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Bearbeitung von Jugendsachen - Leseprobe

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus. Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus. Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus.

Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus.
Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

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Intensivtäter<br />

Bereichen Eigentum, geringfügige Gewalt und Drogen bewegen. Insofern werden<br />

diese Kriminalitätsbereiche häufig als jugendgemäße Form des Auslotens <strong>von</strong><br />

Verhaltensgrenzen angesehen. Allerdings besteht grundsätzlich die Erwartung<br />

an einen über 14-Jährigen, dass er das Unrecht seiner Tat erkennen und danach<br />

handeln kann.<br />

Im Hell- und Dunkelfeld kommen schwere Delikte junger Menschen nur im geringen<br />

Ausmaß vor.<br />

Verglichen mit der Erwachsenenkriminalität wiegt die Jugenddelinquenz nach<br />

Begehungsweisen und Schadensfolgen weniger schwer. Die Straftaten entstehen<br />

meistens spontan, ungeplant und impulsiv.<br />

Junge Menschen verfolgen mit ihren Straftaten überwiegend keine wirtschaftlichen<br />

Zwecke, sondern ihre Motive sind im Statussymbol, der gruppeninternen<br />

Anerkennung sowie der Ansehenserlangung unter Gleichaltrigen zu finden.<br />

„Der Grad der Verfügbarkeit über geeignete Statusgüter der Freizeit- und Konsumkultur<br />

(Kleidung, Schmuck, Fahrzeuge, Medienausstattung etc.) spielt dabei<br />

eine wichtige Rolle. Solche Güter nicht oder nur bedingt in die Waagschale des<br />

sozialen Austausches werfen zu können, begründet „Enttäuschungen“, die als<br />

Quelle sozial devianten Verhaltens im Jugendalter angesehen werden müssen.“ 23<br />

Im Hellfeld werden Straftaten in erster Linie <strong>von</strong> jungen Männern begangen. Beinahe<br />

80 % der tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden sind männlich.<br />

Typisch für Gewaltstraftaten der unter 21-Jährigen ist des Weiteren, dass sich<br />

Täter und Opfer weitgehend im selben Altersbereich befinden.<br />

Eine weitere Besonderheit der unter 21-jährigen Tatverdächtigen besteht in der<br />

starken Tendenz, ihre Straftaten aus dem Gruppenverband heraus zu begehen.<br />

Bei Gewaltstraftaten bewirken die gruppendynamischen Prozesse in Einzelfällen<br />

Exzesse der Gewalt, wie sie vor allem bei fremdenfeindlichen Straftaten zu<br />

beobachten sind.<br />

Die überwiegende Mehrheit wird lediglich ein- bis höchstens zweimal polizeilich<br />

auffällig. Eine Minderheit <strong>von</strong> 5 bis 7 % begeht 25 bis 30 % aller amtlich bekannt<br />

gewordenen Jugendstraftaten. 24<br />

2 Täter- und Opferstrukturen, jugendtypische Deliktsfelder<br />

2.1 Täterstrukturen<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

2.1.1 Intensivtäter<br />

Das Bedürfnis, sich den Intensivtätern polizeilich verstärkt zuzuwenden, ergibt<br />

sich aus der Häufigkeit und teilweise auch hohen kriminellen Energie ihres strafrechtlich<br />

relevanten Tätigwerdens.<br />

Der Begriff steht im engen Zusammenhang mit den Kategorien „Rückfalltäter“<br />

und „Mehrfachtäter“.<br />

Der Ausdruck Rückfalltäter ist auf solche Straftäter zugeschnitten, die mehrfach<br />

und in verhältnismäßig knappen Abständen wegen der Verwirklichung <strong>von</strong><br />

23 Hurrelmann 1995, S. 204.<br />

24 Feltes 1995, S. 80.<br />

19

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