GOAL". Auch der Schirmherr Herr Dr. Löffler (MdL) ließ<br />

sich das Event nicht entgehen und besuchte uns. Ein herzliches<br />

Dankeschön geht an die Firmen E. Zoller GmbH & Co. KG und<br />

Breuer Heizungstechnik aus <strong>Pleidelsheim</strong>, die mit ihrem großartigen<br />

Engagement diesen Tag für die Kinder gesponsort haben.<br />

Projekttage "Kunst"<br />

Das Ende des Schuljahres haben die Kinder aller Klassen für<br />

die produktive Arbeit an künstlerischen Projekten genutzt. Die<br />

Kinder konnten sich in klassenübergreifenden Interessengruppen<br />

zusammenfinden und einmal ohne Leistungsdruck an einem<br />

Produkt arbeiten. Sie beschäftigten sich mit Künstlern,<br />

textilen Gestaltungstechniken, Fotocollagen, machten Musik<br />

oder Theater. Begehrt war auch die "Kochkunst", in der Kinder<br />

eigene Speisen zubereiteten. Wir danken der Jugendmusikschule,<br />

die sich mit einer Gruppe an den Kunsttagen beteiligt<br />

hat.<br />

Oskar-Paret-Schule<br />

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Freunde<br />

der OPS,<br />

die unterrichtsfreie Zeit des Sommers 2012 hat begonnen.<br />

Deshalb möchte ich den Zeitplan für den ersten Schultag des<br />

kommenden Schuljahres mitteilen.<br />

1. Ablauf des ersten Schultags am Montag, 10. September<br />

2012:<br />

Der erste Schultag nach den Sommerferien verläuft nach folgendem<br />

Plan:<br />

Für die Klassen 6 bis 10 aller Abteilungen:<br />

Schulbeginn am Montag, 10. September 2012 ist zur 1. Stunde<br />

um 8.05 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem<br />

Tag Unterricht bei ihren KlassenlehrerInnen. Unterrichtsräume<br />

und KlassenlehrerInnen können sie den Infotafeln in der Schulstraße<br />

beim Haupteingang der Schule entnehmen.<br />

8.05 - 09.35 Uhr treffen sich Jahrgangsstufe 11 zur Infoveranstaltung<br />

im Hörsaal und Jahrgangsstufe 12 zum Unterricht mit<br />

ihren Tutoren. Im Anschluss daran findet die Bücherausgabe<br />

nach Extra-Zeitplan statt.<br />

Schüler, die neu in eine Klasse kommen und sich in unserer<br />

Schule noch nicht auskennen, treffen sich um 8.05 Uhr in der<br />

Schulstraße bei den Infotafeln. Sie werden dann dort von der<br />

Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin / dem<br />

Tutor begrüßt und abgeholt.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

Unterrichtsende (Klassen 6 bis 10 ) ist an diesem Tag um<br />

11.25 Uhr.<br />

Für die Bereitstellung der Busse von und nach <strong>Pleidelsheim</strong>, Höpfigheim,<br />

Ingersheim zur Herfahrt zur 1. Stunde nach Fahrplan sowie<br />

zur Rückfahrt nach Unterrichtsende ist jeweils gesorgt.<br />

Für die Schüler und Eltern der Klassen 5 aller Abteilungen:<br />

Die Einschulungsfeier findet am Montag, 10. September 2012<br />

um 14.00 Uhr im Bürgerhaus PRISMA (Marktplatz) statt.<br />

Anschließend gehen unsere neuen SchülerInnen mit ihrer/m<br />

KlassenlehrerIn zur Schule und haben dort bis 16.00 Uhr ihren<br />

ersten Unterricht. Sie erhalten an diesem Tag auch ihre neuen<br />

Schulbücher. Deshalb ist es günstig, wenn ihnen die Eltern<br />

beim Nach-Hause-Tragen der Bücher helfen können.<br />

Um die Wartezeit für die Eltern bis zum Unterrichtsende ihrer<br />

Kinder kurzweilig und angenehm zu gestalten, ist während dieser<br />

Zeit in der Schule ein Café eingerichtet, das Kaffee und<br />

Kuchen zu günstigen Preisen anbietet.<br />

Außerdem besteht für die interessierten Eltern die Gelegenheit,<br />

die Schulmensa und das von den Freiberger Kirchengemeinden<br />

betreute Schülercafé im Schulgebäude Marktplatz 10 zu besichtigen.<br />

In der Schule können sie sich über die besonderen<br />

Angebote der OPS wie etwa Lernwerkstatt, Ganztagsbetrieb,<br />

Hausaufgabenbetreuung, Konfliktregelungsstelle, Schulsozialarbeit,<br />

Sportförderprojekt, Musikprofil in Kl. 5 u.a. informieren.<br />

Um 15.30 Uhr findet in der Schule eine Informationsveranstaltung<br />

für die Eltern derjenigen Kinder statt, die an unserer schulartübergreifenden<br />

Sozialen Ganztagsschule teilnehmen.<br />

Für die Höpfigheimer und <strong>Pleidelsheim</strong>er Schülerinnen und<br />

Schüler der Klassen 5 fährt zur Einschulungsfeier an diesem<br />

Montag ein Sonderbus. Dieser Bus fährt um 13.30 Uhr in Höpfigheim<br />

ab und nimmt um 13.38 Uhr die Fünftklässler aus <strong>Pleidelsheim</strong><br />

an der Wiegehalle auf. Die Rückfahrt nach Höpfigheim<br />

über <strong>Pleidelsheim</strong> beginnt um 16.10 Uhr ab Marktplatz in Freiberg.<br />

Ich wünsche allen SchülerInnen und ihren Eltern schöne Ferien<br />

und ein gesundes Wiedersehen im neuen Schuljahr.<br />

Im Namen aller Angehörigen der Oscar-Paret-Schule Freiberg<br />

B. Joos, Schulleiter<br />

Tennis Mannschaften der Oscar-Paret-Schule erfolgreich<br />

wie nie zuvor<br />

Am 18. und 19. Juli 12 spielten unsere Mannschaften ( Jungen<br />

und Mädchen WK II ) das Landesfinale Baden Württemberg<br />

in Singen.<br />

Die Mädchen hatten am 1. Tag das Team aus Stockach am<br />

Bodensee als Gegner und gewannen das Spiel sicher mit 5:1.<br />

Damit war die Württ. Meisterschaft gesichert, da der Vertreter<br />

des RP- Tübingen sein Spiel verlor.<br />

Das Endspiel am 2. Tag um den Titel des Baden-Württembergischen<br />

Meisters ging dann leider mit 2:4 an die Mädchen aus<br />

Mannheim. Jedoch schon die Qualifikation für das Landesfinale<br />

war ein toller Erfolg und konnte nicht erwartet werden, schließlich<br />

mussten die Mädchen die letzten 2 Spiele in Freiberg ohne<br />

die verletzte Nr. 1 bestreiten. Umso höher ist daher das Erreichte<br />

zu bewerten. Mit dem Sieg gegen Stockach wurde noch das<br />

verdiente Sahnehäubchen aufgesetzt und der Vorjahreserfolg<br />

wiederholt. (damals mit Nr.1)<br />

Das Team: 1. Giulia Dienelt, 2. Selina Wohlfahrt, 3. Laura Mandau,<br />

4. Olivia Wohlfahrt.<br />

Auch die Jungs hatten es mit den Vertretern des RP-Freiburg<br />

zu tun. Gegner war zum Auftakt das Gymnasium aus Ettenheim,<br />

keine richtige Herausforderung. Ihnen wurden mit 6:0 deutlich<br />

ihre Grenzen aufgezeigt.<br />

Gegner im Finale war das Tulla Gymnasium Rastatt, das sich<br />

vom ersten Tag an selbstbewusst als künftiger Meister mit eindeutigem<br />

outfit und Transparenten präsentierte. Unsere Jungs<br />

gingen motiviert bis in die Haarspitzen zu Werke. Nach den<br />

Einzeln stand es 2:2. Dank der Energieleistung von Dennis<br />

Glöckle, der zwar das Match verlor aber den 2. Satz im Tie<br />

Break für sich entschied, lagen die Jungs mit einem Satz in Führung.<br />

In den abschließenden Doppel machten Ferdinand und Tim alles<br />

klar und ließen den Badener Jungs mit 6:1 ,6:1 nicht den<br />

Hauch einer Chance. Die Transparente des Gegners durften<br />

eingerollt werden. Der Jubel unserer Jungs über die gewonnene<br />

Landesmeisterschaft kannte keine Grenzen.<br />

21<br />

Das Team: 1. Ferdinand Ostrowicki, 2. Tim Wiesner, 3. Dennis<br />

Glöckle, 4. Timo Glöckle<br />

Coach: Walter Miller Co-Coach: Jens Miller<br />

Unser Dank gilt dem TC Freiberg, der uns jederzeit seine Anlage<br />

zur Verfügung stellte.<br />

WM<br />

Kräuter und Rosen für die Realschulrektorin auf Lebenszeit<br />

Dass Zitronenmelisse den Geschmack vieler Speisen verfeinert<br />

und Liebstöckel manch schwere Kost leichter verdaulich<br />

macht, ist in Küchenkreisen hinreichend bekannt. Dass das<br />

Dienstzimmer einer Realschulrektorin bisweilen einer Hexenküche<br />

gleicht, wo es brodelt, dampft und zischt, wissen zumindest<br />

ihre Kolleginnen und Kollegen an der Oscar-Paret-Schule.<br />

Die Ernennung von Frau Ursula Bender-Strähle zur Realschulrektorin<br />

auf Lebenszeit am Dienstag, den 17. Juli 2012, nahm das<br />

Realschul-Kollegium zum Anlass ihr eine Auswahl an Kräutern zu<br />

überreichen - auf dass die Petersilie den Blutdruck senke, der<br />

Salbei den dicken Hals lindere, der Knoblauch die bösen Geister<br />

vertreibe, der Lavendel die Nerven beruhige, der Koriander die<br />

Kommunikation fördere, der Schnittlauch die ersten Schwächeanzeichen<br />

bekämpfe ... und der Rosenstrauß das Herz erfreue!<br />

Bild von links nach rechts: Frau Karin Hummel (Realschulkonrektorin),<br />

Frau Ursula Bender-Strähle (Realschulrektorin), Frau<br />

Hermine Markert (Schulrätin), Herr Heinz Ecker (Personalratsvorsitzender)<br />

Realschulabschlussfeier 2012 an der Oscar-Paret-Schule<br />

Freiberg<br />

"Roter Teppich" war das Motto der diesjährigen Abschlussfeier<br />

der Abteilung Realschule der Oscar-Paret-Schule. "Ein roter<br />

Teppich ist für besondere Anlässe gedacht und soll die Bedeutung<br />

der Personen, die darübergehen, zum Ausdruck bringen."<br />

- besagt eine nüchterne Definition. Der eigentliche Ursprung<br />

des "roten Teppichs" findet sich jedoch in der griechischen<br />

Mythologie. Es war einst den Göttern vorbehalten, den "roten<br />

Teppich" zu beschreiten. Agamemnon, der erfolgreiche Eroberer<br />

Trojas, war der erste Sterbliche, der den "roten Teppich"<br />

betrat und das Privileg der Götter aufhob.<br />

Mit dem Betreten des "roten Teppichs" im Eingangsbereich haben<br />

die Schülerinnen und Schüler der vier Abschlussklassen ihr Ziel<br />

erreicht und einen wesentlichen Schritt in ihrem Leben getan.


22 Nummer 30 pleidelsheimer nachrichten<br />

Freitag 27.7.2012<br />

In diesem feierlichen Rahmen erhielten 97 Schülerinnen und<br />

Schüler ihre Realschulzeugnisse. Unter den etwa 350 Gästen<br />

befanden sich der Vertreter der Stadt Freiberg Herr Joos, die<br />

Elternbeiratsvorsitzende Frau Rauch, ihre Stellvertreterin Frau<br />

Geffert und die Ehrengäste Frau Apprich mit ihrem Sohn. Der<br />

Gesamtdurchschnitt von 2,6 - darunter 8 Preise und 27 Belobigungen<br />

- spricht für die Qualität des Abschlussjahrgangs. Frau<br />

Bender-Strähle, die Schulleiterin der Abteilung Realschule, gratulierte<br />

besonders der Schulbesten Sarah Gattner mit einem<br />

Notendurchschnitt von 1,4.<br />

Jan-Erik Sedlmeier erbrachte die beste Leistung Englisch und<br />

erhielt dafür den von der Familie Apprich gestifteten Fachpreis<br />

zum Gedenken an den viel zu früh verstorbenen ehemaligen<br />

Schulleiter der Abteilung Realschule Ulrich Apprich.<br />

Lisa Welfenbach wurde der Paul-Schempp-Preis der evangelischen<br />

Landeskirche Baden-Württemberg überreicht. Er wird für<br />

hervorragende Leistungen im Fach evangelische Religion verliehen.<br />

Der Leitspruch "Stars gehen - Fans bleiben" zog sich wie ein<br />

"roter Teppich" durch das gesamte Programm, das von Mira<br />

Simpson und Pascal Höhn moderiert wurde. Im ersten Teil des<br />

Abends unterhielten die Abschlussklassen ihr Publikum mit musikalischen<br />

und tänzerischen Darbietungen, einer Oscarverleihung<br />

und einer Auktion von Bildern für einen wohltätigen<br />

Zweck. In perfekten Diashows gaben sie einen Rückblick auf<br />

die vergangenen Schuljahre und einen Einblick in ihre Abschlussfahrten<br />

nach Barcelona und ans Ijsselmeer.<br />

Im zweiten Teil des Abends griff Frau Bender-Strähle das Motto<br />

der Abschlussklassen auf, indem sie hervorhob, dass die Schülerinnen<br />

und Schüler stolz auf das Erreichte sein könnten und<br />

den Augenblick genießen, jedoch nicht vergessen sollten, dass<br />

sie auf diesem Weg von Lehrern, Eltern, Freunden und Mitschülern<br />

begleitet und unterstützt wurden. Am Ende der Rede appellierte<br />

sie mit einem Zitat Philip Rosenthals an den Ehrgeiz der<br />

Schulabgänger: "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört,<br />

gut zu sein."<br />

Herr Joos, Fachbereichsleiter für Kultur und Bildung, überbrachte<br />

die Grußworte der Stadt Freiberg und wünschte den<br />

Schülerinnen und Schülern das Beste für ihren weiteren Lebensweg.<br />

Sie sollten Freiberg immer in guter Erinnerung behalten.<br />

Zusammen mit den Klassenlehrern Herrn Grabl-Wolfinger,<br />

Herrn Ecker, Herrn Kuschnier und Herrn Lederer überreichte<br />

Frau Bender-Strähle die Abschlusszeugnisse und Auszeichnungen.<br />

Sie dankte den Klassenlehrern, ihrer Stellvertreterin Frau Hummel,<br />

dem Lehrerkollegium, den Eltern und ihren Vertretern für<br />

ihr Engagement. Außerdem galt ihr Dank den Damen des Sekretariats,<br />

dem Hausmeisterteam und den 9er Klassen, ohne<br />

deren Einsatz dieser harmonische Abschlussabend nicht möglich<br />

gewesen wäre.<br />

M. Becker/ S. Röder-Wittl/ T. Kuschnier<br />

Langjähriger Lehrer der Oscar-Paret-Schule wurden am<br />

20.Juli 12 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet<br />

Edeltraud Bächle<br />

Frau Bächle studierte von 1967 - 1971 an der Pädagogischen<br />

Hochschule Ludwigsburg und an der Universität Stuttgart die<br />

Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde und Geographie. Danach<br />

absolvierte sie das einjährige Referendariat und wurde<br />

anschließend an der EllyHeuss Knapp Realschule in den Schuldienst<br />

übernommen. Dort unterrichtete sie bis 1980 sehr erfolgreich.<br />

Aufgrund der Geburten ihrer zwei Söhne war Frau Bächle<br />

dann bis 1987 beurlaubt.<br />

Am 17. August 1987 begann ihre Tätigkeit an der Oscar-Paret-<br />

Schule, in der Abteilung Realschule. Sie kann nunmehr auf 25<br />

Jahre erfolgreiches Wirken an der OPS zurückblicken. Ihre<br />

Schwerpunkte waren vor allem ihre langjährige Personalratstätigkeit<br />

und die Schulentwicklung.<br />

Sie war eine äußerst aktive Lehrerin, die sich in vielerlei Hinsicht<br />

bei weitem über das übliche Maß hinaus engagierte. Außerdem<br />

führte sie zahlreiche Abschlussfahrten in die Toskana oder auch<br />

in die USA durch oder sie segelte mit ihren Schülern im Ijsselmeer.<br />

Fritz Kurzawe<br />

Herr Kurzawe studierte evangelische Religion und Kunst und<br />

begann seine Lehrertätigkeit an der Realschule in Calw.Da er<br />

an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg zusätzlich<br />

zu seiner Lehrertätigkeit noch Erziehungswissenschaften studieren<br />

wollte, wurde er auf eigenen Wunsch an die kooperative<br />

Gesamtschule Freiberg a. N. versetzt. 32 Jahre unterrichtete er<br />

an dieser Schule, die inzwischen zur Oscar-Paret-Schule umbenannt<br />

wurde. Seit 1983 war er Ausbildungslehrer für die Studenten<br />

der PH Ludwigsburg und brachte ihnen in beinahe 30<br />

Jahren die Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts bei. Er<br />

nahm mit seinen Schülern an vielen künstlerischen Wettbewerben<br />

teil, bereitete zukünftige Kunststudenten mit Mappenkursen<br />

auf ihr Studium vor und brachte ihnen auch die Kirchengeschichte<br />

nahe.<br />

Zu Beginn der Adventszeit schmückte er mit seinen Schülern<br />

das Schulhaus mit wunderschönen Sternen jedes Jahr weihnachtlich.<br />

Günther Baum<br />

Herr Baum begann sein Studium 1972 an der Pädagogischen<br />

Hochschule in Karlsruhe. Nach erfolgreichem Abschluss trat er<br />

seinen Dienst als Lehrer 1977 an der Realschule Besigheim an,<br />

dabei waren besonders die Naturwissenschaften aber auch die<br />

Mathematik seine Steckenpferde.<br />

Bedingt durch einen Wohnortwechsel wechselte er auch seinen<br />

Arbeitsort. So war er von 1986 bis 2000 an der Grund- und<br />

Hauptschule in Bönnigheim tätig. Anschließend wechselte er<br />

an die OPS Freiberg, an der er bis zu seiner Pensionierung an<br />

der Abteilung Werkrealschule unterrichtete. Schwerpunktmäßig<br />

war er in den letzten Jahren für das Fach MNT (Materie-Natur-<br />

Technik) zuständig.<br />

Als Flugzeugmodellbauer konnte er sein großes Hobby auch<br />

im Rahmen eines Ganztagesangebotes den Schülern nahebringen,<br />

in dem er eine AG zum Thema "Flugzeugmodelle aus Papier<br />

und Balsaholz" anbot.<br />

Gert Bader<br />

Herr Bader war seit über vierzig Jahren im Schuldienst. Er war<br />

gerne Lehrer und bewältigte auch an der OPS, an der er die<br />

letzten 8 Jahre seiner Dienstzeit unterrichtete, die täglichen Herausforderungen<br />

mit Bravour.<br />

Herr Bader besitzt eine Reihe ausgeprägter Talente, an die sich<br />

das Kollegium der OPS immer wieder gerne erinnern wird. So<br />

verbindet man mit seinem Namen immer sein musikalisches<br />

Können, seine handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten<br />

verbunden mit seinem treffsicheren, hintersinnigen und tiefgründigen<br />

Humor, den er als aktives Mitglied bei den Kabaratten<br />

immer wieder unter Beweis stellte.<br />

Liebe zum Beruf und die nötige Gelassenheit, dies schien das<br />

Motto zu sein, unter welches er sein pädagogisches Engagement<br />

stellte. Beides war neben Vertrauen und Respekt immer<br />

förderlich, wenn es um die Beziehung zu den Schülerinnen und<br />

Schülern ging.<br />

Frau Bender-Strähle und Frau Sommer sprachen den vier Pensionären<br />

im Auftrag des Staatlichen Schulamtes, des Regierungspräsidiums<br />

und der Schulleitung den Dank und die Anerkennung<br />

für ihre geleistete Arbeit aus.


Freitag 27.7.2012<br />

pleidelsheimer nachrichten Nummer 30<br />

Schiller-Volkshochschule Kreis Ludwigsburg<br />

Das neue Programm<br />

August 2012 bis Februar 2013<br />

ist erschienen<br />

Semesterbeginn: 24. September 2012<br />

Besucher von Volkshochschul-Kursen der beiden letzten Semester<br />

haben das Programm per Post zugesandt bekommen.<br />

Weitere Programme finden Sie ab sofort an folgenden Auflagestellen:<br />

- bei allen Zweigstellen der Kreissparkasse im Landkreis<br />

Ludwigsburg<br />

- bei allen Stadt- bzw. <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen/Rathäusern<br />

- bei den örtlichen Banken und Buchhandlungen<br />

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

Anmeldungen an die Schiller-VHS Kreis Ludwigsburg, Hindenburgstraße<br />

46, 71638 Ludwigsburg, mit Anmeldekarte per Post,<br />

per Fax: 07141 144-1677, unter Telefon 07141 144-1666, über<br />

Internet: www.schiller-vhs.de oder per<br />

E-Mail: info@schiller-vhs.de<br />

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