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Polizei in Staat und Gesellschaft - Leseprobe

Dieses studienbegleitende Lehrbuch stellt die politikwissenschaftlichen und soziologischen Grundlagen für die Polizeiarbeit dar. Während die Politikwissenschaft Analysen bereitstellt, um die Polizei und ihr Handeln zu verstehen, bietet die Soziologie unverzichtbares Hintergrundwissen, um die Bedeutung gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung zu erfassen und als Polizei hierauf zu reagieren. In zehn Kapiteln beschreiben die Autorinnen und Autoren, die an polizeiausbildenden Hochschulen und Akademien lehren, die sozialwissenschaftlichen Fragestellungen mit stetem Bezug zur Rolle, Funktion und Organisation der Polizei sowie zu den politischen Bedingungen und Anforderungen an polizeiliches Handeln in Deutschland.

Dieses studienbegleitende Lehrbuch stellt die politikwissenschaftlichen und soziologischen Grundlagen für die Polizeiarbeit dar. Während die Politikwissenschaft Analysen bereitstellt, um die Polizei und ihr Handeln zu verstehen, bietet die Soziologie unverzichtbares Hintergrundwissen, um die Bedeutung gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung zu erfassen und als Polizei hierauf zu reagieren.

In zehn Kapiteln beschreiben die Autorinnen und Autoren, die an polizeiausbildenden Hochschulen und Akademien lehren, die sozialwissenschaftlichen Fragestellungen mit stetem Bezug zur Rolle, Funktion und Organisation der Polizei sowie zu den politischen Bedingungen und Anforderungen an polizeiliches Handeln in Deutschland.

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<strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> <strong>Staat</strong> <strong>und</strong> <strong>Gesellschaft</strong> – E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung<br />

1 <strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> <strong>Staat</strong> <strong>und</strong> <strong>Gesellschaft</strong> – E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung<br />

Bernhard Frevel<br />

Die <strong>Polizei</strong> ist – nicht nur <strong>in</strong> Deutschland – e<strong>in</strong> zentrales Element der <strong>Staat</strong>lichkeit. Sie ist e<strong>in</strong><br />

wesentlicher Träger des staatlichen Gewaltmonopols, wobei hier sowohl die <strong>Staat</strong>sgewalt im<br />

S<strong>in</strong>ne hoheitlichen Handelns geme<strong>in</strong>t ist, als auch die besondere Befugnis zur Anwendung<br />

von Zwang im S<strong>in</strong>ne von physischer Gewalt. Sie ist Teil der Exekutive <strong>und</strong> (mit-)verantwortlich<br />

für die Gewährung von Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung, für die Gefahrenabwehr <strong>und</strong> Strafverfolgung.<br />

Gemäß Art. 20 (3) GG ist die <strong>Polizei</strong> als Exekutive an Gesetz <strong>und</strong> Recht geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> damit<br />

zählt die Lehre der Rechtswissenschaften z.B. zum <strong>Staat</strong>srecht, zum Straf-<strong>und</strong> Strafprozessrecht,<br />

zum Verkehrsrecht <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Bündelung des sogenannten „E<strong>in</strong>griffsrechts“ zum Kernbestand<br />

der hochschulischen Lehre für angehende <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamt<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> -beamte.<br />

E<strong>in</strong>en besonderen Anteil haben die von manchen unter dem Begriff „<strong>Polizei</strong>wissenschaften“ 1<br />

subsumierten Fächer E<strong>in</strong>satzlehre, Verkehrsmanagement, Führungslehre oder die Krim<strong>in</strong>alwissenschaften<br />

mit Krim<strong>in</strong>alistik, Krim<strong>in</strong>altechnik <strong>und</strong> Krim<strong>in</strong>ologie.<br />

Die Ausbildung für den <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst kann jedoch nicht auf die durch- <strong>und</strong> ausführungsrelevanten<br />

Aspekte beschränkt bleiben. Vielmehr muss sich die <strong>Polizei</strong> jederzeit<br />

bewusst se<strong>in</strong>, für wen sie eigentlich da ist <strong>und</strong> wer der Adressat ihres Handelns ist. Sie muss<br />

sich vergegenwärtigen, dass sie e<strong>in</strong>gebettet ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong> politisches System. Hierbei unterliegt<br />

sie e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>er politischen Führung <strong>und</strong> ist andererseits selbst e<strong>in</strong> wichtiger Akteur von<br />

Politik – hier zunächst verstanden als Regelung öffentlicher Angelegenheiten.<br />

<strong>Polizei</strong>liches Handeln ist immer auch Handeln <strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong> <strong>und</strong> für die <strong>Gesellschaft</strong>.<br />

Auf sehr vielfältige Weise s<strong>in</strong>d die Aktivitäten der <strong>Polizei</strong> e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en <strong>in</strong> gesellschaftliche<br />

Prozesse. Sie s<strong>in</strong>d geprägt durch soziale Strukturen <strong>und</strong> stehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wechselseitigen<br />

Verhältnis zum Handeln <strong>und</strong> Verhalten der Menschen, die als „polizeiliches Gegenüber“<br />

Leistungen der <strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> Form von Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe erwarten oder eben auch als<br />

Sanktionen „erleiden“. Der soziale Wandel, den jede <strong>Gesellschaft</strong> vollzieht <strong>und</strong> vollziehen<br />

muss, bee<strong>in</strong>flusst auch die Arbeit der <strong>Polizei</strong>, fordert Anpassungen, Umorganisation <strong>und</strong><br />

veränderte Strategien. Eben weil sie <strong>in</strong> die <strong>Gesellschaft</strong> e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en ist, benötigt die <strong>Polizei</strong><br />

neben den Erkenntnissen der Rechtswissenschaften <strong>und</strong> der E<strong>in</strong>satzlehre zur Erledigung<br />

ihrer Aufgaben auch die der Soziologie, die erklärt, wie <strong>Gesellschaft</strong> funktioniert, welche<br />

soziale Strukturen <strong>und</strong> Prozesse sich wie auf die unterschiedlichsten Probleme auswirken,<br />

die polizeiliches Handeln erfordern.<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

E<strong>in</strong>e weitere Bezugswissenschaft für die <strong>Polizei</strong> ist die Politikwissenschaft. <strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> Politik<br />

haben nicht nur e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Wortursprung im griechischen polis. Die Beziehungen<br />

zwischen Politik <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong> s<strong>in</strong>d vielschichtiger <strong>und</strong> bedeutsamer: In der Übernahme der<br />

Sicherheitsgewährung als <strong>Staat</strong>saufgabe konstituiert sich erst der <strong>Staat</strong>, <strong>und</strong> so trägt die<br />

erfolgreiche <strong>Polizei</strong>arbeit ganz wesentlich zur Existenzberechtigung <strong>und</strong> Legitimation e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Staat</strong>es bei. Gel<strong>in</strong>gt es Politik nicht, den Bürgern Sicherheit <strong>in</strong> angemessenen Rahmen zu<br />

gewähren, so scheitert die Regierung <strong>und</strong> gegebenenfalls sogar der <strong>Staat</strong>. Aber auch im Kle<strong>in</strong>eren<br />

wird die Beziehung deutlich: Die politische Regelung der polizeilichen Aufgaben <strong>und</strong><br />

1 Der Begriff der <strong>Polizei</strong>wissenschaft oder <strong>Polizei</strong>wissenschaften ist sehr umstritten <strong>und</strong> es wird kontrovers diskutiert, ob<br />

er überhaupt s<strong>in</strong>nvoll sei. E<strong>in</strong>en Überblick über die Debatte gibt das Themenheft „Hat die deutsche <strong>Polizei</strong>wissenschaft<br />

e<strong>in</strong>e Zukunft? E<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme“ der Zeitschrift <strong>Polizei</strong> & Wissenschaft, Heft 1/2015, hrsgg. von Thomas Feltes <strong>und</strong><br />

Bernhard Frevel.<br />

© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />

Frevel, Salzmann (Hrsg.) „<strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> <strong>Staat</strong> <strong>und</strong> <strong>Gesellschaft</strong>“, 2. Auflage 2019<br />

ISBN 978-3-8011-0864-9

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