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PRÜFBERICHT Kranvollernter Timberjack 1270 D mit ...

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Der maximale gemessene vertikale Abstand der Stufen der Aufstiegsleiter übersteigt <strong>mit</strong> 430 mm den zulässigen Wert<br />

von maximal 400 mm. Die entsprechenden Maße sind an die Norm anzupassen.<br />

Der erforderliche horizontale Freiraum an den Stufen des einhängbaren hinteren Wartungsaufstiegs von 150 mm wird<br />

nicht an allen Stufen eingehalten. Die entsprechenden Maße sind an die Norm anzupassen.<br />

Der erforderliche vertikale Freiraum an den Stufen des hinteren Wartungsaufstiegs von 120 mm wird nicht eingehalten.<br />

Die entsprechenden Maße sind an die Norm anzupassen.<br />

Die untere vordere und die untere <strong>mit</strong>tlere Wartungsklappe sind nicht scharniert und ihre Öffnungsweite ist nicht begrenzt.<br />

Das Öffnen der Klappen ist <strong>mit</strong> erheblichen Gefahren verbunden. Die Klappe ist entsprechend der gültigen Sicherheitsanforderungen<br />

zu gestalten.<br />

An der Maschine fehlt die Angabe der Reifeninnendrücke. Diese ist zu ergänzen.<br />

Der +-Pol der Batterie ist nicht ausreichend gegen Kurzschluss gesichert. Der +-Pol ist gemäß den gültigen Sicherheitsanforderungen<br />

zu gestalten.<br />

Reifendruckangaben für die verwendeten Reifen auf der Vorderachse sind zu ergänzen.<br />

Bei der untersten Stufe der Aufstiegsleiter besteht die Gefahr von Schmutzablagerungen. Die Stufe sollte dahingehend<br />

verbessert werden.<br />

Empfehlungen:<br />

Bei der untersten Stufe der Aufstiegsleiter besteht die Gefahr von Schmutzablagerungen. Die Stufe sollte dahingehend<br />

verbessert werden.<br />

Folgende Unterlagen wurden nicht vorgelegt:<br />

Gefahrstoffdatenblätter von allen in der Maschine verwendeten Gefahrstoffen <strong>mit</strong> Angabe der Wassergefährdungsklasse<br />

nach VwVwS<br />

Prüfungsdurchführung<br />

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik, Groß-Umstadt<br />

Berichterstatter<br />

Dr. Günther Weise, Lars Nick, Dr. Andreas Forbrig, KWF, Groß-Umstadt<br />

KWF-Gebrauchswert-Anerkennung<br />

Prüf-Nr. 3886, gültig bis zum 30.06.2014<br />

Der Anmelder ist berechtigt, die Prüfzeichen gemäß Prüfungsordnung an Maschinen dieses Typs zu<br />

führen und die Anerkennung in der Werbung zu verwenden.<br />

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