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Polizei in Staat und Gesellschaft - Leseprobe

Dieses studienbegleitende Lehrbuch stellt die politikwissenschaftlichen und soziologischen Grundlagen für die Polizeiarbeit dar. Während die Politikwissenschaft Analysen bereitstellt, um die Polizei und ihr Handeln zu verstehen, bietet die Soziologie unverzichtbares Hintergrundwissen, um die Bedeutung gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung zu erfassen und als Polizei hierauf zu reagieren. In zehn Kapiteln beschreiben die Autorinnen und Autoren, die an polizeiausbildenden Hochschulen und Akademien lehren, die sozialwissenschaftlichen Fragestellungen mit stetem Bezug zur Rolle, Funktion und Organisation der Polizei sowie zu den politischen Bedingungen und Anforderungen an polizeiliches Handeln in Deutschland.

Dieses studienbegleitende Lehrbuch stellt die politikwissenschaftlichen und soziologischen Grundlagen für die Polizeiarbeit dar. Während die Politikwissenschaft Analysen bereitstellt, um die Polizei und ihr Handeln zu verstehen, bietet die Soziologie unverzichtbares Hintergrundwissen, um die Bedeutung gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung zu erfassen und als Polizei hierauf zu reagieren.

In zehn Kapiteln beschreiben die Autorinnen und Autoren, die an polizeiausbildenden Hochschulen und Akademien lehren, die sozialwissenschaftlichen Fragestellungen mit stetem Bezug zur Rolle, Funktion und Organisation der Polizei sowie zu den politischen Bedingungen und Anforderungen an polizeiliches Handeln in Deutschland.

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Das Politische System der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

Indemnitätsrecht garantiert Abgeordneten die freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung im Parlament. Sie<br />

können nicht für Aussagen belangt werden, die dort gemacht wurden, außer es handelt sich<br />

um „Ehrverletzungen“.<br />

Der deutsche B<strong>und</strong>esrat bildet e<strong>in</strong>e im Verfassungsleben parlamentarischer Demokratien<br />

eigenartige <strong>und</strong> s<strong>in</strong>guläre Form e<strong>in</strong>er zweiten Kammer. Da er e<strong>in</strong>e wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozess<br />

spielt, kann er als Teil der Legislative gesehen werden. Schon e<strong>in</strong> Blick auf<br />

die Mitglieder zeigt aber, dass er auch als exekutives Organ der Länder auf B<strong>und</strong>esebene<br />

charakterisiert werden könnte: Denn die Länder (<strong>und</strong> damit der B<strong>und</strong>esrat) sowie die Kommunen<br />

spielen die Hauptrolle beim Verwaltungsvollzug auch von B<strong>und</strong>esgesetzen oder Bestimmungen<br />

der EU. Der B<strong>und</strong> hat nur <strong>in</strong> wenigen Bereichen eigenes Personal, das bis auf die<br />

eigentliche Arbeitsebene reicht (Ausnahmen s<strong>in</strong>d die B<strong>und</strong>eswehr, <strong>Polizei</strong>en des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

die Wasserwirtschaftsverwaltung), ansonsten ist er auf Personal der Länder <strong>und</strong> Kommunen<br />

angewiesen (z.B. Steuerverwaltung).<br />

Dem B<strong>und</strong>esrat gehören ke<strong>in</strong>e frei gewählten Abgeordneten an, sondern Mitglieder von<br />

Landesregierungen: Die Regierungschefs (M<strong>in</strong>isterpräsidenten, Bürgermeister der Stadtstaaten)<br />

<strong>und</strong> M<strong>in</strong>ister (Senatoren bei den Stadtstaaten), die nur über e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Legitimation<br />

verfügen (Wahl durch Landesparlamente) oder gar nur von ihren Regierungschefs ohne<br />

Bestätigung durch das Landesparlament berufen wurden, bilden e<strong>in</strong>e exekutiv dom<strong>in</strong>ierte<br />

„Parlamentskammer“ auf B<strong>und</strong>esebene. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> andere föderalistische <strong>Staat</strong>en macht<br />

dies deutlich: In den USA s<strong>in</strong>d beide Parlamentskammern des Kongresses mit direkt gewählten<br />

Abgeordneten besetzt <strong>und</strong> der Senat repräsentiert mit jeweils zwei Abgeordneten pro<br />

B<strong>und</strong>esstaat das Gleichheitspr<strong>in</strong>zip <strong>in</strong>nerhalb der Föderation.<br />

Bei der Verteilung der Sitze, die jedem B<strong>und</strong>esland im B<strong>und</strong>esrat zustehen, wurde e<strong>in</strong>e Kompromisslösung<br />

zwischen e<strong>in</strong>er Gleichgewichtung aller Gliedstaaten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er vollständigen<br />

Orientierung an den E<strong>in</strong>wohnerzahlen gewählt. In e<strong>in</strong>er Gr<strong>und</strong>mandatsklausel hat jedes<br />

B<strong>und</strong>esland m<strong>in</strong>destens drei Mitglieder, dann wird nach E<strong>in</strong>wohnerzahl gestaffelt (ab 2 Mio.<br />

E<strong>in</strong>wohnern vier B<strong>und</strong>esratsmandate, ab 6 Mio. E<strong>in</strong>wohnern fünf <strong>und</strong> über 7 Mio. E<strong>in</strong>wohner<br />

sechs Mandate) (Art. 51 Abs. 2). Damit s<strong>in</strong>d die Stadtstaaten (Berl<strong>in</strong>; Bremen; Hamburg)<br />

<strong>und</strong> kle<strong>in</strong>en Flächenländer (Saarland) im Vergleich zu den e<strong>in</strong>wohnerstarken großen B<strong>und</strong>esländern<br />

(Bayern, Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen) überrepräsentiert. Wie das Beispiel von Hessen<br />

zeigt, kann sich die Mitgliederzahl bei e<strong>in</strong>er veränderten E<strong>in</strong>wohnerzahl erhöhen (oder<br />

verr<strong>in</strong>gern). Ende der 1990er-Jahre stieg Hessens E<strong>in</strong>wohnerzahl über 6 Millionen <strong>und</strong> seit<br />

diesem Zeitpunkt kommen anstatt 4 Vertretern 5 Mitglieder des B<strong>und</strong>esrates aus Hessen.<br />

Insgesamt hat der B<strong>und</strong>esrat zurzeit 69 Mitglieder. Als „ewiges Organ“ kennt der B<strong>und</strong>esrat<br />

ke<strong>in</strong>e Legislaturperioden: Die Zusammensetzung ändert sich, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Land Wahlen<br />

stattgef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e neue Regierung an die Macht gekommen ist.<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

Der B<strong>und</strong>esratspräsident ist protokollarisch der zweite Mann im <strong>Staat</strong>e <strong>und</strong> vertritt den<br />

B<strong>und</strong>espräsidenten. Die Präsidentschaft wechselt dabei jährlich, wobei die Reihenfolge<br />

nach dem Königste<strong>in</strong>er Abkommen (1950) beg<strong>in</strong>nend mit dem e<strong>in</strong>wohnerstärksten Land<br />

bestimmt wird. B<strong>und</strong>esratspräsidenten, die unter anderem die etwa e<strong>in</strong>mal pro Monat<br />

freitags stattf<strong>in</strong>denden B<strong>und</strong>esratssitzungen leiten, s<strong>in</strong>d die jeweiligen Regierungschefs der<br />

Länder. Während der Sitzungen wird über e<strong>in</strong>e Vielzahl von Tagesordnungspunkten <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong>sbeson dere Gesetze abgestimmt, wobei e<strong>in</strong> „Stimmführer“ e<strong>in</strong>es Landes alle Stimmen<br />

komplett (per Handzeichen) abgibt. In den Ländern s<strong>in</strong>d zumeist Koalitionsregierungen<br />

tätig (Mitte 2019 <strong>in</strong> allen B<strong>und</strong>esländern), die sich im Vorfeld auf ihre Position im B<strong>und</strong>esrat<br />

© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />

Frevel, Salzmann (Hrsg.) „<strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> <strong>Staat</strong> <strong>und</strong> <strong>Gesellschaft</strong>“, 2. Auflage 2019<br />

ISBN 978-3-8011-0864-9

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