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Alles Azubi Pfalz Herbst 2020

Das neue Magazin für zukünftige Schulabgänger ist da – mit Stellenanzeigen, Tipps und interessanten Artikeln und Berichten zum Thema Ausbildung, Praktikum und Bewerbung.

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FAKTEN ZUM

AUSBILDUNGSVERTRAG

Der Ausbildungsvertrag in der betrieblichen Ausbildung

Du hast dich um einen Ausbildungsplatz beworben und

vielleicht schon eine Zusage erhalten? Dann solltest du bald

einen Vertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb unterschreiben.

Hier erfährst du, worauf dabei zu achten ist.

Vertrag

Was regelt der Ausbildungsvertrag?

Vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung wird

ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen.

Er enthält bestimmte Mindestangaben:

4 Ziel und Gliederung deiner Berufsausbildung

mit genauem Ausbildungsplan

4 Beginn und Dauer der Ausbildung

4 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der

Ausbildungsstätte

4 Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,

der Probezeit und des Urlaubs

4 Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung

4 Voraussetzungen, unter denen der Vertrag

gekündigt werden kann

4 Hinweis auf Tarifverträge und Vereinbarungen,

die bei deinem Vertrag gelten

Gut zu wissen:

Weitere Informationen findest du in der Broschüre

„Ausbildung und Beruf“ des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Den Vertrag unterschreibst du selbst und ein

Vertreter deines Ausbildungsbetriebes. Wenn du

noch keine 18 Jahre alt bist, muss auch dein gesetzlicher

Vormund mit unterschreiben, also in

der Regel deine Mutter oder dein Vater.

Wie lange dauert die Probezeit?

Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.

In der Probezeit überprüfst du, ob du den

passenden Beruf gewählt hast. Auch der Ausbildungsbetrieb

stellt sich die Frage, ob ihr zusammenpasst.

Die Probezeit dauert mindestens einen

Monat und höchstens vier Monate. Während der

Probezeit kannst du den Vertrag ohne Angabe von

Gründen kündigen. Der Ausbildungsbetrieb kann

das genauso. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Wie sieht es mit Urlaub aus?

Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub.

Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch

das Arbeitsrecht bestimmt. Für minderjährige

Auszubildende gelten andere Bestimmungen als

für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl

an Urlaubstagen ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Quelle: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA), 2019: Der Ausbildungsvertrag in der betrieblichen Ausbildung, https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsvertrag,

Stand: 1.10.2019

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