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TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen

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Trotz des oben formulierten Zielkonflikts entsprechen die vorliegenden Entwürfe des<br />

Flächennutzungs- und Bebauungsplans insgesamt den Erfordernissen der Raumordnung<br />

und Landesplanung.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Wasserwirtschaftsamt Landshut<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind keine ergänzenden Hinweise erforderlich.<br />

Bezüglich der Ausführungen zur Abwasserbeseitigung verweisen wir auf unsere Stellungnahme<br />

<strong>vom</strong> 14. Juli 2011.<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 14.07.2011<br />

In den Antragsunterlagen sind die Kapazitäten der Abwasserbeseitigung aufzuzeigen<br />

und damit darzustellen, dass die Abwasserentsorgung (Schmutzwasser) sichergestellt<br />

ist. Bei Gewerbebetrieben ist da ggf. die Art des Gewerbes relevant insbesondere ob<br />

eine abwasserintensive Nutzung geplant ist. Das von befestigten Flächen abfließende<br />

Niederschlagswasser darf nicht ungepuffert abgeleitet werden, da dadurch eine Abflussbeschleunigung<br />

im Vorfluter hervorgerufen wird. Entlang der Baugebietsgrenzen<br />

verläuft ein Gewässer III. Ordnung. Dieses ist in den Antragsunterlagen nicht behandelt.<br />

Nur weil es sich nicht direkt im Geltungsbereich befindet, schließt dies nicht eine<br />

Betroffenheit z.B. des Überschwemmungsgebietes aus. Dieser Aspekt ist aber bei der<br />

Aufstellung mit zu betrachten. Dem Wasserwirtschaftsamt liegen keine Daten zum<br />

Hochwasserverhalten an dem Gewässer vor. Die Überschwemmungsgebietsgrenze ist<br />

nicht bekannt. Es kann aus fachlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass das<br />

Baugebiet von Überschwemmungen aus dem Seitental betroffen sein kann, da Querschnitte<br />

im Bezug zur Gewässersohle vorhanden sind. Altlastensituation ist in der<br />

Begründung nicht abgehandelt. Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist<br />

die fachkundige Stelle am Landratsamt Ansprechpartner.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Kapazitäten der<br />

Abwasserbeseitigung werden aufgezeigt und zur Satzungsfassung in der Begründung<br />

ergänzt.<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

für die Beteiligung an der oben genannten Planung wird gedankt. Wir bitten Sie, bei<br />

künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat<br />

(G23) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische<br />

Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin,<br />

dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische<br />

Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8<br />

Abs. 1-2 DSchG unterliegen.

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