Erben und Vererben - Bundesministerium der Justiz
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Müssen Sie<br />
Erbschaftsteuer*<br />
bezahlen?<br />
Ob <strong>und</strong> in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten<br />
ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs (Erbanfall,<br />
Vermächtnis, Pflichtteil usw.) <strong>und</strong> dem Verwandtschaftsverhältnis<br />
des Erwerbers zum Erblasser.<br />
* Die Darstellung beruht auf dem Rechtsstand vom 1. Januar 2011.<br />
Die Ausführungen gelten gr<strong>und</strong>sätzlich auch für Schenkungen<br />
unter Lebenden, jedoch mit zwei Ausnahmen:<br />
– Für Eltern <strong>und</strong> Großeltern gilt die Steuerklasse II.<br />
– Der beson<strong>der</strong>e Versorgungsfreibetrag entfällt.<br />
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die<br />
Bereicherung des Erwerbers, das ist <strong>der</strong><br />
Netto-Wert des erworbenen Vermögens<br />
abzüglich <strong>der</strong> Freibeträge. Die Bewertung<br />
Wie wird <strong>der</strong> Nachlass steuerlich<br />
bewertet?<br />
Die steuerliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>vermögens<br />
erfolgt daher in enger<br />
Anlehnung an die anerkannten Vorschriften<br />
zur Verkehrswertermittlung<br />
von Gr<strong>und</strong>stücken auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Baugesetzbuchs.<br />
4Der Gr<strong>und</strong>besitzwert unbebauter<br />
Gr<strong>und</strong>stücke wird ausgehend von<br />
den sogenannten Bodenrichtwerten<br />
bemessen. Diese werden vom<br />
örtlichen Gutachterausschuss für<br />
Gr<strong>und</strong>stückswerte ermittelt <strong>und</strong><br />
auf Anfrage mitgeteilt. Weichen<br />
die lagetypischen Merkmale des<br />
zu bewertenden Gr<strong>und</strong>stücks von<br />
denen des Bodenrichtwertgr<strong>und</strong>stücks<br />
ab, wird aus dem Bodenrichtwert<br />
zunächst ein Bodenwert<br />
je Quadrat meter Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />
abgeleitet. Die Multiplikation dieses<br />
Bodenwerts mit <strong>der</strong> Quadratmeterzahl<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks ergibt den<br />
Gr<strong>und</strong>besitzwert des unbebauten<br />
Gr<strong>und</strong>stücks.<br />
<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Erbschaftsteuer<br />
aller Vermögensarten orientiert sich in<br />
allen Fällen einheitlich am gemeinen<br />
Wert (Verkehrswert).<br />
4Der Gr<strong>und</strong>besitzwert für bebaute<br />
Gr<strong>und</strong>stücke wird in Abhängigkeit<br />
von <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksart entwe<strong>der</strong> im<br />
Vergleichswert-, Ertragswert- o<strong>der</strong><br />
Sachwertver fahren ermittelt.<br />
Für die Bewertung von Ein- <strong>und</strong><br />
Zweifamilienhäusern sowie von<br />
Wohnungs- <strong>und</strong> Teileigentum wird<br />
vorrangig das Vergleichswertverfahren<br />
angewendet. Hierbei wird <strong>der</strong><br />
Wert des Gr<strong>und</strong>stücks anhand von<br />
Preisen für vergleichbare Gr<strong>und</strong>stücke<br />
o<strong>der</strong> anhand von Vergleichsfaktoren<br />
für geeignete Bezugs einheiten,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Flächen einheiten<br />
des Gebäudes, ermittelt.<br />
Das Ertragswertverfahren wird für<br />
die Bewertung von Mietwohngr<strong>und</strong>stücken<br />
sowie von Geschäfts- <strong>und</strong><br />
gemischt ge nutzten Gr<strong>und</strong>stücken,<br />
für die sich auf dem örtlichen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksmarkt eine übliche<br />
Miete ermitteln lässt, angewendet.<br />
Zur Ermittlung des Gr<strong>und</strong>besitzwerts<br />
wird neben dem Bodenwert<br />
ein Gebäudeertragswert erfasst, <strong>der</strong><br />
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