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Ausgabe 55 - TQU die Umsetzer

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Was ist Corporate<br />

Social Responsibility?<br />

Vor zehn Jahren war der Ölkonzern Shell<br />

der Buhmann der Nation. Die geplante<br />

Versenkung der ausge<strong>die</strong>nten Ölplattform<br />

„Brent Spar“ brachte <strong>die</strong> Öffentlichkeit gegen<br />

das Unternehmen auf. Massenhaft<br />

boykottierten <strong>die</strong> Kunden Shell-Tankstellen,<br />

deren Umsätze sanken zeitweise um bis zu<br />

30 Prozent. Heute ist das Image von Shell<br />

nahezu reingewaschen. Unter Schmerzen<br />

lernte das Management, Verantwortung für<br />

das eigene Handeln zu übernehmen. Sowohl<br />

gegenüber Mitarbeitern als auch gegenüber<br />

den übrigen Stakeholdern. Das<br />

bewusste Streben, soziale und ökologische<br />

Ziele mit dem wirtschaftlichen Handeln in<br />

Einklang zu bringen, wird Corporate Social<br />

Responsibility (CSR) genannt. Die drei Bereiche,<br />

auf <strong>die</strong> dabei besonders geachtet<br />

wird, sind Menschenrechte, Arbeitsnormen<br />

und Umweltschutz. So sieht es das Netzwerk<br />

Global Compact vor, das von den<br />

Vereinten Nationen im Jahr 2000 gegründet<br />

wurde. Firmen, <strong>die</strong> hier Mitglied sind,<br />

verpflichten sich, soziale Verantwortung zu<br />

übernehmen. Auch Corporate Citizenship,<br />

Compliance und Unternehmensethik gehören<br />

zur CSR. Das neue soziale Gewissen<br />

der Unternehmen entstand durch Druck von<br />

außen. Shell spürte <strong>die</strong> Wut seiner Kunden<br />

in der Bilanz. Auch das Beispiel für Corporate<br />

Social Responsibility in Deutschland<br />

kam wegen drohender Umsatzverluste auf<br />

<strong>die</strong> rettende Idee. 1997 stellte das Management<br />

von Betapharm fest: Mit dem<br />

Wachstum ist es vorbei. Die Tabletten waren<br />

zum Commodity geworden. Der Geschäftsführer<br />

erkannte, dass dem Unternehmen<br />

ein Alleinstellungsmerkmal fehlte, und<br />

engagierte sich in der psychosozialen Betreuung<br />

von Kranken. Nach und nach entwickelte<br />

sich im Unternehmen ein neuer<br />

Geschäftszweck: heilen helfen. Für <strong>die</strong><br />

Außen<strong>die</strong>nstler gab es ein neues Verkaufsargument,<br />

denn ein Teil des Arzneipreises<br />

war für soziale Projekte bestimmt. Generell<br />

hinkt Deutschland noch der Entwicklung im<br />

angelsächsischen Raum hinterher. Der Druck<br />

auf Unternehmen wird steigen. Nicht nur,<br />

weil Nichtregierungsorganisationen bei<br />

Missständen Ärger machen. Sondern auch,<br />

weil <strong>die</strong> großen Ratingagenturen beginnen,<br />

sich mit sozialer Verantwortung als Wettbewerbsfaktor<br />

auseinander zu setzen. Mieses<br />

Verhalten gibt künftig Punktabzug.<br />

Quelle Harvard Businessmanager Februar 2005<br />

Kann man aus Insolvenzen lernen?<br />

Auch der Weg in <strong>die</strong> Pleite ist mit guten Vorsätzen gepflastert<br />

Quelle: Focus Magazin 2004<br />

Mit Insolvenz wird eine voraussichtlich andauernde<br />

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung<br />

eines Unternehmens bezeichnet.<br />

In vielen Fällen bedeutet sie das Ende unternehmerischer<br />

Aktivitäten, umgangsprachlich<br />

„Pleite“ genannt. Allein im Jahr 2003<br />

meldeten 42 000 deutsche Unternehmen<br />

Insolvenz an. Die Tendenz ist seit Jahren<br />

steigend. Und es trifft viele Unternehmen<br />

überraschend und unvorbereitet. Die Insolvenzforschung<br />

beschäftigt sich mit den Ursachen<br />

<strong>die</strong>ser Entwicklung. Sind ihre Erkenntnisse<br />

in der unternehmerischen Praxis<br />

brauchbar, um in Krisensituationen rechtzeitig<br />

und nachhaltig zu reagieren? Für Unternehmer<br />

und Manager ist es existenziell<br />

wichtig, Krisensituationen, <strong>die</strong> zu einer Pleite<br />

führen können, so früh wie möglich zu erkennen.<br />

So können sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen<br />

ergreifen und das vorzeitige<br />

Ende ihrer Unternehmen abwenden. Unternehmenspleiten<br />

lassen sich auf eine Vielzahl<br />

von Ursachen zurückführen. Die meisten<br />

Insolvenzen sind finanzieller Natur. Doch<br />

können einige typische Fälle, bedingt durch<br />

Branche, Unternehmensgröße und -alter<br />

identifiziert werden. Überdurchschnittlich<br />

häufig sind von Insolvenzen <strong>die</strong> kleinen und<br />

mittleren Unternehmen, sowie junge Unternehmen<br />

(jünger als 4 Jahre) betroffen. Laut<br />

einer Creditreform Stu<strong>die</strong> sind <strong>die</strong> häufigsten<br />

Ursachen in <strong>die</strong>sem Sektor: mangelhafte<br />

Unternehmerqualifikation, Mängel im<br />

Rechnungswesen, unzuverlässige Geschäftspartner,<br />

unzureichende Betriebsstruktur,<br />

falsche Absatzpolitik, fehlerhafte Verwaltung<br />

und falsches Personalwesen, problematische<br />

Unternehmensgröße, äußere Einflüsse<br />

oder auch private Umstände.<br />

Bei den Großunternehmen<br />

lassen sich Insolvenzen auf<br />

das „unglückliche“ Zusammenspielerfolgswirtschaftlicher<br />

und finanzwirtschaftlicher<br />

Ursachen, in der Institution<br />

oder in der Unternehmensverfassung<br />

liegende Ursachen<br />

und in der Person<br />

des Unternehmers oder dominanten<br />

Managers liegende<br />

Ursachen zurückführen.<br />

Festzustellen sind vier typische Krisenursachen:<br />

Absatzeinbruch, falsche Verfahrensund<br />

Produktphilosophie, unkontrolliertes<br />

Wachstum und persönliche Selbstüberschätzung.<br />

Unternehmen durchlaufen in der Regel<br />

fünf typische Krisen: <strong>die</strong> Strategiekrise,<br />

<strong>die</strong> Rentabilitätskrise, <strong>die</strong> Ertragskrise, <strong>die</strong><br />

Liquiditätskrise und schließlich, wenn alle<br />

Maßnahmen versagen, <strong>die</strong> Insolvenz. Je<br />

früher <strong>die</strong> Probleme erkannt werden, desto<br />

leichter ist es, Abhilfe zu schaffen und eventuell<br />

„das Ruder herumzureißen“, indem<br />

geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen<br />

werden. Als Frühwarnsysteme werden in der<br />

Regel Bilanzkennzahlen, wie Umsatzrendite,<br />

Eigenkapitalquote, Kapitalrückflussquote<br />

oder dynamischer Verschuldungsgrad<br />

herangezogen. Strategiekrisen lassen sich<br />

allerdings anhand weniger Kennzahlen nur<br />

bedingt erkennen. Dafür ist eine umfassendere<br />

Analyse des Unternehmens notwendig.<br />

Eine geeignete „Insolvenz-Checkliste“ hilft,<br />

systematisch folgende Schwachstellen im<br />

Betrieb abzuklopfen: Eigenkapitalausstattung,<br />

Finanzierung, Liquidität und Zahlungsfähigkeit.<br />

Sollte dennoch eine Krise eintreten<br />

ist konsequentes und schnelles Handeln<br />

gefordert. Solch schwierige Phasen können<br />

zum Beispiel mit der Konzentration auf <strong>die</strong><br />

Kernkompetenzen und durch umfassende<br />

professionelle Finanzkontrolle überstanden<br />

werden. Doch <strong>die</strong> „Patentlösung“ zur Abwendung<br />

einer Unternehmenspleite gibt es<br />

nicht! Die Insolvenzforschung liefert aber<br />

eine Reihe interessanter Beispiele und Anregungen.<br />

Elmar Zeller und Stefan Häck<br />

Steinbeis-Hochschule Berlin<br />

Alternativen der Unternehmensfinanzierung<br />

Wie wirkt Mezzanine Kapital?<br />

Durch Unternehmensinsolvenzen kommt es<br />

zu Forderungsausfällen und so zu möglichen<br />

Engpässen bei Banken. Daher wenden viele<br />

Kreditinstitute bei der Kreditrisikoermittlung<br />

strengere Beurteilungskriterien an als bisher<br />

und sie führen eine Risikobereinigung ihres<br />

Kreditportfolios durch. Das macht es den<br />

Unternehmen schwerer Kredite zu erhalten,<br />

da sie traditionell mit wenig Eigenkapital<br />

ausgestattet sind. Da aber Eigenkapital <strong>die</strong><br />

Bonität wesentlich beeinflusst, werden Banken<br />

nur gegen höhere Zinsen und zusätzlichen<br />

Sicherheiten bereit sein, Kredite zu gewähren.<br />

Dies kann dazu führen, dass eine<br />

Bankfinanzierung entweder gar nicht mehr<br />

möglich ist oder ein Kredit wegen der hohen<br />

Zinsbelastung für das Unternehmen<br />

nicht mehr wirtschaftlich ist. Eine Alternative<br />

zu den bisher angewandten Finanzierungsmöglichkeiten<br />

bietet das „Mezzanine<br />

Kapital“. „Mezzanine“ ist ein Begriff aus<br />

der Architektur und bedeutet „Zwischengeschoss“.<br />

In der Finanzwelt versteht man<br />

darunter eine Zwischenform der Unternehmensfinanzierung,<br />

<strong>die</strong> rechtlich und wirtschaftlich<br />

zwischen Eigenkapital und Fremdkapital<br />

liegt: Nachrangdarlehen, Genussscheine,<br />

Stille Beteiligungen, Wandel- und<br />

Optionsanleihen. Trotz rechtlich eindeutiger<br />

Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital besitzt<br />

es stets auch Merkmale der jeweils anderen<br />

Art. Mit anderen Worten: Bei Mezzaninekapital<br />

handelt es sich um Kapital, das<br />

(für sich betrachtet) nicht von Gesellschafterseite<br />

zur Verfügung gestellt wird, jedoch<br />

mehr oder weniger stark mit eigenkapitalähnlichen<br />

Attributen ausgestattet ist.<br />

Durch entsprechende vertragliche Gestaltung<br />

lässt sich also Eigenkapital schaffen,<br />

das ökonomisch alle Elemente besitzt, <strong>die</strong><br />

für Fremdkapital typisch sind (feste Zinsen,<br />

fester Rückzahlungsbetrag, Laufzeitbegrenzung)<br />

oder Fremdkapital, das ökonomisch<br />

alle Merkmale von Eigenkapital aufweist<br />

(mitgliedschaftliche Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse,<br />

Kapitalstamm plus Dividende).<br />

Derartige Mischformen sind im<br />

Gesetz nur vereinzelt erwähnt (z. B. § 221<br />

AktG Wandel-, Optionsanleihen und Genussrechte),<br />

ausführliche Regelungen nur<br />

teilweise formuliert (z. B. <strong>die</strong> stille Gesell-<br />

schaft §230-236 HGB). Selbst in <strong>die</strong>sen<br />

Fällen können <strong>die</strong> Kapitalgeber und -nehmer<br />

<strong>die</strong>se ändern und ergänzen, manche allerdings<br />

rechtsformbedingt eingeschränkt<br />

(Grundsatz der Satzungsstrenge im AktG),<br />

manche flexibel in weitem Rahmen (Personenhandelsgesellschaften,<br />

GmbH) und alle<br />

ausschließlich schuldrechtlichen Varianten.<br />

Bei nachrangigen Darlehen ist der Darlehensgeber<br />

ein Gesellschafter oder ein Dritter,<br />

der dem Unternehmen Kapital zur Verfügung<br />

stellt. Im Falle einer Insolvenz wird<br />

ein nachrangiges Darlehen erst dann zurückbezahlt,<br />

wenn alle vorhergehenden<br />

Fremdkapitalverbindlichkeiten beglichen<br />

sind. Neben der Nachrangigkeit sind <strong>die</strong>se<br />

Darlehen auch häufig durch einen Verzicht<br />

auf Sicherheiten gekennzeichnet. Dies<br />

birgt ein höheres Ausfallrisiko, was <strong>die</strong> Suche<br />

nach Kapitalgebern erschwert und zudem<br />

eine höhere Verzinsung fordert, <strong>die</strong><br />

oftmals 10 Prozent überschreitet. Durch <strong>die</strong><br />

Nachrangigkeit erhält das Fremdkapital für<br />

das Unternehmen bilanziell einen eigenkapitalähnlichen<br />

Charakter, der auf <strong>die</strong><br />

Bonitätsbeurteilung in Ratings positiven<br />

Einfluss hat.<br />

Bei der <strong>Ausgabe</strong> von Genussrechten, werden<br />

dem Genussrechtsinhaber als Gegenleistung<br />

für <strong>die</strong> Überlassung von Kapital<br />

Vermögensrechte gewährt, wie sie sonst nur<br />

im Verhältnis zu Gesellschaftern bestehen.<br />

Das Genussscheinkapital ist nach den<br />

Eigenkapitalpositionen und vor den Sonderposten<br />

mit Rücklageanteil positioniert. Mit<br />

der <strong>Ausgabe</strong> von Genussscheinen oder stillen<br />

Beteiligungen stehen Finanzierungsinstrumente<br />

zur Verfügung, <strong>die</strong> das Unternehmen,<br />

trotz Beteiligung Dritter, nicht in<br />

seiner unternehmerischen Selbständigkeit<br />

und Handlungsfreiheit einschränken. Genussrechte<br />

lassen sich in beteiligungsähnliche<br />

und in obligationenartige Rechte unterscheiden.<br />

Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage<br />

in das Gesellschaftsvermögen, gegen Gewährung<br />

eines Anteils am Ergebnis des<br />

Unternehmens. Der stille Gesellschafter tritt<br />

dabei nicht nach außen auf, vielmehr ist<br />

eine stille Gesellschaft eine Innengesellschaft,<br />

der stille Gesellschafter wird nicht<br />

im Handelsregister eingetragen. Die Einlage<br />

kann aus Kapital, Sachgütern oder Rechten<br />

bestehen, sie führt automatisch zu einem<br />

Gesellschaftsverhältnis und damit zu<br />

einer gewinnabhängigen Vergütung. Eine<br />

Mindestverzinsung reicht bei der stillen Gesellschaft<br />

nicht aus. Der stille Gesellschafter<br />

haftet in Höhe seiner Einlage bei Verlusten,<br />

es sei denn eine Verlustbeteiligung ist<br />

vertraglich ausgeschlossen. Zwar ist <strong>die</strong> Einlage<br />

eines stillen Gesellschafters Fremdkapital,<br />

sie wird aber wegen ihrer Eigenschaften<br />

von den Banken dem wirtschaftlichen<br />

Eigenkapital zugerechnet. Durch <strong>die</strong> daraus<br />

folgende Eigenkapitalerhöhung und<br />

Verbesserung der Eigenkapitalquote, verbessert<br />

sich <strong>die</strong> Bonität des Unternehmens und<br />

so Kreditspielraum bei den Banken.<br />

Um Kapitalgesellschaften, insbesondere<br />

GmbHs und AGs, für Kreditgeber attraktiver<br />

zu machen, werden gelegentlich sogenannte<br />

„Equity Kicker“ verwendet. Dabei<br />

wird dem Kapitalgeber meist für das Ende<br />

der Vertragslaufzeit ein Wandlungsrecht<br />

(Wandelanleihe) oder ein Optionsrecht<br />

(Optionsanleihe) auf den Erwerb von Gesellschaftsanteilen<br />

eingeräumt. Damit wird<br />

dem Kapitalgeber <strong>die</strong> Chance gegeben,<br />

an der Wertsteigerung des Unternehmens<br />

zu partizipieren. Bei Wandelanleihen hat<br />

der Darlehensgeber <strong>die</strong> Möglichkeit, seine<br />

Darlehensforderung zu einem vertraglich<br />

vereinbarten Tauschverhältnis in Gesellschaftsanteile<br />

umzutauschen. Dadurch wird<br />

das Fremdkapital des Darlehens zu Eigenkapital<br />

des Unternehmens. Bei der Optionsanleihe<br />

hat der Darlehensgeber entsprechend<br />

der Wandelanleihe <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

zu einem festgelegten Preis Gesellschafteranteile<br />

zu erwerben. Er gibt dadurch aber<br />

seine Gläubigerstellung nicht auf. Er behält<br />

bei Ausübung seines Optionsrechtes weiterhin<br />

seine Darlehensforderungen und erwirbt<br />

<strong>die</strong> Gesellschaftsanteile zu dem vertraglich<br />

festgelegten Betrag.<br />

Daniel Eiche<br />

Steinbeis-Hochschule Berlin<br />

38 README.<strong>TQU</strong> <strong>55</strong> README.<strong>TQU</strong> <strong>55</strong><br />

39

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