TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen
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Abwägungsbeschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie werden in die textlichen Hinweise<br />
zum Bebauungsplan aufgenommen bzw. berichtigt, soweit sie nicht übereinstimmen.<br />
Der Regionale Planungsverband, Deutsche Telekom AG, Vermessungsamt Landshut<br />
wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Das Landratsamt<br />
Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde, Landratsamt Landshut – Technische Bauabteilung,<br />
Landratsamt Landshut – Tiefbauamt, Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt,<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaft,<br />
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kabel Deutschland Vertrieb und Service<br />
GmbH & Co KG, Energie Südbayern GmbH, Industrie- und Handelskammer Niederbayern,<br />
Staatliches Bauamt Landshut wurden am Verfahren beteiligt und erklärten<br />
ihr Einverständnis. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen keine ein.<br />
V. Bebauungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung" – Deckblatt Nr. 3<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 18.09.2012 die Änderung des Bebauungsplanes<br />
"Kreuzfeld-Erweiterung" durch Deckblatt Nr. 3 beschlossen. Der Entwurf des Ingenieurbüros<br />
Planteam in der Fassung <strong>vom</strong> 02.10.2012 liegt vor. Das Plangebiet umfasst die<br />
Flurstücke 714/1, 741/10 Tfl. und 789/6 Tfl. der Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>. Da bei der<br />
Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
und des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes nicht berührt werden, wird die<br />
Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht<br />
nach § 2a BauGB ist somit nicht zu erstellen. Eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
findet somit keine Anwendung, ein Ausgleich ist nicht zu erbringen.<br />
Der <strong>Bauausschuss</strong> beschließt:<br />
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 02.10.2012 werden<br />
gebilligt. 9 : 0<br />
Bebauungsplan und Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4<br />
Abs. 2 BauGB einzuholen. 9 : 0<br />
VI. Anlage Spielplatz Maximilianstraße<br />
Es liegt ein Angebot der Firma Georg Antholzer, Garten- und Landschaftsbau, <strong>Geisenhausen</strong><br />
<strong>vom</strong> 01.10.2012 für die Anlage des Spielplatzes vor. Es enthält die ordnungsgemäße<br />
Errichtung und Montage der Spielgeräte, Modellierung des Geländes<br />
und Anpflanzung der Bäume und Sträucher, die am 27.09.2012 zusammen mit Herrn<br />
Müller, Landratsamt Landshut festgelegt wurden. Die Maßnahme soll, wenn möglich,<br />
noch im Oktober durchgeführt werden. Die Angebotssumme beträgt brutto<br />
11.780,88 €.<br />
Der <strong>Bauausschuss</strong> beschließt:<br />
Die Firma Georg Antholzer, <strong>Geisenhausen</strong> erhält den Auftrag. Die angebotenen Bäume<br />
und Sträucher scheinen dem Ausschuss zu viel und zu teuer. Die Anzahl und<br />
Größe soll nach Aufstellung der Geräte vor Ort festgelegt werden. Mit Herrn Antholzer<br />
soll bzgl. der Angebotssumme nochmal Kontakt aufgenommen werden. 9 : 0