DSSV News 04/20
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
DSSV NEWS 04/2020
DSSV NEWS
Ergebnisbericht der DSSV-Umfrage
Auswirkungen von Covid-19
FIBO goes digital
DSSV bietet zwei Webinare
DSSV klärt auf
Vertragsverlängerung nach Schließung?
DSSV
Vorteilsclub
VIELZAHL
EXKLUSIVER
ANGEBOTE
NUTZEN
Foto: ©dima_sidelnikov - stock.adobe.com
Foto: ©Brad Pict - stock.adobe.com
Überarbeitete Broschüre
Leitfaden Mitgliedsverträge
im August 2020 aktualisiert
Viele von unseren Mitgliedern wissen, dass sie nicht nur
ein stetig aktualisiertes Mustervertragsformular im internen
Bereich des DSSV finden, sondern auch unseren Leitfaden.
Da unser Mustervertrag zum einen ohne AGB auskommt
und einige Klauseln aber genauer erläutert werden müssen,
haben wir mit unserem Leitfaden eine Art von Kurzkommentar
vorgelegt, in den sich ein Blick lohnt, wenn
man seine Verträge umstellen will, oder einfach mal eine
neue Klausel benötigt. Außerdem finden Sie dort sowohl
Informationen darüber wie ein Vertragsformular aussehen
muss (Briefkopf mit Geschäftsangaben), wie auch einen
Verweis auf ein Dokument, welches die Pflichtangaben für
den Vertrag je nach Rechtsform des Studios aufführt.
Da Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten bei Formulierungen
im Streitfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen
führen können, arbeiten wir anhand von abgemahnten
Klauseln bei einzelnen Studios die jeweils
rechtssichere Variante heraus, so dass man auf einige
Regelungen nicht ganz verzichten muss.
Anbei ein kurzer Auszug:
Vertrag und AGB
Als Vertrag wird der Teil bezeichnet, unter den beide Parteien
ihre Unterschrift setzen und der im Idealfall ausgehandelt
wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für
mehrere Verträge genutzte Vertragsbedingungen, die
das Studio stellt, d.h. einseitig bestimmt. Der Leitfaden
stellt heraus, dass individuell ausgehandelte Vereinbarungen
immer Vorrang haben, so dass dann Bestimmungen
in AGB für das individuell geregelte nicht gelten.
Außerdem wird erläutert, warum AGB bevorzugt auf die
Rückseite des Vertrags gedruckt werden sollen.
Vertrag mit Minderjährigen
Auch wirksame Vertragsabschlüsse mit Minderjährigen
werden erläutert. Prinzipiell können natürlich Verträge
mit Minderjährigen abgeschlossen werden, obwohl diese
zwischen 7 und 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig
sind, jedoch gibt es auch hierzu sichere Rechtstipps unseres
Juristenteams.
Laufzeit und Ruhezeit
Wichtig ist es sich ebenfalls über die verschiedenen Möglichkeiten
der Laufzeitvereinbarungen zu informieren.
Derzeit ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“,
nach dem die Laufzeiten auf 12 Monate beschränkt werden
soll, noch nicht zu beachten, da es in der „Ressortabstimmung“
festsitzt und es eine Einigung der Bundesregierung
noch nicht gibt.
Hinsichtlich der Laufzeit der Mitgliedschaft gibt es also
noch diverse Varianten: Zunächst ist es möglich, einen
Vertrag ohne feste Laufzeit abzuschließen, der auf unbestimmte
Zeit läuft, bis er unter Einhaltung einer gesetzlichen
Kündigungsfrist endet. Üblicherweise wird aber
eine bestimmte Laufzeit vereinbart, beispielsweise über
12 oder 24 Monate. Ohne Verlängerungsklausel endet
die Mitgliedschaft automatisch durch Fristablauf. Am
Häufigsten wird aber eine Erstlaufzeit mit stillschweigender
Verlängerung vereinbart.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Vertragsbindung
bereits am Tag der Unterschrift beginnt, auch
wenn als Vertragsbeginn der nächste Erste eines Monats
eingetragen wird.
2 | DSSV NEWS 04/2020
Selbstverständlich kann man auch während der Laufzeit
Ruhezeiten vereinbaren, wenn das Mitglied über eine
längere Zeit nicht trainieren kann oder will. Allerdings raten
wir von einer solchen Klausel im Mitgliedsvertrag ab,
da eine Ruhezeit ohnehin nur sicher vereinbart werden
kann, wenn der konkrete Zeitpunkt der Ruhezeit feststeht
und beide Vertragspartner auch mit einer entsprechenden
Verlängerung des Vertrages einverstanden sind.
Kündigung und Widerruf
Mitgliedsverträge können gekündigt werden, entweder
fristgemäß, oder bei Vorlage eines wichtigen Grundes,
auch außerordentlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei
Mitgliedschaften keine bestimmte Form der Kündigung,
so dass diese theoretisch auch mündlich ausgesprochen
werden kann. Es ist heute nicht mehr möglich eine
schriftliche Kündigung zu verlangen, schon gar nicht
eine, die per Einschreiben und persönlich unterschrieben
an das Studio zu richten ist. Zulässig ist aber, zu
vereinbaren, dass jede Kündigung in Textform erfolgen
muss. Ist die Textform vereinbart, ist eine mündliche
Kündigung unwirksam. Ein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht
gibt es dagegen nicht.
Das Studio muss allerdings ein Widerrufsrecht gewähren,
wenn die „Verträge außerhalb seiner Geschäftsräume abgeschlossenen
werden oder wenn es sich um über das
Internet abgeschlossene Verträge handelt.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, ist es innerhalb einer
Frist von 14 Tagen schriftlich zu erklären!
Umzug des Studios und Umzug des Mitgliedes
Der Umzug des Studios in neue Räumlichkeiten kann einen
außerordentlichen Kündigungsgrund für das Mitglied
begründen. Da die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen
sind, ist eine Klausel, die die Kündigungsmöglichkeit
bei Umzug des Studios ausschließt, unwirksam.
Hingegen stellt der Umzug eines Mitgliedes keinen außerordentlichen
Kündigungsgrund dar, da dieser Umstand in
die Risikosphäre des Mitgliedes einzuordnen ist. Wir raten
daher, keine Klausel für eine Sonderkündigung bei Umzug
des Mitgliedes in den Vertrag aufzunehmen.
www.dssv.de/login
e-guest
Kostenloses Portal zur
Erfassung der Gästedaten
Foto: ©F - stock.adobe.com
Das e-guest Portal wurde aufgrund der COVID-19 Auflagen
für Betriebe zur Erfassung der Gästedaten entwickelt.
Die Datenerfassung erfolgt schnell, pseudonymisiert
und verschlüsselt auf deutschen Servern - DSGVO
bzw. GDPR konform. Ein Missbrauch der Daten ist somit
ausgeschlossen.
Nach Registrierung kann der Betreiber im e-guest Portal
u.a. die benötigten QR-Codes herunterladen oder eine
Übersicht der Kunden erhalten. Die QR-Codes sind im
Eingangsbereich zu platzieren, um von den Kunden, mit
entsprechender App, gescannt zu werden. Zum Check-
Out klickt Ihr Kunde den entsprechenden Button in der
App oder im Browser. Der Kunde hat zusätzlich die Möglichkeit,
seine Historie einzusehen und Profildaten zu aktualisieren
oder bearbeiten.
Viele Fitnessstudios nutzen e-guest bereits, seien Sie auch
dabei und vereinfachen Sie den Erfassungsprozess. Jetzt
kostenlos starten - über die App oder im Browser!
www.e-guest.de
DSSV NEWS 04/2020 | 3
DSSV
Vorteilsclub
NEUE
KATEGORIE
HYGIENEMANAGEMENT
Innovative Produktreihe von Johnsen Health Tech.
Luftaustausch mit
Plasmatechnologie
Innovationen helfen besonders in schwierigen Zeiten
eine Erleichterung zu schaffen. Dank Plasmatechnologie
schafft die Produktreihe AernoviR eine weitere Maßnahme
zur Sicherheit des Studiobetriebes darzustellen und
Zeit zum Durchatmen zu verleihen.
Trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen schweben Viren, Keime
und Bakterien in geschlossenen Räumen. Je geringer
die Frischluftzufuhr bzw. der tatsächliche Luftaustausch,
desto höher das Risiko einer kontaminierten Atemluftumgebung.
Dies gilt besonders für stark und / oder von verschiedenen
Personen frequentierte Räume.
AernoviR Lufthygiene desinfiziert mittels Hochintensiv-Plasma-Luftentkeimung,
die Raumluft. Durch dieses
medizinisch zertifizierte Verfahren werden Keime zerstört,
Viren deaktiviert, die allergene Wirkung von Pollen entschärft
und selbst Gerüche neutralisiert. Ergänzen Sie Ihr
Hygienekonzept und schützen Sie mit einer nachweislich
wirksamen Maßnahme Ihre Mitglieder und
Mitarbeiter
Profitieren Sie als DSSV-Mitglied von dem exklusiven Angebot
und sparen Sie bei einem Kauf eines AernoviR- Modells
die Liefer- und Installationskosten.
Kategorie: Deutsche Post
DSSV und Deutsche Post
Kooperation verlängert
ALLE
ANGEBOTE
AUF
DSSV.DE
Die langjährige und erfolgreiche Kooperation zwischen
dem DSSV und der Deutschen Post bleibt auch für die
Jahre 2020 und 2021 bestehen.
DSSV-Mitglieder profitieren: Beim Versand von Post Aktuell
(ehemals Postwurfsendungen) erhalten Studioinhaber
vom DSSV 2,5 % der Versandkosten zurückerstattet.
Wenn z. B. im Rahmen der Neukundengewinnung Werbesendungen
in Form von Flyern oder Briefen verschickt
werden, überweist der DSSV am Ende des jeweiligen Kooperationsjahres
die Rabattsumme zurück. Dafür benöti-
gen wir nur Ihre Einlieferungsbelege, welche Sie uns nach
Erhalt einfach zusenden können.
Außerdem bietet Ihnen der Werbemanager Suchmaschinen-Marketing
und Bannerwerbung für Ihre erfolgreiche
Werbung im Internet an. So können Sie ganz einfach
Neukunden gewinnen, mit branchenspezifischer regionaler
Online-Werbung ohne Streuverluste. Ihre Kampagnen
werden regelmäßig ausgewertet und Sie haben die
volle Kostenkontrolle! Mehr erfahren Sie im internen
Bereich auf der DSSV Homepage.
4 | DSSV NEWS 04/2020
ALLE KATEGORIEN
Alternativen zur GEMA Arbeitsbekleidung Arbeitssicherheit - & medizin
Autokauf
Autovermietung
Datenschutz Deutsche Post Einzelhandel
Energiekostenoptimierung Konzepte Lichttechnik- & planung Marketing
Nahrungsergänzungsmittel Online-Marktplatz Reha-Sport und Prävention Sanitärbedarf & Armaturen
Telekommunikation
Trainingsequipment Versicherung Verwaltung
DSSV NEWS 04/2020 | 5
Neue Fördermitglieder
OFBPORTAL
Online Fitness Bewertung
OFB Portal
Was ist Ihr Studio wert? Oder Ihre Geräte? Hier finden
Sie die Antwort – Geschäftsführer Günter Noll ist öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Bonn/
Rhein-Sieg für die Bewertung von Fitness- und Freizeitanlagen
und beschäftigt sich schon seit 1995 mit der Erhebung
und Analyse von Marktdaten, Erstellung von Businessplänen
und Existenzgründungsgutachten sowie der Beratung
von Unternehmen in der Fitness- und Freizeitbranche. Das
OFB Portal ist das erste Portal zur datenbasierten Bewertung
von Fitness- und Gesundheitsanlagen sowie Fitnessund
Cardiogeräten.In Zeiten stetig zunehmenden Wettbewerbs
und außergewöhnlicher Ereignisse (auch Corona), ist
es wichtiger denn je, die Kostenstruktur des eigenen Betriebes
zu hinterfragen/analysieren. Oft stellt die Optimierung
einzelner Positionen die einzige Möglichkeit zur Verbesserung
des Betriebsergebnisses dar, insbesondere bei etwaig
stagnierenden oder rückläufigen Umsätzen.
Selbst wirtschaftlich erfolgreiche und wachsenden Unternehmen,
erkennen durch eine detaillierte Kostenanalyse
zusätzliche Optimierungspotenziale.
Durch die datenbasierte Betriebskostenanalyse erhalten
Sie auf Basis Ihrer Angaben eine Bewertung Ihrer einzelnen
Kostenpositionen sowie einen detaillierten Maßnahmenkatalog
mit Handlungsempfehlungen für Kosteneinsparmaßnahmen
in Ihrem Studio.
www.online-fitness-bewertung.de
Appinio
Verstehen, was Fitnessbegeisterte, nicht nur in Zeiten
von COVID-19 bewegt - mit Appinio ist das in Echtzeit
möglich. So gibt beispielsweise fast jeder dritte
Deutsche an, aufgrund der Pandemie sein Immunsystem
durch Sport, Ernährung oder Vitamine zu stärken.
Woher Appinio das weiß? Appinio ist die globale
Marktforschungsplattform mit Sitz in Hamburg, die es
Unternehmen ermöglicht, weltweit tausende Meinungen
spezifischer Zielgruppen in wenigen Minuten zu
erhalten.
Jeder kann so erstmals Entscheidungen und Ideen in
Echtzeit validieren – mit repräsentativen Ergebnissen
von Konsumenten. Aktuell veröffentlicht Appinio jede
Woche kostenfrei den Corona Consumer Report, indem
die Stimmung, Bedürfnisse und Gewohnheiten
der deutschen Bevölkerung abgefragt werden.
Als schnellste Lösung für Marktforschung liefert Appinio
Feedback aus 50+ Märkten. Über 500 Unternehmen aus
allen Branchen nutzen unsere umfassende Plattform, um
Agilität und Consumer Centricity in die Realität umzusetzen.
Zu den Kunden zählen unter anderem Sportcheck,
Intersport, VW, Unilever, Beiersdorf, Telekom, Warner Brothers,
Samsung, Jägermeister und About You sowie fast
alle großen Agenturen und Unternehmensberatungen.
Appinio wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem
als Top European Business Startup beim Pioneers Festival,
mit dem Best of Mobile und Best of Hamburg Award.
Jonathan Kurfess, Appinio-CEO und -Gründer, wurde im
Rahmen des Business-Punk-Rankings 2020 zu den 100
wichtigsten Köpfen des Jahres gewählt und gehört zu den
Forbes 30 Under 30 2020 in Europa.
www.appinio.de
WeMa Service GmbH
Teambekleidung, Zapfanlagen, Mineralgetränke, Trinkflaschen,
Clubequipment, Sporttaschen, Schlüsselbänder, Shaker,
sowie Marketing- und Promoartikel unverzichtbar für jedes
Unternehmen der Fitnessbranche. WeMa Service GmbH
bietet ein spezialisiertes Lieferprogramm mit hochwertiger
Teambekleidung für jeden Bedarf. Die Teambekleidung
wird in der eigenen Fertigung mit Siebdruck, Transferdruck
oder Stickung veredelt. Seit 2012 ist WeMa Service GmbH
autorisierter JAKO Fachhändler und seit 2015 autorisierter
„Under Armour“ Händler. Clubequipment hat WeMa im
Januar 2018 in das Lieferprogramm aufgenommen. Von
Gymmatten, Kettlebells, Sportbälle, Fitnessbänder bis hin zu
Kurz- und Langhanteln, Hantelscheiben und Olympiastangen,
kann der Studiobedarf komplett abgedeckt werden.
Dabei vertritt WeMa die Marke ZIVA.
Zapfanlagen für Mineralgetränke gehören in jeden Fitnessclub.
Daher besitzt WeMa seit 5 Jahren erfolgreich
hochwertige Mineralgetränke und Zapfanlagen im Lieferprogramm.
Hier gibt es viele verschiedene Varianten, die
jedes Budget abdecken. Aktuell erfolgt die Markteinführung
für Mineralgetränke mit natürlichen Inhaltsstoffen
und ohne künstliche Farbstoffe, die den Trend nach BIO
Produkten abdecken sollen.
Eine weitere Innovation ist
die „Einkaufswelt“ WEMA Store:
Mit dem zur Verfügung gestellten Online-Portal sind die
Clubbetreiber und Physiopraxen in der Lage, Clubausrüstung
(Verbrauchs- und Büromaterial, Reinigungs- und Hygiene-Artikel,
Trinkflaschen, Teambekleidung usw.), durch
autorisierte Mitarbeiter zu bestellen. Ziel dieser Dienstleitung
ist es, den Backoffice Aufwand zu reduzieren und
den Einkauf von Fremdprodukten durch Großhändlerkonditionen
kostenseitig zu optimieren.
www.wemaservice.de
6 | DSSV NEWS 04/2020
Ergebnisbericht der DSSV-Umfrage unter Studiobetreibern in Deutschland
Wirtschaftliche und strukturelle
Auswirkungen von Covid-19
Foto: © thodonal - stock.adobe.com
Als Europas größter Arbeitsgeberverband für Fitness- und Gesundheitsanlagen hat der DSSV
e. V. eine Befragung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche
Fitnessbranche erstellt und in der beigefügten Präsentation alle Ergebnisse zum Stichtag
30.06.2020 zusammengefasst.
Auch die Fitness- und Gesundheitsbranche kann nicht unbeschadet
aus dieser Krise hervorgehen. Für sich betrachtet
und auch im Vergleich zu anderen Branchen aber sind die
wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Krise für unsere
Branche relativ glimpflich verlaufen. Bemerkenswert ist
hierbei, dass der Einbruch der Mitgliederzahlen deutlich weniger
drastisch ausgefallen ist, als dies während des Lockdowns
zu befürchten war.
hat, weiter konsequent umgesetzt wird. Die Ergebnisse zeigen
deutlich, wie viel die Branche richtiggemacht hat: Weiter
in den Kunden zu investieren, ihm das Gefühl zu geben,
da zu sein, Vertrauen zu schaffen und auszubauen - das ist
das, was zählt, heute mehr denn je und auch in Zukunft.
Hierbei sind die Mitarbeiter in den Fitness- und Gesundheitsanlagen
der Schlüssel zum Erfolg, denn sie arbeiten am
und mit den Kunden.
Anders als in anderen Branchen war die Liquidität der Betriebe
in der Fitnessbranche damit größtenteils gesichert,
was das Vertrauen für Banken und Investoren in die Fitness-
und Gesundheitsbranche weiter unterstreicht.
Gestärkt aus der Krise
In vielen Punkten ist und wird die Branche gestärkt aus dieser
Krise hervorgehen, wenn das, was sie bisher geleistet
Mit der Veröffentlichung der Auswertung soll die in der
Öffentlichkeit teilweise falsch dargestellte Lage der Fitness-
und Gesundheitsbranche korrigiert werden.
Download Ergebnisbericht
Die kompletten Ergebnisse der Auswertung können Sie
als Präsentation (PDF-Datei) im internen Bereich auf dssv.
de/login herunterladen.
DSSV-WORKSHOP
Online-Marketing Update
DSSV e. V.
Foto: ©David Pereiras - stock.adobe.com
76 %
PROGRESS
Wie Sie Instagram YouTube & Co ideal für
die Kundenbindung einsetzen können!
Berlin 27.10.2020 • München 29.10.2020 • Köln 03.11.2020 • Hamburg 05.11.2020 • Frankfurt 12.11.2020
DSSV NEWS 04/2020 | 7
FIBO 2020
GOES DIGITAL
Fotos: © Edgars Sermulis, All Rights Reserved
FIBO goes Digital
DSSV mit zwei
Webinaren beteiligt
Die FIBO, die weltweit größte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, die vom 1. bis 3. Oktober
in Köln stattfinden sollte, wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie als reines Online-Event
stattfinden. Neben internationalen Foren und Kongressen wird es auch die Möglichkeit geben
an Webinaren teilzunehmen. Der DSSV wird in diesem Zusammenhang zwei Webinare zu den
Themen Existenzgründung und Aktuelle Rechtsprechung – DSSV-Juristen klären auf – anbieten.
DSSV klärt auf: Aktuelle Rechtsprechung - Donnerstag, den 01.10. von 9:45 - 10:15 Uhr
DSSV
Web-Seminar
Der DSSV bietet allen FIBO-Business Teilnehmern Live-Webinare mit Bezug zur aktuellen Covid-19 Situation an. Die
Referentin geht dafür speziell auf die aktuelle Rechtsprechung ein und beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem
Thema Vertragsrecht für Fitness- und Gesundheitsanlagen. Unter anderem werden folgende Fragen während des er
sten Web-Seminars durch die DSSV-Juristin beantwortet.
• Muss der Beitrag reduzieren werden?
• Müssen Risikogruppen eine Ruhezeit eingeräumt werden?
• Verlängert sich die Vertragslaufzeit nach der Schließung?
• Wie gehe ich mit Kündigungen um?
• Was muss bei der Gutscheinregelung beachtet werden?
Die Inhalte des Seminars thematisieren direkt und praxisbezogen alle aktuellen Erfordernisse des Studiobetriebs. Unsere
Juristen erläutern Ihnen die komplexen rechtlichen Sachverhalte und beantworten die essenziellen Rechts-Fragen aus
dem Studioalltag.
Referentin
Andrea Elbl - nach ihrem Studium war sie zunächst mit eigener Kanzlei als Rechtsanwältin tätig
und wechselte nach 13 Jahren Selbstständigkeit in eine Kanzlei in Uelzen. Sie hat sich Kenntnisse in
diversen Rechtsgebieten angeeignet und kann auch Nichtjuristen komplexe Sachverhalte verdeutlichen.
Ein Schwerpunkt ihrer Beratung beim DSSV stellt das große Thema der Mitgliedsverträge dar.
8 | DSSV NEWS 04/2020
Existenzgründung - Freitag, den 02.10. von 9:30 - 10:00 Uhr
Die Fitnessbranche boomt. Seit Jahrzehnten steigt die Anzahl der Fitness- und Gesundheits-Anlagen sowie deren Mitgliederzahl
im gesamten Bundesgebiet kontinuierlich an. Bisher ist ein Ende dieses Booms nicht abzusehen. Beste Voraussetzungen, um als
Unternehmer in der Fitnessbranche aktiv zu werden. Denn auch während der Corona-Pandemie ist ein Einstieg in die Branche
lohnenswert. Gesundheit ist und bleibt einer der wichtigsten Faktoren der Gesellschaft. Der DSSV als Arbeitgeberverband der
Fitness- und Gesundheits-Anlagen bietet daher im Rahmen einer Mitgliedschaft eine umfassende Existenzgründerberatung an.
DSSV
Web-Seminar
Während des Webinars werden Sie allgemeine Informationen zu Gründung einer Anlage erfahren. Neben der
Erstellung eines Businessplans sind Kostenrichtwerte und technische Angaben wichtige Punkte für Sie als Existenzgründer.
Profitieren Sie von der über 35-jährigen Erfahrung des DSSV und starten Sie mit den ersten Schritten auf
dem Weg in die Fitness- und Gesundheitsbranche!
Referenten
Florian Kündgen – schon seit 2009 sammelte Florian Kündgen bereits als freier Mitarbeiter im
Bereich Unternehmensbewertungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Fitness- und Gesundheitsanlagen
und KMU Erfahrungen in der Fitnessbranche. Seit 2020 ist er stellvertretender
Geschäftsführer des DSSV und als Dozent an der DHfPG tätig.
Sabrina Fütterer – ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsanalysen
für klein und mittlere Unternehmen (KMU) insbesondere Sport-, Fitness- und Gesundheitsanlagen.
Seit 2009 arbeitet Sie für den DSSV. Als langjährige Geschäftsstellenleitung
besitzt Sabrina Fütterer umfangreiche Erfahrungen in der Beratung für Existenzgründungen.
ALLE
INFOS
AUF
FIBO.de
DSSV klärt auf
Vertragsverlängerungen aufgrund
von Corona-Schließungen
Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens in unserer Geschäftsstelle, das sich auf eine Vertragsverlängerung
der Mitgliedsverträge aufgrund der Corona-Schließungen bezog, hat der
DSSV die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierten Urteile ohne Datumsangabe (LG
Bamberg 3 S 155/14 und LG Gera 1 S 159/12) ausfindig gemacht.
Die Urteile finden Sie im internen Bereich unter der Kategorie
Rechtliches - Fitnessstudiovertragsrecht - Ruhezeiten.
Diese Urteile sind jedoch in diesem Zusammenhang
nicht einschlägig. Es handelt sich nicht um Urteile, die
sich auf eine Betriebsschließung beziehen, sondern um
die im Studioalltag immer wieder vorkommenden Ruhezeitvereinbarungen.
Ruhezeitvereinbarung auf eine Bitte des Mitglieds zurück,
weil es sich aus persönlichen, gesundheitlichen Gründen
nicht in der Lage sah, das Fitness-Studio zu nutzen.
Um solche oder ähnliche Sachverhalte ging es aber bei der
Schließung der Studios während der Pandemie nicht; hierüber
gab es zunächst weder eine Vereinbarung, noch ging
das Hindernis von einer der beiden Vertragsparteien aus.
Das Mitglied hatte in einem Fall beantragt, dass alle gegenseitigen
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für
einen bestimmten Zeitraum ruhen und akzeptiert, dass sich
in diesem Zusammenhang das Vertragsende nach hinten
verschob. Der andere Fall betrifft ebenfalls eine Ruhezeitvereinbarung
auf Grund einer Erkrankung eines Mitgliedes;
hier war streitig, ob sich der Vertrag aufgrund der Ruhezeitvereinbarung
verlängert hat. In beiden Fällen ging die
Aus rechtlicher Sicht waren zwischen März und Juni
2020 aufgrund höherer Gewalt beide Seiten von der
Erbringung ihrer Leistungen für den Zeitraum frei, in
dem die Studios nicht geöffnet werden durften. Eine
Berechtigung des Unternehmers auf Anpassung des
Dauerschuldverhältnisses (Vertragsverlängerung) ergibt
sich aus diesem Gedanken der Leistungsstörung wegen
vorübergehender Unmöglichkeit nicht.
DSSV NEWS 04/2020 | 9
Fotos: ©DHfPG/BSA
Duales Studium an der DHfPG
Jetzt noch Studierende für
das WS 2020 anmelden!
An der Deutschen Hochschule für Prävention und
Gesundheitsmanagement (DHfPG) können Sie Ihre
Studierende entsprechend der unternehmensspezifischen
Anforderungen in insgesamt sechs dualen Bachelor-Studiengängen
ausbilden. Neben den bekannten
B. A.-Studiengängen Fitnessökonomie, Sportökonomie,
Gesundheitsmanagement, Fitnesstraining sowie Ernährungsberatung
bietet die DHfPG zum Wintersemester
2020 erstmals den dualen Studiengang B. Sc. Sport-/
Gesundheitsinformatik an. Dieser richtet den Fokus
auf die gestiegenen technischen Anforderungen und
bildet ab sofort Experten für die Digitalisierung des
Fitness-, Sport- und Gesundheitsmarktes aus. Absolventen
sind zum Beispiel in der Lage, Websites zu programmieren,
Gesundheits- und Fitness-Apps zu entwickeln
oder digitale Trainings- und Kundensysteme zu
installieren, auszuwerten, komplett neu zu entwickeln
oder aufeinander abzustimmen. Als Sport- bzw. Gesundheitsinformatiker
übernehmen sie die entscheidende
„Mittlerfunktion“ zwischen Fitness, Sport, Gesundheit
sowie Informatik und bringen so die digitale
Entwicklung in Ihrem Betrieb voran. Melden Sie also
jetzt noch Studierende für diesen neuen Studiengang
für das Wintersemester 2020 an und werden Sie zum
Vorreiter in der Branche.
Warum sich Studierende der DHfPG mehrfach lohnen, lesen
Sie in dem dieser Ausgabe beigelegten Informationsflyer.
Weitere Informationen zum neuen Studiengang B. Sc.
Sport-/Gesundheitsinformatik finden Sie unter
www.dhfpg.de/bsgi
WAS SIND IHR STUDIO UND IHRE GERÄTE WERT?
Ab September mit
Betriebskostenanalyse
www.online-fitness-bewertung.de
10 | DSSV NEWS 04/2020
OFBPORTAL
Online Fitness Bewertung
„Aufstiegskongress ONLINE ONLY“
Ab sofort kostenfrei anmelden!
Beim diesjährigen Aufstiegskongress, der von der Deutschen
Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
(DHfPG), der BSA-Akademie und der BSA-Zert veranstaltet
wird, können Sie und Ihr Team wieder von einer
Vielzahl an hochkarätigen Referenten mit interessanten und
hochaktuellen Vorträgen profitieren. Der Kongress findet
aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig online – als „Aufstiegskongress
ONLINE ONLY“ – statt. Sämtliche Inhalte des
Programms, das unter dem diesjährigen Motto „time for
action – Perspektiven schaffen und sichern“ steht, werden
vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 digital und
kostenfrei verfügbar sein. Die FIBO, die in diesem Jahr als
reines Online-Event stattfindet, wird den Aufstiegskongress
zusätzlich im Rahmen der neuen digitalen FIBO-Plattform
präsentieren. Auf der Webseite aufstiegskongress.de können
sich Interessierte bereits jetzt in der vorläufigen Programmübersicht
über die Vorträge informieren.
Melden Sie sich kostenfrei unter aufstiegskongress.de/tickets
an und profitieren Sie drei Monate lang von allen
Inhalten des „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“ und informieren
Sie sich und Ihr Team über aktuelle Trends, Entwicklungen
und Konzepte aus der Praxis für die Praxis!
Bleiben Sie immer aktuell informiert. Melden Sie sich auf der
Kongresswebseite für den kostenfreien Newsletter (ganz unten
auf der Seite) an oder folgen Sie uns auf Facebook
www.aufstiegskongress.de
www.facebook.de/aufstiegskongress
Neue Bestimmungen für EMS-Training ab 2021
Personal heute für die Anforderungen
von morgen qualifizieren
EMS-Training (EMS = Elektromyostimulation) ist als
zeitsparende und wirkungsvolle Trainingsform längst
etabliert und hat sich darüber hinaus zu einem wichtigen
Wachstumsmarkt entwickelt. In der Strahlenschutzverordnung
hat der Gesetzgeber neue Anforderungen
an die Kompetenzen von Fachkräften für
EMS-Training gestellt: Nach dem 31. Dezember 2021
dürfen nur noch die Personen EMS-Training einsetzen,
die nachweislich über die „Fachkunde EMF“ (EMF =
Elektromagnetische Felder) verfügen. Für Interessierte,
die EMS-Trainer werden möchten, bietet die BSA-Akademie
einen Fernlehrgang mit zweitägiger Präsenzphase
an. Bereits qualifizierte EMS-Trainer können die
Fachkunde-Kompetenzen nachträglich mit der eintägigen
„Fortbildung EMS-Trainer/in“ erwerben.
Qualifizieren Sie Ihre Trainer schon heute und bieten
Sie Ihren Kunden sicheres EMS-Training bereits vor Inkrafttreten
der neuesten gesetzlichen Vorgaben an.
www.bsa-akademie.de/ems
DSSV NEWS 04/2020 | 11
Fotos: © stokkete - stock.adobe.com
www.dssv.de
Neue Dokumente
im internen Bereich
Regelmäßig aktualisieren wir im Mitglieder-Login nützliche
Dokumente und Vorlagen. Damit Sie den Überblick behalten,
listen wir die neusten Dokumente und Änderungen
hier für Sie auf. Diese Übersicht und alle Dokumente finden
Sie, nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im internen
Bereich auf der DSSV-Homepage eingeloggt haben. Sie
haben Fragen zu den Dokumenten?
Melden Sie sich unter der 040 / 766 24 00 oder per
E-Mail an dssv@dssv.de.
Jetzt neu sind folgende Dokumente:
• Muster-Widerrufsbelehrung
• Muster-Widerrufsformular
• Musterschreiben „Widerruf“
• Leitfaden Mitgliedsverträge
• Muster Mitgliedsverträge
• Muster Kündigungsablehnung
www.dssv.de/login
DSSV-Gesundheitsprogramme
Neuer Termin für
Online-Einweisung
Nutzen auch Sie unsere kostenlosen und fertig ausgearbeiteten
Präventionsprogramme. Die beiden Kursmanuale
„Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind 400 Seiten stark
und umfassen neben dem Kursleitermanual zusätzlich
Stundenbilder, PPT-Vorträge für die Informationsphase,
Übungssammlung, Teilnehmerunterlagen und Hilfsmaterialien.
Kurz gesagt: Alles, was Sie benötigen! Und das
Allerbeste: Die Präventionskurse „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“
sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention
(ZPP) geprüft, was eine unkomplizierte Abrechnung
mit den Krankenkassen nach §20 erlaubt.
Für DSSV-Mitglieder gibt es am Donnerstag, den
24.09. um 10 Uhr erneut eine Online-Einweisung in die
DSSV-Gesundheitsprogramme Kraft Aktiv und Cardio-Fitness.
Sofern Ihre Trainer bereits die benötigten Qualifikationen
besitzen, können diese ganz unkompliziert daran
teilnehmen und danach die DSSV-Gesundheitsprogramme
kostenfrei im Studio anbieten.
Bei Fragen rund um die Präventionsprogramme steht Ihnen
unsere Geschäftsstelle unter der 040 – 766 24 00
oder dssv@dssv.de jederzeit gerne zur Verfügung.
12 | DSSV NEWS 04/2020