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Erben und Vererben - Bundesministerium der Justiz

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Wie macht man sein<br />

Testament?<br />

Das eigenhändige Testament<br />

Zu den strengen Formerfor<strong>der</strong>nissen<br />

des handgeschriebenen, sogenannten<br />

eigen händigen Testaments wurde<br />

im Kapitel „Wer erbt?“ bereits einiges<br />

gesagt.<br />

Man sollte aber auch nicht vergessen,<br />

mit dem ganzen Namen, also mit dem<br />

Vornamen <strong>und</strong> dem Zunamen, zu unterschreiben,<br />

damit kein Irrtum über die<br />

Person, die das Testament erstellt hat,<br />

aufkommen kann.<br />

<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Testament<br />

Schließlich ist dringend zu empfehlen,<br />

die Zeit <strong>und</strong> den Ort <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift im<br />

Testament festzuhalten. Das ist wichtig,<br />

weil durch ein neues Testament das alte<br />

Testament ganz o<strong>der</strong> teilweise aufgehoben<br />

werden kann. Fehlt auf einem<br />

o<strong>der</strong> sogar auf beiden Testamenten das<br />

Datum, weiß man häufig nicht, welches<br />

das jüngere <strong>und</strong> damit gültige Testament<br />

ist.<br />

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