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Bearbeitung von Jugendsachen - Leseprobe

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus. Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus. Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

Einsatzkräfte der Polizei kommen im täglichen Dienst ständig aus vielfältigen Anlässen mit jungen Menschen in Kontakt. Das dabei notwendige Einfühlungsvermögen, das sichere rechtlich fundierte Einschreiten sowie die Durchführung der erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen setzen fundierte Kenntnisse sowohl zur Phänomenologie, zu den Ursachen und der Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz als auch zu den spezifischen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und der entsprechenden Polizeidienstvorschrift (PDV 382) voraus.

Mit diesem Studienbrief stellen die Autoren die wesentlichen Tätigkeitsfelder polizeilicher Jugendarbeit – Kriminalprävention, Jugendschutz durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung von Jugendkriminalität – dar und rüsten Polizeibeamte mit dem dazu notwendigen Grundwissen aus.
Der praxisorientierte Schwerpunkt dieses Studienbriefes liegt in der Bereitstellung von Handlungsanleitungen für die im operativen Dienst und im Ermittlungsdienst der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten.

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Jugend – eine demographische, soziale und rechtliche Kategorie<br />

Bei Heranwachsenden findet das Jugendstrafrecht gem. § 105 JGG Anwendung,<br />

wenn<br />

„ 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch<br />

der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen<br />

und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich stand oder<br />

2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine<br />

Jugendverfehlung handelt.“<br />

(Weitergehende Ausführungen enthält Kapitel IV, Jugendstrafverfahren, Ziff.<br />

4.1.1.1, Besonderheiten im Strafermittlungsverfahren).<br />

Obwohl Kinder nicht strafmündig sind, ist es aufgrund der unterschiedlichen<br />

Persönlichkeitsentwicklungen junger Menschen erforderlich, die Begehung <strong>von</strong><br />

Straftaten durch Kinder, soweit sie überhaupt in der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

erscheinen können, mit zu analysieren. Zweckmäßigerweise beziehen sich<br />

polizeiliche Analysen immer komplex auf Kinder- und Jugenddelinquenz.<br />

1.2.2 Struktur und Bewegung der Jugendkriminalität<br />

Wirksame Kontrolle der Jugendkriminalität bedarf der Kenntnis ihrer Quantität<br />

und Qualität.<br />

Aussagen zur Kinder- und Jugenddelinquenz sind jedoch insofern problematisch,<br />

als einerseits gerade in diesem Bereich das Dunkelfeld sehr hoch ist.<br />

Andererseits begehen Kinder und Jugendliche bevorzugt Straftaten, die der Straßenkriminalität<br />

angehören, d.h. in einem für die Polizei leicht zugänglichen öffentlichen<br />

Raum. Junge Menschen sind, soweit sie erstmalig Straftaten begehen, eher<br />

geständig und einfacher zu überführen. Steigende Aufklärung kann demzufolge<br />

einen Anstieg gerade im Bereich der registrierten Kinder- und Jugenddelinquenz<br />

bewirken, zumal höhere Aufklärungsquoten insbesondere bei Ladendiebstahl und<br />

gefährlichen sowie schweren Körperverletzungen zu verzeichnen sind, Straftaten,<br />

die durch Täter aus diesem Altersbereich dominiert werden.<br />

Die neunziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts waren <strong>von</strong> einem deutlichen<br />

Anstieg der durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende begangenen Straftaten<br />

gekennzeichnet.<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

Während die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) bei den Erwachsenen seit<br />

1984 fast konstant geblieben sind, stiegen die der jungen Menschen in allen drei<br />

Altersbereichen seit 1990 stark an.<br />

So betrug die TVBZ im Jahr 1987 für die deutschen Kinder 1 185,8, erreichte im<br />

Jahr 1998 mit 2 416,9 ihren Höhepunkt und sank allmählich bis zum Jahr 2008<br />

auf 1 878,5 ab. Bei den deutschen Jugendlichen lag die TVBZ 1987 bei 3 476,9,<br />

stieg abgesehen <strong>von</strong> leichten Schwankungen bis zum Jahr 2001 auf 7 416,3 an. Seit<br />

dem sinkt sie ungleichmäßig und erreichte im Jahr 2008 den Wert 6 972,8. Die<br />

deutschen Heranwachsenden verzeichneten im Jahr 1987 eine TVBZ <strong>von</strong> 4 227,9.<br />

Diese steigerte sich bis zum Jahr 2004 auf 7 921,2. Danach setzte eine Rückläufigkeit<br />

ein. Im Jahr 2008 betrug die TVBZ der Heranwachsenden 7 362,1. 17 Für die<br />

Erwachsenen wurde im Jahr 2008 eine TVBZ <strong>von</strong> 2 159,7 registriert.<br />

17 Bka.de: Zeitreihen Tatverdächtigenbelastung. Wiesbaden 2009.<br />

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