OC-Magazin_Lindig-Web
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Immobilienrecht<br />
Werden Vermieter aufgrund der<br />
Kopplung der Obergrenze an die<br />
ortsübliche Vergleichsmiete<br />
tatsächlich ungleich behandelt?<br />
Die Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfG) im Zusammenhang<br />
mit der Prüfung der 2015 eingeführte<br />
Mietpreisbremse mit „nein“<br />
beantwortet (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2019<br />
– 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18).<br />
Die sogenannte Mietpreisbremse sei<br />
nach Auffassung des BVerfG geeignet,<br />
der Verdrängung einkommensschwacher<br />
Mieter aus Ballungsräumen entgegenzuwirken.<br />
Die Mietpreisbremse sei im<br />
Ergebnis verfassungskonform und stelle<br />
sich als zulässiges und zumutbares Instrument<br />
im Kampf gegen Wohnungsnot<br />
dar.<br />
Der Sachverhalt<br />
Ausgangspunkt der Entscheidung waren<br />
die Verfassungsbeschwerde einer Berliner<br />
Vermieterin sowie zwei Vorlagen des<br />
Landgerichts Berlin.<br />
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