TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen
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Abwägungsbeschluss:<br />
Die gemäß DIN 45691 vorgenommene Kontingentierung stellt nach § 1 Abs. 4 Satz 1<br />
Nr. 2 BauNVO eine Gliederung des Plangebiets hinsichtlich der maximal zulässigen<br />
Geräuschemissionen und damit nach dem als Eigenschaft im Sinn dieser Vorschrift<br />
anzusehenden "Emissionsverhalten" dar. Eine solche Gliederung kann nach § 1 Abs.<br />
4 Satz 2 Halbsatz 1 BauNVO auch im Verhältnis zu einem anderen Gewerbegebiet in<br />
der Gemeinde erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn im Gemeindegebiet ein (weiteres)<br />
Gewerbe/Industriegebiet ohne Emissionsbeschränkungen ausgewiesen ist. In<br />
diesem Fall (hier gegeben durch: Bebauungsplan "GE Kreuzfeld") können für ein anderes<br />
Gewerbegebiet (hier: Bebauungsplan "GE Vilsbiburger Straße" des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Geisenhausen</strong>) insgesamt ohne Gliederung einheitliche Emissionsgrenzwerte festgesetzt<br />
werden.<br />
Von der Einwendung hinsichtlich der Festsetzung von Tag- und Nachtzeiten wird<br />
Kenntnis genommen. Die unter Ziffer 0.3 der textlichen Festsetzungen genannten<br />
Uhrzeiten "zwischen 6:00 und 22:00 Uhr" sowie "zwischen 22:00 und 6:00 Uhr" werden<br />
ersatzlos gestrichen.<br />
Der textliche Hinweis "In den Einzelgenehmigungsverfahren soll durch die Bauaufsichtsbehörde<br />
nach § 1 Abs. 4 BauVorlV die Vorlage schalltechnischer Gutachten angeordnet<br />
werden" wird ersetzt durch "In den Einzelgenehmigungsverfahren ist die<br />
Vorlage schalltechnischer Gutachten notwendig."<br />
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde<br />
Redaktioneller Hinweis zur Anlage "Lageplan Ausgleichsflächen Holzhausen" : "5650<br />
x Anerkennungsfaktor 1,0 = 6644 m² " richtig stellen: "6644 x ... " Eine rechtsfehlerfreie<br />
Abwägung ist nur möglich, wenn alle abwägungsrelevanten Belange bekannt<br />
sind. Aus diesem Grund ist es notwendig, vorausschauend zu ermitteln und zu bewerten,<br />
ob unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse der Planung entgegenstehen.<br />
Dies hat im Rahmen einer Relevanzprüfung (vgl. Schritt 1 lnternetarbeitshilfe<br />
des Landesamt für Umweltschutz) zu erfolgen. In der Artenschutzkartierung sind im<br />
Planungsgebiet keine und im näheren Umgriff keine Eintragungen vorhanden.<br />
Abwägungsbeschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der redaktionelle Fehler wird richtiggestellt.<br />
Eine Abschätzung der artenschutzrechtlichen Belange wird erstellt und der<br />
Satzungsfassung beigelegt.<br />
Landratsamt Landshut – Technischer Immissionsschutz<br />
Aufgrund der problematischen Lage, der Nähe zum Wohngebiet im Osten des geplanten<br />
GE, wurde ein schalltechnisches Gutachten der hoock famy ingenieure (Projekt:<br />
GEI-2256-01 I 2256-01_E01.docx) vorgelegt.<br />
Dieses Gutachten ist aus unserer Sicht plausibel und belastbar. Vorgeschlagene textliche<br />
Festsetzungen bzgl. Schallschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplan übernommen.<br />
Der Planung kann daher aus der Sicht des Immissionsschutzes zugestimmt<br />
werden.<br />
Abwägungsbeschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.