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DGL-Mitteilungen I/2004 - Weißensee-Verlag GbR

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Seite 35<br />

<strong>DGL</strong>-<strong>Mitteilungen</strong> I/<strong>2004</strong><br />

Nitrateinträge jedoch reduziert. Im Zusammenhang mit dem hohen Denitrifikationspotenzial der<br />

Gewässer selbst werden Zustände mit einer nahezu vollständigen Reduzierung des Nitrats und<br />

erhöhten P-Rücklösungen im Sediment wieder häufiger.<br />

Inzwischen wird durch eine zunehmende Anzahl von Ergebnissen aus verschiedenen eutrophen<br />

Gewässern immer deutlicher, dass Nitrateinträge aus Klärwerksabläufen maßgeblich zur Oxidation<br />

von Gewässersedimenten beitragen und somit die Freisetzung von Phosphat aus den Sedimenten<br />

reduzieren oder verhindern. Ggf. erfolgt die Denitrifikation von Klärwerksabläufen im Gewässer<br />

sehr weitgehend, so dass sie in manchen Situationen als Verfahrensschritt in der Abwasseraufbereitung<br />

überflüssig scheint (sie verursacht auf jeden Fall erhebliche zusätzliche Kosten, die sich<br />

in den Abwassergebühren niederschlagen). In manchen Gewässern scheint die Einführung der<br />

Denitrifikation im Klärwerk gar eine verstärkte Rücklösung von Phosphor aus Sedimenten auszulösen,<br />

wenn das Oxidationspotential durch Nitrat ausbleibt. Der diesem Sachverhalt zugrunde<br />

liegende Mechanismus ist seit vielen Jahrzehnten bekannt, wurde in Einzelfällen auch bei der<br />

Seenrestaurierung angewandt, aber von der Abwassergesetzgebung nicht aufgegriffen.<br />

In diesem Spannungsfeld stellt sich die Frage, ob die Denitrifizierung im Klärwerk in jedem Falle<br />

zum Umweltschutz beiträgt, oder ob eine zumindest zeitlich begrenzte flexiblere gesetzliche Herangehensweise<br />

zielführender wäre. In ihrer derzeitigen Fassung fordert die EU-Abwasserrichtlinie<br />

pauschal die Denitrifikation für alle Klärwerke, die Abwasser von > 50.000 Einwohnergleichwerten<br />

aufbereiten. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.<br />

Denkbar wäre z.B. die gesetzliche Vorgabe der Denitrifizierung von einer Bewertung des Nitratumsatzes<br />

und der Phosphorbelastung im jeweiligen Gewässerökosystem abhängig zu machen oder<br />

zumindest auf dieser Grundlage im bestehenden EU-Recht Ausnahmegenehmigungen zu ermöglichen.<br />

Stellt sich diese Frage überhaupt noch, nachdem die Umsetzung der EU Richtlinie weitgehend<br />

vollzogen, d.h. die Denitrifikationsstufen weitgehend gebaut sind? Die Weiterentwicklung von EU-<br />

Richtlinien erfordert in der Regel viele Jahre Arbeit. Sie beginnt in diesem Falle mit der Zusammenstellung,<br />

Auswertung und Bewertung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes. Bis eine Neufassung<br />

der EU-Richtlinie vorliegt und diese in nationales Recht umgesetzt ist, werden die Denitrifikationsanlagen<br />

wahrscheinlich abgeschrieben und Investitionen für deren Erneuerung fällig sein.<br />

Unnötige Denitrifikation kostet Energie und Geld, und in vielen Gewässern wird das Oxidationspotential<br />

des Nitrats gebraucht.<br />

Dabei muss man jedoch unterscheiden, ob diese Gewässer bereits unter natürlichen Bedingungen<br />

einen eutrophen Zustand aufweisen können oder dieser vor allem durch zu hohe anthropogene P-<br />

Einträge verursacht ist. Während man im ersten Fall diese Zustand akzeptieren sollte, muss man<br />

sich im zweiten Fall fragen, ob nicht ein besseres Nährstoffmanagement zu einer deutlichen Verminderung<br />

von Eutrophierungserscheinungen führen würde. Höhere Nitrateinträge bei gleichzeitig<br />

noch über die EU-Abwasserrahmenrichtlinie hinausgehenden P-Eliminierungen würden die Eutrophierungserscheinungen<br />

wahrscheinlich schneller und stärker zurückdrängen.<br />

Die Frage stellt sich also durchaus weiterhin, und es ist wünschenswert, dass es uns als <strong>DGL</strong><br />

gelingt, die wissenschaftliche Grundlage für die Weiterentwicklung dieses Bereichs der Abwassergesetzgebung<br />

zusammenzutragen.<br />

Zu klären wären u.a. folgende Fragen:<br />

1. Kann im Gewässer die Denitrifizierung (ganzjährig?) hinreichend weitgehend erfolgen, um<br />

erhöhte Frachten in den Küstengewässern auszuschließen?<br />

2. Sind erhöhte Nitratfrachten für die Küstengewässer wirklich negativ zu bewerten oder wirkt<br />

sich das Oxidationspotential des Nitrats nicht auch dort positiv aus, insbesondere dann,<br />

wenn die P-Limitation der Eutrophierung verstärkt wird?<br />

3. Ist in den Küstengewässern tatsächlich der Stickstoff der limitierende Faktor oder nicht<br />

auch Phosphor?

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