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TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen

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Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie werden in die textlichen Hinweise<br />

zum Bebauungsplan aufgenommen bzw. berichtigt, soweit sie nicht übereinstimmen.<br />

Der Regionale Planungsverband, Deutsche Telekom AG, Vermessungsamt Landshut<br />

wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Das Landratsamt<br />

Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde, Landratsamt Landshut – Technische Bauabteilung,<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbauamt, Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt,<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaft,<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kabel Deutschland Vertrieb und Service<br />

GmbH & Co KG, Energie Südbayern GmbH, Industrie- und Handelskammer Niederbayern,<br />

Staatliches Bauamt Landshut wurden am Verfahren beteiligt und erklärten<br />

ihr Einverständnis. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen keine ein.<br />

V. Bebauungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung" – Deckblatt Nr. 3<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 18.09.2012 die Änderung des Bebauungsplanes<br />

"Kreuzfeld-Erweiterung" durch Deckblatt Nr. 3 beschlossen. Der Entwurf des Ingenieurbüros<br />

Planteam in der Fassung <strong>vom</strong> 02.10.2012 liegt vor. Das Plangebiet umfasst die<br />

Flurstücke 714/1, 741/10 Tfl. und 789/6 Tfl. der Gemarkung <strong>Geisenhausen</strong>. Da bei der<br />

Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

und des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes nicht berührt werden, wird die<br />

Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht<br />

nach § 2a BauGB ist somit nicht zu erstellen. Eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

findet somit keine Anwendung, ein Ausgleich ist nicht zu erbringen.<br />

Der <strong>Bauausschuss</strong> beschließt:<br />

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 02.10.2012 werden<br />

gebilligt. 9 : 0<br />

Bebauungsplan und Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB einzuholen. 9 : 0<br />

VI. Anlage Spielplatz Maximilianstraße<br />

Es liegt ein Angebot der Firma Georg Antholzer, Garten- und Landschaftsbau, <strong>Geisenhausen</strong><br />

<strong>vom</strong> 01.10.2012 für die Anlage des Spielplatzes vor. Es enthält die ordnungsgemäße<br />

Errichtung und Montage der Spielgeräte, Modellierung des Geländes<br />

und Anpflanzung der Bäume und Sträucher, die am 27.09.2012 zusammen mit Herrn<br />

Müller, Landratsamt Landshut festgelegt wurden. Die Maßnahme soll, wenn möglich,<br />

noch im Oktober durchgeführt werden. Die Angebotssumme beträgt brutto<br />

11.780,88 €.<br />

Der <strong>Bauausschuss</strong> beschließt:<br />

Die Firma Georg Antholzer, <strong>Geisenhausen</strong> erhält den Auftrag. Die angebotenen Bäume<br />

und Sträucher scheinen dem Ausschuss zu viel und zu teuer. Die Anzahl und<br />

Größe soll nach Aufstellung der Geräte vor Ort festgelegt werden. Mit Herrn Antholzer<br />

soll bzgl. der Angebotssumme nochmal Kontakt aufgenommen werden. 9 : 0

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