04.09.2020 Aufrufe

Spökenkieker Nr. 403 - 09/2020

Tag der offenen Tür am 13.09.2020 von 12-18 Uhr im Iron Bear Gym und Wellness Center Warendorf // Kreisläufer Challenger 2020 // Kummunalwahl am 13.09.2020 // Verkaufsoffener Sonntag am 6.9.2020 in Warendorf // 1. Warendorfer Orientierungslauf am 19. und 20. September 2020 // Spökenkieker-Serie: unser Krankenhaus // Neues aus den Schulen // u.v.m.

Tag der offenen Tür am 13.09.2020 von 12-18 Uhr im Iron Bear Gym und Wellness Center Warendorf // Kreisläufer Challenger 2020 // Kummunalwahl am 13.09.2020 // Verkaufsoffener Sonntag am 6.9.2020 in Warendorf // 1. Warendorfer Orientierungslauf am 19. und 20. September 2020 // Spökenkieker-Serie: unser Krankenhaus // Neues aus den Schulen // u.v.m.

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Kontrolle von Sichtdreiecken an Straßeneinmündungen<br />

Kreis und Kommunen unterzeichnen Vereinbarung<br />

Mit diesem Flyer informiert der Kreis<br />

Warendorf Verkehrsteilnehmer und<br />

Grundstückeigentümer über das<br />

Thema. – Foto: (Kreis: Warendorf)<br />

Für die Verkehrssicherheit sind<br />

Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen von großer<br />

Bedeutung. Das gilt besonders<br />

außerhalb geschlossener Ortschaften,<br />

wo oft hohe Geschwindigkeiten<br />

erlaubt und Mais, Sträucher<br />

oder andere Pflanzen die<br />

Sicht versperren. Da die Sichtdreiecke<br />

so wichtig zur Vermeidung von<br />

Unfällen sind, müssen sie regelmäßig<br />

kontrolliert werden. Wer<br />

diese Aufgabe übernimmt, war bislang<br />

in vielen Fällen nicht geregelt.<br />

Deshalb haben die Bürgermeister<br />

der 13 Städte und Gemeinden im<br />

Kreis Warendorf jetzt eine Vereinbarung<br />

unterzeichnet, die diese<br />

Lücke schließt.<br />

Um die Kontrolle ihrer jeweiligen<br />

Straßen und Wegen müssen sich<br />

der Kreis, der Landesbetrieb Straßen.NRW<br />

beziehungsweise die<br />

Städte und Gemeinden kümmern.<br />

Im Straßen- und Wegegesetz des<br />

Landes NRW ist die Baulastträgerschaft<br />

und auch die Aufgabenverteilung<br />

bei gewidmeten Straßen<br />

eindeutig festgelegt. Nicht klar geregelt<br />

im Gesetz ist allerdings die<br />

Frage, wer für Einmündungsbereiche<br />

von ungewidmeten kommunalen<br />

Straßen in Kreisstraßen zuständig<br />

ist – also, wenn zum Beispiel in<br />

einer Bauerschaft eine kleine<br />

Straße in eine Kreisstraße einmündet.<br />

Um in dieser Frage insbesondere<br />

für die Kontrolle der Sichtdreiecke<br />

eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten<br />

zu schaffen, haben<br />

der Kreis Warendorf und die Kommunen<br />

diese öffentlich-rechtliche<br />

Vereinbarung abgeschlossen. Hierdurch<br />

wird eine klare Pflicht- und<br />

Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten<br />

an Sichtdreiecken<br />

erreicht. Der Kreis als<br />

auch alle kreisangehörigen Kommunen<br />

haben eine vertrauensvolle<br />

und einvernehmliche Zusammenarbeit<br />

zugesichert.<br />

„Der Abschluss dieser Vereinbarung<br />

bietet allen Partnern mehr<br />

Rechtssicherheit und unterstützt<br />

zugleich die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der Straßenunterhaltungsdienste<br />

des Kreises sowie aller<br />

kreisangehörigen Kommunen in<br />

ihrer täglichen Arbeit, mit der sie<br />

für möglichst sichere Straßen sorgen“,<br />

betonten Landrat Dr. Olaf Gericke<br />

und Christian Thegelkamp,<br />

der als Bürgermeister der Gemeinde<br />

Wadersloh dieses wichtige<br />

Thema im Auftrag seiner Amtskollegen<br />

aufgegriffen hatte.<br />

Mit einem Flyer informiert der Kreis<br />

Warendorf Verkehrsteilnehmer<br />

und Grundstückeigentümer über<br />

das Thema. Er steht auch online<br />

als PDF zur Verfügung. www.kreiswarendorf.de

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