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TOP Bauausschuss-Sitzung vom - Markt Geisenhausen

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Eingang des schalltechnischen Gutachtens einen Auslegungsplan in der Fassung <strong>vom</strong><br />

07.08.2012. Der Entwurf war in der Zeit <strong>vom</strong> 17.08.2012. bis 17.09.2012 gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die dazu eingegangenen Einwendungen sowie die im<br />

gleichzeitig durchgeführten Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 6 und § 1 a Abs.<br />

2 BauGB wie folgt abgewägt:<br />

Landratsamt Landshut – Technischer Immissionsschutz<br />

Aufgrund der problematischen Lage, der Nähe zum Wohngebiet im Osten des geplanten<br />

GE, wurde ein schalltechnisches Gutachten der hoock famy ingenieure (Projekt:<br />

GEI-2256-01 I 2256-01_E01.docx) vorgelegt. Dieses Gutachten ist aus unserer<br />

Sicht plausibel und belastbar. Vorgeschlagene textliche Festsetzungen bzgl. Schallschutzmaßnahmen<br />

wurden im Bebauungsplan übernommen.<br />

Der Planung kann daher aus der Sicht des Immissionsschutzes zugestimmt werden.<br />

Schönleitner<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Geisenhausen</strong> hat die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und die Aufstellung des Bebauungsplanes "GE Vilsbiburger Straße" beschlossen.<br />

Damit soll ein bereits bestehendes Gewerbegebiet vergrößert werden, um<br />

Flächen für eine Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes zur Verfügung stellen zu<br />

können.<br />

Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach§ 1 Abs. 4 BauGB nach<br />

sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:<br />

• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (LEP B VI<br />

1.1 Z).<br />

• Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig die<br />

vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende<br />

Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs-<br />

und Erschließungsformen angewendet werden (LEP B VI 1.1 Z).<br />

• ln den Unterzentren Essenbach und Reisbach ist eine Stärkung der Einkaufszentralität,<br />

in den Unterzentren <strong>Geisenhausen</strong>, Reisbach und Velden ist eine Ausweitung des<br />

Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen anzustreben (RP13 A 111 2.3<br />

G).<br />

Auslegung<br />

Der Planungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Geisenhausen</strong> und ist im<br />

rechtskräftigen Flächennutzungsplan größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt. Westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet sich ein<br />

Recyclingbetrieb, für dessen Erweiterung die neu auszuweisenden Flächen dienen<br />

sollen. Östlich liegt in rund 100 Metern Entfernung das Freibad der Gemeinde. Der<br />

Planungsbereich schließt direkt an als Gewerbegebiet ausgewiesene und mit einem<br />

Recyclingbetrieb bebaute Flächen an, welche im Westen in Wohn- und Mischgebiete<br />

übergehen. In Anbetracht des Umfangs der neu auszuweisenden Flächen und deren

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