Generelles Rauchverbot in Gaststätten Anträge zur Nutzung der Übergangsregelung müssen bis zum 30. April 2010 gestellt werden - Mit der am 10. Februar im Landtag verabschiedeten Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes wurden verschiedene Ausnahmetatbestände aus dem Gesetz gestrichen. Ab 01. Juli 2010 gilt damit ein generelles Rauchverbot in saarländischen Gaststätten. Der Gesetzgeber hat jedoch auch eine Übergangsregelung getroffen für Investitionen in Raucherräume, die auf Grundlage der bisherigen Rechtslage erfolgt sind. Dementsprechend bleibt das Rauchen bis zum 01. Dezember 2011 erlaubt, wenn - abgeschlossene und belüftete Nebenräume eingerichtet wurden, die baulich so wirksam abgetrennt sind, dass davon keine Gesundheitsgefahren für die Gaststättenbesucher/innen in den Nichtraucherräumen ausgehen; - die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen; - die Einrichtung dieser Raucherräume durch bauliche Veränderungen in der Zeit vom 22. November 2007 bis einschließlich 18. November 2009 erfolgt ist. Zu diesen baulichen Veränderungen zählen ausschließlich Maßnahmen, die dem Nichtraucherschutz dienen (also etwa der Einbau von Wänden und Türen oder von Belüftungseinrichtungen). Nicht dazu zählen Maßnahmen zur Einrichtung und Ausstattung der Raucherräume, wie etwa die Raummöblierung, das Aufstellen eines Raumventilators oder das Aufhängen eines Deckenventilators. Betreiber/innen von Gaststätten, die diese Anforderungen erfüllen, können die notwendige Erlaubnis beim Umweltministerium beantragen. Der Antrag muss allerdings bis 30. April 2010, 24.00 Uhr, beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, eingegangen sein. Das entsprechende Antragsformular hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr im Internet unter www.saarland.de/dokumente/res_umwelt/Antrag_Ausnahme_Rauchverbot.pdfverfügbar gemacht. Auf der Seite des Ministeriums erhält man außerdem Erläuterungen zum richtigen Ausfüllen des Vordrucks. Der Bürgermeister: Keßler Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges Die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> hat das bisher beim Löschbezirk Ommersheim stationierte Feuerwehrfahrzeug - Mannschaftswagen, Typ Renault - Baujahr 1988, ausgesondert und bietet dieses nunmehr zum Verkauf an. Das Fahrzeug befindet sich derzeit im gemeindlichen Bauhof und kann dort nach Rücksprache besichtigt werden. Interessenten werden gebeten, ein Kaufangebot bis zum 09. April 2010 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Für Rückfragen steht der Feuerwehrsachbearbeiter, Herr Bachmann, Tel. (06893) 809-122, gerne zur Verfügung. Der Bürgermeister: Keßler EVS stellt seit 09. März 360.000 neue Mülltonnen auf Wichtiger Schritt zur Einführung des neuen Abfall-Gebührensystems ab 01.01.2011 - Am 09. März 2010 begann der Entsorgungsverband Saar mit der Aufstellung von 360.000 neuen mit einem Identifikationschip ausgestatteten Restmüll- und Biotonnen. Die aufgrund ihres Umfanges bundesweit bislang einzigartige Gefäßtausch-Aktion ist ein wesentlicher Meilenstein zur Einführung des neuen mengenbezogenen Abfall-Gebührensystems für den Restmüll, das am 01.01.2011 in den Kommunen eingeführt wird, die die Einsammlung des Abfalls über den EVS organisieren (Saarbrücken, Völklingen, Merzig, Mettlach, Eppelborn, Lebach und St. Wendel organisieren die Einsammlung des Hausabfalls in eigener Regie). Bis auf St. Ingbert und Losheim, wo man sich für das Verwiegen des Mülls entschieden hat, wird auf Wunsch der jeweiligen kommunalen Räte das Leerungssystem eingeführt, bei dem die Anzahl der Leerungen starken Einfluss auf die Gebührenberechnung nimmt. „Die „Umtauschaktion“ - die alten Tonnen müssen ja auch wieder eingesammelt werden - ist ein echter Kraftakt“, so EVS-Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch. „Ende Juni dieses Jahres wollen wir mit der Aufstellung der neuen Müllgefäße fertig sein. Und auch die Einsammlung der alten Abfalltonnen soll zeitnah - innerhalb von 2 bis 3 Wochen - erfolgen, um die Bürger nicht quasi mit Tonnen zuzumüllen,“ so Gisch. Die einzelnen Kommunen werden nach und nach mit den neuen Gefäßen bestückt. Der EVS bereitet die Bürgerinnen und Bürger mit jeweils drei aufeinander folgenden Anzeigen entweder im Wochenspiegel oder - wo flächendeckend im Einsatz - im Amtlichen Mitteilungsblatt darauf vor. Unter www.evs.de wird in Kürze zudem der komplette Aufstellungsplan veröffentlicht. Auch die Einsammlung der Altgefäße wird in den Kommunen gezielt angekündigt. Wesentlicher Grund für die Anschaffung der neuen Tonnen ist - neben der Einführung eines dann wartungsfreundlichen einheitlichen Standards - der integrierte Chip, der bei den neuen Restmülltonnen dafür sorgt, dass das Gefäß und damit die Leerungshäufigkeit bzw. das Gewicht des eingefüllten Mülls eindeutig dem Kunden zugeordnet werden kann. Für die weiterhin 14-tägige Entsorgung des Biomülls wird eine gesonderte, nicht mengenbezogene Gebühr erhoben. Aus hygienischen und damit gesundheitlichen Gesichtspunkten können die Biotonnen, insbesondere in den Sommermonaten, nicht über einen längeren Zeitraum ohne Leerung bleiben. Der Chip sorgt jedoch auch hier dafür, dass nur registrierte Tonnen geleert werden. Insgesamt können durch die Registrierung der neuen Tonnen per Chip Einnahmen in Höhe von ca. 800.000 Euro gesichert werden. Die Zuordnung des Gefäßes zum Grundstück stellt ein seitlich an den Tonnen befestigter Aufkleber sicher, auf dem außer einem Strichcode auch die Adresse aufgebracht ist. Die Immobilienbesitzer werden in der Woche vom 19. bis 24. April 2010 persönlich angeschrieben und um einen Abgleich der dem EVS vorliegenden Daten zu Adresse und Anzahl bzw. Größe der dort vorhandenen Gefäße gebeten. „Korrekte Kundendaten sind das A und O für die Umsetzung des neuen Gebührensystems“, so EVS-Geschäftsführer Ecker. „Wir bitten die Angeschriebenen herzlich - nicht zuletzt im eigenen Interesse - diesen Abgleich vorzunehmen und uns auf jeden Fall Rückmeldung zu geben“, so Ecker. Ziel der Systemumstellung ist es, Wertstoffe aus der Grauen Tonne herauszuhalten und sie einer Wiederverwertung zuzuführen. Darüber hinaus können so die Entsorgungskosten auf den Abfallanlagen reduziert werden. Ein flächendeckendes Netz an EVS-Wertstoff-Zentren, die jeweils allen Saarländerinnen und Saarländern zugänglich sein werden, wird dafür sorgen, dass jeder Bürger seine Wertstoffe wohnortnah entsorgen kann. „Für den Bürger ist die Aufstellung der Tonnen das erste sichtbare Zeichen, dass sich etwas tut in Richtung Systemwechsel“, so EVS- Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch. „Wir selber sind hinter den Kulissen schon seit Mitte letzten Jahres an der Arbeit.“ Künftig wird die Kundenbetreuung für die Abfallentsorgung - von Fragen zum Gebühreneinzug bis hin zu Informationen zur richtigen Mülltrennung - über das neu eingerichtete Kunden-Service-Center des EVS laufen. Seit 01. März sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS- Kunden-Service-Centers im Einsatz - hoch motiviert für ihre anspruchsvolle Aufgabe. Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) Umlegungsgebiet „Gewerbepark an der B 423“ Gemarkung Erfweiler-Ehlingen Der Umlegungsausschuss der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> hat nach Erörterung mit den betroffenen Grundstückseigentümern für das Umlegungsgebiet „Gewerbepark an der B 423“ durch Beschluss vom 23.03.2010 nach § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen und Fälligkeiten auf. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Der Umlegungsplan kann ab sofort bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong>, Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Zimmer Nr. 2.02, innerhalb der Dienststunden eingesehen werden. Er kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB). Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Umlegungsausschuss der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Lemke, Vorsitzender Termine, Dienste und Übungen der Feuerwehr <strong>Mandelbachtal</strong> im Zeitraum vom 23.03. bis 11.04.2010 Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 12/2010
Der Baumfäller präzise und zuverlässig Baumfällarbeiten aller Art HÄCKSELARBEITEN HECKENSCHNITT Daniel Wagner Tel.06804/6956 Mobil0160/5452288 www.der-baumfaeller.com www. paedie-ensheim.de logo Telefon 0 68 93 / 800 858 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 12/2010 Seite 5