TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen
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Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Geisenhausen</strong> hat die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und die Aufstellung des Bebauungsplanes "GE Vilsbiburger Straße" beschlossen.<br />
Damit soll ein bereits bestehendes Gewerbegebiet vergrößert werden, um<br />
Flächen für eine Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes zur Verfügung stellen zu<br />
können.<br />
Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach§ 1 Abs. 4 BauGB nach<br />
sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:<br />
• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (LEP B VI<br />
1.1 Z).<br />
• Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig die<br />
vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende<br />
Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs-<br />
und Erschließungsformen angewendet werden (LEP B VI 1.1 Z).<br />
• In den Unterzentren Essenbach und Reisbach ist eine Stärkung der Einkaufszentralität,<br />
in den Unterzentren <strong>Geisenhausen</strong>, Reisbach und Velden ist eine Ausweitung<br />
des Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen anzustreben (RP13 A 111<br />
2.3 G).<br />
Auslegung<br />
Der Planungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Geisenhausen</strong> und ist im<br />
rechtskräftigen Flächennutzungsplan größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet sich ein<br />
Recyclingbetrieb, für dessen Erweiterung die neu auszuweisenden Flächen dienen<br />
sollen. Östlich liegt in rund 100 Metern Entfernung das Freibad der Gemeinde.<br />
Der Planungsbereich schließt direkt an als Gewerbegebiet ausgewiesene und mit einem<br />
Recyclingbetrieb bebaute Flächen an, welche im Westen in Wohn- und Mischgebiete<br />
übergehen. In Anbetracht des Umfangs der neu auszuweisenden Flächen und<br />
deren guten Erschließbarkeit entspricht die vorliegende Planung dem o. g. Ziel des<br />
LEP, wonach Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />
ausgewiesen werden und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet<br />
werden sollen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der <strong>Markt</strong>gemeinde<br />
<strong>Geisenhausen</strong> weist im Gewerbegebiet "Kreuzfeld" umfangreiche Potentiale an gewerblichen<br />
Bauflächen -teilweise mit Baurecht- auf, die bis heute noch nicht umgesetzt<br />
sind. Trotzdem hat sich die Gemeinde entschlossen, neue gewerbliche Siedlungsflächen<br />
auszuweisen. Das o. g. LEP-Ziel, wonach vorrangig die vorhandenen<br />
Potentiale zu nutzen sind, ist dadurch zumindest negativ berührt. In Anbetracht des<br />
Umfangs der neu auszuweisenden Flächen und der betriebswirtschaftlich sinnvollen<br />
Lage der Flächen in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb können die vorliegenden<br />
Planungen hingenommen werden, auch wenn dem o. g. LEP-Ziel damit<br />
nicht vollständig entsprochen werden kann. Generell sollte im Sinne der Innenentwicklung<br />
auf die Aktivierung von noch ungenutzten Flächen hingewirkt werden, bevor<br />
neue Bauflächen an den Ortsrändern ausgewiesen werden. Mit der vorliegenden<br />
Planung sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Erweiterung eines bestehenden<br />
ortsansässigen Betriebs geschaffen werden. Eine Realisierung des Vorhabens kann zu<br />
einer Verbreiterung des Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen führen.<br />
Damit stehen die Planungen im Einklang mit dem o. g. Grundsatz des Regionalplans<br />
der Region Landshut. Auch die Einstufung des Ortes als Unterzentrum und die Lage<br />
an der Entwicklungsachse Landshut-Vilsbiburg sprechen für das geplante Vorhaben.