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Alles Azubi Pfalz Herbst 2020

Das neue Magazin für zukünftige Schulabgänger ist da – mit Stellenanzeigen, Tipps und interessanten Artikeln und Berichten zum Thema Ausbildung, Praktikum und Bewerbung.

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Wem steht Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu?

Miete, Essen, Telefon, Kleidung, Fahrkarten, Hobbys,

Ausgehen – all das kostet viel Geld. Wenn dafür

das Geld während der Berufsausbildung nicht

reicht und die Eltern nicht finanziell unterstützen

können, dem greift unter bestimmten Voraussetzungen

die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem

Zuschuss unter die Arme.

Wer während der Ausbildung in einer eigenen

Wohnung lebt und dessen Ausbildungsvergütung

nicht ausreicht, um zum Beispiel neben der Miete

auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach

Hause zu bezahlen, kann einen monatlichen Zuschuss

aus der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe

(BAB) beantragen.

VORAUSSETZUNGEN

Bestimmte Voraussetzungen sollten erfüllt sein,

damit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

besteht. Einer der folgenden Fälle sollte zutreffen,

damit der Antrag erfolgreich gestellt werden kann:

• Du nimmst an einer berufsvorbereitenden

Bildungsmaßnahme (BvB) teil – vielleicht auch,

um dich nachträglich auf einen Sekundarabschluss

I oder gleichwertigen Schulabschluss

vorzubereiten.

• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche

Berufsausbildung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist

zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause

wohnen zu bleiben.

• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche

Berufsausbildung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18

Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise

lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner

zusammen.

• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche

Berufsausbildung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind

und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.

Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere

Regeln.

AUSSCHLUSS-KRITERIEN

Trifft einer der folgenden Fälle zu, besteht kein

Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form

von BAB:

• Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel

zur Physiotherapeutin beziehungsweise

zum Physiotherapeut).

• Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen

Behörde, die mit der BAB vergleichbar ist.

So geht es nach dem Antrag weiter

Hast du BAB beantragt, erhältst du einen Bescheid.

Das ist ein Schreiben, das dich über deinen

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe informiert.

Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder

mit, dass du BAB erhältst und wieviel – oder

dass dein Antrag abgelehnt wurde.

Viel Erfolg wünscht Alles Azubi Pfalz!

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