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TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen

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2. Eibel Karl Alois<br />

Änderung der Dachform bei best. Halle, Fl.-Nr. 287, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,<br />

Holzhausener Str. 16, 84144 <strong>Geisenhausen</strong><br />

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Das Satteldach wurde im Zuge des PV-<br />

Anlagenaufbaus im Herbst 2011 zum Pultdach umgebaut. Nun soll diese Änderung<br />

nachträglich genehmigt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.<br />

Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9 : 0<br />

3. Ramsch Heike und Alexander<br />

Gebäudeaufstockung eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 61/5, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>,<br />

Martin-Zeiler-Str. 11, 84144 <strong>Geisenhausen</strong><br />

Das Vorhaben wurde bereits in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 07.08.2012 als formlose Bauvoranfrage<br />

behandelt. Hierzu lagen Fotos und Skizzen des geplanten Anbaus vor. Das<br />

Grundstück liegt im Innenbereich. Der Anbau wird für zwei weitere Kinderzimmer<br />

benötigt. Das Landratsamt Landshut stellte mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.07.2012 den<br />

Eheleuten Ramsch eine Baugenehmigung in Aussicht, wenn die Nachbarunterschriften<br />

vorliegen und eine ordnungsgemäße Brandwand zum Nachbargrundstück<br />

errichtet wird. Die Forderungen werden eingehalten. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.<br />

9 : 0<br />

4. Ritzer-Gammel Annemarie<br />

Abbruch eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Neubau einer landwirtschaftlichen<br />

Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung, Fl.-Nr. 564, Gemarkung<br />

<strong>Geisenhausen</strong>, Landshuter Str. 26, 84144 <strong>Geisenhausen</strong><br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher-Feld".<br />

Das Bauvorhaben liegt größtenteils außerhalb des Baufensters, jedoch innerhalb<br />

des festgelegten Dorfgebietes. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.<br />

Das Bauvorhaben ist privilegiert. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9 : 0<br />

Antrag auf isolierte Befreiung<br />

Reff Josef und Monika<br />

Neubau eines Gartenzauns auf Parzelle 23 des Baugebietes "Theobaldshöhe-Süd",<br />

Fl.-Nr. 194/27, Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>, Christophorusweg 5, 84144 <strong>Geisenhausen</strong><br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldshöhe-Süd".<br />

Die zur Errichtung angedachte Einfriedung umfasst eine Höhe von 1,90 m und wird<br />

mit der Notwendigkeit zur Schaffung eines Lärmschutzes begründet. Das Vorhaben<br />

ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO verfahrensfrei, da die Einfriedung<br />

eine Höhe von 2,00 m in der Gesamtlänge nicht überschreitet. Im Bebauungsplan ist<br />

die max. Zaunhöhe auf 1,00 m über Straßen- bzw. Gehsteigoberkante festgesetzt.<br />

Die Sockelhöhe darf max. 0,15 m betragen. Die massive Ausführung des gewünschten<br />

Betonzauns in Natursteinoptik entspricht ebenfalls nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes<br />

in dem lediglich Holzlatten- oder Hanichelzäune zulässig sind. Über<br />

die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien<br />

Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen<br />

(Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem<br />

Vorhaben zu. Die beantragte Einfriedung wird um den vorhandenen Zaunsockel<br />

0,20 m eingerückt. Die Höhe wird im Kreuzungsbereich stufenweise auf 0,90 m redu-

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