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Erben und Vererben - Bundesministerium der Justiz

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Die Kindeskin<strong>der</strong>, also die Enkel, Urenkel<br />

usw., können regelmäßig nur<br />

dann etwas erben, wenn ihre Eltern<br />

bereits verstorben sind o<strong>der</strong> selbst das<br />

Erbe nicht annehmen wollen.<br />

Beispiel:<br />

Tochter<br />

½<br />

Erblasserin<br />

Enkelin/Enkel<br />

je 1 /6<br />

Sohn<br />

(vorverstorben)<br />

Die Verstorbene hatte eine Tochter <strong>und</strong><br />

weiterhin drei Enkel, die von einem<br />

bereits verstorbenen Sohn abstammen.<br />

Die Tochter erhält die Hälfte des Erbes,<br />

während die Enkel sich die an<strong>der</strong>e<br />

Hälfte – nämlich die Hälfte, die auf<br />

ihren Vater entfallen wäre – teilen<br />

müssen.<br />

Jede/r Enkelin/Enkel erhält also 1 /6 des<br />

Erbes.<br />

<strong>Erben</strong>/Erbinnen 1. Ordnung<br />

2. Ordnung<br />

<strong>Erben</strong> <strong>der</strong> 2. Ordnung sind die Eltern<br />

des Verstorbenen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Kindeskin<strong>der</strong>, also die Geschwister<br />

<strong>und</strong> die Neffen <strong>und</strong> Nichten des Erblassers.<br />

Auch hier gilt, dass die Kin<strong>der</strong><br />

eines zunächst Erb berechtigten, <strong>der</strong><br />

jedoch bereits verstorben ist, das Erbteil<br />

ihres verstorbenen Vaters o<strong>der</strong> ihrer<br />

verstorbenen Mutter übernehmen.<br />

Beispiel:<br />

Erblasser<br />

Eltern<br />

Nichte<br />

½<br />

Schwester<br />

Neffe<br />

½<br />

<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Vererben</strong> 4 Wer erbt?<br />

Verwandte <strong>der</strong> 2. Ordnung können nur<br />

dann erben, wenn keine Verwandten<br />

<strong>der</strong> 1. Ordnung vorhanden sind.<br />

Ein Erblasser hinterlässt eine Nichte<br />

<strong>und</strong> einen Neffen. Die Schwester <strong>und</strong><br />

die Eltern sind vorverstorben.<br />

Die Nichte <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neffe erben<br />

folglich zu je ½.<br />

<strong>Erben</strong>/Erbinnen 2. Ordnung<br />

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