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Protokoll - Ebergassing

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Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> 01/2006<br />

Schwadorferstraße 9<br />

<strong>Protokoll</strong><br />

über die öffentliche, Sitzung des<br />

G E M E I N D E R A T E S<br />

am 27.02.2006<br />

Die Einladung erfolgte am 16.02.2006 Beginn: 19.10 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Ende: 20.25 Uhr<br />

Bürgermeister Ernst Wessely SPÖ A Vizebürgermeister Helene Bauer SPÖ A<br />

GGR Ing. Raimund Kindl SPÖ A GGR Mag. Wolfgang Mayer ÖVP A<br />

GGR Roman Stachelberger SPÖ A GGR Anton Hietz ÖVP A<br />

GGR Ing. Alfred Kindl SPÖ A<br />

GGR Herbert Mollner SPÖ A<br />

GR Rosa Brunnthaler SPÖ A GR Erich Bruckschwaiger ÖVP A<br />

GR Elisabeth Nebenführ SPÖ A GR Ing. Markus Hillinger ÖVP A<br />

GR Bekir Caliskan SPÖ A GR Ing. Inge Brunner ÖVP A<br />

GR Helmut Rozboril SPÖ A GR Mag. Herbert Böhm ÖVP A<br />

GR Regina Mold SPÖ A GR Ing. Franz Schorn ÖVP A<br />

GR Franz Kudlacek SPÖ A GR Rudolf Pruckmoser BL A<br />

GR Renate Terkola SPÖ A GR Roland Pummer BL A<br />

GR Karl Zotter SPÖ A<br />

SPÖ: 14<br />

ÖVP: 7<br />

BL: 2<br />

Summe: 23<br />

A=anwesend, E=entschuldigt, U=unentschuldigt<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

Bgm. Ernst Wessely Karin Pfolz<br />

Die Sitzung war öffentlich.<br />

Die Sitzung war beschlussfähig.<br />

Es waren 0 Zuhörer anwesend.


Punkt 01: Begrüßung<br />

Herr Bürgermeister Wessely begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit<br />

fest.<br />

Herr Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass ihm vor Sitzungsbeginn ein<br />

Dringlichkeitsantrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion mit folgendem Inhalt eingegangen<br />

sind:<br />

Der Gemeinderat möge der Behandlung und Ergänzung des Tagesordnungspunkts<br />

„Nahverkehrsreform gefährdet den öffentlichen Regionalverkehr“ die Dringlichkeit<br />

zuzuerkennen und diesen Punkt in die Tagesordnung Punkt 14 der Gemeinderatssitzung<br />

vom 27.02.2006 aufnehmen.<br />

Begründung:<br />

Wie mit Sicherheit bereits bekannt, hat das Infrastrukturministerium (Staatssekretär<br />

Kukacka) ein neues Gesetz bezüglich des Öffentlichen Personennah- und<br />

Regionalverkehrs (ÖPNRVG) in Begutachtung gegeben.<br />

Im neuen ÖPNRVG verbirgt sich die Verländerung des öffentlichen Verkehrs.<br />

Der Bund verabschiedet sich somit aus seiner flächendeckenden Verantwortung und<br />

Bezahlung der Kosten für den öffentlichen Regionalverkehr. Es wird seitens des Bundes<br />

auch keine Bestellung für ein Grundangebot für den Regionalverkehr mehr geben. Das<br />

heißt, dass einerseits die Bundesländer und andererseits die Gemeinden für den<br />

öffentlichen Nahverkehr finanziell aufkommen werden müssen.<br />

Seitens des Unternehmens ÖBB-Personenverkehr gibt es jetzt schon die Begehrlichkeiten<br />

diverse Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen (WC-Reinigung, diverse<br />

Stationsaufenthalte der Züge, usw.).<br />

In Wirklichkeit widerspiegelt diese dubiose Vorgangsweise des Bundes die verkorkste und<br />

fahrlässig herbeigeführte Zerteilung des Unternehmens ÖBB in verschiedenste Firmen.<br />

Sollte das neue Gesetz Realität werden, wird es in absehbarer Zeit zu markanten<br />

Teuerungen der Fahrpreise aber auch aus Kostengründen zu Schließungen von Regional-<br />

und Nebenbahnen kommen. Da aller Voraussicht nach viele auf den PKW umsteigen<br />

werden müssen, wird es natürlich auch zu Beeinträchtigungen und Belastungen unserer<br />

Umwelt kommen.<br />

Schlussendlich wird es natürlich auch zu einem neuerlichen Abbau von Arbeitsplätzen bei<br />

den einzelnen ÖBB-Firmen kommen.<br />

GGR Anton Hietz beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten.<br />

BMG Wessely unterbricht die Sitzung um 19.20 Uhr.<br />

Um 19.30 Uhr wird die Sitzung von BGM Wessely wieder fortgesetzt.<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem vorliegenden Antrag die Dringlichkeit zuerkennen und diesen unter<br />

Tagesordnungspunkt 14 behandeln.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 16 dafür, 7 dagegen (Hietz, Mayer, Hillinger,<br />

Brunner, Böhm, Schorn, Bruckschwaiger)<br />

2


TAGESORDNUNG ALT:<br />

Punkt 01: Begrüßung<br />

Punkt 02: <strong>Protokoll</strong><br />

Punkt 03: Verkauf Baugrundstücke<br />

Punkt 04: Sondernutzungsvertrag Umbau Zufahrtstraße in Wienerherberg<br />

Punkt 05: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 5<br />

Punkt 06: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 6<br />

Punkt 07: Annahme Förderung WVA BA 5 des Landes<br />

Punkt 08: Annahme Förderung WVA BA 6 des Landes<br />

Punkt 09: Beitrag Wildbachverbauung<br />

Punkt 10: Nebengebührenordnung<br />

Punkt 11: Außerordentliche Subvention Hilfswerk<br />

Punkt 12: Mietverträge<br />

Punkt 13: Vereinbarung mit Bundesbeschaffungsgesellschaft<br />

Punkt 14: Ansuchen an den Sozialfond<br />

Punkt 15: Personalangelegenheiten<br />

Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.<br />

TAGESORDNUNG NEU:<br />

Punkt 01: Begrüßung<br />

Punkt 02: <strong>Protokoll</strong><br />

Punkt 03: Verkauf Baugrundstücke<br />

Punkt 04: Sondernutzungsvertrag Umbau Zufahrtstraße in Wienerherberg<br />

Punkt 05: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 5<br />

Punkt 06: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 6<br />

Punkt 07: Annahme Förderung WVA BA 5 des Landes<br />

Punkt 08: Annahme Förderung WVA BA 6 des Landes<br />

Punkt 09: Beitrag Wildbachverbauung<br />

Punkt 10: Nebengebührenordnung<br />

Punkt 11: Außerordentliche Subvention Hilfswerk<br />

Punkt 12: Mietverträge<br />

Punkt 13: Vereinbarung mit Bundesbeschaffungsgesellschaft<br />

Punkt 14: Nahverkehrsreform gefährdet den öffentlichen Regionalverkehr<br />

Punkt 15: Ansuchen an den Sozialfond<br />

Punkt 16: Personalangelegenheiten<br />

3


Punkt 02: <strong>Protokoll</strong><br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass das <strong>Protokoll</strong> der<br />

Gemeinderatssitzung vom 15.12.2005 jeder Fraktion in einfacher Ausfertigung<br />

zugegangen ist.<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem vorliegenden <strong>Protokoll</strong> der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2005 die<br />

Zustimmung geben.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

4


Punkt 03: Verkauf Baugrundstücke<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass folgende Kaufverträge für<br />

den Verkauf von Gemeindegrundstücke in Wienerherberg beschlossen werden sollen:<br />

1.<br />

Grundstück Nr. 2611/16, EZ 269 mit einer Fläche von 607 m²<br />

Preis: € 48.560,-- (€ 80,--/m²)<br />

Käufer: Fr. Johanna PIRKFELLNER und Hrn. Andreas FODRASZ,<br />

whft. in 2401 Fischamend, Grimmgasse 6/3/7<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Kaufvertrag wie vorgetragen die Zustimmung zu erteilen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 21 dafür, 2 dagegen (Pruckmoser,Pummer)<br />

2.<br />

Grundstück Nr. 2610/9, EZ 269 mit einer Fläche von 616 m²<br />

Preis: € 49.280,-- (€ 80,--/m²)<br />

Käufer: Hr. Mario SKOUMAL + Fr. Andrea FRÖSCHL,<br />

whft. in 2144 Altlichtenwarth, Am Sportplatz 507<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Kaufvertrag wie vorgetragen die Zustimmung zu erteilen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 21 dafür, 2 dagegen (Pruckmoser,Pummer)<br />

5


3.<br />

Grundstück Nr. 2611/12, EZ 269 mit einer Fläche von 614 m²<br />

Preis: € 49.120,-- (€ 80,--/m²)<br />

Käufer: Hr. Günter BOISITS,<br />

whft. in 1110 Wien, Sängergasse 8/3/28<br />

Fr. Sonja KRIST,<br />

whft. in 1110 Wien, Lorystraße 85/1/4/32<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Kaufvertrag wie vorgetragen die Zustimmung zu erteilen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 21 dafür, 2 dagegen (Pruckmoser,Pummer)<br />

6


Punkt 04: Sondernutzungsvertrag Umbau Zufahrtstraße in Whbg.<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass für die Umverlegung der<br />

Zufahrtsstraße zum Industriegebiet in Wienerherberg, ein Sondernutzungsvertrag mit der<br />

Landesregierung abzuschließen ist.<br />

7


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Sondernutzungsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung zu erteilen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

12


Punkt 05: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 5<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass ein Förderungsvertrag<br />

zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH und der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>, betreffend die<br />

Wasserversorgungsanlage Bauabschnitt 05 (KG <strong>Ebergassing</strong>) zur Beschlussfassung<br />

vorliegt.<br />

13


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Förderungsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung geben und die<br />

Annahmeerklärung rechtsverbindlich zu unterfertigen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

14


Punkt 06: Förderungsvertrag Bund Siedlungswasserwirtschaft WVA BA 6<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass ein Förderungsvertrag<br />

zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH und der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>, betreffend die<br />

Wasserversorgungsanlage Bauabschnitt 06 (KG Wienerherberg) zur Beschlussfassung<br />

vorliegt.<br />

15


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Förderungsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung geben und die<br />

Annahmeerklärung rechtsverbindlich zu unterfertigen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

16


Punkt 07: Annahme Förderung WVA BA 5 des Landes<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass uns vom NÖ-<br />

Wasserwirtschaftsfond für die Wasserversorgungsanlage Bauabschnitt 05 (KG<br />

<strong>Ebergassing</strong>) Förderungsmittel zugesichert wurden und die Annahme dieser zu<br />

beschließen ist.<br />

17


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006, die<br />

uns zugesicherten Förderungsmittel wie vorgetragen anzunehmen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

19


Punkt 08: Annahme Förderung WVA BA 6 des Landes<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass uns vom NÖ-<br />

Wasserwirtschaftsfond für die Wasserversorgungsanlage Bauabschnitt 06 (KG<br />

Wienerherberg) Förderungsmittel zugesichert wurden und die Annahme dieser zu<br />

beschließen ist.<br />

20


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006, die<br />

uns zugesicherten Förderungsmittel wie vorgetragen anzunehmen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

21


Punkt 09: Beitrag Wildbachverbauung<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass für die<br />

Sanierungsmaßnahmen am Goldberg in der KG Wienerherberg, seitens des<br />

Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung Maßnahmen in der<br />

Größenordnung von € 70.000,-- vorgesehen sind. Auf die Gemeinde würde ein Beitrag von<br />

26%, das sind € 18.200,--, entfallen. Seitens der Gemeinde ist eine Erklärung abzugeben,<br />

in welcher sie sich bereit erklärt, den Betrag von € 18.200,-- zu leisten.<br />

22


Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Beschluss zur Leistung des Eigenmittelbeitrages in der Höhe von € 18.200,--, wie<br />

vorgetragen zu leisten.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

23


Punkt 10: Nebengebührenordnung<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass die bestehende<br />

Nebengebührenordnung geringfügig abgeändert werden möge. Die Abänderung bezieht<br />

sich auf folgende Punkte der Nebengebührenordnung:<br />

zu Abschnitt 2, Punkt 3, Fehlgeldentschädigung:<br />

die Fehlgeldentschädigungen für Essen auf Räder, für den Hort und Kindergarten mit 1,55<br />

v.H. entfallen, da das Essen auf Räder und die Beiträge für den Hort und Kindergarten von<br />

Amtswegen vorgeschrieben und eingehoben werden. Für Handkassen mit max. € 200,--<br />

Inhalt wird eine Fehlgeldentschädigung von 0,25 v.H. neu festgesetzt.<br />

zu Abschnitt 3, Punkt 2, Bekleidungsgeld:<br />

die Auszahlung des Bekleidungsentgeltes für alle Beschäftigte wurde vereinheitlicht und<br />

lautet neu wie folgt: Bedienstete die keine Dienst- bzw. Arbeitskleidung von der Gemeinde<br />

erhalten, bekommen € 140,-- pro Jahr, dies jedoch anteilig nach ihrer Wochenarbeitszeit.<br />

Mindestbetrag € 60,--, ausgenommen Saisonkräfte.<br />

zu Abschnitt 3, Punkt 3, Dienstbekleidung:<br />

beim Punkt Bademeister wurde bei den kurzen Hosen, Laibchen und Sportschuhe das<br />

Wort „weiß“ gestrichen.<br />

Weiters wurden alle Schillingbeträge auf Eurobeträge umgerechnet und auf volle<br />

Eurobeträge aufgerundet.<br />

Die neue Verordnung lautet wie folgt:<br />

GEMEINDE EBERGASSING<br />

Bezirk Wien-Umgebung<br />

2435 <strong>Ebergassing</strong>, Schwadorferstraße 9<br />

Tel. 02234/72286, Fax. 02234/72286 – 33<br />

UID-Nr.: ATU 16230905 e-mail: gemeinde@ebergassing.at, Internetadresse: www.ebergassing.at<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong><br />

mit der eine<br />

vom. 27.02.2006<br />

<strong>Ebergassing</strong>, 06.03.2006<br />

NEBENGEBÜHRENORDNUNG UND DIENSTBEKLEIDUNGSVORSCHRIFT SOWIE<br />

SONSTIGE DIENSTRECHTLICHE REGELUNGEN<br />

(ZUSATZLEISTUNGEN, SONDERURLAUBE)<br />

24


auf Grund der Bestimmungen der §§ 41, 42, 43, 44, 46, 47 und 48 a der NÖ<br />

Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (NÖ GBDO), LGBI. 2420 in der derzeit geltenden<br />

Fassung für die in einem öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnis zur<br />

Gemeinde stehenden Bediensteten, im Folgenden Bedienstete genannt, beschlossen<br />

wird.<br />

1. ABSCHNITT<br />

A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

N E B E N G E B Ü H R E N O R D N U N G<br />

Gegenständliche Verordnung ist auf sämtliche Beamte und Vertragsbedienstete der<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>, ausgenommen Hausbesorger, Lehrer an der Musikschule und<br />

Aushilfskräfte, im Folgenden als Bedienstete bezeichnet, anzuwenden.<br />

§ 2 Anspruchsberechtigung<br />

1) Die Bediensteten erhalten außer den ihnen nach den Bestimmungen der NÖ<br />

Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (NÖ GBDO), LGBI. 2400 und dem NÖ<br />

Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 (NÖ GVBG), LGBI. 2420, beide in der jeweils<br />

geltenden Fassung, zukommenden Bezüge die in dieser Verordnung enthaltenen<br />

Nebengebühren.<br />

2) Der Anspruch auf Auszahlung der Nebengebühren entsteht, wenn nichts anderes<br />

bestimmt wird, mit dem Tag des Dienstantrittes bzw. mit der Zuweisung auf einen<br />

Dienstposten, mit dem eine Nebengebühr verbunden ist.<br />

3) Der Anspruch auf pauschalierte Nebengebühren besteht auch während der Zeit einer<br />

Dienstverhinderung des gesetzlichen Erholungsurlaubes, und einer Dienstfreistellung, bis<br />

zur Dauer von längstens zwei Monaten.<br />

4) Ausdrücklich kein Anspruch auf Nebengebühren besteht in den Fällen in denen die<br />

Bezüge ruhen, vor allem während der Zeit einer Dienstenthebung gem. §§ 23 und 134 NÖ<br />

GBDO.<br />

5) Wenn Nebengebühren vom Gehaltsansatz der Verwendungsgruppe 6, Gehaltsstufe 9 in<br />

einem Hundertsatz bzw. Tausendsatz ausgedrückt werden, wird kurz 6/9 zitiert.<br />

§ 3 Anspruch bei Vertretungstätigkeit<br />

Während der Zeit, in der eine Vertretungstätigkeit übernommen wird, gebührt dem<br />

Vertreter, dies jedoch nur dann, wenn die Vertretung länger als 14 Tage andauert, ab dem<br />

1. Verrechnungstag ein Dreißigstel der Nebengebühren des zu Vertretenden.<br />

25


(trifft zu bei: Fehlgeldentschädigung)<br />

2. ABSCHNITT<br />

N e b e n g e b ü h r e n<br />

§ 4 Reisegebühren<br />

§ 5 Mehrdienstleistungsentschädigungen<br />

§ 6 Sonderzulagen<br />

§ 4 Reisegebühren<br />

1) Bei angeordneten Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle gebührt der Ersatz<br />

der tatsächlich anfallenden Kosten bzw. des hiefür entstehenden Mehraufwandes<br />

(Kilometergeld, Fahrausweis, usw.)<br />

a) bei Dienstfahrten ab 3 bis 6 Stunden einschließlich der Reisedauer eine halbe<br />

Tagesgebühr und<br />

b) bei Dienstfahrten von über 6 Stunden einschließlich der Reisedauer eine ganze<br />

Tagesgebühr.<br />

2) Die Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr werden jeweils in der Höhe gewährt, die in<br />

der Landesreisegebührenvorschrift, VIII. Teil der Dienstpragmatik der Landesbeamten,<br />

LGBl. 2200, in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehen ist.<br />

3) Neben der Tagesgebühr werden die tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein<br />

öffentliches Verkehrsmittel ersetzt oder das Kilometergeld ausbezahlt.<br />

4) Für den Besuch eines im Interesse des Dienstes gelegenen Vorbereitungs- oder<br />

Schulungskurses wird dem Bediensteten pro Woche die einmalige Hin- und Rückreise<br />

gem. Abs. 3 vergütet. Zusätzlich gebührt ein Taggeld in der Höhe von 30 v. H. der ganzen<br />

Tagesgebühr gem. Abs. 1 lit b. Wird seitens der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> die Nächtigung<br />

nicht bezahlt und ist eine tägliche Hin- u. Rückfahrt möglich so wird das Kilometergeld<br />

oder die Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt.<br />

§ 5 Mehrdienstleistungsentschädigungen<br />

nach gesetzlichen Regelungen<br />

§ 6 Sonderzulagen<br />

1) ERSCHWERNISSZULAGEN<br />

26


Bedienstete, die im Bauhof tätig sind, erhalten für die Dauer der jeweiligen Ausübung eine<br />

pauschalierte Erschwerniszulage, die monatlich wie folgt zur Auszahlung gelangt:<br />

Mitarbeiter im Bauhof – Hilfsdienst 1,25 v H. von 6/9<br />

Mitarbeiter im Bauhof qual. Dienst 3,25 v.H. von 6/9<br />

Mitarbeiter im Baddienst 10,60 v.H. von 6/9<br />

(aufgeteilt auf die Anzahl der Bademeister)<br />

Mitarbeiter im Bauhof und Mülldienst 4,20 v.H. von 6/9<br />

Schulwarte bei Großreinigung einmalig 5,00 v.H. von 6/9<br />

(Auszahlung jeweils im September)<br />

Diese Erschwerniszulage wird nur solange ausbezahlt, solange auch diese Tätigkeit<br />

ausgeübt wird, für das Bad gilt ein Auszahlungszeitraum von Mai - einschließlich August.<br />

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Erschwerniszulage im Vertretungsfall entsteht erst ab<br />

einem durchgehenden Zeitraum von 2 Wochen. Einmalige Vertretungs- tätigkeiten, die<br />

eine höhere Erschwerniszulage bewirken würden, deckt die jeweilige Grundpauschale.<br />

Bedienstete, die mit dem Öffnen und Schließen von Grabstellen befasst sind, erhalten eine<br />

Zulage in der Höhe von 2,5 v. H. von 6/9 je Grabstelle. Bei Exhumierungen bzw.<br />

Umbettungen wird ein Zuschlag von 50 % dieses Satzes gewährt.<br />

In den Gehalt werden immer wiederkehrende Nebengebühren eingerechnet. Es sind dies<br />

für:<br />

a) Bedienstete der Hoheitsverwaltung<br />

die 4 %-ige Sonderzulage (vom Grundgehalt)<br />

die Computerzulage (7,5% v. 6/9)<br />

b) sämtliche anderen Bediensteten<br />

die 4%-ige Sonderzulage (vom Grundgehalt)<br />

Diese Einrechnungen sind auch bei neu aufzunehmenden Gemeindebediensteten zu<br />

berücksichtigen.<br />

2) PERSONALZULAGEN<br />

27


Als Berechnungsbasis für die Ermittlung des Prozentausmaßes für die Personalzulage<br />

wird die Stufe 8/5 des Gehaltsschemas herangezogen.<br />

3) FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG<br />

Bedienstete, welche Kassengeschäfte wahrzunehmen haben, erhalten zur Abgeltung der<br />

bei der Abwicklung des Barzahlungsverkehrs bestehenden Verlustgefahr eine monatliche<br />

Fehlgeldentschädigung deren Höhe<br />

- .in der Verwaltung (Gemeindekassa) 1,55 v. H.<br />

- im Bad (Badkasse) 1,55 v. H.<br />

-. für Handkassen mit max. € 200,-- Inhalt 0,25 v. H.<br />

des Gehaltsansatzes von 6/9 beträgt.<br />

§ 7 Rufbereitschaftsentschädigung<br />

Den Bediensteten, die Rufbereitschaft zu leisten haben, gebührt eine Entschädigung lt.<br />

Gesetz.<br />

Der mit dem Weckdienst betraute Bedienstete ( im Rufbereitschaftplan mit "A"<br />

gekennzeichnet) erhält eine Entschädigung in der Höhe von 0,7 v. H. von 6/9 wöchentlich.<br />

Mit dieser Entschädigung sind auch die Telefonkosten abgegolten.<br />

28


3. ABSCHNITT<br />

D I E N S T B E K L E I D U N G S V O R S C H R I F T<br />

1. Die Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> anerkennt grundsätzlich den Anspruch der Bediensteten<br />

auf Arbeits- und Dienstbekleidung.<br />

2. Nachfolgend genannte Bedienstete haben die Möglichkeit zum Einkauf von Bekleidung<br />

(diese muss im Dienst tragbar sein) bis zu einem jährlichem Betrag von:<br />

Bedienstete der/des:<br />

Bedienstete die keine Dienst- bzw. Arbeitskleidung von der Gemeinde erhalten bekommen<br />

€ 140,-- pro Jahr, dies jedoch anteilig nach ihrer Wochenarbeitszeit. Mindestbetrag € 60,--;<br />

Gilt nicht für Saisonkräfte<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Rechnung durch den Bürgermeister<br />

oder den leitenden Bediensteten, durch die Gemeindekasse. Der Betrag wird für<br />

Bedienstete der Hoheitsverwaltung und Bedienstete im Kindergarten Hort sowie der<br />

Schule nur im tatsächlichen Beschäftigungsausmaß ausbezahlt.<br />

3. Dienst- bzw. Arbeitskleidung erhalten alle nachstehend angeführten Bediensteten der<br />

Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>:<br />

Bediensteten- Dienst- und Tragdauer<br />

kategorie Arbeitskleidung<br />

__________________________________________________________________<br />

Gemeindearbeiter 2 Arbeitsanzüge 1 Jahr<br />

1 Paar Arbeitsschuhe 2 Jahre<br />

1 Paar Gummistiefel nach Bedarf<br />

1 Regenmantel nach Bedarf<br />

1 Winterrock nach Bedarf<br />

1 Sommerkappe nach Bedarf<br />

1 Winterkappe nach Bedarf<br />

1 Paar Lederhandschuhe nach Bedarf<br />

1 Paar Gummihandschuhe nach Bedarf<br />

1 Paar Winterstiefel nach Bedarf<br />

__________________________________________________________________<br />

29


__________________________________________________________________<br />

Friedhofsarbeiter 1 Arbeitsanzug 1 Jahr<br />

1 Arbeitsmantel schwarz nach Bedarf<br />

1 Kappe nach Bedarf<br />

1 Hemd weiß nach Bedarf<br />

1 Krawatte schwarz nach Bedarf<br />

1 Stoffhose grau nach Bedarf<br />

__________________________________________________________________<br />

Bedienstete der 1 Overall nach Bedarf<br />

Hoheitsverwaltung im 1 Paar Arbeitsschuhe nach Bedarf<br />

erschwerten Außenbereich 1 Paar Gummistiefel nach Bedarf<br />

(Leiter bei Kanal- bzw. 1 Regenmantel nach Bedarf<br />

Wassergebrechen) 1 Winterrock nach Bedarf<br />

1 Sommerkappe nach Bedarf<br />

1 Winterkappe nach Bedarf<br />

1 Paar Lederhandschuhe nach Bedarf<br />

__________________________________________________________________<br />

Bedienstete des Bades:<br />

Bademeister<br />

2 kurze Hosen nach Bedarf à € 30,--<br />

3 Leibchen nach Bedarf à € 15,--<br />

1 Kappe nach Bedarf<br />

1 Paar Sportschuhe nach Bedarf à € 22,--<br />

Kassenpersonal<br />

2 Arbeitsmäntel weiß nach Bedarf à € 30,--<br />

1 Paar Pantoffel nach Bedarf à € 15,--<br />

__________________________________________________________________<br />

Alle vorgenannten Schillingbeträge sind Fixbeträge und bedürfen zu ihrer Abänderung<br />

eines Gemeinderatsbeschlusses.<br />

4. Jene Bediensteten die mit Dienstbekleidung ausgestattet werden sind verpflichtet, diese<br />

im Dienst zu tragen. Der Benützer hat die ihm zugewiesene Dienstkleidung<br />

ordnungsgemäß instand zu halten. Für die Pflege, Reinigung und Erhaltung der<br />

Bekleidung haben die Bediensteten grundsätzlich selbst aufzukommen. Eigenmächtige<br />

Änderungen an der Dienstbekleidung sind nicht gestattet.<br />

5. Die Dienst- bzw. Arbeitskleidung ist, sofern sie den Bediensteten bereitgestellt wird,<br />

ausschließlich Eigentum der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>. Der Bedienstete haftet daher für den<br />

Verlust und Beschädigung, wenn diese grob, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt<br />

wurde.<br />

6. Nach Ablauf der Tragedauer geht die zugewiesene Dienstkleidung in das Eigentum des<br />

Bediensteten über; in gleicher Weise im Falle der Versetzung in den dauernden<br />

Ruhestand oder im Todesfalle. Wird aber das Dienstverhältnis vor Ablauf der Tragdauer<br />

aufgelöst, so ist die Dienstbekleidung an die Gemeinde zurückzustellen.<br />

30


4. ABSCHNITT<br />

1. Zusatzleistungsregelungen<br />

Bei Geburt eines lebend geborenen Kindes eines oder einer Bediensteten erhält dieses<br />

eine einmalige finanzielle Zuwendung in der Höhe von 3,55 v. H. von 6/9.<br />

2. Sonderurlaub mit Bezügen<br />

Die Bediensteten erhalten einen Sonderurlaub mit Bezügen nach § 93 der NÖ GBDO bis<br />

zu höchsten 8 Tagen pro Jahr. Hierüber entscheidet der Bürgermeister oder der leitende<br />

Gemeindebedienstete.<br />

Einen längeren Sonderurlaub kann der Gemeinderat über begründetes Ansuchen nur<br />

nach Beratung mit der Personalvertretung bewilligen.<br />

5. ABSCHNITT<br />

S c h l u ß b e s t i m m u n g e n<br />

1. Streitfälle: Überall sich in dieser NGO oder DBV ergebenden Streitigkeiten bzw.<br />

Streitfällen, entscheidet bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen (Vertrags- bedienstete)<br />

das zuständige Gericht (Arbeitsgericht), bei öffentlich rechtlichen Bediensteten (Beamte)<br />

die Dienstbehörde.<br />

2. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle bisher geltenden Bestimmungen<br />

hinsichtlich der Gewährung von Nebengebühren außer Kraft.<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2006 in Kraft.<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Ernst Wessely)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006, der<br />

Abänderung der Nebengebührenordnung zuzustimmen und die bis jetzt bestehenden<br />

Punkte der Abänderung außer Kraft zu setzen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

31


Punkt 11: Außerordentliche Subvention Hilfswerk<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass das NÖ Hilfswerk Schwechat<br />

um eine außerordentliche Subvention angesucht hat. Da seitens der Gemeinde in<br />

Kooperation mit der NÖ Volkshilfe ein eigener Stützpunkt in <strong>Ebergassing</strong> im Herbst dieses<br />

Jahres im Seniorenwohnhaus in der Koloniegasse 1 entstehen soll, werden allfällige<br />

Subventionen ausschließlich für dieses Projekt bereitgestellt. Es wird daher<br />

vorgeschlagen, dass dem allgemein gehaltene Subventionsansuchen des NÖ Hilfswerks<br />

keine positive Zustimmung gegeben werden möge.<br />

Herr GGR Anton Hietz stellt den Antrag über eine außerordentliche Subvention von<br />

€ 500,-- für das Hilfswerk.<br />

Herr Bürgermeister Wessely lässt über den Antrag von GGR Hietz abstimmen:<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 14 dafür, 9 dagegen (Hietz, Mayer, Hillinger,<br />

Brunner, Bruckschwaiger, Schorn, Böhm, Pruckmoser, Pummer)<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

dem Gemeinderat vorschlagen, das Subventionsansuchen des NÖ Hilfswerks wie<br />

vorgetragen abzulehnen.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 14 dafür, 9 dagegen (Hietz, Mayer, Hillinger,<br />

Brunner, Bruckschwaiger, Schorn, Böhm, Pruckmoser, Pummer)<br />

32


Punkt 12: Mietverträge<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass folgender Mietvertrag zu<br />

beschließen ist.<br />

Name: Halilovic<br />

Renata<br />

Wohnhausanlage: Himbergerstr. 6<br />

Stiege: 8<br />

Tür: 6<br />

Richtwertzins pro m²: € 2,08 exkl.<br />

Wohnnutzfläche: 51,78 m²<br />

Kosten (Euro)<br />

inkl. MWSt.<br />

Grundmiete 118,47<br />

Betriebskostenakonto 94,00<br />

Erhaltungsbeitrag 9,87<br />

Gesamtmiete 222,35<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006,<br />

Mietvertrag von Frau Halilovic wie vorgetragen die Zustimmung geben.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

33


Punkt 13: Vereinbarung mit Bundesbeschaffungsgesellschaft<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass eine Vereinbarung mit der<br />

Bundesbeschaffungs GmbH, kurz BBG genannt, über die Zusammenarbeit im Bereich der<br />

Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nach dem Bundesvergabegesetz 2006,<br />

abgeschlossen werden möge. Durch den Beitritt ist es der Gemeinde möglich, die Dienste<br />

der Gesellschaft in Bezug auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen in<br />

Anspruch zu nehmen. Das jährliche Benutzungsentgelt für 2 User beträgt € 150,--. Das<br />

Serviceentgelt ist abhängig von den über die BBG abberufenen Verträgen:<br />

bis € 500.000,-- 1%<br />

von € 500.000.—bis € 1.000.000,-- 0,5%<br />

für Abrufe über € 1.000.000,-- fällt kein weiteres Serviceentgelt an<br />

Für die Abwicklung eines Vergabeverfahrens (gem. Punkt VII Z 3) ist ein kostendeckendes<br />

Entgelt an die BBG zu leisten. Die Festlegung des Entgeltes erfolgt durch die BBG im<br />

Rahmen ihres Angebotes auf Basis eines vom Bundesministerium für Finanzen<br />

genehmigten Verrechnungsstundensatzes von € 114,40 exkl. Ust.<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006, der<br />

Vereinbarung mit der BBG, wie vorgetragen die Zustimmung geben.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: einstimmig<br />

34


Punkt 14: Nahverkehrsreform gefährdet den öffentlichen Regionalverkehr<br />

Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass die Resolution jeder<br />

anwesenden Fraktion zu Sitzungsbeginn zugegangen ist. Herr BGM Wessely erläutert<br />

diese.<br />

Resolution<br />

Des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong>, vom 27.02.2006 betreffend die Gefährdung<br />

der regionalen Erreichbarkeit der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> (KG <strong>Ebergassing</strong> und KG<br />

Wienerherberg) durch die geplante Nahverkehrsreform.<br />

Die Bundesregierung beharrt trotz deutlicher Kritik der Landeshauptleutekonferenz im<br />

vergangenen Mai und im November 2005 auf einer nahezu vollständigen „Verländerung"<br />

des Regionalverkehrs. Nach dem am 12.11.2005 den Landeshauptleuten vorgelegten<br />

Entwurf soll die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Grundangebots aus dem ÖPNRVG<br />

gestrichen werden. Der gesamte Regionalverkehr wird den Ländern aufgebürdet. Es gibt<br />

keinerlei Vorkehrungen, dass der interregionale, regionale und lokale Verkehr zu einem<br />

zukunftsweisenden Ganzen zusammen geführt werden kann.<br />

Die Regionen und Gemeinden waren bis jetzt schon regelmäßig die Leidtragenden von<br />

Reformen auf Bundesebene. Die Auslagerungen und Privatisierungen von Post und<br />

Telekom-Infrastruktur haben die Versorgung der Regionen schon erheblich geschwächt.<br />

Die Verkehrsentwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die zunehmende<br />

Konzentration wirtschaftlicher Aktivität auf wenige Zentren und Achsen zu erheblichem<br />

Kaufkraftverlust in der Region geführt hat. Öffentlicher Verkehr ist teilweise die letzte<br />

Lebensader einer Gemeinde zur Kaufkraft der Wirtschaftszentren. Dieser öffentliche<br />

Verkehr hat in den letzten Jahren vor allem im Busbereich massiv an Kunden verloren. Die<br />

Gemeinden stehen damit vor einer immer größeren Gruppe an immobilen Mitbürgern, die<br />

ohne Auto ihre Lebensbedürfnisse (Apotheke, Lebensmittelgeschäft, Post, Schule,<br />

Behördenwege) nicht mehr befriedigen können. Die Gemeinden haben mit steigender<br />

sozialer Ausgrenzung und Abwanderung zu kämpfen.<br />

Der Gemeinderat von <strong>Ebergassing</strong> drückt seine begründete Sorge aus, ...<br />

• dass eine „Verländerung" ohne gesetzliche Absicherung eines Grundangebotes an<br />

öffentlichem Verkehr vor allem die ländlichen Regionen massiv schwächen wird.<br />

• dass eine „Verländerung" ohne erhebliche zusätzliche Mittelzuweisung zu<br />

erheblichem Druck führen wird, dass die Gemeinden für ihre Verkehrsanbindung<br />

selbst Budgetmittel zuschießen müssen.<br />

• dass eine „Verländerung" vor allem der Regionalbahnen zu einer massiven<br />

Schließungswelle führen wird, da die Länder aus Geldnot auf den billigeren,<br />

aberweniger leistungsfähigen Bus umschwenken müssen.<br />

Der Gemeinderat von <strong>Ebergassing</strong> fordert daher die Bundesregierung auf...<br />

• in das ÖPNRVG ein verpflichtend bereit zu stellendes Grundangebot aufzunehmen,<br />

das analog zur Schweizer Abgeltungsverordnung zum Eisenbahngesetz allen<br />

Siedlungen mit mehr als 100 Einwohnern eine Mindestversorgung an öffentlichem<br />

Verkehr garantiert.<br />

35


• in das ÖPNRVG einen Passus aufzunehmen, demzufolge eine österreichweite<br />

Strategie zu erarbeiten ist, mit der alle Gemeinden die Sicherheit einer<br />

Grundversorgung an leistbarem, attraktivem öffentlichem Verkehr mit definierten und<br />

überprüfbaren Standards haben.<br />

• vor einer „Verländerung" dafür Sorge zu tragen, dass das derzeitige und zukünftig<br />

nötige Angebot an öffentlichem Verkehr nachhaltig ausfinanziert ist und Länder und<br />

Gemeinden nicht wie im derzeitigen Entwurf künftig große Lasten zu tragen haben.<br />

• vor einer „Verländerung" mit gesetzlichen Bestimmungen dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Gemeinden die Sicherheit haben, nicht nur an einen leistungsfähigen<br />

Regionalverkehr angebunden zu sein, sondern auch an den interregionalen<br />

Fernverkehr.<br />

Der öffentliche Verkehr steht österreichweit am Scheideweg: Der Gemeinderat von<br />

<strong>Ebergassing</strong> appelliert an die Bundesregierung, diese lebenswichtige Verkehrsanbindung<br />

nicht zu gefährden, sondern langfristig abzusichern.<br />

Die Mittel zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sind durch den schleichenden<br />

Rückzug des Bundes weitgehend erschöpft. Gleichzeitig kommt aber massiver<br />

nachholender Investitionsbedarf auf uns zu, sowohl bei der Bestellerförderung als auch bei<br />

der Regionalbahninfrastruktur. Ein Verlagern dieser Finanzierungslasten auf die Länder ist<br />

nicht leistbar und führt unweigerlich zu Stilllegungen von Regionalbahnstrecken,<br />

Umstellung auf den Bus, aber gleichzeitig langfristig zur Ausdünnung des gesamten<br />

ÖPNV-Systems.<br />

Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ebergassing</strong> möge in seiner Sitzung vom 27.02.2006, der<br />

vorliegenden Resolution, wie vorgetragen die Zustimmung geben.<br />

Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 16 dafür, 7 dagegen (Hietz, Mayer, Hillinger,<br />

Brunner, Bruckschwaiger, Schorn, Böhm)<br />

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Berichtspunkte des Bürgermeisters:<br />

FF - <strong>Ebergassing</strong> Kommandant Hr. Hillinger, Stellvertreter Hr. Ing. Bitterhof<br />

FF- Wienerherberg Kommandant Hr. Deininger, Stellvertreter Hr. Sandruschitz<br />

BH Geflügelpest Risikoverordnung<br />

<strong>Ebergassing</strong> wurde in die Überwachungszone 4 eingestuft<br />

3.3.06 Blutspendeaktion in der HS <strong>Ebergassing</strong> von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />

Gemeinderat: Gemeinderat:<br />

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