Alles Azubi Pfalz Herbst 2020
Das neue Magazin für zukünftige Schulabgänger ist da – mit Stellenanzeigen, Tipps und interessanten Artikeln und Berichten zum Thema Ausbildung, Praktikum und Bewerbung.
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FAKTEN ZUM
AUSBILDUNGSVERTRAG
Der Ausbildungsvertrag in der betrieblichen Ausbildung
Du hast dich um einen Ausbildungsplatz beworben und
vielleicht schon eine Zusage erhalten? Dann solltest du bald
einen Vertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb unterschreiben.
Hier erfährst du, worauf dabei zu achten ist.
Vertrag
Was regelt der Ausbildungsvertrag?
Vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung wird
ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen.
Er enthält bestimmte Mindestangaben:
4 Ziel und Gliederung deiner Berufsausbildung
mit genauem Ausbildungsplan
4 Beginn und Dauer der Ausbildung
4 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstätte
4 Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
der Probezeit und des Urlaubs
4 Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
4 Voraussetzungen, unter denen der Vertrag
gekündigt werden kann
4 Hinweis auf Tarifverträge und Vereinbarungen,
die bei deinem Vertrag gelten
Gut zu wissen:
Weitere Informationen findest du in der Broschüre
„Ausbildung und Beruf“ des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung.
Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?
Den Vertrag unterschreibst du selbst und ein
Vertreter deines Ausbildungsbetriebes. Wenn du
noch keine 18 Jahre alt bist, muss auch dein gesetzlicher
Vormund mit unterschreiben, also in
der Regel deine Mutter oder dein Vater.
Wie lange dauert die Probezeit?
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.
In der Probezeit überprüfst du, ob du den
passenden Beruf gewählt hast. Auch der Ausbildungsbetrieb
stellt sich die Frage, ob ihr zusammenpasst.
Die Probezeit dauert mindestens einen
Monat und höchstens vier Monate. Während der
Probezeit kannst du den Vertrag ohne Angabe von
Gründen kündigen. Der Ausbildungsbetrieb kann
das genauso. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wie sieht es mit Urlaub aus?
Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub.
Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch
das Arbeitsrecht bestimmt. Für minderjährige
Auszubildende gelten andere Bestimmungen als
für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl
an Urlaubstagen ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Quelle: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA), 2019: Der Ausbildungsvertrag in der betrieblichen Ausbildung, https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsvertrag,
Stand: 1.10.2019