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TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen

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Abwägungsbeschluss:<br />

Die gemäß DIN 45691 vorgenommene Kontingentierung stellt nach § 1 Abs. 4 Satz 1<br />

Nr. 2 BauNVO eine Gliederung des Plangebiets hinsichtlich der maximal zulässigen<br />

Geräuschemissionen und damit nach dem als Eigenschaft im Sinn dieser Vorschrift<br />

anzusehenden "Emissionsverhalten" dar. Eine solche Gliederung kann nach § 1 Abs.<br />

4 Satz 2 Halbsatz 1 BauNVO auch im Verhältnis zu einem anderen Gewerbegebiet in<br />

der Gemeinde erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn im Gemeindegebiet ein (weiteres)<br />

Gewerbe/Industriegebiet ohne Emissionsbeschränkungen ausgewiesen ist. In<br />

diesem Fall (hier gegeben durch: Bebauungsplan "GE Kreuzfeld") können für ein anderes<br />

Gewerbegebiet (hier: Bebauungsplan "GE Vilsbiburger Straße" des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Geisenhausen</strong>) insgesamt ohne Gliederung einheitliche Emissionsgrenzwerte festgesetzt<br />

werden.<br />

Von der Einwendung hinsichtlich der Festsetzung von Tag- und Nachtzeiten wird<br />

Kenntnis genommen. Die unter Ziffer 0.3 der textlichen Festsetzungen genannten<br />

Uhrzeiten "zwischen 6:00 und 22:00 Uhr" sowie "zwischen 22:00 und 6:00 Uhr" werden<br />

ersatzlos gestrichen.<br />

Der textliche Hinweis "In den Einzelgenehmigungsverfahren soll durch die Bauaufsichtsbehörde<br />

nach § 1 Abs. 4 BauVorlV die Vorlage schalltechnischer Gutachten angeordnet<br />

werden" wird ersetzt durch "In den Einzelgenehmigungsverfahren ist die<br />

Vorlage schalltechnischer Gutachten notwendig."<br />

Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde<br />

Redaktioneller Hinweis zur Anlage "Lageplan Ausgleichsflächen Holzhausen" : "5650<br />

x Anerkennungsfaktor 1,0 = 6644 m² " richtig stellen: "6644 x ... " Eine rechtsfehlerfreie<br />

Abwägung ist nur möglich, wenn alle abwägungsrelevanten Belange bekannt<br />

sind. Aus diesem Grund ist es notwendig, vorausschauend zu ermitteln und zu bewerten,<br />

ob unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse der Planung entgegenstehen.<br />

Dies hat im Rahmen einer Relevanzprüfung (vgl. Schritt 1 lnternetarbeitshilfe<br />

des Landesamt für Umweltschutz) zu erfolgen. In der Artenschutzkartierung sind im<br />

Planungsgebiet keine und im näheren Umgriff keine Eintragungen vorhanden.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der redaktionelle Fehler wird richtiggestellt.<br />

Eine Abschätzung der artenschutzrechtlichen Belange wird erstellt und der<br />

Satzungsfassung beigelegt.<br />

Landratsamt Landshut – Technischer Immissionsschutz<br />

Aufgrund der problematischen Lage, der Nähe zum Wohngebiet im Osten des geplanten<br />

GE, wurde ein schalltechnisches Gutachten der hoock famy ingenieure (Projekt:<br />

GEI-2256-01 I 2256-01_E01.docx) vorgelegt.<br />

Dieses Gutachten ist aus unserer Sicht plausibel und belastbar. Vorgeschlagene textliche<br />

Festsetzungen bzgl. Schallschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplan übernommen.<br />

Der Planung kann daher aus der Sicht des Immissionsschutzes zugestimmt<br />

werden.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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