TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen
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Eingang des schalltechnischen Gutachtens einen Auslegungsplan in der Fassung <strong>vom</strong><br />
07.08.2012. Der Entwurf war in der Zeit <strong>vom</strong> 17.08.2012. bis 17.09.2012 gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die dazu eingegangenen Einwendungen sowie die im<br />
gleichzeitig durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 6 und § 1 a Abs.<br />
2 BauGB wie folgt abgewägt:<br />
Landratsamt Landshut – Technischer Immissionsschutz<br />
Aufgrund der problematischen Lage, der Nähe zum Wohngebiet im Osten des geplanten<br />
GE, wurde ein schalltechnisches Gutachten der hoock famy ingenieure (Projekt:<br />
GEI-2256-01 I 2256-01_E01.docx) vorgelegt. Dieses Gutachten ist aus unserer<br />
Sicht plausibel und belastbar. Vorgeschlagene textliche Festsetzungen bzgl. Schallschutzmaßnahmen<br />
wurden im Bebauungsplan übernommen.<br />
Der Planung kann daher aus der Sicht des Immissionsschutzes zugestimmt werden.<br />
Schönleitner<br />
Abwägungsbeschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Geisenhausen</strong> hat die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und die Aufstellung des Bebauungsplanes "GE Vilsbiburger Straße" beschlossen.<br />
Damit soll ein bereits bestehendes Gewerbegebiet vergrößert werden, um<br />
Flächen für eine Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes zur Verfügung stellen zu<br />
können.<br />
Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach§ 1 Abs. 4 BauGB nach<br />
sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:<br />
• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />
in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (LEP B VI<br />
1.1 Z).<br />
• Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig die<br />
vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende<br />
Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs-<br />
und Erschließungsformen angewendet werden (LEP B VI 1.1 Z).<br />
• ln den Unterzentren Essenbach und Reisbach ist eine Stärkung der Einkaufszentralität,<br />
in den Unterzentren <strong>Geisenhausen</strong>, Reisbach und Velden ist eine Ausweitung des<br />
Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen anzustreben (RP13 A 111 2.3<br />
G).<br />
Auslegung<br />
Der Planungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Geisenhausen</strong> und ist im<br />
rechtskräftigen Flächennutzungsplan größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet sich ein<br />
Recyclingbetrieb, für dessen Erweiterung die neu auszuweisenden Flächen dienen<br />
sollen. Östlich liegt in rund 100 Metern Entfernung das Freibad der Gemeinde. Der<br />
Planungsbereich schließt direkt an als Gewerbegebiet ausgewiesene und mit einem<br />
Recyclingbetrieb bebaute Flächen an, welche im Westen in Wohn- und Mischgebiete<br />
übergehen. In Anbetracht des Umfangs der neu auszuweisenden Flächen und deren