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3 Installationsvarianten Domoplus® DPSM 250 Sicherheitshinweise Bitte beachten! Normen und Richtlinien 6 Zuluft Be- und Entlüftung Installationsanleitung für den Heizungsfachmann Abgas Abgas Zuluft Abgas Kaskade möglich Be- und Entlüftung Bitte lationsbeginn lesen Sie diese aufmerksam Installationsanleitung durch. vor Instal- Für lationsanleitung Schäden, die durch entstehen, Nichtbeachtung entfallen alle dieser HaftungsInstalund Unsachgemäß Gewährleistungsansprüche! letzungen oder ausgeführte Sachschäden Arbeiten führen! können zu Ver- Beachten lung und den Sie bitte Betrieb folgende der Heizungsanlage: Richtlinien und Normen für die Erstel- 90/396/EWGEG-Gasgeräterichtlinie 92/42/EWG HeizAnlV EG-Wirkungsgradrichtlinie FeuVo Feuerungsverordnungen Heizungsanlagenverordnung 1.BImschV Erste Verordnung zur Durchführung der Bundesländer missionsschutzgesetzes des Bundes-Im- DVGW Arbeitsblatt lationen (TRGI) G 600, Technische Regeln für Gasinstal- ATV Merkblatt und ölbetriebenen M251, Einleitung Feuerungsanlagen von Kondensaten in öffentliche aus gas- VDI 2035 Abwasseranlagen Richtlinien zur Verhütung und Kleinkläranlagen sion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanla- von Schäden durch Korro- VDE 0100 Starkstromanlagen gen VDE Vorschriften und Sonderanforderungen bis 1000 V versorgungsunternehmen der Energie- DIN EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien Zuluft Abgas Zuluft Zuluft Zuluft Abgas Abgas Zuluft Zuluft Kaskade möglich Arbeiten • Installations-, an der Inbetriebnahme-, Heizungsanlage Wartungs- und Instandhaltungs- einen arbeiten autorisierten am Gerät und Heizungsfachbetrieb an der Heizungsanlage durchgeführt dürfen werden. nur durch Bei • Heizungs-Notschalter Arbeiten am Gerät ausschalten und gegen Wiedereinschal- • ten sichern. Öffnen Gas-Hauptabsperrhahn sichern. schließen und gegen unbeabsichtigtes DIN EN 483 677 Heizungskessel Heizkessel für gasförmige für gasförmige Brennstoffe, Brennstoffe Typ C DIN EN 60335-1 und - ähnliche Sicherheit Zwecke elektrischer Geräte für den Haushalt DIN 4751 1986 Warmwasserheizungsanlagen Werkstoffe Entwässerungsanlagen Ausrüstung - Sicherheitstechnische Richtlinien ÖVE für Vorschriften die Installation und in Anforderungen Österreich: Energieversorgungsunternehmender ÖVGW Richtlinie G1 G2 (ÖVGW TR-Gas) ÖNORM 7443 TR-Flüssiggas) ÖNORM 7444 ÖNORM 7446 Richtlinien für 7457 LRV Schweizer die Installation Luft-Reinhalte-Verordnung in der Schweiz: Weiterhin sind die regionalen Bauordnungen zu beachten. Zuluft Abgas Abgas Zuluft Abgas Zuluft Zuluft

Installationshinweise Bei sichtlichen der Erstellung Vorschriften und dem und Betrieb die gesetzlichen der Anlage müssen Bestimmungen die bauaufachtet werden. be- Die Erstinbetriebnahme Installation des und Brennwertkessels Wartung dürfen und nur der von Abgasanlage, einer anerkann- die tenteile Fachfirma des Herstellers ausgeführt verwendet werden. werden. Es dürfen nur Originalwartungs- Arbeiten nierte Fachfirma an gasführenden ausgeführt Teilen werden. dürfen Bestätigen nur durch Sie eine dem konzessiobetreiber, daß die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde. Anlagen- Die gungsunternehmen Errichtung einer angezeigt Gasfeuerstätte und muß von diesem beim zuständigen genehmigt werden. Gasversor- Der Domoplus® nen Gasarten betrieben darf nur werden. mit den auf dem Typenschild angegebe- Einstellung Vor der gasseitigen des Gerätes Installation mit den und örtlichen Einstellung Versorgungsbedingun- ist die werkseitige gen durch zu einen vergleichen. Heizungsfachmann Eine eventuell erfolgen. notwendige Umstellung muß gestimmtes Brennwertkessel Abgas- benötigen bzw. Zuluft-/Abgas-System. ein speziell auf die Betriebsweise Die Ausführung abten. ist abhängig Baurechtliche von dem Bestimmungen Aufstellort und der Bundesländer den baulichen beachten. Gegebenhei- Abgasanlage ist genehmigungsbedürftig. Schalten Sie deshalb früh- Die zeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein. Bei deren Anschluß Brennwerttauglichkeit an eine feuchteunempfindliche geprüft werden - Abgasanlage minimal zulässige muß Abgastemperatur beachten. Abstände brennbaren des Bauteilen konzentrischen sind nicht Abgassystems erforderlich. und Bei Nennwärmelei- des Kessels zu als stung 85°C der erreicht! Feuerstätte werden keine höheren Bauteiltemperaturen wasserbehörde Die Errichtung einer anzuzeigen. Brennwertfeuerstätte Maßgebend für ist die der Einleitung zuständigen von KonAbwasserbestimmungen.densaten in die öffentliche Kanalisation sind die kommunalen Ab- Das den neutralisierte Anforderungen Kondensat des ATV-Merkblattes des Domoplus® M 251. DPSM 250 entspricht gen Bei der Vorschriften Erstellung und des die elektrischen Vorgaben des Anschlusses zuständigen müssen Energieversor- die gültigungsunternehmens berücksichtigt werden. Arbeiten mann nach an elektrischen den jeweils Einrichtungen geltenden Vorschriften dürfen nur durchgeführt durch einen Fachden.wer- Anforderungen • pH-Wert an das Heizungswasser: • Chlorid-Gehalt < 4,5 20 bis mg/l 8,5 • spez. Leitwert < 500 µS/cm bei 25°C • che Inhibitoren mit der oder SCHÄFER Frostschutzzusätze Heiztechnik verwendet dürfen nur werden, nach Rückspra- ist eine Systemtrennung vorzunehmen. oder es • dichte Das Eindiffundieren Fußbodenheizungen von Sauerstoff oder zu z.B. kleine durch Ausdehnungsgefänichtdiffusionsße Anlagentrennung muß unterbunden vorsehen. werden. Eventuell Wärmetauscher zur • Neu- Vor der als Inbetriebnahme auch bei Altanlagen muß gespült die Heizungsanlage werden. Die anschließen- sowohl bei deser Befüllung erfolgen. darf nur mit unbehandeltem, frischem Trinkwas- Wichtige • Im Gerät Hinweise ist eine Umwälzpumpe zur Umlaufwassermenge! che Umlaufwassermenge über den eingebaut, offenen Verteiler die die erforderli- sicherstellt. im Kessel • mit Der im bauseitigem Kessel integrierte offenen offene Verteiler Verteiler oder bei darf einer nur Systemtren- bei Anlagen nungsätzliche mit Pumpe Wärmetauscher zwischen dem entfernt Kessel werden. und einem Es darf offenen keine Verzu- • Für teiler/Wärmetauscher Schäden, die auf zu montiert hohe Strömungsgeschwindigkeiten werden. Gerät zurückzuführen sind, entfallen alle Haftungs- und Ge- im währleistungsansprüche! Wartung und Der Anlagenbetreiber Reinigung durch einen ist verpflichtet Fachkundigen eine durchführen regelmäßige zu Wartung (einmal jährlich). Die Wartung ist nach dieser Installationsanlei- lassen tung Wir empfehlen durchzuführen. den, die auf nicht den durchgeführte Abschluß eines Wartung Wartungsvertrages. zurückzuführen Für Schä- entfällt die Gewährleistung. sind, Der Aufstellraum Raum Gas-Brennwertkesselsollte installiert werden. Die Aufstellung in einem in frostfreien, Räumen mit belüftbaren Staubanfall oder hoher Luftfeuchtigkeit, wie z.B. in Bädern, starkem oder Trockenräumen, ist nicht zulässig. Insbesondere bei raumluftWaschabhängigem denen Lösungsmittel, Betrieb darf chlorhaltige er nicht in Reinigungsmittel, Räumen aufgestellt Farben, werden, Klebin stoffe zu Korrosion usw. gelagert des Kessels werden. führen. Verdunstungen dieser Stoffe können Für entfällt Kesselschäden, die Gewährleistung. die auf diese Ursachen zurückzuführen sind, Wird dig Personen die Feuerstätte aufhalten, in einem so muß Raum eine konzentrische aufgestellt, in Zuluft-/Abgas- dem sich stänanlage eingesetzt werden. Händigen Technische Sie Informationen aus. Sie sollte die in der Technische Schaltfeldabdeckung Information deponiert dem Anlagenbetreiber terrichten Sie den Anlagenbetreiber über die Handhabung werden. Un- Wirkungsweise des Gerätes und seiner Sicherheitseinrichtungen. und Beachten der Heizungsanlage. Sie bitte auch die weiteren Technischen Informationen Installationshinweise 7

3 Installationsvarianten Domoplus® DPSM 250<br />

Sicherheitshinweise<br />

Bitte beachten!<br />

Normen und<br />

Richtlinien<br />

6<br />

Zuluft<br />

Be- und Entlüftung<br />

Installationsanleitung für den Heizungsfachmann<br />

Abgas Abgas<br />

Zuluft<br />

Abgas<br />

Kaskade möglich<br />

Be- und Entlüftung<br />

Bitte lationsbeginn lesen Sie diese aufmerksam Installationsanleitung durch. vor Instal-<br />

Für lationsanleitung Schäden, die durch entstehen, Nichtbeachtung entfallen alle dieser HaftungsInstalund Unsachgemäß Gewährleistungsansprüche!<br />

letzungen oder ausgeführte Sachschäden Arbeiten führen! können zu Ver-<br />

Beachten lung und den Sie bitte Betrieb folgende der Heizungsanlage: Richtlinien und Normen für die Erstel-<br />

90/396/EWGEG-Gasgeräterichtlinie<br />

92/42/EWG HeizAnlV EG-Wirkungsgradrichtlinie<br />

FeuVo Feuerungsverordnungen Heizungsanlagenverordnung<br />

1.BImschV Erste Verordnung zur Durchführung der Bundesländer<br />

missionsschutzgesetzes des Bundes-Im-<br />

DVGW Arbeitsblatt lationen (TRGI) G 600, Technische Regeln für Gasinstal-<br />

ATV Merkblatt und ölbetriebenen M251, Einleitung Feuerungsanlagen von Kondensaten in öffentliche aus gas-<br />

VDI 2035 Abwasseranlagen Richtlinien zur Verhütung und Kleinkläranlagen<br />

sion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanla- von Schäden durch Korro-<br />

VDE 0100 Starkstromanlagen gen<br />

VDE Vorschriften und Sonderanforderungen bis 1000 V<br />

versorgungsunternehmen der Energie-<br />

DIN EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien<br />

Zuluft<br />

Abgas<br />

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Zuluft<br />

Abgas<br />

Abgas<br />

Zuluft Zuluft<br />

Kaskade möglich<br />

Arbeiten • Installations-, an der Inbetriebnahme-, Heizungsanlage Wartungs- und Instandhaltungs-<br />

einen arbeiten autorisierten am Gerät und Heizungsfachbetrieb an der Heizungsanlage durchgeführt dürfen werden. nur durch<br />

Bei • Heizungs-Notschalter Arbeiten am Gerät ausschalten und gegen Wiedereinschal-<br />

• ten sichern.<br />

Öffnen Gas-Hauptabsperrhahn sichern. schließen und gegen unbeabsichtigtes<br />

DIN EN 483 677 Heizungskessel Heizkessel für gasförmige für gasförmige Brennstoffe, Brennstoffe Typ C<br />

DIN EN 60335-1 und - ähnliche Sicherheit Zwecke elektrischer Geräte für den Haushalt<br />

DIN 4751 1986 Warmwasserheizungsanlagen Werkstoffe Entwässerungsanlagen<br />

Ausrüstung - Sicherheitstechnische<br />

Richtlinien ÖVE für Vorschriften die Installation und in Anforderungen Österreich:<br />

Energieversorgungsunternehmender<br />

ÖVGW Richtlinie G1 G2 (ÖVGW TR-Gas)<br />

ÖNORM 7443 TR-Flüssiggas)<br />

ÖNORM 7444<br />

ÖNORM 7446<br />

Richtlinien für 7457<br />

LRV Schweizer die Installation Luft-Reinhalte-Verordnung in der Schweiz:<br />

Weiterhin sind die regionalen Bauordnungen zu beachten.<br />

Zuluft<br />

Abgas<br />

Abgas<br />

Zuluft<br />

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