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Bearbeitung von Jugendsachen - Leseprobe

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus. Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus. Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus.

Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus.
Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

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Jugend – eine demographische, soziale und rechtliche Kategorie<br />

Die tatsächliche Belastung <strong>von</strong> in Deutschland lebenden Nichtdeutschen ist im<br />

Vergleich zu den Deutschen kaum bestimmbar, da hierzu ein doppeltes Dunkelfeld<br />

besteht und die nichtdeutschen Tatverdächtigen einen hohen Anteil ausländerspezifischer<br />

Delikten begehen sowie in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur<br />

Unterschiede zu deutschen Tatverdächtigen aufweisen.<br />

So bereitet auch die Bewertung der Belastung bei den nichtdeutschen Kindern,<br />

Jugendlichen und Heranwachsenden Schwierigkeiten.<br />

Ein Auszug aus der PKS Berlin (2005) verdeutlicht eine höhere Belastung bei<br />

den genannten Altersgruppen <strong>von</strong> nichtdeutschen Tatverdächtigen: „Während<br />

im Jahr 2005 annähernd jeder achte männliche deutsche Jugendliche mit einer<br />

Straftat in Erscheinung trat, war dies bei männlichen nichtdeutschen Jugendlichen<br />

fast jeder dritte. Männliche nichtdeutsche Jugendliche traten, bezogen auf<br />

ihren Bevölkerungsanteil, insgesamt 2,3mal so oft in Erscheinung wie männliche<br />

deutsche Jugendliche.“ 19<br />

Bei Gewaltdelikten lag dieser Faktor mit 3,4 noch höher. Allerdings sind bei der<br />

Bewertung die Besonderheiten der Großstadt und der Lebensbedingungen für<br />

nichtdeutsche junge Menschen in Berlin zu berücksichtigen.<br />

1.2.3 Charakterisierung der Jugendkriminalität<br />

Es gehört zu den gesicherten kriminologischen Erkenntnissen, dass Jugenddelinquenz<br />

ubiquitär (allgemein verbreitet) ist. „Nahezu jeder junge Mensch – überwiegend<br />

des männlichen Geschlechts – begeht im Laufe des Heranwachsens eine<br />

oder mehrere strafrechtlich relevante Taten – vor allem aus dem Bereich der<br />

Eigentumsdelikte.“ 20<br />

Nur wenige Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugenddelinquenz werden den<br />

formellen Kontrollinstanzen überhaupt bekannt. Auch ohne staatliche Reaktion<br />

verhalten sich viele junge Menschen, die Straftaten begangen haben, nach einiger<br />

Zeit wieder gesetzeskonform. In einer aktuellen Längsschnittstudie wurden die<br />

Entstehung und der Verlauf der Jugendkriminalität im Dunkelfeld untersucht. 21<br />

Die Probanden wurden vom Alter <strong>von</strong> 13 Jahren bis zum Durchschnittsalter <strong>von</strong><br />

20 Jahren im Verlauf <strong>von</strong> bisher acht Jahren (ab 2000) sowohl zu selbst begangenen<br />

Straftaten als auch zu ihren Erfahrungen als Kriminalitätsopfer (Dunkelfeld)<br />

befragt. Es bestätigten sich die drei Grundphänomene <strong>von</strong> Jugenddelinquenz:<br />

Ubiquität, Spontanabbruch sowie die auf einen nur kleinen Anteil konzentrierte<br />

Intensivtäterschaft. „So berichten in Duisburg 71 % der Jungen und 53 % der Mädchen,<br />

zwischen dem 13. und 17. Lebensjahr zumindest schon einmal ein Delikt<br />

begangen zu haben.“ 22<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

Durch diese Dunkelfelduntersuchungen konnte festgestellt werden, dass der<br />

Rückgang bereits im 15. Lebensjahr einsetzt.<br />

Hauptgründe für abweichendes Verhalten sind Abenteuerlust, gruppendynamische<br />

Prozesse, Neugierde und Imponiergehabe.<br />

Aus diesem Grund handelt es sich bei Fehlverhalten <strong>von</strong> Kindern, Jugendlichen<br />

und Heranwachsenden überwiegend um Bagatelldelikte, die sich vor allem in den<br />

19 Jugenddelinquenz in Berlin 2006, S. 15.<br />

20 Hübner/Kerner/Kunath/Planas 1997, S. 27.<br />

21 Boers et al 2009, S. 14 ff.<br />

22 Ebenda, S. 14.<br />

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