Alles Azubi Pfalz Herbst 2020
Das neue Magazin für zukünftige Schulabgänger ist da – mit Stellenanzeigen, Tipps und interessanten Artikeln und Berichten zum Thema Ausbildung, Praktikum und Bewerbung.
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Wem steht Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu?
Miete, Essen, Telefon, Kleidung, Fahrkarten, Hobbys,
Ausgehen – all das kostet viel Geld. Wenn dafür
das Geld während der Berufsausbildung nicht
reicht und die Eltern nicht finanziell unterstützen
können, dem greift unter bestimmten Voraussetzungen
die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit einem
Zuschuss unter die Arme.
Wer während der Ausbildung in einer eigenen
Wohnung lebt und dessen Ausbildungsvergütung
nicht ausreicht, um zum Beispiel neben der Miete
auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach
Hause zu bezahlen, kann einen monatlichen Zuschuss
aus der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) beantragen.
VORAUSSETZUNGEN
Bestimmte Voraussetzungen sollten erfüllt sein,
damit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
besteht. Einer der folgenden Fälle sollte zutreffen,
damit der Antrag erfolgreich gestellt werden kann:
• Du nimmst an einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme (BvB) teil – vielleicht auch,
um dich nachträglich auf einen Sekundarabschluss
I oder gleichwertigen Schulabschluss
vorzubereiten.
• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche
Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist
zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause
wohnen zu bleiben.
• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche
Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18
Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise
lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner
zusammen.
• Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche
Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind
und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere
Regeln.
AUSSCHLUSS-KRITERIEN
Trifft einer der folgenden Fälle zu, besteht kein
Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form
von BAB:
• Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel
zur Physiotherapeutin beziehungsweise
zum Physiotherapeut).
• Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen
Behörde, die mit der BAB vergleichbar ist.
So geht es nach dem Antrag weiter
Hast du BAB beantragt, erhältst du einen Bescheid.
Das ist ein Schreiben, das dich über deinen
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe informiert.
Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder
mit, dass du BAB erhältst und wieviel – oder
dass dein Antrag abgelehnt wurde.
Viel Erfolg wünscht Alles Azubi Pfalz!
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