Spökenkieker Nr. 403 - 09/2020
Tag der offenen Tür am 13.09.2020 von 12-18 Uhr im Iron Bear Gym und Wellness Center Warendorf // Kreisläufer Challenger 2020 // Kummunalwahl am 13.09.2020 // Verkaufsoffener Sonntag am 6.9.2020 in Warendorf // 1. Warendorfer Orientierungslauf am 19. und 20. September 2020 // Spökenkieker-Serie: unser Krankenhaus // Neues aus den Schulen // u.v.m.
Tag der offenen Tür am 13.09.2020 von 12-18 Uhr im Iron Bear Gym und Wellness Center Warendorf // Kreisläufer Challenger 2020 // Kummunalwahl am 13.09.2020 // Verkaufsoffener Sonntag am 6.9.2020 in Warendorf // 1. Warendorfer Orientierungslauf am 19. und 20. September 2020 // Spökenkieker-Serie: unser Krankenhaus // Neues aus den Schulen // u.v.m.
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Kontrolle von Sichtdreiecken an Straßeneinmündungen<br />
Kreis und Kommunen unterzeichnen Vereinbarung<br />
Mit diesem Flyer informiert der Kreis<br />
Warendorf Verkehrsteilnehmer und<br />
Grundstückeigentümer über das<br />
Thema. – Foto: (Kreis: Warendorf)<br />
Für die Verkehrssicherheit sind<br />
Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen von großer<br />
Bedeutung. Das gilt besonders<br />
außerhalb geschlossener Ortschaften,<br />
wo oft hohe Geschwindigkeiten<br />
erlaubt und Mais, Sträucher<br />
oder andere Pflanzen die<br />
Sicht versperren. Da die Sichtdreiecke<br />
so wichtig zur Vermeidung von<br />
Unfällen sind, müssen sie regelmäßig<br />
kontrolliert werden. Wer<br />
diese Aufgabe übernimmt, war bislang<br />
in vielen Fällen nicht geregelt.<br />
Deshalb haben die Bürgermeister<br />
der 13 Städte und Gemeinden im<br />
Kreis Warendorf jetzt eine Vereinbarung<br />
unterzeichnet, die diese<br />
Lücke schließt.<br />
Um die Kontrolle ihrer jeweiligen<br />
Straßen und Wegen müssen sich<br />
der Kreis, der Landesbetrieb Straßen.NRW<br />
beziehungsweise die<br />
Städte und Gemeinden kümmern.<br />
Im Straßen- und Wegegesetz des<br />
Landes NRW ist die Baulastträgerschaft<br />
und auch die Aufgabenverteilung<br />
bei gewidmeten Straßen<br />
eindeutig festgelegt. Nicht klar geregelt<br />
im Gesetz ist allerdings die<br />
Frage, wer für Einmündungsbereiche<br />
von ungewidmeten kommunalen<br />
Straßen in Kreisstraßen zuständig<br />
ist – also, wenn zum Beispiel in<br />
einer Bauerschaft eine kleine<br />
Straße in eine Kreisstraße einmündet.<br />
Um in dieser Frage insbesondere<br />
für die Kontrolle der Sichtdreiecke<br />
eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten<br />
zu schaffen, haben<br />
der Kreis Warendorf und die Kommunen<br />
diese öffentlich-rechtliche<br />
Vereinbarung abgeschlossen. Hierdurch<br />
wird eine klare Pflicht- und<br />
Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten<br />
an Sichtdreiecken<br />
erreicht. Der Kreis als<br />
auch alle kreisangehörigen Kommunen<br />
haben eine vertrauensvolle<br />
und einvernehmliche Zusammenarbeit<br />
zugesichert.<br />
„Der Abschluss dieser Vereinbarung<br />
bietet allen Partnern mehr<br />
Rechtssicherheit und unterstützt<br />
zugleich die Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter der Straßenunterhaltungsdienste<br />
des Kreises sowie aller<br />
kreisangehörigen Kommunen in<br />
ihrer täglichen Arbeit, mit der sie<br />
für möglichst sichere Straßen sorgen“,<br />
betonten Landrat Dr. Olaf Gericke<br />
und Christian Thegelkamp,<br />
der als Bürgermeister der Gemeinde<br />
Wadersloh dieses wichtige<br />
Thema im Auftrag seiner Amtskollegen<br />
aufgegriffen hatte.<br />
Mit einem Flyer informiert der Kreis<br />
Warendorf Verkehrsteilnehmer<br />
und Grundstückeigentümer über<br />
das Thema. Er steht auch online<br />
als PDF zur Verfügung. www.kreiswarendorf.de